Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/406 19. Wahlperiode 11.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/166 – Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Selbstenttarnung der Rechtsterroristen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und den anschließenden Diskussionen über den Einsatz und die Arbeitsweise von V-Leuten, insbesondere des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bzw. verschiedener Landesämter, hatte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (Bundestagsdrucksache 18/4654) vorgelegt, mit dem ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von V-Leuten und Verdeckten Mitarbeitern geschaffen werden sollte. In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es dazu: „Die planmäßige und systematische Informationsbeschaffung durch heimlich eingesetzte Personen ist ein unverzichtbares Mittel zur Aufklärung extremistischer Bestrebungen, die ihrerseits ihre Ziele verdeckt verfolgen. Dabei kommen nicht nur Angehörige des BfV als Verdeckte Mitarbeiter zum Einsatz, sondern auch Vertrauensleute“ (Bundestagsdrucksache 18/4654, S. 25). Seit der Gesetzesänderung wird der Einsatz Verdeckter Mitarbeiter in § 9a des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Informationsinteresses des Deutschen Bundestages und dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung von Informationen, die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter betreffen, zu der Auffassung gelangt , dass für sie eine Beantwortung der Fragen 1, 5 und 7 ausscheidet. Auch eine als Verschlusssache eingestufte Übermittlung der Antwort an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages scheidet aus. Mit der Beantwortung der Fragen 1, 5 und 7 würden Informationen preisgegeben, die das Staatswohl in besonderem Maß berühren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/406 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sie können daher nicht beantwortet werden. Eine Beantwortung der vorgenannten Fragen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen Fähigkeiten der Nachrichtendienste bekannt würden. Infolgedessen könnten Rückschlüsse auf spezifische Methoden, Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste gezogen werden. Dies würde dazu führen, dass den Nachrichtendiensten die Erfüllung ihrer gesetzlich festgelegten Aufgaben wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht würde. Soweit die Gewinnung von Informationen der Nachrichtendienste entfällt oder wesentlich zurückgeht , also empfindliche Informationslücken entstehen, ist auch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste nicht ausreichend Rechnung tragen. Die Beantwortung der angefragten Inhalte würde die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Dienste so detailliert beschreiben müssen, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Auch die nur geringe Gefahr des Bekanntwerdens, die allein schon in der Verschriftlichung angelegt ist, kann nicht hingenommen werden, da im Falle des dargestellten Verlustes von Informationsquellen kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich ist. 1. Wurden durch das BfV eigene oder Mitarbeiter anderer Behörden seit 2007 als Verdeckte Mitarbeiter eingesetzt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. Auf jeweils welchen Grundlagen wurden Verdeckte Mitarbeiter seit 2007 durch das BfV eingesetzt? 3. Welche untergesetzlichen Regelungen wie Dienstanweisungen, Dienstvorschriften , mündliche oder schriftliche Weisungen o. Ä. wurden seit 2007 für den Einsatz Verdeckter Mitarbeiter im BfV angewandt? 4. Von wem wurden die untergesetzlichen Regelungen im Sinne der Frage 3 erlassen, und welchen Inhalt haben diese untergesetzlichen Regelungen? 14. Welche dienstlichen Weisungen oder Dienstvorschriften regeln den Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch das BfV? Die Fragen 2, 3, 4 und 14 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet . Der Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern wird durch § 9a des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz – BVerfSchG (§ 8 Absatz 2 BVerfSchG a. F.) sowie entsprechende Dienstvorschriften (DV) des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) geregelt (die DV Beschaffung und die DV nd-Mittel). Die DV wurden vom Präsidenten des BfV erlassen und vom Bundesministerium des Innern (BMI) genehmigt (vgl. § 8 Absatz 2 BVerfSchG in Bezug auf nd-Mittel). Die DV nd-Mittel regelt u. a. die Zustimmungserfordernisse bzgl. des Einsatzes eines Verdeckten Mitarbeiters. Die DV Beschaffung konkretisiert den Einsatz eines verdeckten Mitarbeiters (Gewinnung und Auswahl Verdeckter Mitarbeiter, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/406 Einsatzablauf, Führung/Betreuung, Beendigung des Einsatzes sowie Aktenführung und die Geheimhaltung). Darüber hinaus gibt es interne Regelungen für die medizinische und psychologische Betreuung während des Einsatzes. 5. Wie viele dieser Verdeckten Mitarbeiter wurden vom BfV seit 2007 genutzt bzw. eingesetzt, und wie lange jeweils war deren Einsatzdauer? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Wie viele dieser Verdeckten Mitarbeiter waren Beamte, Angestellte oder private Dritte? Das BfV darf gemäß § 9a Absatz 1 BVerfSchG eigene Mitarbeiter als Verdeckte Mitarbeiter einsetzen. Der Einsatz privater Dritter ist ausgeschlossen. 7. Welche Phänomenbereiche wurden vom BfV durch den Einsatz dieser Verdeckten Mitarbeiter im Zeitraum seit 2007 bearbeitet, und wie viele Verdeckte Mitarbeiter wurden je Phänomenbereich vom BfV eingesetzt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. In welcher Weise werden die Verdeckten Mitarbeiter vom BfV vertraglich oder anderweitig vergütet, und welchen Haushaltstiteln sind diese Vergütungen zugewiesen? Verdeckte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 9a BVerfSchG können , wie die übrigen Bundesbediensteten, eine reguläre Vergütung als Beamte bzw. als tariflich Beschäftigte erhalten. Als Ausgleich für die besonders schwierigen Einsatzbedingungen sowie zur Abgeltung des mit der Tätigkeit verbundenen hohen Zeitaufwandes können Verdeckte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eine monatliche Sondereinsatzprämie erhalten. Sämtliche Aufwendungen des BfV sind im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 im Kapitel 0626 unter dem Titel 541 01 berücksichtigt und im Wirtschaftsplan des BfV enthalten. 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die seit 2007 eingesetzten Verdeckten Mitarbeiter selbst geführt, und wie viele davon waren bereits vor dem Einsatz als Quelle eingeleitet worden ? Es wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine entsprechenden Ermittlungsverfahren geführt. 10. Wie viele der unter Frage 9 genannten Verfahren stehen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mit dem Einsatz der Quellen als Verdeckte Mitarbeiter in Zusammenhang? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/406 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele Straf- oder Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die seit 2007 eingesetzten Verdeckten Mitarbeiter des BfV durch Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts beendet (bitte einzeln auflisten nach Jahr der Entscheidung, Einstellung; Urteil)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Wie viele Disziplinarverfahren sind im Zusammenhang mit dem Einsatz der Verdeckten Mitarbeiter seit 2007 gegen die verantwortlichen Quellenführer eingeleitet worden (bitte nach Jahren auflisten)? Es sind keine entsprechenden Disziplinarverfahren geführt worden. 13. Wie viele Straf- oder Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Quellenführer der seit 2007 vom BfV eingesetzten Verdeckten Mitarbeiter eingeleitet? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden keine entsprechenden Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet. 15. Welche Maßnahmen des Controllings sind für den Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern des BfV eingerichtet worden? Sowohl durch die zuständigen Hierarchieebenen der jeweiligen Fachabteilung als auch durch die im Jahre 1986 eingesetzte Fachprüfgruppe (heute: Fachprüfung für Beschaffung) sind Einsätze von Verdeckten Mitarbeitern eng zu begleiten. 16. Welche Maßnahmen oder Arbeitsschritte sind bei der Führung von Verdeckten Mitarbeitern des BfV zur Unterrichtung von der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht einzuhalten? Die Entscheidung über die Verwendung als Verdeckter Mitarbeiter trifft die Amtsleitung des BfV. Die Hierarchieebenen der jeweiligen Fachabteilung sowie die Fachprüfung für Beschaffung werden eng in die Führung eingebunden; die Einbeziehung der Amtsleitung im weiteren Verlauf des Einsatzes ist dabei jederzeit zu erwägen. Neben der fachlichen Betreuung muss eine intensive Personalbetreuung einschließlich einer psychologischen Begleitung stattfinden. 17. Hat es seit der Vorlage der Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund in der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) Veränderungen in den Richtlinien zur Führung und zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch das BfV gegeben, und wenn ja, welche Veränderungen hat es gegeben? Seit der Vorlage der Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund in der 17. Wahlperiode wurden in Bezug auf den Einsatz von verdeckt arbeitenden Mitarbeitern klarstellende Konkretisierungen in Bezug auf Kurzeinsätze vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333