Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9 August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3782 19. Wahlperiode 13.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3577 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2018) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwer bewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 02. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34) sowie vom 27. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/01912). Stichtag für die Beantwortung ist der 30. Juni 2017. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom 05. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 05. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3782 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 02.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892) sowie vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142) verwiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mission Gesamt - stärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende UNMIK Kosovo 132 5 0 0 0 3 Pristina offen UNAMID Darfur/Sudan 14.180 7 0 0 0 6 El Fasher, Buram, Tawilla 30. Juni 2019 MINUSMA Mali 13.423 20 2 0 0 8 Bamako, Gao, Mopti 30. Juni 2019 MINUJUSTH Haiti 1.199 3 0 0 0 2 Port-au- Prince 15. April 2019 UNSOM Somalia 553 6 2 Mogadischu 0 0 1 Mogadischu 31. März 2019 EUPOL COPPS Palästinensische Gebiete 59 4 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni 2019 EUCAP Sahel Mali 123 3 0 0 0 0 14. Januar 2019 EUCAP Sahel Niger 104 5 1 Niamey 0 0 2 Niamey 30. September 2018 EUBAM Moldau/ Ukraine 50 6 1 Kuchurhan 0 4 Kuchurhan, Otach, Giurgiulesti, 0 30. November 2020 1 Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mission Gesamt - stärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende EUAM Ukraine 152 19 0 1 0 4 Kiew, Kharkiv, Lemberg, 31. Mai 2019 OSZE SMM Ukraine 1214 26 0 0 0 2 Kiew 31. März 2019 EULEX Kosovo 344 38 1 Mitrovica 0 0 14 Pristina, Mitrovica 14. Juni 2019 EUMM Georgien 203 16 0 0 0 7Gori, Mtskheta, Zugdidi 14. Dezember 2018 EUAM Irak 34 4 1 Bagdad 0 0 1 Bagdad 17. Oktober 2018 EUBAM Rafah 8 1 1 0 0 1 Tel Aviv 30. Juni 2019 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung neu hinzugekommen. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3782 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Antworten zu den Fragen 2, 2a bis 2d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT Afghanistan 54 PVB – Funktionen: Sicherheit , Administration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e- Sharif) 21 0 0 33 Bilaterales Projekt Saudi Arabien 14 PVB – Funktion: Trainer (Standorte: Riad, Dammam, Jeddah,Al Wajh) 5 PVB – Funktion: Projektleitung und Administration (Standort: Riad) 19 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Tunesien 3 PVB Funktion: Projektleitung und Administration2 (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) 50 PVB-Funktion: Trainer (Standorte: Aouina, Oued Zarga, Monastir) 53 0 0 0 0 Twinning-Projekt Ukraine 1 PVB –Funktion: Langzeitexperte 10 PVB –Funktion: Kurzzeitexperte 11 0 0 0 0 2 Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung sind keine Vorfälle im Sinne der Fragestellung bekannt geworden . 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM und OSZE SMM Ukraine Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europarat, die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen müssen grundlegend reformiert werden. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen , da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Den Taliban ist es gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen zu halten und teilweise auszuweiten. Ein Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Afghanistan konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, jedoch bisher hinreichend begegnet werden. Im Norden Afghanistans haben sich am 31. Juli 2018 die letzten Kräfte des IS im Distrikt Darzab (Provinz Jowjzan) den ANDSF ergeben, damit hat der IS seinen einzigen Herrschaftsbereich im Norden Afghanistans verloren. Für medienwirksame Anschläge in letzter Zeit insbesondere in Kabul sind sowohl Taliban als auch der regionale Ableger des IS verantwortlich. Für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3782 Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil, bleibt aber angespannt. Es kommt weiterhin in unregelmäßigen Abständen zum Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Houthi-Rebellen. Die verwendeten Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr abgeschossen, sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Im Quartalszeitraum kam ein Mensch durch herabfallende Trümmerteile ums Leben. Asymmetrische Taktiken wie der Einsatz von unbenannten Flugobjekten sowie bewaffneten Einzeltätern finden auch immer wieder Anwendung. Der Verfolgungsdruck gegen den „sogenannten IS“ und Al-Qaida ist insgesamt hoch. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. UNAMID (Sudan) Das Friedensabkommen für Darfur wird umgesetzt, gleichzeitig stocken die Friedensverhandlungen weiterhin. Die Sicherheitslage hat sich im Jahr 2017 flächendeckend weiter beruhigt, auch wenn es weiterhin zu vereinzelten Vorfällen kommt; die militärische Komponente von UNAMID wurde dahingehend seit Sommer 2017 kontinuierlich verkleinert. Der Fokus der VN-Arbeit soll verstärkt auf Peacebuilding in Darfur gelegt werden. UNSOM (Somalia) Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen, u. a. in der Hauptstadt Mogadischu. Die Reformbilanz der neuen somalischen Regierung bleibt gemischt. Fortschritte wurden insbesondere im wirtschaftlichen und Sicherheitsbereich erzielt, wohingegen die politische Reformagenda hinter den Erwartungen zurückblieb. Anfang Mai 2018 stellte die somalische Regierung den mit den Vereinten Nationen , afrikanischen und internationalen Partnern erarbeiteten Transitionsplan zur schrittweisen Übergabe der Sicherheitsverantwortung von AMISOM auf die somalischen Sicherheitskräfte – einhergehend mit weiterem Aufbau des Sicherheitssektors – vor. Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben Staatsaufbau und Verfassungsreform sowie anhaltende Dürre die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Dennoch hat Somalia Aussicht auf eine langfristige Stabilisierung. Seit dem Jahr 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte Afrikanische Union (AU) mit der Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt, insbesondere im und an der Grenze zum Gaza-Streifen. Bei der Frage der Aussöhnung der beiden wich- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tigsten palästinensischen Parteien, Fatah und Hamas, gibt es noch keine sichtbaren Fortschritte; die ägyptische Regierung setzt ihre Vermittlungsbemühungen fort. Die Palästinensische Behörde wäre interessiert an EU-Unterstützung für die Öffnung des Grenzübergangs Rafah zu Ägypten, der seit Mai 2018 deutlich häufiger geöffnet wird als zuvor. Am 14./15. und erneut am 20. Juli 2018 kam es im Gaza-Streifen zur größten Eskalation zwischen bewaffneten palästinensischen Gruppen und der israelischen Armee seit dem Gaza-Krieg 2014. Eine von Ägypten und den Vereinten Nationen vermittelte Waffenruhe hält seitdem weitgehend, es kommt aber weiter zu vereinzelten Angriffen auf Israel, vor allem durch mit Brandsätzen versehene Lenkdrachen und Ballons, und israelischen Vergeltungsschlägen. Bei Protesten an der Sperranlage („Marsch der Rückkehr“) wurden seit 30. März 2018 durch Schusswaffeneinsatz der israelischen Armee über 140 Palästinenser getötet und ca. 4000 Palästinenser verletzt. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt , aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert. Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung , Zugang zu Archiven). Die Schließung von zwei der vier Übergänge an der Verwaltungslinie (Abchasien) wird als problematisch angesehen. MINUSMA, EUCAP Sahel Mali Die Sicherheitslage im Norden und im Zentrum Malis bleibt weiter angespannt. Im Zuge der Präsidentschaftswahlen Ende Juli 2018 ist die malische Regierung verstärkt um Sicherungsmaßnahmen bemüht. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistisch-terroristische Gruppierungen vor, welche aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und in Mali eingesetzte ausländische Streitkräfte durchführen. Die regionale Einsatztruppe der Sahel-G5-Staaten hat erste Anti-Terror-Operationen im Grenzgebiet zu Niger und Burkina Faso durchgeführt. EUCAP Sahel Niger Das Bedrohungsrisiko wird weiterhin als hoch eingestuft. Gerade in den Grenzregionen zu Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu gewaltsamen terroristischen Attacken. Auch in der Hauptstadt besteht eine latente Terrorgefahr. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP umfassen neben nächtlichen Ausgangssperren auch tagsüber eine Einschränkung des Bewegungsradius sowie die Auflage, bestimmte Örtlichkeiten zu meiden. Die Fortbewegung innerhalb der Stadt darf grundsätzlich nur mittels Fahrzeugen der Mission durchgeführt werden . Fahrten zum Flughafen dürfen bei Dunkelheit nur in Begleitung eines privaten Sicherheitsdienstes durchgeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3782 MINUJUSTH (Haiti) Seit 7. Februar 2017 ist Staatspräsident Moïse im Amt, der über eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments von Haiti verfügt. Die Ankündigung von Benzinpreiserhöhungen war der Auslöser für erhebliche gewalttätige Ausschreitungen vom 6. bis 8. Juli 2018. Staatspräsident Moïse nahm die Benzinpreiserhöhungen wieder zurück, worauf sich die Lage zumindest oberflächlich beruhigte. Die Proteste waren eindeutig organisiert, allerdings nutzten viele Plünderer auch „die Gunst der Stunde“. Die Nationalpolizei hielt sich im Rahmen einer Deeskalationsstrategie zurück und forderte nur vereinzelt Unterstützung von UNPOL an. Die Mission griff deshalb nicht flächendeckend ein. Von den beiden deutschen Polizeibeamten war zum Zeitpunkt der Unruhen nur einer im Land. Am 14. Juli 2018 trat Premierminister Lafontant mit seinem gesamten Kabinett zurück; seitdem bemüht sich Staatspräsident Moïse um die Bildung einer neuen Regierung. Die Sicherheitslage in Haiti bleibt in weiten Teilen fragil und kann, v. a. angesichts der volatilen politischen Situation, jederzeit wieder umschlagen. Am 16. Oktober 2017 ging die Mission MINUSTAH in die UN Mission for Justice Support in Haiti (MINUJUSTH) über, die zunächst für den Zeitraum bis 15. April 2018 nach Kap. VII der VN-Charta mandatiert wurde. Am 10. April 2018 hat der VN-Sicherheitsrat eine Verlängerung bis 15. April 2019 beschlossen. MI- NUJUSTH übernahm einen Teil der zivilen Aufgaben von MINUSTAH, arbeitet aber ohne Militär- und mit deutlich reduzierter Polizeikomponente. EUAM Irak Der „sogenannte IS“ ist in Irak zwar militärisch im Wesentlichen in der Fläche besiegt, aber asymmetrischer Bedrohungen durch IS bestehen landesweit fort. Die Parlamentswahlen am 12. Mai 2018 sind überwiegend friedlich verlaufen. Im Vorfeld befürchtete größere Sicherheitsvorfälle sind ausgeblieben. Die Kandidaten führten ihre Wahlkämpfe mit einem betont überkonfessionellem Narrativ. Das vorläufige Endergebnis der Parlamentswahlen ist wegen Vorwürfen der Manipulation umstritten. Seit 2. Juli 2018 läuft eine Neuauszählung eines Teils der abgegebenen Stimmen. Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wird sich das Parlament konstituieren, um den Parlamentspräsidenten und den Staatspräsidenten zu wählen. Danach wird der Regierungschef gewählt. Die bisherige Regierung unter Premierminister al-Abadi führt ihre Geschäfte solange fort. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum ersten Quartal 2018. 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben )? Das Bundeskriminalamt verfügte im zweiten Quartal 2018 über 61 Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Ägypten Kairo 1 Niederlande Den Haag 1 Albanien Tirana 1 Österreich Wien 1 Algerien Algier 1 Pakistan Islamabad 1 Argentinien Buenos Aires 1 Panama Panama-Stadt 1 Belgien Brüssel 1 Nigeria Lagos 1 Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1 Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 1 Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1 China Peking 2 Rumänien Bukarest 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2 Frankreich Paris 2 Saudi-Arabien Riad 1 Georgien Tiflis 1 Schweden Stockholm 1 Ghana Accra 1 Serbien Belgrad 1 Griechenland Athen 1 Spanien Madrid 2 Großbritannien London 1 Thailand Bangkok 1 Indien Neu-Delhi 1 Tschechische Republik Prag 1 Indonesien Jakarta 1 Tunesien Tunis 1 Italien Rom 2 Türkei Ankara 1 Jordanien Amman 2 Türkei Istanbul 1 Kasachstan Astana 1 Ukraine Kiew 1 Kenia Nairobi 2 USA Washington 2 Kolumbien Bogotá 2 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Kosovo Pristina 1 Kroatien Zagreb 1 Lettland Riga 1 Libanon Beirut 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 Anmerkungen: Der VB-Standort Kabul ist bis zum Wiederaufbau der Botschaft unbesetzt und wird als Nebenzuständigkeit vom VB-Standort Islamabad mitbetreut. Der VB-Standort Pretoria/Südafrika wurde zum 15. Juni 2018 geschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3782 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 54 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei an 34 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 3 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 1 Indonesien Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Nigeria Lagos 2 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Süd Korea Seoul 1 Südafrika Pretoria 3 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 V.A.E. Dubai 3 Vietnam Hanoi 2 Weißrussland Minsk 1 Panama Panama City 1 USA Miami 1 USA New York 1 Gesamt 54 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Sicherheitsbeamte, Zum Stichtag waren 184 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 9 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Ägypten/Kairo 5 Albanien/Tirana 1 Algerien/Algier 4 Armenien/Eriwan 1 Aserbaidschan/Baku 2 Äthiopien/Addis Abeba 1 Belarus/Minsk 4 Belgien/Brüssel 6 Bosnien/Sarajewo 1 Bulgarien/Sofia 1 Burkina Faso/Ouagadougou 2 Burundi/Bujumbura 1 China/Peking 6 Côte d'Ivoire/Abidjan 1 Frankreich/Paris 6 Georgien/Tiflis 1 Griechenland/Athen 2 Großbritannien/London 4 Indien/New Delhi 3 Indonesien/Jakarta 2 Irak/Bagdad 8 Irak/Erbil 6 Iran/Teheran 6 Italien/Rom 1 Jordanien/Amman 2 Kasachstan/Almaty 1 Kasachstan/Astana 1 Kenia/Nairobi 2 Kirgisistan/Bischkek 3 Kongo/Kinshasa 1 Korea DR/Pjöngjang 0 Kosovo/Pristina 1 Kuba/Havanna 2 Kuwait/Kuwait 1 Libanon/Beirut 7 Mali/Bamako 3 Mauretanien/Nouakchott 2 Mazedonien/Skopje 1 Moldau/Chisinau 1 Niger/Niamey 1 Nigeria/Abuja 2 Nigeria/Lagos 2 Pakistan/Islamabad 4 Pakistan/Karachi 2 Palästinensische Autonomiegebiete/Ramallah 1 Russland/Jekaterinburg 1 Russland/Kaliningrad 1 Russland/Moskau 9 Russland/Nowosibirsk 0 Russland/St. Petersburg 1 Saudi Arabien/Riad 4 Senegal/Dakar 1 Serbien/Belgrad 3 Spanien/Madrid 1 Sri Lanka/Colombo 1 Sudan /Khartum 1 Weißrussland/Minsk 4 Thailand/Bangkok 1 Tschechische Republik/Prag 1 Tunesien/Tunis 3 Türkei/Ankara 7 Türkei/Istanbul 4 Türkei/Izmir 2 Ukraine/Kiew 3 Ungarn/Budapest 1 USA/New York 5 USA/Washington 6 Usbekistan/Taschkent 1 Vietnam/Hanoi 2 Vietnam/Ho-Chi-Minh-City 0 Gesamt 184 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3782 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen 27 Polizeibeamte als Sicherheitsberater, 14 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 (SAV 2.0) und 27 Personenschutzbeamte (PSA) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein. Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 10 PSA Ägypten/Kairo 1 Afghanistan/Masar-e- Sharif 6 PSA Irak/Erbil 1 Irak/Bagdad 10 PSA Libyen/DO Tunis 1 PSA Afghanistan/Kabul 1 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Äthiopien/Addis Abeba 1 China/ Peking 1 Frankreich/Paris 1 Griechenland/Athen 1 Guatemala/Guatemala-Stadt 1 Indien/New Delhi 1 Indonesien/Jakarta 1 Irak/Bagdad 2 (je 1, abwechselnd) Iran/Teheran 0 Kenia/ Nairobi 1 Kolumbien/Bogota 1 Venezuela/Caracas 1 Libanon/Beirut 1 Mali/Bamako 1 Pakistan/Islamabad 1 Russland/Moskau 1 Saudi Arabien/Riad 1 Südafrika/Pretoria 1 Türkei/Ankara 1 USA/New York 1 Usbekistan/Taschkent 1 Großbritannien/London 1 (SAV 2.0) Algerien/Algier 1 (SAV 2.0) Israel/Tel Aviv 1 (SAV 2.0) Libanon/Beirut 1 Marokko/Rabat 1 (SAV 2.0) Bahrain/Manama 1 (SAV 2.0) Nigeria/Lagos 1 Polen/Warschau 1 (SAV 2.0) Vietnam/Hanoi 1 (SAV 2.0) Tadschikistan/Duschanbe 1 (SAV 2.0) Tschad/N´Djamena 1 (SAV 2.0) Türkei/Istanbul 1 (SAV 2.0) Kongo/Kinshasa 1 SAV 2.0 Bangladesh/Dhaka 1 SAV 2.0 Brasilien/Sao Paolo 1 SAV 2.0 Jordanien/Amman 1 SAV 2.0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 28 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) sowie drei VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der nachstehenden Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Spanien 1 Ungarn 1 Bosnien- und Herzegowina 1 Marokko 1 Frankreich 1 Tunesien 2 Albanien 1 Italien 1 Serbien 1 Ukraine 1 Rumänien 1 Bulgarien 1 Kroatien 1 Griechenland 1 Tschechische Republik 1 Türkei 1 Polen 1 Russland 1 Litauen 1 China 1 Libanon 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Ägypten 1 Belgien 1 Nigeria 1 Jordanien 1 Niger 1 Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in 12 Ländern: Malta, Slowakei , Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, ejR Mazedonien, Libyen, Niederlande. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden )? Zum Stichtag waren 14 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt . Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Griechenland Athen 5 Bilateral Griechenland Thessaloniki 2 Bilateral Griechenland Heraklion 1 Bilateral Griechenland Patras 1 Bilateral Griechenland Igoumenitsa 1 Bilateral Frankreich Paris 1 Bilateral Italien Mailand/Bergamo 1 Bilateral Spanien Madrid 1 Bilateral Spanien Barcelona 1 Bilateral Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3782 e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in der Frage 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sogenannten International Liaison Officer (ILO) -Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) Die als „FRONTEX“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der VO(EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und Küstenwache “. a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen von FRONTEX. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Die Zahl der in der Zentrale von FRONTEX eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Funktion Anzahl Head of Situational and Monitoring Division 1 Training Unit 2 European Centre for Returns 1 Pooled Resources Unit 1 Risk Analysis Unit 2 Vulnerability Assessment Unit 1 c) im Rahmen von Operationen, die Gerätschaften aus dem FRONTEX- Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Poseidon 2018 zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit dem 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeivollzugsbeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt. Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeivollzugsbeamten zur Überwachung der nordgriechischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt . Seit dem 23. Mai 2018 wurde das Kontingent auf bis zu 15 Polizeivollzugsbeamte (sieben Streifenfahrzeuge) erhöht. Hierbei kam es auch zu einer weiteren Verteilung der Einsatzkräfte an die griechisch-albanische und griechisch-türkische Grenze. d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen, die ohne erforderliche Einreise- oder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 24 deutsche Polizeivollzugsbeamte als „Screener “ eingesetzt. e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) waren zum Stichtag insgesamt 182 Polizeivollzugsbeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei wurde dabei durch 65 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung oder des Bundeskriminalamtes unterstützt. Maßnahme Anzahl FRONTEX JO Themis 35 FRONTEX JO Poseidon 41 FRONTEX JO FOA Land 70 FRONTEX JO FP Land 24 FRONTEX JO CP Land 3 FRONTEX JO FP Air 4 FRONTEX JO CP Air 2 FRONTEX JO Indalo 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3782 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FFRONTEX eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte Georgien Deutschland, Schweiz 1 Gambia, Ghana Deutschland, Schweiz 31 Nigeria, Gambia Deutschland, Österreich, Bulgarien, Belgien, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Ungarn, Schweden 52 Pakistan Deutschland, Österreich 106 Georgien Deutschland, Belgien, Island, Schweiz 1 Nigeria, Gambia Deutschland, Österreich, Island, Slowenien, Schweiz, Finnland 13 Nigeria, Gambia Deutschland, Österreich, Spanien, Belgien, Finnland, Ungarn 18 Georgien Deutschland, Schweden 1 Guinea, Dem. Rep. Kongo Deutschland, Belgien, Schweiz, Finnland, Tschechien, Ungarn 18 Georgien Deutschland, Frankreich 2 Pakistan Deutschland, Polen 59 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeizugsbeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben) eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen . Im Zeitraum vom 31. März 2018 bis zum 30.Juni 2018 sind insgesamt 492 Erkenntnismitteilungen erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Einzelnen erfolgten 492 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 146 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise 162 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch 8 Fälle Verdacht Visumerschleichung 30 Fälle Kfz-Kriminalität 0 Fälle Identitätsfeststellung (Verdacht OK-Zugehörigkeit, Verdacht IS-Zugehörigkeit) 7 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche 8 Fälle Missbrauch Verdacht Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 5 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 8 Fälle Verdacht Reise in den Verfolgerstaat 5 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 17 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/Zurückweisung 77 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 13 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze, Fundsachen) 6 Fahren ohne Fahrerlaubnis In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten: Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Griechenland Lesbos JO Poseidon 16 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos JO Poseidon 16 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Kos JO Poseidon 1 Grenzkontrolle Griechenland Chios JO Poseidon 4 Registrierung Griechenland Piräus JO Poseidon 4 Organisation Griechenland Leros JO Poseidon 1 Grenzkontrolle Griechenland Kipi JO FP Land 2 Grenzkontrolle Griechenland Evzoni JO FP Land 2 Grenzkontrolle Griechenland Kilkis JO FOA Land 19 Grenzüberwachung Griechenland Alexandropoli JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Griechenland Orestiada JO FOA Land 2 Grenzüberwachung Griechenland Delvinaki JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3782 Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Italien Pozzallo JO Themis 8 Grenzkontrolle Registrierung Italien Taranto JO Themis 3 Grenzkontrolle Registrierung Italien Trapani JO Themis 5 Grenzkontrolle Registrierung Italien Lampedusa JO Themis 3 Grenzkontrolle Registrierung Italien Syrakus JO Themis 4 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO Themis 3 Organisation Italien Messina JO Themis 4 Grenzkontrolle Registrierung Italien Crotone JO Themis 4 Grenzkontrolle Registrierung Italien Cagliari JO Themis 2 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO FP Air 1 Grenzkontrolle Spanien Motril JO Indalo 1 Registrierung Spanien Almeria JO Indalo 1 Registrierung Spanien Algeciras JO Indalo 1 Registrierung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 17 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Bulgarien Malko Tarnovo JO FOA Land 12 Grenzüberwachung Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 3 Grenzkontrolle Bulgarien Kalotina JO FP Land 1 Grenzkontrolle Ungarn Röszke JO FP Land 6 Grenzkontrolle Ungarn Tompa JO FP Land 2 Grenzkontrolle Ungarn Zahony JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Bajakovo JO FP Land 3 Grenzkontrolle Kroatien Nova Sela JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Karasovici JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Zagreb JO FP Air 1 Grenzkontrolle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Polen Grzechotki JO FP Land 1 Grenzkontrolle Polen Bezledy JO FP Land 1 Grenzkontrolle Rumänien Bukarest JO FP Air 1 Grenzkontrolle Portugal Lissabon JO FP Air 1 Grenzkontrolle Mazedonien Tabanovce JO CP Land 1 Grenzkontrolle Albanien Murriqan JO CP Land 1 Grenzkontrolle Kosovo Vermice JO CP Land 1 Grenzkontrolle Albanien Tirana JO CP Air 1 Grenzkontrolle Serbien Belgrad JO CP Air 1 Grenzkontrolle 8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt FRONTEX im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: ein mobiler Herzschlagdetektor drei Einsatzhubschrauber ein Einsatzschiff zwei Kontroll- und Streifenboote zehn Wärmebildkameras zwei Einsatzfahrzeuge Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der FRONTEX JO Poseidon 2018 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3782 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Die Fragen 9, 9a bis 9f werden gemeinsam beantwortet. Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im zweiten Quartal 2018 an folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen : Bundespolizei Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/ Einsatzmittel Italien Zugstreifen trilateral DEU-AUT-ITA: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich 1-2 Streifen (je Streife 1 PVB) , partielle Beteiligung von Beamten des Freistaat Bayern DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Ungarn Zugstreifen trilateral DEU-AUT-HUN: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich Streife (je Streife 1 PVB) DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Italien Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA am Bahnhof Brenner: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration wöchentlich Mittwoch – Freitag 4 PVB, unter Beteiligung von Beamten ITA und Beamten AUT DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Österreich Güterzugkontrollen trilateral DEU-AUT-ITA an der Kontrollstelle Brennersee (Pilotprojekt): Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration wöchentlich Montag und Dienstag – Leitung AUT unter Beteiligung DEU (4 PVB) und ITA DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln , Taschenlampe und persönliche Schutzweste Frankreich Beteiligung der BPOL an gemischten DEU-FRA Streifen einschl. Zugstreifen zur Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben im DEU-FRA-Grenzgebiet sowie auf den Bahnstrecken Paris-Stuttgart /Frankfurt. Die Maßnahme zielt auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalitätsformen ab. Der Zweck der grenzüberschreitenden Polizeikooperation liegt in der Erhöhung der europäischen Eisenbahnsicherheit und der Steigerung des Sicherheitsgefühls von Reisenden im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr . Gemischte Streifenteams aus mind. 2 FRA PVB und mind. 2 DEU PVB (BPOL) FRA/DEU Keine Erkenntnisse Der Einsatz der PVB erfolgt grds. In Uniform . Die Ausstattung der PVB umfasst die dienstlich zugelassenen Ausrüstungsgegenstände . Ergänzende Antwort zu Frage 9c Im vergangenen Quartal haben keine Bedienstete des Bundeskriminalamtes an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3782 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Die Fragen 10, 10a bis 10f werden gemeinsam beantwortet. Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder haben im zweiten Quartal 2018 folgende Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt: Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Albanien Arbeitsbe-such Langzeitberater 01.01.2018 – 31.12.2018 Albanien 1 76.200,00 € 0610 687 07 Albanien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 5.062,75 € 0610 687 07 Bolivien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.838,68 € 0624 687 01 Dominikanische Republik Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 4.374,02 € 0624 687 01 Ecuador Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 4.129,67 € 0624 687 01 Ghana Hundeführer-ausbildung Maßnahmen im Bereich Diensthundeausbildung 01.05.2018 – 31.12.2018 Deutschland/Ghana 57.019,53 € 0624 687 01 Indonesien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 5.227,34 € 0624 687 01 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Jordanien Arbeitsbesuch Expertenaustausch Kriminaltechnik Schusswaffenidentifikation 25.06.2018 – 29.06.2018 Deutschland 3.430,35 € 0501 687 23 Jordanien Arbeitsbe-such Evaluation/ Monitoring 18.06.2018 – 22.06.2018 Italien 309,80 € 0501 687 23 Jordanien Lehrgang Einweisung Telerob 29.06.2018 – 04.07.2018 Jordanien 0,00 € 0501 687 23 Kenia Arbeitsbe-such Bedarfserhebung Kriminaltechnisches Zentrum 13.05.2018 – 16.05.2018 Kenia 4.705,18 € 0610 687 07 Kenia Lehrgang Analyse in der Terrorismusbekämpfung 05.06.2018 – 14.06.2018 Kenia 23.924,32 € 0610 687 07 Kosovo Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.534,22 € 0610 687 07 Marokko Arbeitsbesuch Expertenaustausch Spurensicherung /-auswertung 09.04.2018 – 12.04.2018 Deutschland 5.298,54 € 0501 687 23 Marokko Lehrgang Einweisung sondergeschützte Kfz 27.06.2018 – 29.06.2018 Deutschland 944,72 € 0501 687 23 Marokko Lehrgang Polizeiliche Ausbildung – Personenkontrolle /Identitätsfeststellung 18.06.2018 – 22.06.2018 Marokko 2.737,24 € 0501 687 23 Marokko Arbeitsbesuch Evaluation /Monitoring 18.06.2018 – 19.06.2018 Italien 997,90 € 0501 687 23 Mauretanien Lehrgang Terrorismus-bekämpfung 11.04.2018 – 19.04.2018 Mauretanien 11.227,84 € 0610 687 07 Mauretanien Lehrgang Lehrgang Aus-wertesoftware 18.06.2018 – 21.06.2018 Mauretanien 0,00 € 0624 68791 Montenegro Arbeitsbesuch Workshop Verdeckte Ermittlungen 11.06.2018 – 15.06.2018 Montenegro 2.000,00 € 0610 687 07 Nigeria Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 4.439,78 € 0501 687 23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3782 Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Nigeria Arbeitsbesuch Evaluation/ Monitoring 18.06.2018 – 22.06.2018 Italien 1.459,01 € 0501 687 23 Nigeria Arbeitsbesuch Sachstand AFIS 03.06.2018 – 05.06.2018 Nigeria 0,00 € 0624 687 01 Palästinensische Gebiete Lehrgang Prinzipien und Methodik der polizeilichen Informationsverarbeitung - Operative Analyse - 02.05.2018 – 10.05.2018 Palästinensische Gebiete 18,79 € 0501 687 23 Palästinensische Gebiete Lehrgang Tatortarbeit I 21.04.2018 – 03.05.2018 Palästinensische Gebiete 7.504,40 € 0501 687 23 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Evaluation /Monitoring 18.06.2018 – 22.06.2018 Italien 309,81 € 0501 687 23 Palästinensische Gebiete Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.152,31 € 0501 687 23 Panama Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.664,82 € 0624 687 01 Peru Lehrgang Interinstitutionelle Kompetenz und Kommunikation 25.06.2018 – 29.06.2018 Peru 1.860,06 € 0624 687 01 Peru Arbeitsbe-such Evaluierung 09.04.2018 – 19.04.2018 Peru 0,00 € 0624 532 04 Serbien Arbeitsbe-such Studienbesuch Analyse Sprengstoffspuren 16.04.2018 – 18.04.2018 Deutschland 0,00 € 0624 532 04 Serbien Lehrgang Training Geld-wäsche II 24.04.2018 – 26.04.2018 Serbien 0,00 € 0624 532 04 Serbien Lehrgang Training Analyse Sprengstoffspuren 12.06.2018 – 14.06.2018 Serbien 0,00 € 0624 532 04 Serbien Lehrgang Evaluation Analyse Lackspuren 29.05.2018 – 31.05.2018 Serbien 0,00 € 0624 532 04 Serbien Lehrgang Evaluation Analyse Faserspuren 15.05.2018 – 17.05.2018 Serbien 0,00 € 0624 532 04 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Serbien Lehrgang Qualitätsmanagement /Internes Audit 23.04.2018 – 27.04.2018 Serbien 0,00 € 0624 532 04 Serbien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 3.444,17 € 0610 687 07 Serbien Lehrgang Hospitation 08.05.2018 – 16.05.2018 Serbien 0,00 € 0624 532 04 Thailand Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 5.094,65 € 0624 687 01 Tunesien Lehrgang Polizeiliche Ausbildung – Verkehr 16.04.2018 – 20.04.2018 Tunesien 3.260,72 € 0501 687 23 Tunesien Lehrgang Polizeiliche Ausbildung – Durchsuchung 25.06.2018 – 29.06.2018 Tunesien 794,92 € 0501 687 23 Tunesien Stipendiat Basismodul 01.01.2018 – 22.04.2018 Deutschland 1 4.026,27 € 0501 687 23 Tunesien Arbeitsbe-such Evaluation /Monitoring 18.06.2018 – 22.06.2018 Italien 520,61 € 0501 687 23 Türkei Arbeitsbe-such Konsultation Terrorismus 10.04.2018 – 12.04.2018 Deutschland 8.803,85 € 0624 687 01 Ukraine Lehrgang Sprachlehr-gang 05.03.2018 – 31.12.2018 Ukraine 0,00 € 0610 687 07 Ukraine Lehrgang Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität als besondere Erscheinungs - form der Organisierten Kriminalität 06.06.2018 – 13.06.2018 Ukraine 4.939,79 € 0610 687 07 Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zur Zahl der ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilneh- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/3782 merkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe) Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISF-zentral 2014 ca. 10.000,00 € HOME/2014/ISFP/AG/RADX/400007532 Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness (CONTRA) 01.03.2016 – 30.06.2018 ISF-zentral 2014 ca. 26.000,00 € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982 Universal Message Format 3 (UMF 3) 01.11.2015 – 31.07.2018 ISF-dezentral 2015 0,00 € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)“ 01.07.2016 – 30.06.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 30.000,00 € IK25-5793-2016-09 Projekt Prinz – Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität 01.09.2016 – 31.08.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 21.000,00 € IK25-5793-2016-14 Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB ETUTU 2017-2019 01.01.2017 – 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 10.000,00 € IK25-5793-2016-11 Research Network on Organised Crime 2017-2019 01.01.2017 – 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 50.000,00 € IK25-5793-2016-07 Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug- Identifizierungs-Datei (EuFID) 01.01.2017 – 31.12.2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Albanien ABH Dokumenten – und Urkundensicherheit 23. - 27.04. 2018 Albanien Albanische Grenzpolizei 0610 68707 2.470,58 € Albanien ABH Polizeiliche Identitätsprüfung 4. - 15.06.2018 Albanien Albanische Grenzpolizei 0610 68707 3.376,95 € Albanien ABH Delegationsbesuch auf Leitungsebene 22.06.2018 Albanische Grenzpolizei 0610 68707 1.521,52 € Algerien ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 23.-25.04.2018 Algerien Algerische Grenzpolizei 0610 68707 noch nicht abgerechnet Ägypten ABH Luftsicherheitstraining 22. – 24.06.2018 Ägypten Ägyptisches Ministerium für Zivilluftfahrt 0610 68707 656,29 € Ägypten ABH Schulung von Supervisoren im Bereich Lustsicherheit 23. 29.06.2018 Ägypten Ägyptische Grenzpolizei 0610 68707 9.534,67 € Äthiopien ABH Evaluierungsreise Factfinding ETH 5.- 9.03. 2018 Äthiopien Äthiopische Nationalpolizei /Grenzpolizei 0610 68707 11.435,36 € Bosnien und Herzegowina ABH Luftsicherheit für Führungskräfte 23. - 27.04.2018 Bosnien und Herzegowina Bosnische Grenzpolizei 0610 68707 1.710,20 € Bosnien und Herzegowina ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 16. - 20.04.2018 Bosnien und Herzegowina Bosnische Grenzpolizei 0610 68707 2.592,61 € China ABH Expertenaustausch zur nautischen Ausbildung 07. - 10.05.2018 Deutschland Chinesische Küstenwache 0610 68707 3.095,00 € Sonderverwaltungs - zone Hongkong ABH Delegationsbesuchs auf Leitungsebene 24.04.2018 Deutschland Hongkong Police Force 0610 68707 1.902,85 € Jordanien ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 16.- 17.04.2018 Jordanien Jordanische Grenzbehörde 0501 68723 312,92 € Jordanien ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 18.- 19.04.2018 Jordanien Jordanische Grenzbehörden 0501 68723 312,92 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/3782 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Kasachstan ABH Kasachischer Delegationsbesuch Studienreise KAZ Strafverfolgungsbehörden 27.06.2018 Deutschland KAZ Strafverfolgungsbehörden 0610 68707 474,10 € Südkorea ABH Delegationsbesuch auf Leitungsebene 03.- 05.04.2018 Deutschland Koreanische Nationalpolizei 0610 68707 3572,19 € Südkorea ABH Informationsund Erfahrungsaustausch Experten 13. - 19.05.2018 Südkorea Koreanische Nationalpolizei 0610 68707 3502,23 € Kosovo ABH Lehrgang Urkundenfach - kraft 18.- 22.06.2018 Kosovo Kosovarische Grenzpolizei 0610 68707 1.200,00 € Kosovo ABH Aufbau/Weiterentwicklung Grenzkontrolle 14. -16.05.2018 Kosovo Kosovarische Grenzpolizei 0610 68707 2.918,40 € Libanon ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 04.- 07.06.2018 Libanon Libanesische Grenzbehörden 6002 68703 645,46 € Marokko ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 15- 20.04.2018 Marokko Marokkanische Grenzpolizei 0501 68723 722,85 € Marokko ABH Aufbauworkshop Luftsicherheit 23.- 27.04.2018 Marokko Marokkanische Grenzpolizei 0501 68723 6.245,72 € Marokko ABH Schulung Maritime Polizeitaktiken 16.- 20.04.2018 Marokko Marokkanische Küstenwache 0501 68723 8.741,89 € Marokko ABH Workshop „Bewältigung größerer Einsatzlagen “ 16.- 20.04.2018 Marokko Marokkanische Grenzpolizei 0501 68723 9.338,55 € Moldawien ABH Delegationsbesuch auf Leitungsebene 18,- 20.04.2018 Deutschland Moldawische Grenzpolizei 0610 68707 91,05 € Serbien ABH Erfahrungsaustausch im Bereich der Bahnsicherheit 9.-11.05.2018 Serbien Serbische Grenzpolizei 0610 68707 396,52 € Tunesien ABH Schulung Rettungswesen , Fahrsicherheitstraining 16.- 20.04.2018 Tunesien Tunesische Nationalgarde 0501 68723 2.379,36 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle/ Kosten Tunesien ABH Fahrsicherheitstraining 08. - 13.04.2018 Tunesien Tunesische Nationalgarde 0501 68723 4.871,07 € Tunesien ABH Bewältigung von Standardsituationen 09. - 27.04.2018 Tunesien Tunesische Nationalgarde 0501 68723 3.304,66 € Tunesien ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 27.05. - 02.06.2018 Tunesien Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 493,71 € Tunesien ABH Dokumentenund Urkundensicherheit 14. - 18.05.2018 Tunesien Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 778,64 € Tunesien ABH Ausbildung zur Urkundenfachkraft 18.-22.06.2018 Tunesien Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 778,64 € Tunesien ABH Weiterbildung zur Urkundenfachkraft 07.- 11.05..2018 Tunesien Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 1.048,49 € Tunesien ABH Wintertraining Bergregion 09. - 14.04.2018 Deutschland Tunesische Nationalgarde 0501 68723 8.371,33 € Tunesien ABH Fact Finding Reise bzgl. Fortbildung von Führungskräften 06. - 11.04.2018 Tunesien Tunesische Nationalgarde 0501 68723 1.544,84 € Tunesien ABH Weiterbildung zur Urkundenfachkraft 30.04. - 04.05.2018 Tunesien Tunesische Grenzpolizei 0501 68723 1.056,49 € Ukraine ABH Erstellung eines gemeinsamen Lagebildes 25. - 29.06.2018 Ukraine Staatlicher Grenzdienst der Ukraine 0610 68707 1.209,90 € Vereinigte Arabische Emirate ABH Lehrgang Urkundenfach - kraft 15. - 26.04.2018 Abu Dhabi ARE Police 0610 68707 Keine Kosten Vereinigte Arabische Emirate ABH Polizeiliche Identitätsprüfung – Lehrgang PIP-Multi 8. - 19.04.2018 Abu Dhabi, Dubai ARE Police 0610 68707 Keine Kosten Vereinigte Arabische Emirate ABH Wechselseitige Hospitation der MA des URK- Labores des Flughafen Dubai bei der BPOLI KB FRA 29.04. - 10.05.2018 Vereinigte Arabische Emirate ARE Police 0610 68707 5.637,44 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/3782 Ergänzung: Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben werden. Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes, des bilateralen Projekts mit Afghanistan (GPPT) sowie das Twinning-Projekt in der Ukraine dauern weiterhin an. Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl Tln. Anzahl DEU Tln Kosten in € Kroatien ABH Seminar Organisation und Arbeitsweise von Polizeipräsidien 23. - 27.04. 2018 4 2.810,59 € Rumänien ABH Gemeinsames Seminar mit Vertretern von Cluj sowie der Republik Moldau 24.04.- 26.04.2018 1 996,60 € Kroatien ABH Seminar Einsatzlehre in der polizeilichen Aus- und Fortbildung 25.04.- 02.05.2018 3 3.302,61 € Kroatien ABH Hospitation Einsatzlehre und Aufbau einer Verhandlungsgruppe 15.04.- 26.05.2018 1 1.1552,74 € Rumänien ABH Arbeitsbesuch bei der Berliner Polizei 14.05.- 16.05.2018 5 3.675,37 € Rumänien ABH Hospitation zu ausgewählten Kriminalitätsthemen 04.06.- 11.06.2018 2 2.373,04 € Kroatien ABH Informationsaustausch mit der BP Niedersachsen zum Thema Frauen in der Bereitschaftspolizei 04.06.- 08.06.2018 8 7.761,88 € Kroatien ABH Internationales Seminar für Polizeiverhandler 26.05.- 03.06.2018 4 824,53 € Rumänien, Serbien, Kroatien Moldau ABH Study Visit anlässlich des Deutschen Präventionstages 10.06.- 14.06.2018 23 7 35.682,01 € Kroatien ABH Stabilitätspakt Südosteuropa mit Kroatien/PD Istrien 17.06.- 24.06.2018 6 11.455,87 € Kroatien ABH Seminar Einsatzlehre in der polizeilichen Aus- und Fortbildung 19.08.- 20.06.2018 1 724,41 € Die Kosten der Maßnahmen werden aus dem Kapitel 0610 Titel 687 07 getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Die für das dritte Quartal 2018 geplanten Maßnahmen befinden sich in der Abstimmung bzw. Umsetzung. 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei aufgliedern)? Beamte des Zoll, des Bundeskriminalamts sowie der Bundespolizei waren im Sinne der Fragestellung im zweiten Quartal 2018 wie folgt eingesetzt: Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 18 Zollverbindungsbeamte in 17 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Bundeskriminalamt Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Albanien Tirana Langzeit-berater 1 Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0 Frankreich Lyon Interpol – Entsandte Beamte (seconded) 7 0 1 4 0 Niederlande Den Haag Europol – Verbindungsbeamte 5 1 1 3 0 Palästinensische Gebiete Ramallah Polizeiberater 1 0 0 0 0 Serbien Belgrad Langzeitberater 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/3782 Bundespolizei Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen USA/New York Vereinte Nationen Mission Management and Support Section , Police Division, OROLSI, Department for Peacekeeping Operations USA/New York Europol Entsendung von nationalen Experten sowie Verbindungsbeamten Niederlande/Den Haag Polizeikooperationszentrum Thörl- Maglern Austausch, Analyse und Steuerung von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet (Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien) Österreich/Thörl-Maglern Standing Police Capacity (VN Mission) Unterstützung der VN Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Friedensmissionen (1x BPOL/Leitung) Italien/Brindisi Europäischer Auswärtiger Dienst Ziviler Planungs- und Durchführungsstab (CPCC) (1xBW/1xNRW) Brüssel Ständige Vertretung der Bundesrepublik DEU bei der EU Polizeiberater, CivCom-Delegierter Brüssel KAIPTC Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -gewinnung beim Kofi Annan Peace Keeping Trainingscenter (zwei Landesbeamte Hessen und Baden-Württemberg mit Abordnung zur BPOL für Zeit der Entsendung) Accra/Ghana Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt: Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Albanien Informationstechnik – Mobiltelefone Albanische Staatspolizei 3.000,00 € Albanien Gebrauchtfahrzeuge für die Ermittlungen i. Z. m. international organisierter Eigentumskriminalität Albanische Staatspolizei 30.000,00 € Albanien Datenbanksoftware Albanische Staatspolizei 38.000,00 € Ecuador Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze Interpol Ecuador 19.000,00 € Irak Mobile GPS-Systeme mit Kartenmaterial Innenministerium Counter Explosive Directorate 5.600,00 € Irak Entschärfungstechnik – Zündmaschinen Innenministerium Counter Explosive Directorate 14.105,00 € Irak Einsatzrucksäcke Innenministerium Counter Explosive Directorate 56.420,00 € Irak Laser-Kopierer-Drucker Innenministerium Counter Explosive Directorate 910,00 € Irak Transportkisten Innenministerium Counter Explosive Directorate 10.192,00 € Irak Entschärfungstechnik – Arbeitsgerät (Hacken, Schaufeln, Sandsackfüllgeräte) Innenministerium Counter Explosive Directorate 4.422,60 € Irak Entschärfungstechnik – Werkzeugkoffer Innenministerium Counter Explosive Directorate 21.840,00 € Irak Entschärfungstechnik – Verbrauchsmaterial (Tüten, Beutel, Handschuhe) Innenministerium Counter Explosive Directorate 1.493,25 € Irak Entschärfungstechnik – Spreng- und Zündmittel für diverse Ausbildungsvorhaben Innenministerium Counter Explosive Directorate 6.500,00 € Irak Entschärfungstechnik – Spurensicherungskoffer Innenministerium Counter Explosive Directorate 19.186,00 € Jordanien Kraftfahrzeuge für Tatortarbeit Public Security Directorate 150.000,00 € Jordanien Ausstattung Sprachkabinett Public Security Directorate 36.000,00 € Marokko Informationstechnik – Tablets Nationalpolizei (DGSN) 3.000,00 € Marokko Foto-/Videoausstattung für Tatortarbeit Nationalpolizei (DGSN) und Gendarmerie Royale (GR) 24.770,58 € Marokko Analysesoftware Nationalpolizei (DGSN) und Gendarmerie Royale (GR) 60.000,00 € Montenegro Kraftfahrzeuge zu Fahndungszwecken Kriminalpolizei 74.000,00 € Palästinensische Gebiete Schulinfrastruktur Palästinensische Zivilpolizei 23.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/3782 Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe Palästinensische Gebiete Schulinfrastruktur Palästinensische Zivilpolizei 40.000,00€ Palästinensische Gebiete Anstellung von 2 externen IT-Experten – Honorar Palästinensische Zivilpolizei 73.565,00 € Serbien Kameratechnik Serbische Kriminalpolizei 5.142,04 € Serbien Informationstechnik – Mobiltelefone Zielfahndung Serbien 5.000,00 € Serbien Kraftfahrzeuge zu Fahndungszwecken Zielfahndung Serbien 55.000,00 € Serbien Informationstechnik – Notebooks Zielfahndung Serbien 11.000,00 € Serbien Büroausstattung – Präsentationstechnik Zielfahndung Serbien 500,00 € Tunesien Auswertetechnik für mobile Endgeräte Sûreté National, Garde National , Pôle Securitaire 95.000,00 € Tunesien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Police Nationale Ausbildungsschule 6.000,00 € Tunesien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Police Nationale 18.000,00 € Tunesien Dienststellen- und Büroinfrastruktur Garde Nationale 29.000,00 € Tunesien Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen Police Nationale Ausbildungsschule 26.000,00 € Tunesien Informationstechnik – PC-Arbeitsplätze sowie Mobiliar Direction Générale de la Sûreté Nationale 24.000,00 € Tunesien Foto-/Videoausstattung sowie Bildbearbeitungssoftware Innenministerium, Pôle Securitaire 4.500,00 € Tunesien Kraftfahrzeug zu Observationszwecken Garde Nationale 37.500,00 € Tunesien Präsentationstechnik Innenministerium, Generaldirektion bilaterale Beziehungen 3.000,00 € Tunesien Führungs- und Einsatzmittel – Tatortkoffer Direction Générale de la Sûreté Nationale, Garde Nationale 15.000,00 € Tunesien Automatisiertes ballistisches Identifikationssystem Innenministerium, Police scientifique et technique 250.000,00 € Tunesien Einsatzgürtel Polizeischule in Bir Bouregba 5.138,91 € Tunesien Automatisiertes ballistisches Identifikationssystem – Peripherie Innenministerium, Police scientifique et technique 59.887,60 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3782 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundespolizei Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Begünstigte Partner-behörde Wert der Ausstattungshilfe Ägypten ASH Kaltlichtquelle/Eye-D-Gerät /PCs für Urkundenprüfstelle 2. Quartal 2018 Ägypten Ägyptische Grenzpolizei 0610 68707 6.962,57 € Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. 14. Was waren aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse aus den EU-Projekten mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes a) Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness und b) Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra), und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Die in der Frage genannten Projekte sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung kann die Frage insofern noch nicht beantworten. 15. Was war Anlass und Ziel der Factfinding-Reise der Bundespolizei vom 5. bis 9. März 2018 in Äthiopien, mit welchen Gesprächspartnern kam die Bundespolizei dabei zusammen, welche Erkenntnisse erbrachte die Reise, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Eine Delegation aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der Bundespolizei führten im besagten Zeitraum eine Erkundungsreise nach Addis Abeba (Äthiopien) durch. Anlass war die Vorbereitung der künftigen Entsendung eines Verbindungsbeamten der Bundespolizei (VB BPOL). In diesem Zusammenhang wurden auch mögliche Felder einer zukünftigen polizeilichen Zusammenarbeit in Form von bilateralen Ausbildungsund Ausstattungshilfen geprüft. Im Rahmen der Reise fanden Gespräche mit Vertretern der Deutschen Botschaft in Addis Abeba, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, des äthiopischen Bundespolizeipräsidiums (Ethiopian Federal Police Headquarter), der äthiopischen Polizeiakademie (Ethiopian Police University College) und der Peace Support Operations Division der African Union statt. Die Entsendung des VB BPOL nach Addis Abeba ist zum 1. August 2018 erfolgt. Dieser wird mögliche Felder der Zusammenarbeit weiter konkretisieren und diese gemeinsam mit der äthiopischen Bundespolizei, insbesondere mit Blick auf Unterstützungen im Bereich der Aus- und Fortbildung, identifizieren . Mit Blick auf Äthiopiens Rolle als Sicherungsanker am Horn von Afrika soll die polizeiliche Zusammenarbeit in den nächsten Jahren intensiviert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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