Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4026 19. Wahlperiode 27.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3555 – Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Open Data und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sind nicht erst seit der Verabschiedung des Open-Data-Gesetzes im vergangenen Jahr wichtige Themenfelder für die Demokratie. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag sowie im Rahmen von Initiativen wie der Open Government Partnership, Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) und dem Anti-Corruption Summit verpflichtet, den Forderungen nach mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Partizipation nachzukommen. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Fragesteller dafür nicht ausreichend. Das Open-Data-Gesetz ist derzeit noch unzureichend (www. heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-beschliesst-halbgares-Open-Data-Gesetz- 3718009.html), und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes erreicht im Transparenzranking von Mehr Demokratie e. V. und der Open Knowledge Foundation lediglich 38 von 100 möglichen Punkten (https://transparenzranking. de/laender/bund/). Auch dem Portal govdata.de sind bislang noch nicht alle Bundesländer beigetreten. Die Bundesregierung muss daher handeln, um ihren Rückstand in Sachen Transparenz und Open Data aufzuholen. 1. Gibt es derzeit Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz nach seiner letzten Änderung im Jahr 2013 zu überarbeiten? Ist insbesondere geplant, die Gebührenregelung oder die Regelung zur anonymen Antragstellung zu verändern? Die Bundesregierung plant eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes. Umfang und Inhalt einer Änderung müssen noch innerhalb der Bundesregierung geklärt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie ist der aktuelle zeitliche Planungshorizont der Bundesregierung für das im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Gesetzesvorhaben eines zweiten Open-Data-Gesetzes? Nach Artikel 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die durch das Gesetz erzielten Wirkungen und unterbreitet ihm Vorschläge für die Weiterentwicklung dieses Gesetzes . Die Evaluierung erfolgt zusammen mit dem nach § 12a Absatz 10 des E-Government-Gesetzes (EGovG) vorzulegenden Fortschrittsbericht. Die Evaluierung dient der Überprüfung, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden und der Identifizierung eventueller Hemmnisse bei der Bereitstellung von Daten als offene Daten. Die Bundesregierung plant, zunächst die konkreten Ergebnisse der Evaluierung abzuwarten, bevor § 12a EGovG geändert wird. 3. Welches Ressort wird die Umsetzung des Open-Data-Gesetzes koordinieren ? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) koordiniert federführend die Umsetzung von § 12a EGovG. 4. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen für das Thema Open Data zur Verfügung (bitte nach Ressort, Abteilungen, Referaten, Besoldungsstufe bzw. tariflicher Eingruppierung der Beschäftigten aufschlüsseln )? Die finanziellen Ressourcen variieren jährlich. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wird jeweils der von den Ressorts prognostizierte Bedarf angemeldet. Die Höhe der Bereitstellung obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. So sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 Mittel eingeplant bei Kapitel 0602 Titel 532 38: Aus dem Gesamtansatz 2018 stehen 408 T Euro für Open Data zur Verfügung. Kapitel 0602 Titel 532 41: aus dem Gesamtansatz stehen in diesem Jahr 175 T Euro für das Projekt „Open-Data-Plattform“ zur Verfügung. Hinsichtlich der personellen Ressourcen ist festzustellen, dass durch den Haushaltsgesetzgeber keine gesonderten Mittel (Stellen/Planstellen) zur Verfügung gestellt wurden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in den jeweiligen Ressorts jeweils durch eigenes Personal in unterschiedlichen Abteilungen im Rahmen der laufenden Arbeiten. 5. Wie sind die derzeitigen Pläne zur Einrichtung einer zentralen Stelle, die die Bundesbehörden zu Fragen der Bereitstellung von offenen Daten beraten soll (§ 12a Absatz 9 des E-Government-Gesetzes – EGovG)? Wo wird diese angesiedelt sein, welchem Ministerium wird sie nachgeordnet sein und mit welchen Ressourcen wird sie ausgestattet sein? Die zentrale Stelle nach § 12a Absatz 9 EGovG wird im Bundesverwaltungsamt (BVA) innerhalb des Geschäftsbereichs des BMI eingerichtet. In der Begründung zum Ersten Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes wird von einem Bedarf von vier Stellen (eine höherer Dienst, drei gehobener Dienst) ausgegangen . Bisher wurden durch den Haushaltsgesetzgeber keine gesonderten Planstellen zur Verfügung gestellt. Die Personalressourcen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens erneut beantragt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4026 6. Welche Pläne gibt es nach derzeitigem Stand, freie und Open-Source-Software in der Bundesverwaltung einzusetzen? Falls ja, welche Vorgaben gibt es für diese Vorhaben, und welche Budgets sind dafür eingeplant? Derzeit wird Open Source Software in den Rechenzentren des Bundes vor allem im so genannten Backend-Bereich, also den zentralen Servern, eingesetzt. Ob Hersteller von Open Source Software den Zuschlag bekommen oder nicht, hängt davon ab, ob die angebotenen Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich Funktionalitäten , IT-Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, Ausbildungs - sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und wirtschaftlich sind. Um den Zugang von Open Source Anbietern zu erleichtern, wird bei der Entwicklung der IT-Landschaft darauf geachtet, dass IT-Systeme anhand offener Schnittstellen beschafft und entwickelt werden. Diese offenen Standards sind z. B. in der Architekturrichtlinie des Bundes festgeschrieben. 7. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung des Bundesrates, das Transparenzregister über die Eigentümer von Unternehmen und Stiftungen grundsätzlich öffentlich zugänglich zu machen, um bspw. Geldwäsche zu bekämpfen (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0101-0200/182-1-17. pdf?__blob=publicationFile&v=9)? Im Juli 2018 sind Änderungen an der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849) in Kraft getreten, die auch die Regelungen zum Zugang zu den Registern der Mitgliedstaaten mit Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten betreffen. Der geänderte Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie sieht vor, dass die Informationen über wirtschaftlich Berechtigte für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese neuen Richtlinienvorgaben sind bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen und die Bundesregierung wird einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, die Regelungen des Geldwäschegesetzes anzupassen. 8. Plant die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk= Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1822.pdf) in der Form durchzusetzen , dass das Transparenzregister künftig kostenlos öffentlich zugänglich sein wird? Hinsichtlich des öffentlichen Zugangs wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zur Kostenpflicht gilt Folgendes: Die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie sieht auch in ihrer geänderten Fassung vor, dass die Mitgliedstaaten entscheiden können, die in ihren nationalen Registern gespeicherten Informationen unter der Bedingung einer Online-Registrierung und Zahlung einer Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten zur Verfügung zu stellen (Artikel 30 Absatz 5a). Die Entscheidung zur Gebührenpflicht wurde mit Schaffung des § 24 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes und Erlass der auf § 24 Absatz 3 gestützten Verordnungen getroffen. Es wird gegenwärtig nicht erwogen, von dieser Entscheidung abzurücken. Allerdings sind die Gebühren auf die Deckung des Verwaltungsaufwands beschränkt und ist ihre jeweilige Höhe regelmäßig zu überprüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die Bundesministerien zur Umsetzung der Deutschen Länderverpflichtung (Germany Country Commitments) des Anti-Corruption Summit von 2016 unternommen (www. gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/522833/ Germany.pdf; bitte die Maßnahmen nach Verpflichtung auflisten)? Zu den einzelnen Verpflichtungen wurden folgende Maßnahmen unternommen: 1. Punishing corruption, recovering and returning the proceeds of corruption Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats gegen Korruption und des dazugehörigen Zusatzprotokolls Germany ratified the United Nations Convention Against Corruption in 2014 and is committed to ratifying the Council of Europe’s Criminal Law Convention on Corruption and its Additional Protocol. A new Anti-Corruption Act which completes the implementation of both instruments into national law entered into force in November 2015 and provides for the broadening of the offence of bribery in the private sector as well as the offence of active and passive bribery on the part of foreign and international public officials. In February 2016, the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection presented draft legislation authorizing the Federal Government to ratify both instruments . Die Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens und des dazugehörigen Zusatzprotokolls ist am 10. Mai 2017 erfolgt. Beide Instrumente sind für Deutschland am 1. September 2017 in Kraft getreten. Stärkung der Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten wie Korruption We will strengthen the liability of legal persons for criminal offences such as corruption. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zu der im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vorgesehenen Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen. Neuregelung der Vermögensabschöpfung We are committed to strengthening and streamlining our legislation on seizure and confiscation of ill-gotten gains including proceeds of corruption. The Federal Ministry of Justice and Consumer Protection recently presented draft legislation aimed at broadening the application of extended confiscation orders as well as independent confiscation orders (which allow for confiscation without prior conviction) in addition to easing the burden of proof for non-conviction-based confiscation in cases of proceeds from terrorism and organized crime. Das auf einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zurückgehende Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Es vereinfacht Vermögenabschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden. Zudem schließt es zuvor bestehende Abschöpfungslücken. Die Neuregelung gibt klare Leitlinien dafür vor, was Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4026 im Einzelfall abzuschöpfen ist. Sie erleichtert zudem die vorläufige Sicherstellung von deliktisch erlangten Vermögensgegenständen. Außerdem schafft sie die gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche und eine umfassende erweiterte Einziehung von Taterträgen. Zur wirksamen Bekämpfung schwerer Kriminalität wird außerdem ein Instrument für die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt. Verwaltung von zurückgeführten gestohlenen Vermögenswerten We are committed to working together with other countries in developing internationally endorsed guidelines for the transparent and accountable management of returned stolen assets. Die von der Vertragsstaatenkonferenz des VN-Übereinkommens gegen Korruption eingesetzte Open-ended Intergovernmental Working Group on Asset Recovery erarbeitet derzeit „Draft non-binding guidelines on the management of frozen, seized and confiscated assets“. Deutschland beteiligt sich an diesen Beratungen. „International Anti-Corruption Coordination Centre“ We will work with the UK and others and help to establish an International Anti-Corruption Coordination Centre, that aims at streamlining and focussing international cooperation in cases of grand corruption with international dimensions. Deutschland hat sich an den vorbereitendenden Arbeiten zum Aufbau eines International Anti-Corruption Coordination Centre beteiligt. Im Anschluss daran wurde das Bundeskriminalamt (BKA) als nationaler polizeilicher Ansprechpartner gegenüber dem International Anti-Corruption Coordination Centre benannt. Eine Teilnahme an den Sitzungen des International Anti- Corruption Coordination Centre Governance Board erfolgt anlassbezogen und vorzugsweise durch den in London befindlichen Verbindungsbeamten des BKA. Bisher hat dieser einmal an einer zweistündigen Sitzung des Governance Boards im Juni 2017 in London teilgenommen. Darüber hinaus wurde durch das BKA im Oktober 2017 eine Unterstützungsanfrage des International Anti-Corruption Coordination Centre zu einem Korruptionssachverhalt bearbeitet. 2. Zero Tolerance of corruption, wherever it exists Öffentliches Beschaffungswesen The Modernisation of the Public Procurement Act which entered into force in April 2016 stipulates that corrupt bidders must be exclused from participation in public procurement tenders. Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das den Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen neu gefasst hat, ist am 18. April 2016 in Kraft getreten. Korruptionsdelikte, die einem Unternehmen zugerechnet werden können, stellen danach einen zwingenden Grund für den Ausschluss dieses Unternehmens von der Teilnahme an Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Germany is committed to improving transparency and openness in public procurement procedures, including by making e-procurement obligatory. We are also committed to introducing timely and reliable statistics on the award of public contracts and to examining how more usable, open data on public contracting activities can be provided. Die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe (E-Vergabe), d. h. zur Nutzung ausschließlich elektronischer Mittel für die Kommunikation im gesamten Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge, gilt bereits für zentrale Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen für öffentlichen Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie wird am 18. Oktober 2018 auch für alle anderen öffentlichen Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene für den Oberschwellenbereich in Kraft treten. Durch die E-Vergabe wird die Transparenz der öffentlichen Auftragsvergabe ebenso wie ihre Offenheit und Zugänglichkeit deutlich verbessert, weil dabei die Vergabeverfahren im Regelfall vollständig im Internet bekanntgemacht und über spezielle elektronische Vergabeplattformen abgewickelt werden. Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung erstmals die Grundlage für eine allgemeine bundesweite Vergabestatistik geschaffen . Nach Aufbau und technischer Einrichtung der Statistik werden erstmals in Deutschland die grundlegenden Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Bund, Länder und Gemeinden statistisch erfasst und die Statistiken veröffentlicht werden. Germany will explore the establishment of central databases of companies and managers with final and binding convictions in order to ensure that relevant convictions are made known to contracting authorities. We will also explore ways of sharing information on corrupt bidders across borders. Am 29. Juli 2017 ist das auf einen Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zurückgehende Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters in Kraft getreten, durch das ein bundesweites Register eingeführt wird, in das rechtskräftige Verurteilungen von Unternehmensverantwortlichen und rechtskräftige Bußgeldbescheide gegen Unternehmen wegen Bestechung und anderer Wirtschaftsdelikte eingetragen werden. Mit dem Wettbewerbsregister wird sichergestellt, dass öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfahren, ob einem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen ein Korruptionsdelikt zuzurechnen ist. Der technische Aufbau des Wettbewerbsregisters soll bis 2020 abgeschlossen sein. Auch ausländische öffentliche Auftraggeber können dann von deutschen Unternehmen, die sich im Ausland um öffentliche Aufträge bewerben, die Vorlage eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister verlangen. Sport Germany has broadened the criminalization of doping in sports (including for athletes using doping) with a new Anti-Doping Act which entered into force in December 2015. In addition, the Federal Government submitted draft legislation to Parliament aimed at introducing comprehensive criminal liability for corruption-related match fixing. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4026 Das auf einen Entwurf des BMJV zurückgehende Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe führt die Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben ein. Beide Straftatbestände erfassen (zumindest intendierte) korruptive Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben. Das Gesetz ist am 19. April 2017 in Kraft getreten. Germany will join the International Sport Integrity Partnership to be launched in 2017. Deutschland arbeitet bei der International Sport Integrity Partnership, die inzwischen in International Partnership Against Corruption in Sport (IPACS) umbenannt wurde, aktiv mit und engagiert sich dort im „Steering Committee “. Zudem hat das Thema der Bekämpfung von Korruption im Sport unter deutscher G20-Präsidentschaft auch Eingang in die Erklärung des Hamburger G20-Gipfels vom Juni 2017 gefunden. Ausgehend hiervon wird dieses Thema nun in IPACS fortgeführt. Spezielles Thema ist aktuell der Prozess der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen. Germany intends to implement and ratify the Council of Europe Convention on the Manipulation of Sports Competitions. Die Bundesregierung beabsichtigt nach wie vor das Europaratsabkommen zu ratifizieren. Gesundheitswesen Germany is committed to fighting bribery in the health care sector by ending impunity for those who give or take bribes. In April 2016, the Federal Parliament passed legislation creating the criminal offences of active and passive bribery on the part of self-employed medical doctors and other health care professionals. Das auf einen Entwurf des BMJV zurückgehende Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen führt die Straftatbestände der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und der Bestechung im Gesundheitswesen ein. Es ist am 4. Juni 2016 in Kraft getreten. Förderung von Integrität in unseren Institutionen Germany is committed to continue existing efforts to strengthen institutional integrity through our work with partner countries, as currently is the case with the Kenyan government through our programme “Promoting Good Governance to Strengthen Integrity and Accountability”. We will further explore opportunities to enter into new institutional integrity partnerships, to build capacity and tackle cultures of corruption. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Partnerländer im Aufbau von Kapazitäten in Korruptionsbekämpfungsbehörden und Rechnungshöfen, etwa in Kenia, Madagaskar und Indonesien. Weiterhin werden Maßnahmen zur Förderung der Integrität bei Verwaltungsreformen und Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit umgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Germany will review and further develop its Federal Government Directive concerning the Prevention of Corruption in the Federal Administration including associated guidelines and recommendations to meet current developments , challenges and international standards. We will continue to cooperate with the business sector to foster a mutual understanding and jointly promote corruption prevention and integrity. Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung wird derzeit mit allen Anlagen und Empfehlungen überarbeitet . Hierbei werden Entwicklungen, Erfahrungen, bewährte Praktiken und internationale Standard mit einbezogen. Hinsichtlich der Einbeziehung der Wirtschaft wird die seit vielen Jahren etablierte Zusammenarbeit im Initiativkreis „Korruptionsprävention Bundesverwaltung/Wirtschaft“ fortgeführt. Eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fand und findet auch im Rahmen der G20-Arbeit sowie bei nationalen Veranstaltungen zum Thema Korruptionsprävention (zuletzt: Tagung „Korruptionsprävention und deutsche G20- Präsidentschaft: Was haben wir erreicht und wie soll es weitergehen?“ 24. Januar 2018, BMI, Berlin) statt. To strengthen the targets of Open Government: transparency, participation and co-operation, Germany is preparing the necessary measures to become a member of the Open Government Partnership. Deutschland ist seit Dezember 2016 Teilnehmerstaat der Open Government Partnership. Ein erster Nationaler Aktionsplan wurde von der Bundesregierung im August 2017 verabschiedet. Bodenschätze In 2015, Germany submitted its EITI candidature, which was approved by the EITI board in February 2016. We support the ongoing work within EITI. Reporting progress via EITI working groups, we will explore the scope for a common global reporting standard, and work together to build a common understanding and strengthen the evidence for transparency in this area. Germany welcomes voluntary disclosures through EITI reporting and by some major companies regarding payments to governments for the sale of oil, gas and minerals. We welcome the new 2016 EITI Standard, in particular the requirements on beneficial ownership and the sale of the state’s share of production. Deutschland unterstützt die EITI bereits seit ihrer Gründung 2003 durch Beiträge auf globaler Ebene (an das internationale Sekretariat und den World Bank Extractives Global Programmatic Support Trust Fund) sowie regionale und bilaterale GIZ-Vorhaben in 20 Ländern. Seit 2016 wurden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mehrere Partnerländer (Afghanistan, Kolumbien , Sierra Leone) bei der Einführung von Transparenzregistern unterstützt , die Bestandteil des neuen EITI-Standards sind. Seit Februar 2016 ist Deutschland EITI-umsetzendes Land und hat fristgemäß am 23. August 2017 den ersten EITI-Bericht gemäß den Anforderungen des EITI Standard veröffentlicht. Über die Anforderungen des Standards hinaus wurde der Bericht auch auf einem interaktiven Webportal (www.rohstofftransparenz .de) veröffentlicht und im Format offener Daten zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich zum 1. November 2018 wird die Konformität Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4026 der deutschen Umsetzung mit dem EITI-Standard im Rahmen des Regelprozesses der EITI überprüft und anschließend durch den Vorstand der EITI bewertet (Ergebnis ist für das 2. Quartal 2019 zu erwarten). Die Umsetzung der EITI wurde als eine Verpflichtung in den ersten nationalen Aktionsplan Deutschlands im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) aufgenommen . Festgelegtes Ziel (Ziel 7) der deutschen EITI-Umsetzung ist, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des EITI-Standards, seiner Anwendung und Akzeptanz als tatsächlich globalen Standard zu leisten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung unter anderem im Juni 2018 in Berlin eine Sitzung des internationalen EITI-Vorstands, verbunden mit einem inhaltlichen Rahmenprogramm, ausgerichtet. Internationale Ordnung The German Federal Ministry of Economic Cooperation and Development (BMZ) launched its Anti-Corruption Concept for German Development Cooperation Policy in 2012. The BMZ is committed to further enforcing the implementation of this concept in its co-operation with its partner countries as well as within the German system of development cooperation. Das verbindliche Strategiepapier „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik“ wurde 2012 verabschiedet; die Umsetzung wird unter Konsultation mit der Zivilgesellschaft kontinuierlich vorangetrieben. Folgende Maßnahmen wurden u.a. seit 2016 umgesetzt: Aufnahme der Thematik in die Erarbeitung von Länderstrategien, Übernahme der Einschätzung von Korruptionsrisiken in die Verfahrensregeln für die Durchführungsorganisationen für die Planung und Durchführung von Maßnahmen, stärkere Berücksichtigung von Korruption in bestehenden Analyseinstrumenten des BMZ, Aufbau einer strategischen Partnerschaft mit Transparency International . We will work with other countries, civil society and international organisations to support accelerated implementation of the UN Convention Against Corruption. Das BMZ unterstützt Partnerländer bei der Umsetzung der VN-Konvention gegen Korruption über bi- und multilaterale Projekte. Mit der zivilgesellschaftlichen Organisation Transparency International besteht seit 2016 eine strategische Partnerschaft. Germany will work with other countries to strengthen fiscal transparency, to strengthen capacities for fighting illicit financial flows and to return the proceeds of such illicit activities to the legitimate public sources in the country of origin. Das BMZ hat 2015 die GIZ mit der Durchführung einer TZ-Maßnahme „Bekämpfung von illegalen Finanzströmen“ beauftragt. Die innovative Maßnahme hat das Ziel, die Voraussetzungen für eine sektor- und länderübergreifende Prävention und Bekämpfung von IFF in ausgewählten Kooperationsländern zu verbessern. Beispielsweise hat das Vorhaben im März 2018 den „Africa-Europe Dialogue on Asset Recovery“ organisiert. An der Veranstaltung nahmen Vertreter mehrerer europäischer und afrikanischer Staaten sowie des High Level Panel zu illegalen Finanzströmen der VN Wirtschaftskommission für Afrika teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sicherheit Korruptionsprävention in der Aus- und Fortbildung in der Bundespolizei We will integrate anti-corruption components into training for our security forces, including developing new materials as needed Die Korruptionsprävention war und ist fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei. Der Vermittlung der Grundlagen im Rahmen der Laufbahnausbildungen aller Laufbahngruppen folgen regelmäßige zentrale , dienststelleninterne und computerbasierte Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau der einschlägigen Kenntnisse, die zumeist von den Ansprechpersonen für Korruptionsprävention durchgeführt werden. Das Lehrmaterial wird durch die Stabsstelle Innenrevision des Bundespolizeipräsidiums zur Verfügung gestellt und regelmäßig fortgeschrieben. Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden We will assess corruption risk in foreign security forces before providing assistance or engaging in joint action: Die Bundespolizei prüft – soweit möglich – vor der Vereinbarung von konkreten Unterstützungsmaßnahmen die Verlässlichkeit der ausländischen Partnerbehörden. Sicherheitssektorreform We will ensure that the security assistance we provide incorporates, wherever relevant, support in improving sector governance. Alle deutschen zivilen Fachkräfte, die über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) in internationale Friedensmissionen entsandt werden, werden im Rahmen ihrer Vorbereitung auf den Einsatz für die Korruptionsthematik sensibilisiert. Maßnahmen, die die Bundesregierung im Bereich Sicherheitssektorreform in Partnerländern durchführt, haben grundsätzlich die anteilige Zielsetzung, die Sicherheitsorgane des Partnerlandes bei der Anwendung von Transparenzstandards und der Achtung der Menschenrechte zu unterstützen. 3. Fighting the Laundering of Proceeds of Corruption Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten Germany already has a data retrieval system in place providing up-to-date basic information on bank accounts and deposits including information on the beneficial owner. A special data base that can be accessed by competent authorities is supplied by banks with account information collected in the course of their due diligence obligations when opening new accounts or updating customer information on existing accounts. Moreover, draft legislation is being prepared to create a beneficial owner register under the German Money Laundering Act where beneficial ownership information will be held for companies incorporated in Germany. In line with the 4th EU Anti-Money Laundering Directive, the register will be accessible for competent authorities , obliged entities when performing customer due diligence measures, and Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4026 persons who are able to demonstrate a legitimate interest with respect to money laundering, terrorist financing, and the associated predicate offences such as corruption, tax crimes and fraud. Germany is part of the G5 initiative for automatic exchange of beneficial owner information. Germany is fully committed to implementing FATF standards. Germany’s new Anti-Corruption Act which entered into force in 2015 provides for stronger criminalization of self-laundering in line with FATF recommendations . Also in line with FATF recommendations, an amendment to the German Act on Public Limited Companies which entered into force in 2015 has greatly restricted the issuing of bearer shares, generally limiting this practice to listed companies for which the German Securities Trading Act already provides a sufficient level of transparency. We continue to use public-private information sharing partnerships to bring together governments, law enforcement, regulators and the financial sector to detect, prevent and disrupt money laundering linked to corruption. Der in den Länderverpflichtungen angekündigte Gesetzentwurf zur Schaffung eines Registers zu „Wirtschaftlich Berechtigten“ ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 vorgelegt und beschlossen worden; das Gesetz ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Damit wurde das Transparenzregister errichtet, inzwischen sind rund 56 000 Mitteilungen zu wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen eingegangen. Seit Dezember 2017 ist die Einsichtnahme in das Register möglich. Mit den im Juli 2018 in Kraft getretenen Änderungen an der Vierten Geldwäscherichtlinie , die bis Januar 2020 umzusetzen sind, wird es weitere Änderungen in Bezug auf das Transparenzregister geben.“ Steuern We will call on all countries to sign up to the Common Reporting Standard initiative. Der erste automatische Austausch zu Finanzkonteninformationen nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (CRS) ist zum 30. September 2017 zwischen Deutschland und 49 Staaten erfolgreich gestartet. Weitere Staaten werden ab dem 30. September 2018 hinzukommen. Nach aktuellem Stand haben neben Deutschland 101 weitere Staaten und Gebiete die Mehrseitige Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 (MCAA CRS) gezeichnet. Deutschland setzt sich international für die Gewinnung weiterer Staaten für den automatischen Informationsaustausch ein. Insbesondere unterstützt Deutschland die Arbeiten der OECD und EU an den Listen nicht kooperativer Staaten, auf denen u.a. solche Staaten und Gebiete verzeichnet sind, die den Common Reporting Standard nicht umgesetzt haben und dies zukünftig auch nicht beabsichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode We are committed to joining the Addis Tax Initiative. Die Addis Tax Initiative (ATI) wurde im Rahmen der 3. VN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 gemeinsam von DEU, GBR, USA und NLD initiiert und zielt auf eine verbesserte Mobilisierung und Nutzung von Eigeneinnahmen durch faire, transparente und effektive Steuersysteme ab. Als Gründungsmitglied hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Engagement zur Mobilisierung eigener Einnahmen in Partnerländern von ca. 30 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 60 Mio. Euro im Jahr 2020 zu verdoppeln. Im Jahr 2016 konnte bereits ein deutlicher Aufwuchs in den Zusagen verzeichnet werden und auch die Auszahlungen sind gestiegen. Im Jahr 2009 hat DEU zudem den International Tax Compact (ITC) etabliert. Dieser stellt das Sekretariat der ATI und übernimmt damit eine wichtige Koordinierungsfunktion für die ATI-Mitglieder. We call on all countries to commit to country-by-country reporting on tax information for large multinational enterprises according to the recommendation on Action Item 13 for the OECD/G20 project BEPS. Deutschland setzt sich international für die Gewinnung weiterer Staaten für den automatischen Austausch von länderbezogenen Berichten (sog. Countryby -Country Reports) ein. Insbesondere unterstützt Deutschland die Arbeiten der EU an der Liste nicht kooperativer Staaten. Ein Kriterium, welches bei Nichterfüllung zu einer entsprechenden Listung des jeweiligen Staates führt, ist die Verpflichtung, die vereinbarten Mindeststandards der OECD bei der Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung einzuführen und diese kohärent anzuwenden. 10. Werden bei Neuausschreibungen, wie beispielsweise der Vergabe des Bundesgesetzblattes 2019, auch Grundsätze von Open Data und Open Source berücksichtigt? a) Wenn ja, welche Kriterien werden hierbei herangezogen? b) Wenn nein, wieso nicht? Im Vorfeld der Durchführung von Beschaffungen erfolgt durch die Beschaffungsreferate eine Erörterung des Vorhabens mit den jeweiligen Bedarfsträgern, wobei auch alternative Lösungsansätze (z.B. Open-Source) diskutiert werden. Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) 2018 informiert darüber, dass ein Bedarfsträger frühzeitig prüfen sollte, ob für die geplante IT-Beschaffung Open-Data-Nutzungen infrage kommen. Der letztendlich dem Beschaffungsamt übermittelte Beschaffungsauftrag mit der Entscheidung, ob Open-Data und Open-Source in der Vergabe berücksichtigt werden sollen, obliegt dabei immer dem Bedarfsträger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4026 11. Gibt es verbindliche Vorgaben für die Bereitstellung von Daten als Open Data, wenn durch Dritte im Auftrag der Bundesregierung Informationen des öffentlichen Sektors generiert werden? Wie lauten diese Vorgaben insbesondere in Bezug auf öffentliche Vergabeprozesse ? § 12 a Absatz 1 E-Government-Gesetz erfasst auch Daten, die Dritte im Auftrag von Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung erheben. Darüber hinausgehende generelle Vorgaben für die Bereitstellung von Daten als Open-Data im Zuge des Vergabeprozesses gibt es nicht. 12. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Finanzierung des gemeinsamen Open-Data-Portals www.govdata.de durch den Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Länder zu verbessern, und wann sind diese Maßnahmen abgeschlossen? Wie sieht der derzeitige Budgetplan aus? Grundlage für den Betrieb von GovData ist die Verwaltungsvereinbarung GovData („Vereinbarung des Bundes und der Länder zum gemeinsamen Betrieb von „GovData – Das Datenportal für Deutschland“). In der Verwaltungsvereinbarung sind die jährlichen finanziellen Beiträge vom Bund und allen Bundesländern nach dem erweiterten Königsteiner Schlüssel aufgeführt. Das zur Verfügung stehende Budget errechnet sich an Hand der Länder, die der Verwaltungsvereinbarung beigetreten sind. Der Verwaltungsvereinbarung sind bislang der Bund und die folgenden Länder beigetreten: Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Freie und Hansestadt Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Freistaat Sachsen Schleswig-Holstein Freistaat Thüringen Die Freie und Hansestadt Bremen ist der Verwaltungsvereinbarung bislang nicht beigetreten, beteiligt sich aber an der Finanzierung entsprechend dem vorgesehenen Schlüssel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurzeit wird mit dem folgenden Budget geplant: Budget 2018 2019 Beiträge Bund + Länder 421.013,90 € 421.167,40 € Personalkosten 170.042,00 € 183.463,75 € Sach- und Reisekosten 10.000,00 € 10.000,00 € Einführung DCAT-AP.de - Anpassungen Portal 60.000,00 € - € Technischer ad hoc Support 30.000,00 € 30.000,00 € Strategische und technische Weiterentwicklung des Portals 65.000,00 € 105.000,00 € Marketing/sonstiges 5.004,30 € 11.736,05 € Hosting, Support Portal 80.967,60 € 80.967,60 € Summe Ausgaben 421.013,90€ 421.167,40€ Der finanzielle Rahmen für GovData kann durch den Beitritt weiterer Länder zur Verwaltungsvereinbarung GovData gesteigert werden. 13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen geplant, in bestehenden und geplanten Open-Data-Angeboten der Länder nach dem Prinzip Linked Open Data Schnittstellen für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen ? Wenn ja, welche? Welche Schnittstellen dieser Art gibt es bereits? Übernimmt der IT-Planungsrat eine koordinierende Rolle? Der IT-Planungsrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 mit seiner Beschlussfassung zum Standardisierungsvorhaben „Metadatenstruktur für offene Verwaltungsdaten “ die verbindliche Nutzung des Interoperabilitätsstandards „DCAT-AP in der Ausprägung DCAT-AP.de“ beschlossen. DCAT-AP.de bietet die technische Grundlage für die Verknüpfung von Daten im Sinne von Linked Open Data. GovData, das Ebenen übergreifende Open Data Portal vom Bund und den Ländern (siehe auch Antwort zu Frage 12), wurde technisch bereits auf den neuen Standard DCAT-AP.de umgestellt. Die Voraussetzungen, GovData vollständig Linked Open Data fähig zu machen, werden nach weiteren technischen Anpassungen voraussichtlich in 2019 geschaffen werden können. Die GovData zuliefernden Portale der Länder sowie die Fachportale sollen ihre Zulieferung an GovData bis 31. Dezember 2018 auf den neuen Standard umstellen. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData koordiniert die Anbindung der zuliefernden Portale an das GovData Portal. Darüber hinaus sind zurzeit auf Grund der personellen Ausstattung keine weiteren koordinierenden Maßnahmen möglich. 14. Welche Referate sind in den Bundesministerien jeweils für die Koordinierung der Open Government Partnership zuständig (bitte diese je nach Ministerium und Personalausstattung auflisten) Für die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership ist das Bundeskanzleramt (Referat 623) zuständig. Die Bundesministerien haben dem Bundeskanzleramt gegenüber zu diesem Zwecke überwiegend keine Koordinierungsreferate im eigentlichen Sinne, sondern lediglich Ansprech- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4026 partner benannt. Da es sich um ein Querschnittsthema handelt, lässt sich die Personalausstattung weder auf diese Ansprechpartner reduzieren noch kann davon ausgegangen werden, dass diese jeweils vollumfänglich für das Thema zur Verfügung stehen. Eine Aufschlüsselung der Personalausstattung ist daher nicht möglich. 15. Wie hoch waren die Ausgaben für externe Beratungsleistungen im Rahmen der Open Government Partnership seit 2016 (bitte diese je nach Dienstleister und Auftragsinhalt auflisten)? Die Frage wird derart verstanden, dass Beratungsleistungen zur Wahrnehmung der Aufgabe der Koordinierung der Teilnahme an der Open Government Partnership gemeint sind. Zu diesem Zwecke nahm das BMI in seiner zum genannten Zeitraum bestehenden Zuständigkeit folgende Beratungsleistungen in Anspruch: Dienstleistungsvereinbarung zur Vorbereitung der Einleitung der Teilnahme i.H.v. 85 321 Euro (2016) Dienstleistungsvereinbarung zur vorbereitenden Umsetzung von Verpflichtungen aus dem 1. Nationalen Aktionsplan i.H.v. 92 839,51 Euro (2018). Diese Leistung wurde in einem Auftrag erbracht, der zudem die Umsetzung des § 12a EGovG umfasst (2018). 16. Welche Pläne der Bundesregierung gibt es, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „regionalen Open Government Labore“ umzusetzen? Wann werden diese umgesetzt, wo werden sie niedergelassen sein, wie werden sie ausgestaltet sein und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen ? Die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Insofern gibt es noch keine Pläne der Bundesregierung. Daher können ebenfalls noch keine Aussagen zur möglichen Umsetzung oder zu konkreten Maßnahmen gemacht werden. 17. Welche Pläne der Bundesregierung gibt es, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzesentwürfe der Bundesregierung umzusetzen? a) Was genau ist das Konzept dieser Plattform? Wie wird die Beteiligung durch Interessierte aussehen? b) Wie wird sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft bei der Umsetzung einbezogen wird? c) Wie werden die finanziellen und personellen Ressourcen dafür aussehen? Die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag ist derzeit noch nicht abgeschlossen . Insofern gibt es noch keine Pläne der Bundesregierung. Daher können ebenfalls noch keine Aussagen zur möglichen Umsetzung oder zu konkreten Maßnahmen gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie sieht die Zeitplanung hinsichtlich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten, nationalen Open-Access-Strategie aus? Welche konkreten Maßnahmen sind über diejenigen hinaus geplant, die bereits in der Open-Access-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vorgesehen sind? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitet eine nationale Open-Access-Strategie vor. Derzeit laufen interne Planungen. Die Maßnahmen der Open-Access-Strategie des BMBF aus dem Jahr 2016 werden weiter umgesetzt und fortentwickelt. 19. Gibt es Pläne, im Sinne des öffentlichen Auftrags staatlicher Stellen, öffentlich finanzierte Werke, die z. B. von Angestellten und Beamten des Bundes im Rahmen ihres Dienstverhältnisses erstellt wurden, grundsätzlich unter freier Lizenz der Öffentlichkeit verfügbar zu machen, und dies den Bürgerinnen und Bürgern klar kenntlich zu machen? a) Wenn ja, welche konkreten Schritte sind hierfür geplant? b) Wenn nein, was ist die Begründung? Sofern nicht ohnehin spezialgesetzliche Vorgaben, wie z. B. das Geodatenzugangsgesetz oder die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes, einschlägig sind, werden öffentlich finanzierte Werke, die Angestellte oder Beamte im Rahmen ihres Dienstverhältnisses erstellt haben und die grundsätzlich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dienen, zum Zwecke der allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht. Im Übrigen wird – insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung der Bilder der offiziellen Fotografen der Bundesregierung – auf die Antworten zu den Fragen 20 und 22 verwiesen. 20. Ist geplant, die Informationsangebote des Bundes unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen? Falls nein, wieso nicht? Die Bundesregierung stellt Informationen auf der Grundlage des geltenden Rechts bereit, wozu auch das Urheberrecht zählt. Das ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich umfassend und medienübergreifend über die Themen in der Regel kostenfrei zu informieren. Inhalte, die online verbreitet werden, sind schon heute gut teilbar – unter anderem über soziale Medien. Eine Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage einer einheitlichen freien Lizenz für alle Informationsangebote des Bundes ist noch nicht abgeschlossen. 21. Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung aus der Anwendung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) seit seiner Änderung im Jahr 2015? Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung angesichts einer möglichen neuen PSI-Richtlinie (PSI = Public Sector Information) (https://ec.europa. eu/digital-single-market/en/proposal-revision-public-sector-informationpsi -directive)? Der Bundesregierung liegen hinsichtlich der Änderung des IWG von 2015, auch mit Blick auf einschlägige Rechtsprechung, keine Erkenntnisse über Probleme bei der Anwendung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4026 Hinsichtlich der laufenden Novellierung der PSI-Richtlinie befindet sich die Bundesregierung mit Blick auf die laufenden Verhandlungen im Rat gerade im Prozess der Meinungsbildung. 22. Welche Einnahmen hatte der Bund aus der Einräumung von Nutzungsrechten von Inhalten an Dritte seit 2016 (bitte nach Behörde, Information und Umfang der Nutzungsrechte aufschlüsseln)? 23. Wie verteilen sich diese Einnahmen auf Standardentgelte im Sinne des IWG und auf Entgelte, die auf Antrag hin festgelegt wurden (bitte nach Behörde und Information aufschlüsseln)? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu Informationen vor, die in der Anlage in einer Übersicht zusammengestellt sind. 24. In welchen Fällen haben Behörden des Bundes seit 2014 die Nachnutzung, Verbreitung, Veröffentlichung oder den Erhalt von Informationen mittels Rückgriff auf den urheberrechtlichen Schutz von Inhalten verhindert oder versucht zu verhindern (bitte nach Behörde und Inhalt aufschlüsseln)? Ob eine Weitergabe von Informationen möglich ist oder ob sie dem urheberrechtlichen Schutz entgegensteht, ist stets einzelfallabhängig. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Urhebergesetzes (UrhG) und dessen Schranken, welche die Behörde zu beachten hat. Bundeskanzleramt In Einzelfällen wurden bei der Bescheidung von Anträgen nach Informationsfreiheitsgesetzen Informationen nicht zugänglich gemacht, an denen Urheberrechte Dritter bestanden. BMI Anfang 2014 befanden Landgericht und Kammergericht Berlin einen 5-seitigen Vermerk des BMI über die 5 Prozent Hürde bei den Europawahlen, der im Rahmen eines IFG-Antrages herausgegeben worden, dessen Veröffentlichung aber unter Berufung auf Urheberrecht untersagt worden war, als urheberrechtlich mangels ausreichender Schöpfungshöhe für nicht schutzfähig: Die Gerichte lehnten ei-ne beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. ab, die den Vermerk trotz des Verbots auf dem Internetportal Frag-den-Staat.de online gestellt hatte. Anfang August 2018 erwirkte das BMI unter Berufung auf Urheber- und Namensrecht (§ 12 BGB) eine Einstweilige Verfügung gegen Youtube auf Löschen eines mit Bundesadler und Urheberangabe BMI versehenen Videos zu einer fiktiven „Seebrücke des Bundes“, das laut Presseberichten eine Aktivistengruppe Peng! online gestellt hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BMEL Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Gerichtsverfahren gegen den Mittel -deutschen Rundfunk wegen Urheberrecht. Max Rubner-Institut (MRI): Personenbezogene Daten aus der Nationalen Verzehrsstudie (NVS) werden nicht an die EFSA oder an Einrichtungen, die bei der EFSA Daten erfragen, herausgegeben. Der Grund hierfür liegt zum einen im personenbezogenen Datenschutz; so wäre etwa die Weitergabe von personen-bezogenen Daten der Probanden der Studie nicht von den Zustimmungserklärungen der Probanden der Studie gedeckt. Zum anderen hat das MRI als Urheber der Daten das Recht (und die Verpflichtung), die Datenweitergabe nur zu bestimmten Forschungszwecken vorzunehmen bzw. im Fall der EFSA der EFSA zu gestatten, die Daten ausschließlich zu diesen Zwecken weiterzugeben. Mit der EFSA besteht eine schriftliche Vereinbarung, dass Datensätze zu Verzehrs-daten nur auf Anfrage an das MRI von der EFSA an Dritte weitergegeben wer-den dürfen. Ein Verwendungszweck aus wirtschaftlichen Interessen ist ausgeschlossen. BMF Ein Fall im BMF, es sollte verhindert werden, dass nicht originale Sammlerobjekte (Münz-Flyer) als original veräußert werden. BMG Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Über die Datenbank „AMIS – öffentlicher Teil“ werden Informationen zu zugelassenen oder registrierten verkehrsfähigen Arzneimitteln in Deutschland im Internet veröffentlicht. Unter Rückgriff auf das Urheberrecht werden Anfragen zur Nutzung der Rohdaten aus dieser Datenbank abgelehnt. Robert Koch-Institut (RKI): Im Zusammenhang mit einer geplanten Publikation von Auswertungsergebnissen aus Daten einer Forschungsstudie (Survey ) wurde die Herausgabe von Informationen über die Auswertungsergebnisse und -methoden verweigert mit dem Argument, das RKI plane eine eigene Publikation dazu, aus der die begehrten Informationen hervorgehen. Die seinerzeitige Ablehnung wurde gestützt auf § 4 Absatz 1 sowie auf § 6 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes. Über die inzwischen erfolgte Publikation informierte das RKI im August 2017. Der Rechtsstreit endete im Dezember 2017 durch beiderseitige Erledigungserklärung. BMVg Das BMVg hat in einem Fall die Entfernung unbefugt im Internet veröffentlichter urheberrechtlich geschützter Werke gerichtlich durchgesetzt (Unterrichtungen des Parlaments, sog. „Afghanistanpapiere“). BMWi Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wurde seit 2014 nur dann entsprechend tätig, wenn die in Rede stehende Nutzung von Informationen die Geschäfts - und Betriebsgeheimnissen der PTB oder Dritter verletzt hat oder wenn andere schutzwürdige Belange, z. B. Schutzrechtsanmeldungen, gefährdet waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4026 25. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung auf die Auswirkungen der auf das Urheberrecht gestützten Klage des Bundesministeriums für Verteidigung gegen die WAZ/Funke Mediengruppe im Fall der Veröffentlichung der „Afghanistanpapiere“ auf die Wahrnehmung des Zustandes der Pressefreiheit in Deutschland? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 26. Welche Kosten sind dem Bund seit 2014 für die Geltendmachung von Urheberrechten gegenüber Dritten entstanden? Für die im Jahre 2014 vor dem Land- und Kammergericht Berlin notwendige Vertretung durch Rechtsanwälte sind dem BMI durch die Verfahren um den Erlass einer einstweiligen Verfügung Kosten in Höhe von insgesamt 8 730 Euro entstanden (für eigene und gegnerische Rechtsanwälte). Im Geschäftsbereich des BMG sind seit 2014 Kosten in Höhe von 12 857,24 Euro bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entstanden. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen Dritte Kampagnenmotive oder andere Elemente der BZgA bearbeitet und in einen anderen Kontext gebracht haben. Im Geschäftsbereich des BMEL sind dem BfR seit 2014 Kosten in Höhe von 78 125,54 EUR für die Geltendmachung von Urheberrechten gegenüber Dritten entstanden. 27. Welche Kosten sind Bundesbehörden im letzten Jahr für den Erwerb oder die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Inhalten Dritter entstanden (bitte nach Behörde, Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte aufschlüsseln )? 28. Bei welchen der in der vorherigen Frage erfassten Inhalte verfügt der Bund über hinreichende Nutzungsrechte, die eine Freigabe der Inhalte im Sinne von Open Data ermöglichen würde? Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die in Frage 27 nachgefragten Ausgaben reichen z. B. vom Erwerb der Bibliotheken (Zeitschriften, Bücher, Elektronische Medien) über Pressedienste (Pressespiegel u. Artikelkäufe), dem Kauf von Bildmaterial, der Herstellung von Grafiken , Fotos, Filme/Videos und Musik für die Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffungen für die IT-Infrastruktur (z. B. Erstellung von Individualsoftware, Lizenzierung von Standardsoftware), meteorologischen Daten, der Nutzung von Geobasisdiensten und Geodaten der Länder bis hin zur Vergabe von Studien, Konzepten und Forschungsaufträgen. Aufgrund der dargestellten breiten Fächerung der Fragestellung und insbesondere für die Ausgaben, die nicht zentral bewirtschaftet bzw. erfasst werden, sondern im Zusammenhang mit der konkreten Fachaufgabe bzw. mit spezifischen Fachprojekten erfolgen, ist eine zuverlässige Ermittlung von Kostenangaben für die gesamte Bundesverwaltung nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Beantwortung der Frage 28, die Bezug auf die Antwort zur vorherigen Frage nimmt, ebenfalls nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Welcher Aufwand ist dem Bund bislang zur Durchsetzung von Nutzungsbestimmungen (Zitiergebot, Sharealike-Klauseln) bei OpenData entstanden? Dem Bund ist bei den bisher erfolgten Veröffentlichungen von Verwaltungsdaten gemäß § 12 a EGovG keiner der nachgefragten Aufwände entstanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/4026 Anlage zu Fragen 22 und 23 BMEL: Behörde Information Umfang der Nutzungsrechte Einnahmen gesamt (in Euro) davon Standardentgelt n. IWG (in Euro) davon Festlegung n. Antrag (in Euro) 2016 2017 20181 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BVL Zulassungsdaten Pflanzenschutzmittel Aufbereitung der Daten durch mehrere Fachverlage 13.000,00 12.000,00 13.000,00 12.000,00 MRI Einnahmen aus dem Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) 81.013,00 70.582,00 32.608,00 Einnahmen aus den Scientific User Files der Nationalen Verzehrsstudie II (NVS II) 1.011,25 600,00 675,00 TI Honorare für wissenschaftliche Veröffentlichungen Nutzungsrechte: cc-by (2016-2018) ca. 39.000 BMG: Behörde Information Umfang der Nutzungsrechte Einnahmen gesamt (in Euro) davon Standardentgelt n. IWG (in Euro) davon Festlegung n. Antrag (in Euro) 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BMG Daten aus Erhebungen des Robert Koch-Instituts Werden der wissenschaftlichen Öffentlichkeit auf Antrag als Public Use Files zur Verfügung gestellt 7.286,40 5.850,00 3.000,00 7.286,40 5.850,00 3.000,00 Textsammlung „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts " Vertrieb der Textsammlung 6.000,00 3.000,00 6.000,00 3.000,00 Erhebungsergebnisse des Robert Koch-Instituts zur psychischen Gesundheit Nutzungsrecht der Ergebnisse für die Erstellung und Veröffentlichung sowie für die Verwendung im Rahmen des Landespsychiatrieplans NRZ 38.148,79 38.148,79 1 bis 08/2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4026 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BMVI: Behörde Information Umfang der Nutzungsrechte Einnahmen gesamt (in Euro) davon Standardentgelt n. IWG (in Euro) davon Festlegung n. Antrag (in Euro) 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BSH Entgelte für digitale Daten in Form von Standardlizenzen mit Privatwirtschaft und Vereinbarungen mit ausländischen hydrographischen Ämtern rd. 415.000 rd. 340.500 2 3 KBA individuelle Datenlieferungen rd. 900.000 rd. 850.000 4 5 DWD Nutzungsrechte für Geodaten rd. 2.100.000 rd. 1.700.000 6 rd. 2.100.000 rd. 1.700.000 7 BMWI: Behörde Information Umfang der Nutzungsrechte Einnahmen gesamt (in Euro) davon Standardentgelt n. IWG (in Euro) davon Festlegung n. Antrag (in Euro) 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 PTB in der PTB erarbeitetes wissenschaftlichtechnisches (metrologisches ) Know-how. wirtschaftliche Nutzungsrechte (Lizenzen) rd. 487.000 rd. 487.000 BMZ: Behörde Information Umfang der Nutzungsrechte Einnahmen gesamt (in Euro)8 davon Standardentgelt n. IWG (in Euro) davon Festlegung n. Antrag (in Euro) 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BMZ BMZ Inhalte Nutzung von BMZ Inhalten in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch nach §60b Urheberrechtsgesetz 946,08 9 942,06 1.982,0510 2 Zahlen liegen noch nicht vor. 3 Die hohe Komplexität und Diversität der Produkte des BSH bedingen eine ebenso komplexe Entgeltordnung. Diese differenziert jedoch nicht nach Standardentgelten im Sinne des IWG. 4 Jahresprognose etwa wie im Vorjahr, 1. Halbjahr 2018 ca. 500.000 Euro. 5 Das KBA differenziert bei der Berechnung des Verwertungsentgelts nach einfacher Informationsverwertung und Weiterverwertungsrecht . Die angegebenen Einnahmen sind im Sinne des § 6 Abs. 2 IWG kein Standardentgelt. 6 Im ersten Halbjahr 2018 hat der DWD infolge der DWD-Gesetzänderung geringere Einnahmen als im Vorjahreszeitraum erzielt und es wird ein weiterer Rückgang erwartet. 7 Im ersten Halbjahr 2018 hat der DWD infolge der DWD-Gesetzänderung geringere Einnahmen als im Vorjahreszeitraum erzielt und es wird ein weiterer Rückgang erwartet. 8 Die Einnahmen werden von Schulbuchverlagen an VG Wort gezahlt, die mit dem Urheber (hier: BMZ) verrechnet werden. Die Einnahmen fließen dem Titel zur Förderung der entwicklungspolitischen Bildung zu. 9 (enthält einen Abzug von 65,74 € für vorläufig gezahlte Ausschüttungen für 2012 bis 2015 aufgrund eines BGH-Urteils). 10 (enthält 295,79 € Nachzahlungen aufgrund eines BGH-Urteils zur Verlegerbeteiligung für die Jahre 2012-2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/4026 BKM: Behörde Information Umfang der Nutzungsrechte Einnahmen gesamt (in Euro) davon Standardentgelt n. IWG (in Euro) davon Festlegung n. Antrag (in Euro) 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BKM Hauptausschüttung der VG WORT an Urheber gem. § 46 UrhG 52,16 26,59 + 22,3511 33,14 + 53,75 BPA: Behörde Information Umfang der Nutzungsrechte Einnahmen gesamt (in Euro) davon Standardentgelt n. IWG (in Euro) davon Festlegung n. Antrag (in Euro) 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 BPA Verkauf von Nutzungslizenzen für Fotos der offiziellen Fotografen der Bundesregierung über die Bundesbildstelle (Titel 119 01).12 92.000,00 65.000,00 11 Nachzahlung aus der Hauptausschüttung 2017 an Urheber gem. § 46 UrhG. 12 Marktübliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte (Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing – MFM). Die unentgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten ist geeignet, in den unternehmerischen Wettbewerb der freien Fotografen und Bildagenturen einzugreifen. Die Freigabe von Fotografien – anders als andere Datensammlungen der öffentlichen Hand – würden eine erhebliche Beeinträchtigung von Rechten Dritter nach sich ziehen können. Einige Motive sind als Pressebildmaterial kostenlos downloadbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333