Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3761 19. Wahlperiode 10.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3572 – Bundeshaushaltsprogramm Gleichstellungsbeauftragte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Gesetz sowie im vorangegangenen Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für 2018 sind im Titel 527 03 -011 an insgesamt 16 Stellen Kosten für Reisen der Gleichstellungsbeauftragten enthalten. Der Text lautet gleichbleibend: „Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen“ Aus folgenden Beträgen und Unterlagen ergibt sich das insgesamt vorgesehene und bezifferbare Budget (in 1 000 Euro): 120 (Seite 9) + 4 (Seite 9) + 8 (Seite 10) + 6 (Seite 14) + 30 (Seite 21) + 211 (Seite 26) + 1 500 (Seite 30) + 23 (Seite 32) + 99 (Seite 40) + 180 (Seite 44) + 188 (Seite 48) + 20 (Seite 57) + 68 (Seite 66) + 1970 (Seite 73) + 468 (Seite 89) + 276 (Seite 93) + 250 (Seite 103) + 270 (Seite 73) + 1 789 (Seite 105) + 5 500 (Seite 112) + 40 (Seite 119) = 13 020 Hinzu kommt bei jedem Titel noch der sogenannte Verfügungsfonds für vom Dienst freigestellte Gleichstellungsbeauftragte von jährlich 312 Euro. Im Titel 527 01 -750 (Seite 201) „Dienstreisen“ steht: Erläuterungen: Aus diesem Titel werden auch Reisekosten in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen geleistet. Ein exakter Betrag ist nicht ausgewiesen. Im Titel 525-01 -750 (Seite 201) „Aus- und Fortbildung“ steht: Erläuterungen: Aus diesem Titel werden auch Schulungsmaßnahmen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen geleistet. Ein exakter Betrag ist nicht ausgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3761 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Dienstreisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Gleichstellungsbeauftragten im Jahr 2017 unternommen, und welche Kosten entstanden dadurch? Von Gleichstellungsbeauftragten im Bereich des Bundes wurden im Jahr 2017 2 136 Dienstreisen (ohne Bundesministerium der Verteidigung – BMVg) durchgeführt . Für Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten sind Kosten in Höhe von insgesamt 723 161,11 Euro (einschl. BMVg) entstanden. Anzumerken ist, dass im Bereich des BMVg wegen der engen Terminsetzung lediglich die Gesamtkosten, nicht aber die Anzahl der Dienstreisen ermittelt werden konnte; dies wäre mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden gewesen. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Budgetanteil an Dienstreisen in den vorgenannten Titeln (bitte nach den dort genannten Stichpunkten und einzelnen Posten sowie nach Personalangelegenheiten, Gleichstellungsbeauftragte und schwerbehinderte Menschen aufschlüsseln)? Die Personalvertretungen, die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung nehmen ihre jeweiligen Aufgaben auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen wahr (BPersVG, BGleiG, SGB IX). Sie üben ihre jeweiligen Ämter danach weisungsfrei aus. Dienstreisen bspw. sind dementsprechend nicht genehmigungspflichtig, sondern werden nur angezeigt; dies gilt auch für entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt. Diese Ausgaben werden nach Maßgabe der Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes nicht differenziert nach Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten und Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung ausgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333