Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3894 19. Wahlperiode 20.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Christoph Neumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3708 – Mittelzuwendungen an den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2018 wendet die Bundesregierung Haushaltsmittel in Höhe von 17,3 Mio. Euro aus dem Einzelplan 14 für den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) auf. Zur Unterstützung des VdRBw werden neben finanziellen Mitteln, ebenso unentgeltliche Leistungen zur Verfügung gestellt. Aufgabe des VdRBw ist es, „aus der Bundeswehr ausgeschiedene Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des Wehrrechts zu betreuen und fortzubilden “ (Bundestagsdrucksache 19/1700). Der Verband selbst agiert laut Satzung, im Auftrag des Deutschen Bundestages, überparteilich und unabhängig bei der Erfüllung seiner Aufgaben. 1. Wie und durch welche Regierungsstelle erfolgt die Kontrolle über die finanziellen und unentgeltlichen Leistungen an den VdRBw? Die Kontrolle über die finanziellen und unentgeltlichen Leistungen an den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.(VdRBw) wird durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung , des Haushaltsvollzuges und der Haushaltsrechnung wahrgenommen . 2. Durch wen und wie erfolgt die Kontrolle der Betreuung und Fortbildung ausgeschiedener Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Bundeswehr? Innerhalb der Bundeswehr erfolgt die Betreuung und Ausbildung von beorderten Reservistinnen und Reservisten durch die jeweiligen Beorderungstruppenteile mit Kontrolle durch die vorgesetzten Dienststellen. Die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit findet in den Landeskommandos (LKdo) statt, mit Kontrolle durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3894 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Betreuung und Fortbildung in Verantwortung des VdRBw als besonders beauftragtem Träger für die Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr wird verbandsintern durch die hauptamtlichen Strukturen des Verbandes, bundeswehrseitig durch die Evaluation von Verbandsveranstaltungen durch das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten im Streitkräfteamt (KompZResAngelBw) und das KdoTerrAufgBw kontrolliert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. Nach welchen Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgt die Betreuung und Fortbildung von ausgeschiedenen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften aus der Bundeswehr durch den VdRBw? Wie wird die Einhaltung dieser Richtlinien kontrolliert? Grundlage für die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit sind, neben der Konzeption der Reserve und der im Geschäftsbereich des BMVg geltenden Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 (Die Reserve), die „Weisung für die Reservistenarbeit “ des Stellvertreters des Generalinspekteurs und Beauftragten für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr und die mit dem Präsidenten des VdRBw geschlossenen "Vereinbarung zur Zusammenarbeit". Beide wurden bis 2016 jährlich , seit 2017 in einem Zweijahresrhythmus herausgegeben. Um sich ein Lagebild über Auftragserfüllung und Wirksamkeit der Zuwendungsmittel an den VdRBw zu verschaffen, werden die Verbandsveranstaltungen (VVag) seit 2013 stichprobenartig evaluiert. Auf Basis der o. g. Dokumente erstellt das KompZResAngelBw eine Weisung für die Evaluation der auftragsorientierten Verbandsveranstaltungen des VdRBw. Die Evaluation erfolgt entweder durch das KompZResAngelBw, das KdoTerr- AufgBw bzw. die jeweiligen unterstellten LKdo oder im Einzelfall durch den VdRBw selbst. Neben der „Dienstaufsicht“ werden auch standardisierte Fragebögen an die Teilnehmer ausgegeben, um ein Feedback über die Qualität der Veranstaltungen zu erhalten. Die Ergebnisse der Evaluation werden im Folgejahr ausgewertet und in einem Evaluationsbericht zusammengefasst, bewertet und dem BMVg zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darüber hinaus legt der VdRBw jährlich einen Sachbericht mit Angaben zur Anzahl durchgeführter Veranstaltungen, aufgeschlüsselt nach Handlungsfeldern, Bundesländern und Informationen zu den Teilnehmern vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diesem Vorgehen 2014 (Bundestagsdrucksache 17/11330 Nr. 59, Prot. Nr. 30 (17. WP) S. 33/34) zugestimmt. 4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der VdRBw die satzungsgemäße Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Verbandes in ihrer sicherheitspolitischen Arbeit gewährleistet? Der VdRBw ist ein eingetragener Verein. Die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit ist im Artikel 2 Absatz 2 der Satzung verankert. In erster Linie ist es Aufgabe der Organe des Verbandes, die Einhaltung der Unabhängigkeit und Überparteilichkeit in seinem Handeln zu kontrollieren. Für den Zuwendungsgeber ist entscheidend, dass die sicherheitspolitische Arbeit auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung beruht. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Evaluation. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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