Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 3. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3757 19. Wahlperiode 07.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3517 – Insektenschutzprogramm V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Artenzahl sowie die Biomasse der Fluginsekten nimmt stetig und dramatisch ab. Seit 1989 ist die Biomasse um bis zu 80 Prozent zurückgegangen. Zu den möglichen Ursachen gehören die Fragmentierung und Zerstörung von Lebensräumen , großflächige Monokulturen, immer mehr Licht in der Nacht, aber auch der Einsatz von immer wirksameren Insektiziden (vgl. www.bund-rvso.de/ schmetterlingssterben.html). Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und am 20. Juni 2018 ein Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm zum Schutz der Insekten vorgelegt. Jetzt dringend gebraucht werden ganz konkrete, messbare Ziele, detaillierte Maßnahmen und wirksame Instrumente zum Schutz der Insekten. Zudem müssen die Maßnahmen unbedingt mit finanziellen Mitteln unterlegt werden, um erfolgreich zu sein. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird ein wissenschaftliches Monitoringzentrum zur Biodiversität unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingerichtet. Im Bereich Monitoring gibt es bereits laufende Projekte, wie zum Beispiel die Taxonomieforschung des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander König der Leibniz-Gemeinschaft, deren wissenschaftliche und technische Vorarbeiten und Ergebnisse in die Monitoringvorhaben der Bundesregierung einbezogen werden können (vgl. www.zfmk.de/de/forschung/forschungszentren-und-gruppen/ zentrum-fuer-taxonomie-und-evolutionsforschung#mitarbeiter). Es ist bisher nicht klar in Zahlen zu fassen, welchen Anteil die aktuelle Form der Landwirtschaft, die oft kaum Lebensraum für Insekten bietet und durch einen hohen Chemikalieneinsatz geprägt ist, welchen Anteil die Flächeninanspruchnahme , Lichtkonzepte und Zersiedlung und eventuell auch invasive Pflanzen und Tierarten an der dramatischen Situation der Insekten haben (vgl. www.faz.net/ aktuell/gesellschaft/biologie-invasive-arten-bedrohen-die-biologische-vielfalt- 180738.html). Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass das Insektensterben ohne die Reduktion der Menge an Wirkstoffen in der Landwirtschaft insgesamt und einem Verbot von besonders gefährlichen Pestiziden, wie die der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3757 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide (vgl. www.faz.net/aktuell/wissen/nach-insekten sterben-befund-stehen-neonicotinoide-vor-dem-aus-15473160.html) und die Einschränkung der durch Herbizide wie Glyphosat begünstigten Monokulturen (vgl. www.welt.de/debatte/kommentare/article169922966/Wir-alle-koennen-etwastun -um-die-Insekten-zu-retten.html) nicht zu stoppen ist (vgl. www.fr.de/wissen/ insektensterben-pestizide-sind-nicht-die-einzige-ursache-a-1289250). Auch wenn viele Detailfragen zum Insektensterben noch offen sind, steht außer Frage, dass neben der Zersiedlung die Art und Weise der modernen Landwirtschaft mit Strukturverlust, Überdüngung und Gifteinsatz einen bedeutenden Anteil hat. 1. Wann wird dem Eckpunktepapier das eigentliche „Aktionsprogramm zum Schutz der Insekten“ folgen? 2. Wie viele Mittel hält die Bundesregierung für die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsprogramms für notwendig, und wie viele Mittel sind bereits vorgesehen ? 3. Welche konkreten Maßnahmen und Instrumente werden kurzfristig in Kraft treten? 4. Welche konkreten Maßnahmen und Instrumente sind langfristig geplant? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3545 mitgeteilt, ist das Aktionsprogramm derzeit in Erarbeitung. Im Herbst 2018 sollen gesellschaftliche Akteure und die Öffentlichkeit einbezogen werden. Angestrebt wird ein Kabinettbeschluss im Frühsommer des Jahres 2019. Darin soll auch eine Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und die Festlegung von Zeithorizonten erfolgen. Insoweit können Fragen nach geplanten Maßnahmen und Instrumenten zurzeit noch nicht beantwortet werden. 5. Wie wird die Bundesregierung die Erkenntnis des dramatischen Insektensterbens bei den Verhandlungen zur anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigen? 6. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung zum Schutz der Insekten bei den Verhandlungen zur GAP-Reform einbringen, und mit welcher Verhandlungsposition geht die Bundesregierung in die Verhandlungen, und ist diese Position zwischen dem BMU und dem BMEL abgestimmt? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2020 sieht vor, dass die bisherigen Greening-Komponenten zusammen mit der bisherigen Cross Compliance in das neue Instrument der Konditionalität überführt werden, das für alle Antragsteller verpflichtend ist. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission obliegt es insbesondere bezogen auf die derzeitige u. a. für Insekten besonders relevante Greening-Komponente „Ökologische Vorrangflächen“ (jetzt: „Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Landschaftselemente oder Bereiche“) künftig den Mitgliedstaaten, diese sowohl in ihrem Umfang festzulegen als auch qualitativ auszugestalten. Des Weiteren sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten für die Landwirtinnen und Landwirte freiwillige Maßnahmen – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3757 jetzt neu – sowohl in der 1. Säule („Öko-Regelungen“) als auch – wie bisher – in der 2. Säule als Agrarumwelt- und -Klimamaßnahmen anbieten. Die Diskussion darüber hat jedoch auf europäischer Ebene gerade erst begonnen. Über die mögliche inhaltliche Ausgestaltung des Schutzes von Insekten werden der Bund und die Länder zu gegebener Zeit entscheiden. 7. Wie ist der Zeitplan zur Einrichtung des im Koalitionsvertrag angekündigten wissenschaftlichen Monitoringzentrums zur Biodiversität? 8. Wie werden die Erfahrungen und Techniken der Taxonomieforschung beim Aufbau des Monitoringzentrums berücksichtigt? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zum Monitoringzentrum zur Biodiversität erarbeitet die Bundesregierung zurzeit ein erstes Konzept. Angestrebt wird eine Verabschiedung des fertigen Konzepts im Frühsommer des Jahres 2019. Anschließend soll die Umsetzung erfolgen. Fragen nach dem Inhalt des Konzepts können zurzeit noch nicht beantwortet werden. 9. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Forschungsmuseum Alexander Koenig, durch welche die Methoden und Geräte bzw. Anlagen, die für Artenerfassung entwickelt wurden , auch für das Monitoring genutzt werden? Die in der Frage angesprochene Zusammenarbeit gibt es nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 10. Wer wird neben dem BMU und dem BMEL noch in die Einrichtung des Monitoringzentrums einbezogen? Es werden alle betroffenen Bundesministerien, die Bundesländer, wissenschaftliche Einrichtungen und betroffene Verbände einbezogen. 11. Mit welchen konkreten Aufgaben soll sich das Monitoringzentrum befassen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 12. Inwieweit werden bereits laufende Monitoringprojekte von Insektenbeständen mit in die Monitoringvorhaben der Bundesregierung einbezogen? Mit den Bundesländern besteht ein regelmäßiger fachlicher Austausch, damit die von einigen Bundesländern initiierten Monitoringprojekte in die Monitoringvorhaben der Bundesregierung einbezogen werden können. 13. Gibt es bereits laufende Projekte, die zur Insektenzählung genutzt werden könnten? Es gibt verschiedene Aktivitäten und Projekte der Bundesländer und des Ehrenamtes , in deren Rahmen Insekten regional und zeitlich begrenzt erfasst werden. Eine Komplettübersicht dazu liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3757 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wird die zentrale und einheitliche Erfassung von Monitoringdaten gewährleistet werden können, z. B. mit vorhandenen Daten von Forschungseinrichtungen und der Auswertung verschiedener Datenformate durch das Monitoringzentrum ? 15. Wieviel Personal hält die Bundesregierung für die Erfüllung der Aufgaben des wissenschaftlichen Monitoringzentrums zur Biodiversität für notwendig (bitte begründen)? 16. Plant die Bundesregierung, das Potenzial von Bürgerwissenschaften für das Insektenmonitoring zu nutzen? Wenn nein, warum nicht? 17. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Institut für Datenwissenschaften des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) oder eine andere Forschungseinrichtung die Nutzung der Bürgerwissenschaften, insbesondere bei der Datenerhebung, wissenschaftlich begleiten? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333