Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3781 19. Wahlperiode 10.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3571 – Export von Schlauchbooten nach Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 17. Juli 2017 titelte „ZEIT ONLINE“: „EU schränkt Export von Schlauchbooten nach Libyen ein“. Weiterhin heißt es im Text, dass dadurch den Schleppern das Geschäft erschwert werden soll. Parallel ist auf der Internetseite des Zolls zu lesen: „Handelsbeschränkungen für Boote, Genehmigungspflicht gemäß Artikel 2a in Verbindung mit Anhang VII für Güter die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können.“ 1. Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Firmen oder Hilfsorganisationen in welchem Umfang Schlauchboote oder andere Wasserfahrzeuge direkt nach Libyen geliefert haben bzw. noch liefern? Die Europäische Union hat 2017 eine Genehmigungspflicht zur Ausfuhr bestimmter Güter nach Libyen eingeführt (Verordnung (EU) 2017/1325 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44). Hiervon erfasst sind Schlauchboote und bestimmte Motorboote (mit Außenbordmotor) als Wasserfahrzeuge . Es wurden bisher keine Genehmigungen nach der Verordnung zur Ausfuhr solcher Wasserfahrzeuge aus Deutschland nach Libyen erteilt; der Bundesregierung sind auch keine solchen Lieferungen bekannt. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Firmen oder Hilfsorganisationen in welchem Umfang Schlauchboote oder andere Wasserfahrzeuge an nordafrikanische Staaten geliefert haben, die unmittelbar an der Mittelmeerküste liegen? Für Marokko, Tunesien, Algerien und Ägypten besteht keine entsprechende Genehmigungspflicht . Nach den dem Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten wurden im Jahr 2017 sowie von Januar bis einschließlich Mai 2018 aus Deutschland ein Schlauchboot nach Tunesien sowie ein Schlauchboot nach Ägypten ausgeführt ; nach Marokko und Algerien wurden keine Schlauchboote ausgeführt. Motorboote (mit Außenbordmotor) wurden nach den dem Statistischen Bundes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3781 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode amt vorliegenden Daten im selben Zeitraum 16 Stück nach Marokko und 32 Stück nach Ägypten ausgeführt; nach Algerien und Tunesien erfolgten in diesem Zeitraum keine Ausfuhren dieser Güter. Für Angaben zu Ausführern gilt, dass die Bunderegierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht und den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen zu der Auffassung gelangt ist, dass im Hinblick auf diese Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse eine Offenlegung von Unternehmensangaben nicht erfolgen kann, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass anhand der wiederzugebenden Einzelangaben zu den tatsächlichen Ausfuhren in Zusammenschau mit den Unternehmensangaben Rückschlüsse auf Lieferbeziehungen erfolgen können, die aus wettbewerblichen Gründen mit den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen unvereinbar sind. 3. Ist der Bundesregierung (evtl. durch Geheimdienstinformationen) bekannt, welche Firmen oder Hilfsorganisationen aus anderen EU-Staaten in welchem Umfang Schlauchboote oder andere Wasserfahrzeuge direkt nach Libyen geliefert haben bzw. noch liefern? 4. Ist der Bundesregierung (evtl. durch Geheimdienstinformationen) bekannt, welche Firmen oder Hilfsorganisationen aus anderen EU-Staaten in welchem Umfang Schlauchboote oder andere Wasserfahrzeuge an nordafrikanische Staaten geliefert haben, die unmittelbar an der Mittelmeerküste liegen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333