Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3918 19. Wahlperiode 22.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3688 – Gewalt gegen Obdachlose V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obdachlose Menschen werden immer wieder Opfer schwerer Gewalttaten. Zuletzt wurden in der Nacht auf den 23. Juli 2018 am Berliner S-Bahnhof Schöneweide zwei schlafende obdachlose Männer von einem Unbekannten mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Die 47 und 62 Jahre alten Obdachlosen erlitten lebensbedrohliche Verletzungen (www.neues-deutschland .de/artikel/1095103.gewalt-gegen-wohnungslose-obdachlose-wurden-imschlaf -angezuendet.html). Vielfach enden Angriffe auf Obdachlose tödlich. Allein für 2017 zählte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) 17 getötete obdachlose Menschen. Zwischen 1990 und 2018 starben demnach mindestens 505 Obdachlose durch gewalttätige Übergriffe. Soweit die Täter nicht selbst im Obdachlosenmilieu zu verorten sind, handelt es sich in der Regel um jüngere Männer, die zum Teil als Gruppe oder aus der Gruppe heraus gewalttätig werden. Bei solchen Übergriffen auf Obdachlose spielten menschenverachtende oder rechtsextreme Motive häufig eine zentrale Rolle. Das Tatmotiv ist Sozialdarwinismus, dazu kommt die Überzeugung, dass Wohnungslose „unwertes Leben“ darstellen. Laut der Statistik der Amadeu-Antonio- Stiftung zu Opfern rechter Gewalt wurden seit 1990 mindestens 26 Obdachlose von Rechtsextremisten umgebracht (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft /obdachlosigkeit-2017-mindestens-17-toedliche-angriffe-auf-wohnungslose -a-1189129.html, www.belltower.news/artikel/marginalisiert-leben-undtod -wohnungslose-als-opfer-rechter-gewalt-9852). Die Dunkelziffer liegt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weitaus höher, da Wohnungslose kaum eine Lobby und wenig öffentliche Aufmerksamkeit haben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe fordert ein bundesweites Register, mit dem Angriffe auf Wohnungslose dokumentiert werden . Indem solche Angriffe nur allgemein unter Hasskriminalität gespeichert würden, werde die Gewalt gegen Obdachlose unsichtbar, beklagt die Geschäftsführerin Werena Rosenke (www.neues-deutschland.de/artikel/1095103.gewaltgegen -wohnungslose-obdachlose-wurden-im-schlaf-angezuendet.html). Beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden Straftaten gegen Obdachlose bislang nicht gezählt, das Bundeskriminalamt erfasst dagegen seit 2014 Obdachlose als Opfer von Straftaten (https://faktenfinder.tagesschau. de/inland/obdachlose-103.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3918 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Statistiken, Register etc. zur Erfassung von Gewalttaten einschließlich Tötungsdelikten gegen Obdach- bzw. Wohnungslose von Behörden und Verbänden auf Bundes- und Landesebene sind der Bundesregierung bekannt ? Straftaten zum Nachteil obdachloser Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD PMK) – sofern es sich um Straftaten der Hasskriminalität handelt – erfasst (vgl. hierzu Antwort zu den Fragen 4 und 5). 2. Aufgrund welcher Überlegungen wurde 2014 beim Bundeskriminalamt eine Datei über Obdachlose als Opfer von Straftaten eingeführt, und welche Daten enthält diese Datei (https://faktenfinder.tagesschau.de/inland/obdachlose- 103.html)? Seit dem Berichtsjahr 2011 werden in der PKS Opfer erfasst. Das bedeutet, dass bei Delikten, in denen eine Opfererfassung erfolgt, auch die Opferspezifik mit angegeben werden muss. Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit , Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung), soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung gekennzeichnet sind („O“). Als Opfer werden nur die Personen erfasst, gegen die sich diese versuchte bzw. vollendete Tathandlung gerichtet hat. (Kap. 4.4.5 der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik). Seit Einführung der Opfererfassung ab Berichtsjahr 2011 gibt es das Merkmal „obdachlose Person“. Seit 2014 wird der inhaltsgleiche Begriff „Obdachlosigkeit“ für die Erfassung genutzt. Eine gesonderte Datei über Obdachlose wird seitens des Bundeskriminalamtes nicht geführt. Die Erfassung des Merkmals „obdachlose Person“ bzw. „Obdachlosigkeit“ wurde ohne konkreten Anlass zusammen mit der Opfererfassung in der PKS eingeführt. 3. Wie ist die Position der Bundesregierung zur Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, ein bundesweites Register über Angriffe auf Wohnungslose einzuführen (bitte begründen)? Vor dem Hintergrund der Erfassung von Angriffen auf obdachlose Menschen in der PKS (siehe hierzu die Antwort zu Frage 2) sieht die Bundesregierung keinen Mehrwert in der Einführung eines solchen Registers. 4. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine separate Erfassung von Hassverbrechen gegen Obdachlose im Rahmen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik ? 5. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer Unterkategorie „Sozialdarwinismus“ oder dergleichen zur Hasskriminalität in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik? Auf Grund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. „Hassverbrechen“ bzw. Hasskriminalität fällt als Politisch motivierte Kriminalität unter den KPMD PMK und wird somit gesondert in der PMK- Statistik erfasst bzw. ausgewiesen. Eine gesonderte Ausweisung in der PKS erfolgt hingegen nicht. Hasskriminalität gegen Obdachlose wird im KPMD PMK Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3918 unter dem Unterthema „Gesellschaftlicher Status“ (gegen „niedrigere“ oder „höhere “ soziale Schicht gerichtet) erfasst. Entsprechende Straftaten gegen Obdachlose sind dabei eine Teilmenge dieses Unterthemas. Da eine Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen bereits erfolgt, sind aus Sicht der Bundesregierung keine Änderungen an der statistischen Erfassung erforderlich. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den generellen Trend der Entwicklung von Gewalttaten gegen Obdachlose seit 1990, welche Erklärungen hat sie dafür, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Aussagen zur Entwicklung hinsichtlich der Gewalt gegen obdachlose Personen sind erst ab dem Berichtsjahr 2011 möglich, da erst seitdem eine Opfererfassung in der PKS erfolgt. Bei der Gewaltkriminalität ist ein kontinuierlicher Anstieg von 249 Opfern (obdachlose Personen) im Jahr 2011 auf 592 Opfer im Berichtsjahr 2017 (Merkmal Obdachlosigkeit) zu verzeichnen. Zur Gewaltkriminalität (PKS-Summenschlüssel 89200) zählen die Straftatenschlüssel : 010000 Mord § 211 StGB 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe §§ 177 Absatz 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9, 178 StGB 112000 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Absatz 5, 7, 8 und 9 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB ohne 111600 Sexuelle Übergriffe § 177 Absatz 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten über die aktuelle Zahl der Wohnungslosen und deren Entwicklung im Berichtszeitraum vor. Vor diesem Hintergrund somit fehlender Bezugsgröße und einem mutmaßlich erheblichem Dunkelfeld sind die vorliegenden statistischen Daten aus Sicht der Bundesregierung nicht als Grundlage für Erklärungen oder Schlussfolgerungen zum Phänomen der Gewalt gegen obdachlose Personen geeignet. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß geschlechterspezifischer Gewalttaten gegen Obdachlose seit 1990, welche Erklärungen hat sie dafür, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Aussagen sind erst ab dem Berichtsjahr 2011 möglich, da erst seit dem eine Opfererfassung in der PKS erfolgt. Die weit überwiegende Anzahl der Opfer bei allen Straftaten gegen obdachlose Personen war männlich. Der Anteil lag in den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3918 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahren 2011 bis 2017 zwischen 80 und 82 Prozent. Bei Gewalttaten gegen Obdachlose lag der Anteil der männlichen Opfer im genannten Zeitraum zwischen 84 und 90 Prozent. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses (§§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB) lag hingegen der Anteil männlicher Opfer zwischen 13 und 31 Prozent, jeweils mit geringen absoluten Zahlen (zwischen 10 und 61 Opfern). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die verschiedenen Tätergruppen und Tatmotive von Gewalttaten gegen Obdachlose? a) Wie hat sich dieser Kenntnisstand in den vergangenen Jahren verändert? b) Welche möglichen Verschiebungen bei Tätergruppen und Tatmotiven sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu beobachten? Politisch motivierte Gewaltdelikte gegen Obdachlose werden seit Einführung des KPMD PMK in 2001 dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ und dort dem Unterthema „Gesellschaftlicher Status“ zugeordnet. Zur Auswertung wurden in der BKA-Datei Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten (LAPOS) die Suchparameter Deliktsqualität „PMK-Gewalt“, das Unterthema „Gesellschaftlicher Status“ sowie im Datenfeld „Sachverhalt“ der Suchbegriff „Obdachlos“ gewählt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass für den Zeitraum 2001 bis heute jeweils jährliche Fallzahlen im niedrigen bis mittleren einstelligen Bereich zu verzeichnen sind. Die weit überwiegende Mehrzahl der Delikte ist dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen. In wenigen Einzelfällen erfolgte die Zuordnung in den Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen. Veränderungen bei der Tatmotivation sind über den Betrachtungszeitraum nicht festzustellen. Aus diesen Zahlen lassen sich keine Verschiebungen bei Tätergruppen und Tatmotiven beobachten. 9. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der separaten Erfassung von Straftaten gegen Obdachlose durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2014 Opfer welcher Straftaten (bitte nach Jahren , Zahl und Art der Opfer und Straftaten untergliedern)? Hinsichtlich des Zeitpunkts der Einführung der Erfassung obdachloser Personen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind daher die erfragten Informationen für den Zeitraum ab 2011 enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3918 Opfer-Tabelle zu „obdachlose Person“/„Obdachlosigkeit“  Straftatenschlüssel Straftat Jahr insges. männl. weibl. ------ Straftaten insgesamt 2011 602 496 106 ------ Straftaten insgesamt 2012 627 500 127 ------ Straftaten insgesamt 2013 670 550 120 ------ Straftaten insgesamt 2014 1.032 830 202 ------ Straftaten insgesamt 2015 1.055 853 202 ------ Straftaten insgesamt 2016 1.239 990 249 ------ Straftaten insgesamt 2017 1.389 1.109 280 010000 Mord § 211 StGB 2011 7 7 0 010000 Mord § 211 StGB 2012 4 4 0 010000 Mord § 211 StGB 2013 2 2 0 010000 Mord § 211 StGB 2014 2 2 0 010000 Mord § 211 StGB 2015 3 3 0 010000 Mord § 211 StGB 2016 4 3 1 010000 Mord § 211 StGB 2017 7 7 0 020010 Totschlag § 212 StGB 2011 3 3 0 020010 Totschlag § 212 StGB 2012 4 3 1 020010 Totschlag § 212 StGB 2013 8 7 1 020010 Totschlag § 212 StGB 2014 5 4 1 020010 Totschlag § 212 StGB 2015 7 6 1 020010 Totschlag § 212 StGB 2016 9 7 2 020010 Totschlag § 212 StGB 2017 5 5 0 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 2011 16 5 11 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 2012 25 4 21 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 2013 10 3 7 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 2014 23 3 20 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 2015 30 6 24 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 2016 25 4 21 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3918 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Straftatenschlüssel Straftat Jahr insges. männl. weibl. 110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB 2017 61 10 51 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2011 61 59 2 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2012 72 67 5 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2013 81 73 8 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2014 96 87 9 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2015 128 112 16 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2016 165 137 28 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2017 153 137 16 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224, 226, 231 StGB 2011 170 153 17 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224, 226, 231 StGB 2012 160 140 20 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224, 226, 231 StGB 2013 169 151 18 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2014 286 256 30 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2015 305 272 33 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2016 340 302 38 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2017 390 345 45 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 2011 278 228 50 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 2012 289 235 54 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 2013 317 250 67 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2014 469 373 96 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2015 467 378 89 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2016 569 448 121 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2017 626 494 132 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3918 Straftatenschlüssel Straftat Jahr insges. männl. weibl. 232200 Nötigung § 240 StGB 2011 8 6 2 232200 Nötigung § 240 StGB 2012 14 10 4 232200 Nötigung § 240 StGB 2013 8 6 2 232200 Nötigung § 240 StGB 2014 27 23 4 232200 Nötigung § 240 StGB 2015 18 12 6 232200 Nötigung § 240 StGB 2016 24 17 7 232200 Nötigung § 240 StGB 2017 34 28 6 232300 Bedrohung § 241 StGB 2011 37 28 9 232300 Bedrohung § 241 StGB 2012 36 25 11 232300 Bedrohung § 241 StGB 2013 51 44 7 232300 Bedrohung § 241 StGB 2014 87 64 23 232300 Bedrohung § 241 StGB 2015 63 52 11 232300 Bedrohung § 241 StGB 2016 70 54 16 232300 Bedrohung § 241 StGB 2017 94 72 22 892000 Gewaltkriminalität 2011 249 224 25 892000 Gewaltkriminalität 2012 258 216 42 892000 Gewaltkriminalität 2013 269 236 33 892000 Gewaltkriminalität 2014 406 351 55 892000 Gewaltkriminalität 2015 462 396 66 892000 Gewaltkriminalität 2016 538 452 86 892000 Gewaltkriminalität 2017 592 500 92 Der von 2013 nach 2014 ausgewiesene erhebliche Anstieg der Straftaten insgesamt dürfte auf eine verbesserte Erfassung des Opfermerkmals „Obdachlosigkeit“ zurückzuführen sein. Mit der Umstellung der Opfererfassung ab dem Berichtsjahr 2014 (s. hierzu die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2) gingen Schulungsmaßnahmen für die Länder einher, die zu einer Sensibilisierung bei der Erfassung von Merkmalen geführt haben dürften. 10. Wie viele Obdachlose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 Todesopfer rechtsmotivierter Tötungsdelikte? Obdachlosigkeit stellt im hier einschlägigen KPMD PMK keinen eigenen Katalogwert dar, siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 5, weshalb keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt. Eine händische Auswertung der dem Bundeskriminalamt bekannten Sachverhalte ergab acht obdachlose Personen unter den Todesopfern rechter Gewalt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3918 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie innerhalb der rechtsextremen Szene die Thematiken Obdachlosigkeit und Gewalt gegen Obdachlose thematisiert werden? Obdachlosigkeit wird in der rechtsextremistischen Szene durchaus als soziales Problem thematisiert. Mit verschiedenen Kampagnen und Aktionen (z. B. „Deutsche Winterhilfe“ der Partei „Der III. Weg“, „Nationale Solidarität: Dortmunder Aktivisten sammeln Spenden für Obdachlose“ – Partei „DIE RECHTE“) greifen Rechtsextremisten dieses sozialpolitische Thema auf. Gewalt gegen Obdachlose dagegen wird insbesondere als von der Polizei ausgehend und damit kritisch gesehen . Die Behandlung der „Sozialen Frage“ verbinden Rechtsextremisten oftmals mit Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, indem dem Staat bzw. dem „System“ Versagen vorgeworfen wird, da keine verlässliche Sozialarbeit an Deutschen geleistet werde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333