Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4092 19. Wahlperiode 30.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3723 – EU-Missionen zur Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Ende Juni 2015 beteiligt sich Deutschland an der EU-Militäroperation EUNAVFOR MED im zentralen Mittelmeer (Quelle hier und im Folgenden, sofern nicht anders angegeben: http://gleft.de/2m4). Rund 1 200 Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpersonal aus 25 EU-Mitgliedstaaten nehmen dafür mit Schiffen, U-Booten, Flugzeugen, Drohnen und Hubschraubern teil. Die Bundeswehr beteiligt derzeit mit 103 Soldatinnen und Soldaten, die maximale Personalstärke betrug 522 Militärangehörige. Das Mandat des Deutschen Bundestages lässt den Einsatz von maximal 950 Soldatinnen und Soldaten zu. Das Operationshauptquartier in Rom wird von einem italienischen Admiral, das Verbandshauptquartier an Bord des Flaggschiffs von einem spanischen Admiral geführt . Kernauftrag ist die Bekämpfung von Schleusernetzwerken in Libyen. Die an EUNAVFOR MED teilnehmenden Schiffe dürfen in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen, diese können beschlagnahmt und umgeleitet werden. Verdächtige können an Bord eines Kriegsschiffs genommen und an einen EU-Mitgliedstaat übergeben werden. Die Aufklärungsergebnisse werden den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten über das EU-Operationshauptquartier (EU Operational Headquarter – EU OHQ) zur Verfügung gestellt . Die Polizeiagentur Europol hat zur Verwertung der militärischen Informationen eine „Kriminalitätsinformationszelle“ („Crime Information Cell“) eingerichtet, in der 10 Beamte nationaler Strafverfolgungsbehörden und der EU-Agenturen Frontex und Europol mitarbeiten. Weil es sich um eingestufte Informationen handelt, werden die Daten von EUNAVFOR MED bei Europol zunächst in einem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ verarbeitet , die am 11. September 2017 als Teil des „European Migrant Smuggling Centre (EMSC)“ bei Europol eingerichtet wurde (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14). Entgegen einer Meldung des Magazins „DER SPIEGEL“ (http://gleft.de/2lZ) handelt es sich bei EUNAVFOR MED nicht um eine „Rettungsmission“. Nach einer strategischen Überprüfung hat der Rat der Europäischen Union im Juni bzw. im September 2016 beschlossen, dass EUNAVFOR MED dazu beitragen soll, illegalen Waffentransport im Einsatzgebiet zu verhindern. Zudem wurde sie zum „Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine ermächtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4092 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hiervon profitiert vor allem die libysche Behörde für Küstenwache und Hafensicherheit (Libyan Coast Guard and Port Security, LCGPS). Sie gehört zur Marine und hat 3 400 Mitarbeiter, viele davon in den Städten Tripolis, Sabratha, Misratah und Benghazi (http://gleft.de/2m0). Zu ihren Aufgaben gehören die Überwachung der Gewässer, die Verfolgung von Schmuggel oder illegaler Fischerei und die Seenotrettung. Das Hauptquartier liegt wenige Kilometer außerhalb von Tripolis, in den sechs Sektoren des Landes befinden sich rund 50 lokale Büros. Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich bei der libyschen Küstenwache um eine Truppe staatlich lizensierter Piraten, die für die Europäische Union Türsteherdienste verrichtet. In zahlreichen dokumentierten Fällen setzte die libysche Küstenwache Gewalt gegen Seenotretter und Geflüchtete ein. Dabei kamen auch Schusswaffen zum Einsatz oder ihr Gebrauch wurde angedroht. Zudem handelt die Küstenwache äußerst unprofessionell, indem bei Rettungseinsätzen weiterhin keine Festrumpfschlauchboote (Rigid Inflatable Boat, RIB) ausgebracht werden. Bei Rettungsorganisationen ist dies jedoch Standard. Mit europäischer Aufrüstung und Ausbildung bringt die libysche Küstenwache immer mehr Geflüchtete nach Libyen zurück. Es ist bekannt, dass diese unter barbarischen Bedingungen eingesperrt, gefoltert oder getötet werden. Vergangenen Monat hat der italienische Innenminister und Lega-Chef Matteo Salvini Geflüchtete auf dem Mittelmeer als „Menschenfleisch“ verunglimpft und verweigert Rettungsschiffen seitdem die Einfahrt in Häfen Italiens (http://gleft.de/2lB). Mehrere Hundert Menschen sind seitdem im Mittelmeer gestorben. Nach einer Intervention des italienischen Lega-Chefs und Innenministers Matteo Salvini soll EUNAVFOR MED jetzt neu konfiguriert werden (http://gleft.de/2lY). Italiens Regierung fordert, keine Geretteten mehr im eigenen Land von Bord gehen zu lassen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Kernauftrag von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist die Bekämpfung von Schleusernetzwerken. Schleuseraktivitäten im Mittelmeerraum verursachen jedes Jahr Tausende Tote. Im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen nehmen die seegehenden Einheiten der Operation auch in Seenot geratene Personen auf. Die von den Fragestellern im Titel der Anfrage insinuierte Behauptung, es handele sich um eine Mission „zur Bekämpfung unerwünschter Migration“, ist nicht zutreffend. 1. Mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt sich die Bundeswehr derzeit an EUNAVFOR MED? Die Bundesregierung beteiligt sich aktuell an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit dem Tender MOSEL. Darüber hinaus stellt Deutschland Stabspersonal auf dem Verbandshauptquartier in See (FHQ, auf ITA Flaggschiff) sowie Personal im Operationshauptquartier (OHQ). Auf die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegende wöchentliche Unterrichtung des Parlaments (letztmalig Nr. 34/18 vom 24. August 2018) wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4092 a) Welche Kosten sowie einsatzbedingten Zusatzausgaben sind seit Beginn der Operation für die deutsche Beteiligung entstanden, und welche davon entfielen auf das erste Halbjahr 2018? Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung der Bundeswehr an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, diese finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 (bis einschließlich 2015: Kapitel 1403) Titelgruppe 08, betrugen von Beginn der Beteiligung bis zum 30. Juni 2018 insgesamt rund 59 Mio. Euro. Auf das erste Halbjahr 2018 entfielen hiervon rund 16 Mio. Euro. Zusätzlich entstanden seit Beginn des Einsatzes bis zum 30. Juni 2018 Kosten für das eingesetzte Material und Personal in Höhe von rund 165 Mio. Euro. Hiervon entfallen rund 37 Mio. Euro auf das erste Halbjahr 2018. b) Welche einsatzbedingten Zusatzausgaben sind für die Fortsetzung der Operation bis zum aktuellen Mandatsende im Jahr 2019 im Bundeshaushalt eingeplant? Auf die Nummer 9 des Antrags auf Bundestagsdrucksache 19/2381 vom 30. Mai 2018 wird verwiesen mit der Maßgabe, dass für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2018 im Bundeshaushalt 2018 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen ist. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Militärmission EUNAVFOR MED hinsichtlich des Erreichens der drei Missionsziele (Schleuserbekämpfung , Unterstützung der libyschen Küstenwache, Aufklärung von Waffenschmuggel ), und welche Defizite haben sich dabei ergeben? Hinsichtlich der Bewertung des Einsatzes wird auf den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wird auf Bundestagsdrucksache 19/2381 vom 30. Mai 2018 verwiesen. 3. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bestimmte luft- und seegehende Einheiten von EUNAVFOR MED vom italienischen Admiral Enrico Credendino bzw. seinem Kommandanten zunächst in die Häfen zurückbeordert habe, und diese teilweise bis Ende August dort verbleiben sollen? Italien kündigte am 18. Juli 2018 an, dass italienische Häfen für EUNAVFOR MED Operation SOPHIA nicht mehr per se als Ausschiffungshäfen für aus Seenot gerettete Personen zur Verfügung stünden. Auf See befindliche seegehende Einheiten von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurden vom Operationshauptquartier (OHQ) temporär aus dem Operationsgebiet zurückbeordert. Im Zeitraum vom 19. bis 22. Juli 2018 befanden sich alle seegehenden Einheiten in Häfen. Seit dem 23. Juli 2018 werden die seegehenden Einheiten wieder im Operationsgebiet eingesetzt, unterbrochen von notwendigen Hafenaufenthalten. Die Luftfahrzeuge von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA waren ohne Einschränkung im Einsatz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4092 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Einsatzbefehle hat das Bundeswehrschiff „Mosel“ im Juli und August erhalten, und wo befindet sich dieses derzeit? Auf die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden wöchentlichen Unterrichtungen des Parlaments Nr. 22-31/18 wird verwiesen. Einsatz Tender MOSEL im Juli/August 2018 (Stand: 21.08.2018): 01. – 05. Juli Einsatz im Operationsgebiet 05. – 23. Juli Hafenaufenthalt Souda, Griechenland 23. – 27. Juli Einsatz im Operationsgebiet 27. – 30. Juli Hafenaufenthalt Souda, Griechenland 30. Juli – 07. August Einsatz im Operationsgebiet 07. – 13. August Hafenaufenthalt Tarent, Italien Seit dem 14. August ist der Tender MOSEL wieder im Operationsgebiet im Einsatz . b) In welchen Fällen hat Italien in den letzten zwei Monaten das Anlaufen seiner Häfen mit geretteten Geflüchteten verweigert? Nach Kenntnis der Bundesregierung verzögerte sich in einem Seenotrettungsfall unter Beteiligung der irischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA-Einheit SAMUEL BECKETT das Anlaufen eines italienischen Hafens. Nach Anfrage des OHQ in Rom legte das italienische Innenministerium Messina (Italien) als Ausschiffungshafen fest. 4. Wann und auf welchem Weg erhielt die Bundesregierung Kenntnis der Drohung Italiens, seine Häfen für Schiffe von EUNAVFOR MED mit im Mittelmeer geretteten Flüchtlingen zu schließen (http://gleft.de/2lY)? Der italienische Außenminister Enzo Moavero Milanesi kündigte in einem Schreiben an die Hohe Vertreterin Federica Mogherini vom 17. Juli 2018 an, dass Italien die automatische Anlandung aller durch die Einheiten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA aus Seenot Geretteten in Italien künftig nicht mehr akzeptieren werde. Eine digitale Kopie des Briefes ging der Bundesregierung per E-Mail am 17. Juli 2018 zu. 5. Wann und wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene beschlossen , den Einsatz von EUNAVFOR MED bis zu einer Neukonfiguration beizubehalten, und welche Stellen der Bundesregierung waren hierzu eingebunden? Am 20. Juli 2018 bekräftigten alle 28 EU-Mitgliedstaaten in Brüssel, dass EUNAVFOR MED Operation SOPHIA auf Grundlage der einstimmig getroffenen Beschlüsse unverändert fortgesetzt werde. Die Weisung an den deutschen Vertreter erging durch das Auswärtige Amt nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung und Beteiligung des Bundeskanzleramtes . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4092 6. Welche Vorschläge zur Neukonfiguration von EUNAVFOR MED (auch zur Erweiterung des Mandatsgebietes zur Erreichung der drei Missionsziele) sind der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union bekannt geworden , wer hat diese vorgestellt, und wo werden diese diskutiert? a) Wann und wo soll über diese Vorschläge bzw. Pläne entschieden werden? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Etwaige Vorschläge zur Anpassung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sind Gegenstand der derzeit im Kreise der EU-Partner stattfindenden strategischen Überprüfung der Operation. Zu laufenden Beratungen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits - und Verteidigungspolitik (GSVP) äußert sich die Bundesregierung nicht. b) Welche Änderungen ergeben sich für EUNAVFOR MED bis zu dieser Entscheidung? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Was ist der Bundesregierung über ein italienisches Marineschiff bekannt, das im Hafen von Tripolis ankert und laut einem hohen Verantwortlichen der libyschen Küstenwache Funktionen eines Kontrollzentrums für die Küstenwache übernimmt („EU/Italy/Libya: Disputes Over Rescues Put Lives at Risk“, www.hrw.org vom 25. Juli 2018), und inwiefern ist dieses Schiff auch in die Operation EUNAVFOR MED eingebunden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 8. Welche Aufgaben und Ziele sind der Bundesregierung zum Europäischen Forum für Küstenwachdienste (ECGFF) und dem Forum für Küstenwachdienste im Mittelmeerraum (MedCGFF) bekannt? a) Auf welche Weise ist die Bundesregierung an den Netzwerken beteiligt? b) Welche weiteren Beteiligten sind der Bundesregierung bekannt, und wer leitet die beiden Netzwerke? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Das Europäische Forum für Küstenwachdienste („European Coast Guard Functions Forum“, ECGFF) wurde 2009 gegründet und ist ein selbstverwaltetes, freiwilliges und nicht politisches Forum. Hauptziele des ECGFF sind die Förderung und Weiterentwicklung gemeinsamer maritimer Strukturen auf europäischer Ebene und damit verbundener fachlicher Themen für den Aufgabenbereich des Küstenwachschutzes sowie die Durchführung gemeinsamer europäischer Trainingsmaßnahmen . Ständige Teilnehmer im ECGFF sind die mit Küstenwach- und Küstenschutzaufgaben betrauten Behörden und Organisationen der EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Staaten. Die Europäischen Agenturen Frontex, EMSA, EFCA und die EU-Kommission nehmen aufgrund der Zuständigkeiten im Bereich der Küstenwache als Beobachter ebenfalls teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4092 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Vorsitz in diesem Forum wechselt jährlich auf freiwilliger Basis zwischen den beteiligten EU-Mitgliedstaaten. Deutschland hat diesen Vorsitz im September 2017 übernommen und wird ihn im September 2018 an Italien übergeben. Das „Mediterranean Coast Guard Functions Forum“ (MCGFF) ist ein unverbindliches , freiwilliges, unabhängiges und unpolitisches Forum, in dem Vertreter von Staaten, Institutionen und Agenturen mit entsprechenden Kompetenzen und Aufgaben im Bereich des Küstenwachschutzes im Mittelmeerraum, Erfahrungen und Fachexpertise austauschen. Aktuell teilen sich Frankreich und Marokko den Vorsitz in diesem Forum. Ein Vertreter des jeweiligen Vorsitzes ECGFF nimmt an diesem Forum anlassbezogen teil. Deutschland hat im Rahmen seines Vorsitzes (vertreten durch die Bundespolizei See und die Generalzolldirektion) im Jahr 2017 an einer Fachtagung des Mediterranean Coast Guard Forums (MCGFF) teilgenommen. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass durch die zunehmenden Aufgriffe aus Seenot geretteter Geflüchteter durch die libysche Küstenwache die geschlossenen Lager, in die diese verbracht werden, noch überfüllter und die Bedingungen dort mittlerweile katastrophal sind (http://gleft.de/2me)? Nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) befinden sich mit Stand 7. August 2018 zwischen 8.000 und 10.000 Flüchtlinge und Migranten in offiziellen sogenannten „detention centres“. Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen herrschen in den „detention centres“ teils menschenunwürdige Verhältnisse. UNHCR und IOM leisten in zahlreichen „detention centres“ humanitäre Unterstützung für Flüchtlinge und Migranten und setzen sich für ihre Freilassung sowie für die Evakuierung von Flüchtlingen und die freiwillige Rückkehr von Migranten ein. UNHCR hat im Jahr 2018 mit Stand 7. August die Freilassung von 1.527 Flüchtlingen und Asylsuchenden aus „detention centres“ erreichen können. Die Bundesregierung hat die Arbeit von UNHCR in Libyen in den Jahren 2017 und 2018 bislang mit Mitteln in Höhe von 27,5 Mio. Euro unterstützt. 10. Inwiefern trifft es wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt zu, dass die Europäische Kommission im „Ganzheitlichen Migrationsansatz“ im Anschluss an den Europäischen Gipfel vom 28. bis zum 29. Juni 2018 eine Erweiterung des Mandats von FRONTEX und die Aufstockung um 10 000 Beamte vorschlägt, und welche Erläuterungen kann sie hierzu machen ? a) Wann will die Kommission diesen Vorschlag in einem Konzept für ein integriertes Grenzmanagement konkretisieren? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung 2016/1624 im Zeitraum der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft zur weiteren Diskussion in die EU-Gremien einzubringen. Dies soll nach Aussage der Europäischen Kommission insgesamt zu einer Stärkung des Mandats von Frontex beitragen. Beabsichtigte Änderungen und Inhalte sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4092 b) Welche EU-Mitgliedstaaten gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu den größten Kontingentstellern für Frontex-Einsätze, und welche Zahlen zu Personal und Fahrzeugen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 19/3252)? Deutschland ist der größte Personalsteller für die EU-Grenzschutzagentur Frontex, gefolgt von Frankreich. Frontex berichtet dem Europäischen Parlament jährlich über die Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten an Frontex Einsätzen. Die Anzahl der Einsatzkräfte und Einsatzmitteln ist darin enthalten. Dieser Bericht ist öffentlich zugänglich, so auch für das Jahr 2017; siehe https://frontex.europa.eu/ assets/Key_Documents/EBGT_TEP_Report/2017_Frontex_Annual_Report_on_ the_EBCGT_and_the_TEP_operational_resources.pdf. 11. Welche Absprachen und Anweisungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mission „Themis“ der EU-Grenzagentur Frontex hinsichtlich der Ausschiffung geretteter Geflüchteter in italienischen oder anderen Häfen? Die Ausschiffung von aus Seenot geretteten Personen im Rahmen des Frontex Einsatzes Themis ist im Operationsplan der „Joint Operation Themis“ geregelt. Danach ist vorgesehen, dass Personen, die im Einsatzgebiet der Operation Themis durch ein an dieser Operation beteiligtes Schiff aus Seenot gerettet werden, an einem sicheren Ort innerhalb des Operationsgebietes anlanden können. Die Verbringung an den sicheren Ort eines Drittstaates oder die Übergabe von aus Seenot geretteten Personen durch beteiligte Frontex Schiffe an Drittstaaten ist im Operationsplan ausdrücklich ausgeschlossen. 12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob es sich bei dem Vorfall vom 30. Juli 2018, bei dem von einem italienischen Schiff im Mittelmeer gerettete Geflüchtete unter angeblicher Suchleitung der libyschen Küstenwache auf deren Anweisung nach Tripolis gebracht wurden, um einen Verstoß gegen das international geltende Zurückweisungsverbot handelte (http://gleft.de/2mE und http://gleft.de/2mF; bitte begründen)? Inwiefern und mit welchen Einschränkungen stuft die Bundesregierung Tripolis als „sicheren Hafen“ ein? Weder das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) noch das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) oder das Internationale Übereinkommen von 1979 über den Suchund Rettungsdienst auf See (SAR-Übereinkommen) verwenden den Begriff eines „sicheren Hafens“. Stattdessen verwenden sowohl das SOLAS-Übereinkommen als auch das SAR-Übereinkommen den Begriff „sicherer Ort“ (englisch: „place of safety“). Dieser Begriff wird in der Resolution MSC.167 (78) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (Bekanntmachung der deutschen Übersetzung: VKBl. 2009 S.64) in den Ziffern 6.12 bis 6.18 näher konkretisiert. Die Begriffsbestimmung ist auf die praktische Beendigung der jeweiligen Gefahrenlage für Schiffbrüchige auf See ausgerichtet, wobei die Umstände jedes Einzelfalles berücksichtigt werden müssen. Entsprechende Orte sind auch in Libyen gegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 19/3762 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4092 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft zur Änderung der EU-Verordnung 656/2014 oder anderer EU-Verordnungen und Richtlinien, um von Schiffen der EU- Grenzagentur Frontex aus Seenot gerettete Migranten in Drittstaaten auszuschiffen , weiter beraten (Schriftliche Frage 22 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/3677)? a) Welche Position vertrat bzw. vertritt die Bundesregierung bei diesen Diskussionen ? b) Welche Pro- und Contra-Argumente sind der Bundesregierung aus den Diskussionen bekannt? c) Unter welchen Erwägungen wäre die Bundesregierung bereit, einer solchen Änderung zuzustimmen? Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet. Themen und Vorschläge, die durch die Ratspräsidentschaft eingebracht werden, werden in den dafür vorgesehenen Ratsarbeitsgremien erörtert. Bei der Informellen Sitzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit gemäß Artikel 71 AEUV (COSI) am 2./3. Juli 2018 hat der österreichische Vorsitz die Anpassung der EU-Verordnung 656/2014 zur Schaffung eines besseren und effektiveren Außengrenzschutzes vorgeschlagen. Der COSI hat darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag einer eingehenden Prüfung bedarf. Eine Abstimmung in der Bundesregierung hierzu ist bisher nicht erfolgt . 14. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die EU- Verordnung 2016/1624 geändert werden sollte, wonach Frontex nur mit Drittstaaten mit einer EU-Außengrenze operativ zusammenarbeiten darf? Die derzeitig gültige EU-Verordnung 2016/1624 lässt bereits Kooperationsformen von Frontex mit Drittstaaten zu, die nicht unmittelbar über eine EU-Außengrenze verfügen. Frontex hat aktuell einen Verbindungsbeamten in Niger eingesetzt , weitere Länder sind in Planung. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auch ohne EU-Außengrenze wird auch zukünftig ein wichtiger Aspekt des Schutzes der EU-Außengrenzen sowie des Mandats von Frontex bleiben. Weiterhin wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 10a verwiesen. 15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage einer Weiterentwicklung der Arbeit der Agenturen EFCA (Europäische Fischereiaufsichtsagentur ), EMSA (Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) und Frontex im Mittelmeer im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache (Ratsdokument 10494/18)? a) Welche neuen Maßnahmen hält sie hierzu für geeignet? b) Mit welchen Drittländern sollte hierzu ein Dialog aufgenommen oder fortgeführt werden? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Da die Zuständigkeiten für Küstenwach- und Küstenschutzaufgaben auf unterschiedliche Behörden und EU-Agenturen aufgeteilt sind, ist im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes eine behördenübergreifende Zusammenarbeit auf Grundlage des geltenden Rechts wichtig und notwendig. Entsprechende Kooperationsformen und Maßnahmen sollten das Ziel haben, Ressourcen zu bündeln und effektiv einzusetzen. Im Sinne einer kohärenten Umsetzung der Aufgabe der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4092 Küstenwache ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen EU-Agenturen und den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Anlassbezogen sollten Drittstaaten in die Zusammenarbeit eingebunden und ein entsprechender Dialog aufgenommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 16. Was ist der Bundesregierung über die „Operation Blue Sentinel“ bekannt, bei der es sich um eine US-Initiative zur Verfolgung grenzüberschreitender Netzwerke handeln soll, die unerlaubt Personen aus „Konfliktgebieten“ zur Reise in die Europäische Union verhelfen (http://gleft.de/2lG)? a) In welchen Regionen ist die „Operation Blue Sentinel“ aktiv? b) Welche Behörden welcher Mitgliedstaaten nehmen an der „Operation Blue Sentinel“ teil? c) Mit welchen Werkzeugen hat die Polizeiagentur Europol der „Operation Blue Sentinel“ mithilfe von Werkzeugen zur Auswertung von Internetpostings und Überweisungen assistiert? d) Welche weitere Kooperation ist zwischen Europol und der „Operation Blue Sentinel“ geplant? Die Fragen 16 bis 16d werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung befassen sich US-amerikanische Behörden im Rahmen dieser Operation mit der Informationssammlung zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität in die USA und in die EU. Insbesondere die Bekämpfung von Dokumentenfälschernetzwerken aus Syrien, dem Irak und anderen Konfliktzonen sind im Rahmen der „Operation Blue Sentinel“ von Interesse. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Welche Staaten haben sich im ersten Halbjahr 2018 an EUNAVFOR MED mit wie vielen luft- und seegehenden Einheiten (auch Drohnen und U-Boote) beteiligt? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Halbjahr 2018 (1. Januar bis 30. Juni 2018) beteiligten sich an EUNAFOR MED Operation SOPHIA folgende Staaten für jeweils unterschiedliche Einsatzzeiträume mit luft- und seegehenden Einheiten: Deutschland: 2 seegehende Einheiten Frankreich: 5 seegehende Einheiten, 1 Seeaufklärungsflugzeug Großbritannien: 1 seegehende Einheit Italien: 2 seegehende Einheiten, 1 Hubschrauber, 1 Drohne Irland: 1 seegehende Einheit Luxemburg: 2 Seeaufklärungsflugzeuge Polen: 1 Seeaufklärungsflugzeuge Slowenien: 1 seegehende Einheit Spanien: 2 seegehende Einheiten, 1 Seeaufklärungsflugzeug, 1 Hubschrauber. Die seegehenden Einheiten wechseln einander ab, so dass keine der benannten Nationen im ersten Halbjahr 2018 mehr als eine seegehende Einheit zeitgleich im Einsatz hatte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4092 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie viele Schiffe waren dabei durchschnittlich auf See? Im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA waren durchschnittlich drei bis vier seegehende Einheiten eingemeldet. Sie absolvierten aber regelmäßig planmäßige Hafenaufenthalte. Eine durchschnittliche Präsenz auf See kann auf Grundlage der der Bundesregierung vorliegenden Informationen nicht benannt werden. b) Welche Aufgaben übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung das in Italien angesiedelte „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ im Rahmen von EUNAVFOR MED? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1118 verwiesen. 18. Wann und wo fanden und finden nach Kenntnis der Bundesregierung diesjährige Treffen des Koordinierungsforums „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean“ (SHADE MED) statt, und wer übernahm bzw. übernimmt die Schirmherrschaft (Bundestagsdrucksache 18/9198)? a) Welche Themen wurden und werden dort behandelt? b) Sofern es dort unter anderem um „Kapazitätsaufbau“ ging, welche weiteren Erläuterungen zu Maßnahmen und Adressaten kann die Bundesregierung diesbezüglich machen? c) Welche Vorfälle im Zusammenhang mit tödlich verlaufenen Interventionen der libyschen Küstenwache oder der Androhung von Gewalt gegenüber Seenotrettern wurden oder werden behandelt? Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet. Das sechste Treffen des SHADE MED Koordinierungsforums fand am 19. und 20. Juni 2018 in Rom unter Schirmherrschaft des italienischen Verteidigungsministeriums und unter gemeinsamer Leitung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und dem Maritimen Kommando der NATO (MARCOM) statt. Weitere Informationen zu Ablauf und Tagesordnung sind auf der Webseite der Operation abrufbar (www.operationsophia.eu/event/save-the-date-shade-med-forum-1- 2018/). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Einzelmaßnahmen im „Grenzmanagementprogramm für die Maghreb-Region“ in Marokko und Tunesien unter Federführung des italienischen Innenministeriums hinsichtlich der Seenotrettung, Grenzüberwachung und Schleuserbekämpfung umgesetzt werden sollen (http://gleft.de/2m2), wozu es seitens der Kommission lediglich heißt, diese sollten den „Aufbau von Kapazitäten, die Bereitstellung von Ausrüstung und die Finanzierung von Instandhaltungsarbeiten“ beinhalten ? Die Umsetzung des Projekts „Grenzmanagementprogramm für die Maghreb-Region “ erfolgt über das italienische Innenministerium und das „International Centre for Migration Policy Development“ (ICMPD). Ausführliche Informationen zu den geplanten Aktivitäten sind unter https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/ node/1040 veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4092 20. Welche Einzelmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Programms „Integriertes Konzept für den Schutz und die Soforthilfe für schutzbedürftige und in Libyen festsitzende Migranten“ „für den Schutz von Flüchtlingen und Migranten in Libyen in Ankunftsorten, Aufnahmezentren , abgelegenen Wüstengebieten im Süden und im städtischen Umfeld“ geplant, wozu die Kommission lediglich die Erhöhung wirtschaftlicher Chancen für Migranten „auf dem heimischen Arbeitsmarkt“ nennt (http://gleft.de/2m2; sofern hier auch Abschiebelager und Maßnahmen zur Seenotrettung geplant sind, diese bitte ausführlich erläutern)? Die Umsetzung des Projekts „Integriertes Konzept für den Schutz und die Soforthilfe für schutzbedürftige und in Libyen festsitzende Migranten“ erfolgt über die IOM und das UNHCR. Ausführliche Informationen zu den geplanten Aktivitäten sind unter https://ec.europa.eu/trustfund forafrica/node/1041 veröffentlicht. 21. Wie hat sich die Bundesregierung zu dem „Raumdokument“ des österreichischen Ratsvorsitzes positioniert, das dieser als „Wiener Prozess“ bezeichnet und anlässlich des informellen COSI am 2./3. Juli 2018 herausgab und um Stellungnahmen bat? a) Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zu den beschriebenen „Herausforderungen“? Die Fragen 21 und 21a werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt Österreich im Rahmen des „Wiener Prozesses“ das Ziel, die Diskussion aktueller sicherheits- und migrationspolitischer Themen mit EU-Bezug im Kreise der EU-Ratspräsidentschaften 2017 bis 2022 in den Mittelpunkt zu stellen. Das sogenannte „Raumdokument“ ist eine Diskussionsvorlage des österreichischen Ratsvorsitzes. Eine Positionierung der Bundesregierung zu dem sogenannten „Raumdokument“ ist nicht erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3783 verwiesen. b) Was sind aus ihrer Sicht die wichtigsten Ziele bis 2020/2025? Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich die wichtigsten Ziele im Zusammenhang mit der EU-Sicherheits- und Migrationspolitik aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Aufstellung konkreter Ziele bis 2020 bzw. 2025 vorgenommen. c) Welche Handlungsoptionen sollten vorrangig verfolgt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3783 verwiesen. 22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Fällen die integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) seit 2015 bezüglich Migration ausgelöst wurde und auf welche Weise der Mechanismus in Bezug auf die Migrationsouten koordinierend tätig ist? Welche technischen Bedarfe sind der Bundesregierung aus den EU-Mitgliedstaaten über den IPCR bekannt geworden, und wie wurden diese erfüllt? Die „Integrated Political Crisis Response“ (IPCR) der EU wurde am 30. Oktober 2015 bezüglich der Flüchtlings- und Migrationskrise zunächst im Informationsaustausch -Modus aktiviert. Am 9. November 2015 erfolgte die Heraufstufung auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4092 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eine vollständige Aktivierung. Diese wurde seitdem aufrechterhalten. Aufgrund der Aktivierung wurde auf der Webplattform des IPCR eine Lage „Refugee and Migration Crisis“ erstellt, über die Informationen ausgetauscht werden. Außerdem werden von der „Integrated Situational Awareness and Analysis support capability “ (ISAA) regelmäßige Berichte zum Stand der Krise erstellt. Schließlich finden – in unregelmäßigen Abständen – informelle „Runde Tische“ in wechselnden Zusammensetzungen statt. Dies sind vom Ratsvorsitz geleitete Krisensitzungen mit den wichtigsten Akteuren (z. B. Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), von EU-Agenturen und von Mitgliedstaaten ). Im Rahmen der runden Tische werden u. a. Informationen zu aktuellen Migrationslagen auf den verschiedenen Routen ausgetauscht und Personalund andere Bedarfe kommuniziert und koordiniert. 23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in ihrem Gesamtansatz zur Verminderung von Fluchtursachen, Außengrenzschutz und Verteilung von Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union zur Notwendigkeit einer besseren Koordinierung von Seenotrettung, und welche Verfahren und Verantwortlichkeiten hält sie hierzu für geeignet? Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit verlässlicher Verfahren und Verantwortlichkeiten unter Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen an, nach denen die Organisation der Seenotrettung im Mittelmeer den zuständigen Anrainerstaaten obliegt. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. 24. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, EUNAVFOR MED mit einem vierten Einsatzziel zur Seenotrettung zu mandatieren, anstatt diese lediglich als „völkerrechtliche Verpflichtung“ am Rande des Einsatzes zu erledigen (http://gleft.de/2m1)? Die GSVP-Operation wird im Einklang mit geltendem Recht durchgeführt. Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung gilt mandatsunabhängig. Sie wird von den Frauen und Männern auf den seegehenden Einheiten, die an der Operation beteiligt sind, erfüllt. Einheiten der Operation haben seit Beginn des Einsatzes 2015 … Personen aus Seenot gerettet. Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit, die Seenotrettung gesondert als „Einsatzziel“ im Sinne der Fragesteller in das Mandat der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA aufzunehmen. 25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Maßnahmen die „Verbesserung der Koordinierung zwischen Zivil- und Militärbehörden bei Such- und Rettungsoperationen (SAR – Search and Rescue) in europäischen Meeresbecken, wann und wo es erforderlich ist“ im Rahmen der Überarbeitung des Aktionsplans für die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit umgesetzt werden soll (Ratsdokument 10494/18)? a) Mit welchen „einschlägigen Akteuren in diesem Bereich“ sollte dabei aus Sicht der Bundesregierung kommuniziert werden? b) Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der Überarbeitung des Aktionsplans? Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4092 Der überarbeitete Aktionsplan für die Jahre 2018 bis 2022 wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 26. Juni 2018 angenommen. Der Bundesregierung liegen noch keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich entsprechender Umsetzungsmaßnahmen bzw. Kommunikationswege vor. Die Gespräche über Umsetzungsmaßnahmen wurden erst kürzlich aufgenommen. 26. Wie viele Personen sind nach der Bundesregierung vorliegenden Zahlen seit dem 1. Januar 2018 auf der Flucht über das Mittelmeer ertrunken, und welche Häufung ist dabei für den Zeitraum erkennbar, seitdem Italien und Malta die see- und luftgehenden Einheiten privater Rettungsorganisationen an ihren Tätigkeiten hindert („EU/Italy/Libya: Disputes Over Rescues Put Lives at Risk“, www.hrw.org vom 25. Juli 2018)? Die Bundesregierung verfügt dazu über keine eigenen Erkenntnisse. Die IOM hat im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 25. Juli 2018 1.504 Todesfälle im Mittelmeer und einen Rückgang von über 50 Prozent der Todesfälle gegenüber dem Vorjahreszeitraum dokumentiert. Seit dem 1. Juni 2018 hat IOM einen Anstieg der Todesfälle verzeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333