Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3882 19. Wahlperiode 16.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3638 – Kreditvergabe der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der weltweit größten Förderbanken und im vollständigen Besitz des Bundes und der Länder. Ihre Organisation und Aufgaben sind gesetzlich durch das Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWG) normiert. Die Kreditvergabe muss demnach – auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit – einem der in § 2 Absatz 1 KfWG festgelegten Förderbereiche dienen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH zuständige Tochtergesellschaft der KfW-Bankengruppe. Im Jahr 2017 wurden durch die DEG im geographischen Raum Afrika-Subsahara Neuzusagen in Höhe von ca. 233 Mio. Euro getätigt (www.deginvest.de/ Internationale-Finanzierung/DEG/%C3%9Cber-uns/Verantwortung/Neuzusagen/). Zum Zwecke einer effektiven parlamentarischen Kontrolle der o. g. Kreditvergabe werden folgende sachdienliche Informationen erfragt. 1. Warum wird die Fördertätigkeit der KfW im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nicht von dieser selbst, sondern von der Tochtergesellschaft DEG wahrgenommen? Die KfW Entwicklungsbank führt im Auftrag der Bundesregierung die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) als Teilgröße der gesamten deutschen Entwicklungszusammenarbeit aus. Dies bedeutet, dass die KfW Entwicklungsbank, die einen von derzeit vier Geschäftsbereichen der KfW darstellt, in der Regel im staatlichen Auftrag und mit Haushaltsmitteln FZ-Projekte in Kooperation mit lokalen Partnern des öffentlichen Sektors in Entwicklungs- und Schwellenländern durchführt. Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) als 100- Prozent-Tochter der KfW hingegen arbeitet im Rahmen ihrer unternehmerischen Zusammenarbeit ausschließlich mit privatwirtschaftlichen Akteuren zusammen, die Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern durchführen und dafür einen Finanzierungsbedarf haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3882 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der satzungsmäßige Auftrag der DEG ist die Entwicklung der Privatwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern, mit dem Ziel, dort unter Einhaltung internationaler sozialer und ökologischer Standards zu Arbeit und Einkommen beizutragen (www.deginvest.de/DEG-Dokumente/Über-uns/Wer-wir-sind/DEG_ Gesellschaftsvertrag_2017_de-2.pdf). Das Finanzierungangebot richtet sich sowohl an deutsche als auch an internationale Unternehmen sowie an lokale Unternehmen in Partnerländern. Damit finanziert die DEG auch das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern , die rund 20 Prozent der Kunden ausmachen. Die Arbeit der DEG entspricht der wachsenden Bedeutung der Privatwirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit, die durch ihre Investitionen Beschäftigung und Einkommen schafft und damit maßgeblich zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030 beiträgt. Die DEG finanziert in ihrem Kerngeschäft, der sogenannten „Unternehmerischen Zusammenarbeit“ aus Eigenmitteln und auf eigenes Risiko private Investitionen in Entwicklungsländern. Dies geschieht durch marktübliche Finanzierungsformen wie Darlehen, Beteiligungen und beteiligungsähnliche Darlehen. Die DEG übernimmt dabei Risiken, die Geschäftsbanken in der Regel scheuen. Im Rahmen dieses Finanzierungsgeschäftes werden keine Haushaltsmittel des Bundes eingesetzt . Von diesem klassischen DEG Finanzierungsgeschäft unterscheidet sich das sogenannte Fördergeschäft der DEG, das u. a. mit Mitteln der Bundesregierung finanziert wird (weniger als fünf Prozent des jährlichen Neuzusagevolumens). Dieses Fördergeschäft umfasst beispielsweise Förderungen aus dem DeveloPPP-Programm , Machbarkeitsstudien, Begleitmaßnahmen zu DEG-Finanzierungen sowie die German Desk – Financial Support and Solutions. 2. Welchen Förderzwecken dienen die o. g. im Jahr 2017 getätigten Neuzusagen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte vollständig nach Land, Förderungsempfänger , Förderinstrument, Förderprojekt, Förderzweck nach KfWG und Fördervolumen aufschlüsseln)? Hinweis auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3: Die in der Vorbemerkung genannten Neuzusagen beziehen sich auf das Finanzierungsgeschäft der DEG in Afrika. In diesem Geschäftsbereich gibt es weder Förderempfänger, noch Förderinstrumente , noch Förderprojekte noch ein Fördervolumen und somit auch keine Förderzwecke. Im Rahmen des genannten Finanzierungsgeschäftes aus Eigenmitteln finanziert die DEG zu marktkonformen Konditionen und vergibt keine subventionierten oder anderweitig verbilligten Finanzierungen und unterscheidet sich damit vom klassischen Fördergeschäft anderer staatlicher Banken. Damit erfüllt die DEG ihr Mandat, siehe Frage 1, durch Investitionen zu Beschäftigung und Einkommen in den Ländern beizutragen. Das Neugeschäft in Afrika betrug 265 Mio. Euro (Subsahara -Afrika: 233 Mio. Euro, s.o. Vorbemerkung), was rund 17 Prozent des DEG-Neugeschäfts entspricht. Das DEG-Portfolio in Afrika beträgt damit 1,8 Mrd. Euro in 23 Investitionsländern (s. auch Anlage, DEG-Neuzusagen in Afrika und Gesamtportfolio nach Ländern, Stand: 31. Dezember 2017). Rund 25 Prozent aller DEG-Kunden investieren zurzeit in Afrika und bewirken damit positive Entwicklungseffekte gemäß dem Mandat der DEG (s. Antwort Frage 1). So wurden durch diese Investitionen z. B. insgesamt 403 826 neue Arbeitsplätze geschaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3882 Informationen über neue Engagements pro Land sind seit 1. Januar 2015 auf der DEG-Website einzusehen („Investitionsbezogene Informationen“): www. deginvest.de/International-financing/DEG/Über-uns/Verantwortung/Investmentrelated -information/Investments-in-Africa. Ein wichtiger Schwerpunkt im Afrikageschäft waren mit ca. 102 Mio. Euro (davon 78,2 Mio. Euro Darlehen und 23,5 Mio. Euro Beteiligungen) Finanzierungsengagements mit Finanzintermediären (lokale Banken, Fonds). Lokale Banken sind ein wichtiges Instrument zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie des Mittelstandes. Circa 70 Prozent der Finanzsektor-Zusagen der DEG in Afrika sind zweckgebunden und werden daher von diesen Banken an KMU weitergeleitet. Damit erreicht die DEG eine Vielzahl an KMU, die sie durch Direktfinanzierungen nicht erreichen würde. 3. Werden die im Rahmen der o. g. Förderung getätigten Investitionen gesichert ? Wenn ja, welche Kreditsicherheiten liegen vor (bitte vollständig nach Land, Förderungsempfänger, Fördervolumen und hinterlegten Sicherheiten aufschlüsseln )? Auf die Vorbemerkung in der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Finanzierungen werden immer besichert, in der Regel erfolgt diese Besicherung banküblich . Eine solche Besicherung erfolgt normalerweise durch das Anlagevermögen des Unternehmens im Investitionsland. Die konkrete Ausgestaltung ist projektindividuell und länderunabhängig, daher kann keine länderspezifische Aufschlüsselung erfolgen. Staatliche Garantien gibt es nicht. 4. Nach welchen Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die o. g. bewilligten Förderungen vergeben? Liegen hierzu Dokumentationen vor, die die jeweiligen Bewilligungsentscheidungen begründen? Eine öffentliche Vergabe erfolgt nicht, vgl. Antwort zu Frage 6. Die DEG prüft im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Due Diligence bankmäßig die Chancen und Risiken der Finanzierungsvorhaben. Zusätzlich erfolgt stets eine umfassende Sozial-, Umwelt- und Governanceprüfung. Sämtliche Vorhaben entsprechen den International Finance Corporation (IFC) Performance Standards. Die DEG finanziert nur nachhaltig erfolgversprechende private Investitionen. Öffentliche Institutionen werden nicht durch die DEG finanziert. Vorhaben, die in der Ausschlussliste der DEG (www.deginvest.de/DEG-deutsche-Dokumente/ Die-DEG/Auftrag/EDFI_DEG_Exclusion-List_de.pdf) aufgeführt werden, finanziert die DEG nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3882 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie wird die tatsächliche Durchführung der geförderten Projekte sichergestellt ? Werden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu laufende Kontrollmaßnahmen durchgeführt? Wenn ja, durch wen? Die DEG vereinbart mit ihren Kunden feste Berichtspflichten und überwacht deren Einhaltung sowie die vertraglich vereinbarte Mittelverwendung. Über ihr Development Effectiveness Rating (DERa) misst die DEG zudem laufend die entwicklungspolitischen Wirkungen der finanzierten Vorhaben (www.deginvest.de/ Internationale-Finanzierung/DEG/Über-uns/Was-wir-bewirken/). 6. Werden Aufträge im Rahmen der Durchführung der geförderten Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschrieben? Wenn ja, nimmt die KfW bzw. die DEG Einfluss auf die Ausschreibungskriterien und den Auswahlprozess? Da es sich um keine öffentlichen Vorhaben handelt, sondern um die Finanzierung privater Investitionen zu marktkonformen Konditionen, erfolgen keine Ausschreibungen . 7. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 ein festgelegtes Fördervolumen für Neuzusagen für den geographischen Raum der Subsahara ? Im Jahr 2017 gab es nach Kenntnis der Bundesregierung kein festgelegtes Fördervolumen für Neuzusagen für den geographischen Raum der Subsahara. 8. Wie viele Bewerbungen von potenziellen Förderungsempfängern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung für Förderungen im Jahr 2017 für den geographischen Raum der Subsahara? Im sogenannten Fördergeschäft (siehe Antwort zu Frage 1) gewährt die DEG in geringem Umfang im Auftrag des BMZ Zuschüsse im Durchschnitt i. H. v. 0,2 Mio. Euro pro Einzelvorhaben. Im Jahr 2017 gab es insgesamt 30 Vorhaben in Subsahara-Afrika. Zusagen erfolgen nach Anträgen bzw. im Wettbewerbsverfahren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3882 DEG-Neuzusagen Afrika 2017, nach Ländern Neuzusagen * in 1.000 Euro Gesamtergebnis 264.932 AETHIOPIEN 4.000 AFRIKA UEBERREGIONAL 93.756 COTE D'IVOIRE 20.000 KENIA 42.159 MALI 3.500 MAROKKO 17.000 NIGERIA 12.739 SUEDAFRIKA, REPUBLIK 32.565 TANSANIA 24.213 TUNESIEN 15.000 DEG-Portfolio Afrika, Stand 31.12.2017, nach Ländern Portfolio 31.12.2017 * in 1.000 Euro AEGYPTEN 33.678 AETHIOPIEN 6.611 ALGERIEN 18.064 COTE D'IVOIRE 56.708 GABUN 469 GHANA 95.482 KAMERUN 9.314 KENIA 150.990 KONGO,DEMOKRATISCHE REPUBLIK 13.758 MALI 3.500 MAROKKO 17.000 MAURITIUS 8.846 MOSAMBIK 11.010 NAMIBIA 53.436 NIGERIA 114.546 SAMBIA 61.400 SENEGAL 5.253 SIMBABWE 14.604 SUEDAFRIKA, REPUBLIK 116.343 TANSANIA 69.251 TOGO 27.625 TUNESIEN 21.000 UGANDA 82.489 * hinzu kommen ca. 818 Mio. Euro (Afrika überregional) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333