Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3912 19. Wahlperiode 17.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3654 – Sicherstellung der physiotherapeutischen Versorgung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut der Fachkräfteengpassanalyse 2017 der Bundesagentur für Arbeit gibt es in allen Bundesländern einen Fachkräftemangel oder Anzeichen für Engpässe bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Anzeichen dafür ist einerseits , dass offene Stellen in der Physiotherapie lange, nämlich im Durchschnitt 151 Tage, nicht besetzt sind, andererseits die sehr geringe berufsspezifische Arbeitslosigkeitsquote. Laut Bericht hat sich die Engpasssituation im Vergleich zur Situation von vor einem Jahr deutlich angespannt (https://statistik. arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf- Stellen/Fachkraefte/BA-FK-Engpassanalyse-2018-06.pdf). Ein Mangel an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bedeutet für Patientinnen und Patienten lange Wartezeiten auf einen Termin und damit einen späteren Behandlungsbeginn. Die Entwicklung ist umso problematischer, weil mit der steigenden Anzahl älterer und chronisch kranker sowie pflegebedürftiger Menschen auch der Bedarf wächst. Physiotherapie spielt beispielsweise für pflegebedürftige Menschen eine wichtige Rolle: Laut Pflegereport 2016 war im Mittel fast jeder Vierte der Pflegebedürftigen (24,2 Prozent) in physiotherapeutischer Behandlung (www.wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_pflege/ pflege-report/wido_pfl_pr2016_kap17_0616.pdf). Auch eine stärker präventiv ausgerichtete Gesundheitsversorgung erfordert mehr gut ausgebildete Fachkräfte in den Gesundheitsfachberufen. Als Gründe für den Fachkräftemangel kommen unterschiedliche Faktoren infrage . Zu betrachten ist einerseits die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden in den Heilmittelberufen. Andererseits ist die Entwicklung des Verbleibs im Beruf beziehungsweise des vorzeitigen Berufsausstiegs von Therapeutinnen und Therapeuten von Bedeutung. Das hohe Schulgeld von bis zu 20 000 Euro stellt eine Barriere dar, insbesondere auch für junge Menschen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen. Von Relevanz für berufsbiographische Entscheidungen ist darüber hinaus die Einkommenssituation in den Gesundheitsfachberufen. Auch nach den Änderungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) klagen die Heilmittelerbringer über zu niedrige Vergütungen ihrer Leistungen (www.rbb24.de/ politik/beitrag/2018/06/protest-physiotherapie-bundesgesundheitsministerium- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3912 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode berlin.html). Zu den finanziellen Belastungen durch die Finanzierung der Ausbildung kommen im Weiteren Kosten für Fortbildungen, die teilweise verpflichtend sind, um Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen überhaupt anbieten zu können. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angekündigt, das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abzuschaffen. Des Weiteren wurde angekündigt, die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu zu ordnen und zu stärken. Die Fragestellenden erhalten aus den Schulen für Gesundheitsfachberufe Meldungen von stark rückläufigen Anmeldungszahlen. Die Schulen begründen dies mit der nicht ganz fernliegenden Annahme, dass Anwärterinnen und Anwärter die Anmeldung angesichts der hohen Kosten hinauszögern, um auf die Schulgeldfreiheit zu warten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Gesundheitsfachberufe und deren Ausbildungen attraktiver zu gestalten, um mehr junge Menschen dazu zu bewegen, sich für einen Beruf im Gesundheitswesen zu entscheiden. Dabei hat der Bund die Kompetenz, den Zugang zu den Heilberufen zu regeln, die Durchführung dieser Bundesregelungen und damit der Ausbildungen liegt in der Verantwortung der Länder. Konkrete Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund in enger Abstimmung mit den Ländern zu entwickeln. Insbesondere im Hinblick auf das auch in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene , im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Gesamtkonzept zur Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe sind verschiedene grundlegende Fragen zu klären, um die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen modern und zukunftsfähig zu gestalten. Neben dem Thema der Schulgeldfreiheit wird es dabei zum Beispiel auch darum gehen, inwieweit Ausbildungen zu Gesundheitsfachberufen künftig an Hochschulen erfolgen sollen, ob es notwendig ist, weitere Berufsausbildungen zu entwickeln, und ob in weiteren Berufsausbildungen Ausbildungsvergütungen gezahlt werden sollen. Insgesamt geht es im Schwerpunkt auch darum, die bestehenden Ausbildungen zu modernisieren . Dabei wird insbesondere auch zu klären sein, wer die durch entsprechende Maßnahmen entstehenden Mehrkosten zu tragen hat. Zur Steigerung der Attraktivität einer Tätigkeit in den Gesundheitsfachberufen soll auch die von 2017 bis 2019 geltende Abkoppelung der Vergütungsvereinbarungen für Heilmittelleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Entwicklung der Grundlohnsumme beitragen. Die seither in den verschiedenen Vertragsregionen zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten abgeschlossenen Preisvereinbarungen führen in der Summe zu Anhebungen von bis zu mehr als 30 Prozent. Durch die bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführten Preisuntergrenzen für Heilmittel, die bis 2021 eine weitgehende Preisangleichung für Heilmittel in den Ländern bewirken werden, führen die hohen Abschlüsse auch zu Preisanpassungen bei den anderen Krankenkassen und Kassenarten. Die Bundesregierung erwartet, dass die Vergütungssteigerungen auch den Angestellten in den Praxen zugutekommen. Dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer wurde deshalb mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) auferlegt, in ihren Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln auch Vorgaben für die Vergütungsvereinbarungen in den Ländern zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte zu regeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3912 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Physiotherapie in den Jahren von 2008 bis 2018 sowie der Anzahl der Studierenden der Physiotherapie entwickelt (bitte getrennt nach Jahr, Bundesland und Ausbildungsjahr bzw. Studiensemester angeben )? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Physiotherapeutenausbildung hat sich nach den jährlich für den Berufsbildungsbericht gemeldeten Daten vom Schuljahr 2007/2008 bis zum Schuljahr 2016/2017 wie folgt entwickelt: 2007/2008: 25 087 Schülerinnen und Schüler 2008/2009: 24 526 Schülerinnen und Schüler 2009/2010: 24 032 Schülerinnen und Schüler 2010/2011: 23 097 Schülerinnen und Schüler 2011/2012: 22 557 Schülerinnen und Schüler 2012/2013: 21 657 Schülerinnen und Schüler 2013/2014: 21 589 Schülerinnen und Schüler 2014/2015: 21 498 Schülerinnen und Schüler 2015/2016: 21 516 Schülerinnen und Schüler 2016/2017: 21 812 Schülerinnen und Schüler. Dabei handelt sich um die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Ausbildungsjahren. Die Aufteilung auf die Länder ab dem Schuljahr 2009/2010 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 sind die Daten der einzelnen Länder nicht verfügbar. Dem Statistischen Bundesamt liegen aus Bremen durchgängig und aus Hessen und Mecklenburg-Vorpommern vereinzelt keine Angaben vor. Daten zur Aufteilung auf die einzelnen Ausbildungsjahre sind nicht verfügbar. Land/ Schuljahr 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 Baden-Württemberg 3.365 3.524 3.572 3.672 3.609 3.668 3.740 3.919 Bayern 3.116 3.273 3.326 3.312 3.259 3.402 3.520 3.617 Berlin 1.240 1.177 1.154 1.032 985 936 887 867 Brandenburg 514 432 402 372 361 347 335 306 Hamburg 515 532 612 624 612 606 654 756 Hessen 696 880 717 625 724 Mecklenburg-Vorpommern 947 848 765 636 602 598 579 Niedersachsen 2.469 2.426 2.400 2.361 2.209 2.108 2.071 2.034 Nordrhein-Westfalen 3.931 3.753 3.778 3.575 3.483 3.867 3.897 3.526 Rheinland-Pfalz 1.588 1.634 1.611 1.553 1.575 1.481 1.491 1.615 Saarland 193 191 177 174 173 175 224 241 Sachsen 3.148 2.700 2.368 2.112 1.883 1.798 1.761 1.845 Sachsen-Anhalt 1.244 1.000 830 748 655 613 619 623 Schleswig-Holstein 486 484 512 463 457 471 454 492 Thüringen 1.337 1.165 1.076 993 812 707 640 668 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3912 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Differenzen zwischen den eingangs genannten Gesamtschüler- und schülerinnenzahlen und der Summe der in der Länderübersicht enthaltenen Zahlen bei den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 ergeben sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes dadurch, dass die jährlich veröffentlichten Zahlen im Nachhinein noch Änderungen erfahren. Seit dem Jahr 2009 sieht das Masseur- und Physiotherapeutengesetz eine Modellklausel vor, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen zulässt. Zahlen der Studierenden in diesen Studiengängen der Physiotherapie liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Falls die Bundesregierung für das Jahr 2018 noch keine belastbaren Zahlen hat: Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten von Schulen für Gesundheitsfachberufe über rückläufige Anmeldungszahlen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich darüber zeitnah weitere Informationen zu verschaffen? Der Bundesregierung liegen derzeit keine belastbaren Informationen dazu vor, dass die Anmeldungen bei den Schulen des Gesundheitswesens rückläufig sind. 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Ausbildungsabbrüche angehender Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in den Jahren 2008 bis 2018 (bitte getrennt nach Jahr, Bundesland und Ausbildungsjahr angeben)? Informationen zu den Ausbildungsabbrüchen liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um das Ziel des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen , für alle Gesundheitsberufe, in denen noch Schulgeld existiert, dieses abzuschaffen (bitte für alle Berufe getrennt angeben)? Die Schaffung von Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildungen in diesen Berufen. Zur Umsetzung bedarf es eines Rechtssetzungsverfahrens für die einzelnen Berufsgesetze . In Vorbereitung dieses Verfahrens sind insbesondere Fragen der Finanzierung zu klären, denn die Schulgeldfreiheit betrifft mit Blick auf die Kultushoheit der Länder deren Kompetenzen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 23. April 2018 eine erste Sitzung eines Bund-Länder-Gremiums unter seiner Federführung durchgeführt, um mit den Ländern das weitere Vorgehen zur Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe zu erörtern. Die nächste Sitzung ist für den Herbst 2018 geplant. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3912 5. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu konkreten Vorbereitungen zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit in den einzelnen Bundesländern, und wann wird die Schulgeldfreiheit nach den Planungen der einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt sein (bitte jeweils für die einzelnen Bundesländer angeben)? Dem BMG ist bekannt, dass in Baden-Württemberg Überlegungen zur Privatschulförderung angestellt werden. Ergebnisse dieser Diskussionen in Baden- Württemberg liegen nicht vor. Über Vorbereitungen zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit in anderen Ländern hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Fort- oder Weiterbildungskosten für Qualifikationen, die gemäß § 17 Absatz 2 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) erforderlich sind, und über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen (falls keine genauen Daten vorliegen, bitte typische Kosten angeben )? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten zu den durchschnittlichen Kosten sogenannter Zertifikatsweiterbildungen vor. 7. Wie viele Physiotherapie-Praxen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2008 bis 2018 geschlossen (bitte getrennt nach Jahr und Bundesländern angeben), und wie viele Neugründungen standen dem gegenüber? Angaben zur Zahl der von 2008 bis 2018 erteilten Neuzulassungen von Physiotherapiepraxen und zu Zulassungsbeendigungen lassen sich der Aufstellung in der Anlage entnehmen. 8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die regionale Versorgungssituationen insbesondere in ländlichen Regionen vor? Inwieweit können die Bundesregierung oder andere Akteure innerhalb bestehender Regelungen sicherstellen, dass es nicht zu Versorgungsengpässen in Bezug auf physiotherapeutische Versorgung kommt? Welche Neuregelungen wären nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, um eine bedarfsgerechte regionale Verteilung der physiotherapeutischen Angebote sicherzustellen? Der Bundesregierung liegen über die Zahl der zugelassenen Physiotherapiepraxen in den Ländern (siehe Antwort zu Frage 7) hinaus keine Daten über die regionale Verteilung von physiotherapeutischen Praxen vor. Dem Heil- und Hilfsmittelbericht 2016 der BARMER GEK lassen sich für die Jahre 2013 bis 2015 die Anzahl der Physiotherapeuten und Krankengymnasten je 1 000 Einwohner unterschieden nach Ländern entnehmen. Dabei werden die Leistungserbringer erfasst, die in den genannten Jahren mit der BARMER GEK abgerechnet haben: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3912 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2013 2014 2015 Veränderung 2013 – 2015 Baden-Württemberg 0,729 0,721 0,703 - 0,026 Bayern 0,601 0,612 0,620 + 0,019 Berlin 1,001 1,038 1,054 + 0,053 Brandenburg 1,178 1,210 1,240 + 0,062 Bremen 0,984 1,033 1,023 +0,029 Hamburg 1,035 1,070 1,089 + 0,054 Hessen 0,701 0,710 0,724 + 0,023 Mecklenburg-Vorpommern 0,849 0,888 0,910 + 0,061 Niedersachsen 0,721 0,748 0,756 + 0,035 Nordrhein-Westfalen 0,452 0,460 0,468 + 0,016 Rheinland-Pfalz 0,974 1,020 1,012 + 0,038 Saarland 0,882 0,907 0,939 + 0,057 Sachsen 0,953 0,969 0,967 + 0,014 Sachsen-Anhalt 1,002 1,025 1,009 + 0,007 Schleswig-Holstein 0,776 0,801 0,797 + 0,021 Thüringen 1,049 1,062 1,054 + 0,005 Mittelwert 0,868 0,892 0,898 + 0,030 Die Daten weisen darauf hin, dass in dem angegebenen Zeitraum mit Ausnahme von Bayern in allen Ländern die Zahl der Leistungserbringer je 1 000 Einwohner angestiegen ist. Diese Daten sowie die in allen Ländern deutlich gestiegene Zahl der zugelassenen Physiotherapiepraxen (siehe Antwort zu Frage 7) deuten auf eine stabile Versorgungssituation hin. Die Sicherstellung der Versorgung mit Heilmittelleistungen obliegt den Krankenkassen und wird in Verträgen mit den Leistungserbringern und ihren Verbänden geregelt. Dieses System hält die Bundesregierung grundsätzlich auch weiterhin für geeignet, eine flächendeckende Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dies schließt die Weiterentwicklung einzelner Regelungen nicht aus. Die Bundesregierung wird zeitnah das Gespräch mit den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer führen. 9. Welche konkreten Schritte wurden in dieser Legislaturperiode bereits eingeleitet , um die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu zu ordnen und stärken, und welche weiteren konkreten Schritte sind dazu in dieser Wahlperiode geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3912 10. Welche Modellprojekte zum Thema Neujustierung der Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe und Übertragung von mehr Verantwortung (Stichworte Blankorezept und Direktzugang) werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell durchgeführt, und wann ist mit (Zwischen-)Ergebnissen zu rechnen? Wie viele Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte nahmen teil, und wie viele Patientinnen und Patienten umfassen bzw. umfassten diese Modellprojekte jeweils? Welche Modellprojekte sind bereits abgeschlossen und wie ist das Ergebnis der Evaluationen? Auf Grundlage des § 63 Absatz 3b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben in den vergangenen Jahren zwei Modellvorhaben stattgefunden, in deren Rahmen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bei bestimmten Indikationen selbstständig über die Auswahl und die Dauer der physikalischen Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen konnten. Diese von der IKK Brandenburg und Berlin und dem Verband Physikalische Therapie bzw. der BIG direkt gesund und dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten durchgeführten Modellvorhaben lassen auf Grund ihrer regionalen Begrenzung und des Umstands, dass an beiden Modellvorhaben zusammen nur rund 70 Praxen und nur rund 550 Versicherte in den Interventionsgruppen beteiligt waren – Ärztinnen und Ärzte waren nicht als Vereinbarungspartner in die Modellvorhaben einbezogen –, keine ausreichenden Rückschlüsse zu, ob die sogenannte Blankoverordnung von Heilmittelleistungen geeignet ist, in die Regelversorgung überführt zu werden. Um eine weitere Informationsgrundlage zu erhalten , wurde mit dem HHVG den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in § 64d SGB V vorgegeben, in allen Bundesländern mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Modellvorhaben zu vereinbaren. Bisher ist es nach Kenntnis der Bundesregierung noch zu keinen Vereinbarungen gekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3912 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Anzahl der Neuzulassungen und Beendigungen von Zulassungen von Physiotherapiepraxen 2008 – 2018 (Stand: 07.08.2018) Jahr Status BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Bund 2008 Neuzul. 259 378 119 78 19 28 150 44 233 348 108 32 143 65 75 63 2142 Beend. 62 100 33 15 10 33 67 8 72 11 35 4 17 11 32 12 612 Gesamt 5401 5495 1397 1050 286 555 2303 678 3765 5699 1804 495 2331 992 1222 995 34139 2009 Neuzul 245 375 105 66 20 34 151 41 221 355 118 32 140 66 80 59 2108 Beend. 53 76 42 15 7 23 57 5 89 101 17 10 18 3 18 17 541 Gesamt 5580 5766 1468 1103 299 575 2400 713 3892 5953 1908 518 2455 1054 1283 1035 34675 2010 Neuzul. 230 347 128 66 14 37 158 52 190 341 93 23 147 61 74 55 2016 Beend. 66 98 41 23 6 10 63 6 95 112 28 7 17 5 24 17 618 Gesamt 5749 6027 1552 1145 306 600 2493 758 3993 6179 1979 535 2579 1108 1332 1079 37079 2011 Neuzul. 251 359 104 70 16 32 150 36 189 364 106 20 114 66 79 71 2027 Beend. 50 97 40 22 8 9 57 9 96 131 24 10 23 13 18 19 626 Gesamt 5945 6246 1611 1191 314 626 2586 787 4080 6405 2053 541 2677 1161 1397 1123 38452 2012 Neuzul. 208 316 122 82 13 32 153 51 187 305 94 14 114 45 77 60 1837 Beend. 87 157 58 38 6 19 114 21 134 140 37 8 30 16 37 49 951 Gesamt 6081 6431 1677 1241 321 641 2629 816 4141 6582 2110 547 2762 1192 1438 1148 39443 2013 Neuzul 207 342 115 65 9 35 166 46 194 309 105 22 100 59 66 68 1908 Beend. 123 240 72 44 8 16 117 21 135 206 69 12 59 30 15 33 1200 Gesamt 6159 6498 1720 1261 323 659 2678 842 4197 6694 2146 557 2800 1222 1487 1172 40142 2014 Neuzul. 219 307 95 76 13 45 136 42 210 309 86 23 95 49 66 47 1818 Beend. 139 201 59 57 7 25 112 17 143 184 66 10 55 25 25 31 1156 Gesamt 6256 6565 1756 1289 329 677 2699 871 4277 6816 2167 570 2843 1244 1534 1190 40858 2015 Neuzul. 237 268 80 82 10 29 142 49 201 317 92 18 91 50 64 42 1772 Beend. 137 220 81 40 8 13 115 19 124 188 61 17 58 29 22 29 1161 Gesamt 6346 6655 1759 1324 331 692 2735 899 4349 6950 2200 571 2870 1266 1570 1206 41462 2016 Neuzul. 237 310 97 65 7 36 151 47 192 329 77 29 106 46 70 57 4584 Beend. 181 259 74 33 4 18 96 22 135 223 54 15 75 28 29 47 4707 Gesamt 6407 6660 1787 1354 338 711 2780 928 4400 7056 2220 585 2904 1283 1615 1222 42016 2017 Neuzul. 210 264 93 73 12 32 123 46 156 272 105 17 74 54 62 63 1656 Beend. 157 245 77 50 10 16 98 24 143 197 68 11 58 38 34 34 1260 Gesamt 6463 6628 1802 1382 340 726 2816 951 4420 7131 2256 591 2920 1299 1646 1242 42436 2018 Neuzul. 141 213 60 74 9 27 96 39 115 213 61 18 66 27 42 34 1235 Beend. 71 125 49 25 1 15 87 8 73 92 35 6 36 18 16 24 681 Quelle: vdek Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333