Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3845 19. Wahlperiode 16.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3675 – Aufschlüsselung der politisch motivierten Kriminalität im Kontext von Zuwanderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskriminalamt nennt im Bundeslagebild 2017 „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ Fallzahlen zur politisch motivierten Kriminalität (PMK), wobei „PMK-rechts“ und „PMK-nicht zuzuordnen“ jeweils zusammengefasst sind (S. 56). Auch in den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften vierteljährlichen Lageübersichten „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung “ werden die Fallzahlen für „PMK-rechts“ und „PMK-nicht zuzuordnen“ nicht einzeln, sondern nur jeweils zusammengefasst mitgeteilt (Lageübersicht 4/2017 „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, S. 29 f.). 1. Wie hoch sind die Fallzahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 bei „PMK-rechts“ für Straftaten gegen Asylunterkünfte in Form von a) Tötungsdelikten, b) Körperverletzungen, c) Brandstiftungen? Die Verteilung von Straftaten mit dem Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im Phänomenbereich PMK-rechts- nach Jahren stellt sich wie folgt dar: 2014 2015 2016 2017 Tötungsdelikte (nur Versuche) 0 3 7 2 Körperverletzungen 12 58 75 22 Brandstiftungen 6 76 67 16 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3845 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch sind die Fallzahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 bei „PMK-nicht zuzuordnen“ für Straftaten gegen Asylunterkünfte in Form von a) Tötungsdelikten, b) Körperverletzungen, c) Brandstiftungen? Die Verteilung von Straftaten mit dem Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen- nach Jahren stellt sich wie folgt dar: 2014 2015 2016 2017 Tötungsdelikte (nur Versuche) 1 1 0 0 Körperverletzungen 1 2 5 1 Brandstiftungen 0 18 7 1 3. Warum fasst das Bundeskriminalamt die „PMK-rechts“ und „PMK-nicht zuzuordnen “ in seinen Bundeslagebildern jeweils in einer Zahl zusammen und weist sie nicht getrennt aus? Nachdem ab dem zweiten Halbjahr 2013 Asylunterkünfte zunehmend in das Zielspektrum von Angriffen gerieten, wurde es vom Bundeskriminalamt (BKA) als erforderlich angesehen, Möglichkeiten einer erweiterten Lagedarstellung sowie Auskunftsfähigkeit im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asylunterkünfte zu gewährleisten. Daher wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die Erfassung von politisch motivierten Delikten zum Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ basierend auf folgender in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegten und in den Meldedienstunterlagen verankerten Erläuterung vorgenommen: „Jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel, d. h. zum Beispiel bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtigter und Personen mit Flüchtlingsschutz bzw. Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft .“ Weiterhin wurde festgelegt, dass Straftaten gegen Asylunterkünfte als direktes Angriffsziel, bei denen im Rahmen der Erstbewertung eine politische Motivation nicht auszuschließen war (unklare Motivlage), meldepflichtig sind und im Bereich der PMK -nicht zuzuordnen- erfasst werden können. Somit waren auch diese Delikte in einer Lagedarstellung mit zu berücksichtigen. Im BKA-Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ werden alle Informationen zu den Auswirkungen der gesteigerten Zuwanderung durch die so genannte Flüchtlingswelle seit dem Jahr 2015 auf die Kriminalitätsentwicklung zusammengeführt, wobei der Schwerpunkt der Berichterstattung auf dem Bereich der Allgemeinkriminalität liegt. Die Politisch motivierte Kriminalität ergänzt das Lagebild mittels einer komprimierten Darstellung, wie es unter anderem mit einer gemeinsamen Fallzahl zu lagerelevanten Straftaten gegen Asylunterkünfte der Fall ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333