Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3756 19. Wahlperiode 09.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3635 – Ausnahmegenehmigung für B110 – Ortsumgehung Zirchow auf Usedom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. Juli 2018 war den Medien zu entnehmen, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Phillip Amthor für die Insel Usedom eine Lösung der Verkehrsstauproblematik auf der B110 in Zirchow für möglich hält („ndr.de“ vom 5. Juli 2018 „Ortsumgehung Zirchow rückt näher; „Nordkurier.de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom“). Laut seiner Aussage war Amthor im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu Fachgesprächen verabredet („Nordkurier.de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom“). Diese, geführt mit einem Parlamentarischen Staatssekretär, ergaben laut Amthor, dass das Bundesverkehrsministerium signalisiert habe, die von den vielen Einwohnern geforderte Ortsumgehung Zirchow, die derzeit weder im Bundesverkehrswegeplan noch im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen aufgeführt ist, als Ausnahmefall zu genehmigen („ndr.de“ vom 5. Juli 2018 „Ortsumgehung Zirchow rückt näher; „Nordkurier .de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom “). Seiner Ansicht nach lägen die Voraussetzungen vor, erklärte Amthor gegenüber der Presse („Nordkurier.de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom“). 1. Treffen die o. g. Berichte zu, und mit welchem der Parlamentarischen Staatssekretäre haben die genannten Gespräche ggf. stattgefunden? Anfang Juli 2018 gab es ein Gespräch zwischen Herrn Phillip Amthor MdB und dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann MdB. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3756 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Inwieweit ist es üblich, Fachgespräche zwischen Mitgliedern des Bundestages und Ministerien zu bestimmten Fachfragen stattfinden zu lassen? 3. Gibt es insoweit a) bestimmte Gesprächsformate, b) schon festgelegte Termine? 4. Inwieweit werden Mitglieder des Bundestages aus den Oppositionsfraktionen in diesen Gesprächsformaten berücksichtigt? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Teilnahme an Fachgesprächen mit Mandatsträgern, gehört zum Aufgabenbereich der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und erfolgt nach deren Ermessen ohne Festlegung auf bestimmte Gesprächsformate oder Termine . 5. Ist es zutreffend, dass das Bundesverkehrsministerium den Bau der Ortsumgehung Zirchow ausnahmsweise genehmigen wird oder hatten die Gespräche zwischen Phillip Amthor und dem Parlamentarischen Staatssekretär bzgl. dieser Ortsumgehung lediglich informativen, unverbindlichen Charakter ? 6. Auf welcher Tatsachengrundlage wurden die Gespräche über die Ortsumgehung geführt, und was veranlasste den Parlamentarischen Staatssekretär zu der laut Phillip Amthor getroffenen Aussage, diese Ortsumgehung würde nun „als Sonderfall betrachtet“ und soll „mit einer Ausnahmevorschrift beschleunigt “ werden (siehe „ndr.de“ vom 5. Juli 2018 „Ortsumgehung Zirchow rückt näher)? 7. Wie wird das Vorliegen eines „Sonderfalls“ rechtlich hergeleitet und begründet ? Bezieht sich das Bundesverkehrsministerium insoweit auf § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG)? 8. Über welche Ausnahmevorschrift soll das Projekt beschleunigt werden? 9. Erachtet das Bundesverkehrsministerium die Voraussetzungen gemäß § 6 FStrAbG für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung im Falle des Bau der Ortsumgebung Zirchow als gegeben? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Falls nein, mit welcher Begründung? Die Fragen 5 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund der mit der Realisierung des Swinetunnels zu erwartenden außergewöhnlichen Verkehrszunahme durch die Änderung der Verkehrsstruktur wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zugestimmt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Planung für eine Ortsumgehung Zirchow im Zuge der Bundesstraße B 110 aufnimmt. Vorab wurde auf Grundlage der vom Land Mecklenburg-Vorpommern übersandten Projektunterlagen, welche die verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Swinetunnels auf das grenznahe Straßennetz auf deutscher Seite beinhalten, eine gesamtwirtschaftliche Projektbewertung nach der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung vorgenommen, welche die Wirtschaftlichkeit des Projekts bestätigt hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3756 Vor Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes zu berücksichtigen, damit bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen das Projekt in einen der künftigen Straßenbaupläne aufgenommen werden kann. 10. Welche Zuarbeit muss seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Realisierung des Projekts Ortsumgehung Zirchow erfolgen? Planung und Baudurchführung der Ortsumgehung Zirchow im Zuge der Bundesstraße B 110 obliegen dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Auftragsverwaltung . 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen Zeitplan zur Umsetzung des Projektes? Nein. 12. In welchem Zeitraum ist die Umsetzung des Projekts geplant und zu wann sind der Beginn und das Ende der Bauarbeiten anvisiert? Aufgrund des frühen Planungsstandes ist die Angabe eines Termins für einen Baubeginn nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333