Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3843 19. Wahlperiode 16.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Jan Korte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3656 – Einsetzung einer Kommission zur Bürgerbeteiligung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die parlamentarische Demokratie steckt in einer Vertrauenskrise. Die Wahlbeteiligung sinkt seit Jahren und auf allen Ebenen, auch wenn es hier und da Ausreißer gibt. In Umfragen drücken – je nach konkreter Fragestellung und Zeitpunkt – ein Drittel bis eine Hälfte der Befragten ihre Unzufriedenheit mit der Demokratie aus (www.sueddeutsche.de/politik/aktuelle-umfrage-mehrheit-derdeutschen -ist-unzufrieden-mit-der-demokratie-1.806138; www.destatis.de/DE/ Publikationen/Datenreport/Downloads/Datenreport2016Kap13.pdf?__blob= publicationFile, Seite 407 ff. bzw. Seite 19 im PDF). Auch dieser Wert verschlechtert sich seit Jahren immer weiter. Dabei handelt es sich zu einem Großteil nicht um Personen, die die Demokratie grundsätzlich ablehnen, sondern um solche, die aus unterschiedlichen Gründen mit dem Erscheinungsbild und der Arbeit der demokratischen Institutionen unzufrieden sind. Für das Funktionieren unserer parlamentarischen Demokratie ist eine breite Unterstützung durch die Bevölkerung unerlässlich. Vereine wie „Mehr Demokratie e. V.“ und andere engagieren sich in diesem Bereich seit Jahren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist im Abschnitt „XIII. Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben“, Zeile 7727, von der Gründung einer Kommission zur Stärkung von Bürgerbeteiligung die Rede. Neben der Möglichkeit, die bestehenden Prozesse durch direktdemokratische Elemente und Zugänge für Bürgerbeteiligung zu ergänzen, sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie existierende demokratische Prozesse gestärkt werden können. 1. Gibt es einen Zeitplan für die Einsetzung der Kommission zur Stärkung von Bürgerbeteiligung und wie sieht dieser aus? 2. Wie wird die Kommission zusammengesetzt? 3. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ? 4. Wer trifft diese Auswahl? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3843 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Ist geplant, Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisation, die sich mit diesen Themen befassen, in die Arbeit einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht? 6. Inwieweit ist es vorgesehen, dass die Arbeit der Kommission selbst schon auf Bürgerbeteiligung setzt? Ist es vorgesehen, einen solchen Weg proaktiv zu beschreiten, also gezielt um Beiträge zu werben? 7. Gibt es konkrete Erwartungen und Zielvorgaben, was den Schwerpunkt („Elemente von Bürgerbeteiligung“, „Elemente direkter Demokratie“ oder „Stärkung bestehender Prozesse“) und die Form der Ergebnisse betrifft? 8. Werden neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung durch das Internet in der Zusammenstellung der Kommission wie auch in Ihrer Arbeit eine besondere Rolle spielen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 9. Gibt es über die Ergebnisvorlage der Kommission hinaus einen Zeitplan, der eine etwaige Umsetzung von Ergebnissen betrifft? 10. Soll die Kommission auch für das Wahlrecht, als einer möglichen Quelle von Unzufriedenheit mit der parlamentarischen Demokratie, an möglichen Optimierungen arbeiten – insbesondere angesichts der Tatsache, dass bei den letzten Bundestagswahlen stets zwischen 4 Prozent und 15 Prozent der abgegebenen Stimmen verfielen, weil die gewählten Parteien an der 5-Prozent- Hürde scheiterten? Die Fragen 1 bis 10 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat mit den notwendigen organisatorischen und inhaltlichen Vorarbeiten zur Einsetzung der Expertenkommission begonnen. Die gestellten zehn Fragen veranschaulichen, wie viele Aspekte hierbei zu berücksichtigen sind. Die Vorarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Sobald diese abgeschlossen sind und ein Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung hergestellt wurde, wird der Bundestag angemessen beteiligt, da es sich bei diesem Thema um ein Anliegen handelt, das vor allem auch den Bundestag betrifft. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung ihre erfolgreichen Instrumente der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern im demokratischen Willensbildungsprozess und den Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren fort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333