Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4025 19. Wahlperiode 27.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3788 – Linksextreme Internetseiten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2017 hat der Bundesminister des Innern die linksradikale Website linksunten.indymedia verboten. Die Website wurde mit der Begründung geschlossen , sie werde von einem Verein betrieben, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, weil er es ermögliche, anonym linksradikale Propaganda und Gewaltaufrufe zu verbreiten (www.zeit.de/politik/deutschland/ 2017-12/indymedia-linksunten-verbot-34c3). Diskreditierende Postings werden von der linksextremen Szene nun über die Schwesterseite de.indymedia.org präsentiert . So etwa im Dezember 2017, als auf der Seite de.indymedia.org Autonome mehr als 50 Fotos von Polizisten veröffentlichten, die an der Räumung von Häusern in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain beteiligt gewesen sein sollen. „Neben der Teilnahme an der Räumung können sie bedenkenlos für die Gewalt der drei Wochen der Belagerung verantwortlich gemacht werden“, hieß es im dazugestellten Text. „Wir freuen uns über Hinweise, wo sie wohnen oder privat anzutreffen sind“ (www.taz.de/!5486607/). Vor dem Bundesparteitag der AfD in Augsburg kursierte auf ebendieser Interseite sowie auf https://augsburgfuerkrawalltouristen.noblogs.org ein so genannter Reiseführer für Krawalltouristen, in dem offen Anleitungen zum Bau von Brennsätzen gegeben und zu Gewalt gegen Hotels aufgerufen wurde. Zugleich befand sich auf der Seite https://augsburgfuerkrawalltouristen.noblogs.org/ ein Link zu der archivierten Seite https://web.archive.org/web/20180603192212/ https://augsburgfuerkrawalltouristen.noblogs.org/adressen-der-afd-in-deutschland/, auf der in aus Sicht der Fragesteller strafbarer Weise Namen und Adressen wie Telefonnummern von AfD-Mitgliedern öffentlich gemacht wurden. Diese Seiten sind weiterhin erreichbar. 1. Wie viele linksextreme bzw. von Linksextremen beeinflusste Seiten sind der Bundesregierung derzeit bekannt (bitte Webseiten einzeln auflisten)? Das Internet und soziale Medien sind wichtige Bestandteile linksextremistischer Aktivitäten und stützen u. a. sowohl die Mobilisierung von Unterstützern und Mitgliedern des linksextremistischen Spektrums wie auch die Verbreitung linksextremistischer Ideologie bzw. Weltbilder. Insbesondere sind linksextremistische Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4025 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien bei der Vorbereitung und Durchführung von temporär begrenzten Kampagnen und Aktionsfeldern ein wichtiger Baustein in der Kommunikation und Koordination. Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst sichten im Rahmen der koordinierten Internetauswertung Internetseiten aus dem Bereich Linksextremismus. Strafrechtlich relevante Inhalte bzw. gefährdungsrelevante Anhaltspunkte werden bei Feststellung an die zuständigen Dienststellen oder Ermittlungsbehörden weitergegeben, die gegebenenfalls strafprozessuale Maßnahmen einleiten. Die Anzahl linksextremistischer oder -radikaler Internetseiten sowie Profile und Portale in den sozialen Netzwerken wird statistisch jedoch nicht erfasst, da diese einer hohen Fluktuation unterliegt. 2. Wie viele dieser Seiten riefen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Gewalt gegen Polizisten auf (bitte Webseiten einzeln benennen)? 3. Wie viele dieser Seiten riefen nach Kenntnis der Bundesregierung zu Gewalt gegen politisch anders Denkende auf (bitte Seiten einzeln benennen)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Auf linksextremistischen Internetseiten werden regelmäßig Aufrufe zur Gewalt gegen Polizisten und „politisch anders Denkende“ veröffentlicht. Die Verbreitung mutmaßlich strafbarer Inhalte auf Internetseiten wie https://de. indymedia.org und anderen durch sogenanntes „Verlinken“ oder einfaches Kopieren und neues „Posten“ von Beiträgen mit inkriminiertem Inhalt ist gängige Vorgehensweise bei Nutzern aus dem linksextremistischen Spektrum. Die zu diesem Zweck genutzten Plattformen wie z. B. https://web.archive.org oder https://chronik.blackblogs.org sind den Sicherheitsbehörden bekannt und unterliegen dem täglichen Monitoring. Bei Feststellung strafrechtlich relevanter Inhalte werden auch hier die notwendigen strafprozessualen Schritte eingeleitet. Konkrete Fallzahlen zu Aufrufen zu Gewalttaten gegen jegliche Personen bzw. Personengruppen liegen aufgrund der hohen Fluktuation der Interneteinträge nicht vor. 4. Gegen welche Betreiber von den vorgenannten Webseiten laufen Verbotsüberlegungen der Bundesregierung (bitte Seiten einzeln benennen)? Die Bundesregierung äußert sich nicht im Vorfeld zu etwaigen Verbotsmaßnahmen , da andernfalls der Erfolg solcher Maßnahmen gefährdet werden würde. 5. Weshalb wird seitens der Bundesregierung, erst recht nach Erscheinen des Krawallreiseführers mit seinen klaren Gewaltaufrufen, nicht gegen die Seiten https://augsburgfuerkrawalltouristen.noblogs.org/ sowie de.indymedia.org vorgegangen? Das Einschreiten zur Abwehr konkreter polizeilicher Gefahren obliegt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in primärer Zuständigkeit den jeweiligen Landesbehörden. Ein unmittelbares Einschreiten der Bundesregierung gegen die genannten Internetseiten verstieße gegen diese klare Kompetenzverteilung. Sofern sich bei diesen oder vergleichbaren Internetseiten Anhaltspunkte für Verbotsmaßnahmen nach dem einschlägigen Bundesrecht ergeben, äußert sich die Bundesregierung hierzu im Vorfeld nicht, um den Erfolg einer solchen Maßnahme nicht zu gefährden (siehe auch bereits die Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333