Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4047 19. Wahlperiode 27.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3740 – ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des ESF-Bundesprogramms (https://bit.ly/2v8lH6M) beruht auf Daten und Kennzahlen, die bis Anfang 2017 zur Verfügung standen. Seit der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes stehen aktuellere Daten und Kennzahlen zum ESF-Bundesprogramm nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. So befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 beispielsweise 12 895 Teilnehmende gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AFD auf Bundestagsdrucksache 19/1984 (https://bit.ly/2OpYdmq) im ESF-Bundesprogramm. Der Monatsbericht Dezember 2017 der Bundesagentur für Arbeit (https://bit.ly/2mJESjs) weist rund 12 000 Teilnehmer auf, der Monatsbericht Januar 2018 (https:// bit.ly/2NRhegv) hingegen nur noch 11 500 Teilnehmer. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Datengrundlage für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur Programmstatistik ist das Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes zur Umsetzung des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ESF-LZA-Bundesprogramm ). Die Daten für das Berichtswesen werden im Wesentlichen mit Teilnehmerfragebögen durch die Jobcenter erhoben und in die entsprechenden IT- Verfahren eingepflegt. Dabei ist Folgendes zu beachten: – Es werden nicht alle Merkmale, die für die Fragesteller von Interesse sind, erhoben bzw. nicht in der erbetenen Ausprägung. – Die Angaben der Teilnehmenden sind zum Teil freiwillig. – Durch Erfassungsfehler kann es zu Fehlern in der Abbildung der Daten kommen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4047 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die im Weiteren angegebenen Daten sind das Ergebnis einer aktuellen Auswertung des Teilnehmerdatenbestandes durch das Bundesverwaltungsamt zum Stand 8. August 2018. 1. Wie viele Programmeintritte fanden im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 statt (bitte auf Monatsbasis nach folgenden Merkmalen getrennt ausweisen: a) Geschlecht b) Alter bei Programmeintritt, unterteilt nach unter 25 Jahren 25 bis 34 Jahre 35 bis 54 Jahre 55 Jahre und älter c) Normalförderung/Intensivförderung d) Personen mit Migrationshintergrund inkl. der in Deutschland anerkannten Minderheiten e) befristeter/unbefristeter Arbeitsvertrag f) Vollzeit/Teilzeit)? Die verfügbaren Daten können der Tabelle in Anlage 1 entnommen werden. Beim Merkmal „Alter“ der Teilnehmenden wird nur erhoben, ob Teilnehmende unter (bzw. gleich) oder über 54 Jahre alt sind. Eine Differenzierung nach weiteren Altersgruppen erfolgt nicht. 2. Wie viele Programmaustritte fanden im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 statt (bitte auf Monatsbasis nach den in Frage 1 genannten Merkmalen a), b), c) und d) getrennt ausweisen)? Die verfügbaren Daten können der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden. Zum Merkmal „Alter“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Teilnahmeabbrüche sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 auf a) den Arbeitgeber b) den Arbeitnehmer c) das Jobcenter bzw. den zugelassenen kommunalen Träger zurückzuführen ? Als Abbrüche im Programm-Berichtswesen werden die sogenannten negativen Abbrüche ausgewiesen. Ein negativer Abbruch liegt vor, wenn sich die Arbeitsmarktposition der Teilnehmenden nach dem vorzeitigen Programmaustritt verschlechtert hat. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Teilnehmende nach dem Abbruch wieder arbeitslos ist. Die Angaben zu Abbrüchen durch Arbeitgeber beziehungsweise durch Teilnehmende können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Angaben zu Abbrüchen durch Jobcenter werden nicht erfasst. Drucksache 19/4047 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4047 Jahr Abbruch durch Arbeitgeber Abbruch durch Teilnehmende 2015 171 48 2016 1.517 445 2017 1.674 546 4. Welche Gründe wurden von den Arbeitgebern angegeben, die zu einer vorzeitigen Kündigung des Teilnehmers führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)? Kündigungsgründe werden nicht erhoben. 5. Wie viele Programmteilnehmer, die im Jahr 2015 am Bundesprogramm teilgenommen haben, befinden sich aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Wie viele davon sind in Vollzeit, wie viele davon in Teilzeit beschäftigt (bitte die Anzahl jeweils in Prozent angeben)? 6. Wie viele Programmteilnehmer, die im Jahr 2016 am Bundesprogramm teilgenommen haben, befinden sich aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Wie viele davon sind in Vollzeit, wie viele davon in Teilzeit beschäftigt (bitte die Anzahl jeweils in Prozent angeben)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Das Programm-Berichtswesen des Bundesverwaltungsamtes erfasst nur den Erwerbstatus von aktuell noch am Programm teilnehmenden Personen. Dabei umfasst die Programmteilnahme den Zeitraum der Lohnkostenzuschussgewährung einschließlich des Nachbeschäftigungszeitraums. In diesem Zeitraum werden die Geförderten als Teilnehmende im Sinne des Programm-Berichtswesens erfasst und gezählt. Von den im Jahr 2015 in das Programm eingetretenen Teilnehmenden waren zum Zeitpunkt der Datenauswertung 109 Teilnehmende in Vollzeit und 101 Teilnehmende in Teilzeit beschäftigt. Hierbei handelt es sich um Intensivförderfälle mit einer Förderdauer von drei Jahren. Von den im Jahr 2016 in das Programm eingetretenen Teilnehmenden waren zum Zeitpunkt der Datenauswertung 1 840 Teilnehmende in Vollzeit und 1 964 Teilnehmende in Teilzeit beschäftigt. Hierbei dürfte es sich sowohl um Intensivförderfälle als auch um Teilnehmende der Normalförderung während des Nachbeschäftigungszeitraums handeln. Für Personen, die in den betreffenden Jahren in das Programm eingetreten sind, deren Programmteilnahme aber nach Ende des Förderzeitraums oder durch den Wechsel in eine ungeförderte Beschäftigung beendet ist, kann auf der Datengrundlage des Programm-Berichtswesens keine Aussage zum aktuellen Verbleib in Beschäftigung getroffen werden. Aussagen zur Nachhaltigkeit des Programms können daher auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht getroffen werden. Dies ist Gegenstand der Programmevaluation , die den Verbleib der Teilnehmenden in Beschäftigung bis zu 24 Monate nach Beendigung der Förderung untersucht. Die Ergebnisse der Evaluation bleiben abzuwarten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4047 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4047 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit untersucht den Verbleib Teilnehmender sechs Monate nach Programmaustritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Von den aktuell betrachteten 6 712 Programmaustritten im Zeitraum von Dezember 2016 bis November 2017 waren 4 239 ehemals Teilnehmende nicht arbeitslos und davon 3 553 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 7. Wie häufig wurden die erstellten Förderpläne durch die Arbeitgeber, Betriebsakquisiteure , Coaches und Teilnehmer unterzeichnet (bitte die Häufigkeit für die einzelnen Akteure in Prozent angeben)? Hierzu werden im Programm-Berichtswesen keine Daten erhoben. 8. Wie viele Tage waren die Teilnehmer, die das Programm vorzeitig verlassen haben, im Programm durchschnittlich aktiv? Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer vorzeitig ausgetretener Teilnehmender betrug zum Zeitpunkt der Datenauswertung 233 Tage. 9. Wie viele Betriebsakquisiteure waren im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 durchschnittlich pro Jobcenter beschäftigt (bitte auf Monatsbasis nach Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? Für die Programmumsetzung wurden den teilnehmenden Jobcentern durchschnittlich 1,54 Vollzeitäquivalente für die Tätigkeit der Betriebsakquisiteure bewilligt . Angaben zur Anzahl der als Betriebsakquisiteure tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zu einzelnen Monaten wurden nicht erhoben. 10. Wie viele zuwendungsfähige Coach-Stunden sind im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 durchschnittlich pro Jobcenter angefallen? Im angefragten Zeitraum fielen durchschnittlich 2 628 Coaching-Stunden pro Jobcenter an. 11. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die seit Beginn des Programms im Jahr 2015 bisher angefallen sind (bitte die Kosten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 getrennt ausweisen)? Die bisherigen Ausgaben für das ESF-LZA-Bundesprogramm inklusive des ESF- Anteils verteilen sich wie folgt: Jahr Ausgaben in Mio. Euro 2015 28 2016 147 2017 192 gesamt 367 Drucksache 19/4047 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4047 12. Welche Kosten werden nach Ansicht der Bundesregierung bis zur planmäßigen Beendigung des Programms voraussichtlich noch anfallen? Hierzu wird auf die bewilligten Programmittel inklusive ESF-Anteil verwiesen. Diese verteilen sich auf das laufende Jahr und die künftigen Jahre wie folgt: Jahr Bewilligte Mittel in Mio. Euro 2018 143 2019 38 2020 8 gesamt 189 13. Ist den Jobcentern, nach Kenntnis der Bundesregierung, ein zusätzlicher Personal - bzw. Verwaltungsaufwand entstanden, der nicht durch den Programmtitel gedeckt ist? a) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die bisher entstandenen Kosten ein, die nicht durch den Programmtitel gedeckt sind? b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den bisher durchschnittlich angefallenen Mehraufwand je eingesetzten Betriebsakquisiteur bzw. Coach ein, der nicht durch den Programmtitel gedeckt ist (bitte den Umfang in Vollzeitäquivalenten angeben)? 14. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung kleinere Jobcenter stärker durch den erforderlichen Personal- bzw. Verwaltungsaufwand des Programms belastet als größere Jobcenter? a) Wenn ja, haben die Jobcenter auf diesen Sachverhalt hingewiesen? b) Wenn ja, wann hat die Bundesregierung erstmalig Kenntnis darüber erlangt ? c) Wenn ja, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen? d) Wenn ja, hatte die höhere Belastung nach Kenntnis der Bundesregierung auch negative Auswirkungen auf die Erfüllung der Vermittlungs- und Integrationsaufgaben (innerhalb und außerhalb des Programms)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Zuwendungen werden von Projektbeginn bis zum Projektende gewährt. Insofern gehen Vorbereitungen und Schlussabrechnungen für Programme regelmäßig zulasten des Zuwendungsempfängers. Da in diesem ESF-Programm die Sachund Gemeinkosten für die Betriebsakquisiteure und Coaches als Pauschale in Höhe von 23 Prozent auf Basis der zuwendungsfähigen Personalausgaben gewährt werden, die von der üblichen Abrechnung dieser Ausgaben im SGB II abweicht , ist auch hier von einer geringfügigen zusätzlichen Belastung des Verwaltungsbudgets der Jobcenter auszugehen. Dem steht der Zufluss an zusätzlichen Eingliederungsmitteln und Betreuungskapazitäten für die teilnehmenden Jobcenter gegenüber. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bekannt, dass die Belastung durch den Verwaltungsaufwand von den Jobcentern unterschiedlich beurteilt wird. Wie hoch der konkrete zusätzliche Aufwand für die Jobcenter ist und ob und in welchem Umfang kleinere Jobcenter durch den erforderlichen Personal- und Verwaltungsaufwand konkret stärker belastet waren als größere Jobcenter, ist nicht Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4047 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4047 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bekannt. Richtig ist, dass die Umsetzung des ESF-LZA-Bundesprogramms durch die Jobcenter insgesamt anspruchsvoll ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb zusammen mit dem Bundesverwaltungsamt in der Programmumsetzung mehrfach Vereinfachungen und Erleichterungen für die Jobcenter vorgesehen. Bereits zum Ende des Jahres 2015 wurden verschiedene Anregungen der Jobcenter aufgegriffen und Verwaltungsvereinfachungen in der Programmumsetzung veranlasst. 15. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung potenzielle Programmteilnehmer , auch wenn sie die Fördervoraussetzungen (z. B. einer mindestens 24- monatigen Arbeitslosigkeit) noch nicht erfüllten, von Jobcentern oder zugelassenen kommunalen Trägern vorgemerkt bzw. auf eine „Warteliste“ gesetzt , um diese zu fördern, sobald sie die Voraussetzung erfüllen? a) Wenn ja, wie viele Jobcenter bzw. zugelassene kommunale Träger haben nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmer vorgemerkt bzw. eine solche Warteliste geführt? b) Wenn ja, wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich im Monat pro Jobcenter auf einer Warteliste bzw. wurden vorgemerkt? c) Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Vermittlungsbemühungen der Jobcenter für vorgemerkte oder auf der Warteliste befindliche Personen bis zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen reduziert oder vorübergehend eingestellt wurden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Sind nach den Erfahrungen, die die Bundesregierung aus dem Programm bisher gewonnen hat, langzeitarbeitslose Teilnehmer durch die Intensivförderung leichter oder schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren als Personen mit Normalförderung? Anhand welcher Kennzahlen kommt die Bundesregierung zu dieser Schlussfolgerung ? Die Fördervoraussetzungen für Normal- und Intensivförderfälle unterscheiden sich stark, so dass ein Vergleich im Sinne der Frage nicht möglich ist. Die Erfahrungen in der Programmumsetzung und die bisherigen Erkenntnisse aus der Programmevaluation lassen aber darauf schließen, dass es mit einer entsprechenden Unterstützung und einer entsprechend erhöhten Förderung besser gelingt, Arbeitgeber auch für die Beschäftigung von arbeitsmarktferneren Personen zu gewinnen . Bei der Programmkonzeptionierung wurde von einem Anteil von ca. zehn Prozent Intensivförderfällen an allen Förderungen ausgegangen. In der Programmumsetzung konnte der Anteil mit rund 23 Prozent mehr als verdoppelt werden . Drucksache 19/4047 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4047 17. Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm bereits an einem oder mehreren anderen geförderten Eingliederungsprogrammen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen (bitte die Anzahl der Teilnehmer nach den jeweiligen Programmteilnahmen aufschlüsseln )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Welche weiteren Vermittlungshemmnisse (neben dem Kriterium „fünf Jahre arbeitslos“) lagen nach Kenntnis der Bundesregierung vor, die ausschlaggebend für eine Intensivförderung waren (bitte nach Art und Häufigkeit des Auftretens ausweisen)? Die einzelnen Vermittlungshemmnisse werden im Programm-Berichtswesen nicht erfasst. Die Förderrichtlinie nennt unter Punkt 2.3.1 beispielhaft einige Vermittlungshemmnisse . Die Jobcenter haben das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine Intensivförderung zu prüfen und in ihrer Förderentscheidung zu dokumentieren. Die individuellen Vermittlungshemmnisse können so unterschiedlich sein, dass eine berichtsmäßige Erfassung und Auswertung nicht sinnvoll ist. 19. Wie viele Vermittlungshemmnisse hatten die Teilnehmer, die intensiv gefördert wurden (bitte nach Anzahl der Vermittlungshemmnisse aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die Förderrichtlinie regelt die Voraussetzungen für eine Intensivförderung. Zur Zielgruppe der Intensivförderung zählen Personen, die über die allgemeinen Fördervoraussetzungen hinaus in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren und mindestens ein weiteres, in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis aufweisen. 20. Konnte durch die zweite Anpassung der Förderrichtlinie zum 1. Februar 2017 das Ziel „Frauen und Männer zu jeweils 50 Prozent an den Teilnahmen und am Budget zu fördern“ erreicht werden? a) Wenn nicht, auf welche Ursachen ist dies nach Meinung der Bundesregierung zurückzuführen? b) Welche Maßnahmen wurden (neben der Anpassung der Förderrichtlinie) von der Bundesregierung getroffen, um das definierte Gleichstellungsziel zu erreichen? Das Ziel konnte nicht erreicht werden. Rund zwei Drittel der geförderten Beschäftigten sind Männer. Wesentliche Ursache hierfür ist nach bisherigem Wissenstand die Branchenstruktur der einstellenden Arbeitgeber. Erfahrungsberichte aus Workshops des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit teilnehmenden Jobcentern liefern weitere Erklärungsansätze. Teilweise sahen die Jobcenter gute Beschäftigungschancen für Frauen beispielsweise bei Helfertätigkeiten im Dienstleistungs- oder Bürobereich. In diesen Fällen habe insbesondere bei Alleinerziehenden der Engpass in der Sicherstellung der Kinderbetreuung – insbesondere zu den Randzeiten – gelegen. Gerade im ländlichen Raum sei die Kinderbetreuung oft schwer zu organisieren, weil eine gute Erreichbarkeit der Kinderbetreuungseinrichtung von der Arbeitsstelle oft nicht gegeben sei. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4047 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4047 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Erreichen des Gleichstellungsziels war auch Gegenstand eines Workshops mit Betriebsakquisiteuren am 24. Oktober 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Betriebsakquisiteure waren die zentralen Akteure im Programm , die im Prozess der Stellenakquise, Auswahl und Vermittlung der Geförderten auf diese Zusammensetzung Einfluss nehmen konnten. Im Ergebnis des Workshops wurden allen teilnehmenden Jobcentern entsprechende Schlussfolgerungen für die weitere Programmumsetzung zu Verfügung gestellt. Dabei sollte der Auswahl- und Akquiseprozess systematisch in den Blick genommen und geprüft werden, an welcher Stelle darin der Frauenanteil absinkt. Insbesondere die Betriebsakquisiteure sollten für die Problematik sensibilisiert und dahingehend unterstützt werden, gezielter Frauen in Betriebe zu vermitteln. Darüber hinaus wurde das Erreichen des Gleichstellungsziels auch in den standardisierten Erstund Wiederholungsbefragungen zur Programmevaluation unter den Betriebsakquisiteuren adressiert und damit eine zusätzliche Sensibilisierung für die Thematik unterstützt. Bezüglich des Ziels, Frauen und Männer zu jeweils 50 Prozent und am Budget zu fördern, liegt derzeit noch keine Auswertung vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen externen Auftragnehmer mit der Durchführung der Analyse beauftragt. Mit der Erstellung des Berichts wird zeitnah begonnen; die Ergebnisse werden auf der Internetseite www.esf.de veröffentlicht werden. 21. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein geeigneter Coach einen Abschluss besitzen muss, der mindestens dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet werden kann? Wenn nicht, welches Niveau des Deutschen Qualifikationsrahmens wird nach Ansicht der Bundesregierung als ausreichend angesehen? Für die Umsetzung des ESF-LZA-Bundesprogramms regelt die Förderrichtlinie als Qualifikationsanforderung für die Tätigkeit als Coach das Vorliegen mindestens eines Fachhochschul- oder Bachelorabschlusses oder eines anderen mindestens dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordneten formalen Abschlusses. Drucksache 19/4047 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An la ge 1 - An tw o rt a u f F ra ge 1 de r Kl ei ne n An fr ag e BT - Dr s. 1 9/ 03 74 0 Pr o gr am m ei n tr itt e ES F- LZ A- Bu n de sp ro gr am m v o m 1 . M ai 20 15 b is 3 1. De ze m be r 20 17 M on at v o n bi s M än n lic h W ei bl ic h Al te r < = 54 Al te r> 54 No rm al - fö rd er u n g In te ns iv - fö rd er u n g Pe rs o n en m it M ig ra tio n shi n te rg ru n d be fr is te t u n be fr is te t Vo llz ei t Te ilz ei t M a i 2 01 5 01 .0 5. 20 15 31 .0 5. 20 15 11 2 7 6 11 2 2 12 1 9 4 Ju n 2 01 5 01 .0 6. 20 15 30 .0 6. 20 15 30 11 28 13 33 8 10 26 15 30 11 Ju l 2 01 5 01 .0 7. 20 15 31 .0 7. 20 15 95 28 88 35 83 36 21 70 49 80 39 Au g 20 15 01 .0 8. 20 15 31 .0 8. 20 15 18 4 77 20 4 57 18 1 71 38 16 1 91 15 4 98 Se p 20 15 01 .0 9. 20 15 30 .0 9. 20 15 31 4 14 5 34 6 11 3 32 1 94 65 27 0 14 6 23 6 17 9 O kt 20 15 01 .1 0. 20 15 31 .1 0. 20 15 46 1 18 0 50 3 13 8 46 8 14 2 98 38 0 23 1 37 4 23 7 No v 20 15 01 .1 1. 20 15 30 .1 1. 20 15 45 2 21 9 52 7 14 4 51 6 12 7 10 9 40 9 23 3 35 7 28 6 De z 20 15 01 .1 2. 20 15 31 .1 2. 20 15 35 9 15 9 41 2 10 6 37 5 11 6 98 32 7 16 4 28 7 20 3 Ja n 2 01 6 01 .0 1. 20 16 31 .0 1. 20 16 42 9 22 6 50 4 15 1 46 1 16 6 10 9 42 5 20 2 34 6 28 1 Fe b 20 16 01 .0 2. 20 16 29 .0 2. 20 16 36 8 19 6 44 2 12 2 41 6 11 6 10 1 32 9 20 4 28 7 24 6 M rz 20 16 01 .0 3. 20 16 31 .0 3. 20 16 51 8 24 9 59 7 17 0 56 3 14 9 12 8 41 4 29 9 39 9 31 4 Ap r 2 01 6 01 .0 4. 20 16 30 .0 4. 20 16 74 7 34 8 87 8 21 7 76 0 26 4 18 3 58 5 44 0 54 8 47 7 M a i 2 01 6 01 .0 5. 20 16 31 .0 5. 20 16 67 2 34 0 82 0 19 2 74 2 21 2 17 1 54 0 41 7 51 8 43 9 Ju n 2 01 6 01 .0 6. 20 16 30 .0 6. 20 16 67 1 34 7 81 8 20 0 76 2 19 2 16 9 54 0 41 7 52 5 43 2 Ju l 2 01 6 01 .0 7. 20 16 31 .0 7. 20 16 66 3 31 8 77 4 20 7 70 5 19 4 16 7 48 0 42 0 51 6 38 4 Au g 20 16 01 .0 8. 20 16 31 .0 8. 20 16 63 9 33 3 75 5 21 7 69 7 20 5 14 0 49 4 40 8 46 3 43 9 Se p 20 16 01 .0 9. 20 16 30 .0 9. 20 16 67 3 44 0 87 8 23 5 79 4 23 8 18 7 54 9 48 3 50 4 52 8 O kt 20 16 01 .1 0. 20 16 31 .1 0. 20 16 58 2 36 7 76 8 18 1 64 2 23 2 14 2 49 0 38 5 44 2 43 3 No v 20 16 01 .1 1. 20 16 30 .1 1. 20 16 55 4 36 7 72 9 19 2 63 4 20 6 17 1 47 0 37 0 41 4 42 6 De z 20 16 01 .1 2. 20 16 31 .1 2. 20 16 44 0 31 5 58 9 16 6 50 7 18 5 13 4 41 0 28 3 31 4 37 9 Ja n 2 01 7 01 .0 1. 20 17 31 .0 1. 20 17 49 8 31 9 65 5 16 2 56 2 18 5 12 2 42 5 32 2 36 7 38 0 Fe b 20 17 01 .0 2. 20 17 28 .0 2. 20 17 46 0 30 0 60 6 15 4 53 6 15 0 13 2 37 9 30 6 32 8 35 7 M rz 20 17 01 .0 3. 20 17 31 .0 3. 20 17 56 4 31 6 70 0 18 0 61 9 16 9 10 7 41 4 37 4 39 0 39 7 Ap r 2 01 7 01 .0 4. 20 17 30 .0 4. 20 17 64 4 31 5 78 2 17 7 68 3 20 1 10 3 50 0 38 3 43 8 44 6 M a i 2 01 7 01 .0 5. 20 17 31 .0 5. 20 17 48 3 29 3 62 4 15 2 57 8 15 3 77 42 6 30 4 37 1 35 9 Ju n 2 01 7 01 .0 6. 20 17 30 .0 6. 20 17 40 6 20 6 47 3 13 9 44 7 12 4 68 35 7 21 5 28 0 29 1 Ju l 2 01 7 01 .0 7. 20 17 31 .0 7. 20 17 29 8 17 7 37 3 10 2 34 3 96 59 27 4 16 5 21 2 22 7 Au g 20 17 01 .0 8. 20 17 31 .0 8. 20 17 19 1 95 22 2 64 19 6 64 33 13 8 12 2 15 2 10 8 Se p 20 17 01 .0 9. 20 17 30 .0 9. 20 17 18 8 10 8 23 1 65 20 7 56 24 15 1 11 2 12 7 13 6 O kt 20 17 01 .1 0. 20 17 31 .1 0. 20 17 14 4 96 19 1 49 16 8 50 23 12 7 92 94 12 5 No v 20 17 01 .1 1. 20 17 30 .1 1. 20 17 14 9 86 18 8 47 15 8 59 25 12 6 91 98 11 9 De z 20 17 01 .1 2. 20 17 31 .1 2. 20 17 30 4 15 5 33 8 12 1 31 5 12 5 53 29 1 14 8 20 7 23 3 Qu el le : Be ric ht sw e se n d es B u n de sv e rw a ltu n gs am te s zu m E SF - LZ A- Bu n de sp ro gr a m m , St a n d: 8 . A u gu st 2 01 8 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4047 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An la ge 2 - A n tw o rt au f F ra ge 2 d er K le in en An fr ag e B T- D rs . 19 /0 37 40 Pr og ra m m au st rit te ES F- LZ A- B un de sp ro gr am m v o m 1 . M ai 20 15 b is z u m 3 1. De ze m be r 20 17 M on at v o n bi s M än nl ic h W ei bl ic h Al te r < = 54 Al te r > 5 4 N or m al - fö rd er u n g In te n si vör de ru n g Pe rs o n en m it M ig ra tio ns - hi nt er gr un d be fri st et u n be fri st et Vo llz ei t Te ilz ei t M ai 2 01 5 01 .0 5. 20 15 31 .0 5. 20 15 1 0 1 0 1 0 0 0 1 1 0 Ju n 2 01 5 01 .0 6. 20 15 30 .0 6. 20 15 0 1 1 0 1 0 0 1 0 1 0 Ju l 2 01 5 01 .0 7. 20 15 31 .0 7. 20 15 0 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0 Au g 20 15 01 .0 8. 20 15 31 .0 8. 20 15 8 5 12 1 6 7 2 10 3 7 6 Se p 20 15 01 .0 9. 20 15 30 .0 9. 20 15 19 4 19 4 18 3 2 12 9 11 10 O kt 20 15 01 .1 0. 20 15 31 .1 0. 20 15 28 12 35 5 33 6 5 21 18 23 16 N o v 20 15 01 .1 1. 20 15 30 .1 1. 20 15 55 19 53 21 62 9 15 38 33 51 20 D e z 20 15 01 .1 2. 20 15 31 .1 2. 20 15 67 38 82 23 90 10 23 69 31 57 43 Ja n 20 16 01 .0 1. 20 16 31 .0 1. 20 16 54 31 72 13 68 12 18 42 39 58 23 Fe b 20 16 01 .0 2. 20 16 29 .0 2. 20 16 76 37 92 21 89 19 17 68 40 66 42 M rz 2 01 6 01 .0 3. 20 16 31 .0 3. 20 16 10 0 57 12 6 31 12 1 28 18 81 68 77 72 Ap r 20 16 01 .0 4. 20 16 30 .0 4. 20 16 92 48 11 8 22 10 6 30 22 57 79 82 54 M ai 2 01 6 01 .0 5. 20 16 31 .0 5. 20 16 13 0 67 15 4 43 15 8 27 40 10 2 83 10 3 82 Ju n 2 01 6 01 .0 6. 20 16 30 .0 6. 20 16 13 6 69 16 9 36 16 3 33 32 10 2 94 11 1 85 Ju l 2 01 6 01 .0 7. 20 16 31 .0 7. 20 16 15 6 71 19 0 37 17 4 35 33 11 4 96 13 2 77 Au g 20 16 01 .0 8. 20 16 31 .0 8. 20 16 19 4 88 22 9 53 21 2 61 42 13 3 14 0 16 9 10 4 Se p 20 16 01 .0 9. 20 16 30 .0 9. 20 16 19 2 10 1 25 2 41 21 7 61 59 14 9 12 9 15 5 12 3 O kt 20 16 01 .1 0. 20 16 31 .1 0. 20 16 17 3 96 21 8 51 21 4 39 39 13 6 11 6 14 4 10 9 N o v 20 16 01 .1 1. 20 16 30 .1 1. 20 16 19 1 85 23 5 41 21 4 46 54 13 2 12 8 15 2 10 8 D e z 20 16 01 .1 2. 20 16 31 .1 2. 20 16 19 4 11 1 24 3 62 23 6 57 40 15 0 14 3 17 4 11 9 Ja n 20 17 01 .0 1. 20 17 31 .0 1. 20 17 18 7 73 22 0 40 19 9 52 50 12 5 12 6 14 4 10 7 Fe b 20 17 01 .0 2. 20 17 28 .0 2. 20 17 17 4 98 22 1 51 21 8 35 39 12 8 12 4 14 7 10 6 M rz 2 01 7 01 .0 3. 20 17 31 .0 3. 20 17 20 0 12 5 25 5 70 25 0 61 51 16 6 14 5 16 8 14 3 Ap r 20 17 01 .0 4. 20 17 30 .0 4. 20 17 18 0 11 0 23 9 51 22 4 51 51 14 8 12 7 14 5 13 0 M ai 2 01 7 01 .0 5. 20 17 31 .0 5. 20 17 21 8 13 0 27 2 76 28 2 56 48 19 6 14 2 17 6 16 2 Ju n 2 01 7 01 .0 6. 20 17 30 .0 6. 20 17 25 4 12 1 29 0 85 29 1 63 57 18 2 17 2 20 9 14 5 Ju l 2 01 7 01 .0 7. 20 17 31 .0 7. 20 17 27 6 13 9 33 0 85 31 2 82 73 23 6 15 9 21 7 17 8 Au g 20 17 01 .0 8. 20 17 31 .0 8. 20 17 34 4 15 7 39 7 10 4 38 1 10 6 66 29 6 19 1 29 1 19 6 Se p 20 17 01 .0 9. 20 17 30 .0 9. 20 17 37 8 16 3 41 3 12 8 42 8 90 81 32 5 19 3 30 4 21 3 O kt 20 17 01 .1 0. 20 17 31 .1 0. 20 17 39 9 18 4 46 3 12 0 46 5 95 87 37 5 18 6 33 4 22 7 N o v 20 17 01 .1 1. 20 17 30 .1 1. 20 17 37 2 17 7 44 8 10 1 43 4 92 77 34 3 18 3 28 2 24 3 D e z 20 17 01 .1 2. 20 17 31 .1 2. 20 17 36 8 18 1 41 8 13 1 41 7 11 0 80 33 9 18 9 28 9 23 9 Qu el le : B er ic ht sw es en d es Bu n de sv er w al tu n gs am te s zu m E SF -L ZA -B un de sp ro gr am m , S ta n d: 8 . A ug us t 2 01 8 Drucksache 19/4047 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333