Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3895 19. Wahlperiode 21.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3667 – Psychische Belastungen in der Arbeitswelt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zahlreiche Studien und Analysen kamen in den letzten Jahren zu der Schlussfolgerung : Psychische Belastungen in der Arbeitswelt nehmen zu. Stress, Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck gehören für viele Beschäftigte zum Alltag. Aber auch Monotonie, Unsicherheit und Existenzsorgen betreffen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Zunahme von Ausfalltagen aufgrund psychischer Erkrankungen ist ebenso alarmierend, wie der Anstieg der Zugänge in Erwerbsminderungsrente aus demselben Grund. Viele Beschäftigte halten nicht bis zur Rente durch. Nach einer aktuellen Studie der Techniker Krankenkasse aus dem Jahr 2018 scheidet jeder zweite Berufstätige frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus (vgl. „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“, Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse 2018, S. 52). Die Industriegewerkschaft Metall hat bereits im Jahr 2012 eine Anti-Stress-Verordnung vorgeschlagen (www.igmetall.de vom 20. September 2012 „Gute Arbeit braucht klare Regeln“). Dieser Vorschlag ist seither bei vielen politischen Akteuren auf positive Resonanz gestoßen: bei den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11221) sowie bei der ehemaligen Bundesarbeitsministerin und heutigen SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden, Andrea Nahles (siehe https://rp-online.de/politik/deutschland/andrea-nahles-mein-ziel-ist-anti-stressverordnung _aid-16580349). CDU, CSU und SPD schreiben in ihrem Koalitionsvertrag : „Wir wollen den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüfen. Die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, besonders mit Blick auf psychische Erkrankungen, sollen dazu ausgewertet werden“. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten die damaligen Koalitionspartner CDU, CSU und SPD in Bezug auf die Zunahme von psychischen Erkrankungen erklärt: „Im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse schließen wir insoweit auch verbindliche Regelungen in Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus.“ (vgl. „Deutschlands Zukunft gestalten“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 71). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g a u f d i e A n t w o r t e n z u d e n F r a g e n 1 b i s 4 Daten zur Arbeitsunfähigkeit für das Jahr 1997 liegen nicht, für die Jahre 2017 bis 2018 derzeit noch nicht vor. Daher können hier lediglich die Jahre 2007 und 2016 (eingeschränkt) betrachtet werden. Auswertungen nach Bundesländern liegen ebenfalls nicht vor. 1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren )? Diagnosegruppe 2016 2016 2007 2007 Millionen % Millionen % Psychische und Verhaltensstörungen 109,2 16,2 47,9 10,9 Alle Diagnosegruppen 674,5 100,0 437,7 100,0 Quelle: Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) 2016, SuGA 2007; Daten: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Sowohl die absolute Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage als auch der prozentuale Anteil am Erkrankungsgeschehen insgesamt ist von 2007 auf 2016 deutlich gestiegen . Eine Differenzierung der Daten nach Geschlecht und Alter liegt für diese Quelle nicht vor. Im Jahr 2016 gab es unter den gesetzlich Krankenversicherten 97,58 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen . In den folgenden beiden Tabellen sind die auf diese Diagnosegruppe zurückzuführenden Arbeitsunfähigkeitstage (in Mio.) sowie deren Anteil an allen Diagnosegruppen nach Alter und Geschlecht im Jahr 2016 sind aufgeführt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3895 Tabelle 2: Arbeitsunfähigkeitstage in Mio. aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen Alter Frauen Männer bis unter 15 0,00 0,00 15 bis unter 20 0,46 0,31 20 bis unter 25 2,39 1,64 25 bis unter 30 4,19 2,81 30 bis unter 35 5,05 3,43 35 bis unter 40 5,71 3,89 40 bis unter 45 6,10 3,95 45 bis unter 50 8,65 5,47 50 bis unter 55 10,25 6,47 55 bis unter 60 9,40 6,02 60 bis unter 65 6,56 4,34 65 bis unter 70 0,26 0,21 70 bis unter 75 0,00 0,00 75 bis unter 80 0,00 0,00 80 und älter 0,00 0,00 Zusammen 59,03 38,55 Quelle: Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) KG8 2016 Tabelle 3: Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen im Verhältnis zu allen Diagnosegruppen Alter Frauen Männer bis unter 15 7,66 % 5,55 % 15 bis unter 20 11,90 % 6,18 % 20 bis unter 25 17,67 % 11,11 % 25 bis unter 30 20,40 % 14,06 % 30 bis unter 35 23,01 % 15,75 % 35 bis unter 40 24,17 % 16,41 % 40 bis unter 45 23,72 % 15,70 % 45 bis unter 50 22,16 % 15,12 % 50 bis unter 55 20,79 % 13,93 % 55 bis unter 60 20,22 % 12,51 % 60 bis unter 65 20,57 % 12,15 % 65 bis unter 70 17,48 % 10,81 % 70 bis unter 75 3,72 % 2,68 % 75 bis unter 80 6,64 % 1,29 % 80 und älter 2,20 % 3,15 % Zusammen 21,27 % 13,82 % Quelle: GKV-Statistik KG8 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Jahre 1997 und 2007 liegen die Zahlen zu den Arbeitsunfähigkeitstagen nicht nach Diagnosen vor. Für die Jahre 2017 und 2018 ist die amtliche Statistik KG8 (Arbeitsunfähigkeits- und Krankenhausfälle nach Krankheitsarten), der diese Ergebnisse entnommen wurden, noch nicht erstellt. Eine Differenzierung nach Ländern ist nicht möglich. 2. Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren )? Seit dem Jahr 2016 wird im SuGA-Bericht eine andere Bezugsgröße (GKV-Mitgliedsjahr anstelle von GKV-Mitgliederzahlen bzw. Versicherten) verwendet, sodass die Zahlen nicht mit denen aus dem Jahr 2007 vergleichbar sind. Das Jahr 2007 ist das einzige Jahr, das für die angefragte Statistik im SUGA-Bericht auswertbar ist. Die Zahlen für das Jahr 2016 sind der KG 8 Statistik der GKV entnommen . Tabelle 4: AU-Tage je 100 Versicherte1 bei Psychischen und Verhaltensstörungen 2007 Diagnosegruppe Gesamt Altersgruppe jünger als 45 Jahre Altersgruppe 45 Jahre und älter Psychische und Verhaltensstörungen 132 99 191 Männer 98 75 144 Frauen 176 136 256 Alle Diagnosegruppen 1530 1120 2292 Männer 1520 1107 2282 Frauen 1530 1121 2312 Quelle: TD4 – TD6 aus SuGA 2007; Daten: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 1 Pflicht- und freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3895 Tabelle 5: Durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen im Jahr 2016 Alter Frauen Männer bis unter 15 0,06 0,02 15 bis unter 20 24,96 18,09 20 bis unter 25 118,60 86,12 25 bis unter 30 174,09 121,67 30 bis unter 35 217,57 150,44 35 bis unter 40 260,97 173,04 40 bis unter 45 303,78 185,15 45 bis unter 50 335,27 196,47 50 bis unter 55 352,38 206,46 55 bis unter 60 367,26 213,67 60 bis unter 65 312,65 180,88 65 bis unter 70 14,57 9,88 70 bis unter 75 0,06 0,05 75 bis unter 80 0,03 0,01 80 und älter 0,00 0,01 Zusammen 173,11 103,22 Quelle: GKV-Statistik KG8, 2016, Versicherte KM6 1. Juli 2016 3. Welche Berufsgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf (bitte nach Geschlecht differenzieren)? 4. Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen bei Beschäftigten in a) Krankenhäusern und b) Pflegeeinrichtungen (bitte jeweils für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. In der amtlichen Statistik werden die Arbeitsunfähigkeitstage von Mitgliedern nicht nach Berufsgruppen und Arbeitsstätten separat erfasst. Die Verbände der Krankenkassen hingegen erfassen Arbeitsunfähigkeitstage differenzierter . So werden beispielsweise im Fehlzeiten-Report 2017 der AOK Arbeitsunfähigkeitstage auf Basis der AOK-Daten für verschiedene Branchen und Krankheitsarten ausgewiesen. Für die Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen entfallen dort für das Jahr 2016 die meisten Arbeitsunfähigkeitstage auf folgende Berufsgruppen: Aufsichtskräfte im Hochbau (32,6 Tage), Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (29,7 Tage) und Berufe in der Alten- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode pflege (29,4 Tage). Im Vergleich dazu werden im Fehlzeiten-Report 2017 für Berufe in der Altenpflege je AOK-Mitglied im Jahr 2016 über alle Diagnosegruppen hinweg durchschnittlich 27,2 Arbeitsunfähigkeitstage ausgewiesen. Eine differenzierte Erhebung für Krankenhäuser wurde von der AOK nicht vorgenommen. Entsprechende Zahlen sind für die Bundesregierung Anlass gewesen, mit dem Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes u. a. auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu zielen, insbesondere auch mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Auch die Konzertierte Aktion Pflege wird der Frage weiter nachgehen, wie sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter verbessern lassen. In einer Arbeitsgruppe werden dabei auch die Themen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz in den Blick genommen . 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor, die in den Jahren von 1997 bis 2018 eine Überlastungsanzeige gestellt haben (bitte sowohl die absoluten Zahlen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern differenziert darstellen)? Eine übergreifende, systematische bzw. statistische Erfassung von Überlastungsanzeigen bzw. Gefährdungsanzeigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt nicht. Nach derzeitigen Erkenntnissen liegen diesbezüglich auch keine verallgemeinerbaren stichprobenartigen Ergebnisse vor. 6. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Tabelle 6: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach psychischen und Verhaltensstörungen – 2016, 2007 und 1997 Diagnosegruppe1) 2016 2016 2007 2007 1997 1997 absolut % absolut % absolut % psychische und Verhaltensstörungen 74.468 42,8 53.888 33,4 55.771 21,0 Männer 31.426 36,5 25.256 28,2 28.381 17,1 Frauen 43.042 49,0 28.632 39,7 27.390 27,7 Gesamt 173.996 100,0 161.482 100,0 265.169 100,0 Männer 86.126 100,0 89.413 100,0 166.300 100,0 Frauen 87.870 100,0 72.069 100,0 98.869 100,0 Quelle: DRV, eigene Berechnungen der BAuA 1) 2016 und 2007 Verschlüsselung der Diagnosen nach „International statistical Classification of Diseases and related health problems“ (ICD) 10; 1997 nach ICD 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3895 Zahlen für die Jahre 2017 und 2018 liegen noch nicht vor. Während die Gesamtanzahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 1997 bis 2007 deutlich zurückgegangen ist (-39 Prozent) und danach nur ein leichter Anstieg bis 2016 erfolgt ist (+8 Prozent), zeigen die Entwicklungen der Rentenzugänge wegen psychischer und Verhaltensstörungen eine andere Entwicklung. Von 1997 bis 2007 zeigt sich ein leichter Rückgang (-3 Prozent), danach aber bis 2016 ein deutlicher Anstieg (+38 Prozent). Dabei zeigen sich deutliche Geschlechterunterschiede: Während bei den Frauen die psychischen und Verhaltensstörungen in der ersten Phase kaum Veränderungen aufweisen (+5 Prozent), danach aber sehr deutlich steigen (+50 Prozent), gehen diese bei den Männern zunächst zurück, steigen dann aber wieder (-11 Prozent; +24 Prozent ). 7. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)? Zahlen zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten liegen nicht vor. Entsprechend können auch keine Differenzierungen nach direkten und indirekten Kosten vorgenommen werden. Im jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit “ werden lediglich volkswirtschaftliche Kostenschätzungen auf der Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten vorgenommen. Diese erlauben die Abschätzung der Produktionsausfallkosten und des Ausfalls an Bruttowertschöpfung. Beide tragen zu den indirekten Kosten bei. 8. Welche Branchen und welche Tätigkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress bei den Beschäftigten betroffen? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ergebnisse der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und der BAuA durchgeführten Erwerbstätigenbefragung 2011/2012 (mit 17 562 abhängig Beschäftigten, BAuA Stressreport 2012) sowie der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 (mit 18 119 abhängig Beschäftigten, BAuA Arbeitszeitreport 2016) verwiesen. Wesentliche Ergebnisse sind im Folgenden zusammengefasst. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Belastungen aus arbeitswissenschaftlicher Sicht grundsätzlich neutral gefasste Kategorien darstellen. Sie können sowohl durch Unter- als auch durch Überforderung zu einem Gesundheitsrisiko werden. Die psychischen Belastungen bei Beschäftigten lassen sich unterteilen in Belastungen durch Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation sowie Belastungen durch Anforderungen aus der Arbeitszeitorganisation. a. Belastungen durch Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation Anforderungen aus dem Arbeitsinhalt und der Arbeitsorganisation beinhalten Merkmale wie das gleichzeitige Betreuen verschiedener Arbeiten, starken Termin - und Leistungsdruck, ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge, Unterbrechungen bei der Arbeit, sehr hohes Arbeitstempo sowie emotionale Anforderungen in der Tätigkeit. Ergebnisse dieses Abschnitts stammen aus dem BAuA Stressreport 2012 (Lohmann-Haislah, 2012): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Branchenvergleich berichten vor allem abhängig Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Verkehr und Lagerei sowie Gesundheits- und Sozialwesen oft von häufigen Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation. Differenziert nach Arbeitsmerkmalen fallen durch hohe Prozentsätze weiterhin auf: das Gesundheits- und Sozialwesen (68 Prozent) sowie Erziehung und Unterricht (71 Prozent) beim Merkmal „verschiedenartige Arbeiten gleichzeitig betreuen “, der Wirtschaftszweig Information und Kommunikation (60 Prozent) beim Aspekt „starker Termin- und Leistungsdruck“, die Branchen Verkehr und Lagerei (65 Prozent), das Gastgewerbe (64 Prozent) sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (64 Prozent) beim Thema „ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge“, die Zweige Energieversorgung (54 Prozent) und Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (53 Prozent) beim Kriterium „bei der Arbeit gestört, unterbrochen“ sowie der Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht bei den Aspekten „Konfrontation mit neuen Aufgaben“ (53 Prozent) und „Verfahren verbessern, Neues ausprobieren “ (49 Prozent). Die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 (BAuA, 2016) zeigt zudem, dass insbesondere Beschäftigte der Gastronomie sowie des Gesundheits- und Sozialwesens über hohe emotionale Anforderungen in ihrer Tätigkeit mit Kunden beziehungsweise Patienten berichten. b. Belastungen durch Anforderungen aus der Arbeitszeitorganisation Anforderungen aus der Arbeitszeitorganisation lassen sich weiter unterteilen in die Belastungsfaktoren atypische Arbeitszeiten (lange Arbeitszeiten, Schichtarbeit , Wochenendarbeit, flexible Arbeitszeiten) sowie ständige Erreichbarkeit. Ergebnisse dieses Abschnitts stammen aus dem Arbeitszeitreport 2016 (BAuA, 2016): Die längsten Arbeitszeiten weisen die Branchen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft (41,8 Wochenstunden), der Energiewirtschaft (41,7 Wochenstunden ), des Baugewerbes (41,6 Wochenstunden), des Verkehrs und der Lagerei (41,3 Wochenstunden) sowie der Land- und Forstwirtschaft (41,1 Wochenstunden ) auf. Wechselschichtsysteme mit Nachtschicht sind insbesondere in der Industrie (13 Prozent), aber auch im Öffentlichen Dienst (8 Prozent) verbreitet. Wechselschichtsysteme ohne Nachtschicht kommen in der Industrie (6 Prozent) und außerdem im Dienstleistungsbereich (6 Prozent) am häufigsten vor, weniger jedoch im Öffentlichen Dienst (3 Prozent). Versetzte Arbeitszeiten (d. h. Zeiten, die normalerweise nicht zwischen 7 und 19 Uhr liegen, jedoch keine Nacht- oder Wechselschicht sind) kommen in allen Bereichen vor und sind im Dienstleistungsbereich (9 Prozent), im Handwerk (8 Prozent) sowie in den „anderen Bereichen“ (9 Prozent) am weitesten verbreitet. Von Wochenendarbeit (auch sonntags) sind vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe (59 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (42 Prozent ) betroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3895 In Bezug auf flexible Arbeitszeiten gibt die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten an, dass sich ihre Arbeitszeiten nur manchmal, selten oder so gut wie nie aufgrund betrieblicher Erfordernisse ändern (86 Prozent). 14 Prozent der Erwerbstätigen geben jedoch an, dass dies häufig vorkommt. Der Anteil der Beschäftigten , deren Arbeitszeiten sich häufig ändern, ist im Öffentlichen Dienst (15 Prozent) etwas höher, als in der Industrie (11 Prozent), im Handwerk (12 Prozent ) und in sonstigen Dienstleistungsbereichen (14 Prozent). Was die ständige Erreichbarkeit betrifft, so ist die wahrgenommene Erwartung, ständig erreichbar zu sein, in größeren Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) weniger ausgeprägt (18 Prozent vs. 24 Prozent) und die tatsächliche Kontaktierung seltener (11 Prozent vs. 14 Prozent) als in kleineren Unternehmen (bis 49 Beschäftigte ). Überdurchschnittlich häufig wird die Erreichbarkeit im Privatleben zum Beispiel erwartet in Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufen (45 Prozent), darstellenden und unterhaltenden Berufen (z. B. in den Bereichen Musik, Moderation, Veranstaltungstechnik , 35 Prozent), nichtmedizinischen Gesundheitsberufen und Medizintechnik (z. B. Altenpflege, Wellnessberufe, Bestattungspersonal, 34 Prozent ), Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufen (32 Prozent) sowie bei Lehrenden und in ausbildenden Berufen (31 Prozent). Tatsächlich kontaktiert werden am häufigsten Beschäftigte in darstellenden und unterhaltenden Berufen (27 Prozent), nichtmedizinischen Gesundheitsberufen und Medizintechnik (23 Prozent), Hoch- und Tiefbauberufen (22 Prozent), lehrenden und ausbildenden Berufen (21 Prozent) sowie in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen (20 Prozent). 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Konkretisierung von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bezüglich der Berücksichtigung von psychischen Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen seit September 2013 ausgewirkt? Seit dem Jahr 2013 sind Aufmerksamkeit und Aktivitäten rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen gestiegen. Insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Sensibilisierung, Information, Qualifizierung sowie Beratung und Überwachung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bei arbeitsbedingter psychischer Belastungen initiiert und umgesetzt. Für den Zeitraum 2013 bis 2018 Festlegung des gemeinsamen nationalen Arbeitsschutzziels „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“. Abschluss einer strategischen Kooperationsvereinbarung zwischen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene (AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK e. V., Knappschaft, Verband der Ersatzkassen e. V.) zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten bei der Umsetzung der GDA-Ziele und Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV im Bereich psychischer Belastungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Zeitraum 2013 bis 2018 Umsetzung des GDA-Arbeitsprogramms Psyche „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung “ mit insbesondere folgenden Aktivitäten und Angeboten: Basisqualifizierung des gesamten Aufsichtspersonals von Ländern und Unfallversicherungsträgern Kooperation mit der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ INQA – hier insbesondere im Rahmen des INQA-Förderprojekts PsyGA www.psyga.info Informationsportal www.gda-psyche.de Empfehlungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen www.gda-psyche.de/SharedDocs/Publikationen/DE/broschuereempfehlung -gefaehrdungsbeurteilung.pdf Vor-Ort Beratung und Überwachung bei ca. 12 000 Betrieben Empfehlungen zur Qualifizierung betrieblicher Akteure für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen www.gda-psyche.de/ SharedDocs/Publikationen/DE/Qualifizierungs-Empfehlungen.pdf Schulungsangebote für Führungskräfte und Multiplikatoren zum Themenfeld „Physische Belastungen praxisgerecht beurteilen“ Handlungshilfen und Praxisbeispiele zum Thema psychische Belastungen www.gda-psyche.de/DE/Handlungshilfen/Praxisbeispiele/inhalt.html Im November 2015 Verabschiedung der GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“. Diese ist seitdem die Grundlage für ein abgestimmtes Grundverständnis und einer gemeinsamen, gleichgerichteten Vorgehensweise in den Betrieben und Bildungseinrichtungen, bei der Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz. 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte nach Betriebsgrößen und Branchen aufschlüsseln)? Für das Jahr 2015 liegen über eine repräsentative Telefonbefragung von 6 500 Betrieben im Rahmen der GDA-Dachevaluation (GDA-Betriebsbefragung 2015; www.gda-portal.de/DE/GDA/Evaluation/2013-2018/2013-2018_node.html) Daten zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen vor. Dazu wurden den Betrieben folgende Fragen gestellt : W15B306: Werden an den Arbeitsplätzen in Ihrem Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt? (Frage an alle Betriebe) W15B310: Welcher der folgenden Gefährdungsarten (sechs Gefährdungsarten darunter psychische Belastungen) haben Sie bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt? (Frage an alle Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen ). Der beschäftigtenproportional-gewichtet aufbereitete GDA-Betriebsbefragungs- Datensatz ermöglicht Aussagen darüber, wie viel Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben arbeiten, auf die eine bestimmte Aussage – z. B. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen – zutrifft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3895 Die Daten lassen sich auswerten für die vier Betriebsgrößenklassen 1 bis 9 Beschäftigte , 10 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte sowie mehr als 250 Beschäftigte . Daten liegen nicht für einzelne Branchen liegen vor, wohl aber für zwölf Branchengruppen , die wie folgt zusammengefasst sind: Tabelle 7: Zusammenfassung der Branchen zu zwölf Branchengruppen – GDA-Betriebsbefragung 2015 Branchengruppe Kurzbeschreibung der Branchengruppe und Listung der in der Branchengruppe enthaltenen Branchen I Nahrungsmittelerzeugung A (01 – 03) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C (10 – 12) Nahrungs- und Genussmittel II Bau, Energie, Abfall B (05 -09) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden D (35) Energieversorgung E (36 – 39) Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen F (41 – 43) Baugewerbe III Produktionsgüter C (19 – 22) Chemie C (23 – 24) Metallerzeugung IV Investitions- und Gebrauchsgüter C (25, 26, 27, 31) Metall-, Elektro- und Holzindustrie C (28 – 30) Maschinen- und Fahrzeugbau C (32) sonstiges verarbeitendes Gewerbe C (33) Reparatur, Instandhaltung V Verbrauchsgüterproduktion, Kfz-Reparatur und Großhandel C (13 – 18) Verbrauchsgüterherstellung G (45) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz G (46) Großhandel VI Verkehr und Lagerei H (49 -53) VII Einzelhandel und Gastgewerbe G (47) Einzelhandel I (55 – 56) Gastgewerbe VIII Kommunikations-, Finanz- und sonstige Dienstleistungen J (58 -63) Information und Kommunikation K (64 – 66) Finanz- und Versicherungsdienstleistungen R (90 -93) Kunst, Unterhaltung und Erholung S (94 -96) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen IX Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen L (68) Grundstücks- und Wohnungswesen M (69 -75) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen X Erziehung und Unterricht P (85) XI Gesundheits- und Sozialwesen Q (86 -88) XII Öffentliche Verwaltung O (84) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 8: Anteil der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde nach Betriebsgröße Gesamt 1 bis 9 Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 und mehr Beschäftigte Beschäftigte in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung (GB) Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 80 43 71 92 98 Beschäftigte in Betrieben mit GB psychische Belastungen Anteil in % (Basis: Betriebe mit GB) 58 35 48 58 72 Beschäftigte in Betrieben mit GB psychischen Belastungen Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 46 15 34 53 70 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Die Angaben variieren mit der Betriebsgröße. In der Gruppe Betriebe mit 250 und mehr Beschäftigten liegt der Anteil von Beschäftigten, die in einem Betrieb mit einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen arbeiten, bei 70 Prozent. Von den Beschäftigten aus Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten sind insgesamt 15 Prozent der Beschäftigten in Betrieben tätig, die in der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen berücksichtigen. Tabelle 9: Anteil der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde nach Branchengruppe I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII Beschäftigte in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung (GB) Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 74 78 97 95 81 82 67 69 71 75 85 93 Beschäftigte in Betrieben mit GB psychische Belastungen Anteil in % (Basis: Betriebe mit GB) 38 49 62 61 52 62 43 57 58 59 77 63 Beschäftigte in Betrieben mit GB psychische Belastungen Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 28 38 60 58 42 51 29 39 41 44 65 59 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3895 Je nach Branchengruppe war im Jahr 2015 der Anteil von Beschäftigen, die in einem Betrieb mit einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen arbeiten, unterschiedlich. In fünf Branchengruppen waren mehr als die Hälfte der Beschäftigten in deutschen Betrieben beschäftigt, in denen Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der Gefährdungsart psychische Belastungen durchgeführt wurden. In der Branchengruppe XI Gesundheits- und Sozialwesen war im Jahr 2015 der Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit einer Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastungen mit 65 Prozent am größten. In sieben Branchengruppen war weniger als jeder zweite Beschäftigte in einem Betrieb tätig, in dem eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde. Mit 28 Prozent am geringsten war der Anteil im Jahr 2015 in der Branchengruppe „I Nahrungsmittelerzeugung“. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Krankenhäusern sowie in stationären Pflegeeinrichtungen, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte jeweils gesondert ausweisen und nach Betriebsgrößen ordnen)? Für einzelne Branchen/Tätigkeitsbereiche liegen über die GDA-Betriebsbefragung 2015 keine Daten vor. (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 10). 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden und Institute, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ nach § 5 Absatz 3 ArbSchG durchgeführt wurde (bitte jeweils gesondert für Bundesministerien , Behörden und Institute ausweisen)? Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird nicht personen-, sondern tätigkeitsbezogen durchgeführt. Nach dem typisierenden Ansatz können gleichartige Arbeitsbedingungen in einer Gefährdungsbeurteilung gebündelt werden. Die Durchführung einer besonderen Gefährdungsbeurteilung in Form einer Befragung zur individuellen psychischen Gesundheit der Beschäftigten kann über das ArbSchG nicht begründet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Folgende, gesondert für Ministerien, Behörden und Institute ausgewiesenen Angaben wurden von den Bundesministerien gemacht: Bundesministerien Anteil der Beschäftigten, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ nach § 5 Absatz 3 ArbSchG durchgeführt wurde Bundesministerium der Finanzen (BMF) 100 % Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 100 % Auswärtiges Amt 100 % Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Fehlanzeige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 100 % Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 100 % Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Die seit 2014 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilende psychische Belastung bei der Arbeit wurde im BMVg selbst in der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 100 % Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend 100 % Bundesministerium für Gesundheit 100 % Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) meldet Fehlanzeige und führt aus: „Die Fragestellung kann in dieser Form nicht beantwortet werden, da es eine Gefährdungsbeurteilung zur „psychischen Gesundheit der Beschäftigten“ nicht gibt. Im Rahmen eines Pilotprojektes zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung mit der Prüfliste ‚Psychische Belastungen‘ der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) wurden auf freiwilliger Basis Beschäftigte in 53 Behörden befragt.“ Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Es ist beabsichtigt, im 4. Quartal 2018 im Rahmen einer Beschäftigungsbefragung eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Zum Themenbereich „Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz “ werden regelmäßig verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte aller Ebenen durch externe Trainer(innen) unter Einbeziehung des Ärztlichen und Sozialen Diensts der obersten Bundesbehörden durchgeführt, die Teilnahme wird dokumentiert . Ebenso wurden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalverwaltung geschult. Bundesministerium für Bildung und Forschung 100 % Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Es ist beabsichtigt, eine Gefährdungsanalyse im 4. Quartal 2018 durchzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3895 Geschäftsbereichsbehörden Zollverwaltung (unmittelbarer Geschäftsbereich des BMF) 95 % Bundeszentralamt für Steuern (unmittelbarer Geschäftsbereich des BMF) 88,94 % Informationstechnikzentrum Bund (unmittelbarer Geschäftsbereich des BMF) 0 % Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (mittelbarer Geschäftsbereich des BMF) 10,6 % Bei der BaFin wurde die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Psyche im Rahmen des Projektes „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ konzipiert. Dafür werden Untersuchungsgruppen mit ähnlichen Tätigkeiten gebildet, die einen wissenschaftlich validierten Fragebogen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) anonym ausfüllen. Dieser wird dann mit einem entsprechenden Tool der UVB ausgewertet. Die Untersuchungsergebnisse werden sodann analysiert und die Beschäftigten erarbeiten im Rahmen der Mitarbeiterzirkel Lösungsansätze für die abgeleiteten Belastungen. Bislang wurde die GB Psyche in der BaFin bei 286 von 2 712 aktiven Beschäftigten (ca. 10,6 %) durchgeführt. Weitere Abfragen sind für das Jahr 2018 konkret in Planung, so dass Ende 2018 voraussichtlich für 463 aktive Beschäftigte (ca. 17,1 %) eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Bundesanstalt für Immobilienaufgabe (mittelbarer Geschäftsbereich des BMF 0 % Bundesverwaltungsamt (BVA) Das BVA hat im Mai 2017 eine psychische Gefährdungsbeurteilung im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Zum damaligen Zeitpunkt waren alle insgesamt 3 874 Beschäftigten des BVA aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Am 1. Juni 2018 hat das BVA Aufgaben und Personal des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übernommen. Diese Beschäftigten werden in den Nachfolgeprozess mit Workshops und Zirkeln einbezogen. Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Die BpB hat im Jahr 2017 eine Abfrage zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG bei den Beschäftigten durchgeführt. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Seit 2014 hat das BfV für zwei besondere Arbeitsbereiche (mit circa 100 Mitarbeiter/innen) eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für das Haus insgesamt ist aktuell für 2018/2019 in Vorbereitung. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Im BAMF wurde bislang keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Aktuell ist diese in Planung und wird als Pilot in einer Abteilung des BAMF starten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Geschäftsbereichsbehörden Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Das BBR überprüft regelmäßig Gefährdungspotenziale insbesondere nach dem § 5 Absatz 3, Nummer 1-3 ArbSchG. Im angegebenen Zeitraum (ab 2014) hat das BBR noch keine systematische psychische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Absatz 3, Nummer 6 durchgeführt. Diesbezüglich wurde individuell geprüft, beurteilt und unter Einbeziehung des medizinischen Dienstes des BBR beraten. Das BBR beabsichtigt, noch in diesem Jahr auch eine systematische Beurteilung zu starten. Technisches Hilfswerk 100 % aller Arbeitsplätze Statistisches Bundesamt 100 % Bundespolizei Von den dreizehn Bundespolizeibehörden haben neun Bundespolizeibehörden Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchgeführt bzw. befinden sich im Prozess der Umsetzung. Eine prozentuale Angabe über den Anteil der Beschäftigten, die an einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in den Bundespolizeibehörden teilgenommen haben, ist nicht möglich. Das liegt an der Festlegung der Stichprobenauswahl für die Gefährdungsbeurteilung durch die Bundespolizeibehörden. So wurden in einigen Behörden alle Organisationsbereiche in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen . In anderen Behörden erfolgte die Durchführung nur in einzelnen Settings . Bundeskriminalamt Für 90 % der Beschäftigten sind Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die jährlich überprüft werden. Für ca. 60 % der Beschäftigten wurde der Baustein psychische Belastungen, der Bestandteil der Handlungshilfe ist, angewandt (anonymisierter Fragebogen , Teilnahme freiwillig). Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 100 % Deutsches Archäologisches Institut 0 % Zentrum für internationale Friedenseinsätze 0 % Bundesamt für Justiz: 100 % Deutsches Patent- und Markenamt Gefährdungsbeurteilung wurde in einzelnen Organisationseinheiten durchgeführt ; der Anteil der Beschäftigten ist nicht mehr rekonstruierbar Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 0 % Bundesgerichtshof 100 % Bundesverwaltungsgericht 0 % Bundespatentgericht 61 % Bundesfinanzhof 100 % Behörden und Gerichte im Geschäftsbereich des BMAS 100 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3895 Geschäftsbereichsbehörden Geschäftsbereich des BMVg Der Anteil der Beschäftigten für den Geschäftsbereich des BMVg kann nur durch die Anzahl der Dienststellen bzw. durch eine Schätzung der Prozentzahl der Beschäftigten dargestellt werden. Im Geschäftsbereich des BMVg haben 26 % der Dienststellen die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bereits durchgeführt. Weitere 29 % haben mit der Durchführung begonnen. Das entspricht einem Anteil von ca. 35 % der Beschäftigten des Geschäftsbereiches des BMVg. Zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung hat das BMVg in seinem Geschäftsbereich eine Kampagne „Arbeiten in Balance“ initiiert, die vorrangig Führungskräfte und das Arbeitsschutzfachpersonal der Bundeswehr darin schulen und unterstützen soll, psychische Belastungen bei der Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu berücksichtigen Behörden im Geschäftsbereich des BMEL 73,35 % Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 100 % Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 100 % Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 0 %, die Gefährdungsbeurteilung wird derzeit vorbereitet bzw. in 2018 fortgesetzt . Umweltbundesamt (UBA) Für die Durchführung der o. g. Gefährdungsbeurteilung führt das UBA seit 2003 regelmäßig Beschäftigungsbefragungen mit einem sehr umfassenden Themenspektrum (Kompetenzerwartung/-entwicklung, Über- und Unterforderung , Ganzheitlichkeit, Vielfalt und Ablauf der Arbeitsaufgaben, Führung, Betriebsklima, Identifikation, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Gesundheit , Arbeitsfähigkeit) durch. Die Befragung richtet sich grundsätzlich an alle Beschäftigten. Die Beteiligung lag in 2003 bei 46 %, 2006 bei 59 %, 2011 bei 56 % und 2017 bei 61%. Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Das BfE befindet sich noch in der Aufbauphase. Bei ca. 72 % der Beschäftigten des BfE wurde eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der noch im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgenommenen Kooperationsgespräche durchgeführt (147 von 204 Beschäftigten). Für die am Standort Berlin neu eingestellten Beschäftigten wurden angesichts der Aufbausituation noch keine Gefährdungsbeurteilungen realisiert. Bundesamt für Naturschutz Durchführung und Implementierung der o. g. Gefährdungsbeurteilung werden durch eine im August 2017 geschaffene Projektgruppe „Gesundheit“ betreut . Eine externe Beratungsfirma soll eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vornehmen, indem diese eine Mitarbeiterbefragung auf der Basis des Copenhagen Psychosocial Questionnaire durchführt. Der Prozess wird ca. 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Im Jahr 2015 wurden alle Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit psychischen Belastungen durch ein externes Unternehmen geschult. Der Aspekt der psychischen Belastungen ist seitens der Führungskräfte verpflichtend in den jährlichen Kooperationsgesprächen zu besprechen. Die Durchführung der Gespräche wird dokumentiert. Für 90 % der Beschäftigen ist seit 2015 eine o. g. Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3895 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Institute Robert Koch–Institut 100 % Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 100 % Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: 90 % Paul-Ehrlich-Institut: 55 %, die Gefährdungsbeurteilung wird derzeit vorbereitet bzw. in 2018 fortgesetzt. Für die übrigen Behörden der Geschäftsbereiche und die übrigen Institute liegen keine Angaben vor. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen für die Zunahme von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt vor? Hinsichtlich der arbeitsbezogenen Anforderungen zeigt sich, basierend auf den Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, dass zwischen Ende der 90er und Mitte der 2000er Jahre eine erhebliche Steigerung der Belastungswerte stattgefunden hat. Im Vergleich der letzten Befragungen 2005/2006 und 2011/2012 haben sich die Anforderungen aus Arbeitsinhalt und –organisation auf hohem Niveau stabilisiert (Lohmann-Haislah, 2012). Als mögliche Ursachen werden häufig mit dem Wandel der Arbeitswelt verbundene Entwicklungen genannt, wie die Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft, die Durchdringung der Arbeitswelt mit modernen Kommunikationstechnologien, zunehmende Eigenverantwortung für Ablauf und Erfolg von Arbeitsprozessen, fortlaufende Beschleunigung von Produktions-, Dienstleistungs- und Kommunikationsprozessen bei steigender Komplexität der Aufgaben und zunehmenden Lernanforderungen sowie die Ausbreitung beruflicher Unsicherheit in diskontinuierlichen Beschäftigungsverhältnissen als Ausdruck ständiger Veränderungsprozesse. Die genauen Ursachen für die Entwicklung der arbeitsbezogenen Anforderungen sind jedoch schwer empirisch zu belegen. So gaben bspw. bei der BiBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2011/2012 Beschäftigte, die von Restrukturierungen berichten, häufiger starken Termin- und Leistungsdruck an (62 Prozent) als Beschäftigte ohne Restrukturierungserfahrungen (45 Prozent). Eine Ursachenzuschreibung ist aufgrund der Querschnittstruktur der Daten nicht möglich (Lohmann-Haislah, 2012). 14. Welche Forschungs- oder Modellprojekte zum Thema psychische Belastungen finanziert die Bundesregierung, und in welcher Weise werden Daten zu dieser beruflichen Belastungssituation erhoben? Eine Übersicht über alle Forschungs- oder Modellprojekte zum Thema psychische Belastungen liegt der Bundesregierung nicht vor. Auch der Bundesbericht Forschung und Innovation gibt hierzu keine Informationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3895 15. Was hat die Auswertung der vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz - und Arbeitsmedizin insbesondere mit Blick auf psychische Erkrankungen ergeben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung? 16. Hält die Bundesregierung die vorliegenden Erkenntnisse für ausreichend, um unverzüglich eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Welche weiteren Voraussetzungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Arbeitsschutz insbesondere im Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung zu überprüfen. Hierzu werden die vorliegenden Studien der BAuA, besonders im Blick auf psychische Erkrankungen, ausgewertet. Darüber hinaus zieht die Bundesregierung aus den vorliegenden Ergebnissen die Schlussfolgerung, dass es schon heute möglich ist, Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung , zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig erkennen und diesen durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung vorzubeugen. Im Rahmen der GDA wurden hierzu gemeinsam mit Ländern , Unfallversicherungsträgern und den Sozialpartnern Empfehlungen und Instrumente entwickelt und Betriebe durch Beratung und Überwachung befähigt, die für sie adäquaten Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. Psychische Belastungen können sowohl durch Unter- als auch durch Überforderung ein Gesundheitsrisiko nicht nur für psychische Erkrankungen, sondern auch für Herz-Kreislauf- und Muskel-Skelett-Erkrankungen darstellen. Es kann deshalb nicht das Ziel einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit sein, Belastungen grundsätzlich zu reduzieren. Vielmehr kommt es darauf an, sie optimal an die Bedürfnisse und Ressourcen der einzelnen Beschäftigten anzupassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333