Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 24. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4096 19. Wahlperiode 28.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Frank Sitta, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3771 – Digitalstrategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. Juni 2018 ist zum ersten Mal der Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung (im Folgenden: Digitalkabinett) zusammengetreten. Laut Veröffentlichung auf der Homepage der Bundesregierung setzt sich das Digitalkabinett aus der Bundeskanzlerin (Vorsitzende), Bundesminister Scholz (stellvertretender Vorsitzender), allen weiteren Bundesministerinnen und Bundesministern sowie den Staatsministerinnen für Digitalisierung sowie für Kultur und Medien und dem Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung als ständigen Mitgliedern zusammen. Der beauftragte Vorsitz obliegt dem Chef des Bundeskanzleramtes. Das Arbeitsprogramm des Digitalkabinetts sieht unter anderem den Beschluss einer „gemeinsame[n] Umsetzungsstrategie zur Steuerung der Digitalvorhaben“ auf einer Klausurtagung des Kabinetts im November vor (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/06/2018- 06-27-kabinettausschuss-digitalisierung.html). Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung am 16. Mai 2018, welche sie im Rahmen der Beratung des Haushaltsgesetzes für 2018 abgab, überdies die Einrichtung eines Digitalrats angekündigt. Dieser sogenannte Digitalrat soll ein separates Beratungsgremium für spezifische Fragen der Digitalisierung darstellen (www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungserklaerung/2018/ 2018-05-17-regierungserklaerung-merkel.html). Der Kanzleramtsminister Helge Braun und die Staatsministerin für Digitalisierung im Kanzleramt, Dorothee Bär, haben laut Medienberichten eine Art neue Digitale Agenda angekündigt, welche möglicherweise die bereits für die Jahre 2014 bis 2017 existierende Digitale Agenda der Bundesregierung fortschreiben könnte (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neue-digitale-agenda-an- 100.html). In dem am 29. Juni 2018 vorgestellten Positionspapier zu einer neuen Digitalen Agenda erklärt die Fraktion der SPD bereits ihre Vorstellungen von der Organisation der Digitalpolitik und dem Zusammenspiel von Regierung und Parlament . Hiernach soll unter anderem die Umsetzung einer neu zu definierenden Digitalen Agenda vom Digitalkabinett koordiniert werden. Die parlamentarische Begleitung sowie „Koordinierung und Federführung für die Planung, Steu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4096 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode erung, Vorbereitung und Durchführung der digitalpolitischen Vorhaben“ sowie ihr Monitoring soll dabei der Ausschuss Digitale Agenda übernehmen (www. spdfraktion.de/system/files/documents/eine_digitale_agenda_fuer_alle.pdf). 1. Inwiefern unterscheidet sich das Digitalkabinett vom Regierungskabinett? 2. Plant die Bundesregierung, die „gemeinsame Umsetzungsstrategie zur Steuerung der Digitalvorhaben“ auf der Klausurtagung im November vom Regierungskabinett oder vom Digitalkabinett beschließen zu lassen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern (Artikel 62 GG). Zusammen bilden sie das Bundeskabinett . Der Kabinettausschuss Digitalisierung, sog. Digitalkabinett, ist demgegenüber ein Kabinettausschuss. Ein Kabinettausschuss ist ein von der Bundesregierung gebildeter Ausschuss, dem ein Teil oder alle Mitglieder der Regierung angehören und der Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet. Eine eigene Entscheidungsbefugnis haben Kabinettausschüsse nicht, sie sprechen nur Empfehlungen für das Kabinett aus. Dies gilt auch für den Kabinettausschuss Digitalisierung . Gemeinsame Strategien der Bundesregierung werden dementsprechend vom Bundeskabinett verabschiedet. 3. Soll es neben den ständigen Mitgliedern des Digitalkabinetts auch nichtständige oder gewählte Mitglieder geben? Es steht dem Kabinettausschuss offen, zu Sitzungen Expertinnen und Experten einzuladen. 4. In welcher Regelmäßigkeit wird das Digitalkabinett zusammentreten? Der Kabinettausschuss Digitalisierung tritt zusammen, wenn dies angezeigt ist, um entsprechende Beschlüsse des Kabinetts vorzubereiten. Einen vorab feststehenden Sitzungsturnus gibt es nicht. 5. In welcher Konstellation wird das Digitalkabinett bei seinen Treffen zusammentreten ? Ist die Einrichtung von Unterausschüssen oder Arbeitsgruppen geplant? Mitglieder des Kabinettausschusses Digitalisierung sind alle Bundesministerinnen und Bundesminister, die Staatsministerin für Kultur und Medien sowie die Staatsministerin für Digitalisierung. Geleitet wird der Ausschuss von der Bundeskanzlerin . 6. Wie werden unterhalb des Digitalkabinetts die Projekte des Digitalkabinetts auf Ebene der Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Arbeitsebene der jeweiligen Ressorts koordiniert? Dem Kabinettausschuss Digitalisierung ist ein vorbereitender Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unter der Leitung der Staatsministerin für Digitalisierung vorgeschaltet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4096 7. Welche Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse hat das Digitalkabinett ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 8. Inwiefern hat das Digitalkabinett Befugnisse, Digitalisierungsprojekte für einzelne Ressorts zu beschließen? Dies ist nicht die Aufgabe des Kabinettausschusses. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2. 9. Wird es unterhalb der Digitalstrategie einen jährlich fortzuschreibenden Digitalplan geben, der konkrete Vorhaben für das jeweilige Jahr vorsieht? Nein. 10. Wie wird die Umsetzung der Digitalstrategie und der Digitalpläne sichergestellt ? Dem Kabinettausschuss sind regelmäßig Umsetzungsberichte vorzulegen. 11. Versieht das Digitalkabinett seine Digitalisierungsprojekte mit Zeitplänen und Meilensteinen, um eine zeitgerechte und zukunftsfähige Abarbeitung der Digitalen Agenda zu gewährleisten? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Teilt die Bundesregierung die im Papier der Fraktion der SPD formulierte Auffassung, dass es einer strategischen und zukunftsorientierten Definition einer neuen Digitalen Agenda bedarf? 13. Teilt die Bundesregierung die im Papier der Fraktion der SPD formulierte Auffassung, dass die Umsetzung einer neu zu definierenden Digitalen Agenda vom Digitalkabinett koordiniert werden soll? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt nicht Stellung zu Positionspapieren einzelner Fraktionsarbeitsgruppen . 14. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Digitalkabinett gegenüber Ressorts, die sich einer Koordinierung verweigern? 15. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Digitalkabinett gegenüber Ressorts, die eigene Projekte vorantreiben, die der Digitalstrategie oder konkret beschlossenen Projekten des Digitalkabinetts entgegenstehen? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Es ist Aufgabe des Kabinettausschusses, digitalpolitische Fragen auf höchster politischer Ebene eng abzustimmen, Probleme zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten . Alle Ressorts sind im Kabinettausschuss Digitalisierung vertreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4096 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Durch welchen Bundestagsausschuss sieht die Bundesregierung das Digitalkabinett gespiegelt? Die Bundesregierung nimmt nicht Stellung zu Fragen der inneren Organisation des Deutschen Bundestages. 17. Wie wird das Digitalkabinett das Parlament und die Öffentlichkeit über seine Arbeit und gegebenenfalls Entscheidungen unterrichten? An welcher Stelle wird eine geeignete Webpräsenz eingerichtet? 18. In welcher Regelmäßigkeit plant die Bundesregierung, dem Bundestagsausschuss für Digitale Agenda über die Vorhaben und Umsetzung der Vorhaben des Digitalkabinetts zu berichten? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Zu Entscheidungen des Digitalkabinetts wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Die auf der Klausurtagung des Bundeskabinetts im November 2018 zu verabschiedende Umsetzungsstrategie wird veröffentlicht. 19. Welche Stellung soll nach Ansicht der Bundesregierung der Bundestagsausschuss Digitale Agenda im Rahmen der Umsetzung der Digitalprojekte der Bundesregierung einnehmen? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 20. Teilt die Bundesregierung die im Papier der Fraktion der SPD formulierte Auffassung, dass die parlamentarische Begleitung sowie „Koordinierung und Federführung für die Planung, Steuerung, Vorbereitung und Durchführung der digitalpolitischen Vorhaben“ sowie ihr Monitoring durch den Bundestagsausschuss Digitale Agenda geschehen soll? Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 16 wird verwiesen. 21. Wann wird der angekündigte Digitalrat konstituiert? Der Digitalrat ist am 22. August 2018 erstmals zusammengetreten. 22. Wird der Digitalrat regelmäßig stattfinden oder wird er nur zu spezifischen Themen einberufen? Der Digitalrat tagt mindestens zweimal jährlich mit der Bundeskanzlerin und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung. Darüber hinaus kann er weitere Sitzungen durchführen. 23. Wie wird sich der Digitalrat zusammensetzen? Die Mitglieder des Digitalrates hat die Bundesregierung öffentlich bekannt gegeben . Ihre Benennung ist durch Kabinettbeschluss vom 22. August 2018 erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4096 24. Welche Funktion wird der Digitalrat innerhalb der Digitalstrategie der Bundesregierung einnehmen? 25. Über welche Fragen wird der Digitalrat die Bundesregierung beraten? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Der Digitalrat berät die Bundesregierung bei der Gestaltung des digitalen Wandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung. 26. Berät der Digitalrat nur die Bundesregierung oder auch das Digitalkabinett? Der Digitalrat berät die Bundesregierung. Zum Verhältnis zwischen dem Kabinettausschuss Digitalisierung und dem Bundeskabinett, in dem die Bundesregierung wöchentlich zusammentritt wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen . 27. Inwieweit wird es Zusammenarbeit und Überschneidungen in der thematischen Arbeit von Digitalkabinett, Digitalrat und Datenethikkommission geben ? Digitalkabinett, Digitalrat und Datenethikkommission haben unterschiedliche Funktionen. Zur Funktion des Kabinettausschusses Digitalisierung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen, zur Arbeit des Digitalrates auf die Antworten zu den Fragen 24 und 25. Die Datenethikkommission soll auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln. Sie wird der Bundesregierung bis Sommer 2019 Handlungsempfehlungen geben und Regulierungsmöglichkeiten vorschlagen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Digitalrates und der Datenethikkommission werden in die Arbeit der Bundesregierung, z. B. bei der Erstellung und Umsetzung von Strategien, einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333