Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 8. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3780 19. Wahlperiode 10.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3567 – Hilfe für Opfer politisch und religiös motivierter Gewalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/2188) ergibt, gibt es seit vielen Jahren in erheblichem Umfang politisch und religiös motivierte Gewalttaten. So wurden zum Beispiel im Jahr 2017 1 967 links und 1 130 rechts motivierte Gewalttaten gezählt. Daneben sind 233 Gewalttaten dem Bereich der „ausländischen Ideologie“ und 92 Gewalttaten der „religiösen Ideologie“ zugeordnet. Nach Kenntnis der Fragesteller existieren in einigen Bundesländern Opferberatungsstellen. 1. Welche Hilfsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland seit jeweils wann (bitte getrennt und ggf. nach Bundesländern auflisten) für a) Opfer rechts motivierter Gewalttaten, b) Opfer links motivierter Gewalttaten, c) Opfer ausländischer Ideologie und d) Opfer religiös motivierter Ideologie? Die Hilfe für Opfer von Straftaten ist nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegt daher keine Auflistung aller in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Hilfsangebote für Opfer von Gewalttaten, insbesondere nicht nach den in der Fragestellung genannten Kriterien sortiert, vor. Grundsätzlich gibt es für Opfer von Gewalttaten zahlreiche Opferhilfeeinrichtungen , die viele Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Hierzu zählt beispielsweise die psychosoziale Betreuung und Beratung, die Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten, Krisenintervention, Begleitung zu Gerichts-, Behörden -, Anwalts-, und Arztterminen, Psychosoziale Prozessbegleitung, Unterstützung bei der Stellung von Anträgen und Informationen über finanzielle Hilfen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3780 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Ansprüche, z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die meisten Opferhilfeeinrichtungen stehen dabei allen Opfern von Gewalttaten ohne Einschränkung auf einen bestimmten Hintergrund der Tat offen. Einen bundesweiten Überblick über passende und ortsnahe Angebote der Opferhilfe bietet die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von der Kriminologischen Zentralstelle erstellt worden ist: www.odabs.org/index.html. Dort können auch die in den jeweiligen Ländern tätigen Opferhilfeeinrichtungen, soweit sie registriert sind, unter den nachstehenden Links abgerufen werden: https://www.odabs.org/Baden-Wuerttemberg/liste.html https://www.odabs.org/Bayern/liste.html https://www.odabs.org/Berlin/liste.html https://www.odabs.org/Brandenburg/liste.html https://www.odabs.org/Bremen/liste.html https://www.odabs.org/Hamburg/liste.html https://www.odabs.org/Hessen/liste.html https://www.odabs.org/Mecklenburg-Vorpommern/liste.html https://www.odabs.org/Niedersachsen/liste.html https://www.odabs.org/Nordrhein-Westfalen/liste.html https://www.odabs.org/Rheinland-Pfalz/liste.html https://www.odabs.org/Saarland/liste.html https://www.odabs.org/Sachsen/liste.html https://www.odabs.org/Sachsen-Anhalt/liste.html https://www.odabs.org/Schleswig-Holstein/liste.html https://www.odabs.org/Thueringen/liste.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3780 2. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jährlich Hilfsangebote für a) Opfer rechts motivierter Gewalttaten, b) Opfer links motivierter Gewalttaten, c) Opfer ausländischer Ideologie und d) Opfer religiös motivierter Ideologie (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? 3. Welche Hilfsangebote förderte die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jährlich in welcher Höhe (bitte nach Jahresscheiben auflisten) für a) Opfer rechts motivierter Gewalttaten, b) Opfer links motivierter Gewalttaten, c) Opfer ausländischer Ideologie und d) Opfer religiös motivierter Ideologie? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet . In den Jahren 2010 bis 2017 wurden über die Bundesprogramme „kompetent. für Demokratie“ (2010), „Toleranz fördern. Kompetenz stärken.“ (2011 bis 2014) und „Demokratie leben!“ (2015 bis 2017) Hilfsangebote wie folgt gefördert. Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. „kompetent. für Demokratie“ Jahr Bundesland Fördersumme 2010 Bayern 224.040,00 € 2010 Berlin 250.000,00 € 2010 Niedersachsen 250.000,00 € 2010 Sachsen 250.000,00 € 2010 Thüringen 248.913,00 € 2010 Mecklenburg-Vorpommern 249.699,40 € 2010 Sachsen-Anhalt 250.480,75 € 2010 Saarland 205.474,91 € 2010 Brandenburg 247.032,00 € 2010 Hessen 191.041,57 € 2010 Rheinland-Pfalz 166.864,90 € 2010 Bremen 94.378,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3780 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ Jahr Bundesland Fördersumme 2011 Baden-Württemberg 219.070,00 € 2011 Bayern 135.000,00 € 2011 Berlin 162.845,38 € 2011 Brandenburg 303.775,88 € 2011 Bremen 83.200,00 € 2011 Hamburg 164.995,94 € 2011 Hessen 74.000,00 € 2011 Mecklenburg-Vorpommern 290.228,00 € 2011 Niedersachsen 174.100,00 € 2011 Nordrhein-Westfalen 304.630,00 € 2011 Rheinland-Pfalz 164.048,80 € 2011 Saarland 125.000,00 € 2011 Sachsen 300.000,00 € 2011 Sachsen-Anhalt 267.833,02 € 2011 Schleswig-Holstein 161.165,36 € 2011 Thüringen 298.093,00 € 2012 Baden-Württemberg 205.531,70 € 2012 Bayern 135.400,00 € 2012 Berlin 260.760,83 € 2012 Brandenburg 263.381,50 € 2012 Bremen 82.229,00 € 2012 Hamburg 220.515,30 € 2012 Hessen 100.500,00 € 2012 Mecklenburg-Vorpommern 220.750,30 € 2012 Niedersachsen 190.500,00 € 2012 Nordrhein-Westfalen 255.000,00 € 2012 Rheinland-Pfalz 189.074,88 € 2012 Saarland 166.000,00 € 2012 Sachsen 280.000,00 € 2012 Sachsen-Anhalt 269.000,00 € 2012 Schleswig-Holstein 193.580,60 € 2012 Thüringen 248.913,00 € 2013 Baden-Württemberg 193.900,00 € 2013 Bayern 135.000,00 € 2013 Berlin 262.799,26 € 2013 Brandenburg 265.000,00 € 2013 Bremen 108.182,50 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3780 Jahr Bundesland Fördersumme 2013 Hamburg 219.013,43 € 2013 Hessen 100.547,00 € 2013 Mecklenburg-Vorpommern 239.500,00 € 2013 Niedersachsen 190.500,00 € 2013 Nordrhein-Westfalen 255.000,00 € 2013 Rheinland-Pfalz 169.358,08 € 2013 Saarland 170.000,00 € 2013 Sachsen 280.000,00 € 2013 Sachsen-Anhalt 267.000,00 € 2013 Schleswig-Holstein 223.580,60 € 2013 Thüringen 253.120,00 € 2014 Baden-Württemberg 193.900,00 € 2014 Bayern 151.300,00 € 2014 Berlin 266.000,00 € 2014 Brandenburg 252.000,00 € 2014 Bremen 85.733,00 € 2014 Hamburg 220.840,84 € 2014 Hessen 152.392,00 € 2014 Mecklenburg-Vorpommern 278.000,00 € 2014 Niedersachsen 190.500,00 € 2014 Nordrhein-Westfalen 255.000,00 € 2014 Rheinland-Pfalz 177.966,58 € 2014 Saarland 181.800,00 € 2014 Sachsen 270.000,00 € 2014 Sachsen-Anhalt 252.000,00 € 2014 Schleswig-Holstein 225.594,24 € 2014 Thüringen 252.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3780 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Demokratie leben!“ Jahr Bundesland Fördersumme 2015 Baden-Württemberg 50.000,00 € 2015 Bayern 50.000,00 € 2015 Hamburg 50.000,00 € 2015 Hessen 50.000,00 € 2015 Rheinland-Pfalz 23.088,00 € 2015 Saarland 69.500,00 € 2015 Sachsen 100.000,00 € 2015 Sachsen-Anhalt 153.184,49 € 2015 Schleswig-Holstein 67.550,01 € 2015 Thüringen 105.000,00 € 2016 Bayern 70.000,00 € 2016 Bremen 18.724,75 € 2016 Hamburg 70.000,00 € 2016 Hessen 70.000,00 € 2016 Mecklenburg-Vorpommern 31.200,87 € 2016 Niedersachsen 38.250,00 € 2016 Rheinland-Pfalz 45.000,00 € 2016 Saarland 70.764,00 € 2016 Sachsen 120.000,00 € 2016 Sachsen-Anhalt 149.125,71 € 2016 Schleswig-Holstein 114.285,00 € 2016 Thüringen 130.584,62 € 2017 Baden-Württemberg 173.500,00 € 2017 Bayern 120.000,00 € 2017 Bremen 126.400,00 € 2017 Hamburg 244.000,00 € 2017 Hessen 100.000,00 € 2017 Mecklenburg-Vorpommern 157.462,45 € 2017 Niedersachsen 82.250,00 € 2017 Nordrhein-Westfalen 100.000,00 € 2017 Rheinland-Pfalz 94.150,00 € 2017 Saarland 82.621,80 € 2017 Sachsen 255.246,59 € 2017 Sachsen-Anhalt 220.634,11 € 2017 Schleswig-Holstein 220.584,00 € 2017 Thüringen 150.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3780 4. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 genannten Hilfsangebote evaluiert (bitte einzeln angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, vgl. Antwort zu Frage 1. 5. Wie viele Opfer politisch oder religiös motivierter Gewalt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in Frage 1 genannten Hilfsangebote jährlich jeweils seit dem Jahr 2010 betreut, und wie sind diese den unterschiedlichen Bereichen politisch und religiös motivierter Gewalt, analog der Auflistung in Bundestagsdrucksache 19/2188 zuzuordnen? Aufgrund welcher Straftaten wendeten sich die Opfer jeweils an die Hilfsangebote ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, vgl. Antwort zu Frage 1. 6. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel , die durch die einzelnen Bundesländer seit dem Jahr 2010 für Hilfsangebote für Opfer politisch oder religiös motivierter Gewalt aufgebracht werden (bitte nach Jahresscheiben und Bereich der politisch oder religiös motivierten Gewalt auflisten)? Bei den im Rahmen von „Demokratie leben!“ geförderten Projekten mit Beratungsangeboten für Opfer religiös und politisch motivierter Gewalt wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Länder müssen eine Kofinanzierungsquote von 20 Prozent bezogen auf den Anteil an Bundesmitteln erbringen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um zusätzliche Angebote und Projekte für Opfer religiös und politisch motivierter Gewalt auf den Weg zu bringen? Welche konkreten Projekte diesbezüglich plant die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode, und in welcher Höhe plant sie, diese finanziell zu unterstützen? Der Opferschutz ist der Bundesregierung ein sehr wichtiges Anliegen. Soweit nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung die Zuständigkeit des Bundes begründet ist, werden deshalb die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht von Herrn Ministerpräsident a. D. Kurt Beck, dessen Aufgabe als Beauftragter der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags auf dem Breitscheidplatz am 31. März 2018 endete, zügig umgesetzt und die Erfahrungen aus den Morden und Sprengstoffanschlägen der Terrorgruppe NSU berücksichtigt . Die Bundesregierung hat am 11. April 2018 Herrn Prof. Dr. Edgar Franke zum Beauftragten der Bundesregierung für Opfer terroristischer Straftaten im Inland ernannt. Damit steht allen Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland ein dauerhafter Ansprechpartner zur Seite. Zudem wurden mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes am 17. Juli 2018 die Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und Opfer terroristischer Gewalt deutlich erhöht. Die hierfür vorgesehen Mittel belaufen sich für das Jahr 2018 auf insgesamt 8 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3780 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus soll im Rahmen der anstehenden Reform des Sozialen Entschädigungsrechts nach der vom Deutschen Bundestag einstimmig verabschiedeten Entschließung „Opferentschädigung verbessern“ vom 13. Dezember 2017 (Bundestagsdrucksache 19/234) die Höhe der Leistungen für Opfer von Gewalttaten ohne Differenzierung nach der Tatmotivation überprüft werden. 8. Welche sonstigen Angebote für Opfer von Gewalttaten existieren in der Bundesrepublik Deutschland, und wie werden diese jeweils seit dem Jahr 2010 durch Mittel des Bundeshaushalts unterstützt (bitte nach Jahresscheiben auflisten )? Für die bereits in der Antwort zu Frage 7 erwähnten Härteleistungen werden aus dem Bundeshaushalt Leistungen nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen wegen extremistischer Übergriffe und der Richtlinie für Opfer terroristischer Gewalt gezahlt. Hinterbliebene Kinder, Eltern sowie Ehe- und Lebenspartner von durch extremistische Übergriffe oder terroristische Gewalt Verstorbenen erhalten 30 000 Euro an Härteleistungen. Hinterbliebene Geschwister erhalten 15 000 Euro. Unmittelbar durch extremistische Übergriffe oder terroristische Gewalt Verletzte erhalten nach der Schwere ihrer Verletzung nach Maßstab der deutschen Schmerzensgeldrechtsprechung ebenfalls Härteleistungen. Auch werden Pauschalen zur Abmilderung eines Unterhaltsschadens sowie einmalige Pauschalen zur Abmilderung der Nachteile beim beruflichen Fortkommen gezahlt . Darüber hinaus wird eine pauschale Reisekostenbeihilfe in Höhe von 1 000 Euro gewährt. Durch die bereits in der Antwort zu Frage 7 erwähnten Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe (Titel 0718 681 01)1 wurden in den Jahren 2010 bis 2017 Opfer extremistischer Gewalt in folgender Höhe unterstützt2: 2010 63.000,00 € 2011 335.000,00 € 2012 753.000,00 € 2013 307.000,00 € 2014 199.000,00 € 2015 211.000,00 € 2016 281.000,00 € 2017 463.000,00 € 1 Hiervon umfasst sind auch Härteleistungen für die Opfer und Hinterbliebenen der Taten des sog. NSU 2 Die Zahlen wurden auf den nächsten Tausender gerundet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3780 Durch die bereits in der Antwort zu Frage 7 erwähnten Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten (Titel 0718 681 02) wurden in den Jahren 2010 bis 2017 Opfer terroristischer Gewalt in folgender Höhe unterstützt3: 2010 5.000,00 € 2011 22.000,00 € 2012 0,00 € 2013 0,00 € 2014 0,00 € 2015 35.000,00 € 2016 954.000,00 € 2017 2.527.000,00 € Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 11. April 2018 Herrn Prof. Dr. Edgar Franke zum Beauftragten der Bundesregierung für Opfer terroristischer Straftaten im Inland ernannt. Zudem ist mit Herrn Johannes-Wilhelm Rörig seit Dezember 2011 ein Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) benannt . Die jährliche Förderhöhe von Hilfeangeboten (Hilfetelefon, Hilfeportal sexueller Missbrauch) des UBSKM für in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt betroffene Menschen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 479.400,00 581.304,47 459.315,45 538.295,61 575.059,71 494.345,00 519.985,00 559.000,00 (Angaben in €) Nummer gegen Kummer e. V. ist der zentrale Dachverband und Koordinierungsstelle aller Kinder- und Jugendtelefone und Elterntelefone in Deutschland. Dabei handelt es sich um niedrigschwellige, kostenlose und offene Beratungsangebote mit direktem und präventivem Hilfecharakter sowie erste Kontaktstellen zur Vermittlung weiterer Hilfeangebote, die von lokalen Trägern unterhalten werden. Der Verein wurde wie folgt gefördert: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 207.918 286.719 254.819 254.819 320.071 357.075 348.190 413.706 (Angaben in €) In der Bundesrepublik Deutschland stehen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder rund 350 Frauenhäuser sowie über 40 Schutz- oder Zufluchtswohnungen zur Verfügung. Hinzu kommen rund 800 Fachberatungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen. Dies belegen der Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (Bundestagsdrucksache 17/10500) von 2012 sowie eine von der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) erstellte Bestandsaufnahme von 2015. 3 Die Zahlen wurden auf den nächsten Tausender gerundet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3780 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zuständig für die Einrichtung und Finanzierung von Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungseinrichtungen sind in erster Linie die Länder und Kommunen . Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Kompetenz die Arbeit des Frauenunterstützungssystems , indem er deren bundesweite Kooperationen und Vernetzungsstellen finanziell fördert. Ein wichtiges Beratungsangebot auf Bundesebene für gewaltbetroffene Frauen ist das bundesweite Hilfetelefon. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät seit März 2013 zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Es handelt sich um ein dauerhaftes, qualifiziertes telefonisches Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot. Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Dolmetscherinnen können rund um die Uhr zeitnah in insgesamt 18 Sprachen zu Telefonaten hinzugeschaltet werden. Der Bund finanziert das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen seit 2013 jährlich wie folgt: 2013 2014 2015 2016 2017 5.100.000 5.800.000 6.139.000 6.700.000 7.455.000 (Angaben in €) Im Bundesministerium der Verteidigung wurde beim Stabselement Chancengerechtigkeit , Vielfalt und Inklusion am 3. Februar 2017 die „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ eingerichtet. Diese richtet sich an alle aktiven und ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die – militärisch wie zivil – Mobbing, Diskriminierung, körperliche oder seelische Gewalt innerhalb der Bundeswehr erfahren oder erfahren haben. Die Ansprechstelle nimmt entsprechende Hinweise entgegen und koordiniert beziehungsweise steuert die Weitergabe zur Einzelfallprüfung, damit die jeweils erforderlichen Aufklärungs-, Verfolgungs-, Schutz- oder Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. Die hierfür aufzuwendenden Mittel für Personalausgaben gehen zu Lasten des Einzelplans 14. Nach dem Opferentschädigungsgesetz, welches zum Sozialen Entschädigungsrecht zählt, haben Bund und Länder seit 1976 in einer Gesamthöhe von rund 3,3 Mrd. Euro (Bund: ca. 850 Mio. Euro; Länder: ca. 2,45 Mrd. Euro) Leistungen an Opfer von Gewalttaten unabhängig von der Motivation des oder der Täter erbracht . Für den Zeitraum von 2010 bis 2017 entfallen davon auf den Bund ca. 427 Mio. Euro und auf die Länder ca. 1,643 Mrd. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333