Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3751 19. Wahlperiode 09.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3537 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar, und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3751 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2018 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal im Bundesgebiet 24 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon neun Konzerte und 15 Liederabende statt. Zu folgenden fünf Konzerten und vier Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 07.04.2018 Kirchheim TH „Mistreat“, „KdF“, „True Aggression“, „Overdressed“ 07.04.2018 unbekannt „Hermunduren“, „Killuminati“, „Wegbereiter“ 14.04.2018 Steinberg am See BY „Germanium“ 05.05.2018 Mücka SN „F.I.E.L.“, „Fylgien“ 05.05.2018 Raum Leipzig SN „FreilichFrei“ 19.05.2018 Rauhenebrach-Fürnbach BY „Kategorie C“ 19.05.2018 Ostsachsen SN „Aggroknuckle“, „True Aggression“, „S.P.Q.R.“, „The Hawks“ 20.05.2018 Torgau-Staupitz SN „Aggroknuckle“, „Barricades“, „S.P.Q.R.“, „The Hawks“, „Sachsonia“ 26.05.2018 unbekannt TH „12 Golden Years“ Zu den weiteren 15 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen , dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3751 Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im zweiten Quartal 2018 traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei zwei der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erscheinung. Dabei handelte es sich um einen Liederabend am 19. Mai 2018 in Rauhenebrach-Fürnbach/Bayern. Die Veranstaltung wurde polizeilich aufgelöst. Zu der weiteren Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei sechs Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, auch zu musikalischen Darbietungen. Zu den folgenden fünf Veranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende Veranstalter 01.05.2018 Erfurt TH „Zeitnah“, Axel Schlimper NPD 11.05.2018 bis 12.05.2018 Riesa SN „FreilichFrei“, „FLAK“, „Anthrazit“, „Marder“, „Hobbit“ JN 08.06.2018 bis 09.06.2018 Themar TH „Die Lunikoff Verschwörung“, „Nahkampf“, Ken McLellan, „Acciaio Vincente“, Frank Rennicke, „Zeitnah“, „Mic Revolt“, „Klavierfront“, „Flak“, „Painful Awakening“, „Mortuary“, „Brutal Attack“, „Kategorie C“, „Kraftschlag“, „Hausmannskost“, „Blutlinie“, „Sturmwehr akustik“, „Sleipnir“ NPD, Sebastian Schmidtke 23.06.2018 Eschede NI „Fylgien“ NPD/JN Niedersachsen 23.06.2018 Raum Landstuhl RP „Mjöllnir“ NPD LV Rheinland-Pfalz Zu einer weiteren Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3751 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei DIE RECHTE (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im zweiten Quartal 2018 bei keiner Veranstaltung der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2018 31 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die unter der Frage 3 erwähnten Veranstaltungen der NPD. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3751 Zu folgenden 19 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 03.04.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Michael Regener 04.04.2018 Erfurt TH unbekannt ein Liedermacher 07.04.2018 Sonneberg TH unbekannt „Sturmwehr“ 20.04.2018 bis 21.04.2018 Ostritz SN Thorsten Heise „Griffin“, „Nahkampf Solo“, „Der Mann am Klavier“, „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Kategorie C“, „Oidoxie“, „Bataillon 500“, „Sons of Odin“, „Hausmannskost“, „Germanium“ 28.04.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Kategorie C solo“ 29.04.2018 Hamm NW unbekannt „FreilichFrei“ 30.04.2018 Gägelow MV „Dorfgemeinschaft Jamel“ unbekannt 30.04.2018 Themar TH Angela Schaller, Axel Schlimper Axel Schlimper 01.05.2018 Erfurt TH NPD „Zeitnah“, Axel Schlimper 11.05.2018 bis 12.05.2018 Riesa SN JN „FreilichFrei“, „FLAK“, „Anthrazit“, „Marder“, „Hobbit“ 19.05.2018 Raum Rennsteig TH unbekannt „FreilichFrei“ 29.05.2018 Themar TH Angela Schaller, Axel Schlimper Axel Schlimper 07.06.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck, Sebastian Schmidtke Axel Schlimper 08.06.2018 bis 09.06.2018 Themar TH NPD, Sebastian Schmidtke „Die Lunikoff Verschwörung“, „Nahkampf“, Ken McLellan, „Acciaio Vincente“, Frank Rennicke, „Zeitnah“, „Mic Revolt“, „Klavierfront“, „Flak“, „Painful Awakening“, „Mortuary“, „Brutal Attack“, „Kategorie C“, „Kraftschlag“, „Hausmannskost“, „Blutlinie“, „Sturmwehr akustik“, „Sleipnir“ 23.06.2018 Eschede NI NPD/JN, „Düütsche Deerns“ „Fylgien“ 23.06.2018 Raum Landstuhl RP NPD Landesverband Rheinland-Pfalz „Mjöllnir“ 23.06.2018 Themar TH Angela Schaller, Axel Schlimper Axel Schlimper 28.06.2018 Themar TH Angela Schaller, Axel Schlimper Axel Schlimper 30.06.2018 Schwarzenberg SN „Freigeist e. V.“ Frank Rennicke Zu den weiteren zwölf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3751 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Die neun Konzerte wurden von insgesamt 1 005 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 112 Personen. Zu acht Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden sieben Liederabende wurden von insgesamt 532 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 76 Personen. Zu neun sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 22 Veranstaltungen wurden von insgesamt 7 721 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 351 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2018 im Ausland organisiert? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/- terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im zweiten Quartal 2018 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im zweiten Quartal 2018 bei fünf Konzerten und einem Liederabend im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu folgenden vier Konzerten liegen Informationen über eine offene Ankündigung vor: Datum Ort Land Auftretende 07.04.2018 Nordwest- Italien Italien „Stahlfront“, „Absurd“ 14.04.2018 Prag Tschechien „Sachsenblut“, „Stahlwerk“ 29.04.2018 Kiew Ukraine „Brainwash“ 16.06.2018 Prag Tschechien „Blutzeugen“, „Heiliger Krieg“, „Exzess“, „Confident of Victory“ Zu einem weiteren Konzert und einem Liederabend im Ausland liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3751 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung von der Polizei aufgelöst? Im zweiten Quartal 2018 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Konzert polizeilich aufgelöst. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im zweiten Quartal 2018 das für den 20. April 2018 in Nohra/Thüringen geplante Konzert im Vorfeld verboten. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das zweite Quartal 2018 die nachfolgenden Meldungen vor: Datum Ort Land Straftaten 07.04.2018 Sonneberg TH 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 20.04.2018 Ostritz SN 21x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x § 223 StGB, Körperverletzung 1x § 303 StGB, Sachbeschädigung 1 Verstoß gegen das Waffengesetz 4 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 29.04.2018 Chemnitz SN 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 05.05.2018 Mücka SN 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 Verstoß Waffengesetz 25.05.2018 Schleiz TH 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 08.06.2018 Themar TH 43x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 3x §130 StGB, Volksverhetzung 1x §111 StGB, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 2x §185 StGB, Beleidigung 2x § 223 StGB, Körperverletzung 11 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3751 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste Quartal 2018 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Die Angaben in der Klammer beziehen sich jeweils auf die Angaben aus der bzw. den angeführten Bundestagsdrucksache bzw. Bundestagsdrucksachen. Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den, in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2018“ auf Bundestagsdrucksache 19/2489, aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2018 ein weiteres rechtsextremistisches Konzert, drei weitere Liederabende sowie eine weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung statt. Offene Informationen liegen über einen Liederabend am 17. März 2018 in Mittelsachsen /Sachsen mit Auftritt des Liedermachers „FreilichFrei“ vor. Zu weiteren vier nachgemeldeten Konzerten, zwei Liederabenden bzw. einer sonstigen Veranstaltung mit Musikdarbietung liegen lediglich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden . Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal 2018 zu folgenden weiteren Änderungen: Die Zahl der Konzerte erhöht sich auf 19 (18), davon 15 (15) mit bekannten Besucherzahlen . Die die Besucherzahl der Konzerte bleibt unverändert bei 2 080 Personen. Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf 30 (27), zu 20 Veranstaltungen (18) sind Besucherzahlen bekannt. Zu einem der drei nachgemeldeten Liederabende sind keine Besucherzahlen bekannt. Die Liederabende wurden insgesamt von 1 013 (913) Personen besucht. Der Durchschnitt bleibt unverändert bei ca. 51 Personen . Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung erhöht sich auf 27 (26), davon 21 Veranstaltungen (21) mit bekannten Besucherzahlen. Die Besucherzahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung bleibt unverändert bei 1 068 Personen. Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Quartal 2018 ein weiterer Liederabend im Ausland mit Auftritt eines deutschen Liedermachers statt. Zu dieser nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei beschlagnahmt , und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das zweite Quartal 2018 keine Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3751 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im zweiten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im zweiten Quartal 2018 liegen diese Informationen zu vier Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 12.04.2018 Bremen HB mehrere LP § 86a StGB 25.04.2018 Weißwasser SN 1 Speichermedium § 86a StGB 04.05.2018 Berlin BE 1 CD-Rom § 130 StGB 15.06.2018 Eisleben SN 1 USB-Stick § 86a StGB 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2018 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2018 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die in 2018 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 42 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-)indiziert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3751 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten 42 Tonträger stammen aus folgenden Jahren: Jahr Zahl der Tonträger 2018 4 2017 9 2016 1 2015 1 2005 1 2003 2 1999 1 1998 1 1992 7 1991 7 1990 1 1989 1 1988 1 1986 1 1984 2 Unbekannt 2 16. Gegen wie viele der 2018 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Beschlagnahmebeschlüssen zu im Jahr 2018 indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträgern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333