Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3920 19. Wahlperiode 22.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3692 – Geplante Schließung der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Reutlingen/Eningen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Schriftliche Frage der Abgeordneten Jessica Tatti zur geplanten Schließung der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Reutlingen/Eningen zum 31. Dezember 2018 wurde in Bezug auf die dort arbeitenden Beschäftigten aus Sicht der Fragestellenden nur unzureichend beantwortet (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 19/2922). Daher wurde durch die Abgeordnete Jessica Tati das persönliche Gespräch mit Vertretern des Personalrats gesucht. Wie den Fragestellenden hierdurch bekannt wurde, wurden von Seiten des BAMF bisher keine konkreten Schritte veranlasst oder mit den Beschäftigten besprochen, um zu einer „sozialverträglichen Lösung “ für die Beschäftigten zu kommen. Im Juni 2018 kündigte die Bundesregierung fast 1 650 neue Stellen für das BAMF und 4 500 Entfristungen bei bisher zeitlich begrenzten Verträgen an, die noch in den Bundeshaushalt für 2018 aufgenommen werden sollen (www. tagesschau.de/inland/haushalt-stellen-101.html). Angesichts dieser Tatsache wirft die Schließung in Reutlingen zusätzliche Fragen auf. In weniger als fünf Monaten wird die BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen geschlossen werden. Wie den Fragestellenden durch die geführten Gespräche bekannt wurde, macht sich bei den dortigen Beschäftigten eine große Unsicherheit breit. Sie würden aktuell nicht wissen, wie ihre berufliche Zukunft gestaltet sein wird. Es habe bisher lediglich eine unverbindliche Abfrage des BAMF gegeben , an welche anderen Standorte die Beschäftigten wechseln wollen würden. In dieser Abfrage wäre unter anderem der Standort Sigmaringen empfohlen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3920 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Angesichts der aktuell rückläufigen Asylbewerberzahlen muss es sowohl seitens der Länder als auch des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Standortkonsolidierung kommen. Dies führt auch dazu, dass nicht an allen bestehenden Standorten festgehalten werden kann. Bevor das BAMF über die Einrichtung oder Schließung eines Standortes entscheidet, stimmt es sich hierzu mit dem jeweiligen Bundesland ab. Nach dieser Entscheidung findet nachfolgender Prozess statt: Die Beschäftigten der Außenstelle bzw. des Ankunftszentrums des BAMF werden durch ein Leitungsmitglied, die zuständige Abteilungsleitung, Vertreter der Abteilung für zentrale Dienstleistungen, Personal und Organisation und Vertreter des Personalrates (Örtlicher Personalrat, Gesamtpersonalrat) über die Schließung vor Ort informiert. Es erfolgt die Ausgabe von Fragebögen mit der Abfrage zu den persönlichen Verwendungswünschen . Dabei besteht die Möglichkeit für Vieraugengespräche vor Ort mit den Vertretern der Abteilung für zentrale Dienstleistungen, Personal und Organisation bzw. den Vertretern des Personalrates. Die Auswertung der Fragebögen erfolgt nach einer Überlegungsfrist von mindestens zwei Wochen. Die daraus gewonnenen Verwendungswünsche werden mit den Bedarfen der zuständigen Abteilungsleitung und der Abteilung für zentrale Dienstleistungen, Personal und Organisation abgestimmt. Es erfolgt eine Gegenüberstellung der angegebenen Wünsche der Beschäftigten mit den Bedarfen und Liegenschaftskapazitäten. Für die Umsetzung der Beschäftigten ist grundsätzlich die Zustimmung des örtlichen Personalrates bzw. des Gesamtpersonalrates erforderlich. Zudem sind die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertreter der schwerbehinderten Menschen zu beteiligen. Erst wenn keine Einwände der Gleichstellungsbeauftragten und der Vertreter der schwerbehinderten Menschen vorliegen und die Zustimmung des örtlichen Personalrates bzw. des Gesamtpersonalrates erteilt wurde, kann eine Umsetzung innerhalb des BAMF erfolgen. 1. Welche Funktionen und Aufgaben des BAMF nimmt die Außenstelle Reutlingen /Eningen zurzeit wahr (bitte zu jeder Funktion und Aufgabe auch den Umfang, z. B. in Anzahl Fällen oder Vor-Ort-Terminen pro Jahr, angeben)? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf wie vielen Stellen (Vollzeitäquivalenten ) arbeiten zurzeit in der Außenstelle? Derzeit werden in der Außenstelle Reutlingen/Eningen (Referat 613) Aufgaben im Bereich des Asylverfahrens, der Integration, der Prozessbearbeitung sowie eigene Verwaltungsaufgaben wahrgenommen. Die aktuelle Stellenverteilung stellt sich wie folgt dar: Aufgabengebiet Eingesetzte Vollzeitäquivalente (VZÄ) Asyl 18,5 Integration 12,2 Prozess 4,6 Verwaltungsaufgaben/IT/ Referatsleitung 4,2 Gesamt VZÄ 39,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3920 Für das Jahr 2017 liegen statistische Daten für Fallzahlen in den Bereichen Asyl und Prozess vor: Aufgabenbereich Anzahl der Zugänge (01.01. – 31.12.2017) Asyl 1.138 Prozess 11.137 2. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, warum die Schließung der Außenstelle Reutlingen/Eningen nach Meinung des BAMF notwendig sein soll? Wenn ja, welche Gründe werden angeführt? Wenn nein, verfügt die Bundesregierung über eine Einschätzung fachkundiger Bediensteter zur Notwenigkeit der Schließung? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/2922 verwiesen. 3. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wer bzw. welche Stelle bzw. Abteilung die Schließung der Außenstelle Reutlingen/Eningen angeregt und zur Schließung ausgewählt hat? Nach welchen Kriterien wird die Auswahl über zu schließende Außenstellen getroffen (bitte genau ausführen)? Wurden für den Auswahlprozess über die zu schließenden Außenstellen externe Beratungsfirmen herangezogen? Wenn ja, welche? Die Schließung der Außenstelle des BAMF in Reutlingen/Eningen wurde durch die Leitung des BAMF entschieden. Angesichts der aktuell rückläufigen Asylbewerberzahlen muss es zu einer Standortkonsolidierung kommen. Dabei wird die Liegenschaftssituation an die Planungen der Aufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg angepasst. Weiter wurden bei der Entscheidung wirtschaftliche Gründe wie Mietdauer und –höhe berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen zu erhalten, um weiterhin kurze Wege für die geflüchteten Menschen und Integrationsmaßnahmenträger in den Landkreisen Reutlingen , Tübingen und Esslingen sicherzustellen? Das Land Baden-Württemberg hält an Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Karlsruhe, Freiburg, Ellwangen und Sigmaringen fest. Neu angekommene Asylsuchende werden daher in diesen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und den dann nächstgelegenen BAMF-Dienststellen zur Antragstellung zugeführt. Eine Anreise aus den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Esslingen erübrigt sich damit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3920 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, die Außenstelle Reutlingen /Eningen an eine andere bestehende BAMF-Einrichtung anzugliedern, um damit den Standort Reutlingen/Eningen zu erhalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eine Dependance in Reutlingen/ Eningen ist nicht vorgesehen. 6. Sieht die Bundesregierung einen Vorteil, wenn das BAMF bzw. dessen Außenstellen über gewachsene Strukturen und gut eingespielte Kontakte vor Ort und in der Region verfügen? Wenn ja, welche? Und trifft dies in besonderem Maß für den Arbeitsbereich Integration und Integrationsmaßnahmen zu? Gut eingespielte Kontakte, gute Vernetzung und Zusammenarbeit sind die Grundlage für gelingende Integrationsarbeit vor Ort. Die Außenstelle Reutlingen/Eningen ist aktuell für 14 Land- und Stadtkreise zuständig . Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich von Schwäbisch Hall bis Ravensburg. Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass sich die Vernetzung, Zusammenarbeit und Kontaktpflege nicht nur auf persönlichen Vor-Ort Kontakt im unmittelbaren Einzugsbereich der Außenstelle beschränken können, sondern weit darüber hinaus sichergestellt werden müssen. Dies geschieht auch aktuell bereits über das Instrumentarium der Dienstreise durch die Regionalkoordinatoren und den Einsatz moderner Kommunikationstechnik. Die geplante Verlagerung des Integrationsbereichs in eine andere Liegenschaft des BAMF im aktuellen Zuständigkeitsbereich hat somit keine negativen Auswirkungen auf die erfolgreiche Umsetzung der Integrationsaufgaben des BAMF in Baden Württemberg. 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Möglichkeit, die Schließung der Außenstelle Reutlingen/Eningen zu verschieben, bis eine „sozialverträgliche Lösung“ tatsächlich vereinbart wurde? Wenn ja, was sind die Bedingungen dafür? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 19/3677 verwiesen. Ein Verschieben der Schließung ist somit nicht erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3920 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass eine gute Vernetzung und Kontaktpflege, insbesondre für den BAMF-Arbeitsbereich Integration und Integrationsmaßnahmen, persönliche Vor-Ort-Kontakte von hoher Bedeutung, sinnvoll und effektiv sind? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen? 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche (positiven wie negativen) Auswirkungen auf Funktion und effektive Aufgabenwahrnehmung des Arbeitsbereichs Integration und Integrationsmaßnahmen die Schließung regionaler Außenstellen zugunsten weniger zentraler Standorte hat? Sind der Bundesregierung wissenschaftliche oder fachliche Forschungen bzw. Stellungnahmen fachkundiger Personen und/oder Integrationsmaßnahmenträgern zu dieser Thematik bekannt? Wenn ja, welche, und mit welchem Tenor? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Außenstelle Reutlingen /Eningen bereits Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Personalrat bzw. der Gewerkschaft ver.di statt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann sind diese angedacht? Welche Risiken, auch rechtlicher Art, erkennt die Bundesregierung durch vorschnelles Handeln, nur um die Schließung der Außenstelle zum 31. Dezember 2018 umsetzen zu können, und wie möchte sie diese vermeiden? Das BAMF verhandelt aktuell mit den zuständigen Personalvertretungen, den zuständigen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und der Gleichstellungsbeauftragten eine Dienstvereinbarung zur Verfahrensweise bei Umsetzungen wegen Standortschließungen. Diese Dienstvereinbarung steht kurz vor dem Abschluss und soll auf alle zukünftig von einer Schließung betroffenen Außenstellen Anwendung finden. Unterzeichner der Dienstvereinbarung wird deshalb neben der Amtsleitung auch der Gesamtpersonalrat des BAMF sein. Die Vorlagen an den Gesamtpersonalrat, den örtlichen Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragen und der Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen um die Zustimmung zu den Umsetzungen der Mitarbeitenden aus Reutlingen/Eningen einzuholen, sind in Vorbereitung. In diesen Gremien sind auch Gewerkschaftsmitglieder vertreten. Zur Teilfrage nach den Risiken wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Schließung seit mehreren Monaten bekannt ist. Entsprechende Maßnahmen werden seitens der Personalabteilung und in Abstimmung mit den Personalvertretungen koordiniert eingeleitet und umgesetzt, sodass etwaige Herausforderungen frühzeitig erkannt und Lösungen erarbeitet werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3920 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Was versteht die Bundesregierung darunter, eine „sozialverträgliche Lösung “ anzustreben, wie sie in ihrer in der Vorbemerkung genannten Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/2922 angibt (bitte alle relevanten Kriterien und deren (Ziel-)Ausprägungen aufzählen)? 12. Wie genau definiert die Bundesregierung die Formulierung „im Einvernehmen mit den Beschäftigten und der Personalvertretung“, den sie in ihrer Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/2922 gebraucht (bitte alle relevanten Kriterien und deren (Ziel-)Ausprägungen aufzählen)? Gehört zur Definition der Formulierung „im Einvernehmen mit den Beschäftigten und der Personalvertretung“ auch, dass keine Schritte unternommen werden, die ohne Wissen und/oder die gegen den ausdrücklichen Willen der Beschäftigten und der Personalvertretung verstoßen, erfolgen? 13. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung eine „sozialverträgliche Lösung “ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung aus, für die ein Wechsel des Arbeitsortes eine besondere Belastung darstellen würde bzw. gar nicht möglich und zumutbar ist? 14. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung eine „sozialverträgliche Lösung “ für Beschäftigte aus, die Familie bzw. kleine Kinder oder berufstätige Partner haben, und dadurch an den Wohnort gebunden sind? 15. Welche Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um insbesondere langjährig Beschäftigten des BAMF an der Außenstelle Reutlingen /Eningen die Möglichkeit zu eröffnen, vor überörtlicher Versetzung geschützt zu werden, um ihnen ihr soziales Umfeld zu erhalten? Die Fragen 11 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 16. Welche konkreten Unterstützungsleistungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen, um diese ggf. beim Wechsel zu den sehr kurzfristig bekannt werdenden neuen Standorten, beispielsweise in Stuttgart, Heidelberg , Karlsruhe oder Sigmaringen, zu unterstützen, u. a. dabei, dort kurzfristig eine bezahlbare Wohnung zu finden? Die Unterstützungsleistungen ergeben sich aus den trennungsgeld- sowie umzugskostenrechtlichen Regelungen des Bundes. Über den Umfang dieser Leistungen informiert sowohl das Bundesverwaltungsamt als Dienstleister auf seiner Internetseite www.dienstleistungszentrum.de als auch das Intranet des BAMF. Hier finden Betroffene auch Übersichten über aktuelle Wohnungsbörsen im Internet und können sich zudem über die Personal-Hotline des BAMF persönlich beraten lassen. 17. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob die BAMF-Außenstelle Sigmaringen zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen werden wird bzw. geschlossen werden könnte? Falls ja, auf welchem Stand sind die bisherigen Gespräche dazu? Falls nein, verfügt die Bundesregierung über eine Einschätzung fachkundiger Bediensteter zur möglichen Schließung der Außenstelle Sigmaringen und deren möglichem Zeitpunkt? Zum jetzigen Stand hält das Land Baden-Württemberg an Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Karlsruhe, Freiburg, Ellwangen und Sigmaringen fest. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333