Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3786 19. Wahlperiode 13.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Jens Kestner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3601 – Vorfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die bisherigen Erkenntnisse zu Missständen und Fehlentscheidungen bei der Bewertung von Asylanträgen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015, die insbesondere durch die aktuellen Vorkommnisse in der Bremer Außenstelle des BAMF an die Öffentlichkeit gekommen sind, erfordern dringend Aufklärung (vgl. stellvertretend www.tagesschau.de/inland/bamf-205. html). Vorwürfe des Gesamtpersonalratsvorsitzenden des BAMF, dass amtsintern die Weisung erteilt worden sei, Schnelligkeit über Sorgfalt und Qualität zu stellen (vgl. „SPIEGEL ONLINE“, 6. Juni 2018, www.spiegel.de/politik/ deutschland/frank-juergen-weise-ex-bamf-chef-kritisiert-seine-vorgaenger-a- 1211414.html), lassen nach Ansicht der Fragesteller vermuten, dass bislang aufgedeckte Fehlentscheidungen nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Missstände abbilden. Nach Zeitungsberichten haben Anwaltskanzleien auf kriminelle Art und Weise zu stattgebenden Entscheidungen verholfen (www.bild.de/ regional/hannover/bundesamt-fluechtlinge/was-wusste-pistorius-56253498.bild. html). 1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bereits 2015 Asylanträge mit Wissen über Nicht-Qualifikation, bzw. nicht ausreichender Qualifizierung von Mitarbeitern und bzw. oder Dolmetschern meist positiv entschieden wurden, weil das damalige Zeitmanagement angeblich keine andere Option zuließ? Die Aussage ist nach Kenntnis der Bundesregierung unzutreffend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Jahr 2015 bedarfsentsprechend qualifiziert. Im BAMF eingesetzte Sprachmittler sind auf freiberuflicher Basis tätig. Ihre fachliche Befähigung wurde auch bereits im Jahr 2015 im Rahmen der Vertragsverhandlungen und während der ersten Einsätze vor Ort geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3786 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Fehlentscheidungen welcher Art sind der Bundesregierung bis dato bekannt geworden, und welche Kosten erwartet sie für die Behebung dieser Fehlentscheidungen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit „Fehlentscheidungen“ die Entscheidungen des BAMF über Asylanträge gemeint sind, bei deren Überprüfung sich ergeben hat, dass die Voraussetzungen für eine Rücknahme vorliegen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung von positiven Entscheidungen der Bremer Außenstelle (Prüfung der Internen Revision des BAMF sowie Vollprüfung der positiven Entscheidungen ab dem Jahr 2000) gab es bislang vier Widerrufe und 13 Rücknahmen. Gegenwärtig wird zudem in 13 Fällen ein Rücknahmeverfahren und in drei Fällen ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Eine einzelfallbezogene Statistik zu den Widerrufs- und Rücknahmegründen führt das BAMF nicht, so dass diese Rücknahmen nicht näher aufgeschlüsselt werden können. Die Kosten für die Rücknahmeverfahren bzw. für die ihnen vorgelagerten Prüfverfahren können nicht näher beziffert werden. Der kamerale Haushalt des BAMF sieht keine Differenzierung nach Ausgaben für einzelne Aufgabenbereiche , wie z. B. für Asylaufgaben bezogen auf einzelne Herkunftsländer oder bezogen auf einzelne Asylfälle vor. 3. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, nach denen es Asylsuchende gibt, die Rechtsanwälten jeweils je Vorgang eine Gebühr von 1 000 Euro gezahlt haben, und falls ja, wie viele? Der erfragte Sachverhalt ist Gegenstand von Ermittlungen der Bremer Staatsanwaltschaft . Diese dauern noch an. 4. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – für den Fall, dass Frage 4 bejaht wird – durch die Anwälte eingereicht, und wie groß ist der Prozentsatz dieser Anträge, die durch die BAMF-Außenstelle in Bremen stattgebend entschieden wurden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Hat das BAMF Strafanzeige gegen im Asylrecht tätige Rechtsanwälte gestellt , die mutmaßlich illegal handelten? Zu den aktuell laufenden Ermittlungen der Bremer Staatsanwaltschaft hat eine An-zeige des BAMF vom 13. November 2017 geführt. Auslöser dieser Strafanzeige gegen Unbekannt war der Verdacht einer Urkundenfälschung, über den das BAMF am 25. Oktober 2017 informiert worden war. In diesem Zusammenhang wurde auch um Prüfung im Hinblick auf ein mögliches kollusives Zusammenwirken mit bestimmten Rechtsanwaltskanzleien gebeten. Darüber hinaus hat das BAMF keine Strafanzeigen im Sinne der Frage erstattet. 6. Was wird die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung unternehmen, um zu garantieren, dass sich durch zu Unrecht stattgebenden Asylentscheidungen des BAMF, keine Gefährder und registrierte Gewalttäter im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten? Die Fragestellung impliziert die Schlussfolgerung, dass bei einer im Bundesgebiet aufhältigen Person, bei der es sich nach jetzigem Erkenntnisstand um einen sog. Gefährder oder sog. Gewalttäter handelt, zwingend eine zuvor positiv ergangene Asylentscheidung rechtwidrig war oder der derzeitige Aufenthalt der Person illegal ist. Dies ist in dieser Pauschalität unzutreffend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3786 Anlässlich des Bekanntwerdens der Vorfälle in der Außenstelle Bremen haben die Sicherheitsbehörden (Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)) einen zusätzlichen Sicherheitsabgleich aller Personen durchgeführt , deren Asylanträge seit dem Jahr 2000 in Zusammenhang mit der BAMF- Außenstelle Bremen beschieden wurden. Die Überprüfung hat bestätigt, dass alle Personen, bei denen Übereinstimmungen mit vorliegenden Erkenntnissen im Rahmen des Sicherheitsabgleichs festgestellt wurden, den Sicherheitsbehörden bereits vor Bekanntwerden der Vorfälle in der BAMF-Außenstelle Bremen bekannt waren und sich bereits in Bearbeitung der Sicherheitsbehörden befanden. Hinsichtlich der Maßnahmen des BAMF wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen . 7. Bis wann werden durch diese Maßnahmen zumindest die Altfälle aus 2015 und davor vollständig überprüft worden sein? Hinsichtlich der Maßnahmen der Sicherheitsbehörden (BKA und BfV) wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Durch das BAMF werden alle positiven Entscheidungen der Außenstelle Bremen geprüft, unabhängig davon, ob die bislang im Fokus stehenden Rechtsanwaltskanzleien beteiligt waren. Dies betrifft ca. 18 000 Verfahren. Die Vorprüfung dauert im August 2018 an. Anschließend folgt bei Unregelmäßigkeiten die formale Widerrufs- und Rücknahmeprüfung, wie auch für die 4 568 Verfahren, die durch die Interne Revision geprüft worden sind. Die formale Widerrufs- und Rücknahmeprüfung dauert grundsätzlich deutlich länger als die Prüfung der Internen Revision und wird die nächsten Monate weiter andauern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333