Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3863 19. Wahlperiode 17.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weitere Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3640 – Entwicklungen der Freiwilligendienste V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde der Zivildienst in den Bundesfreiwilligendienst überführt. Freiwilliges Engagement über Altersgrenzen hinweg ist Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft. Daher muss es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, sich in die Gesellschaft einzubringen und dabei auf verlässliche und nachvollziehbare Strukturen des Staates zurückgreifen zu können. Die Möglichkeiten des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) wurden somit um den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ergänzt. Berichte über Abbruchquoten von rund 30 Prozent im Rahmen des BFD (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2139) sowie das Auslaufen des BFD mit Flüchtlingsbezug bieten nach Auffassung der Fragesteller Anlass, die Regierung zu den Entwicklungen im Bereich der Freiwilligendienste, deren Ausgestaltung, Akzeptanz und Zukunft zu befragen. 1. Wie viele Zivildienstleistende gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Monat vor Auslaufen des Zivildienstes? Der Zivildienst wurde ebenso wie der Grundwehrdienst zum 1. Juli 2011 ausgesetzt . Hierzu wurden in § 83 ZDG neu Übergangsregelungen geschaffen. Zivildienstleistende , die mit einer Pflichtdienstzeit über den 30. Juni 2011 hinaus einberufen wurden, waren auf Antrag mit Ablauf des 30. Juni 2011 zu entlassen. Für Zivildienstleistende, die freiwillig zusätzlichen Zivildienst nach § 41 a ZDG leisteten , sowie für die Zivildienstleistenden, die keinen Antrag nach § 83 Absatz 3 ZDG neu stellten, war Dienstende der 31. Dezember 2011. Im Juni 2011 waren 19 833 Zivildienstleistende im Dienst. Im Dezember 2011 waren noch 828 Zivildienstleistende im Dienst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3863 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Seit 2011 haben 333.626 Personen einen Bundesfreiwilligendienst begonnen. Die gewünschte Aufschlüsselung nach Jahren ist der Tabelle zu entnehmen. 3. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Entwicklung der Teilnehmendenzahlen im FSJ ab dem Freiwilligenjahrgang 2011/2012: Freiwilligen- Jahrgang 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Teilnehmendenzahlen i. FSJ 47.077 47.918 51.523 53.226 54.758 56.347 54.919 4. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ haben eine Stelle im Ausland angetreten (bitte für die Jahre seit 2011 sowie nach Zielländern aufschlüsseln )? Die Freiwilligenzahlen werden jährlich zum Stichtag 1. Dezember erhoben. Im Förderjahrgang 2011/2012 wurden die Zielländer der FSJlerinnen und FSJler im Ausland noch nicht erhoben. Im Förderjahrgang 2011/12 haben insgesamt 139 Freiwilligendienstleistende im FSJ ihren Dienst im Ausland verrichtet. Die Zielländer der Förderjahrgänge 2012/2013 bis 2017/2018 können der folgenden Tabelle entnommen werden: Jahr ► 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Summe Anzahl Dienstbeginne 28.853 42.060 50.788 38.737 45.421 47.713 48.359 31.695 333.626 *die Zahl für 2018 w ird sich durch w eitere Dienstbeginne im Jahresverlauf noch verändern Dienstbeginne im Bundesfreiwilligendienst Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3863 Förderjahrgang 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Argentinien 4 3 Bolivien 4 1 1 3 Bosnien 1 Brasilien 6 Chile 1 Elfenbeinküste 5 4 England 1 Frankreich 1 1 Ghana 1 1 Griechenland 1 Indien 2 2 Italien 4 11 8 6 6 5 Japan 1 Kambodscha 1 Kamerun 4 Kirgisistan 1 Kosovo 1 1 3 Litauen 1 Mexiko 1 Nepal 5 Papua-Neuguinea 1 Peru 6 4 5 3 8 5 Philippinen 4 Portugal 1 Rumänien 2 Russland 1 Schottland 1 Südafrika 2 Tadschikistan 2 Taiwan 1 Tansania 1 2 Togo 1 Tschad 2 Tschechien 2 3 1 Uganda 3 1 USA 2 Vietnam 1 2 2 2 Gesamtzahl 66 34 22 18 21 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3863 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FÖJ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Entwicklung der Teilnehmendenzahlen im FÖJ ab dem Freiwilligenjahrgang 2011/2012 Freiwilligen- Jahrgang 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Teilnehmendenzahlen im FÖJ 2.612 2.688 2.777 2.800 2.686 2.926 2.995 6. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FÖJ haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Stelle im Ausland angetreten (bitte für die Jahre seit 2011 sowie nach Zielländern aufschlüsseln)? Im Förderjahrgang 2011/2012 wurden die Zielländer der FÖJlerinnen und FÖJler im Ausland nicht erhoben. Im Förderjahrgang 2011/12 haben insgesamt 7 Freiwillige im FÖJ ihren Dienst im Ausland verrichtet. Die Zielländer der Förderjahrgänge 2012/2013 bis 2017/2018 können der folgenden Tabelle entnommen werden : Dänemark 2 2 2 2 2 2 Estland 2 2 2 2 2 Litauen 2 2 2 2 2 2 Österreich 1 1 1 1 1 1 Polen 2 2 2 2 Gesamtzahl 7 9 7 9 9 7 2017/2018Förderjahrgang 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 7. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ und des BFD gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011, die bei der Betreuung von Seniorinnen und Senioren eingesetzt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zum FSJ: Im Förderjahrgang 2011/2012 wurde die Anzahl der Freiwilligen in Alteneinrichtungen sowie im Einsatzbereich Sozialstationen erfasst, wobei − analog zu den sozialen Diensten − nicht bestimmbar ist, welcher Anteil der Freiwilligen speziell zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren eingesetzt wurde. In den Förderjahrgängen 2012/2013 und 2013/2014 wurde die Kategorisierung der Erfassung der Einsatzbereiche in „ambulante Pflege und Betreuung von alten Menschen“ sowie „stationäre Pflege und Betreuung von alten Menschen“ geändert . Im Rahmen des FSJ wurden in den Förderjahrgängen 2014/2015 bis 2017/2018 Freiwillige erfasst, die in Einrichtungen der „stationären Pflege und Betreuung von alten Menschen“ eingesetzt wurden, sowie FSJlerinnen und FSJler, die im Bereich der „ambulanten sozialen Dienste“ (Pflegedienst, Mahlzeitendienst, Fahrdienst, Hausnotruf, etc.) tätig waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3863 FSJlerinnen und FSJler waren zudem über alle diese Förderperioden hinweg auch in Krankenhäusern/Kliniken/Kurkliniken tätig, in denen unter anderem auch ältere Menschen betreut werden. Hier – wie schon in den vorgenannten Einrichtungen – lässt sich nicht trennscharf nachvollziehen, welcher Tätigkeit die Freiwilligen im Detail nachgegangen sind, da neben der Betreuung oder Pflege auch vollständig andere Bereiche wie Fahrdienste oder Hausmeistertätigkeiten abgedeckt werden. Belastbare Angaben zur Frage, wie hoch der Anteil der Freiwilligen ist, die zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren im Sinne der Fragestellung tatsächlich eingesetzt wurden, sind dementsprechend nicht möglich. Die Freiwilligenzahlen der jeweiligen Jahrgänge in den beschriebenen Einsatzbereichen können unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Förderjahrgang 2011/2012 Alteneinrichtungen 4.932 Sozialstationen 1.169 Förderjahrgang 2012/2013 2013/2014 stationäre Pflege und Betreuung von alten Menschen 4.155 4.515 ambulante Pflege und Betreuung von alten Menschen 1.139 917 Förderjahrgang 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 stationäre Pflege und Betreuung von alten Menschen 4.603 4.700 4.496 4.320 ambulante soziale Dienste 2.195 1.831 2.091 1.958 Zum BFD: Im BFD werden anders als im FSJ keine direkten statistischen Daten über den Einsatzbereich der BFDlerinnen und BFDler erhoben. Grundsätzlich können Bundesfreiwilligendienstleistende in allen Bereichen von als BFD-Einsatzstelle anerkannten Senioreneinrichtungen eingesetzt werden, in denen die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der jeweiligen Einsatzstelle tätig sind. In vielen Fällen sind die Freiwilligen während ihres Bundesfreiwilligendienstes nicht nur in einem Betätigungsfeld eingesetzt, sondern können Erfahrungen in verschiedenen Betätigungsfeldern der Einsatzstellen sammeln. Das Bundesamt kann aus diesem Grund keine statistisch belastbaren Angaben zur Anzahl der Bundesfreiwilligen machen, die in der Betreuung von Seniorinnen und Senioren im Sinne der Fragestellung eingesetzt wurden. 8. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ, des BFD und des FÖJ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011, die über 50 Jahre alt waren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? FSJ und FÖJ können nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) gemäß § 2 Absatz 1, Nummer 4, nur Personen leisten, die „das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3863 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese Formate scheiden für Interessenten, die über 50 Jahre alt sind, also aus. Den altersunabhängigen Bundesfreiwilligendienst haben seit 2011 insgesamt 44.675 Personen, die zum Dienstbeginn 50 Jahre oder älter waren, begonnen. Die gewünschte Aufschlüsselung nach Jahren ist der Tabelle zu entnehmen: 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes pro Platz im BFD (bitte für die Jahre seit 2011, die Art des Dienstes und nach Altersstruktur aufschlüsseln)? Die folgende Tabelle stellt die Ausgaben des Bundes pro Bundesfreiwilligendienstleistender /m dar. Eine Aufschlüsselung nach Art des Dienstes und nach Altersstruktur ist nicht möglich: Jahr Summe Kosten pro BFDler/in 2011 (ab 01.07.) 31.451.000,00 € 334,33 € 2012 185.847.000,00 € 411,31 € 2013 185.436.000,00 € 383,20 € 2014 206.256.000,00 € 402,24 € 2015 184.485.000,00 € 411,00 € 2016 195.581.000,00 € 395,93 € 2017 197.588.000,00 € 393,06 € 2018 (bis 03.08.) 100.694.000,00 € 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes pro bereitgestelltem Platz im Rahmen des FSJ und des FÖJ (bitte für die Jahre seit 2011 und nach Altersstruktur aufschlüsseln)? Der Bund fördert im FSJ und im FÖJ keine bereit gestellten Plätze, sondern gewährt lediglich einen Zuschuss zur pädagogischen Begleitung für die Freiwilligen im FSJ und im FÖJ. Die Zuschusshöhe variiert je nach Förderantrag und beträgt maximal 200 Euro pro Freiwilliger/m und Monat. Abhängig von der Kostenstruktur und den Eigenmitteln des Trägers lagen im Jahr 2017 die bewilligten Zuschüsse des Bundes für die Förderung der pädagogischen Begleitung im Durchschnitt bei 118 Euro pro Freiwilliger/m und Monat. Bei Freiwilligen mit „besonderem Förderbedarf“ und erhöhtem Aufwand bei der pädagogischen Begleitung, fördert der Bund auf Antrag pro Freiwilliger/m und Monat weitere 100 Euro. Jahr ► 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Summe Anzahl Dienstbeginne 2.573 7.038 9.878 4.346 5.954 5.109 5.125 4.652 44.675 *die Zahl für 2018 w ird sich durch w eitere Dienstbeginne im Jahresverlauf noch verändern Dienstbeginne von Freiwilligen über 50 Jahre im Bundesfreiwilligendienst Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3863 11. Wie viele Mitarbeiter des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Umsetzung des BFD betraut? Welche Kosten entstehen hieraus (bitte nach Anzahl der Mitarbeiter sowie Art des Beschäftigungsverhältnisses – Voll- oder Teilzeit, Beamte oder Angestellte – aufschlüsseln)? 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtaufwendungen für die Umsetzung des BFD (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben)? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Daten der Beschäftigten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: in Vollzeit in Teilzeit Anzahl Tarifbeschäftigte: 227 66 293 Beamtinnen/Beamte: 66 25 91 Beschäftigte gesamt: 384 Der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben für die Umsetzung des BFD ist aufgrund der Vielzahl sonstiger Aufgaben des Bundesamtes nicht ermittelbar. Auch eine exakte Berechnung der Verwaltungskosten nur der für die Umsetzung des BFD eingesetzten Beschäftigten ist nicht möglich. 13. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu, dass die zugewiesenen Kontingente von BFD-Stellen – wie den Fragestellern bekannt ist – von Seiten der Träger als unflexibel wahrgenommen werden können? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)? Von Seiten der Träger sind weder derartige Beschwerden noch eventuell bestehende Unstimmigkeiten an die Bundesregierung herangetragen worden. Es liegt in der Zuständigkeit der Zentralstellen, die ihnen bewilligten Kontingente auf ihre angeschlossenen Träger unterzuverteilen. 14. Welche qualitativen Unterschiede sind der Bundesregierung bekannt bezüglich der Ausgestaltung der Stellenkontingentierung des BFD und des Zivildienstes (bitte konkret benennen)? Im Bundesfreiwilligendienst erfolgt die Zuweisung der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form einer kalenderjährlichen Verteilung von Kontingenten mit einer jeweils bestimmten Anzahl von Freiwilligendienstmonaten an die BFD-Zentralstellen. Die Zentralstellen verwalten und verteilen diese Kontingente gemäß BFDG anschließend in eigener Verantwortung. Für Einsatzstellen, die keinem bundeszentralen Träger angehören, hat das Bundesamt eine eigene Zentralstelle eingerichtet. Für den Abfluss der Kontingente dieser Zentralstelle erstellt das Bundesamt eine jährliche Planung, die der Zustimmung durch das BMFSFJ bedarf. Qualitative Unterschiede zwischen der Kontingentierung im Bundesfreiwilligendienst und im Zivildienst bestehen in der Einheit der zugewiesenen Kontingente. Wurden im Zivildienst „Einsatz-Tage“ zugewiesen, erfolgt die Kontingentzuweisung im BFD in der Einheit „Einsatz-Monate“. Im Bundesfreiwilligendienst erfolgt die Verwaltung der zugewiesenen Kontingente wie auch im Zivildienst in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3863 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eigenverantwortung der Zentralstellen bzw. Verwaltungsstellen. Auch im Zivildienst wurde der Teil der Kontingente für Zivildienststellen, die keinem bundeszentralen Träger angehören, durch das damalige Bundesamt für den Zivildienst verwaltet (Zivildienstgruppen). 15. Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung, die zu erwartende steigende Nachfrage nach BFD-Stellen im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 in einigen Bundesländern und den daraus resultierenden sogenannten Doppeljahrgängen zu kompensieren? 16. Welche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Träger vor Ort sieht die Bundesregierung durch die oben genannten Doppeljahrgänge? Falls auch negative Auswirkungen erwartet werden, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei der Umstellung von G 8 auf G 9 gibt es anders als bei der Umstellung von G 9 auf G 8 keine sogenannten Doppeljahrgänge, weswegen auch mit keiner steigenden Nachfrage zu rechnen ist. 17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben des Bundes für den BFD und das FSJ sowie FÖJ (bitte für die Jahre seit 2011 aufschlüsseln)? Die Gesamtausgaben können nur gemeinsam für das FSJ, FÖJ und sonstige Projekte , die gemäß den RL-JFD gefördert werden, benannt werden. Diese beziffern sich wie folgt: Förderjahr Ausgaben 2011 52.814.000 € 2012 83.374.000 € 2013 82.158.000 € 2014 72.775.000 € 2015 80.471.000 € 2016 80.909.000 € 2017 84.227.000 € Die Gesamtausgaben für den BFD können der Tabelle in der Antwort zu Frage 9 entnommen werden. 18. Welche Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Bund bereitgestellt (bitte für die Jahre seit 2011 nach BFD sowie FSJ und FÖJ unter Angabe der entsprechenden Haushaltstitel aufschlüsseln und nach eingestellten und tatsächlich abgeflossenen Mitteln unterscheiden)? Die Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3863 Bundesfreiwilligendienst Jahr Kap. 1703 684 14 Soll Kap. 1713 671 01 Soll Summe Kap. 1703 684 14 Ist Kap. 1713 671 01 Ist Summe 2011 (ab 01.07.) 21.000.000 € 21.000.000 € 23.797.000 € 7.654.000 € 31.451.000 € 2012 169.750.000 € 21.000.000 € 190.750.000 € 165.679.000 € 20.168.000 € 185.847.000 € 2013 167.202.000 € 20.000.000 € 187.202.000 € 165.237.000 € 20.199.000 € 185.436.000 € 2014 178.202.000 € 21.000.000 € 199.202.000 € 185.929.000 € 20.327.000 € 206.256.000 € 2015 167.202.000 € 21.000.000 € 188.202.000 € 163.488.000 € 20.997.000 € 184.485.000 € 2016 215.202.000 € 15.500.000 € 230.702.000 € 180.081.000 € 15.500.000 € 195.581.000 € 2017 200.202.000 € 15.600.000 € 215.802.000 € 182.088.000 € 15.500.000 € 197.588.000 € 2018 (bis 03.08.) 205.202.000 € 15.600.000 € 220.802.000 € 91.866.000 € 8.828.000 € 100.694.000 € Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst (Kap. 17 03 684 11) Jahr FSJ Soll FÖJ Soll Summe Soll FSJ, FÖJ Ist* 2011 40.725.000 € 6.500.000 € 47.225.000 € 52.814.000 € 2012 74.000.000 € 7.200.000 € 81.200.000 € 83.374.000 € 2013 74.000.000 € 7.300.000 € 81.300.000 € 82.158.000 € 2014 74.000.000 € 7.300.000 € 81.300.000 € 72.775.000 € 2015 74.000.000 € 7.300.000 € 81.300.000 € 80.471.000 € 2016 73.781.000 € 7.300.000 € 81.081.000 € 80.909.000 € 2017 75.781.000 € 7.800.000 € 83.581.000 € 84.227.000 € 2018 (bis 03.08.) 75.781.000 € 7.800.000 € 83.581.000 € 0 € * Im FSJ und FÖJ können nur die Ist-Gesamtausgaben benannt werden. 19. Welche Pläne gibt es von Seiten der Bundesregierung, die Kapazitäten des BFD mit Flüchtlingsbezug (10 000 Stellen, vgl. Bundestagsdrucksache 19/1963) nach Auslaufen der derzeitigen Förderung dauerhaft in die Kapazitäten des BFD zu überführen? Falls solche Pläne erörtert werden, welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung? Das BMFSFJ wird sich bei den anstehenden Verhandlungen zum Haushalt 2019 weiterhin für eine Stärkung des Jugend- und des Bundesfreiwilligendienstes einsetzen . Mit Errichtung des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug “ wurde festgeschrieben, dass dies eine zeitlich begrenzte Förderung sein wird. In dieser Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung neue Schwerpunkte in diesem Bereich gesetzt. BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug, die bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen werden, genießen Bestandsschutz und können noch bis ins Jahr 2020 hineinreichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3863 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche qualitativen Schnittmengen der Rahmenbedingungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen BFD, FSJ und FÖJ (bitte konkret benennen)? 21. Welche qualitativen Unterschiede der Rahmenbedingungen von BFD und FSJ sind der Bundesregierung bekannt, die einer Zusammenführung der vorher genannten Freiwilligendienste unter einem Dach entgegenstehen? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund (insb. BFD) und Ländern (insb. FSJ) im Hinblick auf die Träger- und Finanzierungsstrukturen (bitte auch analog für BFD und FÖJ beantworten und die qualitativen Unterschiede konkret benennen)? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Jugendfreiwilligendienste (FSJ und FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) weisen für die Zielgruppe „U-27jährige“ inhaltlich und strukturell Übereinstimmungen auf, insbesondere hinsichtlich möglicher Einsatzfelder und Einsatzstellen , in Bezug auf die maximale Taschengeldhöhe, die Sozialversicherungsbeiträge und die Art und Ausgestaltung der pädagogischen Begleitung. Sämtliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind im JFDG und im BFDG ausführlich und konkret dargestellt und begründet. Ein wesentlicher Unterschied der Rahmenbedingungen der drei Formate besteht – außer der im BFD möglichen und in FSJ und FÖJ nicht möglichen Einbeziehung der über 27-Jährigen – in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Organisation und Verwaltung sowie hinsichtlich der Finanzstrukturen . Konkret werden FSJ und FÖJ seit Jahrzehnten gemeinsam mit den Ländern administriert und bezuschusst (der Bund fördert hier nur den Bereich der pädagogischen Begleitung), während der 2011 eingeführte BFD ausschließlich durch den Bund administriert und bezuschusst wird. Dieses Nebeneinander ist im BFDG u. a. damit begründet worden, dass der Zivildienst 2011 nur ausgesetzt wurde und mit dem BFD vorsorglich grundsätzliche Strukturen für den Fall einer späteren Wiedereinführung von Wehrpflicht und der damit verbundenen Notwendigkeit eines neuerlichen Zivildienstes aufrechterhalten werden sollten. Die unterschiedlichen Freiwilligendienste bilden in ihrem Nebeneinander und Miteinander eine vielfältige Engagement-Landschaft für Männer und Frauen jeden Alters, deren Differenziertheit eine breitestmögliche Wahlfreiheit bietet für eine Vielzahl von Interessenten. Daran möchte die Bundesregierung festhalten. 22. Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer zwischen Bewerbung und Antritt der Stelle a) beim BFD bzw. Über Bewerbungen im Bundesfreiwilligendienst liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Im Bundesamt werden nur die tatsächlich eingereichten, unterschriebenen BFD-Vereinbarungen erfasst und umgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3863 b) beim FSJ/FÖJ (bitte für die Jahre seit 2011 aufschlüsseln)? Das Bewerbungsverfahren von FSJ und FÖJ liegt in der Eigenregie der Träger. Zu der durchschnittlichen Zeitspanne zwischen Bewerbung und Antritt einer Stelle verfügt die Bundesregierung dementsprechend über keine statistischen Daten . 23. Wie viele eingeleitete Bewerbungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu einem Antritt der Stelle a) beim BFD bzw. Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. b) beim FSJ/FÖJ (bitte für die Jahre seit 2011 aufschlüsseln)? Die Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Freiwilligenjahr - gang 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Bewerbungen i. FSJ 122.084 117.638 126.428 128.659 142.966 150.959 147.988 Freiwillige i. FSJ 47.077 47.918 51.523 53.226 54.758 56.347 54.919 Bewerbungen i. FÖJ 9.737 10.030 9.990 10.485 10.894 11.795 11.614 Freiwillige i. FÖJ 2.671 2.688 2.777 2.800 2.686 2.926 2.995 *Hinsichtlich der Zahl der Bewerbungen sind realitätsnahe Schätzwerte legitim, sofern die Träger keine separate Zählung durchführen 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlängerung der Bewerbungsfrist von drei auf sechs Wochen im Vorlauf eines Engagement-Antritts? Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Grund dieser Fristverlängerung? Eine drei- oder sechswöchige Bewerbungsfrist „im Vorlauf eines Engagement- Antritts“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bekannt ist ein Rundschreiben des BAFzA vom 30. Januar 2018 an die Zentralstellen und Träger im BFD, wonach es wegen der insbesondere in den Sommermonaten sehr hohen Anzahl gleichzeitig eingehender BFD-Vereinbarungen notwendig geworden ist, die Vereinbarungen im Interesse einer rechtzeitigen Bearbeitung deutlich früher als bisher einzureichen. Eine positive Aussicht auf eine rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstbeginn ist angesichts der praktischen Erfahrungen bei einem Eingang der BFD-Vereinbarungen im BAFzA sechs Wochen vor dem eingetragenen Dienstbeginn in der Regel gegeben. Später eingehende BFD-Vereinbarungen werden selbstverständlich ebenfalls bearbeitet, und zwar in der Reihenfolge des Eingangs . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333