Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3860 19. Wahlperiode 17.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3481 – Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw . Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 19/633). Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein ausführliches Zahlenwerk zu Schutzsuchenden auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/ Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_12521.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, die „Berufung auf humanitäre Gründe“ für den Aufenthalt in Deutschland ist entscheidend . Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen, d. h. ob sie zuvor z. B. als Asylsuchende abgelehnt wurden. Sogenannte Visa-Overstayers ohne Geltendmachung einer Fluchtgeschichte fallen damit aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Erfassungsunterschiede im Detail bewirken , dass das Statistische Bundesamt für Ende 2016 auf eine Zahl von insgesamt 1,6 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland kam, während die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Ist-Zahlen-Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für Ende 2016 bei 1,5 Millionen lag (dies beinhaltet nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus; jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Geflüchtete mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – sind hier nicht enthalten). Das Statistische Bundesamt erklärte, dass es zu 392 000 ausländischen Staatsangehörigen aufgrund unvollständiger Angaben nicht habe ermitteln können, ob es sich um „Schutzsuchende“ handele oder nicht, zudem gebe es eine unbekannte Zahl mehrfach erfasster Ausländerinnen und Ausländer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Von 1997 bis 2011 war die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Geflüchteten mit unterschiedlichen Status von über eine Million auf unter 400 000 gesunken. Seit 2012 stieg sie infolge steigender Asylzahlen – zuletzt jedoch nur noch geringfügig – wieder an, auf bis zu 1,5 Millionen Ende 2017 (Bundestagsdrucksache 19/633). Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit internationalem Flüchtlingsschutz) hatte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011 reduziert, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2017 lebten schließlich 644 277 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, über die Hälfte davon aus Syrien. Zudem hatten 192 406 Geflüchtete, vor allem aus Syrien, einen so genannten subsidiären Schutzstatus. 73 367 Geflüchtete, überwiegend aus Afghanistan, lebten Ende 2017 mit einem so genannten nationalen Abschiebungsschutz in Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/633). Fast 59 000 Personen verfügten Ende 2017 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und § 25a und 25b AufenthG), knapp 52 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und etwa 23 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa 7 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG (vgl. Bundestagsdrucksache 19/633). Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über 725 000 an. Bis Ende 2017 ist die Zahl der Geduldeten und Asylsuchenden auf 511 000 zurückgegangen (vgl. ebd.), weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viele Asylverfahren abschließen konnte; allerdings waren dafür Ende 2017 bei den Gerichten im Asylbereich 372 443 Verfahren anhängig (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1371). Die Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725). 166 000 der Ende 2017 229 000 Ausreisepflichtigen verfügten nach Angaben des AZR über eine Duldung, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse , wegen der Pflege von Angehörigen, wegen fehlender Reisedokumente , oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. 43 Prozent der Duldungen wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asylfolgeanträgen der Fall sein, wenn Kernfamilienangehörige nicht abgeschoben werden dürfen, oder zur Ermöglichung einer Ausbildung (Bundestagsdrucksache 19/633). Bei Ausreisepflichtigen ohne Duldung – Ende 2017 waren dies 62 791 Menschen, darunter 29 278 abgelehnte Asylsuchende – geht auch die Bundesregierung davon aus, dass „eine nicht unerhebliche Zahl“ von ihnen „ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“ (Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 22), ihre Zahl dürfte in der Realität mithin kleiner sein als es die Angaben des AZR vermuten lassen. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 42 572 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 25 861 männliche und 16 694 weibliche sowie 17 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 4 727 Personen waren unter 18 Jahren, 37 844 Personen über 17 Jahre alt und bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3860 1 Person ist das Alter unbekannt. 28 010 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 14 545 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 17 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 668 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylberechtigte insgesamt 42.572 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 67,3 befristete Aufenthaltsrechte 30,5 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,2 Asylberechtigte insgesamt 42.572 darunter: Türkei 11.263 Syrien 7.010 Iran 5.818 Irak 2.166 Afghanistan 2.165 Sri Lanka 1.385 Eritrea 1.354 Kosovo 990 Pakistan 676 Polen 630 Russische Föderation 624 Äthiopien 616 Vietnam 550 Ungeklärt 497 Tschechische Republik 446 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Asylberechtigte insgesamt 42.572 Länder Baden-Württemberg 5.144 Bayern 4.146 Berlin 2.522 Brandenburg 217 Bremen 587 Hamburg 1.805 Hessen 5.078 Mecklenburg-Vorpommern 132 Niedersachsen 5.534 Nordrhein-Westfalen 13.387 Rheinland-Pfalz 1.091 Saarland 750 Sachsen 613 Sachsen-Anhalt 305 Schleswig-Holstein 1.064 Thüringen 197 Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 630 837 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, darunter 411 171 männliche und 219 091 weibliche, sowie 575 Personen mit unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 182 173 Personen waren unter 18 Jahre alt, 448 655 Personen über 17 Jahre alt und bei 9 Personen ist das Alter unbekannt. 59 515 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 570 811 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 511 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt . 25 110 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3860 a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 630.837 davon mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 9,2 befristete Aufenthaltsrechte 87,1 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,7 Personen mit Flüchtlingsschutz Deutschland 630.837 darunter: Syrien 339.552 Irak 101.841 Afghanistan 43.184 Eritrea 37.448 Iran 31.567 Ungeklärt 16.093 Somalia 10.370 Türkei 8.603 Staatenlos 6.350 Pakistan 5.492 Russische Föderation 3.737 Nigeria 2.384 Äthiopien 2.354 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 2.211 Aserbaidschan 1.954 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Flüchtlingsschutz 630.837 Länder Baden-Württemberg 68.983 Bayern 75.752 Berlin 26.057 Brandenburg 10.425 Bremen 13.197 Hamburg 18.265 Hessen 53.753 Mecklenburg-Vorpommern 10.052 Niedersachsen 70.701 Nordrhein-Westfalen 169.510 Rheinland-Pfalz 27.403 Saarland 16.261 Sachsen 19.221 Sachsen-Anhalt 14.969 Schleswig-Holstein 23.575 Thüringen 12.713 Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im AZR werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (subsidiärer Schutz) und nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbote) gespeichert. Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 214 427 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2, 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst, davon 131 637 männliche, 82 584 weibliche und 206 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 72 264 Personen waren unter 18, 142 160 Personen über 17 Jahren und bei 3 Personen ist das Alter unbekannt . 5 851 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 208 086 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 490 Personen ist der Aufenthaltsdauer unbekannt. 18 811 Personen erhielten den Status erstmalig im Jahr 2018. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG waren 86 052 Personen zum Stichtag 30. Juni 2018 erfasst, davon 45 813 männliche, 40 148 weibliche und 91 mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht. 30 353 Personen waren unter 18 Jahren, 55 695 Personen über 17 Jahren und bei 4 Personen ist das Alter unbekannt. 19 441 Personen lebten seit mehr als sechs Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3860 Jahren in Deutschland und 66 501 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 110 Personen ist der Aufenthaltsdauer unbekannt. 11 793 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer ? Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG Deutschland 214.427 darunter: Syrien 145.011 Irak 21.366 Afghanistan 14.419 Eritrea 10.183 Ungeklärt 6.435 Somalia 6.138 Staatenlos 1.524 Iran 1.162 Jemen 951 Russische Föderation 905 Sudan (ohne Südsudan) 658 Libanon 463 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 451 ohne Bezeichnung 368 Nigeria 335 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG Deutschland 86.052 darunter: Afghanistan 50.842 Somalia 3.762 Syrien 3.397 Irak 2.770 Nigeria 2.533 Kosovo 2.006 Russische Föderation 1.809 Eritrea 1.292 Türkei 1.226 Armenien 1.206 Serbien 1.140 Iran 999 Äthiopien 987 Ungeklärt 898 Aserbaidschan 795 Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG Deutschland 214.427 86.052 davon: Baden-Württemberg 18.177 7.097 Bayern 17.815 13.484 Berlin 15.638 5.595 Brandenburg 5.295 1.932 Bremen 2.409 1.275 Hamburg 4.476 5.482 Hessen 20.954 9.674 Mecklenburg-Vorpommern 2.345 1.228 Niedersachsen 25.948 7.215 Nordrhein-Westfalen 57.073 15.989 Rheinland-Pfalz 14.752 4.831 Saarland 3.054 657 Sachsen 5.970 2.915 Sachsen-Anhalt 6.376 2.359 Schleswig-Holstein 10.675 3.957 Thüringen 3.470 2.362 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3860 Bei wie vielen der nach den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2018 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen, waren 133 391 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 30.Juni 2018 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren 1. Halbjahr 2018 133.391 darunter: Syrien 75.320 Irak 23.279 Ungeklärt 2.988 Eritrea 5.931 Afghanistan 16.555 Iran 1.412 Staatenlos 1.279 Pakistan 524 Somalia 1.051 Russische Föderation 831 Türkei 626 Ägypten 188 Aserbaidschan 208 Äthiopien 132 Sri Lanka 161 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im AZR 20 086 Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus erfasst. 19 031 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 055 Personen sechs Jahre oder weniger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus Anerkennung widerrufen /zurückgenommen Flüchtlingseigenschaft widerrufen/ zurückgenommen* subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommen Summe insgesamt 19.920 133 33 20.086 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % in % in % in % unbefristete Aufenthaltsrechte 80,0 21,8 0,0 79,5 befristete Aufenthaltsrechte 16,4 58,6 63,6 16,7 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,6 19,6 36,4 3,8 Personen mit Widerruf/Rücknahme des Schutzstatus alle Staatsangehörigkeiten 20.086 darunter: Kosovo 7.083 Irak 3.452 Türkei 2.790 Serbien 1.338 Serbien und Montenegro (ehemals) 717 Albanien 574 Sri Lanka 376 Jugoslawien (ehemals) 368 Serbien (ehemals) 317 Syrien 244 Polen 221 Iran 200 Afghanistan 187 Vietnam 182 Montenegro 160 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 4 313 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 2 813 männliche und 1 487 weibliche sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 1 230 Personen waren unter 18 Jahre alt und 3 083 Personen über 17 Jahre alt. 995 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 315 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3860 3 Personen ist der Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 339 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018.Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 4.313 Bundesländer Baden-Württemberg 230 Bayern 284 Berlin 32 Brandenburg 91 Bremen 78 Hamburg 5 Hessen 203 Mecklenburg-Vorpommern 16 Niedersachsen 746 Nordrhein-Westfalen 1.162 Rheinland-Pfalz 561 Saarland 21 Sachsen 289 Sachsen-Anhalt 60 Schleswig-Holstein 485 Thüringen 50 Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 4.313 darunter: Irak 411 Afghanistan 366 Serbien 346 Kosovo 296 Russische Föderation 210 Syrien 162 Libanon 156 Armenien 154 Türkei 147 Mazedonien 145 Ungeklärt 137 Albanien 137 Pakistan 135 Aserbaidschan 122 Nigeria 109 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c des AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Summe 203 14 20 237 männlich 160 11 18 189 weiblich 43 3 2 48 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe über 18 Jahre 203 14 20 237 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Aufenthaltsdauer 203 14 20 237 6 Jahre und weniger 103 13 8 124 mehr als 6 Jahre 100 1 12 113 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Länder 203 14 20 237 Baden-Württemberg 25 3 3 31 Bayern 75 1 7 83 Berlin 11 1 12 Brandenburg 2 2 4 Bremen 2 1 3 Hamburg 12 1 1 14 Hessen 20 1 1 22 Niedersachsen 13 1 14 Nordrhein-Westfalen 28 3 3 34 Rheinland-Pfalz 5 1 1 7 Sachsen 1 1 2 Schleswig-Holstein 10 10 Thüringen 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3860 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG Deutschland 203 darunter: Afghanistan 46 Irak 13 Kosovo 10 Bangladesch 9 Indien 8 Äthiopien 8 Pakistan 7 Iran 6 Serbien 6 Kamerun 6 Türkei 5 Albanien 5 Kenia 5 Kongo, Dem. Republik 4 Nigeria 4 Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 14 davon: Iran 2 Pakistan 2 Indien 2 Brasilien 2 ungeklärt 2 Afghanistan 1 China 1 Syrien 1 Bangladesch 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG Deutschland 20 davon: Irak 6 Indien 3 Vietnam 2 Iran 2 Bosnien und Herzegowina 1 Kosovo 1 Afghanistan 1 Gambia 1 Marokko 1 Vereinigte Staaten v. Amerika 1 China 1 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG 237 davon erstmalig in 2018 58 Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2018 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren ), und welche Einschätzungen oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, über welche Aufenthaltstitel diese Personen verfügen? Bis zum 30. Juni 2018 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt 208 546 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen , die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 217 081 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3860 Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bundesland Einreisen/Personen Baden-Württemberg 19.872 Bayern 31.894 Berlin 983 Brandenburg 7.569 Bremen 2.239 Hamburg 5.278 Hessen 18.390 Mecklenburg-Vorpommern 6.594 Niedersachsen 18.225 Nordrhein-Westfalen 51.399 Rheinland-Pfalz 11.565 Saarland 3.229 Sachsen 10.981 Sachsen-Anhalt 7.672 Schleswig-Holstein 6.770 Thüringen 5.886 Gesamt 208.546 Die Einreisezahlen sind unter dem Vorbehalt zu sehen, dass die Bundesländer Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Bremen die Einreisen nicht für alle Monate im Jahr 2018 gemeldet haben. Gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erhalten jüdische Zuwanderer, die eine Aufnahmezusage bekommen haben, nach der Einreise in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis. Gemeinsam aufgenommene Familienangehörige (Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder), die nicht selbst die Voraussetzungen für eine Aufnahme als jüdische Zuwanderer erfüllen, erhalten nach der Einreise zunächst eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis kann entsprechend den allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes verlängert oder in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Die Einreisestatistik der jüdischen Zuwanderer enthält keine Differenzierung nach der Art der erteilten Aufenthaltstitel. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 30. Juni 2018 insgesamt 4 034 Personen, darunter 2 126 männliche und 1 906 weibliche sowie 2 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 638 Personen waren unter 18 Jahre alt und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2 396 Personen über 17 Jahre alt. 246 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 3 788 Personen sechs Jahre oder weniger. 212 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 4.034 Länder Baden-Württemberg 420 Bayern 569 Berlin 288 Brandenburg 113 Bremen 38 Hamburg 153 Hessen 319 Mecklenburg-Vorpommern 65 Niedersachsen 393 Nordrhein-Westfalen 973 Rheinland-Pfalz 183 Saarland 45 Sachsen 139 Sachsen-Anhalt 105 Schleswig-Holstein 153 Thüringen 78 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 4.034 darunter: Afghanistan 3.025 Syrien 389 Iran 106 Ungeklärt 60 Irak 50 Libanon 38 Bosnien und Herzegowina 30 Türkei 23 China 22 Russische Föderation 20 Jemen 20 Jordanien 17 Eritrea 16 Usbekistan 15 Indien 13 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3860 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 30. Juni 2018 insgesamt 7 505 Personen, darunter 3 866 männliche, 3 636 weibliche und 3 Personen unbekannten Geschlechts. 2 405 Personen waren unter 18 Jahre alt und 5 100 Personen über 17 Jahre alt. 4 499 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 006 Personen sechs Jahre oder weniger. 669 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 7.505 Länder Baden-Württemberg 482 Bayern 373 Berlin 1.681 Brandenburg 79 Bremen 92 Hamburg 168 Hessen 309 Mecklenburg-Vorpommern 16 Niedersachsen 896 Nordrhein-Westfalen 1.443 Rheinland-Pfalz 470 Saarland 83 Sachsen 177 Sachsen-Anhalt 152 Schleswig-Holstein 187 Thüringen 897 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 7.505 darunter: Kosovo 1.127 Serbien 1.109 Albanien 703 Türkei 600 Mazedonien 373 Bosnien und Herzegowina 295 Russische Föderation 285 Irak 283 Libanon 239 Armenien 238 Afghanistan 208 Aserbaidschan 144 Iran 139 China 117 Syrien 116 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 24 845 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 5 461 Personen waren unter 18 Jahre alt und 19 384 Personen über 17 Jahre alt. 18 531 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 6 313 Personen sechs Jahre oder weniger und bei einer Person war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Nach § 23 Absatz 2 AufenthG waren 89 445 Personen erfasst, davon 8 121 Personen unter 18 Jahre alt und 81 324 Personen über 17 Jahre alt. 68 566 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 20 875 Personen sechs Jahre oder weniger und bei vier Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 548 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Zudem waren nach § 23 Absatz 4 AufenthG 2 044 Personen erfasst, davon waren 876 Personen unter 18 Jahre alt und 1 168 Personen über 17 Jahre alt. 53 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 991 Personen sechs Jahre oder weniger. 330 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3860 Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: nach § 23 AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 4 Summe 24.845 20.138 69.307 1.999 45 männlich 11.607 9.728 31.665 958 19 weiblich 8 51 5 3 26 unbekannt 13.230 10.359 37.637 1.038 0 Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG Deutschland 24.845 Baden-Württemberg 3.293 Bayern 874 Berlin 3.413 Brandenburg 467 Bremen 490 Hamburg 1.284 Hessen 1.881 Mecklenburg-Vorpommern 70 Niedersachsen 2.080 Nordrhein-Westfalen 7.636 Rheinland-Pfalz 910 Saarland 450 Sachsen 307 Sachsen-Anhalt 316 Schleswig-Holstein 771 Thüringen 603 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG 24.845 darunter: Syrien 4.980 Kosovo 3.093 Serbien 2.935 Türkei 1.947 Bosnien und Herzegowina 1.799 Libanon 1.681 Irak 1.136 Ungeklärt 906 Afghanistan 834 Iran 520 Russische Föderation 371 Ukraine 340 Sri Lanka 318 Pakistan 313 Kroatien 288 Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG Deutschland 20.138 69.307 Baden-Württemberg 2.777 7.556 Bayern 3.224 11.517 Berlin 1.210 4.015 Brandenburg 655 1.562 Bremen 217 479 Hamburg 497 1.929 Hessen 1.423 5.376 Mecklenburg-Vorp. 355 1.655 Niedersachsen 1.593 5.826 Nordrhein-Westfalen 4.036 17.924 Rheinland-Pfalz 1.006 2.428 Saarland 237 902 Sachsen 1.200 4.049 Sachsen-Anhalt 495 1.770 Schleswig-Holstein 639 1.351 Thüringen 574 968 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3860 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG 20.138 darunter: Syrien 15.129 Irak 1.610 Ukraine 1.140 Russische Föderation 628 Ungeklärt 294 Staatenlos 260 Somalia 189 Eritrea 152 Iran 88 Weißrussland 78 Moldau (Republik) 68 Libanon 63 Usbekistan 62 Sudan (ohne Südsudan) 54 Sri Lanka 46 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG 69.156 darunter: Ukraine 27.625 Russische Föderation 26.415 Moldau (Republik) 3.045 Usbekistan 2.001 Aserbaidschan 1.903 Weißrussland 1.545 Vietnam 1.507 Kirgisistan 1.089 Georgien 696 Kasachstan 677 Sowjetunion (ehemals) 556 Staatenlos 499 Lettland 320 Ungeklärt 248 Litauen 192 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG Deutschland 1.999 45 Baden-Württemberg 236 5 Bayern 329 4 Berlin 125 4 Brandenburg 60 1 Bremen 20 4 Hamburg 54 7 Hessen 99 14 Mecklenburg-Vorpommern 36 4 Niedersachsen 271 1 Nordrhein-Westfalen 327 1 Rheinland-Pfalz 94 5 Saarland 17 4 Sachsen 95 4 Sachsen-Anhalt 51 1 Schleswig-Holstein 135 4 Thüringen 50 7 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG 1.999 darunter: Syrien 1.401 Sudan (ohne Südsudan) 192 Eritrea 164 Irak 54 Somalia 49 Äthiopien 39 Iran 26 Staatenlos 20 Ungeklärt 12 Sudan (ehemals) 11 Südsudan 11 Sri Lanka 10 Afghanistan 2 China 2 Türkei 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3860 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG 45 darunter: Ukraine 16 Türkei 5 Irak 3 Sri Lanka 3 Afghanistan 2 Iran 2 Marokko 1 Moldau (Republik) 1 Montenegro 1 Serbien und Montenegro (ehemals) 1 Syrien 1 Ungeklärt 1 Vietnam 1 Kosovo 1 Kongo, Dem. Republik 1 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b Aufenth G erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren , Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum 30. Juni 2018 waren im AZR insgesamt 973 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 318 Personen waren unter 18 Jahre alt. Weitere Details können den folgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe Insgesamt 939 34 973 männlich 481 14 495 weiblich 458 20 478 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe alle Bundesländer 939 34 973 davon Baden-Württemberg 16 1 17 Bayern 70 2 72 Berlin 29 0 29 Brandenburg 28 0 28 Bremen 28 0 28 Hamburg 17 0 17 Hessen 4 0 4 Mecklenburg-Vorpommern 17 0 17 Niedersachsen 108 0 108 Nordrhein-Westfalen 505 30 535 Rheinland-Pfalz 45 1 46 Saarland 20 0 20 Sachsen 3 0 3 Sachsen-Anhalt 16 0 16 Schleswig-Holstein 25 0 25 Thüringen 8 0 8 Bundesland AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten 939 34 973 davon Kosovo 325 6 331 Serbien 209 11 220 Türkei 66 2 68 Syrien 41 0 41 Libanon 32 1 33 Ungeklärt 23 3 26 Bosnien und Herzegowina 20 1 21 Irak 24 0 24 China 17 0 17 Afghanistan 17 1 18 Serbien-Montenegro. (ehemals) 15 1 16 Vietnam 14 0 14 Russische Föderation 10 0 10 Ukraine 8 0 8 Aserbaidschan 7 0 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3860 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden, der Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 22 568 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 12 182 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 386 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 4 152 Personen waren unter 18 Jahre alt. 1 911 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Bundesländer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Summe 12.182 10.386 22.568 männlich 5.604 5.644 11.248 weiblich 6.533 4.738 11.271 unbekannt 45 4 49 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 12.182 10.386 22.568 6 Jahre und weniger 9.658 1.559 11.217 mehr als 6 Jahre 2.524 8.825 11.349 unbekannt 0 2 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 S atz 2 AufenthG Summe Deutschland 12182 10386 22.568 Baden-Württemberg 452 386 838 Bayern 2.516 410 2.926 Berlin 2.907 1.294 4.201 Brandenburg 53 65 118 Bremen 71 83 154 Hamburg 1.026 518 1.544 Hessen 958 300 1.258 Mecklenburg- Vorpommern 29 400 429 Niedersachsen 486 2.308 2.794 Nordrhein-Westfalen 3.101 3.773 6.874 Rheinland-Pfalz 221 327 548 Saarland 36 170 206 Sachsen 43 80 123 Sachsen-Anhalt 34 132 166 Schleswig-Holstein 237 107 344 Thüringen 12 33 45 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten 12182 10386 22.568 Libyen 2.595 44 2.639 Türkei 395 1.895 2.290 Russische Föderation 1.477 299 1.776 Serbien 275 1.211 1.486 Kosovo 203 1.133 1.336 Kuwait 1.017 62 1.079 Vereinigte Arabische Emirate 989 22 1.011 Saudi Arabien 830 30 860 Libanon 80 756 836 Irak 291 252 543 Bosnien und Herzegowina 113 390 503 Ungeklärt 61 425 486 Ukraine 334 129 463 Katar 381 17 398 Afghanistan 218 158 376 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/3860 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren ), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 98 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 9 Personen unter 18 Jahre alt. 12 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Summe männlich weiblich 92 25 67 6 2 4 98 27 71 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 92 6 98 6 Jahre und weniger 21 1 22 mehr als 6 Jahre 71 5 76 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Länder 92 6 98 darunter Baden-Württemberg 8 0 8 Bayern 9 0 10 Berlin 7 2 10 Brandenburg 3 1 1 Bremen 17 0 2 Hamburg 12 2 19 Hessen 9 0 16 Mecklenburg-Vorpommern 14 0 0 Niedersachsen 1 0 11 Nordrhein-Westfalen 5 0 14 Rheinland-Pfalz 2 1 1 Saarland 2 0 4 Sachsen 2 0 1 Sachsen-Anhalt 1 0 1 Schleswig-Holstein 8 0 1 Thüringen 9 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 92 6 darunter Nigeria 18 0 Bulgarien 13 0 Ukraine 8 0 Albanien 7 0 Rumänien 7 0 China 4 0 Irak 3 0 Ungeklärt 3 0 Thailand 3 0 Russische Föderation 2 0 Ghana 2 0 Weißrussland 1 0 Mazedonien 1 0 Moldau (Republik) 1 0 Polen 1 0 Nigeria 18 0 Bulgarien 13 0 Ukraine 8 1 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 lebten 52 311 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 28 156 männliche und 24 130 weibliche, sowie 25 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 17 026 Personen waren unter 18 Jahre alt. 32 174 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 20 135 Personen sechs Jahre oder weniger. 3 779 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/3860 Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG Länder insgesamt 52.311 davon: Baden-Württemberg 2.763 Bayern 2.585 Berlin 5.641 Brandenburg 1.018 Bremen 2.743 Hamburg 3.357 Hessen 2.374 Mecklenburg-Vorpommern 440 Niedersachsen 4.999 Nordrhein-Westfalen 18.535 Rheinland-Pfalz 1.839 Saarland 367 Sachsen 1.192 Sachsen-Anhalt 1.299 Schleswig-Holstein 2.375 Thüringen 784 § 25 Abs. 5 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 52.311 darunter Serbien 7.997 Kosovo 5.926 Türkei 4.654 Ungeklärt 2.411 Mazedonien 2.326 Bosnien und Herzegowina 1.895 Afghanistan 1.832 Vietnam 1.752 Russische Föderation 1.724 Irak 1.614 Ghana 1.558 Nigeria 1.443 Armenien 1.396 Libanon 1.259 Aserbaidschan 1.016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 5 436 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 464 Personen mit einer Duldung nach 60a Absatz 2b Aufenth G und 3 101 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b AufenthG aufhältig. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländer und Herkunftsländer kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Summe 4.479 595 362 5.436 männlich 2.016 271 192 2.479 weiblich 2.463 324 169 2.956 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Altersgruppe 4.479 595 362 5.436 Unter 18 Jahre 1.350 33 308 1.691 18 Jahre und älter 3.129 562 54 3.745 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Länder 4.479 595 362 5.436 Baden-Württemberg 445 78 36 559 Bayern 286 54 36 376 Berlin 287 26 11 324 Brandenburg 40 13 7 60 Bremen 121 15 9 145 Hamburg 268 21 17 306 Hessen 275 36 20 331 Mecklenburg-Vorpommern 43 8 7 58 Niedersachsen 670 106 78 854 Nordrhein-Westfalen 1.467 164 100 1.731 Rheinland-Pfalz 177 27 15 219 Saarland 53 13 6 72 Sachsen 61 9 4 74 Sachsen-Anhalt 87 7 2 96 Schleswig-Holstein 137 13 9 159 Thüringen 62 5 5 72 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/3860 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 4.479 darunter: Serbien 561 Türkei 558 Kosovo 443 Afghanistan 339 Libanon 305 Russische Föderation 245 Armenien 207 Irak 161 Ungeklärt 160 Aserbaidschan 153 Mazedonien 132 Iran 80 Syrien 55 Guinea 52 Vietnam 51 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 595 darunter: Serbien 87 Türkei 87 Kosovo 83 Russische Föderation 35 Aserbaidschan 26 Armenien 25 Irak 22 Libanon 22 Iran 19 Mazedonien 19 Afghanistan 15 Ägypten 11 Albanien 11 Ungeklärt 10 Bosnien und Herzegowina 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 362 darunter: Türkei 63 Serbien 50 Kosovo 42 Syrien 32 Irak 21 Russische Föderation 19 Mazedonien 15 Libanon 14 Afghanistan 11 Ägypten 11 Bosnien und Herzegowina 10 Jordanien 10 Armenien 9 Aserbaidschan 8 Montenegro 4 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Erteilungen insgesamt 4.479 595 362 davon erstmalig in 2018 500 59 38 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 464 Altersgruppe unter 18 Jahre 186 18 Jahre und mehr 278 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 464 Geschlecht männlich 225 Weiblich 239 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/3860 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 464 Länder davon: Baden-Württemberg 45 Bayern 40 Berlin 124 Brandenburg 5 Hamburg 22 Hessen 19 Mecklenburg-Vorpommern 2 Niedersachsen 68 Nordrhein-Westfalen 75 Rheinland-Pfalz 15 Saarland 7 Sachsen 9 Sachsen-Anhalt 19 Schleswig-Holstein 14 Thüringen 45 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Herkunftsländer insgesamt 464 davon: Libanon 69 Serbien 66 Ungeklärt 59 Kosovo 48 Russische Föderation 47 Türkei 34 Afghanistan 18 Armenien 16 Irak 16 Mazedonien 9 Aserbaidschan 8 Indien 8 Nigeria 7 Pakistan 7 Albanien 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Summe 2.186 244 671 3.101 männlich 1.547 56 363 1.966 weiblich 639 188 308 1.135 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Altersgruppe 2.186 244 671 3.101 Unter 18 Jahre 45 44 663 752 18 Jahre und älter 2.141 200 8 2.349 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG nach § 25b Abs. 4 AufenthG nach § 25b Abs. 4 AufenthG Summe (integrierter Ausländer) (Ehegatte/Lebens-partner) (Minderjähriges Kind) Länder 2.186 244 671 3.101 Baden-Württemberg 308 40 87 435 Bayern 198 15 40 253 Berlin 98 8 34 140 Brandenburg 30 3 7 40 Bremen 104 14 62 180 Hamburg 141 16 34 191 Hessen 152 18 51 221 Mecklenburg- Vorpommern 22 0 1 23 Niedersachsen 319 37 108 464 Nordrhein-Westfalen 519 57 167 743 Rheinland-Pfalz 93 21 40 154 Saarland 24 2 4 30 Sachsen 51 3 10 64 Sachsen-Anhalt 37 2 5 44 Schleswig-Holstein 60 5 16 81 Thüringen 30 3 5 38 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/3860 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) Herkunftsländer gesamt 2.186 darunter: Irak 282 Serbien 198 Kosovo 169 Libanon 163 Türkei 136 Armenien 112 Afghanistan 108 Russische Föderation 94 China 80 Iran 73 Pakistan 73 Aserbaidschan 65 Ungeklärt 53 Indien 44 Mazedonien 27 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) Herkunftsländer gesamt 244 darunter: Serbien 39 Kosovo 31 Afghanistan 22 Libanon 19 China 17 Türkei 14 Russische Föderation 10 Aserbaidschan 8 Mazedonien 8 Iran 7 Armenien 6 Irak 6 Libyen 6 Algerien 5 Ungeklärt 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration : Minderjähriges Kind) Herkunftsländer gesamt 671 darunter: Serbien 102 Kosovo 66 Libanon 57 Türkei 49 Afghanistan 38 Russische Föderation 35 China 26 Irak 26 Ungeklärt 24 Aserbaidschan 23 Mazedonien 20 Armenien 19 Serbien (ehemals) 16 Georgien 13 Nigeria 11 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Erteilungen insgesamt 2.186 244 671 davon erstmalig in 2018 401 67 157 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG, differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im AZR 173 915 Personen mit einer Duldung, darunter 117 343 männliche und 56 274 weibliche, sowie 298 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 49 212 Personen waren unter 18 Jahre alt. 37 722 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018, wobei diese Angaben grundsächlich keine Aussage zur Dauer von Duldungen zulassen, da automatisiert nicht ausgewertet werden kann, ob erstmalig erteilte Duldungen in der Folge ununterbrochen verlängert wurden. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/3860 Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden : Personen mit Duldung 173.915 Aufenthaltsdauer 0 – 3 Jahre 116.185 mehr als 3 Jahre 57.539 0 – 4 Jahre 132.216 mehr als 4 Jahre 41.508 0 – 5 Jahre 142.746 mehr als 5 Jahre 30.978 0 – 6 Jahre 148.074 mehr als 6 Jahre 25.650 0 – 8 Jahre 154.692 mehr als 8 Jahre 19.032 0 – 10 Jahre 157.450 mehr als 10 Jahre 16.274 0 – 12 Jahre 159.429 mehr als 12 Jahre 14.295 0 – 15 Jahre 163.093 mehr als 15 Jahre 10.631 Aufenthaltsdauer nicht bekannt 191 Personen mit Duldung 173.915 Alter 0 – 11 Jahre 34.556 12 – 15 Jahre 8.802 16 – 17 Jahre 5.854 18 – 20 Jahre 11.839 21 – 29 Jahre 43.452 30 – 39 Jahre 39.117 40 – 49 Jahre 18.518 50 – 59 Jahre 7.829 60 – 69 Jahre 2.798 70 Jahre und mehr 1.145 Ohne Altersangaben 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Duldungen insgesamt zum Stichtag 30.06.2018 173.915 davon: 1. Nach § 60a AufenthG (alt) Duldung (ohne nähere Angabe) 1.876 2. Nach § 60a Absatz 1 Auf-enthG Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) 4.313 3. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente 70.680 4. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 1 10.602 5. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung aus medizinischen Gründen 4.172 6. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung aus sonstigen Gründen 71.969 7. Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren . 448 8. Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger) 9.391 9. Nach § 60a Absatz 2a Auf-enthG Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0 10. Nach § 60a Absatz 2b Auf-enthG Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a Aufenth G (gut integrierte Jugendliche). 464 Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe HKL insgesamt 1.876 4.313 70.680 10.602 4.172 71.969 448 9.391 0 464 173.915 darunter: Irak 42 411 3.143 258 64 5.515 15 403 0 16 9.867 Indien 31 107 5.649 73 15 712 7 62 0 8 6.664 Kosovo 14 296 1.372 1.276 560 5.239 29 910 0 48 9.744 Libanon 46 156 3.539 223 24 1.202 10 96 0 69 5.365 Serbien 13 346 1.531 1.697 646 6.920 41 618 0 66 11.878 Türkei 105 147 1.363 253 88 2.196 17 226 0 34 4.429 Albanien 9 137 486 986 570 5.064 25 1.352 0 6 8.635 Algerien 21 58 1.710 131 22 753 11 115 0 1 2.822 Pakistan 19 135 5.496 111 12 1.391 13 226 0 7 7.410 Mazedonien 20 145 555 829 502 3.826 8 289 0 9 6.183 Ungeklärt 175 137 4.056 196 35 1.442 8 93 0 59 6.201 Afghanistan 18 366 5.104 219 36 5.593 35 780 0 18 12.169 Russische Föderation 51 210 4.066 616 182 4.046 38 419 0 47 9.675 Bosnien und Herzegowina 126 46 614 283 105 1.601 17 151 0 1 2.944 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/3860 Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe Alle Bundesländer insgesamt 1.876 4.313 70.680 10.602 4.172 71.969 448 9.391 0 464 173.915 davon: Baden-Württemberg 110 230 10.004 1.527 257 8.012 31 619 0 45 20.835 Bayern 67 284 8.435 801 208 5.935 37 1.053 0 40 16.860 Berlin 694 32 4.477 429 112 3.825 21 912 0 124 10.626 Brandenburg 44 91 3.022 132 63 1.845 52 228 0 5 5.482 Bremen 0 78 263 191 384 1.348 10 141 0 0 2.415 Hamburg 3 5 1.558 340 39 3.128 3 125 0 22 5.223 Hessen 29 203 3.181 128 112 3.340 21 229 0 19 7.262 Mecklenburg- Vorpommern 3 16 1.671 260 49 930 1 194 0 2 3.126 Niedersachsen 159 746 5.078 1.148 585 7.608 23 1.772 0 68 17.187 Nordrhein-Westfalen 593 1.162 18.291 3.977 1.691 25.341 125 2.111 0 75 53.366 Rheinland-Pfalz 108 561 1.901 364 233 2.647 14 795 0 15 6.638 Saarland 1 21 297 116 57 571 7 73 0 7 1.150 Sachsen 2 289 5.926 433 67 2.020 4 163 0 9 8.913 Sachsen-Anhalt 6 60 4.219 167 58 1.147 15 132 0 19 5.823 Schleswig-Holstein 53 485 1.427 365 153 3.067 79 389 0 14 6.032 Thüringen 4 50 930 224 104 1.205 5 455 0 0 2.977 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im AZR 304 629 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung , darunter 211 923 männliche und 92 270 weibliche, sowie 436 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 79 736 Personen waren unter 18 Jahre alt. 1 432 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 302 585 Personen sechs Jahre oder weniger, bei 612 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltsgestattung 304.629 Länder Baden-Württemberg 45.088 Bayern 44.042 Berlin 14.063 Brandenburg 11.112 Bremen 2.056 Hamburg 7.669 Hessen 28.233 Mecklenburg-Vorpommern 4.027 Niedersachsen 27.624 Nordrhein-Westfalen 73.759 Rheinland-Pfalz 11.036 Saarland 827 Sachsen 12.980 Sachsen-Anhalt 4.174 Schleswig-Holstein 12.300 Thüringen 5.639 Personen mit Aufenthaltsgestattung Herkunftsländer insgesamt 304.629 darunter: Afghanistan 71.032 Irak 34.729 Syrien 21.254 Nigeria 18.695 Iran 17.440 Russische Föderation 15.625 Pakistan 14.401 Türkei 10.791 Somalia 8.351 Gambia 7.087 Armenien 6.801 Äthiopien 5.916 Eritrea 5.682 Aserbaidschan 5.666 Guinea 5.088 Statistische Daten zum erstmaligen Erhalt von Aufenthaltsgestattungen lassen sich im AZR automatisiert nicht ermitteln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/3860 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? Zum 30. Juni 2018 lebten in Deutschland 3 615 Personen mit einem Ankunftsnachweis , darunter 2181 männliche, 1 432 weibliche und 2 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 168 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Aufteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen, die zum Stichtag 30. Juni 2018 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweis waren. Personen mit Ankunftsnachweis 3.615 Länder Baden-Württemberg 342 Bayern 822 Berlin 86 Brandenburg 74 Bremen 26 Hamburg 59 Hessen 145 Mecklenburg-Vorpommern 15 Niedersachsen 186 Nordrhein-Westfalen 967 Rheinland-Pfalz 159 Saarland 4 Sachsen 379 Sachsen-Anhalt 45 Schleswig-Holstein 91 Thüringen 215 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Ankunftsnachweis Herkunftsländer insgesamt 3.615 darunter: Syrien 650 Nigeria 420 Irak 363 Türkei 317 Iran 213 Afghanistan 210 Russische Föderation 104 Somalia 102 Georgien 87 Eritrea 78 Pakistan 67 Albanien 54 Guinea 50 Moldau (Republik) 49 Venezuela 47 Ausweislich des AZR wurden bis zum 30. Juni 2018 insgesamt an 297 655 Personen Ankunftsnachweise ausgestellt, deren durchschnittliche Gültigkeit etwa 121 Tage betrug. Dieser durchschnittliche Wert hat allerdings nur eine geringe Aussagekraft, da auch Fälle enthalten sind, in denen dem Asylsuchenden zwar ein Ankunftsnachweis ausgestellt wurde, er aber im weiteren Verlauf keinen Asylantrag gestellt hat, so dass erst mit dem Ablauf der Befristung des Ankunftsnachweises die Gültigkeit endet. Betrachtet man nur die aktuellen Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im ersten Quartal 2018 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich mit einer durchschnittlichen Gültigkeit des Ankunftsnachweises von etwa 18 Tagen ein realistischerer Wert. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum 30. Juni 2018 waren im AZR 429 Personen mit dem Sachverhalt „Als Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 252 männliche und 177 weibliche, erfasst. 22 Personen waren unter 18 Jahre alt. 12 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/3860 Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 429 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 353 sechs Jahre oder weniger 75 unbekannt 1 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 429 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 69,9 befristete Aufenthaltsrechte 27,5 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,6 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt Herkunftsländer insgesamt 429 darunter: Vietnam 52 Eritrea 46 Irak 38 Türkei 36 Afghanistan 32 Russische Föderation 24 Äthiopien 22 Ukraine 20 Iran 17 Bosnien und Herzegowina 13 Ungeklärt 11 Libanon 10 Kosovo 10 Staatenlos 10 Sri Lanka 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 15 oder unter 16 Jahren, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Anzahl der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA), die sich am Stichtag 29. Juni 2018 in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (vorläufige Schutzmaßnahmen und/oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe) in den einzelnen Bundesländern befanden . Für den Stichtag 30. Juni 2018 können keine Angaben gemacht werden, da eine tagesaktuelle Meldung seitens der Jugendämter nur werktags erfolgt. Bundesländer UMA (Altverfahren nach § 89d SGB VIII) UMA - Vorläufige Inobhutnahme UMA - Inobhutnahme UMA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) Summe aller jugendhilferecht - lichen Zuständigkeiten Baden-Württemberg 332 39 93 1729 2.193 Bayern 983 23 196 1344 2.546 Berlin 355 19 58 675 1.107 Brandenburg 31 9 53 452 545 Bremen 149 9 149 183 490 Hamburg 305 8 53 0 366 Hessen 621 60 108 901 1.690 Mecklenburg-Vorpommern 24 1 64 276 365 Niedersachsen 243 17 196 1343 1.799 Nordrhein-Westfalen 942 122 617 3840 5.521 Rheinland-Pfalz 90 21 60 780 951 Saarland 34 4 6 111 155 Sachsen 114 6 121 827 1.068 Sachsen-Anhalt 36 3 66 443 548 Schleswig-Holstein 125 7 114 427 673 Thüringen 78 1 55 471 605 Summe aller Zuständigkeiten 4.462 349 2.009 13.802 20.622 Für eine weitere Differenzierung dieser stichtagsbezogenen Angaben liegen keine Daten vor. Auch im AZR liegen hierzu liegen keine statistischen Daten vor, da unbegleitete ausländische Minderjährige nicht gesondert erfasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/3860 Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 198 471 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG erfasst. 3 870 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländer und Herkunftsländer kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Summe Summe 83.831 727 113.913 198.471 männlich 50.862 474 64.224 115.560 weiblich 32.960 253 49.684 82.897 unbekannt 9 5 14 Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Summe Altersgruppe 83.831 727 113.913 198.471 Unter 18 Jahre 10.102 65 2.111 12.278 18 Jahre und älter Unbekannt 73.729 662 111.800 2 186.191 2 Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Summe Länder 83.831 727 113.913 198.471 Baden-Württemberg 10.633 34 17.509 28.176 Bayern 11.831 49 13.833 25.713 Berlin 2.960 6 6.412 9.378 Brandenburg 200 1 603 804 Bremen 1.229 2 1.468 2.699 Hamburg 3.203 7 3.873 7.083 Hessen 10.425 38 12.279 22.742 Mecklenburg-Vorpommern 226 0 486 712 Niedersachsen 11.041 43 11.609 22.693 Nordrhein-Westfalen 25.427 479 34.064 59.970 Rheinland-Pfalz 2.130 6 4.873 7.009 Saarland 1.001 5 1.907 2.913 Sachsen 778 2 1.184 1.964 Sachsen-Anhalt 507 36 809 1.352 Schleswig-Holstein 1.827 12 2.204 4.043 Thüringen 413 7 800 1.220 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG (Asyl/GfK nach 3 Jahren) Herkunftsländer insgesamt 83.831 darunter: Irak 24.166 Türkei 14.294 Iran 9.738 Syrien 6.640 Afghanistan 5.692 Kosovo 2.666 Eritrea 2.167 Sri Lanka 2.079 Russische Föderation 2.027 Pakistan 1.759 Somalia 1.436 Äthiopien 1.083 Aserbaidschan 961 Ungeklärt 912 Vietnam 803 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren) Herkunftsländer insgesamt 727 darunter: Irak 180 Syrien 147 Iran 115 Türkei 62 Afghanistan 49 Pakistan 17 Russische Föderation 15 Serbien 11 Äthiopien 8 Kongo, Dem. Republik 8 Sri Lanka 7 Eritrea 7 Guinea 6 Bosnien und Herzegowina 6 Marokko 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/3860 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) Herkunftsländer insgesamt 113.913 darunter: Kosovo 21.918 Bosnien und Herzegowina 12.744 Serbien 12.658 Türkei 12.561 Vietnam 6.712 Afghanistan 5.052 Irak 3.925 Libanon 2.739 Kroatien 2.557 Serbien und Mont. (ehemals) 2.156 Iran 1.980 Ungeklärt 1.977 Syrien 1.970 Sri Lanka 1.915 Russische Föderation 1.630 Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Erteilungen insgesamt 83.831 727 113.913 davon erstmalig in 2018 1.028 178 2.664 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden bis zum 30. Juni 2018 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich die fünfzehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes beziehen: BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Juni 2018 davon 1.668 17.765 14.084 6.165 männlich 915 9.129 7.612 3.367 weiblich 753 8.636 6.472 2.798 unter 18 Jahre 582 11.028 5.502 3.448 BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Herkunftsländer insgesamt Jan.-Juni 2016 1.668 17.765 14.084 6.165 darunter Syrien 443 6.750 9.208 152 Afghanistan 18 1.357 462 2.502 Eritrea 194 1.194 1.866 146 Irak 27 1.838 545 803 Somalia 12 1.056 613 420 Türkei 353 1.367 29 39 Iran 135 1.112 81 53 Nigeria 25 539 68 633 Ungeklärt 57 653 263 90 Russische Föd. 202 157 94 108 Staatenlos 38 333 116 54 Guinea 5 198 39 146 Sudan (oh.Süds.) 5 152 137 29 Äthiopien 1 119 28 114 Jemen 5 29 222 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/3860 Gerichte (Klagen, Berufungen, Revisionen) Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Mai 2018 (Stand: 15.07.2018) davon 71 6.878 1.034 4.693 männlich 42 4.949 689 2.708 weiblich 29 1.929 345 1.985 unter 18 Jahre 16 1.557 354 1.972 Gericht Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Herkunftsländer insgesamt Jan.-Mai 2018 (Stand: 15.07.2018) 71 6.878 1.034 4.693 Syrien 10 4.348 29 425 Afghanistan - 624 605 3.356 Irak 2 243 150 210 Pakistan - 241 10 27 Russische Föd. - 52 22 61 Nigeria 1 18 2 81 Iran 20 434 7 28 Somalia - 54 83 70 Armenien - 3 12 41 Ungeklärt - 176 9 46 Albanien - 1 - 28 Georgien - - 5 11 Eritrea - 96 19 24 Aserbaidschan - 9 5 13 Gambia - 1 1 5 Gerichte (Klagen, Berufungen , Revisionen) Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Mai. 2018 71 6.878 1.034 4.693 davon Verwaltungsgerichte 71 6.865 1.033 4.667 OVG/VGH/BverwG 0 13 1 26 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 30. Juni 2018 waren im AZR 638 356 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, darunter 395 039 männliche, 242 997 weibliche und 320 Personen unbekannten Geschlechts. 91 418 Personen waren unter 18 Jahre alt. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u.U. viele Jahre zurück liegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben hat. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet daher nicht, dass diese Person ausreisepflichtig wäre. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten und Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 638.356 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 403.917 sechs Jahre oder weniger 234.201 unbekannt 238 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 638.356 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 40,5 befristete Aufenthaltsrechte 37,0 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 22,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/3860 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag Alle Staatsangehörigkeiten 638.356 darunter: Türkei 75.987 Afghanistan 71.550 Kosovo 67.805 Serbien 49.279 Vietnam 27.126 Irak 19.514 Libanon 16.883 Syrien 16.641 Mazedonien 16.282 Nigeria 13.930 Albanien 13.507 Russische Föderation 13.484 Pakistan 13.476 Bosnien und Herzegowina 12.943 Ungeklärt 12.322 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 638.356 Länder Baden-Württemberg 73.676 Bayern 78.650 Berlin 44.176 Brandenburg 9.262 Bremen 10.207 Hamburg 25.298 Hessen 53.510 Mecklenburg-Vorpommern 6.356 Niedersachsen 59.933 Nordrhein-Westfalen 180.526 Rheinland-Pfalz 29.357 Saarland 7.097 Sachsen 19.170 Sachsen-Anhalt 13.321 Schleswig-Holstein 18.228 Thüringen 9.589 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr der Asylentscheidung Aufhältige – Asylantrag abgelehnt nach Jahr Summe 638.356 vor 1980 62 1980-1989 3.933 1990 5.707 1991 7.017 1992 8.878 1993 16.796 1994 18.063 1995 19.387 1996 20.104 1997 19.870 1998 20.488 1999 21.218 2000 30.828 2001 25.516 2002 28.426 2003 27.919 2004 24.116 2005 21.087 2006 17.449 2007 11.870 2008 6.962 2009 6.994 2010 10.345 2011 11.532 2012 15.400 2013 17.081 2014 14.431 2015 18.463 2016 43.522 2017 83.684 2018 32.214 unbekannt 28.994 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/3860 Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2018 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen , wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, und wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 3 902 827 Personen erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen. Darunter waren 3 543 000 EU- und EWR-Bürger. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.902.827 Geschlecht männlich 2.203.566 weiblich 1.689.487 unbekannt 9.774 Unter 18 Jahre Über 17 Jahre 654.712 3.248.034 unbekannt 81 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.902.827 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre sechs Jahre oder weniger 2.793.023 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 1.109.481 unbekannt 323 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.902.827 Länder Baden-Württemberg 615.025 Bayern 754.065 Berlin 405.003 Brandenburg 42.987 Bremen 37.156 Hamburg 81.112 Hessen 376.124 Mecklenburg-Vorpommern 30.552 Niedersachsen 286.302 Nordrhein-Westfalen 815.984 Rheinland-Pfalz 186.317 Saarland 41.654 Sachsen 69.347 Sachsen-Anhalt 37.762 Schleswig-Holstein 84.278 Thüringen 39.159 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Deutschland 3.902.827 darunter Hauptherkunftsländer: Polen 789.199 Rumänien 649.541 Italien 336.200 Bulgarien 313.946 Griechenland 198.099 Ungarn 195.497 Kroatien 181.504 Spanien 121.032 Frankreich 98.409 Niederlande 96.125 Österreich 88.941 Portugal 84.170 Großbritannien mit Nordirland 74.612 Slowakische Republik 53.986 Tschechische Republik 51.083 EU- und EWR-Bürger 3.543.000 Geschlecht männlich 1.992.134 weiblich 1.542.472 unbekannt 8.394 Unter 18 Jahre Über 17 Jahre 538.381 3.004.575 Unbekannt 44 EU- und EWR-Bürger 3.543.000 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 1.042.053 sechs Jahre oder weniger 2.500.872 unbekannt 75 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/3860 EU- und EWR-Bürger 3.543.000 Länder Baden-Württemberg 569.035 Bayern 698.832 Berlin 368.990 Brandenburg 37.020 Bremen 33.975 Hamburg 71.714 Hessen 342.279 Mecklenburg-Vorpommern 26.738 Niedersachsen 260.297 Nordrhein-Westfalen 725.033 Rheinland-Pfalz 172.104 Saarland 39.240 Sachsen 58.575 Sachsen-Anhalt 31.942 Schleswig-Holstein 72.050 Thüringen 35.176 EU- und EWR-Bürger Deutschland 3.543.000 darunter Hauptherkunftsländer: Polen 789.199 Rumänien 649.541 Italien 336.200 Bulgarien 313.946 Griechenland 198.099 Ungarn 195.497 Kroatien 181.504 Spanien 121.032 Frankreich 98.409 Niederlande 96.125 Österreich 88.941 Portugal 84.170 Großbritannien mit Nordirland 74.612 Slowakische Republik 53.986 Tschechische Republik 51.083 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus 55.172 Geschlecht männlich 39.947 weiblich 15.105 unbekannt 120 Unter 18 Jahre Über 17 Jahre 11.045 44.126 unbekannt 1 Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus 55.172 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre sechs Jahre oder weniger 45.918 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 9.177 unbekannt 77 Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus 55.172 Länder Baden-Württemberg 5.049 Bayern 8.076 Berlin 6.124 Brandenburg 1.270 Bremen 424 Hamburg 1.706 Hessen 3.867 Mecklenburg-Vorpommern 468 Niedersachsen 4.907 Nordrhein-Westfalen 15.042 Rheinland-Pfalz 2.142 Saarland 214 Sachsen 2.737 Sachsen-Anhalt 1.139 Schleswig-Holstein 1.425 Thüringen 582 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/3860 Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus Deutschland 55.172 darunter Hauptherkunftsländer: Afghanistan 3.491 Rumänien 3.152 Serbien 2.708 Albanien 2.661 Irak 2.647 Russische Föderation 1.926 Türkei 1.907 Nigeria 1.765 Kroatien 1.575 Pakistan 1.561 Kosovo 1.452 Mazedonien 1.429 Bulgarien 1.421 Polen 1.371 Bosnien und Herzegowina 1.231 Abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltsstatus 50.690 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre sechs Jahre oder weniger 34.677 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 15.975 unbekannt 38 Abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltsstatus 50.690 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre sechs Jahre oder weniger 34.677 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 15.975 unbekannt 38 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltsstatus 50.690 Länder Baden-Württemberg 5.692 Bayern 7.602 Berlin 4.712 Brandenburg 860 Bremen 412 Hamburg 1.367 Hessen 4.095 Mecklenburg-Vorpommern 462 Niedersachsen 4.191 Nordrhein-Westfalen 13.659 Rheinland-Pfalz 2.706 Saarland 294 Sachsen 1.730 Sachsen-Anhalt 918 Schleswig-Holstein 1.496 Thüringen 494 Abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltsstatus Deutschland 50.690 darunter Hauptherkunftsländer: Afghanistan 5.818 Rumänien 5.230 Polen 4.631 Serbien 2.561 Bulgarien 2.480 Albanien 2.456 Irak 1.928 Kosovo 1.531 Mazedonien 1.307 Pakistan 1.156 Türkei 1.146 Nigeria 1.136 Russische Föderation 1.055 Bosnien und Herzegowina 923 Iran 713 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/3860 Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand des 30. Juni 2018 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 69.321 Geschlecht männlich 37.156 weiblich 32.161 unbekannt 4 unter 18 Jahre 18 Jahre und älter 9.215 60.106 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 69.321 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 59.127 sechs Jahre oder weniger 10.185 unbekannt 9 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 69.321 Länder Baden-Württemberg 17.380 Bayern 13.338 Berlin 3.475 Brandenburg 131 Bremen 465 Hamburg 1.704 Hessen 6.342 Mecklenburg-Vorpommern 156 Niedersachsen 3.520 Nordrhein-Westfalen 16.964 Rheinland-Pfalz 3.222 Saarland 1.166 Sachsen 198 Sachsen-Anhalt 128 Schleswig-Holstein 1.050 Thüringen 82 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Herkunftsländer insgesamt 69.321 darunter: Italien 20.737 Griechenland 12.109 Frankreich 4.802 Portugal 3.924 Türkei 3.104 Österreich 3.044 Niederlande 2.742 Spanien 2.585 Polen 2.552 Vereinigte Staaten von Amerika 1.973 Großbritannien mit Nordirland 1.959 Rumänien 1.853 Bulgarien 721 Belgien 659 Ungarn 633 Wie viele Personen hatten zum Stand des 30. Juni 2018 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im AZR 242.487 aufhältige Personen gespeichert , die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 56.954 Personen waren unter 18 Jahre alt. 66 748 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 175 625 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 114 Personen war die Aufenthaltsdauer nicht ermittelbar. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 242.487 Geschlecht männlich 134.395 weiblich 107.871 unbekannt 221 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 242.487 unter 18 Jahre über 17 Jahre unbekannt 56.954 185.532 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/3860 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 242.487 Länder Baden-Württemberg 31.458 Bayern 39.720 Berlin 6.896 Brandenburg 3.579 Bremen 1.426 Hamburg 11.141 Hessen 23.317 Mecklenburg-Vorpommern 2.483 Niedersachsen 17.133 Nordrhein-Westfalen 72.989 Rheinland-Pfalz 7.642 Saarland 1.731 Sachsen 8.592 Sachsen-Anhalt 3.643 Schleswig-Holstein 5.289 Thüringen 5.448 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt Deutschland 242.487 darunter: Syrien 41.130 Türkei 19.537 Irak 13.265 Afghanistan 13.157 Serbien 10.350 Kosovo 9.513 China 8.685 Russische Föderation 6.338 Indien 6.257 Bosnien und Herzegowina 5.601 Iran 4.755 Vereinigte Staaten von Amerika 4.714 Ungeklärt 4.227 Marokko 4.151 Mazedonien 3.954 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im AZR 25 023 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 21 630 männliche und 3 365 weibliche , sowie 28 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 465 Personen waren unter 18 alt. 2 177 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 25.023 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 621 sechs Jahre oder weniger 24.400 Nicht berechenbar 2 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG Herkunftsländer insgesamt 25.023 darunter nach wichtigsten Herkunftsländern: Kosovo 5.108 Albanien 2.473 Pakistan 2.068 Indien 2.013 Mazedonien 1.927 Vietnam 1.915 Bosnien und Herzegowina 1.742 Marokko 1.291 Ghana 644 Türkei 631 Bangladesch 577 Nigeria 530 China 525 Italien 407 Serbien 369 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/3860 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG Ausstellender Mitgliedstaat: 25.127* Italien Slowenien Griechenland Tschechische Republik Spanien Österreich Polen Deutschland Slowakei Estland Kroatien Frankreich Portugal Litauen Niederlande Belgien Lettland Ungarn Rumänien Bulgarien Finnland Tschechoslowakei (ehemals) Großbritannien Schweden Zypern Luxemburg Malta 15.126 2.998 2.383 1.994 1.544 251 206 194 161 63 39 31 28 21 18 16 14 11 8 7 4 3 3 2 1 1 * In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen zu einer Person im AZR gespeichert sein Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2018 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben (bitte nach Grund, Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und bei wie vielen erfolgte dies im Jahr 2018? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 106 628 Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, darunter 90 841 männliche und 15 711 weibliche sowie 76 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 357 Personen waren unter 18 Jahre alt. 4 120 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 47 570 Personen sechs Jahre oder weniger, bei 54 938 Personen liegen keine entsprechenden Angaben im AZR vor. Bei 40 514 Personen wurde im Jahr 2018 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme Alle Staatsangehörigkeiten 106.628 darunter: Rumänien 10.706 Polen 5.998 Albanien 5.711 Serbien 5.534 Algerien 4.940 Georgien 4.677 Marokko 4.650 Türkei 3.702 Bulgarien 3.666 Irak 3.499 Afghanistan 3.167 Syrien 2.902 Ungeklärt 2.690 Kosovo 2.554 Mazedonien 2.286 Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt ) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2018 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im AZR 3 818 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) erfasst. Darunter waren 2 100 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten . 950 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 148 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 2 Personen war die Aufenthaltsdauer nicht ermittelbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/3860 Angaben zum Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 2.100 Geschlecht männlich 1.650 weiblich 450 unter 18 Jahre 20 über 17 Jahre 2.080 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 2.100 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 43,6 unbefristet 26,8 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 29,6 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Deutschland 2.100 darunter: Türkei 267 Syrien 193 Afghanistan 120 Irak 108 Somalia 105 Nigeria 103 Kosovo 89 Iran 75 Russische Föderation 70 Serbien 67 a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im ersten Halbjahr 2018 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2018 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Im ersten Halbjahr 2018sind 10 577 Personen nach § 54 Absatz 2 Nr. 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden. Zum Stichtag 30. Juni 2018 sind noch 10 353 Personen in der Bundesrepublik Deutschland aufhältig, darunter 6 142 männliche, 4 208 weibliche und 3 Personen mit unbekanntem Geschlecht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angaben zu Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 10.353 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 968 sechs Jahre oder weniger 9.366 unbekannt 19 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 10.353 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 76,0 unbefristet 8,0 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 16,0 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig Deutschland 10.353 darunter: Syrien 2.256 Afghanistan 1.428 Irak 1.332 Nigeria 617 Pakistan 536 Iran 525 Tunesien 361 Somalia 333 Ägypten 286 Marokko 256 b) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2018 bzw. waren zum 30. Juni 2018 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im AZR 12 187 Personen zur Festnahme ausgeschrieben . Darunter waren 1 211 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/3860 Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei zum Grund der Ausschreibung keine Angaben gemacht werden können: Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 1.211 Geschlecht männlich 1.070 Weiblich 141 unter 18 Jahre 160 über 17 Jahre 1.051 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 1.211 darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland: seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 393 sechs Jahre oder weniger unbekannt 815 3 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 1.211 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % befristet 22,9 unbefristet 26,3 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 50,8 Deutschland 1.211 darunter: Türkei 262 Syrien, 68 Marokko 55 Algerien 47 Serbien 43 Georgien 41 Afghanistan 38 Irak 36 Bosnien und Herzegowina 36 Kosovo 31 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele Personen wurden bis zum 30. Juni 2018 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)? Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden stellten im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 insgesamt 18 506 unerlaubt eingereiste Personen fest, die nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren. Die zehn häufigsten Nationalitäten waren Afghanistan , Nigeria, Irak, Albanien, Syrien, Ukraine, Eritrea, Türkei, Serbien und Iran. Im Deliktbereich „unerlaubter Aufenthalt“ wurden insgesamt 8 274 Personen festgestellt, die nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren (Hauptherkunftsländer: Albanien, Georgien, Afghanistan, Irak, Serbien, Syrien, Moldau, Türkei, Russische Föderation und Mazedonien) sowie 5 494 Personen, deren Aufenthaltstitel bzw. Visum zeitlich abgelaufen war (Hauptherkunftsländer : Türkei, China, Russische Föderation, Indien, Iran, Thailand, Kosovo, Tunesien , Albanien und Marokko). Eine darüber hinausgehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2018 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts , und was kann über die Herkunft und die Aufenthaltsdauer derjenigen Ausreisepflichtigen gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.06.2018 234.603 Länder Baden-Württemberg 26.044 Bayern 26.104 Berlin 17.234 Brandenburg 6.859 Bremen 2.856 Hamburg 7.037 Hessen 11.298 Mecklenburg-Vorpommern 3.622 Niedersachsen 22.310 Nordrhein-Westfalen 70.715 Rheinland-Pfalz 9.049 Saarland 1.371 Sachsen 11.770 Sachsen-Anhalt 6.988 Schleswig-Holstein 7.763 Thüringen 3.583 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/3860 Aufhältige ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.06.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 234.603 Afghanistan 16.236 Serbien 14.803 Irak 12.893 Russische Föderation 11.813 Albanien 11.537 Kosovo 11.354 Pakistan 9.152 Nigeria 8.203 Mazedonien 7.730 Indien 7.339 Ungeklärt 6.961 Türkei 6.671 Libanon 6.127 Armenien 5.166 Iran 4.933 Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung zum Stichtag 30.06.2018 173.915 Länder Baden-Württemberg 20.835 Bayern 16.860 Berlin 10.626 Brandenburg 5.482 Bremen 2.415 Hamburg 5.223 Hessen 7.262 Mecklenburg-Vorpommern 3.126 Niedersachsen 17.187 Nordrhein-Westfalen 53.366 Rheinland-Pfalz 6.638 Saarland 1.150 Sachsen 8.913 Sachsen-Anhalt 5.823 Schleswig-Holstein 6.032 Thüringen 2.977 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 30.06.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 173.915 Afghanistan 12.169 Serbien 11.878 Irak 9.867 Kosovo 9.744 Russische Föderation 9.675 Albanien 8.635 Pakistan 7.410 Indien 6.664 Ungeklärt 6.201 Mazedonien 6.183 Nigeria 6.051 Libanon 5.365 Türkei 4.429 Armenien 4.310 Syrien 3.630 Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten Asylantrag* zum Stichtag 30.06.2018 126.121 Länder Baden-Württemberg 14.633 Bayern 13.858 Berlin 8.112 Brandenburg 2.751 Bremen 1.289 Hamburg 2.835 Hessen 4.971 Mecklenburg-Vorpommern 2.185 Niedersachsen 12.461 Nordrhein-Westfalen 38.721 Rheinland-Pfalz 5.227 Saarland 668 Sachsen 7.655 Sachsen-Anhalt 4.814 Schleswig-Holstein 4.249 Thüringen 1.692 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/3860 Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten Asylantrag* zum Stichtag 30.06.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 126.121 Afghanistan 10.328 Serbien 9.823 Kosovo 7.729 Irak 7.629 Albanien 7.461 Indien 5.974 Pakistan 5.833 Russische Föderation 5.610 Mazedonien 5.277 Libanon 4.062 Nigeria 3.697 Ungeklärt 3.589 Armenien 2.721 Türkei 2.529 Iran 2.381 * Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR erfasste Asylablehnung nicht ursächlich sein, da eine Asylablehnung im Regelfall dauerhaft gespeichert wird und ggf. bereits vor vielen Jahren oder Jahrzehnten erfolgt sein kann. Ausreisepflichtige Personen ohne Duldung mit abgelehnten Asylantrag zum Stichtag 30.06.2018 27.373 Länder Baden-Württemberg 2.635 Bayern 3.953 Berlin 2.843 Brandenburg 647 Bremen 159 Hamburg 462 Hessen 1.418 Mecklenburg-Vorpommern 245 Niedersachsen 2.408 Nordrhein-Westfalen 7.784 Rheinland-Pfalz 1.526 Saarland 87 Sachsen 1.294 Sachsen-Anhalt 588 Schleswig-Holstein 1.058 Thüringen 266 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen ohne Duldung mit abgelehnten Asylantrag zum Stichtag 30.06.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter: 27.373 Afghanistan 2.660 Serbien 1.960 Albanien 1.793 Irak 1.684 Kosovo 1.095 Pakistan 1.056 Rumänien 1.022 Mazedonien 946 Russische Föderation 937 Nigeria 852 Türkei 767 Bosnien und Herzegowina 694 Iran 625 Georgien 604 Libanon 497 Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen Asylverfahren zum Stichtag 30.06.2018 40.118 Länder Baden-Württemberg 4.253 Bayern 5.091 Berlin 2.268 Brandenburg 2.191 Bremen 373 Hamburg 1.078 Hessen 2.223 Mecklenburg-Vorpommern 654 Niedersachsen 4.500 Nordrhein-Westfalen 10.809 Rheinland-Pfalz 1.624 Saarland 176 Sachsen 1.613 Sachsen-Anhalt 881 Schleswig-Holstein 1.571 Thüringen 813 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/3860 Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen Asylverfahren zum Stichtag 30.06.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 40.118 Russische Föderation 3.530 Afghanistan 3.376 Irak 2.641 Syrien 2.055 Nigeria 1.957 Albanien 1.779 Pakistan 1.748 Armenien 1.508 Kosovo 1.405 Serbien 1.325 Iran 1.323 Somalia 1.141 Mazedonien 1.051 Georgien 1.014 Ungeklärt 993 Ausreisepflichtige Personen mit einem Schutzstatus zum Stichtag 30.06.2018 Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG Subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG Gesamt Länder 85 578 402 1.065 Baden-Württemberg 17 75 31 123 Bayern 4 46 40 90 Berlin 9 28 8 45 Brandenburg 0 8 6 14 Bremen 1 10 1 12 Hamburg 11 23 8 42 Hessen 6 40 28 74 Mecklenburg-Vorpommern 0 4 6 10 Niedersachsen 6 66 63 135 Nordrhein-Westfalen 27 187 107 321 Rheinland-Pfalz 1 30 31 62 Saarland 1 7 21 29 Sachsen 0 10 9 19 Sachsen-Anhalt 2 17 7 26 Schleswig-Holstein 0 26 32 58 Thüringen 0 1 4 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen mit einem Schutzstatus zum Stichtag 30.06.2018 Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG Subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 85 578 402 1.065 Syrien 5 123 165 333 Afghanistan 2 80 51 220 Irak 2 91 39 203 Iran 16 56 5 112 Eritrea 30 42 111 Türkei 33 21 1 84 Russische Föderation 17 21 63 Somalia 1 19 12 60 Ungeklärt 2 22 2 57 Sudan (ohne Südsudan) 1 5 11 23 Pakistan 12 3 17 Nigeria 2 6 7 14 Äthiopien 3 6 1 11 Jemen 10 11 Kosovo 6 4 11 Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts** zum Stichtag 30.06.2018 Länder 2.554 Baden-Württemberg 579 Bayern 401 Berlin 139 Brandenburg 19 Bremen 12 Hamburg 52 Hessen 504 Mecklenburg-Vorpommern 6 Niedersachsen 118 Nordrhein-Westfalen 509 Rheinland-Pfalz 112 Saarland 4 Sachsen 31 Sachsen-Anhalt 17 Schleswig-Holstein 34 Thüringen 17 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/3860 Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts** zum Stichtag 30.06.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 2.554 Kroatien 920 Rumänien 416 Italien 301 Polen 243 Spanien 110 Griechenland 109 Bulgarien 105 Niederlande 57 Portugal 51 Österreich 39 Ungarn 37 Litauen 29 Tschechische Republik 28 Frankreich 28 Lettland 16 ** Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts “: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts eines Ausländers bedeutet nicht automatisch , dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde erfolgt. Ausreisepflichtige ohne abgelehnten Asylstatus zum Stichtag 30.06.2018 insgesamt darunter Hauptstaatsangehörigkeiten 110.079 Russische Föderation 6.409 Afghanistan 5.995 Irak 5.400 Serbien 5.043 Nigeria 4.540 Türkei 4.197 Albanien 4.088 Kosovo 3.662 Ungeklärt 3.410 Pakistan 3.348 Syrien 3.323 Iran 2.621 Ghana 2.570 Somalia 2.505 Armenien 2.476 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige ohne abgelehnten Asylstatus zum Stichtag 30.06.2018 Aufenthaltsdauer seit letzter Einreise 110.079 6 Jahre oder kürzer 94.198 länger als 6 Jahre 15.881 Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des letzten Jahres gegeben , und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen hat es infolgedessen gegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, bitte im Einzelnen und so detailliert wie möglich auflisten)? Seit März 2017 wurden ca. 136 000 Dubletten im AZR durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) bereinigt. Darüber hinaus wurde ein Tool zur Dublettenbereinigung entwickelt, welches zu einer deutlichen Verringerung von Bearbeitungsaufwänden führt und das auch im BAMF genutzt wird. Darüber hinaus wurde ein IT-Tool zur Dublettenbereinigung entwickelt, welches zu einer deutlichen Verringerung von Bearbeitungsaufwänden führt und das auch im BAMF eingesetzt wird. Seit September 2017 wird im BAMF ein Lichtbildassistent in einer ersten Stufe zur Dublettenbereinigung eingesetzt. Damit ist es möglich, eine Datenbereinigung für die Asylverfahren im AZR, in der Fachanwendung MARiS und in INPOL zu steuern und nachzubearbeiten. Darüber hinaus wurde die Position des Beauftragten für Datenqualität geschaffen. Der „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ wird durch die Registerbehörde weiterentwickelt und um neue Themengebiete ergänzt. Die ursprünglichen 14 Listen wurden inzwischen auf 23 zu überprüfende Fallkonstellationen erweitert. Konkrete statistische Auswirkungen der genannten Maßnahmen können nicht benannt werden, da entsprechende Änderungen durch Bereinigungen statistisch nicht von den laufenden sonstigen Änderungen im AZR unterschieden werden können. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es nach dem den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden „Ersten Bericht der Arbeitsgruppe Integriertes Rückkehrmanagement (AG IRM)“ für die Innenministerkonferenz im Juni 2018 in Hessen eine Überprüfung der Ausländerakten aller ausreisepflichtigen Personen gegeben hat und sich dabei herausstellte, dass von den zum Stichtag des 31. August 2017 erfassten 10 956 aufhältigen Ausreisepflichtigen lediglich 63 Prozent tatsächlich ausreisepflichtig und aufhältig waren, wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse, gibt es vergleichbare weitere Untersuchungen vor Ort (wenn ja, bitte auflisten und hinsichtlich der Ergebnisse ausführen) und welche Schlussfolgerungen und Handlungsaufträge wurden hieraus abgeleitet oder sind geplant (bitte ausführen )? Dem Land Hessen wurde vom Registerführer eine Liste aller ausreisepflichtigen Personen zum Stichtag 31.August 2017 übermittelt, da das Bundesland die Überprüfung aller Personen, die als aufhältig und ausreisepflichtig geführt wurden, plante. Dazu wurden lt. hessischem Innenministerium unter großem Personaleinsatz mit einer besonderen Aufbauorganisation alle Akten vor Ort geprüft, kategorisiert und erforderlichenfalls bereinigt. Über den genauen Ablauf der Aktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/3860 oder die angewandten Kriterien zur Kategorisierung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ebenso ist der Umfang der bereinigten Datensätze nicht bekannt. Eine statistisch relevante Änderung der Anzahl ausreisepflichtiger Personen in Hessen im Nachgang der Aktion konnte jedenfalls nicht verzeichnet werden . Abgleiche von Datenbeständen aus Datenqualitätsgründen werden auf Wunsch der Länder anlassbezogen auch mit anderen Ländern durchgeführt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob in diesem Zusammenhang ähnliche Kategorisierungen und Berechnungen von Fehlergrößen in anderen Bundesländern erfolgen. Eine Bewertung im Sinne der Frage ist insofern nicht möglich. Es wird allerdings grundsätzlich darauf hingewiesen, dass die Verantwortung z.B. für die Aktualität des Ausländerzentralregisters hinsichtlich der Feststellung des Aufenthalts von als ausreisepflichtig erfassten Ausländern bei den Ländern liegt. Auch die Frage, ob eine im AZR eingetragene Ausreisepflicht aktuell rechtlich noch wirksam ist, kann nur durch Einzelfallprüfung der zuständigen Ausländerbehörde festgestellt und erforderlichenfalls berichtigt werden. Inwieweit lassen sich die aus der genannten Überprüfung in Hessen gewonnenen Erkenntnisse nach Auffassung der Bundesregierung auf andere Bundesländer bzw. die gesamte Bundesrepublik Deutschland übertragen, bzw. aus welchen Gründen ist dies nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich (bitte darlegen und begründen), und inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Schlussfolgerung zulässig, dass sich womöglich nicht etwa 230 000 Ausreisepflichtige in Deutschland aufhalten, sondern nur etwa 145 000 (63 Prozent), weil 85 000 der im AZR gelisteten etwa 230 000 angeblich ausreisepflichtigen Personen (37 Prozent) womöglich entweder nicht ausreisepflichtig sind oder sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (bitte begründet darlegen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Inwieweit wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den von einem Expertenkreis zur AZR-Datenqualität von Bund und Ländern im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Dezember 2017 entwickelten und dem Ministerium zur weiteren Verwendung zugeleiteten Katalog mit insgesamt 13 Duldungsgründen (so der oben genannte Bericht der AG IRM) aufgreifen und entsprechende Änderungen im AZR anordnen (bitte begründen und den Stand und die Planung einer etwaigen Umsetzung zur Aufnahme neuer Duldungsgründe im AZR darlegen)? Zurzeit läuft die Abstimmung der Änderungsverordnung zur AZRG-Durchführungsverordnung mit den Ressorts und Ländern. In diesem Zusammenhang werden die vom Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Dezember 2017 entwickelten Vorschläge zur Ausdifferenzierung der Duldungsgründe geprüft. Bei planmäßiger Umsetzung könnte die Änderungsverordnung zum Ende des Jahres (voraussichtlich Dezember) in Kraft treten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3860 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Inwieweit wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Vorschlag der AG IRM aufnehmen, zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist (bitte begründen)? Zu dem Vorschlag der AG IRM befindet sich das Bundesministerium des Inneren , für Bau und Heimat mit dem ZUR in Abstimmung. Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Ausreisepflichtige ohne Duldung lebten Ende 2017 in Deutschland, wie hoch war dazu im Vergleich die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stand Ende 2017 (bitte jeweils auch nach den Bundesländern auflisten), und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass Ausreisepflichtige ohne Duldung nur in den seltensten Fällen über eine Arbeitserlaubnis bzw. über ein entsprechendes Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit verfügen dürften (bitte begründen)? Ende 2016 waren 23 617 Ausreisepflichtige ohne Duldung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt. Für das Jahr 2017 liegen der Bundesregierung noch keine Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausführung des AsylbLG nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder fällt. Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 62 781 Personen ausreisepflichtig ohne Duldung. Die Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Alle Bundesländer 62.791 davon Baden-Württemberg 6.043 Bayern 9.032 Berlin 6.638 Brandenburg 1.265 Bremen 521 Hamburg 1.620 Hessen 3.891 Mecklenburg-Vorpommern 660 Niedersachsen 5.222 Nordrhein-Westfalen 19.022 Rheinland-Pfalz 2.253 Saarland 161 Sachsen 2.934 Sachsen-Anhalt 1.336 Schleswig-Holstein 1.599 Thüringen 594 Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Ausreisepflichtige ohne Duldung keine Erwerbstätigkeit erlaubt ausüben können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333