Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3908 19. Wahlperiode 21.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3381 – Pogrome gegen Roma in der Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Menschenrechtsgruppen beobachten eine erhebliche Zunahme rechtsextremistischer Gewalt in der Ukraine. LGBTI (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen), politische Aktivistinnen und Aktivisten und Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten sehen sich zunehmender Gewalt durch rechtsextreme Gruppierungen ausgesetzt. Besonders dramatisch entwickeln sich Pogrome gegen Roma, die sich 2018 bereits mehrfach ereignet haben. Bei einem solchen Pogrom in der Nähe von Lwiw ist am 23. Juni 2018 einRoma ermordet worden, mehrere Personen wurden verletzt (http:// khpg.org/en/index.php?id=1529848824). In den Wochen zuvor war es bereits an anderen Orten zu pogromartigen Überfällen gekommen: Unweit von Kiew (Lysá hora) vertrieben Angehörige der Neonazi -Gruppe C14 (S14) am 20. April 2018 15 Roma-Familien und zündeten ihre Zelte an. Die Polizei bestritt zunächst, dass es Gewalt gegeben habe, und sprach lediglich von einer „Aufräum“-Aktion. Ein Angehöriger von C14 gab selbst an, die Aktion sei in Abstimmung mit Kräften der sogenannten Munizialnaja Warta (etwa: Stadtwache, deren Führer ebenfalls ein C14-Aktivist ist) und der Verwaltung des Holosijiw-Distriktes erfolgt (http://khpg.org/en/index. php?id=1524441220). Erst nachdem Bilder des Verbrechens auftauchten, nahm die Polizei Ermittlungen auf (http://khpg.org/index.php?id=1524694064). In der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 2018 brannten etwa 30 maskierte Männer eine Roma-Siedlung in Rudne (nahe Lwiw) nieder. Nach Angaben der Charkiwer Menschenrechtsgruppe ermittelte die Polizei lediglich wegen „Hooliganismus “ (http://khpg.org/en/index.php?id=1526086152). Am 22. Mai 2018 ereignete sich ein ähnlicher Angriff in der Ortschaft Velyka Berezovytsa nahe Ternopil, bei dem erstmals auch Schusswaffen gegen die Roma eingesetzt wurden (http://khpg.org/en/index.php?id=1527126540&w= ternopil). Auch hier nahm die Polizei Ermittlungen wegen „Hooliganismus“ auf, obwohl die ukrainische Menschenrechtsbeauftrage, wie auch im Fall des Pogroms bei Rudne, deutliche Anzeichen für ein Hassverbrechen mit rassistischer Motivation sah (www.ombudsman.gov.ua/ua/all-news/pr/23518-folyudmila -denisova-vidkrila-provadzhennya-za-faktom-napadu-na-romskij-t/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit Äxten und Vorschlaghämmern zerstörten am 7. Juni 2018 Angehörige der extrem-nationalistischen „Nazyonalny Druschini“ („Національні Дружини“, etwa „Nationale Bürgerwehr“, bestehend aus früheren Angehörigen des rechtsextremen Asow-Bataillons) ein weiteres Roma-Lager im Holosiivskyi-Park in Kiew (http://khpg.org/en/index.php?id=1528485728&w=roma). Der Kiewer Wissenschaftler Wjatscheslaw Lichatschew konstatiert in einer im Mai 2018 veröffentlichten Studie für Freedom House: „Nach der ukrainischen Euromaidan-Revolution 2014 und der sich daran anschließenden Aggression Russlands haben extrem-nationalistische Ansichten und Gruppierungen […] in weiten Teilen der Gesellschaft erheblich an Legitimität gewonnen“ (https:// freedomhouse.org/sites/default/files/ukraine%20brief%20final.pdf). Der Wissenschaftler beklagt unter anderem, dass die Straftaten der Rechtsextremen durch die Behörden bislang in keinem Fall sanktioniert worden seien. Die Sicherheitsbehörden legten vielmehr eine „inakzeptable Passivität“ an den Tag und unternähmen nichts oder jedenfalls viel zu wenig, um die Opfer der rechtsextremen Gewalttaten zu schützen und gegen die Täter vorzugehen. Der Forscher konstatiert eine „schrittweise Annäherung zwischen einigen rechtsextremen Gruppierungen und dem Staat“ und befürchtet eine weitere Zunahme rechtsextremistischer Gewalttaten im Vorfeld der Parlamentswahlen im kommenden Jahr. Die Neonazi-Organisation C14 wird, wie auch andere rechtsextreme bzw. rechtsextrem beeinflusste Organisationen, einem Bericht von Hromadske TV zufolge mit mehreren Zehntausend Euro vom ukrainischen Jugend- und Sportministerium für „nationalpatriotische Erziehungsprojekte“ gefördert (https://en.hromadske.ua/posts/far-right-group-c14-wins-funding-from-ukrainiangovernment ). Auch der UN-Menschenrechtskommissar Seid bin Ra’ad Seid Al-Hussein beklagt das Klima der Straflosigkeit für Verbrechen an Roma und anderen Minderheiten (www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID= 23166&LangID=E). Der Verfolgung von Roma durch Neonazis entgegenzutreten , ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller angesichts des historischen Hintergrundes auch eine Aufgabe für die Bundesrepublik Deutschland . Bei den Roma, die in der Ukraine leben, handelt es sich häufig um Überlebende des von deutschen Soldaten und Polizisten während des Zweiten Weltkrieges mit Unterstützung örtlicher Kollaborateure ausgeübten Völkermordes. Die ukrainischen Sicherheitsbehörden werden von Deutschland und der EU seit Jahren unterstützt – es kann daher nicht hingenommen werden, dass diese Behörden dann nicht gegen Rechtsextreme vorgehen, sondern ein Klima der Straflosigkeit für sie schaffen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat das Thema Diskriminierung von und Übergriffe auf Roma in der Ukraine sowohl mit der ukrainischen Regierung als auch mit Vertretern von Roma aufgenommen und steht mit allen Seiten hierzu im Dialog. Über europäische und multilaterale Programme fördert die Bundesregierung zahlreiche Projekte in der Ukraine, die der Unterstützung von Roma, der weiteren Professionalisierung von ukrainischen Sicherheitsbehörden in den Bereichen Menschenrechte und Minderheitenschutz sowie der Mediation und dem Austausch zwischen lokalen und regionalen Behörden und Roma-Gemeinschaften dienen. Verstärkte Bemühungen von ukrainischen kommunalen Behörden und Roma- Verbänden, zwischen den betroffenen Bevölkerungsgruppen zu vermitteln, haben in den vergangenen fünf Jahren insgesamt zu einer Verbesserung der Situation für viele Roma in der Ukraine geführt. Dies stellt auch die von der Koalition der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3908 Roma-Nichtregierungsorganisationen „Strategie 2020“ im Frühjahr 2018 veröffentlichen soziologischen Studie „Roma-Rechte in der Ukraine: Probleme, Herausforderungen , Perspektiven“ fest. Die Vorfälle seit dem Frühjahr 2018 wurden mehrfach in Gesprächen mit Vertretern der ukrainischen Regierung in Kiew und Berlin thematisiert. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin aktiv für die Stärkung des Schutzes und der Rechte der Roma in der Ukraine ein. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Angriffe auf Roma bzw. deren Unterkünfte in der Ukraine seit dem Regierungswechsel im Februar 2014 (bitte soweit möglich diesbezügliche Vorfälle vollständig auflisten)? Der Bundesregierung sind aus den Medien, aus Berichten von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Gesprächen mit Roma- sowie NRO-Vertretern diverse Angriffe auf Roma in den vergangenen Jahren bekannt geworden. Da die offizielle ukrainische Statistik bei Opfern von Straftaten nicht nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe unterscheidet, lassen sich hieraus keine Hinweise auf die Zahl der Angriffe gegen Roma entnehmen. Eine Auflistung von Vorfällen mit vermutetem antiziganistischem Hintergrund, von denen die Bundesregierung aus verschiedenen Quellen Kenntnis erlangt hat, kann der Anlage 1 entnommen werden. 2. Welche der Überfälle auf Roma, wie sie von Menschenrechtsgruppen bilanziert werden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von a) der ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten, b) dem ukrainischen Innenministerium und c) den örtlich mit der Ermittlung beauftragten Polizeibehörden als politisch motivierte Hassverbrechen eingestuft? Die Fragen 2 bis 2c werden zusammengefasst beantwortet. Die Qualifizierung einer Tat als Verbrechen obliegt grundsätzlich den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden wegen der Taten am 21. April 2018 im Kiewer Lysa Hora und in Lemberg am 23. Juni 2018 Ermittlungsverfahren (auch) wegen Verstoßes gegen Artikel 161 des ukrainischen Strafgesetzbuchs, der die Verletzung der Gleichheit der Bürger aufgrund ihrer Rasse, Nationalität oder religiösen Bekenntnisses unter Strafe stellt, eingeleitet. 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Monitoring politisch motivierter Hassverbrechen in der Ukraine, welche Behörden bzw. Nichtregierungsorganisationen führen ein Monitoring durch, welche Ressourcen stehen ihnen dafür von Seiten der Behörden zur Verfügung, mit welchen Defiziten sehen sie sich konfrontiert und für wie verlässlich schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse ein? Die Beobachtungsmission Ukraine (Human Rights Monitoring Mission in Ukraine – HRMMU) des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) beobachtet die Lage der Menschenrechte in der Ukraine in ihrer Gesamtheit. Ihre Vierteljahresberichte (www.un.org.ua/en/publications- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode and-reports/un-in-ukraine-publications/3592-un-reports-on-human-rights-situationin -ukraine) sind nach Einschätzung der Bunderegierung verlässlich. Das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) unterhält in Warschau eine Kontaktstelle für Angelegenheiten der Roma und betrachtet die Entwicklung der Situation der Roma der Ukraine aufmerksam (www.osce.org/odihr/roma-andsinti ). Das Büro der Ombudsperson für Menschenrechte des ukrainischen Parlaments verfolgt ebenfalls gegen Minderheiten gerichtete Straftaten und nimmt hierzu auch öffentlich Stellung (www.ombudsman.gov.ua). Seit 2006 beobachtet auch der Euro-Asian Jewish Congress Hassverbrechen, Antisemitismus und Xenophobie in der Ukraine und berichtet hierüber halbjährlich (http://jewseurasia.org/page443). Darüber hinaus beobachtet die International Renaissance Foundation im Rahmen ihres Roma-Programms die Situation der Roma in der Ukraine (www.irf.ua/en/ programs/roma/). Weitere internationale Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch, aber auch die Koalition der Roma-Nichtregierungsorganisationen „Strategie 2020“ befassen sich mit der Situation der Roma und anderer Minderheiten. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird nur das Büro der Ombudsperson des ukrainischen Parlaments aus staatlichen Mitteln finanziert. Ukrainische Nichtregierungsorganisationen der Roma verfügen häufig nicht über ausreichende Kapazitäten , um an Programmausschreibungen teilzunehmen oder lehnen zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit eine Finanzierung aus ukrainischen staatlichen Quellen grundsätzlich ab. 4. Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Bereitschaft oder Fähigkeit ukrainischer Sicherheitsbehörden (auch auf lokalem Niveau) ausgeprägt , rechtsextrem oder rassistisch bzw. antiziganistisch motivierte Straftaten (Hassverbrechen) als solche zu erkennen und zu verfolgen und von solchen Straftätern bedrohte Roma zu schützen, und welche Defizite erkennt sie diesbezüglich? In der Ukraine bestehen wegen der weiterhin unvollständigen Reform der Sicherheitsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft grundsätzlich Mängel in der effektiven Strafverfolgung. Hiervon ist die Verfolgung von rechtsextremen oder rassistischen bzw. antiziganistisch motivierten Straftaten nicht ausgenommen. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass der Wille und die Fähigkeit der Polizei zum Schutz von Minderheiten in den vergangenen Jahren teilweise erheblich zugenommen haben. Dies gilt auch hinsichtlich des Schutzes von Roma. So berichten Nichtregierungsorganisationen darüber, dass die Polizei beispielsweise bedrohte Roma-Siedlungen in Transkarpatien mit Streifendienst schütze. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Aufklärungsquote von Hassverbrechen in der Bundesregierung? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage nach der Aufklärungsquote auf die Ukraine bezieht. Die Statistik der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine weist für die Jahre 2013 bis Juni 2018 insgesamt 263 neu eingeleitete Er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3908 mittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat gegen die in den Artikeln 115, Absatz 14, Artikel 121, Absatz 2, Artikel 122, Absatz 2, Artikel 126, Absatz 2, Artikel 127, Absatz 2, Artikel 129 Absatz 2 und Artikel 161 geschützten Rechtsgüter der Gleichberechtigung der Religion, der Minderheiten und der Herkunft aus. In 61 Fällen wurde in diesem Zeitraum Anklage erhoben. Details können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr Zahl der neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren Anklage erhoben Strafverfahren eingestellt Ermittlungen noch nicht abgeschlossen 2013 22 7 39 15 2014 33 12 14 17 2015 43 6 17 35 2016 58 21 19 37 2017 60 10 25 49 Jan-Juni 2018 47 5 20 41 Statistische Angaben über in diesen Zeitraum ergangene Urteile liegen nicht vor. 6. Inwiefern erkennt die Bundesregierung eine politische Einflussnahme auf die Justizorgane in der Ukraine, und welchen Einfluss hat dies auf die Einstufung eines Delikts als Hassverbrechen, die Ermittlungen und auf die Urteilspraxis ? Auf die Antwort der Bunderegierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1147 sowie auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Inwiefern führt nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine die Einstufung einer Straftat als Hassverbrechen zu einer Strafverschärfung (bitte Gesetzeslage und Urteilspraxis darstellen)? Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlungen des Komitees zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung (http://undocs.org/ en/CERD/C/UKR/CO/22-23, 4. Oktober 2016) umgesetzt, insbesondere a) die Aufnahme von nationaler Herkunft bzw. Abstammung als Grund für rassistische Diskriminierung, b) die Untersuchung aller Hassverbrechen gemäß Artikel 161 des Ukrainischen Strafgesetzes, und c) die Einschränkung des vorgenannten Artikels, dass als Fall rassistischer Diskriminierung nur solche Fälle zählen, die während einer öffentlichen Veranstaltung stattgefunden haben, und eine Expertenmeinung eingeholt werden muss, weil diese Einschränkungen dazu führten, dass rassistische Hassverbrechen häufig als „Hooliganismus“ eingestuft würden? Die Fragen 7 bis 7c werden zusammengefasst beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung kann die Einstufung einer Tat als Hassverbrechen zu einer Strafverschärfung führen. So gehören nach Artikel 67 Absatz 3 des ukrainischen Strafgesetzbuchs rassen-, nationalitäts-, und religionsfeindliche Motive zu den straferhöhenden Umständen der Strafzumessung, von denen das urteilende Gericht nur in begründeten Fällen abweichen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Artikel 115 Absatz 2 Nummer 14 des ukrainischen Strafgesetzbuchs bestimmt rassen-, nationalitäts-, und religionsfeindliche Motive zu Mordmerkmalen, die den Strafrahmen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts auf bis zu lebenslange Haft erhöhen. Artikel 161 des ukrainischen Strafgesetzbuchs stellt die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Nationalität oder des religiösen Bekenntnisses unter Strafe. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von fünf Jahren. Bei der Einstufung einer Tat nach Artikel 296 des ukrainischen Strafgesetzbuchs als Hooliganismus (Störung der öffentlichen Ordnung verbunden mit ausdrücklicher Missachtung der Gemeinschaft in einer höchst empörenden oder außergewöhnlich zynischen Weise) ist hingegen ein Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu sieben Jahren Haft vorgesehen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen des Komitees zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung vor. 8. Kann die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis heraus die Einschätzung mehrerer Beobachter bestätigen, dass die ukrainischen Sicherheitsbehörden unangemessen auf rechtsextreme Straftaten bzw. Hassverbrechen reagieren (siehe Vorbemerkung), und wenn ja, woran macht sie dies fest, und welche Ursachen sieht sie hierfür? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 9. Welche Unterstützung in Form von Ausbildungen und Ausrüstungen haben deutsche Sicherheitsbehörden sowie nach Kenntnis der Bundesregierung andere Sicherheitsbehörden von EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Institutionen seit dem Regierungswechsel im Februar 2014 ukrainischen Sicherheitsbehörden gewährt (bitte möglichst ausführlich darstellen), und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die ukrainische Polizei dennoch nach Meinung vieler Beobachter (siehe Vorbemerkung) unzureichend auf Hassverbrechen von Neonazis reagiert? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die durch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei geleisteten Maßnahmen polizeilicher Aufbauhilfe, die seit dem Regierungswechsel im Februar 2014 bis einschließlich 31. März 2018 durchgeführt wurden, sind vollumfänglich in den Antworten der Bundesregierung auf die Quartalsanfragen zu Zoll- und Polizeieinsätzen im Ausland dargestellt.1 Das Bundeskriminalamt hat seit dem 1. April 2018 für die ukrainischen Sicherheitsbehörden einen Lehrgang zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität als besondere Erscheinungsform der Organisierten Kriminalität (Juni 2018) veranstaltet. Bezüglich der allgemeinen Unterstützung durch die zivile EU-Mission „European Union Advisory Mission Ukraine“ sowie das Kommissionsprojekt „EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine“ wird auf die Antwort der Bundes- 1 vom 05. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 05. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5814), vom 02.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115) sowie vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892 und vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3908 regierung zu den Fragen 3, 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13528 verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis von Übersichten zu konkreten Maßnahmen in Form von Ausbildung und Ausrüstung seit Februar 2014. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aktivitäten, Aktivistenbzw . Mitgliederpotentiale, Finanzierung, Bewaffnung und gesellschaftliche Resonanz (auch hinsichtlich ihrer Darstellung in Massenmedien) ukrainischer rechtsextremer Gruppierungen wie Swoboda, Nationaler Korpus, Rechter Sektor, Freiwilligenbewegung der OUN (Organisation Ukrainischer Nationalisten), Bruderschaft, C14, Karpathen-Sitsch, Sozial-Nationale Vereinigung , UNA-UNSO (Ukrainische Nationalversammlung – Ukrainische Nationale Selbstverteidigung), Tradition und Ordnung, Rache, Revolutionäre Rechte Kräfte (die in der erwähnten Studie von Wjatscheslaw Lichatschew als gewaltorientierte extremistische Vereinigungen gewertet werden) sowie weiteren rechtsextremen Gruppierungen wie der „Nazyonlny Druschini“, Asow und anderen sowie deren jeweiliges Verhältnis zu Behörden (bitte möglichst vollständig beantworten)? Inwiefern werden diese Organisationen von den ukrainischen Sicherheitsbehörden als rechtsextrem oder gewalttätig eingestuft? Der Bundesregierung ist die zitierte Studie, die nach ihrer Kenntnis bisher umfassendste Analyse rechtsextremer Tendenzen in der Ukraine, bekannt. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam und mit Sorge die Aktivitäten von der rechtsextremen Szene zugerechneten Gruppierungen in der Ukraine, die nach Einschätzung des Verfassers der zitierten Studie bisher nicht auf wachsende Resonanz in der Gesellschaft stoßen und spricht dieses Thema auch gegenüber der ukrainischen Regierung an. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitere Beantwortung der Frage 10 aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen kann. Eine weitergehende Beantwortung dieser Frage würde Informationen zu Aufklärungsaktivitäten , Analysemethoden und zur aktuellen Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes preisgeben. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste sind jedoch im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig, ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Fähigkeiten, Methoden und Aufklärungsschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen , was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS- Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* 11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Formen vereinbarter Zusammenarbeit zwischen rechtsextremen Gruppierungen und Behörden in der Ukraine (bitte möglichst vollständig darstellen), und worauf bezieht sich diese Zusammenarbeit? In welchem Umfang ist es zutreffend, dass solche Gruppierungen von den Behörden als gesellschaftliche Vereinigungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung anerkannt sind (vgl. https://en.hromadske.ua/posts/whats-behindukraines -shocking-national-druzhyna-militia) und dabei auch gewisse hoheitliche Befugnisse ausüben dürfen (bitte vollständig anführen, auf welche rechtsextremen Gruppierungen in welchen Städten bzw. Regionen dies zutrifft )? Gemäß ukrainischer Gesetzgebung sollen Bürgerliche Formationen zum Schutz der Öffentlichen Ordnung lokale Selbstverwaltungen und Strafverfolgungsorgane unterstützen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verhindern und Personen, Eigentum und öffentliche Interessen vor ungesetzlichen Eingriffen bewahren sowie an Rettungsmaßnahmen teilnehmen. Derartige Formationen müssen aus mindestens zehn Personen, die unter anderem nicht wegen vorsätzlicher Taten vorbestraft oder drogen- oder alkoholabhängig sind, bestehen. Ihre Mitglieder, die während ihrer Tätigkeit Ausweise mitführen und Armbänder als Kennzeichen tragen müssen, sind zur strikten Einhaltung der Gesetze verpflichtet und unterstehen der Aufsicht der Nationalpolizei oder dem Staatlichen Grenzdienst. Die Bildung Bürgerlicher Formationen bedarf der Zustimmung der örtlichen Verwaltung. In Ausübung ihrer Unterstützungstätigkeiten für den staatlichen Grenzdienst oder die Nationalpolizei dürfen sie auch physische Gewalt ausüben, Selbstschutzausrüstung tragen und Selbstverteidigungsausrüstung, die Tränengas oder andere gesetzlich zulässige Substanzen versprühen kann, mitführen; in ländlichen Gebieten dürfen sie selbstständig Aufgaben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie Identitätsprüfungen und Fahrzeugüberprüfungen durchführen. Der Besitz oder die Nutzung von Waffen ist ihnen verboten. Jegliche Aktivitäten bedürfen einer vorherigen Ausbildung durch den Staatlichen Grenzdienst oder die Nationalpolizei. Die Bundesregierung beobachtet Berichte über Registrierungen von Gruppierungen , die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, als bürgerliche Formationen zum Schutz der Öffentlichen Ordnung und der Staatsgrenze aufmerksam und mit Sorge. So sollen lokale Zellen der „Nazyonalny Druschini“ in den Gebieten Dnipropetrowsk, Wolhynien, Iwano-Frankiwsk und Saporischschja sowie der „Rechte Sektor“ in der Region Riwne als bürgerliche Formationen zum Schutz der Öffentlichen Ordnung und der Staatsgrenze registriert sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzsteller des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3908 12. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die rechtsextreme Vereinigung C14 sowie die rechtsextreme Partei Swoboda Anfang Juni 2018 Förderzusagen des ukrainischen Ministeriums für Jugend und Sport in Höhe von mehreren Zehntausend Euro für sogenannte nationalpatriotische Erziehungsprojekte erhalten haben? Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Abteilungsleiter für Nationalpatriotische Erziehung im Ministerium für Jugend und Sport, Mikola L., Verbindungen zur rechtsextremen UNA-UNSO hat (https://en.hromadske.ua/posts/far-right-group-c14-wins-funding-fromukrainian -government)? Welche weiteren rechtsextremen Vereinigungen bzw. rechtsextrem beeinflussten Vereinigungen erhalten nach Kenntnis der Bunderegierung in der Ukraine staatliche oder regionale bzw. kommunale Fördergelder bzw. haben diese in der Vergangenheit (seit 2012) erhalten, und für welche Projekte (bitte konkret Summen und Organisationen benennen und nach Jahren aufgliedern )? Der Bundesregierung sind entsprechende Pressemeldungen bekannt, belastbare Belege für diese Meldungen liegen ihr jedoch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Wie viele (auch ehemalige) Angehörige der vorgenannten bzw. weiterer rechtsextremer Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich Angehörige welcher Sicherheitsbehörden, und welche hiervon nehmen in diesen höhere Positionen ein? Wie bewertet dies die Bundesregierung? Der Bundesregierung sind Berichte, wonach einzelne Angehörige rechtsextremer Organisationen Positionen in ukrainischen Sicherheitsbehörden einnehmen sollen , bekannt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 15 und 16 verwiesen. Die Bundesregierung spricht dieses Thema auch gegenüber der ukrainischen Regierung regelmäßig an. 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, welche rechtsextremen Gruppierungen in der Ukraine den offiziellen Status als NGO (Nichtregierungsorganisationen ) haben, und welche Bedeutung hat dieser Status, und inwiefern verleiht er einer Organisation mehr Rechte als solchen ohne diesen Status? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Begriff einer Nichtregierungsorganisation im ukrainischen Recht nicht legal definiert. Bürgerliche Vereinigungen, die nach dem Gesetz über gesellschaftliche Vereinigungen (http://zakon3. rada.gov.ua/laws/show/4572-17) registriert sind, sind dem öffentlich zugänglichen „Allgemeinen staatlichen Register“ der juristischen und physischen Personen und Unternehmern (https://usr.minjust.gov.ua/ua/freesearch) zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Verbindungen zwischen Behörden und rechtsextremen Gruppierungen, inwiefern thematisiert sie diese gegenüber der ukrainischen Regierung, und wie reagiert die ukrainische Regierung auf diesbezügliche Vorhaltungen der Bundesregierung? Welche Interessen verfolgen ukrainische Behörden nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Förderung rechtsextremer Organisationen? Die Bundesregierung sieht Berichte, wonach ukrainische Behörden in Verbindung mit rechtsextremen Organisationen stehen und diese zum Teil aus öffentlichen Mitteln fördern sollen, mit Sorge und spricht dies, unter anderem auch gemeinsam mit ihren Partnern der G7, gegenüber der ukrainischen Regierung nachdrücklich an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Verbindungen zwischen ukrainischen Behörden und rechtsextremen Gruppierungen in Bezug auf Unterstützungs-, Ausbildungs-, Finanz- und andere Hilfsangebote gegenüber der Ukraine, und inwiefern kann sie ausschließen, dass die von ihr geleistete Hilfe direkt oder mittelbar ukrainischen Rechtsextremisten zugutekommt ? Das Problem des Rechtsradikalismus und der Übergriffe auf Roma hat die Bunderegierung den ukrainischen Behörden gegenüber mehrfach thematisiert (siehe Antwort zu Frage 24). Die Bundesregierung fördert durch zahlreiche Projekte die demokratische Entwicklung der ukrainischen Sicherheitsbehörden und deren Professionalisierung (siehe Antwort zu Frage 9). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Kontakte ukrainischer rechtsextremer Gruppierungen zur rechtsextremen Szene in Deutschland bzw. der EU (bitte möglichst vollständig auflisten)? Der Bunderegierung sind Kontakte der Partei „Der III. Weg“ zu einzelnen Personen des ukrainischen „Bataillon Asow“ bekannt. Am 15. Oktober 2017 reiste eine Abordnung der Partei „Der III Weg“ zum „Marsch der Nationen“, der von ukrainischen Nationalisten in Kiew/Ukraine durchgeführt wurde. Im Dezember 2017 besuchten Vertreter der Partei „Der III. Weg“ das „Asgardsrei - Festival“ in Kiew. Bei diesem Festival handelt es sich um eine Musikveranstaltung der Richtung „National Socialist Black Metall“, die vom rechtsextremistischen ukrainischen Versandhandel „militant zone“ organisiert wurde. Die Jungen Nationalisten (JN), die Jugendorganisation der NPD, veranstalteten am 11. und 12. Mai 2018 einen Europakongress unter dem Titel „ (Re)generation Europa“, zu dem Vertreter europäischer rechtsextremistischer Vereinigungen eingeladen wurden. Unter anderem nahmen Vertreter des „Nationalen Korps“ aus der Ukraine an diesem Treffen teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3908 18. Welche finanzielle Förderung erhielten seit 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen ukrainischer Roma durch die ukrainische Regierung (bitte konkret Summen und Organisationen benennen und nach Jahren aufgliedern)? Die Fragen 18 und 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Angaben zur direkten Förderung von Organisationen ukrainischer Roma liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . Im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenplans für die Realisierung der Strategie für Schutz und Integration in die Gesellschaft der nationalen Roma-Minderheit bis 2020 berichtet das zuständige ukrainische Kulturministerium in Jahresberichten ausführlich über die Maßnahmen seitens der Ministerien etwa für Ausbildung und Wissenschaft, für soziale Politik sowie der Nationalen Polizei zur sozialen bzw. beruflichen Förderung von Angehörigen der Roma-Minderheit. Details können der Webseite des Kulturministeriums entnommen werden: Bericht für 2013: http://mincult.kmu.gov.ua/control/publish/article?art_id=24 5070815 Bericht für 2014: http://mincult.kmu.gov.ua/control/publish/article?art_id=24 4950446 Bericht für 2015: http://mincult.kmu.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id= 245219116&cat_id=244949510 Bericht für 2016: http://mincult.kmu.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id= 245219776&cat_id=244949510 Bericht für 2017: http://mincult.kmu.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id= 245347410&cat_id=244949510 Genaue Zahlen zum Umfang der Förderung liegen nicht vor. 19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Defiziten bei der Implementierung der Strategie zum Schutz und für die Integration der Roma bis 2020 insbesondere auf lokaler Ebene (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1147)? Inwiefern kann die Bundesregierung ihre Antworten zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/1147 aktualisieren bzw. ergänzen? Der Bundesregierung liegen zu ihrer Antwort zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1147 keine neuen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der sozialen Lage von Angehörigen der Roma-Minderheit in der Ukraine, und inwiefern erfahren (welche Gruppen von) Roma in der Ukraine besondere Diskriminierung seitens Gesellschaft, Medien, Behörden, Bildungseinrichtungen, dem Zugang zu Dokumenten und auf dem Arbeitsmarkt? Welche Auswirkungen auf die soziale Lage der Roma hatte die Unabhängigkeit der Ukraine und der Regierungswechsel im Februar 2014 (bitte möglichst konkrete Angaben machen und ggf. statistisches Material angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung leben die meisten Roma in der Ukraine unterhalb der Armutsgrenze. Ihre Lage wird dadurch erschwert, dass sie nur unzureichend oder gar nicht behördlich erfasst sind, weil ihre Geburt nicht ordnungsgemäß registriert wurde. Daraus folgt eine Reihe von Problemen etwa bei der Erlangung von Ausweispapieren, bei der Schulpflicht und in der (staatlichen) Gesundheitsversorgung (kostenlose Behandlung, Pflichtimpfungen), bei freier Unterbringung und anderen Sozialleistungen. Schlechte Schul-, Aus- und Fortbildung führen zu hoher Arbeitslosigkeit. Nur 38 Prozent sollen im formellen Sektor beschäftigt sein, nur 28 Prozent sollen eine Vollzeitstelle haben. Nach einer Studie der Roma-Stiftung „Tschirikli“ sollen sogar annähernd 90 Prozent nicht über einen formellen Arbeitsplatz verfügen. Eine Studie des Kiewer Internationalen Instituts für Soziologie ergab, dass die wahrgenommene soziale Distanz der Mehrheitsbevölkerung gegenüber Roma am größten ist: circa 90 Prozent der Befragten akzeptieren Roma nicht als Mitbürger. Besonders gefährdet sind Roma, die aufgrund der Kampfhandlungen im Osten der Ukraine fliehen mussten. Häufig verweigern lokale und regionale Behörden Roma den Anspruch auf Unterkunft mit dem Verweis auf Unzumutbarkeit für Binnenflüchtlinge aus anderen Bevölkerungsgruppen. Im Übrigen wird auf die in der Vorbemerkung erwähnte Studie der Koalition von Roma-Nichtregierungsorganisationen „Strategie 2020“ verwiesen. Genaue statistische Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Welche Initiativen unternimmt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur sozialen bzw. beruflichen und politischen Förderung von Angehörigen der Roma-Minderheit, welchen finanziellen Umfang nehmen diese Förderungen seit 2012 ein (bitte nach Jahren aufgliedern), und wie beurteilen Roma-Organisationen selbst den Effekt dieser Maßnahmen? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 22. Inwiefern lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Situation von Roma in der Ukraine als Gruppenverfolgung beschreiben? Wie viele Roma aus der Ukraine haben seit 2014 in Deutschland Asyl beantragt , und welchen Ausgang haben die Verfahren gehabt (bitte Ablehnungen aus formalen Gründen getrennt aufführen und Angaben bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Trotz der jüngsten Ereignisse liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wonach von einer Gruppenverfolgung von Roma aus der Ukraine auszugehen wäre. Auch wenn große Teile der Roma-Bevölkerung sozial marginalisiert und benachteiligt sind und in der Bevölkerung teilweise erhebliche Vorurteile gegen Roma bestehen, bezieht der ukrainische Staat offen Stellung gegen Rassismus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3908 In der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2018 haben in Deutschland insgesamt 845 ukrainische Staatsangehörige, die im Rahmen ihres Asylverfahrens als Volkszughörigkeit Roma angaben, einen Asylantrag gestellt. Im gleichen Zeitraum wurden 801 entsprechende Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Differenzierte Angaben nach Quartalen und nach Art der Entscheidungen können der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden. 23. Welche Anstrengungen unternimmt bzw. fördert die Bundesregierung, um Angehörige der Roma-Minderheit in der Ukraine zu unterstützen und gegen Antiziganismus in der Ukraine vorzugehen, und mit welchen Behörden bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen kooperiert sie dabei (bitte die Maßnahmen vollständig aufzählen und hierfür jährlich seit 2013 vorgesehenes Budget angeben)? Welche weiteren Anstrengungen will sie angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Roma in der Ukraine in dieser Richtung unternehmen? Die Bundesregierung fördert seit mehreren Jahren Projekte zur Roma-Unterstützung in der Ukraine unter anderem über das European Centre for Minorities (ECMI), die Europäische Union, die OSZE und den Europarat sowie im Rahmen des Programms zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR), insbesondere folgende Vorhaben: „ROMED1 – Mediation for Roma“ (2011-2013, gemeinsames Programm der EU und des Europarates); „ROMED2 – Democratic Governance and Roma Community Participation through Mediation“ (2013-2017, gemeinsames Programm der EU und des Europarates ); „Enhancing the implementation of the Strasbourg declaration on Roma“ (Europarat , 2015); „Thematic Action Plan for the Inclusion of Roma and Travellers implementing the Strasbourg Declaration on Roma“ (Europarat, 2016); „Assisting Ukrainian authorities and Roma Civil Society to Shape and Implement Roma integration policies and to Respond to the Challenges of Roma in Ukraine“ (OSZE, ODIHR, 2016); „Assisting Participating States to Effectively Implement the Action Plan on Improving the Situation of Roma and Sinti within the OSCE Area“ (OSZE, ODIHR, 2016); „ECMI Eastern Partnership Programme“ (ECMI, 2014-2017); „Strengthening Dialogue among Civil Society and with Key Government Stakeholders in Ukraine “ (OSZE, ODIHR, 2018); „A Partnership for All: Developing Strategies for Socio-Economic Cooperation between Roma Communities and Local Authorities in Ukraine“ (EU, 2017-2019) Erinnerungsprojekt „Genozid an Roma in der Ukraine 1941-1944“ (www.genocideagainstroma .org ), ÖPR – Partner: Bildungswerk für Friedensarbeit der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e. V. & Ukrainian Center for Holocaust Studies Kiew; „Justice for Roma in Ukraine“ (EU, in Vorbereitung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Was unternimmt die Bundesregierung, um auf die ukrainischen Behörden einzuwirken, Roma vor rechtsextremen Gewalttätern zu schützen und gegen die Tatverdächtigen entschlossen vorzugehen? Die Lage der Roma und insbesondere die Vorfälle seit Frühjahr 2018 wurden regelmäßig in Gesprächen mit Vertretern der ukrainischen Regierung in Kiew und Berlin thematisiert. Die Bundesregierung hat die Besorgnis angesichts dieser Vorfälle zum Ausdruck gebracht, rasche Aufklärung gefordert und besseren Schutz für die Roma eingefordert. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler, hat den tödlichen Vorfall in Lemberg am 23. Juni 2018 in einer Stellungnahme verurteilt, eine zügige Aufklärung gefordert und die schwierige Situation der Roma in vielen Teilen Europas kritisiert. Die Bundesregierung hat ihre Bestürzung auch gegenüber dem ukrainischen Botschafter in Berlin zum Ausdruck gebracht. Im Europarat und in der OSZE hat sich die Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU die Ukraine in den entsprechenden Gremien an die internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Roma in Europa erinnert und zur Aufklärung der Taten aufruft. Die EU hat gegenüber der ukrainischen Regierung außerdem angeregt, im Interesse eines effizienteren Schutzes von Roma die zuständigen multilateralen Institutionen zu konsultieren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3908 Anlage 1 zu Frage 1 27.02.2014 Angriff auf einen Jungen in Perejaslaw-Chmelnyzkyj (Kiewer Gebiet) durch unbekannte Personen . 28.02.2014 Bedrohung von Bewohnern einer Roma-Siedlung in Korosten (Shytomyrer Gebiet) durch eine Gruppe von ca. 15 bewaffneten Maskierten. 19.04.2014 Stürmen von Roma-Siedlungen am Bahnhof von Slowjansk und im Dorf Tscherewkowka im nicht regierungskontrollierten Teil des Donezker Gebieten durch bewaffnete Gruppen. 22.04.2014 Gewaltanwendungen gegen Roma in Slowjansk. 27.08.2016 Beschädigungen und Brandstiftung in einer Roma-Siedlung in Loschtschiniwka (Gebiet Odessa). 24.12.2016 Aufrufe zur „Aussiedlung“ von Roma aus dem Dorf durch Ortsansässige in Scheludkiwka (Charkiwer Gebiet). Schlichtung durch Gebietsverwaltung, Menschenrechtsbeauftragte sowie OSZE und Vereinte Nationen. 10.04.2017 Vertreiben von Roma aus einer Siedlung im Dniprowskyi- Stadtbezirk in Kiew. 16.05.2017 Auseinandersetzung zwischen Bauerngruppen, darunter einer Roma-Gruppe, im Dorf Vilshany (Charkiwer Gebiet) mit einem Todesopfer. 22.07.2017 Inbrandsetzen und Zerstörung eines temporären Roma-Lagers in Lemberg (60 Roma, darunter 20 Kinder). 21.04.2018 Inbrandsetzen einer vorübergehenden Roma-Siedlung in einem öffentlichen Park (Lysa Hora) im Lysohirskyy Unterbezirk von Kiew und Vertreibung der Bewohner. 09.05.2018 Überfalle auf eine temporäre Roma-Siedlung in Rudne (Lemberger Gebiet) durch 14 unbekannte Personen und Verbrennen von Zelten und Habseligkeiten. 23.05.2018 Überfall einer Gruppe Unbekannter auf die örtliche Roma-Siedlung in Beresowyza nahe Ternopil mit Sachbeschädigungen und Flucht der Bewohner. 07.06.2018 Zerstörung eines temporären Roma-Lagers nach vorherigen Drohungen durch Unbekannte im Holosiiwskyi-Park in Kiew. 23.06.2018 Tötung eines 24-jährigen Roma bei einem nächtlichen Überfall auf eine Roma-Siedlung in Lemberg ; Verletzung drei weiterer Roma durch Messerstiche. 15.07.2018 Niederbrennen eines von Roma besuchten Kindergartens in Welyka Dobron (Gebiet Transkarpatien ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3908 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 zu Frage 22 Quartal Asyl- anträge Insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a und Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. §4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungs -verbotes gem. §60 V/VII AufenthG Ablehnungen (unbegr. abgel./offens . unbegr. abgel.) Sonstige (formelle ) Verfahrenserledi - gungen I 2014 - - - - - - - - II 2014 - - - - - - - - III 2014 2 - - - - - - - IV 2014 5 - - - - - - - I 2015 13 4 - - - - - 4 II 2015 20 - - - - - - - III 2015 1 - - - - - - - IV 2015 19 - - - - - - - I 2016 339 69 - - - - 62 7 II 2016 91 289 - - - - 130 159 III 2016 9 68 - - - - 18 50 IV 2016 15 43 - - - - 16 27 I 2017 3 23 - - - - 10 13 II 2017 107 46 - - - - 7 39 III 2017 32 89 - - - - 4 85 IV 2017 62 49 - - - - 13 36 I 2018 33 45 - - - 1 28 16 II 2018 94 76 - - - 1 62 13 Gesamt 845 801 - - - 2 350 449 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333