Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/374 19. Wahlperiode 05.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Zaklin Nastic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/305 – Bilanz der Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2015 beschlossen hatte, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten, konnten diese ab dem 30. September 2015 in einem Zeitraum von zwei Jahren einen Antrag auf eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro stellen. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzungsstand des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene “ (Bundestagsdrucksache 18/10805) lagen dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) zum 2. Januar 2017 1 634 Anträge vor, darunter befanden sich 1 276 Formanträge. Von diesen wurden bis zu diesem Zeitpunkt 935 positiv beschieden, 158 abgelehnt und 156 noch nicht abschließend behandelt. „An 912 Antragsteller wurde die Anerkennungsleistung angewiesen bzw. bereits ausgezahlt.“ (ebd.) Diese Zahlen lassen auf eine deutlich geringere Anzahl an Antragstellern, als ursprünglich angenommen, bis zum Ende der Antragsfrist am 30. September 2017 schließen. 1. Wie hat sich das Antragsverfahren bis zum 30. September 2017 konkret entwickelt ? 2. Wie viele Antragsformulare wurden insgesamt vom BADV verschickt (bitte wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)? 3. Wie viele formlose Anträge hat das BADV bis zum Ende der Antragsfrist erhalten, und wie wurde seitens des BADV damit umgegangen? 4. Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bis zum Ende der Antragsfrist eingegangen (bitte wenn möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge wurden bislang a) positiv beschieden, b) abgelehnt, c) noch nicht abschließend bearbeitet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/374 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten (bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen (ergänzende Erläuterungen im Anschluss ). Übersicht über die Anträge nach der ASK-Anerkennungsrichtlinie (Stand: 21. Dezember 20171)) Land Anträge davon Formanträge davon formlose Anträge erledigte Anträge Sonstige* Formanträge noch nicht abschließend beschieden ausgezahlt bzw. Zahlungsauftrag erteilt bewilligt abgelehnt Russland 992 874 118 728 98 134 32 720 Ukraine 545 492 53 260 117 57 46 259 Armenien 123 58 65 26 20 74 3 25 Belarus 196 176 20 73 81 18 21 71 Georgien 81 25 56 15 4 54 5 15 Kasachstan 66 65 1 39 19 3 5 37 Aserbaidschan 14 14 - 8 3 3 - 7 Deutschland 11 11 - 6 4 1 - 6 Usbekistan 18 17 1 3 11 2 2 1 Israel 6 6 - 4 2 - - 4 Lettland 6 6 - 2 4 - - 2 Kirgisistan 5 5 - 4 - 1 - 4 Anzahl der Anträge unter 5: Australien, Estland, Litauen, Moldawien, Neuseeland, Polen, Tadschikistan, Turkmenistan, Türkei, USA *Antragsrücknahme etc. 1) nachrichtlich: nach dem 30. September 2017 sind noch 57 Anträge beim BADV eingegangen. Bis zum 30. September 2017 gingen beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) 2 025 Anträge ein. Von allen eingegangenen Anträgen liegen zu 1767 Anträgen Antragsformulare vor. Derzeit sind noch 315 Anträge formlos gestellt. Die Antragsteller wurden durch das BADV an die Übersendung der Antragsformulare mehrfach erinnert. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des BADV elektronisch abrufbar. Auf Nachfrage werden sie auch postalisch verschickt. Darüber hinaus hat das BADV weitere 705 potenzielle Antragsteller angeschrieben und ihnen ein Antragsformular übersandt. Ein Rücklauf zu diesen Anträgen ist nach wie vor nicht zu verzeichnen. Eine statistische Erfassung nach Ländern erfolgt nur für die registrierten Anträge, nicht für die versandten Antragsformulare. Zu der Handhabung des Antragsverfahrens insgesamt wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 9. Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/10805 und die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9051 Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/374 Von den vorliegenden 1 767 Formanträgen wurden a) 1 175 Anträge positiv beschieden, b) 429 Anträge abgelehnt, c) 118 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet. An 1 158 Antragsteller wurde die Anerkennungsleistung angewiesen bzw. bereits ausgezahlt. 6. Mit welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung für den endgültigen Abschluss des Antragsverfahrens? Soweit Anträge noch nicht beschieden werden konnten, sind ggf. fehlende Unterlagen angefordert worden. Der endgültige Abschluss des Antragsverfahrens richtet sich nunmehr vorrangig nach der Mitarbeit der Antragsteller bzw. der Zusendung angeforderter Unterlagen vom Antragsteller bzw. von Behörden. 7. Welche Gründe führten zur Antragsablehnung (bitte nach Häufigkeit aufführen )? 243 Antragsteller waren keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte. 105 Anträge wurden von Familienangehörigen anstelle des (verstorbenen) Berechtigten gestellt. 37 Antragsteller waren nach eigenen Angaben nicht in einem Kriegsgefangenenlager . 19 Anträge wurden verfristet eingereicht, die Antragsteller waren auch keine Angehörige der sowjetischen Streitkräfte. In 15 Fällen war die Anzeige der Rechtsnachfolger gemäß der Richtlinie verfristet . 5 verfristete Anträge wurden von Familienangehörigen gestellt. 4 verfristete Anträge betrafen Antragsteller, die nicht in einem Kriegsgefangenenlager waren. 1 Rechtsnachfolger ist kein Hinterbliebener im Sinne der Richtlinie. 8. Wie lange war im Antragszeitraum die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 9. Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/10805 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9051 verwiesen . Längere Bearbeitungszeiten sind insbesondere auf fehlende Unterlagen zurückzuführen, die von den Antragstellern nachgefordert werden müssen. 9. Welche Probleme tauchten im Verfahren auf, und wie wurde darauf jeweils mit welchem Erfolg reagiert? Sofern durch den Antragsteller Nachweise und Unterlagen nicht beigebracht werden konnten, hat das BADV versucht, durch eigene Recherchen den Sachvortrag des Antragstellers zu recherchieren bzw. die Plausibilität der Angaben zu prüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/374 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hat es bis zum Antragsende am 30. September 2017 oder darüber hinaus Rückmeldungen der angeschriebenen Veteranenverbände in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion gegeben, wenn ja, mit welchem Tenor (bitte ausführen , falls die Veteranenverbände auf Probleme hingewiesen oder Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben), und welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung jeweils hieraus? Das BADV hat sich wiederholt auf zahlreichen verschiedenen Wegen im In- und Ausland darum bemüht, potenzielle Antragsteller über die Richtlinie, die Möglichkeit der Antragstellung und den Fristablauf zur Antragstellung zu informieren . Veteranenverbände wurden durch das BADV selbst nicht angeschrieben. Eine Zusammenarbeit gab bzw. gibt es jedoch mit dem Verein Kontakte/Kontakty und über diesen Verein auch mit dem armenischen Verein der rehabilitierten Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges. Verbesserungsvorschläge wurden an das BADV nicht herangetragen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9051 verwiesen. 11. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem Antragsverfahren, und welche politische Bedeutung misst sie ihm insbesondere für die deutsch-russischen Beziehungen zu? In Anerkennung des durch sowjetische Kriegsgefangene während des Zweiten Weltkrieges in deutschen Lagern in besonders gravierendem Maße erlittenen Unrechts und angesichts der bei dieser Personengruppe bei weitem höchsten Sterblichkeitsrate aller Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam hat der Deutsche Bundestag im Mai 2015 beschlossen, dass sowjetische Kriegsgefangene – ohne Rechtsanspruch – eine symbolische finanzielle Leistung erhalten sollen. Eine große Zahl betroffener ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener hat das dafür eingerichtete Antragsverfahren in Anspruch genommen und die entsprechende finanzielle Anerkennungsleistung erhalten. Die Bundesregierung versteht diese Maßnahme als eine weitere versöhnende Geste in den deutsch-russischen Beziehungen . 12. Plant die Bundesregierung, die, aufgrund einer möglicherweise geringer als erwarteten Anzahl von Anträgen, nicht verbrauchten Finanzmittel für die positiv beschiedenen Antragsteller einzusetzen oder anderweitig themengebunden zu verwenden, und wie begründet sie ihre Haltung? Der Haushaltsgesetzgeber hat im Nachtragshaushalt 2015 einen Betrag von 10 Mio. Euro für einen bestimmten Zweck („Leistungen für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene“) zur Verfügung gestellt. Einzelheiten, wie die Höhe der individuellen Leistung, wurden in einer Richtlinie festgehalten, die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gebilligt hat. Änderungen in Bezug auf die Leistungen sind dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. Diesbezügliche Pläne der Bundesregierung gibt es nicht. 13. Wie kann und soll nach Auffassung der Bundesregierung nach Abschluss des Antragsverfahrens dauerhaft ein ehrendes Andenken an die sowjetischen Kriegsgefangenen in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland bewahrt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9051 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333