Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/390 19. Wahlperiode 09.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/313 – Erkenntnisse zur Internetseite „Anonymousnews.ru“ und Mario R. V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. November 2017 berichtete die „Tagesschau online“ über politische Falschmeldungen, die auf der Internetseite „www.anonymousnews.ru“ gezielt und anonym von Russland aus verbreitet werden. Insbesondere Linke, Migrantinnen /Migranten und Muslime stehen im Fokus der dort verbreiteten „Fake News“. Bei der Website soll es sich um ein „Medienprojekt von Rechtsextremen “ handeln, das u. a. von Mario R. betrieben werde. Nach Mario R. wird wegen des Betreibens des Onlineshops „Migrantenschreck“ per Haftbefehl gesucht , weil er über dieses Portal illegal Schusswaffen vertrieben habe. Mario R. sei indes im Ausland untergetaucht. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein sieht nach Presseberichten grundsätzlich die Möglichkeit eines Amtshilfeersuchens , um die Identität der Betreiber der Internetseite „www. anonymousnews.ru“ offenzulegen (vgl. http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/ anonymous-russland-101.html, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017- 02/migrantenschreck-illegale-waffen-website-offline/komplettansicht). 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Betreiber, Anbieter, Autorinnen/Autoren und weitere Mitwirkende der Internetseite „www. anonymousnews.ru“ und dessen Sitz? Bei der Internetpräsenz „www.anonymousnews.ru“ handelt es sich um die Nachfolge des im Februar 2016 temporär gesperrten und dann im Mai 2016 gelöschten Facebook-Profils „Anonymous.Kollektiv“. Gegen den mutmaßlichen Betreiber des „Anonymous.Kollektiv“ (AK), Mario R., führen die Staatsanwaltschaft Erfurt /Thüringen und die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Ermittlungsverfahren. Auf der Internetseite „www.anonymousnews.ru“ werden Beiträge veröffentlicht, die sich in erster Linie gegen Muslime, Flüchtlinge und Vertreter der Bundesregierung richten. Zudem werden auf dieser Webseite zahlreiche Falschmeldungen („Fake News“) gestreut. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/390 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mario R. an der Internetseite „www.anonymousnews.ru“? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufenthaltsort von Mario R.? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Derzeit führen die Staatsanwaltschaften Berlin und Erfurt/Thüringen Ermittlungsverfahren gegen Mario R., wobei die Internetseite „anonymousnews.ru“ ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen ist. Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, obliegt die Erteilung von Auskünften den ermittlungsführenden Staatsanwaltschaften in Berlin und Thüringen. Die Bundesregierung nimmt zu Ländersachverhalten keine Stellung. 4. Wie bewerten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst die politische Einflussnahme, politische Ausrichtung und Inhalte der Internetseite „www.anonymousnews.ru“? Auf dem Nachrichtenportal „www.anonymousnews.ru“ werden regelmäßig islam -, asyl- und regierungskritische Beiträge sowie Beiträge mit russlandfreundlicher Berichterstattung veröffentlicht. Die deutlich größere Reichweite des ehemaligen Facebook-Auftritts des AK wird nicht erreicht. 5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Internetseite „www. anonymousnews.ru“ und deren Betreiber/Anbieter oder sonstige Mitwirkende vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, und aus welchen Gründen? Die Bundesregierung kann die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht beantworten , da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließen Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bisher im In- und Ausland eingeleitete Strafverfahren gegen Betreiber, Anbieter, Autorinnen/Autoren und weitere Mitwirkende der Internetseite „www.anonymousnews.ru“ (bitte einzeln nach Alter und Herkunft der Beschuldigten, vorgeworfenen Straftatbeständen, ermittlungsführenden Behörden, Verurteilungen bzw. Verfahrenseinstellungen spezifizieren)? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/390 7. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Amts- oder Rechtshilfeersuchen an die Russische Föderation oder andere Staaten im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Internetseite „www.anonymousnews.ru“ (bitte einzeln nach Datum, Anlass, Gegenstand und Ergebnis der Ersuchen spezifizieren)? 8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Auslieferungsersuchen an die Russische Föderation oder andere Staaten im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mario R. (bitte einzeln nach Datum, Anlass, Gegenstand und Ergebnis der Ersuchen spezifizieren)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333