Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3919 19. Wahlperiode 22.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3689 – Spitzensportförderung durch die Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wer im Sport „ganz nach oben“ möchte, muss ständig „am Ball bleiben“: Nur wer das ganze Jahr über koordiniert, intensiv, und zielgerichtet an sich und seiner Technik arbeitet, hat überhaupt die Chance, den Sprung in die Weltspitze zu schaffen. Gleichzeitig sind die typischen Charakterzüge, die einen Spitzensportler auszeichnen – Leistungswille und Leistungsfähigkeit, Gemeinschaftsgefühl und Fairness – auch und gerade im Polizeidienst gefragt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat sich als das für den Spitzensport zuständige Bundesministerium deshalb zum Ziel gesetzt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Spitzensportlern ermöglichen, ihre sportlichen Fähigkeiten zu verbessern und gleichzeitig eine dauerhafte berufliche Perspektive bei der Bundespolizei aufzubauen. Grundlage hierfür ist das so genannte duale System. Diese Art der Spitzensportförderung bezeichnete der ehemalige Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière jüngst als „beste Imagepflege für unser Land“. Auch der Präsident der Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Alfons Hörmann betont: „Wir wissen und schätzen, was in Bad Endorf und Kienbaum geleistet wird. Diese Art der Förderung mit ihrem dualen System ist ein wichtiger Eckpfeiler im deutschen Spitzensport. Wenn es dieses Modell nicht geben würde, müsste man es erfinden.“ (siehe www. bundespolizei.de/Web/DE/05Die-Bundespolizei/10Spitzensport/07Foerderung/ Spitzensportfoerderung_anmod.html?nn=5931640 vom 26. Juli 2018). Im Zusammenhang mit der Leistungssportreform und den geplanten Änderungen der Spitzensportförderung durch den Bund (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE/publikationen/themen/sport/sport-spitzensport-neustrukturierung. pdf?__blob=publicationFile&v=1) sind also auch die einzelnen Sportförderbereiche im Spitzensport genauer zu betrachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3919 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welchem finanziellen Umfang fördert die Bundespolizei den Spitzensport (bitte die jährlichen Gesamtsummen seit 2008 nennen), und welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022? Die Gesamtsummen der Förderung des Spitzensports durch die Bundespolizei für die Jahre 2008 bis 2017 ergeben sich aus nachfolgender Übersicht (Angaben in T€): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 6262,5 7499,2 8767,956 8959,4 9353,9 9266 2014 2015 2016 2017 8950,7 9772,3 9466,8 10157,9 Die in die Planungen eingestellten Gesamtsummen der Förderung des Spitzensports durch die Bundespolizei für die Jahre 2018 bis 2022 ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: 2018 2019 2020 2021 2022 10338,4 10521,4 Planungen liegen noch nicht vor 2. Wie viele Spitzensportlerinnen und Sportler werden durch den Bund im Bereich der Bundespolizei gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2008 die Zahl der Sportlerinnen und Sportler differenziert nach Geschlecht sowie nach Kader A bis D, mit und ohne Behinderungen sowie nach Sportarten nennen)? Die Angaben zu den von der Bundespolizei geförderten Athletinnen und Athleten ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1. Anzumerken bleibt, dass die Spitzensportförderung der Bundespolizei keine Athletinnen und Athleten mit Behinderung erfasst, weil mit Blick auf die sog. duale Karriere Voraussetzung der Einbeziehung in den Kreis der Spitzensportförderung der Bundespolizei die Polizeidiensttauglichkeit ist. 3. Welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022? Die Planungen zu den Förderstellen der Spitzensportförderung in der Bundespolizei bis zum Jahr 2022 sind noch nicht abgeschlossen. 4. Wie hoch ist derzeit das Bruttoeinkommen der Sportlerinnen und Sportler bei der Bundespolizei (von-bis-Spanne und Durchschnitt)? Wie viele der Sportlerinnen und Sportler erhielten in den Jahren 2016 und 2017 und wie viele erhalten derzeit darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung durch die Deutsche Sporthilfe (bitte jeweils nach Geschlechtern nennen)? Das Bruttoeinkommen der Spitzensportler/innen in der Sportförderung der Bundespolizei beträgt je nach Statusamt von 1218,99 Euro Anwärtergrundbetrag als Beamtenanwärter bis zu 3605,80 Euro im Statusamt einer Polizeihauptmeisterin bzw. eines Polizeihauptmeisters der Besoldungsgruppe A9 mit Amtszulage und Erfahrungsstufe 4. Der sich daraus ergebende Durchschnittswert beträgt 2412,40 Euro. Zur Anzahl der von der Deutschen Sporthilfe in den Jahren 2016, 2017 und aktuell geförderten Sportlerinnen und Sportler liegen keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/3919 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3919 5. Wer entscheidet, in welchen Sportarten eine Förderung durch die Bundespolizei erfolgt, und nach welchen Kriterien werden diese Entscheidungen getroffen ? Sind nach derzeitigem Kenntnisstand hinsichtlich der Auswahl und Zuordnung der zu fördernden Sportarten Änderungen geplant, und wenn ja, welche ? Inwieweit erfolgt hierbei auch eine Abstimmung mit der Sportförderung durch die Bundeswehr sowie durch den Zoll? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entscheidet nach Kriterien , die sowohl die Athletinnen und Athleten (insbesondere erbrachte und/oder zu erwartende Spitzenleistungen/Polizeidienstfähigkeit) als auch die Sportverbände (insbesondere Absicherung der sportfachlichen Betreuung) als auch die Einrichtungen der Bundespolizei (entsprechend gute Ausbildungs- und Trainingsbedingungen an den Standorten der Bundespolizeisportschulen) betreffen, darüber, welche Sportarten in die Spitzensportförderung der Bundespolizei aufgenommen und gefördert werden. Eine Änderung der zu fördernden Sportarten ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Abstimmung der durch die Bundespolizei zu fördernden Sportarten mit der Bundeswehr oder dem Zoll erfolgt nicht. 6. Wie viele Sportlerinnen und Sportler haben während ihrer Dienstzeit bei der Bundespolizei eine vollwertige Berufsausbildung und wie viele ein Studium abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008 nennen)? Alle Spitzensportler/innen der Bundespolizei durchlaufen mit der dualen Karriere in der Bundespolizei die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Polizeivollzugsdienst. Je nach Dauer der sportlichen Karriere schließen sie diese Ausbildung während der Zeit in der Spitzensportförderung ab oder werden bei frühzeitiger Beendigung der sportlichen Karriere in die Ausbildungsorganisation der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) eingegliedert. Ein Studium ist in der dualen Karriere als Kombination aus Berufsausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst und Förderung der Spitzensportausübung nicht vorgesehen. Die Daten zur abgeschlossenen Berufsausbildung (zum PVB mD./zur PVB’n mD.) in den Jahren 2008 bis 2018 ergeben sich aus beigefügter Übersicht: BPOLSPSCH END Anzahl davon weiblich BPOLSPSCH KBM Anzahl davon weiblich 2008 7 3 2008 8 2 2009 8 3 2009 12 4 2010 13 5 2010 11 6 2011 10 0 2011 11 5 2012 5 4 2012 10 2 2013 7 1 2013 11 3 2014 9 2 2014 9 3 2015 9 6 2015 14 4 2016 7 5 2016 6 3 2017 8 1 2017 9 2 2018 8 4 2018 11 3 gesamt 91 34 gesamt 112 37 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3919 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3919 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Sportlerinnen und Sportler sind nach Beendigung ihrer aktiven sportlichen Laufbahn bei der Bundespolizei geblieben oder in eine andere Bundesbehörde oder eine andere Polizeidienststelle gewechselt (bitte nach Geschlecht nennen)? Von den 424 Sportlerinnen und Sportlern, die seit 1978 bis zum heutigen Zeitpunkt die duale Karriere bei der Bundespolizeisportschule Bad Endorf (BPOLSPSCH END) durchlaufen haben, sind 333 nach Beendigung der sportlichen Laufbahn bei der Bundespolizei verblieben. Dies entspricht einer Verbleibquote von 78,5 Prozent. Im Zeitraum 2008 bis heute haben bei der Bundespolizeisportschule Kienbaum insgesamt 97 Sportler/-innen ihre aktive Karriere beendet. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus der behördlichen Spitzensportförderung haben davon zehn Personen den Polizeivollzugsdienst nicht fortgesetzt (10,3 Prozent). Dementsprechend ergibt sich eine Verbleibquote von 89,7 Prozent. Eine Differenzierung nach Geschlecht ist bei den Angaben nicht möglich, da die Erfassung anonymisiert stattgefunden hat. Angaben dazu, welchen Arbeitgeber die Sportler/innen wählen, die sich für eine Entlassung aus der Bundespolizei entschieden haben, werden nicht nachgehalten. 8. Inwieweit dürfen Athletinnen und Athleten, die ungeplant (z. B. wegen Schwangerschaft, dauerhaften Verletzungen oder ungenügenden sportlichen Leistungen) aus dem Kader ausscheiden, trotzdem ihre Ausbildung bei der Bundespolizei beenden und eine anschließende berufliche Entwicklung bei der Bundespolizei in Angriff nehmen? Scheidet ein/e Spitzensportler/in aus der Sportförderung der Bundespolizei aus, wird er/sie – wie in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt – seine Ausbildung an einem anderen Standort bei der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) beenden. Sollte ein/e Spitzensportler/in aufgrund einer Polizeidienstuntauglichkeit aus der Spitzensportförderung der Bundespolizei ausscheiden, besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst zu absolvieren. 9. Wie stellen sich die Rechtsträgerschaften für die Bundespolizeisportschule Bad Endorf sowie die Bundespolizeisportschule Kienbaum dar, und in welchem Umfang stehen für die beiden Polizeisportschulen Mittel des Bundes zur Verfügung (bitte für die beiden Bundespolizeisportschulen getrennt, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2008, gesamt und nach den Ausgabepositionen nennen)? Welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022? Die beiden Bundespolizeisportschulen (BPOLSPSCH END und BPOLSPSCH KBM) sind der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) nachgeordnete Dienststellen. Die Liegenschaft der Bundespolizeisportschule Bad Endorf (BPOLSPSCH END) sowie die gesamte Liegenschaft des Kienbaum – Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland (KOPT), auf deren Gelände auch die Bundespolizeisportschule Kienbaum (BPOLSPSCH KBM) untergebracht ist, befinden sich im Eigentum des Bundes / der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Liegenschaft in Kienbaum ist an den Trägerverein des KOPT verpachtet . Die Bundespolizei ist jeweils Mieter in den Bundesliegenschaften. Die Drucksache 19/3919 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3919 vorliegenden Angaben zu Ausgaben für Mieten der Bundespolizeisportschulen ergeben sich aus der Anlage 2. Haushaltsmittel des Bundes sind für die Bundespolizeisportschulen im Sportförderhaushalt des BMI nicht enthalten. 10. Wie viele Sportlerinnen und Sportler der Bundespolizei befinden sich pro Jahr zur (in der Regel) viermonatigen Ausbildung an der Bundespolizeisportschule Bad Endorf, wie viele an der Bundespolizeisportschule Kienbaum bzw. zuvor in Cottbus (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt und nach Sportarten nennen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlage 3 verwiesen. 11. In welchem Umfang und zu welchem Zweck werden die beiden Bundespolizeisportschulen (durch die Bundespolizei) in den Monaten genutzt, in denen keine Ausbildung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern stattfindet ? An der Bundespolizeisportschule Bad Endorf findet ganzjährig die Betreuung der Spitzensportler/innen im Rahmen von Trainingsmaßnahmen, Wettkampfvorbereitungen und Reha-Maßnahmen statt. Darüber hinaus bietet die Bundespolizeisportschule Bad Endorf in der ausbildungsfreien Zeit zahlreiche Fortbildungslehrgänge mit den Schwerpunkten Polizeitraining und Gesundheitsprävention an. Bei der Bundespolizeisportschule Kienbaum werden die für die Ausbildung benötigten Unterkünfte und Lehrsäle temporär für die Zeit des Ausbildungsabschnittes angemietet, insofern stehen sie während der ausbildungsfreien Zeit der Bundespolizei nicht zur Verfügung. Die für das ausbildungsbegleitende Training genutzte sportliche Infrastruktur ist Eigentum des Trägervereins Kienbaum – Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland e. V. (KOPT) und steht den Sportlerinnen und Sportlern der Bundespolizei während der Ausbildungszeit zur Nutzung zur Verfügung. Die dauerhaft angemieteten Räumlichkeiten der Dienststelle werden als Büroflächen ganzjährig durch das Stammpersonal der Bundespolizeisportschule Kienbaum genutzt. 12. Wie viele Beschäftigte sind an der Bundespolizeisportschule Bad Endorf und wie viele an der Bundespolizeisportschule Kienbaum bzw. zuvor in Cottbus dauerhaft bzw. zeitweilig tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt und nach Art der Tätigkeit wie Trainerinnen und Trainer, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie anderem medizinischen Personal, Verwaltung usw. nennen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlage 4 verwiesen. 13. Wie viele Beschäftigte stehen darüber hinaus bei der Bundespolizei sowie beim BMI, bei anderen Bundes- und Landesbehörden, bei den Sportfachverbänden sowie beim DOSB (voll ober überwiegend) für die Betreuung der bei der Bundespolizei beschäftigten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt, nach Arbeitgeber und nach Art der Tätigkeit wie Trainerinnen und Trainer, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie anderem medizinischen Personal, Verwaltung usw. nennen)? Über den in der Antwort zu Frage 12 aufgeführten Personenkreis hinaus, stehen in der Bundespolizei keine weiteren Beschäftigten zur Verfügung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3919 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3919 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundessportfachverbände betreuen die Sportlerinnen und Sportler einheitlich als Kader. Dabei unterscheiden diese nicht zwischen Bundespolizisten und Nicht – Bundespolizisten. Eine Aufschlüsselung der Betreuungsleistung bei den Verbänden liegt dem BMI nicht vor. 14. Auf welcher Grundlage erfolgte die Gründung der Bundespolizeisportschule Kienbaum und inwieweit ergeben sich aus dem Neben- und Miteinander von Bundespolizeischule und dem Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland e. V. am Standort Kienbaum Synergieeffekte oder auch Konflikte? Welche diesbezüglichen Probleme sind der Bundesregierung bekannt, und welche Aktivitäten gibt es zur Lösung der ggf. bestehenden Probleme? Grundlage für die Aufgabenstellung der Spitzensportförderung der (heutigen) Bundespolizeisportschule Kienbaum ist die allgemeine Beschreibung zum „Projekt zur Förderung von Spitzensportlern des BGS beim Olympiastützpunkt Cottbus /Frankfurt (Oder)“ aus dem Jahr 1999. Das Kienbaum – Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland e. V. (KOPT) ist die im Bundesgebiet größte und bedeutendste Einrichtung für zentrale Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen von Spitzensportfachverbänden und damit ein unverzichtbarer Bestandteil im Gesamtgefüge der Sporteinrichtungen Deutschlands. Mit seinen für verschiedene Sportarten und -disziplinen vorgehaltenen exzellenten Sportstätten stellt das KOPT auch für die Athletinnen und Athleten der Bundespolizei aus den verschiedenen Sportarten optimale Bedingungen bereit. Die für das ausbildungsbegleitende Training benötigten Trainingsstätten werden nicht exklusiv für Bundespolizei – Spitzensportler/-innen vorgehalten, sondern durch diese auf dem Gelände des KOPT mitgenutzt. Gleiches gilt für die Regenerations - und Betreuungseinrichtungen wie Sauna, Therapieräume oder Kältekammer . Darüber hinaus kann durch die Nutzung der Sportanlagen durch die Bundespolizisten in den sonst weniger genutzten Trainingszeiten in den Wintermonaten eine durchgängig hohe Auslastung des KOPT erzielt werden. Dies alles bedingt Synergieeffekte. Seit der Einordnung der Bundespolizeisportschule in das KOPT erfolgte ein Aufwuchs an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Zusammenhang damit und wegen der begrenzten Kapazitäten müssen insbesondere bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten (Büros und Arbeitsstätten) auch immer wieder aufs Neue Problemstellungen bewältigt und einer Lösung zugeführt werden. 15. Welche Investitionen wurden durch den Bund in den vergangenen vier Jahren für die Bundespolizeisportschule Kienbaum getätigt bzw. bestätigt, von denen auch das Olympische und Paralympische Trainingszentrum für Deutschland e. V. profitiert, und was ist diesbezüglich bis 2022 geplant? Aus Mitteln der Spitzensportförderung des Bundes erfolgt keine Förderung der Bundespolizeisportschule. Die Zuwendungen dienen der Betreuung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern unabhängig von deren Zugehörigkeit zur Bundespolizei . Für die Bundespolizei sind keine weiteren Investitionen bekannt. Drucksache 19/3919 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3919 16. Welche Investitionen wurden durch den Bund in den vergangenen vier Jahren für das Olympische und Paralympische Trainingszentrum für Deutschland e. V. gefördert, von denen auch die Bundespolizeisportschule Kienbaum . profitiert, und was ist diesbezüglich bis 2022 geplant? Aus dem Sportförderhaushalt des BMI wird die sportfachliche Betreuung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern unabhängig von deren Zugehörigkeit zur Bundespolizei finanziert. Eine Aufteilung der Zuwendungen auf Sportlerinnen und Sportler, die der Bundepolizei angehören, und solche, die nicht der Bundespolizei angehören, erfolgt nicht. Daher kann eine Aufschlüsselung im Sinne der Frage nicht erfolgen. Insgesamt wurden für Betriebs- und Unterhaltungskosten des KOPT in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt rd. 5,5 Mio. Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden für Bauunterhaltsmaßnahmen und für die Sanierung der Bestandsturnhalle in diesen Jahren insgesamt rd. 14,4 Mio. Euro bewilligt. Auch für die Zeit bis zum Jahr 2022 ist die weitere Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie der Baumaßnahmen des KOPT geplant. Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. Von baulichen Maßnahmen des KOPT profitiert auch die Bundespolizeisportschule Kienbaum. Für den Zeitraum der letzten vier Jahre ist hier beispielhaft der Neubau der Kunstturnhalle zu erwähnen. 17. Inwieweit kann die Bundespolizeisportschule Kienbaum die Sportart Rudern fördern, obwohl diese Sportart nicht zum Angebot des Olympischen und Paralympischen Trainingszentrums für Deutschland e. V. gehört? Die Sportart Rudern wird seit 2007 durch die Spitzensportförderung der Bundespolizei gefördert. Daran wurde auch nach dem Umzug der Dienststelle 2011 nach Kienbaum seitens der Bundespolizei festgehalten. Nach Erkenntnissen der Bundespolizeisportschule Kienbaum bemüht sich gegenwärtig der Deutsche Ruderverband um eine Aufnahme in den Trägerverein. 18. Welche Konsequenzen bzw. Änderungen ergeben sich für die Bundespolizei in Folge des vom Bundesministerium des Innern im Jahr 2017 gemeinsam mit dem DOSB vorgestellten Konzeptes zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung, und welche Aktivitäten gibt es diesbezüglich bereits seitens der Bundespolizei? Im Rahmen der Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung wurde das ehemalige Bundesleistungszentrum (BLZ) Kienbaum als der zentrale, sportartübergreifende Lehrgangsort der Spitzenverbände in Kienbaum – Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland (KOPT) umbenannt. Kienbaum soll zukünftig noch stärker an den Belangen des Spitzensports ausgerichtet werden. Damit einhergehende Verbesserungen, insbesondere der Trainingsbedingungen, müssten auch den Sportlerinnen und Sportlern der Bundespolizei zugutekommen. Im Übrigen sind – nach derzeitigem Stand – aufgrund des Reformprozesses für die Bundespolizei größere, sich systematisch auf die Spitzensportförderung der Bundespolizei auswirkende Veränderungen nicht absehbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3919 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 BP OL SP SC H E ND An za hl da vo n w eib lich A-K ad er B-K ad er C/D -Ka de r Alp ine r Re nn lau f Fre es tyle Sk iing Bia thl on No rdi sch e Ko mb ina tio n Sk ilan gla uf Sk isp rin ge n Sn ow bo ard Eis sch ne llla uf Sh ort Tr ac k Re nn rod eln Bo b Sk ele ton 20 08 83 29 11 13 7 8 7 4 9 2 10 10 2 20 09 81 29 23 49 9 11 12 6 8 8 4 9 2 9 10 2 20 10 82 25 17 48 16 10 13 8 9 11 3 5 2 9 10 2 20 11 75 26 20 39 12 5 2 13 6 8 9 4 5 2 9 10 2 20 12 85 35 20 40 17 8 1 12 6 11 10 5 4 4 8 11 5 20 13 85 32 20 34 18 9 1 11 6 10 9 6 5 4 8 12 4 20 14 72 26 17 27 15 8 2 10 4 7 8 5 5 2 6 12 3 20 15 68 28 23 29 10 7 2 9 4 6 7 5 4 2 8 9 5 20 16 85 35 20 32 25 9 3 12 6 7 11 5 3 1 12 10 6 20 17 82 32 21 32 17 8 4 12 5 6 12 5 2 1 10 12 5 20 18 85 30 20 43 18 8 4 12 4 6 12 4 3 1 10 15 6 BP OL SP SC H K BM An za hl da vo n w eib lich A-K ad er bzw . OK B-K ad er bzw . PK C- Ka de r bzw . NK oh ne bzw . EK Ju do Ka nu Le ich tat hle tik Ra ds po rt Ru de rn Sc hie ße n Tu rne n 20 08 62 29 8 3 11 20 09 69 31 6 8 5 4 23 20 10 75 41 6 8 1 15 20 11 72 42 3 3 1 1 8 20 12 76 45 3 3 3 1 10 20 13 78 47 1 3 1 1 6 20 14 79 45 1 1 20 15 82 47 20 16 83 48 20 17 83 46 20 18 74 41 An za hl Sp itz en sp ort ler Die se Au fst ellu ng be zie ht sic h a uf da s J ah r2 01 8. Ma ng els bi sh eri ge r Erf as su ng kö nn en we ite re zur üc klie ge nd e Z eit räu me zzt . n ich t d arg es tel lt w erd en . OK = Oly mp iak ad er PK = Pe rsp ek tivk ad er NK = Na ch wu ch ska de r EK = Ers atz ka de r Drucksache 19/3919 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 2 Mi etz ah lun ge n ( ein sc hl. M iet ne be nk os ten ) d urc h d ie BP OL AK (2 01 0 - 20 20 ) Bu nd es po liz eis po rts ch ule Ba d E nd orf : Mi etk os ten BP OL SP SC H B ad En do rf i n T €M iet ne be nk os ten BP OL SP SC H B ad En do rf i n T € Ge sa mt ko ste n i n T € 20 10 16 2,3 71 ,3 23 3,6 20 11 16 2,3 44 ,3 20 6,6 20 12 55 6,1 16 1,7 71 7,8 20 13 55 6,1 14 2,3 69 8,4 20 14 55 6,1 19 7,0 75 3,1 20 15 55 6,1 19 0,0 74 6,1 20 16 55 6,1 20 9,0 76 5,1 20 17 55 6,1 22 7,2 78 3,3 20 18 55 6,1 22 7,2 78 3,3 20 19 55 6,1 22 7,2 78 3,3 20 20 es lie ge n l ed igli ch di e P lan un ge n b is 2 01 9 v or se it 2 01 1 B un de sp oli ze isp ort sc hu le Kie nb au m (vo rhe r L eis tun gs sp ort pro jek t C ott bu s): Mi etk os ten BP OL SP SC H K ien ba um in T € Mi etn eb en ko ste n B PO LS PS CH Ki en ba um in T € Ge sa mt ko ste n i n T € 20 10 70 ,2 20 ,3 90 ,5 20 11 10 6,7 26 ,8 13 3,5 20 12 11 1,4 14 ,0 12 5,4 20 13 10 5,0 14 ,4 11 9,4 20 14 13 0,0 17 ,8 14 7,8 20 15 12 5,2 17 ,8 14 3,0 20 16 12 5,2 17 ,8 14 3,0 20 17 19 0,8 17 ,8 20 8,6 20 18 19 0,8 17 ,8 20 8,6 20 19 19 0,8 17 ,8 20 8,6 20 20 es lie ge n l ed igli ch di e P lan un ge n b is 2 01 9 v or Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3919 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 3 BP OL SP SC H E ND An za hl da vo n w eib l Alp in Fre es tyle Sk i Bia thl on No rdi sch e Ko mb ina tio n Sk ilan gla uf Sk isp rin ge n Sn ow bo ard Eis sch ne llla uf Sh ort Tra ck Re nn rod eln Bo b Sk ele ton 20 08 46 14 8 5 6 6 3 3 2 1 7 3 2 20 09 40 13 7 4 4 4 6 4 3 3 3 2 20 10 42 11 4 7 8 2 6 3 5 1 3 3 20 11 36 8 3 1 6 7 3 6 1 4 2 3 20 12 35 15 4 1 6 3 5 5 1 4 1 1 3 1 20 13 36 16 5 1 3 3 8 5 1 1 2 2 3 2 20 14 39 13 7 2 5 2 6 4 2 3 1 1 3 3 20 15 38 16 7 1 3 1 3 6 2 2 1 3 4 5 20 16 38 16 3 3 5 4 2 4 2 1 6 4 4 20 17 47 17 4 3 7 7 3 4 1 2 6 6 4 20 18 43 16 6 2 7 6 4 5 1 4 6 2 BP OL SP SC H K BM An za hl da vo n w eib l Ju do Ka nu Le ich tat hle tik Ra ds po rt Ru de rn Sc hie ße n Tu rne n 20 08 24 9 7 1 9 3 2 2 20 09 28 12 8 3 8 3 4 2 20 10 33 11 7 8 7 3 5 3 20 11 41 11 4 15 10 3 5 4 20 12 46 14 4 18 11 6 5 2 20 13 46 15 2 20 11 6 5 2 20 14 44 13 3 20 8 6 6 1 20 15 30 14 5 13 6 1 4 1 20 16 43 19 7 15 5 5 8 3 20 17 45 19 9 14 4 3 10 4 1 20 18 45 20 10 12 5 4 8 5 1 An za hl Sp ort ler - A us bil un gs ze it Drucksache 19/3919 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 4 BP OL SP SC H E ND Ge sa mt da vo n w eib lich Sp ort ler *in ne n Po iliz eitr ain er Tra ine r Tra ine r T B PÄ D/P hy sio SB zg l. Fa ch leh rer / Le hrk raf t Ve rwa ltun g Ge sa mt 20 08 70 20 20 08 12 10 4 4 40 70 20 09 71 19 20 09 13 10 4 4 40 71 20 10 74 22 20 10 14 12 5 3 40 74 20 11 73 21 20 11 14 13 4 3 39 73 20 12 73 22 20 12 13 15 4 3 38 73 20 13 68 21 20 13 12 15 4 3 34 68 20 14 64 18 20 14 12 13 5 3 31 64 20 15 63 20 20 15 13 11 5 4 30 63 20 16 66 22 20 16 13 12 5 4 32 66 20 17 68 21 20 17 12 12 5 4 35 68 20 18 77 27 20 18 14 3 10 5 6 3 36 77 au sge we rte t ü be r D P-B ese tzu ng slis te BP OL SP SC H K BM Ge sa mt da vo n w eib lich Sp ort ler *in ne n Tra ine r Tra ine r T B PÄ D/P hy sio SB zg l. Fa ch leh rer / Le hrk raf t Ve rwa ltun g Ge sa mt 20 08 20 08 20 09 20 09 20 10 20 10 20 11 20 11 20 12 20 12 20 13 20 13 20 14 20 14 20 15 20 15 20 16 32 16 20 16 18 5 4 5 32 20 17 37 13 20 17 18 3 5 2 3 6 37 au sge we rte t ü be r D P-B ese tzu ng slis te 20 18 37 16 20 18 16 2 5 2 6 3 37 Ge na ue re Au fst ellu ng ni cht mö glic h, da so lch e E rfa ssu ng bis he r n ich t g em ac ht wu rde . Ge na ue re Au fst ellu ng ni cht mö glic h, da so lch e E rfa ssu ng bis he r n ich t g em ac ht wu rde . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3919 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333