Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3812 19. Wahlperiode 13.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Hocker, Christian Lindner und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3456 – Fachstelle für Gentechnik und Umwelt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 22. Mai 2018 präsentiert sich die Fachstelle für Gentechnik und Umwelt (FGU) auf ihrer Webseite erstmals der Öffentlichkeit (https://fachstelle-gentechnikumwelt .de/). Gleiches gilt für die dem wissenschaftlichen Beirat angehörenden und zugleich mit der Projektdurchführung beauftragten Testbiotech e. V. (www. testbiotech.org/node/2208). Als Vereinsziel beschreibt Testbiotech e. V. die „wissenschaftliche Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, die sich im Bereich der neuen Gentechnikverfahren engagieren“. Weiterhin gelte es, „entsprechend aufbereitete Informationen […] dem öffentlichen Diskurs zur Verfügung“ zu stellen. Die Themenauswahl steuert ein Beirat, dem die Organisationen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e. V., der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Bund Naturschutz (BN), das Genethische Netzwerk (GeN), die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut), Save our Seeds (SOS) sowie Testbiotech e. V. angehören (https://fachstelle-gentechnik-umwelt.de/ueber-uns/). Aktuelle Themen der Fachstelle für Gentechnik und Umwelt sind „neue Gentechnikverfahren wie die Verwendung der ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas, ebenso wie Gene Drives und Synthetische Biologie“ (https://fachstelle-gentechnik-umwelt.de/). Eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung dieser Entwicklungen unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit sei laut FGU und Testbiotech e. V. dringend erforderlich . Im Rahmen eines Forschungsprojektes solle beobachtet werden, wie NGOs sich mit Hilfe von wissenschaftlichem Sachverstand effektiv in die gesellschaftliche Meinungsbildung einbringen könnten (www.testbiotech.org/node/2208). Das Forschungsprojekt wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert (https://fachstelle-gentechnik-umwelt.de/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3812 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Seit wann existiert die Fachstelle für Gentechnik und Umwelt? 2. Durch welches Forschungsprojekt wird die Fachstelle für Gentechnik und Umwelt (FGU) gefördert? 7. Seit wann existiert diese Fachstelle für Gentechnik und Umwelt und in welcher Höhe wird sie jährlich vom BfN und vom BMU gefördert (bitte nach Jahren für jede Einrichtung seit Förderungsbeginn und für die in Zukunft anfallenden Verpflichtungsermächtigungen auflisten)? Die Fragen 1, 2 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Fachstelle Gentechnik und Umwelt (FGU) besteht seit dem 15. November 2017. Das zu ihrer Einrichtung von Testbiotech e. V. durchgeführte Projekt „Systematische Vorschau Gentechnik“ (Förderkennzeichen 3517841500) wird im Rahmen des Ressortforschungsplans vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert. Es hat eine Laufzeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 28. Februar 2020. Für das Projekt wurde eine Zuwendung mit einer Verteilung des Zuwendungsbetrags wie folgt bewilligt: 2017 21.560,00 € 2018 79.190,00 € 2019 88.190,00 € 2020 14.640,00 € 3. Mit welcher Zielsetzung wurde das Forschungsprojekt, durch das die Fachstelle für Umwelt und Gentechnik gefördert wird, ausgerufen? Ziel des Vorhabens ist es, neue Entwicklungen in der Biotechnologie- und Gentechnik in Bezug auf ihre Relevanz für den Natur- und Umweltschutz wissenschaftlich auszuwerten. Eine systematische Vorschau soll neue Entwicklungen frühzeitig identifizieren und u. a. Zuchtziele, Organismen, methodische Entwicklungen und für die Biosicherheit relevante Aspekte wie Präzision und Methoden zur Untersuchung von unbeabsichtigten Auswirkungen beinhalten. Eine Auswertung der erfassten Entwicklungen soll auch mit Blick auf deren Auswirkungen auf den Vollzug des Gentechnikgesetzes erfolgen. Das Vorhaben soll seine wissenschaftlichen Ergebnisse zudem für den öffentlichen Dialog zu den neuen Entwicklungen in der Biotechnologie- und Gentechnik zugänglich machen. 4. Fand eine Ausschreibung für das Forschungsprojekt mit dem Förderkennzeichen 3517841500 (UFOPLAN) statt? Das Projekt wurde bzw. wird mit einer Zuwendung nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert, nachdem Testbiotech e. V. einen entsprechenden Antrag an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gerichtet hat. 5. Welche weiteren Bewerber gab es? Entfällt, da es sich um eine Zuwendung handelt (siehe Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3812 6. Auf Basis welcher Kriterien hat die Fachstelle für Gentechnik und Umwelt den Zuschlag erhalten? Das BfN hat mit Mitteln des BMU eine Zuwendung an Testbiotech e. V. bewilligt . Haushaltsrechtliche Grundlagen für die Gewährung dieser Zuwendung sind die Zweckbestimmung im Bundeshaushalt, die §§ 23 und 44 BHO sowie die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesen gesetzlichen Regelungen. Zuwendungsvoraussetzungen waren demnach das erhebliche Bundesinteresse, die Zuwendungsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der beantragten Maßnahmen zur Erreichung des Zuwendungszwecks . 8. Sieht die Bundesregierung angesichts der Zusammenstellung des Beirates der Fachstelle für Gentechnik und Umwelt deren wissenschaftliche Unabhängigkeit , wie sie von der Fachstelle für Gentechnik und Umwelt selbst gefordert wird (https://fachstelle-gentechnik-umwelt.de/), bestmöglich gewahrt? 9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Mitglieder des Beirates der Fachstelle für Gentechnik und Umwelt keine Eigeninteressen bzw. Interessen der Mitglieder verfolgen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Fachstelle Gentechnik und Umwelt ist ein eigenständiges Forschungsprojekt, das neue Entwicklungen im dynamischen Feld der Gen- und Biotechnologie in Bezug auf den Umwelt- und Naturschutz wissenschaftlich auswertet und relevante Fragestellungen und Ergebnisse möglichst allgemeinverständlich aufarbeitet und zur Verfügung stellt. Das Projekt soll informieren und damit zum gesellschaftlichen Dialog zu dem Thema „Gen- und Biotechnologie“ beitragen. Dabei soll es besonders die Aspekte Umwelt und Naturschutz betrachten. Der zugeordnete Beirat berät die Forschungsnehmerin bei den konkreten Schwerpunktsetzungen unter der Perspektive von Fragestellungen, die für den Umwelt- und Naturschutz von besonderer Relevanz sind. 10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Fachstelle für Gentechnik und Umwelt ein höheres Maß an wissenschaftlicher Unabhängigkeit aufweist , als der wissenschaftliche Beirat des Umweltministeriums für globale Umweltveränderungen (WBGU)? Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wurde 1992 im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung („Erdgipfel von Rio“) von der Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet. Der Beirat hat neun Mitglieder. Sie werden von der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen. Zu den Aufgaben des WBGU gehört die zusammenfassende, kontinuierliche Berichterstattung von aktuellen und akuten Problemen im Bereich der globalen Umweltveränderungen und ihrer Folgen. Die Fachstelle für Gentechnik und Umwelt arbeitet ebenfalls wissenschaftlich unabhängig ; sie analysiert die neuen Entwicklungen in der Biotechnologie und Gentechnik wissenschaftlich unter der Perspektive des Umwelt- und Naturschutzes. Die Ergebnisse werden für den öffentlichen Dialog zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3812 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Sieht die Bundesregierung das Prinzip der staatlichen Gewaltentrennung weiterhin gewahrt, wenn die vom Bundesministerium für Umwelt geförderte FGU, wie in einem der Ziele der Fachstelle formuliert, den Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft beeinflussen soll? Die Bundesregierung fördert aktuell unterschiedliche Projekte, die den öffentlichen Dialog zu den Entwicklungen in der Biotechnologie und Gentechnik unterstützen sollen. Zu nennen sind hier der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) initiierte mehrteilige Dialogprozess zu den Neuen molekularbiologischen Techniken und das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Forschungsprojekt „Ethische, rechtliche und sozioökonomische Aspekte der Genom-Editierung in der Agrarwirtschaft“, das eine eigene Dialogplattform (www.dialog-gea.de) betreibt. Die FGU wiederum ist ein Forschungsprojekt, das einen Schwerpunkt im Bereich Umwelt- und Naturschutz aufweist und diesen u. a. für den öffentlichen Dialog aufbereitet. 12. Sieht die Bundesregierung keine Zielkonflikte, wenn ein Mitglied des Beirates der FGU zugleich mit der Projektdurchführung beauftragt wird? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. Dort wird erläutert, dass der Beirat eine beratende Funktion hat. Die fachliche Begleitung des Vorhabens erfolgt durch das BfN. 13. Warum zeichnet Testbiotech e. V. verantwortlich für das Impressum der Fachstelle für Gentechnik und Umwelt? Ist die Gestaltung des Internetauftrittes ein wesentlicher Projektinhalt (https:// fachstelle-gentechnik-umwelt.de/impressum/)? Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sollen allgemeinverständlich aufbereitet und über eine Internetseite für den öffentlichen Dialog zur Verfügung gestellt werden. Mit der Internetseite (https://fachstelle-gentechnik-umwelt.de/) hat der Zuwendungsempfänger eine Plattform für diese Aufgabe geschaffen. 14. Kennt die Bundesregierung die Vereinsmitglieder von Testbiotech e. V.? Wer sind die Vereinsmitglieder der Testbiotech e. V.? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Vereinsmitglieder von Testbiotech e. V. 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Testbiotech e. V., dass die Unabhängigkeit der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA fehlt (www. testbiotech.org/thema_unabh%C3%A4ngigkeit)? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist keine Behörde im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Sie wird aus dem Haushaltsplan der EU finanziert, ist aber von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten unabhängig tätig. Die Mitarbeiter der EFSA unterliegen dem EU-Beamtenstatut und sind hierdurch zur Unabhängigkeit und Integrität verpflichtet. Die Auswahl und Besetzung der wissenschaftlichen Sachverständigen für die Ausschüsse, Gremien und Arbeitsgruppen erfolgt genauso wie die Besetzung des Verwaltungsrates anhand objektiver Kriterien in transparenten Verfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3812 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Testbiotech e. V., dass die Unabhängigkeit der deutschen Behörden fehlt (z. B. das Bundesamt für Risikobewertung – BfR; www.testbiotech.org/thema_unabh%C3%A4ngigkeit)? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Durch die Gründung des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2002 wurde eine klare Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement herbeigeführt. Dies soll gewährleisten, dass die wissenschaftliche Risikobewertung frei von jeder Einflussnahme durch Politik oder Wirtschaft erfolgt. Beschäftigte deutscher Behörden haben die im öffentlichen Dienst geltenden rechtlichen Vorschriften zur unparteiischen Amtsführung sowie zum Korruptionsschutz einzuhalten. 17. Wie bewertet die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass sich Testbiotech e. V. als „Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie “ darstellt, die Einschätzung des „TAGESSPIEGELS“, der Dr. med. vet. Christoph Then, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Direktor der Testbiotech e. V., als Anti-Gentechnik-Aktivist (www.tagesspiegel.de/ wissen/europaeischer-gerichtshof-vor-der-entscheidung-crispr-ist-nicht-immergentechnik /20864058.html) beschreibt und der „taz“, die Testbiotech e. V. als „gentechnikkritisches Institut“ bezeichnet (www.taz.de/!5062284/)? Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine von Presseorganen publizierten Einschätzungen. 18. Welchen Einfluss haben die Ergebnisse aus der „unabhängigen Folgenabschätzung in der Biotechnologie“ (FGU) auf die politische Haltung der Bundesregierung , insbesondere im Zusammenhang mit der ausstehenden Entscheidung des EuGH (= Europäischer Gerichtshof) bezüglich der Einstufung neuer erbgutverändernder Verfahren als „Gentechnisch Veränderte Organismen “ (GVO)? Die Bundesregierung wird das Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-528/16 sorgfältig analysieren und ihre eigenen Schlussfolgerungen daraus ziehen. 19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Nichtregierungsorganisationen , die sich im Bereich der neuen Züchtungsverfahren engagieren, auf wissenschaftliche Unterstützung von Testbiotech e. V. zugreifen? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333