Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/384 19. Wahlperiode 04.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/294 – Zukunft der Parklandschaft Gatow V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Hinsichtlich der beabsichtigten Übertragung einer Teilfläche der Parklandschaft Gatow – auch Gatower Wiesen genannt – an das Land Berlin steht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) seit Jahren in Verhandlungen mit dem Land Berlin. Wann die Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden , ist offen. Nach Auskunft der BImA müssen noch erforderliche ergänzende Regelungen zu dem bestehenden städtebaulichen Vertrag abgestimmt werden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/151). 1. Trifft es zu, dass sich die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin zur Übertragung der „Gatower Wiesen“ an das Land Berlin seit mehreren Jahren hinziehen? Wenn ja, worin liegen hierfür die Gründe? In welchen Fragen gibt es Dissens und in welchen Fragen gibt es Konsens zwischen dem Bund und dem Land Berlin (vgl. Der Tagesspiegel, 8. November 2017)? Die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das damalige Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau) und das Land Berlin (vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr) haben im Jahr 1998 im Rahmen des Regierungsumzugs einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des ehemaligen britischen Flugplatzes in Berlin-Gatow zu einem Wohngebiet für die nach Berlin umziehenden Parlamentarier und Bundesbediensteten geschlossen. Nach diesem Vertrag ist ein ca. 90 ha großer Landschaftspark durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu errichten und dem Land Berlin das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Mit Errichtung der BImA im Jahr 2005 wurde ihr gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) das Grundstückseigentum übertragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/384 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zwischen der BImA und dem Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) besteht seit dem Jahr 2015 grundsätzliche Einigkeit darüber, den Einfluss des Landes Berlin auf die Parkgestaltung und die Anpassung an seit 1998 veränderte Anforderungen an den Natur- und Artenschutz zu erhöhen. Damit soll sichergestellt werden, dass beim Land Berlin vorhandenes Know-how eingebracht werden kann und finanzielle Mittel effizient verwendet werden. Daher ist beabsichtigt, die Bauausführung der Parklandschaft, das dazugehörige Budget und das Grundstückseigentum frühzeitig auf das Land Berlin zu übertragen. Es besteht Konsens, dass dies einer ergänzenden Vereinbarung zu dem bestehenden städtebaulichen Vertrag bedarf. Diese befindet sich derzeit in der Abstimmung. 2. Trifft es zu, dass die Verwaltung der Fläche und die damit vorgesehenen Mittel vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung an die BImA übergegangen sind (vgl. Der Tagesspiegel, 8. November 2017)? Wenn ja, warum, und inwieweit hatte dies Konsequenzen für den weiteren Werdegang? Wenn nein, wie stellen sich derzeit die genauen Zuständigkeiten und Kompetenzen dar? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Es trifft zu, dass die Verwaltung der Fläche auf die BImA die übergegangen ist und diese die Erfüllung des städtebaulichen Vertrages wahrnimmt. 3. Treffen Aussagen zu, dass die BImA erforderliche Abstimmungen mit verschiedenen Senatsverwaltungen und der Grün GmbH vornehmen muss, und welche Konsequenzen hat das für den Verhandlungsprozess (vgl. Der Tagesspiegel , 8. November 2017)? Ansprechpartner der BImA auf Seiten des Landes Berlin sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Diese beteiligen die „Grün Berlin Stiftung“. 4. Welche landschaftspflegerischen Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren seitens des Bundes durchgeführt? Im Jahr 2015 erfolgte eine Entnahme aufstockender Neophyten auf einem Teilbereich der Liegenschaft. Weitere landschaftspflegerische Maßnahmen waren aus naturschutzrechtlicher Sicht der Eigentümerin nicht erforderlich. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 29. November 2017 auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/151 Bezug genommen. 5. Hat es inzwischen schon einen Vor-Ort-Termin der BImA mit dem Bezirksamt gegeben, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist dieser beabsichtigt? Am 14. Dezember 2017 erfolgte eine Begehung der Liegenschaft mit Vertretern des Bezirksamtes Berlin-Spandau und der BImA. Die BImA wird im Rahmen der Realisierbarkeit bis zur nächsten Vegetationsperiode mit der Bezirksseite abgestimmte landschaftspflegerische Maßnahmen nach vorheriger Ausschreibung der Leistungen in Auftrag geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/384 6. Wie verhält sich die BImA gegenüber dem Angebot des Bezirksamtes Spandau , die Flächen vorfristig zu übernehmen, um sich selbst um die Fläche kümmern zu können? Der Verhandlungspartner der BImA auf Seiten des Landes Berlin ist in diesem Punkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Einbindung des Bezirksamtes Spandau obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die BImA ist grundsätzlich an einer möglichst frühzeitigen Übertragung des Grundstücks auf die Landesseite interessiert. 7. Wie ist der Stand und was genau ist Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin über eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages? Welche noch erforderlichen ergänzenden Regelungen zu dem bestehenden städtebaulichen Vertrag müssen abgestimmt werden? Welche offenen Fragen gibt es, und bis wann soll eine Klärung herbeigeführt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der städtebauliche Vertrag von 1998 regelt u. a. welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Bund für die Herstellung des Wohngebietes leisten muss. Die Anpassung des städtebaulichen Vertrages soll die Verpflichtungen unter den heutigen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des ursprünglichen Vertrages definieren. Die BImA ist an einer zügigen Umsetzung interessiert . 8. Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben Anwohnerinnen und Anwohner sowie Fachverbände? Wurden bzw. werden Anwohnerinnen und Anwohner gehört? Inwieweit wurden bzw. werden die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner und Naturschützerinnen und Naturschützer berücksichtigt? Die Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern obliegt der Landes- und Kommunalseite im Rahmen ihrer Planungshoheit. 9. Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, inwieweit aktuelle Ergebnisse der Tier- und Pflanzenkartierung, die vom Frühjahr bis Herbst 2016 erfolgte, in die Landschaftsplanung einfließen? Die Landschaftsplanung obliegt der Landes- und Kommunalseite im Rahmen ihrer Planungshoheit. 10. Wie ist der Stand und was genau ist Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin über eine Nutzungsvereinbarung? Welche offenen Fragen gibt es, und bis wann soll eine Klärung herbeigeführt werden? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 6 und 7 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/384 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welchen Zeitplan gibt es hinsichtlich des Abschlusses der Verhandlungen insgesamt? Die BImA strebt einen kurzfristigen Abschluss der Verhandlungen und eine Übereignung der Flächen nebst Übertragung der Finanzmittel auf das Land Berlin im Jahr 2018 an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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