Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. August. Monat 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3783 19. Wahlperiode 13.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3587 – Der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit und die europäische Asylpolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 2. und 3. Juli 2018 fand in Wien auf Einladung der österreichischen Ratspräsidentschaft ein informelles Treffen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) statt. In der Ankündigung, die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegt („Raumdokument “, EU-Dok 264/2018), wird Bezug genommen auf einen von Österreich initiierten Diskussionsprozess „auf hoher Beamtenebene“ mit dem Arbeitstitel „Future European Protection System“. An diesem Prozess ist nach Medienberichten auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligt (www.ots.at/presseaussendung/ OTS_20170925_OTS0001/europaeische-beamte-entwickeln-einen-plan-zurrueckfuehrung -von-migranten-nach-nordafrika). Dessen bisherige Erwägungen flössen in den so genannten „Wiener Prozess“ mit ein, der in der Einladung gleichsam als Grundlage für die Diskussion des COSI erscheint. Herausgehoben wird, dass sich die EU-Staaten zwar nicht bei der Verteilung von Flüchtlingen, sehr wohl aber in der Absicht, Fluchtrouten abzuschneiden und die EU-Außengrenze zu schützen, einig seien, weswegen an diesem Punkt angesetzt werden solle. Einige der zugrundeliegenden Prämissen sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller hochproblematisch. So halten sie es für regelrecht menschenverachtend, dass die Rettung von Menschenleben auf Hoher See als „wirkungslos“ bezeichnet wird (mit der Begründung, die Geretteten würden anschließend in EU-Häfen gebracht), als ob es nicht der Sinn von Rettungsmaßnahmen wäre, Menschen zu retten, sondern lediglich, sie von der EU fernzuhalten. Als weiteres Defizit wird in der Einladung beklagt, es gebe derzeit „in der Regel keine Möglichkeit für Freiheitsbeschränkung“ von Personen , die einen Asylantrag gestellt haben. Bedenklich und sachlich falsch erscheint den Fragestellerinnen und Fragestellern die Prämisse, „wegen ihrer Prägung “ hätten die Migrantinnen und Migranten „immer wieder beträchtliche Probleme mit dem Leben in freien Gesellschaften oder lehnen diese sogar ab“, und weiter, Erfahrungen auch mit Familien aus „Gastarbeiterprogrammen“ zeigten, dass Probleme „in den Bereichen Integration und Sicherheit über Generationen sogar deutlich zunehmen.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3783 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Ziele und Maßnahmen, die in dem Papier vorgeschlagen werden, laufen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller darauf hinaus, das Recht auf individuelle Prüfung eines Schutzgesuchs in der EU faktisch abzuschaffen , und Flüchtlinge entweder innerhalb oder außerhalb der EU zu internieren . So nennt das Papier unter anderem das Ziel der „Schaffung eines neuen, besseren Schutzsystems, bei dem keine Asylanträge mehr auf EU-Boden gestellt werden“ (außer womöglich für die Bewohner der Nachbarländer, oder wenn zwischen EU und dem Herkunftsland keine Schutzmöglichkeit bestehe). Die Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden wird unterschieden in jene, „die sich kriminelle Schlepper leisten können“ und jene, die als „besonders Schutzbedürftige “ gelten, als ob das eine das andere ausschlösse. Zu weiteren Maßnahmen gehören unter anderem die „Unterbindung des Untertauchens “ für Flüchtlinge im Registrierungsverfahren an den EU-Außengrenzen bzw. in den Hotspots, die Befugnis für Frontex, aus Seenot gerettete Flüchtlinge direkt in Drittstaaten zu bringen, die „Anhaltung an den Außengrenzen/Transitzonen “ bis zum Abschluss der biometrischen Erfassung, der Sicherheitsüberprüfung sowie einer Zulässigkeitsprüfung des Asylantrages und die Einrichtung von „Rückkehrzentren in Drittstaaten“. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur für inhuman, sondern auch für verfassungs- und völkerrechtswidrig. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bundesregierung ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Ankündigung oder Einladung („EU-Dok 264/2018“) nicht bekannt. Sie nimmt jedoch an, dass es sich dabei um das Dokument der österreichischen Ratspräsidentschaft für die informelle Sitzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) am 2./3. Juli 2018 zum Thema EU-Außengrenzschutz und EU-Asylsystem vom 22. Juni 2018 handelt und antwortet auf dieser Grundlage. 1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung Ziel und Zweck des „Future European Protection System“ sowie des „Wiener Prozesses“? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt Österreich im Rahmen des „Wiener Prozesses“ das Ziel, die Diskussion aktueller sicherheits- und migrationspolitischer Themen mit EU-Bezug im Kreise der EU-Ratspräsidentschaften 2017 bis 2022 weiter voranzubringen. Soweit der Bundesregierung bekannt, verfolgt Österreich im Rahmen des „Future European Protection System“ das Ziel, eine Diskussion zu einer möglichen Ausgestaltung der Migrationssteuerung einschließlich des europäischen Außengrenzschutzes , des Flüchtlingsschutzes und EU-Asylsystems in den Mittelpunkt zu stellen. 2. An wie vielen Besprechungen im Rahmen des „Future European Protection System“ haben welche Vertreter der Bundesregierung bzw. welcher Bundesbehörden in der Vergangenheit teilgenommen, wo fanden diese statt, und welche Punkte standen auf der Tagesordnung? Welche anderen Staaten bzw. Behördenvertreter haben daran teilgenommen ? Bei Besprechungen zum „Future European Protection System“ war das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vertreten. Vier Besprechungen fanden seit Sommer 2016 in Brüssel und Wien statt. Teilgenommen haben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3783 Vertreter von Mitgliedstaaten der Europäischen Union Staaten (Belgien, Bulgarien , Dänemark, Estland, Deutschland, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechien, Ungarn), aus Norwegen , Vertreter der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und des Generalsekretariats des Rates sowie des International Centre for Migration Policy Development . 3. Was waren nach Einschätzung der Bundesregierung die bislang wichtigsten Ergebnisse dieser Beratungen? In welchen Punkten stellt sie einen Dissens fest, in welchen Konsens, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die Beratungen noch nicht abgeschlossen und werden unter der österreichischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6, 7 und 8 verwiesen. 4. Welche deutschen Vertreter haben an der COSI-Sitzung am 2. und 3. Juli 2018 in Wien teilgenommen (bitte entsendende Behörde angeben)? An der informellen Sitzung des COSI am 2. und 3. Juli 2018 haben je eine Vertreterin / Vertreter aus dem BMI, der Ständige Vertretung bei der Europäischen Union (EU) in Brüssel (entsandt aus dem BMI) und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration (Ländervertreter) teilgenommen. 5. Wie lauteten die Punkte auf der Tagesordnung der COSI-Sitzung? Tagesordnungspunkte der informellen Sitzung des COSI am 2. und 3. Juli 2018 betrafen den Wiener Prozess, den Außengrenzschutz, eine Verstärkung der Polizeizusammenarbeit , die Bekämpfung von Extremismus, Terrorismus und Antisemitismus und die Digitale Sicherheit. 6. Was ist die Meinung der Bundesregierung zu den im Einladungsschreiben zur COSI-Sitzung genannten Herausforderungen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich die wichtigsten Ziele im Zusammenhang mit der EU- Asylpolitik aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018. Dafür braucht es nachhaltige und tragfähige europäische Lösungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9a bis 9g verwiesen. 7. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ziele in Zusammenhang mit der EU-Asylpolitik bis 2020 bzw. 2025? Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich die wichtigsten Ziele im Zusammenhang mit der EU-Asylpolitik aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Aufstellung konkreter Ziele bis 2020 bzw. 2025 vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3783 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Handlungsoptionen sollten hierfür nach Auffassung der Bundesregierung vorrangig verfolgt werden? Nach Auffassung der Bundesregierung sind mögliche Handlungsoptionen erst in enger Abstimmung der beteiligten EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten der EU auszuloten. Es wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. 9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Prämissen im Einladungsschreiben des österreichischen Vorsitzes, insbesondere, dass Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. a) in den kommenden Jahren mit stetig zunehmendem Druck auf die EU- Außengrenzen gerechnet werden müsse, und dadurch die innere Sicherheit der EU-Staaten grundlegend gefährdet sei (bitte ggf. belegen), Die Analysen der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) gehen von einem anhaltenden Migrationsdruck auf Europa aus. Der Schutz der Schengen -Außengrenzen dient dazu, den grundsätzlich grenzkontrollfreien Schengen- Binnenraum zu erhalten. Die Darstellungen und Überlegungen der österreichischen Ratspräsidentschaft stellen eine erste Diskussionsgrundlage dar, deren Ergebnis im weiteren Prozess abzuwarten ist. b) es ein Problem sei, dass mit dem bestehenden EU-Asylsystem nicht frühzeitig zwischen Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen unterschieden werden könne (bitte ggf. Belege, die diese Prämisse aus Sicht der Bundesregierung stützen, anführen), Die Frage ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. c) es „wirkungslos“ sei, Menschen auf Hoher See zu retten, Seenotrettung ist eine auch für die Bundesregierung geltende völkerrechtliche Verpflichtung. d) es ein Problem sei, dass nach Asylanträgen in der Regel keine Möglichkeit für Freiheitsbeschränkung im ersten Verfahrensstadium bis zum Abschluss von Registrierung, Sicherheitsüberprüfung und Zulässigkeitsprüfung existiere (bitte ggf. Belege, die den Sachverhalt als problematisch erscheinen lassen, anführen), Die Frage ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3783 e) Einwanderer wegen ihrer „Prägung“ immer wieder beträchtliche Probleme mit dem Leben in freien Gesellschaften hätten oder diese ablehnten (bitte ggf. angeben und belegen, ob die Ablehnung freier Gesellschaften für in der EU Geborene ohne Migrationshintergrund statistisch signifikant geringer ist), Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchen, kommen zum Teil aus Ländern mit einer anderen kulturellen und religiösen Tradition. Um ihnen die Eingliederung in ihr neues Umfeld zu erleichtern, bietet die Bundesregierung u. a. Integrationskurse an. Der Bundesregierung liegen aber keine statistischen Daten zur kulturellen Prägung und Einstellung der Zuwanderinnen und Zuwanderer vor. f) negative Spätfolgen in den Bereichen Integration und Sicherheit auch bei Angehörigen bzw. Nachkommen von „Gastarbeitern“ zu beobachten seien (bitte ggf. belegen und ausführen, inwiefern sich die genannten Probleme signifikant von Bevölkerungsgruppen ohne Migrationshintergrund unterscheiden) und Zuwanderinnen und Zuwanderer, die schon länger in der Bundesrepublik Deutschland leben, haben teilweise ebenfalls noch Integrationsbedarf. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Integration richten sich daher nicht nur an Neuzuwanderer. Im Bereich der Sicherheit liegen für das Bundesgebiet keine statistischen Erkenntnisse über Unterschiede zwischen der Kriminalitätsbelastung von Bevölkerungsgruppen mit und denen ohne Migrationshintergrund vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) wird der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen nicht erfasst. Denn während Ausländer über ihre Staatsangehörigkeit durch die Polizei eindeutig zu bestimmen sind, ist das der Polizei für Deutsche mit Migrationshintergrund aus der Angabe zur Person des Tatverdächtigen nicht möglich. Auf Basis der PKS erstellte Lageprodukte des Bundeskriminalamtes treffen folglich ebenfalls keine Aussage zur Kriminalitätsbelastung von Personen mit und ohne Migrationshintergrund. g) das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der EU im Bereich Asyl dadurch wieder hergestellt werden könne, dass zunächst der Fokus auf die Bekämpfung des Schlepperwesens, einen funktionierenden Schutz der Außengrenze sowie Kooperation mit Drittstaaten gelegt werde? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich die wichtigsten Ziele im Zusammenhang mit der EU-Asylpolitik aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018. Die Kooperation mit Drittstaaten ist Voraussetzung dafür, gemeinsam mit diesen Drittstaaten das Migrations- und Fluchtgeschehen entlang der in die EU führenden Routen besser steuern, ordnen und – im Hinblick auf das irreguläre Migrationsgeschehen – begrenzen zu können. Schleusungskriminalität ist ein komplexes, international verflochtenes und dynamisches Kriminalitätsphänomen. Daher bedarf es einer ganzheitlichen und internationalen Betrachtung und Bekämpfung des Phänomens sowie einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Schleusergruppierungen sind international vernetzt . Daher ist eine erfolgversprechende Bekämpfung der Schleusungsnetzwerke Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3783 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nur in Verbindung mit effektiven internationalen Strafverfolgungsmaßnahmen in Europa und Drittstaaten möglich. Eine alleinige Bekämpfung der Strukturen in Deutschland entfaltet keine nachhaltige Wirkung. Die Verbesserungen beim Europäischen Außengrenzschutz, bei der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und bei der Kooperation mit Drittstaaten müssen gemeinsam mit den Reformbemühungen um das Europäische Asylsystem vorangebracht werden. 10. Teilt die Bundesregierung das im Einladungsschreiben angesprochene Ziel, dass keine Asylanträge mehr innerhalb der EU gestellt werden sollen, außer von Bewohnern der Nachbarstaaten und jenen, die zwischen Herkunftsland und EU keine andere Schutzmöglichkeit finden, und wenn ja, warum, und inwiefern hält sie dies für vereinbar mit internationalem Recht und deutschem Verfassungsrecht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Eine Abstimmung der Bundesregierung zu dem von der österreichischen Ratspräsidentschaft angesprochenen möglichen Ziel ist nicht erfolgt. Mögliche Handlungsoptionen sind erst in enger Abstimmung der beteiligten EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten der EU auszuloten. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, es sei sachlich begründbar, anzunehmen , jene, die sich Schlepper leisten können, seien per se weniger schutzbedürftig (bitte ggf. belegen)? Nein. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies auch nicht die Auffassung des österreichischen Vorsitzes in dem vorbereitenden Dokument. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 12. Inwiefern teilt die Bundesregierung das Ziel, es solle Asyl in Europa nur für Menschen geben, die „europäische Werte“ respektieren, und inwiefern hält sie dies für einen praktikablen und völkerrechtskonformen Ansatz (bitte dabei angeben, welche verbindliche Definition es ihrer Auffassung nach für den Begriff „europäische Werte“ gibt)? Die mangelnde Respektierung europäischer Werte ist kein Umstand, der gemäß den völker-, und europarechtlichen Vorgaben eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes ausschließt. 13. Teilt die Bundesregierung das Ziel der Verhinderung von Sekundärmigration , und inwiefern hält sie dies für ohne Ausnahme erstrebenswert? Die Bundesregierung teilt das Ziel, Sekundärmigration zu verhindern und verweist insoweit auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018. Einzelheiten sind im Übrigen Gegenstand der laufenden Verhandlungen zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3783 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Flüchtlinge an den EU- Außengrenzen bzw. in Hotspots „anzuhalten“ bzw. eine „Unterbindung“ ihres Untertauchens in der Phase der Zulässigkeitsprüfung vorzunehmen, und welche konkreten Maßnahmen sind dafür aus ihrer Sicht praktikabel bzw. hat sie vorgeschlagen? Zum jetzigen Stand der Überlegungen kann noch keine Aussage der Bundesregierung getroffen werden. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. Die Bundesregierung hat keine konkreten Maßnahmen hierzu vorgeschlagen. Vorgaben des internationalen , europäischen und nationalen Rechts sind zu beachten, u. a. die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. 15. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben, Frontex zu ermächtigen , aus Seenot gerettete Flüchtlinge direkt in Drittstaaten auszuschiffen , und wie soll dabei ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt werden? Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Herbst einen Vorschlag zu Änderung der bestehenden Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache vorlegen. Diesen Vorschlag gilt es abzuwarten. 16. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben, einen durch alle EU-Mitgliedstaaten exekutierbaren Rückführungstitel einzuführen, der auch von Frontex vollzogen werden kann, und wie soll in diesem Fall ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt werden? Eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu einem solchen Vorhaben ist nicht erfolgt. Mögliche Handlungsoptionen sind erst in enger Abstimmung der beteiligten EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten der EU auszuloten. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Inwiefern teilt die Bundesregierung das Ziel, Flüchtlinge, deren Schutzgesuch als nicht zulässig bewertet wird, von den Außengrenzen bzw. Transitzonen direkt in Herkunfts- oder Drittländer zu bringen? Inwiefern hat sie sich bislang zur Einrichtung solcher Transitzonen in Deutschland oder mit deutscher Hilfe positioniert? Zum jetzigen Stand der Überlegungen kann noch keine Aussage der Bundesregierung getroffen werden. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. Vorgaben des internationalen , europäischen und nationalen Rechts sind zu beachten, u. a. die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3783 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen den Begriffen „irregulärer “ sowie „illegaler“ Migration, und was verbindet sie damit jeweils? Welche Bedeutung kommt ihrer Einschätzung nach diesen Begriffen im COSI-Einladungsschreiben zu? Nach dem Verständnis der Bundesregierung kann von illegaler Migration nur insoweit gesprochen werden, als durch die betreffenden Wanderungsbewegungen Rechtsnormen verletzt werden. Schleuser handeln je nach modus operandi rechtswidrig und erfüllen somit Tatbestände illegaler Migration. Das Betreten des Bundesgebietes stellt infolge der Strafbarkeit nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) unter den dort genannten Voraussetzungen illegale Migration dar, soweit der Aufenthalt nicht nach § 55 Absatz 1 Satz des Asylgesetzes (AsylG) gestattet ist. Häufig werden die beiden Begriffe allerdings auch synonym gebraucht. 19. Inwiefern teilt die Bundesregierung das Ziel, mit Drittstaaten Abkommen zu schließen, die die Ausschiffung nach Seenotrettung in Drittstaaten erleichtern , und welche Drittstaaten wären dabei nach ihrer Einschätzung geeignet? Inwiefern wäre insbesondere Algerien hierfür geeignet, angesichts von Agenturmeldungen (https://apnews.com/9ca5592217aa4acd836b9ee091ebfc20), denen zufolge algerische Behörden in der jüngsten Vergangenheit über 13 000 Flüchtlinge, darunter auch Kinder und schwangere Frauen, mehrere Kilometer vor der nigrischen Grenze in der Wüste ausgesetzt haben, nachdem sie sie zuvor teilweise geschlagen und beraubt hatten, und viele der Flüchtlinge auf ihrem erzwungenen Fußweg Richtung Niger verdurstet sind? Zum jetzigen Stand der Überlegungen kann noch keine Aussage der Bundesregierung getroffen werden. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. Mögliche Handlungsoptionen sind in enger Abstimmung durch die beteiligten EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten der EU auszuloten. Dabei sind die Vorgaben des internationalen, europäischen und nationalen Rechts zu beachten, u. a. die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention , der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention . 20. Inwiefern teilt die Bundesregierung das Ziel, in Drittstaaten Rückkehrzentren für Personen einzurichten, die sich nicht rechtmäßig im Gebiet der EU aufhalten, und welche Drittstaaten wären dabei nach ihrer Einschätzung geeignet ? In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 ist dieser Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft nicht enthalten. Mögliche Handlungsoptionen sind in enger Abstimmung durch die beteiligten EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten der EU auszuloten. Dabei sind die Vorgaben des internationalen, europäischen und nationalen Rechts zu beachten, u. a. die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. 21. An welchen der im Einladungsschreiben oder in Zusammenhang mit dem COSI-Treffen genannten Ziele hat die Bundesregierung während des Treffens Dissens angezeigt, und wie hat sie diesen begründet? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung hat sich bei der informellen Sitzung des COSI dafür ausgesprochen, Sicherheitsaspekte stärker in den Fokus zu nehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3783 22. Wie haben die anderen Staatenvertreter der COSI-Sitzung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die im Einladungsschreiben genannten Punkte reagiert ? An welchen Stellen gab es Konsens, an welchen Dissens? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Einlassungen in der Sitzung betrafen insbesondere das vorbereitende Dokument und das Mandat des COSI. 23. Zu welchen konkreten Ergebnissen bzw. Beschlüssen oder Empfehlungen hat das COSI-Treffen nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung geführt? Es handelte sich bei dem Treffen am 2./3. Juli 2018 um eine informelle Sitzung des COSI. Bei informellen Sitzungen des COSI werden keine Beschlüsse oder Empfehlungen gefasst. 24. Welche weiteren Maßnahmen wurden vereinbart? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem COSI-Treffen ? Die Bundesregierung begrüßt, dass auf informellen Sitzungen des COSI eine breite und offene Diskussionen erfolgen und dies auch von der österreichischen Präsidentschaft fortgesetzt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333