Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3965 19. Wahlperiode 24.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3683 – Rekrutierung von und Umgang mit Minderjährigen in der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten, die den Dienst bei der Bundeswehr antreten, steigt seit dem Aussetzen der Wehrpflicht stetig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12524). Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, die von der Ausnahmeregelung des Fakultativprotokolls Gebrauch machen und minderjährige Freiwillige für die eigenen Streitkräfte anwerben . In der Praxis betrifft dies Freiwillige Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die als 17-Jährige eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr beginnen. Seit Jahren wächst die Kritik an dieser Rekrutierungspraxis. Nachdem sich bereits zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure für eine Anhebung des Rekrutierungsalters auf 18 Jahre ausgesprochen haben, empfahl auch die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestages in einer Stellungnahme, das Mindestalters für den Dienstbeginn von Soldatinnen und Soldaten auf 18 Jahre festzulegen (vgl. Kommissionsdrucksache 18/16). In seinem Jahresbericht 2016 beschäftigte sich der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ebenfalls mit dem Thema und kam zu dem Schluss: „Mit dem Engagement Deutschlands bei der Wahrnehmung der völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Kinder- und Minderjährigenschutzes scheint es nicht ganz leicht zu vereinbaren, wenn die ausnahmsweise Rekrutierung Minderjähriger zum Regelfall mit steigender Tendenz wird“ (Bundestagsdrucksache 18/10900). Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen sich der Kritik an der Rekrutierungspraxis an und befürworten mit Nachdruck die strikte Anwendung der Volljährigkeitsregel der UN-Kinderrechtskonvention von 18 Jahren auch für die Aufnahme einer militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3965 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Entsprechend Artikel 2 des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten stellt Deutschland sicher, dass Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht obligatorisch eingezogen werden. In der verbindlichen Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls wird das Mindestalter für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften in Deutschland verbindlich auf 17 Jahre festgelegt. Unter 18-jährige werden ausschließlich in die Streitkräfte aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Der Schutz der unter 18-jährigen Freiwilligen im Rahmen ihrer Entscheidung über den Eintritt in die Streitkräfte ist u. a. durch die notwendige Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter sichergestellt. Die bestehende Rekrutierungspraxis der Bundeswehr steht in vollem Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, so dass eine Neubewertung unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten nicht geboten erscheint. 1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben seit der Aufhebung der Wehrpflicht jeweils jährlich den Dienst angetreten, und wie viele von ihnen waren zum Dienstantritt unter 18 Jahre alt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht , Freiwillig Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit, sowie verhältnismäßig und absolut aufschlüsseln)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten zur Herkunft nach Bundesländern werden nicht vorgehalten. FWDL: freiwilligen Wehrdienst Leistende 2. Wie viele der im Zeitraum von 2011 bis 2017 im Dienst bei der Bundeswehr eingetretenen Rekrutinnen und Rekruten waren zum Zeitpunkt des Beginns des Auswahlverfahrens jünger als 17 Jahre (bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)? Hierzu werden keine Auswertungen und Statistiken vorgehalten. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt: Anzahl Dienstverhältnis unter 18 bei Eintritt Geschlecht Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Soldat auf Zeit männlich 238 421 394 374 406 570 673 3.076 weiblich 50 83 72 64 70 128 150 617 ja 288 504 466 438 476 698 823 3.693 nein 6.263 10.497 10.604 11.422 11.305 12.870 13.690 76.651 FWDL männlich 394 629 603 896 862 980 1.005 5.369 weiblich 7 69 83 129 177 229 298 992 ja 401 698 686 1.025 1.039 1.209 1.303 6.361 nein 7.716 9.343 7.799 9.176 8.272 8.504 7.556 58.366 Gesamtergebnis 14.668 21.042 19.555 22.061 21.092 23.281 23.372 145.071 Minderjährig Eingestellte in % von Gesamt: 4,7% 5,7% 5,9% 6,6% 7,2% 8,2% 9,1% 6,9% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3965 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen auch vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Bewertung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages? Die bestehende Rekrutierungspraxis der Bundeswehr steht in vollem Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, so dass eine Neubewertung unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten nicht geboten erscheint. 17-jährige werden als Soldatinnen und Soldaten ausschließlich in die Streitkräfte aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Im Vorfeld wird durch eine umfassende Aufklärung und Beratung bzgl. der Chancen und Risiken des Soldatenberufes und ein intensives, wissenschaftsbasiertes und eignungsdiagnostisches Assessmentverfahren sichergestellt, dass nur 17-Jährige eingestellt werden, die sich eingehend mit den Anforderungen des Soldatenberufs auseinandergesetzt haben und die erforderliche Eignung aufweisen. Mit ihrer völkerrechtskonformen Einstellungspraxis verfolgt die Bundeswehr das Ziel, qualifizierten Jugendlichen mit Interesse für den Dienst in den Streitkräften die Möglichkeit zu eröffnen, vor Erreichen der Volljährigkeit eine Ausbildung bei der Bundeswehr ohne Wartezeit und ohne weitere Nachteile gegenüber gleichaltrigen Berufseinsteigern beginnen zu können. Zu dem betroffenen Personenkreis zählen 17-jährige Abiturienten, Realschulabgänger und Hauptschulabsolventen , wobei der Anstieg an minderjährigen Soldatinnen und Soldaten nicht auf eine geänderte Einstellungsstrategie oder -praxis der Bundeswehr zurückzuführen ist, sondern zum großen Teil eine Auswirkung der G8-Schulreform darstellt . Diese Schulreform hat seit ihrer Einführung das Durchschnittsalter der Abiturientinnen und Abiturienten um 10,3 Monate gesenkt, so dass bei einer Einschulung mit fünf Jahren das Abitur im Lebensalter zwischen 17 und 18 erreicht wird, mit der Folge von höheren Bewerberzahlen aus dieser Altersgruppe. Generell ist die Mehrheit der Schulabgängerinnen und Schulabgänger noch unter 18 Jahren. Interessierten Jugendlichen soll auch weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden, bereits im Alter von 17 Jahren eine Ausbildung bei der Bundeswehr zu beginnen. Für sie darf es auch aus Gründen der Chancengerechtigkeit bei der Berufswahl keine Nachteile geben, wenn sie eine militärische Karriere anstreben . Zudem ist die steigende Anzahl auch einem wachsenden Regenerationsumfang zuzurechnen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Regelungen zur Probezeit bzw. zum Widerrufsrecht bei Zeitsoldaten im Hinblick auf die Einhaltung der Altersgrenze der UN-Kinderrechtskonvention bzw. des Freiwilligkeitsprinzips bei der Rekrutierung gemäß dem UN-Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten? Der nach Maßgabe des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie der hierzu von Deutschland abgegebenen Erklärung gebotene Schutz bei Rekrutierung und Dienstleistung unter 18-jähriger Freiwilliger in den Streitkräften wird durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften der Bundeswehr umfassend gewährleistet. Dies gilt namentlich auch im Hinblick auf die Möglichkeit von noch 17-jährigen freiwilligen Wehrdienst Leistenden bzw. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die Streitkräfte bei entsprechendem Wunsch wieder zu verlassen (jederzeitige Entlassung auf Antrag innerhalb der sechsmonatigen Probezeit [§ 58 h Absatz 2 Soldatengesetz (SG)] bzw. jederzeitiger Widerruf der Verpflichtungserklärung innerhalb der ersten sechs Dienstmonate [danach Entlassungsantrag gemäß § 58 h Absatz 1 in Verbindung mit § 75 Absatz 2 Nr. 1 SG bzw. gemäß § 55 Absatz 3 SG wegen besonderer Härte]). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3965 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie viele Freiwillige Wehrdienstleistende sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind im Zeitraum von 2011 bis 2017 nach Ablauf ihrer Probezeit immer noch nicht volljährig und bei der Bundeswehr beschäftigt gewesen (bitte getrennt, pro Jahr und Geschlecht auflisten)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Im Rahmen der mit der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage einhergehenden Qualitätssicherung wurden die Abfrageergebnisse der Jahre 2011 bis 2016 überprüft (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12524). Dabei waren die Angaben zu den Jahren 2011 bis 2015 nicht zu beanstanden. Der für das Jahr 2016 ermittelte Wert wurde korrigiert. FWDL: freiwilligen Wehrdienst Leistende b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die im Zeitraum von 2011 bis 2017 als unter 18-Jährige eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr aufgenommen haben, haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht , eine Verpflichtungserklärung auf Widerruf abzuschließen, und wie viele davon haben bislang ihre Widerrufsoption tatsächlich ausgeübt und sind innerhalb der sechsmonatigen Frist aus dem Dienst ausgeschieden (bitte pro Jahr, Dienstgrad und Geschlecht auflisten)? In der Bundeswehr werden keine Verpflichtungen ohne die Möglichkeit der Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung durchgeführt, da bis zum Ablauf des sechsten Dienstmonats die Verpflichtungserklärung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Die Angaben zum Gebrauch der Widerrufsoption sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Dienstverhältnis Geschlecht 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 FWDL männlich 12 59 78 137 177 165 125 weiblich 2 9 12 23 41 30 Soldat auf Zeit männlich 15 43 43 19 10 13 16 weiblich 4 6 9 1 2 3 2 Gesamtergebnis 31 110 139 169 212 222 173 Jahr des Ablaufs der Probezeit Dgr_Text männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Flieger 4 2 3 1 2 1 4 1 2 3 1 8 1 Matrose 2 1 6 2 9 1 8 7 2 3 1 11 2 Schütze 6 3 10 1 8 1 2 2 7 3 12 2 19 5 Funker 3 11 2 5 1 3 2 6 4 1 Grenadier 1 Jäger 16 16 1 24 2 17 20 15 1 26 2 Kanonier 3 7 1 1 1 Panzergrenadier 1 4 3 8 3 12 1 16 1 16 Panzerkanonier 2 3 Panzerpionier 1 1 2 Panzerschütze 3 7 1 6 5 3 2 1 Pionier 3 1 1 1 3 Sanitätssoldat 5 1 8 3 8 4 7 7 7 4 6 6 10 Gefreiter 3 21 4 30 5 22 3 25 1 35 3 75 10 Gesamtergebnis 45 12 89 20 92 19 75 16 88 14 97 15 171 32 20172011 2012 2013 2014 2015 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3965 c) In wie vielen Fällen wurde Soldatinnen und Soldaten, die zum Einstellungszeitpunkt noch minderjährig waren, in den zurückliegenden fünf Jahren das Beschäftigungsverhältnis durch den Dienstherrn gekündigt (bitte pro Jahr, Dienstgrad und Geschlecht auflisten)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 5. Wie viele Fälle von menschlich entwürdigenden Aufnahmeritualen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber Rekrutinnen und Rekruten innerhalb der Bundeswehr haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 stattgefunden , worin bestanden diese und ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern Minderjährige davon betroffen waren (bitte pro Jahr auflisten bzw. erläutern )? Im Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr sind Verdachtsfälle auf entwürdigende Aufnahmerituale oder gewalttätige Übergriffe durch die betroffenen Dienststellen der Bundeswehr verpflichtend zu melden. Daten über die Minderjährigkeit betroffener Soldatinnen oder Soldaten werden seit 2018 erhoben. Bis Ende 2017 wurde aus Datenschutzgründen darauf verzichtet. Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 8. August 2018 wurde kein Verdachtsfall gemeldet, in dem entwürdigende Aufnahmerituale im Sachverhalt (dabei Nötigung zu unwürdigen Tätigkeiten, Erduldung von körperlichen Zwangsmaßnahmen ) oder gewalttätige Übergriffe angegeben wurden. Dgr_Text männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fähnrich 1 4 2 2 Fähnrich zur See 1 1 2 1 Flieger 3 2 5 1 4 1 5 2 12 4 Funker 2 1 2 2 2 1 Gefreiter 48 9 45 4 61 2 55 11 114 15 Hauptgefreiter 148 6 166 15 216 24 241 39 244 44 Jäger 27 3 20 17 14 18 2 Kanonier 1 2 Leutnant 1 1 2 Maat 1 1 1 1 Matrose 2 4 1 2 2 5 1 7 3 Oberfähnrich 1 3 2 Oberfähnrich zur See 1 Obergefreiter 109 12 134 7 206 21 176 22 189 25 Obermaat 1 1 3 Panzergrenadier 4 5 2 12 1 10 1 12 Panzerkanonier 1 Panzerpionier 1 2 2 1 Panzerschütze 8 7 5 1 Pionier 2 1 1 1 2 Sanitätssoldat 2 1 2 1 2 3 3 3 6 Schütze 7 2 3 7 2 7 2 17 4 Stabsgefreiter 1 77 11 92 18 81 10 Stabsunteroffizier 1 2 9 6 1 Unteroffizier 1 2 1 1 3 1 5 Fahnenjunker 1 Feldwebel 2 Gesamtergebnis 366 35 403 37 626 68 623 103 728 115 2013 2014 2015 2016 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3965 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Konsequenzen hat die Bundeswehr aus den in den vergangenen Jahren öffentlich bekannt gewordenen Fällen von entwürdigenden Aufnahmeritualen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber Rekrutinnen und Rekruten hinsichtlich des Umgangs mit und der Unterbringung von minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten getroffen? Die Aktualisierung der „Information für Disziplinarvorgesetzte in Einheiten und Verbänden sowie Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen zum Umgang mit zivilen und militärischen Minderjährigen in der Bundeswehr“ vom 22. Mai 2018 führte zu einer zusätzlichen Sensibilisierung und Handlungssicherheit in allen Dienststellen der Bundeswehr. In ihr ist u. a. vorgesehen, dass den Minderjährigen separate Unterkunftsstuben zugewiesen werden sollen. 7. Welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr bezüglich des Umgangs zwischen Soldatinnen und Soldaten und eines besonderen Schutzbedarfs insbesondere vor sexuellen Diskriminierungen und vor Übergriffen von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wie stellt die Bundeswehr generell den besonderen Schutzbedarf diesbezüglich sicher (bitte detailliert ausführen)? Die aktuellen Erkenntnisse des Meldewesens Innere und Soziale Lage der Bundeswehr ergeben keine Hinweise, dass dieser Personenkreis vermehrt Opfer sexueller Belästigung oder Übergriffe ist. Im Rahmen der Ausbildung unterliegen minderjährige Soldatinnen und Soldaten der besonderen Dienstaufsicht ihrer Vorgesetzten . Der Schutzbedarf minderjähriger Soldatinnen und Soldaten vor sexueller Diskriminierung und vor Übergriffen wird durch diese Dienstaufsicht wirksam realisiert. Die Aktualisierung der „Information für Disziplinarvorgesetzte in Einheiten und Verbänden sowie Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen zum Umgang mit zivilen und militärischen Minderjährigen in der Bundeswehr“ vom 22. Mai 2018 führte zu einer weiteren Sensibilisierung und Handlungssicherheit in allen Dienststellen der Bundeswehr. 8. Wie viele bei der Einstellung minderjährige Soldatinnen und Soldaten wurden im Laufe ihrer Dienstzeit in Auslandseinsätze der Bundeswehr geschickt (bitte nach Kalenderjahren seit Abschaffung der Wehrpflicht, Geschlecht, Alter bei der Einstellung, Alter bei Antritt des Auslandseinsatzes, Einsatzort, Einsatzdauer vor Ort aufschlüsseln)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten zum Alter bei Antritt des Auslandseinsatzes, zum Einsatzort und zur Einsatzdauer vor Ort werden nicht vorgehalten. Auslandseinsatz 2012 2013 2014 2015 2016 2017 485 10 111 72 163 189 248 davon männlich 7 16 62 152 170 220 weiblich 3 5 10 11 19 28 Anzahl Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Auslandseinsätzen, die bei Einstellung in Bw noch minderjährig waren (ab Aussetzung Wehrpflicht) Anzahl an Teilnahmen an Auslandseinsätzen nach Jahren* * Die 485 Soldatinnen und Soldaten haben teilweise an mehreren Einsätzen teilgenommen, so dass die Gesamtzahl der Teilnahmen von der Gesamtpersonenzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abweicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3965 Minderjährige Soldatinnen und Soldaten nehmen unter keinen Umständen an Auslandseinsätzen der Bundeswehr, einsatzgleichen Verpflichtungen und Missionen im Ausland teil. 9. Wie viele Verfahren wurden zu § 15 des Wehrstrafgesetzes (WStG – Eigenmächtige Abwesenheit) gegen Minderjährige eingeleitet? Wie viele der Verfahren waren mit einem Wunsch nach Ausscheiden aus dem Dienst verbunden (bitte nach Möglichkeit jeweils nach Kalenderjahren seit der Aussetzung der Wehrpflicht sowie Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln )? Seit der Aussetzung der Wehrpflicht ist kein gerichtliches Disziplinarverfahren – auch nicht wegen eines Verhaltens, das den Straftatbestand der §§ 15 und 16 des Wehrstrafgesetzes erfüllen würde – gegen eine minderjährige Soldatin oder einen minderjährigen Soldaten eingeleitet worden. 10. Wie viele Verfahren wurden zu § 16 WStG (Fahnenflucht) gegen Minderjährige eingeleitet? Wie viele der Verfahren waren mit einem Wunsch nach Ausscheiden aus dem Dienst verbunden (bitte nach Möglichkeit jeweils nach Kalenderjahren seit der Aussetzung der Wehrpflicht sowie Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333