Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3760 19. Wahlperiode 10.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3566 – Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Ingelheim/Bingen sowie in Diez V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Presseberichten untersucht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Vorfälle in zehn verschiedenen Außenstellen, darunter auch die in Ingelheim /Bingen und in Diez (www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/ bamf-mitarbeiter-in-bingen-beschwerte-sich-vergangenes-jahr_18797803.htm). 1. Welche BAMF-Außenstellen werden einer Untersuchung unterzogen? Überprüft werden Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei denen eine oder mehrere Schutzquoten Abweichungen von mindestens zehn Prozent nach oben oder nach unten zu der jeweiligen auf Bundesebene durchschnittlichen Schutzquote (= sogenannte Referenzquote) ausweisen. Berücksichtigt werden alle im Jahr 2017 getroffenen Entscheidungen. Die folgenden Außenstellen werden überprüft: Diez, Bonn, Bingen, Schweinfurt, Dortmund, Rendsburg, Zirndorf, Neustadt (Hessen) Bad Berleburg (aufgelöst) und Eisenhüttenstadt. 2. Mit welcher Begründung werden die Dienstgeschäfte der BAMF-Außenstellen in Ingelheim/Bingen und Diez untersucht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3760 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Liegen konkrete Hinweise auf dienstliche Vergehen von Mitarbeitern vor? a) Wenn ja, aus welcher Zeit stammen diese Vergehen? b) Wenn ja, wann sind diese Vergehen auffällig geworden? c) Wenn ja, wie sind diese Vergehen auffällig geworden? Die Fragen 3, 3a bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Der Untersuchung liegen keine konkreten Hinweise im Sinne der Fragestellung zugrunde. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Kontrolliert das BAMF im Rahmen seiner Aufsichtspflicht regelmäßig die Dienstgeschäfte seiner Außenstellen? a) Wenn ja, in welchen Intervallen? b) Wenn ja, darunter auch die Bewilligungsquoten von Asylgesuchen nach den Nationalitäten der Antragsstellern? Eine Kontrolle der Einheiten erfolgt im Rahmen des Qualitätssicherungssystems. Die Prüfung erfolgt kontinuierlich und umfassend durch die Qualitätssicherer in den dezentralen Einheiten bei der Sichtung der Bescheide; darüber wird monatlich der zentralen Qualitätssicherung berichtet. Ergänzend überprüft die zentrale Qualitätssicherung quartalsweise die Spruchpraxis der Außenstellen auf Einheitlichkeit . Stellt die zentrale Qualitätssicherung signifikante Mängel oder Abweichungen von den sogenannten Referenzquoten fest, werden die betreffenden Einheiten davon in Kenntnis gesetzt und mit einer Analyse beauftragt. Danach erfolgt eine Stichprobe durch das Fachreferat und ggf. erforderliche Korrekturen werden veranlasst. 5. Ab welcher Abweichung vom Durchschnitt bei der Bewilligung von Asylanträgen bestimmter Nationalitäten geht das BAMF von einer Auffälligkeit aus, welche einer näheren Untersuchung bedarf? 6. In welchen BAMF-Außenstellen hat es außerplanmäßige Untersuchungen gegeben und warum? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Wann hat die letzte Untersuchung der Dienstgeschäfte der BAMF-Außenstellen Ingelheim/Bingen und Diez stattgefunden? Die letzte Untersuchung der jeweiligen Außenstellen fand im Frühjahr 2018 statt. 8. Sieht die Bundesregierung Verfehlungen des Bundesministeriums des Innern im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über das BAMF? a) Wenn ja, worin? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 8, 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet. Die einzelnen Bundesressorts handeln gemäß Artikel 65 des Grundgesetzes in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung bewertet nicht das Verhalten einzelner Ressorts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3760 9. Sieht die Bundesregierung Verfehlungen des BAMF im Rahmen der Dienstund Fachaufsicht über die BAMF-Außenstellen? a) Wenn ja, worin? b) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9, 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet. Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)als zuständiges Ressort sieht keine „Verfehlungen“ des BAMF im Sinne der Fragestellung. Unbeschadet dessen hat die – noch nicht abgeschlossene – Aufarbeitung der Vorgänge in der BAMF-Außenstelle Bremen gezeigt, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den Strukturen und Arbeitsabläufen im BAMF sowie bei der Fachaufsicht im BMI erforderlich ist. 10. Wie viele Berichte von Mitarbeitern und Sachkundigen über Unregelmäßigkeiten in den BAMF-Außenstellen gingen bisher beim BAMF oder anderen zuständigen Behörden insgesamt ein? Entsprechende Eingaben werden statistisch insgesamt nicht erfasst. Der Eingang kann bei den dezentralen Einheiten, den besonderen Beauftragten (z. B. Beauftragte für Korruptionsvorsorge) oder in der Zentrale erfolgen. Ferner besteht für Hinweisgebende die Möglichkeit, sich an externe Ombudspersonen zu wenden. Die Überprüfung der Hinweise und Beantwortung der Eingaben ist sichergestellt. Entsprechende Meldewege sind definiert und werden befolgt. Für Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Asylverfahren mit Bezug auf die Außenstelle Bremen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3256 verwiesen. 11. Wie wurden die in Frage 10 erfragten Dienstbeschwerden beschieden? Da die entsprechenden Eingaben statistisch nicht erfasst werden, ist hierzu keine Aussage möglich. 12. Welche Außenstellen waren von den in Frage 10 erfragten Dienstbeschwerden betroffen? Da die entsprechenden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Außenstellen durch Mitarbeiter statistisch nicht erfasst werden, ist hierzu keine nähere Aussage möglich . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Welchen dienstlichen Weg sind die dienstlichen Beschwerden gegangen? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, entsprechende Hinweise auf regelwidriges Verhalten an die/den Beauftragte/n für Korruptionsvorsorge zu melden. Zusätzlich ist auch die Meldung von derartigen Hinweisen über die Institution „Ombudsperson gegen Korruption“ möglich. Diese Funktion nimmt für das BMI und seinen Geschäftsbereich eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei mit Niederlassungen in Berlin, Frankfurt und Köln wahr. Der Hinweisgebende kann hierüber Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3760 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auch anonyme Hinweise geben oder seine Identität ausschließlich der Ombudsperson gegenüber offen legen, um so die Beantwortung von Rückfragen zu ermöglichen . Hinweise, die bei der Internen Revision oder den besonderen Beauftragten (z. B. Beauftragte für Korruptionsvorsorge, behördlicher Datenschutzbeauftragter) eingehen , werden generell vertraulich behandelt. Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt themenabhängig in den jeweils zuständigen Bereichen. Eingaben, die in Form von Dienstaufsichtsbeschwerden erfolgen, werden generell in der Zentralabteilung bearbeitet. Welche Beschwerde auf welchem Weg eingereicht wurde, kann mangels statistischer Erfassung nicht nachvollzogen werden. 14. Wie viele und welche Personen haben an der Bearbeitung der Beschwerden mitgewirkt? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 15. Welche Dienstposition bekleideten die Personen, welche die Beschwerden bearbeiteten? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 16. Wurden die Beschwerden der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht? Sofern erforderlich, informiert das BAMF das BMI als Fachaufsicht über entsprechende Eingaben. Im Falle einer sich daraus ergebenden Einleitung eines Disziplinarverfahrens wird das BMI als Fachaufsicht grundsätzlich unterrichtet. 17. Sieht die Bundesregierung die Dienstbeschwerden des Mitarbeiters der BAMF Außenstelle Ingelheim/Bingen (siehe hierzu die in der Vorbemerkung genannte Quelle) als berechtigt an? a) Wenn ja, warum? b) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17, 17a bis 17c werden gemeinsam beantwortet. Nach entsprechender Prüfung der eingegangenen Dienstaufsichtsbeschwerden durch die dafür zuständigen Referate im BAMF konnten in der Dienststelle Ingelheim /Bingen weder ein Fehlverhalten noch Fehlentscheidungen der entsprechenden Referatsleitung festgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333