Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/389 19. Wahlperiode 09.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Zaklin Nastic, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/306 – Geplante Terrorismus-Abteilung des Bundeskriminalamtes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Informationen der Tageszeitung „DIE WELT“ ist eine Umstrukturierung des Bundeskriminalamtes (BKA) geplant, um möglichen terroristischen Bedrohungen wirksam begegnen zu können. So soll eine Abteilung Terrorismus (TE) mit Sitz in Berlin aufgebaut werden, in der jene Ermittlungsgruppen und Referate zusammengefasst werden, die bisher in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) für den islamistischen Terrorismus zuständig waren. Laut einem Konzeptpapier, das der BKA-Präsident Holger Münch der Behörde vorgestellt hat, sollen bis zu 1 000 zusätzliche Stellen in der neuen Abteilung geschaffen werden. Eine Abteilung Terrorismus des BKA gab es bereits ab 1975, diese wurde nach den letzten Aktionen der Rote Armee Fraktion (RAF) in den 1990er Jahren wieder aufgelöst und in die Abteilung Staatsschutz eingegliedert (www.welt.de/politik/deutschland/article170868060/BKA-soll-neue-Terrorismus- Abteilung-bekommen.html; www.tagesspiegel.de/politik/terrorgefahr-de-maizieremahnt -zur-eile-bei-regierungsbildung-aus-sicherheitsgruenden/20652396.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundeskriminalamt (BKA) ist im Laufe des Jahres 2017 in konzeptionelle Überlegungen eingetreten und prüft derzeit Organisations- und Prozessoptimierungen zur Erhöhung seiner operativen und analytischen Fähigkeiten sowie zur Intensivierung der Bund-Länder-Zusammenarbeit, um den Anforderungen bei der Bekämpfung des internationalen religiös motivierten Terrorismus auch perspektivisch entsprechen zu können. Erste organisatorische Überlegungen des BKA betreffen auch Überlegungen zur Einrichtung einer neuen Abteilung „Terrorismusbekämpfung“ (Arbeitsname) im BKA. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung dieser konzeptionellen Überlegungen sind derzeit vor dem Hintergrund der laufenden Regierungsbildung noch offen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/389 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Intensivierungen der Bund-Länder-Zusammenarbeit und die angedachten Organisations - und Prozessoptimierungen im BKA zielen insbesondere auf eine stärkere operative Verzahnung bei der Bekämpfung des internationalen religiös motivierten Terrorismus in Bund und Ländern ab. Hierdurch soll insbesondere eine deutliche Stärkung der operativen und analytischen Fähigkeiten im Bereich der Bekämpfung des internationalen religiös motivierten Terrorismus sowie der korrespondierenden auswerte-, einsatz- und ermittlungsunterstützenden Ressourcen erreicht werden. 1. Welche konkreten Pläne gibt es zur Umstrukturierung des Bundeskriminalamtes im Bereich der Terrorismusbekämpfung? a) Was ist der Hintergrund für diese Umstrukturierungsplanungen? b) Wie weit sind diese Planungen bereits fortgeschritten, und wie ist der Zeitplan für ihre Umsetzung? c) Durch wen und in wessen Auftrag wurde das Konzept zur Umstrukturierung ausgearbeitet? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. Welche Ermittlungsgruppen und Referate im Einzelnen mit jeweils wie vielen Mitarbeitern sind bislang in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz für welche Phänomenbereiche des Terrorismus zuständig? In der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) des BKA sind zurzeit 26 Referate eingerichtet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 2 in offener Form nicht vollständig erfolgen kann. Die hier erbetenen Auskünfte sind teilweise geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die in Zusammenhang mit Arbeitsweisen und Methodik des Bundeskriminalamtes und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf dessen Fähigkeiten gezogen werden. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.* Die Abteilung ST ist wie folgt organisiert: Abteilungsleitung Abteilungsstab ST AS Gruppe ST 1: Referate ST 11 bis ST 16. Diese Referate sind für die Bearbeitung der Phänomenbereiche Politisch motivierte Kriminalität -links- und Politisch motivierte Kriminalität -rechts- zuständig. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/389 Gruppe ST 2: Referate ST 21 bis ST 24. Diese Referate sind für die Bearbeitung der Phänomenbereiche Internationale Politisch motivierte Kriminalität, Spionage, Staatsterrorismus , ABC-Kriminalität sowie Kriegsverbrechen und weitere Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig. Gruppe ST 3: Referate ST 31 bis ST 35. Diese Referate sind Zentralstellenreferate für Politisch motivierte Ausländerkriminalität, internationaler Terrorismus – religiös motivierter /islamistischer Extremismus/Terrorismus. Gruppe ST 4: Referate ST 41 bis ST 46. Diese Referate sind zuständig für Ermittlungen und Gefahrenabwehr im Phänomenbereich Politisch motivierte Ausländerkriminalität , internationaler Terrorismus – religiös motivierter/islamistischer Extremismus /Terrorismus sowie für Internetermittlungen (GIZ) und Entführungen und Geiselnahmen von deutschen Staatsangehörigen im Ausland (EGE Ausland). Gruppe ST 5: Referate ST 51 bis ST 55. Diese Referate sind zuständig für Zentral- und Serviceangelegenheiten (Grundsatz, internationale Zusammenarbeit, Einsatz, Analyseund IT-Unterstützung, Lage, Gefährdungsbewertung, Finanzermittlung). 3. Welche Probleme oder Mängel ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die bisherige Einbindung der Terrorismusbekämpfung in die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz beim BKA? Angesichts der zahlreich verhinderten Anschläge in Deutschland, der hohen Anzahl der erfolgreich geführten Ermittlungsverfahren im Auftrag der Bundesanwaltschaft gemäß §§ 129a, b des Strafgesetzbuches (StGB) sowie der bislang 19 in eigener Zuständigkeit bearbeiteten Gefahrenabwehrvorgänge gemäß § 4a BKAG haben sich durch die Einbindung der Terrorismusbekämpfung in die Abteilung ST bislang keine Probleme oder Mängel ergeben. Allerdings liegen die Fallzahlen im Phänomenbereich des religiös motivierten Terrorismus in den letzten Jahren auf einem sehr hohen Niveau mit weiterhin zunehmender Tendenz. Mit Stand 29. Dezember 2017 liegen Erkenntnisse zu 960 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des IS und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Die Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen steigt stetig an. Im Ergebnis machen die o. a. Entwicklungen und Zahlen deutlich, dass das islamistische Personenpotential größer und vielschichtiger wird. Die dauerhaft komplexe und dynamische Lage stellt die Sicherheitsbehörden in Deutschland und Europa aktuell und auch zukünftig vor große Herausforderungen. Zu den Hintergründen für die aktuellen Optimierungsüberlegungen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/389 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie soll die geplante Abteilung Terrorismus untergliedert sein? Erste organisatorische Überlegungen sehen neben Abteilungsleitung und Abteilungsstab die Einrichtung folgender Bereiche vor: Ständiger (Einsatz-)Stab, Lage, Grundsatz, Service, Zentralstelle, Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), Ermittlungen, Gefahrenabwehr, Operative Bund-Länderkooperation. 5. Wie schlägt sich die vom BKA-Präsidenten Holger Münch bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes am 7./8. November 2017 in Ingelheim im Schlusswort geforderte höhere Flexibilität der Allgemeinen Aufbauorganisation , insbesondere eine stärkere Orientierung auf projektartiges Arbeiten, in der Konzeption der neuen Abteilung nieder? Die Möglichkeiten, projektbezogen zu arbeiten, werden für alle Abteilungen des BKA fortentwickelt und werden deshalb auch für eine neue Abteilung gelten. 6. Wie hoch sind die bislang veranschlagten Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt der neuen Abteilung Terrorismus? Art, Umfang und Kosten der Umsetzung der konzeptionellen Überlegungen stehen unter dem Vorbehalt weiterer Konkretisierungen, der Willensbildung der Bundesregierung sowie der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers und sind mithin noch offen. 7. Wie viele Stellen soll die Abteilung Terrorismus umfassen (bitte nach Besoldungsgruppen und Voll- oder Teilzeitstellen aufschlüsseln)? a) Wie viele davon sollen aus welchen anderen Abteilungen übernommen werden? b) Wie viele zusätzliche Stellen sind für die Abteilung Terrorismus aus dem BKA bzw. aus dem Bundesministerium des Innern vorgeschlagen worden und waren ggf. schon Thema von Sondierungsgesprächen? Erste konzeptionelle Überlegungen sehen gegenwärtig vor, dass Teile der Abteilung ST (Ermittlungen Politisch motivierte Ausländerkriminalität/Internationaler Terrorismus – religiös motivierter/islamistischer Extremismus/Terrorismus) ausgegliedert und mit ihrem Personal in die Abteilung „Terrorismusbekämpfung“ überführt werden. Die Einrichtung einer solchen Abteilung, der tatsächliche Stellenumfang sowie die konkrete Aufschlüsselung hängen von der Willensbildung der Bundesregierung ab und stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers . Zu den von den Parteien geführten Sondierungsgesprächen bezüglich einer möglichen Regierungsbildung äußert sich die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/389 8. Aufgrund welcher Überlegungen wurde Berlin als Sitz der neuen Abteilung Terrorismus des BKA ausgewählt, und in welchen Liegenschaften genau soll diese unterkommen? Die fachlichen und personellen Kompetenzen des BKA im Bereich der Bekämpfung der Politisch motivierten Ausländerkriminalität, des Internationalen Terrorismus sowie des religiös motivierten/islamistischen Extremismus und Terrorismus sind seit Einrichtung des GTAZ am Standort Berlin zusammengefasst. Diese würden nach den gegenwärtigen Überlegungen den Nukleus der Abteilung „Terrorismusbekämpfung “ bilden. Die Unterbringung der Abteilung „Terrorismusbekämpfung“ am Standort Berlin ist Bestandteil der aktuellen konzeptionellen Überlegungen. 9. Soll die geplante Abteilung Terrorismus beim BKA nur für den Bereich des islamistischen Terrorismus zuständig sein? Wenn ja, warum? Wo soll die Bekämpfung anderer Phänomenbereiche des Terrorismus angesiedelt sein? Die angedachte Abteilung „Terrorismusbekämpfung“ soll für die Bekämpfung der Politisch motivierten Ausländerkriminalität, des Internationalen Terrorismus sowie des religiös motivierten/islamistischen Extremismus und Terrorismus zuständig sein, da die Fallzahlen im Phänomenbereich des religiös motivierten/islamistischen Terrorismus in den letzten Jahren auf einem sehr hohen Niveau mit weiterhin zunehmender Tendenz liegen und eine merkliche Relativierung der aktuellen Bedrohungslage auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. Die Zuständigkeit für die Bekämpfung anderer Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität würde im Falle einer Umsetzung der konzeptionellen Überlegungen bei der Abteilung ST verbleiben (siehe auch Antwort zu Frage 2). 10. Aus welchen genauen Gründen wurde die 1975 gebildete Abteilung Terrorismus wann genau in den 1990er Jahren wieder aufgelöst und in die Abteilung Staatsschutz eingegliedert? Am 1. November 1994 erfolgte im BKA die Eingliederung der Arbeitsbereiche der damaligen Abteilung Terrorismus in die Abteilung ST. Diese aufbauorganisatorische Anpassung erfolgte aufgrund der insgesamt rückläufigen Anzahl der Ermittlungsverfahren mit Terrorismusbezug – insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten der RAF. 11. Inwieweit wird beim Aufbau der neuen Abteilung Terrorismus auf Erfahrungen aus der in den 1990er Jahren aufgelösten Terrorismus-Abteilung zurückgegriffen ? Die Erfahrungen aus der in den 1990er Jahren aufgelösten Abteilung Terrorismus waren nicht handlungsleitend für die ersten konzeptionellen Überlegungen zum Aufbau einer neuen Abteilung „Terrorismusbekämpfung“ im BKA. Im Vordergrund standen vielmehr die innerhalb der Abteilung ST gesammelten Erfahrungen bei der Bekämpfung der Politisch motivierten Ausländerkriminalität, des Internationalen Terrorismus sowie des religiös motivierten/islamistischen Extremismus /Terrorismus in seiner aktuellen Erscheinungsform. Die damalige Abteilung Terrorismus widmete sich im überwiegenden Schwerpunkt der Bekämpfung des Linksterrorismus im Kontext der Rote Armee Fraktion (RAF). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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