Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4090 19. Wahlperiode 30.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Geplante EU-Beitritte der Westbalkanstaaten Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Albanien und Kosovo V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Westbalkan-Gipfel am 17. Mai 2018 im bulgarischen Sofia hat die Absicht führender EU-Politiker erkennen lassen, allen Ländern des Westbalkans schrittweise den Beitritt zur Europäischen Union zu ermöglichen. Der damalige spanische Premierminister Mariano Rajoy boykottierte aufgrund der Anwesenheit von Vertretern des Kosovo den Westbalkan-Gipfel in Sofia. Schon bis 2025 sollen erste Beitritte erfolgen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist ebenso wie der französische Präsident Emmanuel Macron skeptisch in Bezug auf dieses Datum, befürwortet den geplanten Beitritt aller Länder des Westbalkans jedoch grundsätzlich (www.bundesregierung.de/Content/DE/ Reiseberichte/2018-05-16-eu-westbalkan-gipfel.html). Auch der Bundesaußenminister des Auswärtigen Heiko Maas hat dem Projekt Westbalkanerweiterung seine Unterstützung zugesagt (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ maas-europeunited/2106420). Bundesaußenminister Heiko Maas ist laut seiner Erklärung vom 13. Juni 2018 „ausdrücklich für eine konditionierte Eröffnung“ von Gesprächen. Am 28. und 29. Juni 2018 hat der Europäische Rat über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Albanien und Mazedonien entschieden. Mit beiden Ländern sollen formelle Beitrittsgespräche begonnen werden. Die EU-Kommission hat die Aufnahme von Gesprächen mit beiden Ländern schon am 17. April 2018 empfohlen. Johannes Hahn, EU-Erweiterungskommissar in Brüssel, wies kürzlich auf die fragile Lage des Westbalkans hin und nahm die EU in die Pflicht: „Entweder exportieren wir Stabilität oder wir importieren Instabilität.“ Die Erfahrung mit der Türkei zeigt, dass EU-Beitrittsverhandlungen leicht begonnen, aber schwer wieder beendet werden können. Der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt Michael Roth erklärte Anfang Juni 2018 auch mit Blick auf die Gefahr einer Ausdehnung russischer, türkischer und chinesischer Einflusssphären auf dem Westbalkan: „Wir haben ein vitales Interesse daran, den westlichen Balkan fest in Europa zu verankern (…).“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/roth-frankfurter-allgemeine/2102814). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4090 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Derzeit ist die Region des Westbalkans wieder von starker Instabilität geprägt. „WELT ONLINE“ berichtete am 24. Mai 2018: „Auf dem Balkan wächst die Zahl der Flüchtlinge“. Von einer „neuen Balkanroute“ sei bereits die Rede. Bosnien -Herzegowina habe in den vergangenen vier Monaten mehr Menschen beherbergen müssen, als im ganzen letzten Jahr. Derzeit, so heißt es weiter, „suchen Migranten und Schleuser über Montenegro und Albanien nach neuen Wegen Richtung Westeuropa“ (www.welt.de/politik/ausland/article176628908/ Bosnien-Herzegowina-Auf-dem-Balkan-waechst-die-Zahl-der-Fluechtlinge.html). Schon wenige Tage später, am 29. Mai 2018, dokumentierte dieselbe Zeitung: „Allein in Bosnien hat sich die Zahl der unerlaubten Einreisen gegenüber 2017 verzwölffacht. Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Brennpunkt illegaler Migration lokalisiert.“ (www.welt.de/politik/ausland/article176776475/ Brennpunkt-der-Migration-Zahl-der-Fluechtlinge-ueber-neue-Balkan-Routeverzwoelffacht .html). Die Bevölkerung Albaniens ist mit rund 57 Prozent mehrheitlich muslimisch, die Bevölkerung des Kosovo ist zu 90 Prozent muslimisch. Bei der EU-Umfrage Eurobarometer erklärten 2012 nur 20 Prozent (2009 noch 27 Prozent) aller Deutschen, eine weitere Vergrößerung der EU sei wünschenswert . 1. Welche Haltung hat die Bundesregierung zum Plan der EU-Kommission, einige Länder des Westbalkans schon bis 2025 in die EU aufzunehmen? Wie begründet die Bundesregierung die in der Presse genannten Vorbehalte der Bundesregierung gegenüber dem EU-Zeitplan? Ein EU-Beitritt setzt voraus, dass der betreffende Kandidat alle einschlägigen Beitrittskriterien erfüllt. Damit richtet sich die Möglichkeit des Beitritts allein nach tatsächlichen Fortschritten bei der Erfüllung der Voraussetzungen in der Sache und nicht nach einem festen Termin. 2. Wie steht die Bundesregierung zu dem Schritt der EU, den Ländern Albanien und Mazedonien Beitrittsgespräche anzubieten? Welche Argumente sprechen aus der Sicht der Bundesregierung für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen? Der Europäische Rat wird voraussichtlich im Sommer 2019 auf Grundlage des jährlichen Erweiterungspakets der Europäischen Kommission und im Lichte weiterer Reformen in Albanien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen mit den beiden Ländern aufgenommen werden. Im Übrigen wird auf die Schlussfolgerungen des Allgemeinen Rats vom 26. Juni 2018 zur EU-Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess verwiesen: www.consilium.europa.eu/de/meetings/gac/2018/06 /26/. 3. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum vorgesehenen EU-Beitritt des Kosovo vor dem Hintergrund, dass das Land derzeit durch eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten wie Griechenland, Spanien oder Rumänien völkerrechtlich nicht anerkannt wird, und auch Russland und China das Kosovo bislang nicht anerkannt haben? Aus Sicht der Bundesregierung haben alle Staaten des Westlichen Balkan einschließlich Kosovo eine europäische Perspektive. Im Übrigen wird auf die Schlussfolgerungen des Allgemeinen Rats vom 26. Juni 2018 zur EU-Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4090 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zahlungen der EU im Rahmen des Instruments der Heranführungshilfe an das Kosovo in Höhe von über 600 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020? Für welche konkreten Projekte werden diese Gelder vergeben, und lassen sich konkrete Fortschritte erkennen? Das Instrument für Vorbeitrittshilfen der EU (IPA) soll die Empfänger dabei unterstützen , politische, institutionelle, rechtliche, verwaltungstechnische, soziale und wirtschaftliche Reformen aufzunehmen und umzusetzen, die notwendig sind, um die Werte der EU einzuhalten und sich mit Blick auf eine Mitgliedschaft in der Union schrittweise an die Regelungen, Standards, Politiken und Praktiken der Union anzupassen. Dadurch sollen die Vorbeitrittshilfen zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand der Empfänger beitragen. Die für Kosovo zwischen 2014 und 2020 vorgesehenen IPA-Mittel werden gemäß Artikel I der EU-Verordnung 231/2014 vom 11. März 2014 vergeben. Informationen zur Höhe der Vorbeitrittshilfen und ihrer Verwendung für Programme in Kosovo sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission einsehbar: (https://ec.europa.eu/neighbourhoodenlargement /instruments/ funding-by-country/kosovo_en). Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der Halbzeitüberprüfung im Jahr 2017 die Leistungen für IPA-Empfängerländer angepasst. Maßstab hierfür war, wie weit die Empfängerländer die Mitgliedschaftskriterien erfüllten bzw. diesbezüglich Fortschritte feststellbar waren und inwieweit geleistete Heranführungshilfe umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission die Kosovo zugewiesenen Beträge um 6 Mio. Euro erhöht. 5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Aufnahmegespräche mit dem Kosovo geführt werden sollen, obwohl einige EU-Staaten den Kosovo diplomatisch nicht anerkennen? Auf Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Sieht die Bundesregierung in der mehrheitlich muslimischen Bevölkerung Albaniens und des Kosovo ein mögliches Hindernis für die Integration dieser beiden Staaten in die christlich-jüdisch geprägte Gemeinschaft der Europäischen Union? Nein. 7. Wie lange werden die Länder des Westbalkans nach Einschätzung der Bundesregierung auf Finanzhilfen von Nettozahlern der Europäischen Union angewiesen sein? Der Geltungszeitraum des derzeitigen Instruments für Vorbeitrittshilfen (IPA II) reicht von 2014 bis 2020. Gemäß dem Vorschlag der Europäischen Kommission soll die Heranführungshilfe im Programmplanungszeitraum 2021 bis 2027 fortgesetzt werden (Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 15. Juni 2018 - IPA III). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4090 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, einmal begonnene Beitrittsverhandlungen der EU mit Beitrittskandidaten wieder abzubrechen, wenn vereinbarte Fortschritte nicht erzielt werden? Die von der EU angenommenen Verhandlungsrahmen für EU-Beitrittsverhandlungen legen für jeden Kandidaten spezifisch die Voraussetzungen fest, unter denen eine Aussetzung und Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgen kann. Regelungen für den Abbruch von Verhandlungen sind vertraglich nicht vorgesehen. 9. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass (ähnlich wie durch den Brexit in Großbritannien) Nettozahler der EU durch diese Zusatzbelastung verunsichert werden, und ebenfalls einen Austritt aus der EU erwägen könnten? Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht diese Gefahr bei keinem Mitgliedstaat der EU. 10. Plant die Bundesregierung zur EU-Erweiterung um die genannten sechs Balkanstaaten eine Volksabstimmung abzuhalten oder ein repräsentatives Stimmungsbild der Bevölkerung einzuholen? Formen direkter Demokratie sieht das Grundgesetz nur im Falle von Artikel 29 GG (Neugliederung des Bundesgebietes) vor. 11. Sind der Bundesregierung Umfragen innerhalb der EU und den Staaten des Westbalkans bekannt, die die Einstellung der Bevölkerung hinsichtlich des EU-Beitritts bekunden? Innerhalb der EU gibt es zum Thema EU-Erweiterung diverse Erhebungen. Als Beispiel sei hier das Eurobarometer genannt. Auch in den Staaten des Westlichen Balkans gibt es immer wieder von lokalen Instituten durchgeführte Umfragen, die auf eine anhaltend hohe Zustimmung der Bevölkerungen in der Region zu einem EU-Beitritt schließen lassen. 12. Sieht die Bundesregierung Gefahren erleichterter Migrationsströme – Stichwort zweite Balkanroute – in Richtung Europa und auch Deutschland bei EU-Beitritt des Westbalkans, ggf. welche? Die Anpassung der Asyl- und Migrationsregeln an den EU-Rechtsrahmen und damit die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Migration in den Ländern des westlichen Balkans ist Teil des Beitrittsprozesses. Zu hypothetischen Sachverhalten äußert sich die Bundesregierung nicht. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von Zuwanderern , die seit 2015 aus den Ländern des Westbalkans legal bzw. illegal nach Deutschland eingewandert sind (bitte Zahlen jeweils für jedes Jahr einzeln angeben)? Die amtliche Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes weist den Zuzug von Staats-angehörigen der Westbalkanstaaten Serbien, Montenegro, Bosnien -Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien und Kosovo für das Jahr 2015 mit 204 869 Personen und für das Jahr 2016 mit 89 674 Personen aus. Entsprechende Angaben für 2017 und 2018 liegen noch nicht vor. Die amtliche Wanderungsstatistik differenziert nicht nach legaler oder illegaler Einreise. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4090 Seit dem Jahr 2015 wurden durch die Bundespolizei und den mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden 27 445 Staatsangehörige der Westbalkanstaaten Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien und Kosovo nach vollzogener oder versuchter unerlaubter Einreise festgestellt. Eine statistische Erhebung jener Personen, die beim Versuch der unerlaubten Einreise festgestellt werden , wird erst seit dem Jahr 2016 vorgenommen. Eine Aufschlüsselung der Feststellungen nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien) 2015 13.864 2016 6.267 2017 4.919 Jan - Jun 2018 2.395 Summe Jan 2015 - Jun 2018 27.445 14. Wie viele der aus den Ländern des Westbalkans nach Deutschland eingewanderten Menschen stellten in Deutschland Anträge auf Asyl, und mit welcher Begründung? Wie vielen Anträgen wurde zugestimmt, und warum? Gründe von Asylanträgen oder Asylentscheidungen werden in der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht erfasst. Jahresbezogene Angaben zu den Asylanträgen und Asylentscheidungen des BAMF können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: davon: Asylanträge und Entscheidungen Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, ehem. jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro , Serbien) Asylanträge Asylentscheidungen Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennungen als Flüchtling nach §3 AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz nach §4 AsylG Fest-stellung eines Abschiebungs - verbots nach §60 V/VII AufenthG Ablehnungen sonstige Verfahrenserledi - gungen (Einstellungen , Dublin-Verfahren ) 2015 144.041 104.905 - 48 59 191 81.677 22.930 2016 45.753 105.587 5 34 106 350 74.818 30.274 2017 20.333 33.048 0 27 77 298 19.059 13.587 Jan- Jun 2018 5.435 6.578 - 5 13 60 3.376 3.124 Summe Jan 2015-Jun 2018 215.562 250.118 5 114 255 899 178.930 69.915 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4090 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie viele Abschiebeanträge wurden seit 2015 gegen Bürger der Westbalkanstaaten gestellt, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen bzw. wie viele stehen noch aus? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2018 wurde im Zeitraum Januar 2015 bis Juni 2018 bei etwa 129 000 Staatsangehörigen aus den Westbalkanstaaten Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien und Kosovo eine Abschiebung angedroht oder angeordnet. Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren hiervon noch circa 28 000 Personen als ausreisepflichtig erfasst, darunter etwa 21 000 mit einer Duldung. Ungefähr 7 000 Personen waren im AZR ohne Aufenthaltsrechte erfasst. Ausweislich der Bundespolizeistatistik wurden vom Januar 2015 bis Juni 2018 insgesamt 47 851 Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten Serbien, Montenegro , Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien , Albanien und Kosovo aus Deutschland abgeschoben. Es wird darauf hingewiesen, dass Personen mit einer Abschiebungsandrohung oder -anordnung Deutschland auch freiwillig verlassen können. Valide Angaben hierzu lassen sich allerdings aus den Daten des AZR nicht ermitteln. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über kriminelle Aktivitäten von Bürgern der Westbalkanstaaten in Deutschland vor? Wie oft sind Bürger der Staaten des Westbalkan in Deutschland polizeilich bekannt bzw. durch Straftaten in Erscheinung getreten? Deliktische Erkenntnisse zu Tatverdächtigen aus den Westbalkanstaaten sind der als Anlage 1 beigefügten Kriminalstatistik zu entnehmen. 17. Welche Finanzhilfen und Infrastrukturprojekte bzw. Programme des Instruments für Heranführungshilfe der EU sind in der Region des Westbalkans bereits aktiv, noch in Planung, schon abgeschlossen (bitte alle bis dato von der EU unterstützten Projekte unter Bezeichnung der jeweiligen konkreten Projektbezeichnung für alle sechs Länder angeben)? Informationen zu Vorbeitrittshilfen und ihrer Verwendung für Programme in den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich (https://ec.europa.eu/ neighbourhood-enlargement/instruments/overview_en). 18. Wieviel Geld hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU – und hier insbesondere Deutschland – insgesamt bereits in derartige Projekte investiert (bitte alle Ausgaben der EU nach Mitgliedsländern und einzelnen konkreten Projekten aufschlüsseln)? Der Anteil Deutschlands und der anderen EU-Mitgliedsstaaten am Haushalt der Europäischen Union für die Jahre 2007 bis 2016 ist in Anlage 2 aufgezeigt. Für die Jahre 2018 bis 2020 liegen bislang keine Daten zum Anteil Deutschlands und der anderen EU-Mitgliedstaaten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4090 19. Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung auf EU-Ebene verhindert, dass die investierten Gelder wegen innerstaatlicher Korruption in den Staaten des Westbalkans versickern und/oder in falsche Hände geraten? Die Europäische Kommission gewährleistet bei der Durchführung der aus Vorbeitrittshilfen finanzierten Programme den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und — bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten — durch Einziehung oder gegebenenfalls Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge und gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen . Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel erhalten haben, Rechnungsprüfungen oder — im Fall von internationalen Organisationen gemäß den mit ihnen getroffenen Vereinbarungen — Überprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4090 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 – Antwort zu Frage 16: Polizeiliche Kriminalstatistik Tabelle 62 Bereich: Bundesrepublik Deutschland (70) Berichtszeitraum: 2013 bis 2017 Straftaten und Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Tatverdächtiger Ausführungsdatum: 26.07.2018 Straftatenschlüssel Straftat Jahr ALB BIH MKD MNE KOS SRB ------ Straftaten insgesamt 2013 3.703 9.263 7.569 1.892 12.556 23.967 ------ Straftaten insgesamt 2014 5.278 10.367 8.941 2.137 14.650 29.799 ------ Straftaten insgesamt 2015 28.845 11.454 11.230 2.654 33.512 33.561 ------ Straftaten insgesamt 2016 22.594 10.456 10.404 2.602 19.957 28.283 ------ Straftaten insgesamt 2017 17.952 9.734 9.735 2.433 15.441 25.396 890000 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens - und das Freizügigkeitsgesetz /EU (Schlüssel 725000) 2013 2.784 8.083 5.706 1.661 9.615 19.400 890000 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens - und das Freizügigkeitsgesetz /EU (Schlüssel 725000) 2014 3.764 8.952 6.863 1.870 10.723 23.247 890000 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens - und das Freizügigkeitsgesetz /EU (Schlüssel 725000) 2015 13.801 10.002 8.012 2.286 16.754 26.921 Straftatenschlüssel Straftat Jahr ALB BIH MKD MNE KOS SRB 890000 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylund das Freizügigkeitsgesetz /EU (Schlüssel 725000) 2016 14.284 9.273 8.186 2.397 14.262 24.280 890000 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylund das Freizügigkeitsgesetz /EU (Schlüssel 725000) 2017 9.545 8.509 6.845 2.123 12.277 20.404 Dargestellt sind die Straftaten insgesamt sowie die Straftaten insgesamt ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Weitergehende Informationen zur Deliktsstruktur der Tatverdächtigen aus den Westbalkanstaaten finden sich in der Tabelle 62 „Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit“ auf der Homepage des Bundeskriminalamts (BKA) unter: www.bka.de/DE/ AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html. LINK zu den Tatverdächtigen Tabellen (Tabelle 62) für das Berichtsjahr 2017: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2017/ Standardtabellen/standardtabellenTatverdaechtige.html?nn=96600 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4090 Anlage zur Antwort zu Frage 18 Aufschlüsselung der EU-Beiträge Deutschlands und der anderen Mitgliedstaaten Finanzierungsanteile der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt in Prozent in % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Belgien 4,0 4,2 4,3 4,0 4,1 4,1 3,8 4,1 4,1 4,3 Bulgarien 0,3 0,3 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,3 Tschechische Republik 1,1 1,3 1,3 1,3 1,4 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Dänemark 2,0 2,1 2,3 2,0 2,0 2,1 2,1 1,8 1,8 1,9 Deutschland 19,7 20,0 18,8 20,0 19,3 20,3 21,0 21,2 19,7 20,7 Estland 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 Irland 1,4 1,4 1,4 1,2 1,1 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Griechenland 2,7 2,1 2,2 1,9 1,6 1,4 1,4 1,5 1,0 1,3 Spanien 8,9 9,0 10,3 8,5 9,2 8,3 8,1 8,5 7,5 8,4 Frankreich 15,4 16,2 18,4 16,4 16,3 16,5 16,7 16,1 15,4 16,0 Kroatien 0,2 0,3 0,3 0,3 Italien 12,8 13,6 14,2 12,9 13,4 12,8 12,3 12,2 12,0 11,9 Zypern 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 Lettland 0,2 0,2 0,2 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Litauen 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Luxemburg 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 Ungarn 0,8 0,9 0,8 0,8 0,8 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 Malta 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Niederlande 5,7 6,0 3,1 4,7 4,9 4,7 4,7 5,6 5,1 5,1 Österreich 2,0 2,0 2,1 2,2 2,2 2,3 2,3 2,2 2,1 2,3 Polen 2,6 3,1 2,9 3,1 3,0 3,0 3,0 3,0 3,2 3,1 Portugal 1,3 1,3 1,5 1,6 1,4 1,4 1,3 1,3 1,2 1,3 Rumänien 1,0 1,1 1,2 1,0 1,0 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 Slowenien 0,3 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Slowakei 0,5 0,5 0,7 0,5 0,6 0,6 0,6 0,6 0,5 0,6 Finnland 1,5 1,5 1,7 1,4 1,6 1,6 1,6 1,5 1,4 1,5 Schweden 2,7 2,9 1,7 2,7 2,8 2,9 3,0 3,0 2,7 2,9 Vereinigtes Königreich 12,2 9,1 9,3 12,3 11,5 12,5 12,2 11,0 15,7 12,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333