Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/386 19. Wahlperiode 09.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Amira Mohamed Ali, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/256 – Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland seit 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Sommer 2013 wurde durch die Veröffentlichungen auf der Basis der Dokumente von Edward Snowden und anschließend durch die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode (NSA-UA) eine intensive Debatte über die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland in Gang gesetzt . Diese Debatte hat zuletzt im Zusammenhang mit der bekannt gewordenen Bespitzelung türkischer und kurdischer Oppositioneller durch den türkischen Geheimdienst neue Nahrung erhalten. Die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA-UA dahingehend positioniert, dass die Spionageabwehr inzwischen einen 360- Grad-Blick pflege und auch geheimdienstliche Aktivitäten von Partnern in Deutschland nunmehr Gegenstand der Abwehrbemühungen der deutschen Behörden seien. 1. In wie vielen Fällen haben Stellen des Bundes seit 2015 Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland erhalten (bitte nach Jahren und beteiligten Stellen des Bundes auflisten)? Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Weder werden einzelne Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten ausländischer Geheimdienste in Sammelakten geführt noch werden diese in Statistiken erfasst. Mit Frage 1 wird um Auskunft zu Hinweisen über Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland seit 2015 gebeten. Insbesondere bei den drei Nachrichtendiensten des Bundes wäre zur Beantwortung der Frage nahezu der gesamte Aktenbestand zu überprüfen, da Hinweise auf tatsächliche oder vermeintliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in fast jedem Vorgang enthalten sein können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/386 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der weit überwiegende Teil des zu sichtenden Aktenbestandes müsste mittels einer intensiven Recherche händisch ermittelt werden. Angesichts des Umfangs der zu sichtenden Unterlagen und der Notwendigkeit der überwiegend manuellen Recherche wäre eine umfassende Beantwortung der Frage in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen üblichen Zeit nicht möglich. Auch eine etwaige Fristverlängerung reichte dafür nicht aus. Im Ergebnis würde die erforderliche Sichtung der in Frage kommenden Akten zudem einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten. Somit ist eine Beantwortung der Frage 1 mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden und daher nicht möglich. Detaillierte Angaben zur konkreten Begründung des unzumutbaren Aufwands sind der Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls bzw. aus Geheimhaltungsgründen in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil nicht möglich. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung des weiteren Antwortteils ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen: Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, sind nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ einzustufen. Die Kenntnisnahme von einzelnen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen oder Analyseergebnissen durch Unbefugte könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus dem Bekanntwerden des in Betracht kommenden Umfangs der Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) über Aktivitäten fremder Nachrichtendienste in Deutschland und der zur Sichtung des betreffenden Akten- bzw. Dateibestandes jeweils erforderlichen Ressourcen können Rückschlüsse auf das Tätigwerden der Nachrichtendienste des Bundes zur Beschaffung und Auswertung einschlägiger Informationen bzw. auf deren personelle Kapazitäten gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste des Bundes in einem besonders sensiblen Bereich beeinträchtigt , was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die weitere Antwort zu Frage 1 ist daher als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 2. In wie vielen Fällen war Ausgangspunkt für die in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle Informationen, die den Bundesbehörden jeweils entweder von Landesbehörden, ausländischen Behörden, von Betroffenen derlei Aktivitäten selbst oder aufgrund eigener Tätigkeit bekannt wurden? 3. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen dauern die Ermittlungen der Stellen des Bundes noch an, und welche Stellen des Bundes sind an der Überprüfung und Ermittlung in diesen Fällen jeweils beteiligt? * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/386 4. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben sich die Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland nicht bestätigt, und welche Stellen des Bundes waren an der Überprüfung und Ermittlung in diesen Fällen jeweils beteiligt? 5. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben die Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland ein justizförmliches Verfahren nach sich gezogen? 6. Wie viele der in der Antwort zu Frage 5 genannten Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen (bitte nach Jahr, Art der Abschlussentscheidung und beteiligte Behörden auflisten)? 7. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes wegen eines solchen Falles gegenüber Vertretern der Herkunftsstaaten der ausländischen Geheimdienste um Aufklärung über die Aktivitäten nachgesucht? 8. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes wegen eines solchen Falles gegenüber Vertretern der Herkunftsstaaten der ausländischen Geheimdienste den Abzug von Mitarbeitern aus Deutschland verlangt? 9. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes wegen eines solchen Falles die Zusammenarbeit mit einem Herkunftsstaat der ausländischen Geheimdienste a) überprüft und b) verändert? Falls eine solche Änderung vorgenommen wurde, wie wurde die Zusammenarbeit geändert, und wie haben die betroffenen Staaten reagiert? 10. In wie vielen, ggf. in welchen Fällen haben Behörden des Bundes in Bezug auf der nachrichtendienstlichen Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland verdächtiger Staaten bzw. von diesen beauftragter Stellen (verstärkt) von der Befugnis in § 19 Absatz 5 Satz 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) (resp. § 24 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst i. V. m. § 19 Absatz 5 Satz 6 BVerfSchG) Gebrauch gemacht, über den Verbleib und die Verwendung eigener dorthin übermittelter personenbezogener Informationen Auskunft zu erhalten? 11. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Privatpersonen stattgefunden haben ? 12. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von juristischen Personen des Privatrechts bzw. (teil)rechtsfähiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts stattgefunden haben? 13. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Presseorganen oder Redaktionen stattgefunden haben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/386 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in den Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehr von Parlamenten des Bundes oder der Länder stattgefunden haben? 15. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von öffentlichen Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen stattgefunden haben? 16. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob nachrichtendienstliche Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Unternehmen stattgefunden haben ? 17. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob ausländische Nachrichtendienste eigene Mitarbeiter in Deutschland einsetzen? 18. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen war Gegenstand der Ermittlungen, dass und ob ausländische Nachrichtendienste Auftragnehmer aus a) Deutschland oder b) aus einem Drittstaat in Deutschland einsetzen? 19. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes bekannte oder potentielle Betroffene einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland informiert? 20. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen haben Stellen des Bundes bekannte oder potentielle Betroffene einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland nicht informiert, und warum nicht? Die Fragen 2 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Fragen 2 bis 20 beziehen sich – wie von den Fragestellern ausdrücklich erwähnt – jeweils direkt auf die von ihnen erwartete Antwort zu Frage 1. Damit stehen die Fragen 2 bis 20 in einem untrennbaren sachlichen Zusammenhang zu Frage 1 und können daher wegen nicht möglicher, weil nicht zumutbarer Beantwortung der Frage 1 ebenfalls nicht im erbetenen Sinne beantwortet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333