Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3893 19. Wahlperiode 20.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3673 – Brandanschläge auf Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In verschiedenen Regionen Deutschlands kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Bränden an Einrichtungen der Infrastruktur des Schienennetzes. Betroffen waren Städte wie Berlin, Köln, Leipzig, Halle, Hamburg, Bad Bevensen und Köln, aber auch andere Regionen Deutschlands (www.faz.net/ aktuell/politik/inland/brandanschlaege-auf-bahnanlagen-berliner-polizei-prueftbekennerschreiben -15067329.html). In der Regel handelt es sich um Kabelbrände, die zu Störungen an den Signalanlagen führen. Es fanden jedoch auch Brandanschläge auf Stellwerke statt. Die Brände verursachen Verspätungen und Zugausfälle und beeinträchtigen das Netz durch Zugumleitungen. Teilweise musste Schienenersatzverkehr organisiert werden. Die Brandanschläge werden von den Polizeibehörden als politisch motiviert eingeordnet (beispielsweise 13 Brandanschläge auf Deutschland verteilt beim G20 Gipfel, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ brandanschlaege-auf-deutsche-bahn-polizei-sucht-weiter-nach-taetern/199545 08.html?ticket=ST-10196863-PUzVIvbIs0KfVm0aYEuk-ap3). 1. Wie viele von Dritten verursachte Brände an der Infrastruktur des deutschen Schienennetzes, insbesondere Kabelbrände, gab es in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte getrennt nach Kalenderjahren und Regionen aufschlüsseln)? Folgende Fälle von Brandstiftungsdelikten gem. §§ 306-306d, 306f StGB wurden im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst: Jahr Erfasste Fälle 2013 44 2014 42 2015 43 2016 28 2017 29 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3893 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat für eine Teilmenge von 77 Ereignissen dieser von der Bundespolizei erfassten Fälle in den Jahren 2013 bis 2017 eine Differenzierung nach Bundesländern übermittelt: 2013 Bundesland Anzahl Berlin 7 Baden-Württemberg 2 Niedersachsen 1 Mecklenburg-Vorpommern 1 Bayern Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Schleswig-Holstein Summe 11 2014 Bundesland Anzahl Berlin 3 Sachsen-Anhalt 2 Bayern 1 Niedersachsen 1 Sachsen 1 Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Summe 8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3893 2015 Bundesland Anzahl Sachsen 6 Niedersachsen 3 Baden-Württemberg 1 Nordrhein-Westfalen 1 Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Summe 11 2016 Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 5 Berlin 4 Brandenburg 4 Sachsen 3 Niedersachsen 2 Rheinland-Pfalz 1 Sachsen-Anhalt 1 Thüringen 1 Bayern Bremen Hamburg Hessen Nordrhein-Westfalen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Summe 21 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3893 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2017 Bundesland Anzahl Nordrhein-Westfalen 7 Sachsen 6 Berlin 2 Brandenburg 2 Hamburg 2 Niedersachsen 2 Sachsen-Anhalt 2 Baden-Württemberg 1 Bayern 1 Bremen 1 Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Summe 26 2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im in Frage 1 genannten Zeitraum der dadurch entstandene finanzielle Schaden in Mio. Euro (bitte getrennt nach Kalenderjahren und Regionen aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Züge sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund dieser Brandschäden ausgefallen bzw. waren verspätet (bitte getrennt nach Kalenderjahren 2013 bis 2017 und Regionen aufschlüsseln)? Nach Angaben der DB AG kam es in diesem Zusammenhang im Zeitraum 2014 bis 2017 zu 335 Ausfällen (Zug verkehrte nicht) und 396 Teilausfällen (Zug verkehrte nur auf einem Teil seines Laufweges). Für 2013 liegen der DB AG keine Zahlen vor. Ausfälle Teilausfälle 2014 65 114 2015 38 82 2016 147 21 2017 85 179 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3893 4. Wie viele Täter oder Tätergruppen konnten ermittelt werden (bitte nach Alter , Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln)? Nach Mitteilung der Bundespolizei ergibt sich folgende Differenzierung der durch die Bundespolizei ermittelten Täter oder Tätergruppen bezogen auf die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Brandstiftungen: Jahr gesamt männlich weiblich 2013 15 9 6 2014 8 8 0 2015 22 19 3 2016 6 6 0 2017 14 10 4 Staatsangehörigkeit 2013 2014 2015 2016 2017 Deutschland 12 Deutschland 4 Deutschland 21 Deutschland 4 Deutschland 12 Polen 1 Polen 1 Polen 1 Frankreich 1 Iran 1 Russische Föderation 1 Tschechische Republik 1 Polen 1 Rumänien 1 Tschechische Republik 1 Türkei 2 Alter zur Tatzeit 2013 2014 2015 2016 2017 Alter Anzahl Alter Anzahl Alter Anzahl Alter Anzahl Alter Anzahl 12 2 14 2 14 1 12 1 10 1 16 1 18 2 15 1 13 1 11 1 18 1 20 1 16 1 23 1 14 1 19 1 23 1 21 4 30 1 21 1 21 1 25 1 28 2 62 2 25 2 22 1 26 1 29 1 26 1 23 1 32 1 30 1 24 2 33 1 37 1 26 1 36 1 44 1 31 1 37 1 47 1 35 1 40 1 52 1 45 1 41 1 54 1 50 1 56 1 57 1 57 1 61 2 66 1 92 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3893 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welchem Milieu oder bei politischem Hintergrund, welchem politischen Spektrum konnten die ermittelten bzw. in Verdacht geratenen Täter(gruppen ) zugeordnet werden? Nach Mitteilung der Bundespolizei erfolgt keine Erfassung dieser Daten. Sobald ein politisch motivierter Bezug zu erkennen ist (z. B. durch die Veröffentlichung von Selbstbezichtigungsschreiben), wird der Vorgang aufgrund der fehlenden repressiven Zuständigkeit der Bundespolizei an die jeweilige Staatsschutzdienststelle der Landespolizei übergeben. 6. Unternehmen die Deutsche Bahn AG, die Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung andere (Länder-)Institutionen Gegenmaßnahmen? Wenn ja, haben diese Maßnahmen bereits messbare Erfolge erbracht? Auf der Grundlage entsprechender Gefährdungsbewertungen werden die Bahnanlagen im Einzelnen nach dem Grad ihrer jeweiligen Gefährdung klassifiziert und bei entsprechenden Lagen durch strukturiert vorbereitete polizeiliche Maßnahmen geschützt. Die polizeilichen Schutzmaßnahmen werden dabei durch Maßnahmen privater Sicherheitsdienste der Eisenbahnen im Rahmen der unternehmerischen Sicherheitsvorsorge ergänzt. Der polizeiliche Schutz der Eisenbahninfrastruktur erfolgt sowohl bei allgemeinen als auch bei besonderen polizeilichen Lagen in verschiedenen Einsatzformen (z. B. Bestreifung zu Fuß oder motorisiert, Überwachung aus der Luft, Postierungen), unter Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Polizeihubschrauber, Videotechnik) und in unterschiedlicher Intensität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333