Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 10. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3808 19. Wahlperiode 14.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3674 – Inkraftsetzung der Kanalsteurer-Verordnung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 3. Dezember 2015 ist die geänderte Fassung des Seeaufgabengesetzes in Kraft, mit dem der Deutsche Bundestag das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt hat, ohne Zustimmung des Bundesrates, durch Rechtsverordnung die Rahmenbedingungen für die im Verein der Kanalsteurer zusammengeschlossenen Kapitäne und Schiffsoffiziere auf dem Nord- Ostsee-Kanal zu regeln. Obwohl bereits im Vorfeld dieser Gesetzesänderung das Bundesverkehrsministerium (BMVI) in enger Abstimmung mit der GDWS (= Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) Kiel, dem Verein der Kanal -steurer e. V. und den Vertretern von Verbänden einen Entwurf für diese Verordnung erarbeitet hat, ist in dem Zeitraum seit dem 3. Dezember 2015 bis heute die Verordnung nicht in Kraft gesetzt worden. 1. Wann soll die Verordnung über die Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal in Kraft treten? Eine Inkraftsetzung der Kanalsteurer-Verordnung ist für die laufende Legislaturperiode geplant. 2. Aus welchem Grund wurde die o. a. Verordnung bis jetzt nicht in Kraft gesetzt ? 3. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung sachlich oder fachlich begründete Bedenken gegen den bereits bestehenden Entwurf dieser Verordnung? Wenn ja, welche sind das? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Anknüpfend an Überlegungen zur Seelotsenausbildung wird derzeit u. a. geprüft, inwieweit bei den Kanalsteurern die Änderungen durch die neue Seelotsenausbil- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3808 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dung und des Seelotsgesetzes in der Verordnung zu berücksichtigen sind und inwieweit den Entwicklungen des maritimen Umfeldes hinsichtlich der Ausbildung nautischen Nachwuchses in der Kanalsteurerverordnung Rechnung zu tragen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333