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kleineAnfragen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schrei
ben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
29. August 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag
Drucksache
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19. Wahlperiode
30.08.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordnete
n Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Katja Suding, Nicola Beer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/3653 –
Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur
Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3057)
Vorbemerkung der Fragesteller
Unternehmensgründer tragen entscheidend zur Weiterentwicklung der Wirt-
schaft und des Wohlstands in Deutschland bei. Gerade Gründer schaffen Ar-
beitsplätze, Innovationen bei Produkten, Pr
ozessen, Dienstleistungen sowie
neue Geschäftsmodelle. Die Förderung von Unternehmensgründungen ist daher
eine vorrangige Aufgabe der Bundesregierung.
Eine besondere Rolle spielen dabei Ausgründungen aus den vier großen – maß-
geblich mit Bundesmitteln geförderten – außeruniversitären Forschungseinrich-
tungen. Zu deren Aufgaben gehört unter anderem auch, Ausgründungen zu un-
terstützen, die die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen, die inner-
halb der Einrichtungen entstehen, ermöglichen.
Obwohl der Bundesregierung die Wichtigkeit von Gründungen für Innovation
seit Jahren bekannt ist, gibt es bislang keine umfassende systematische und
transparente Darstellung über die Kommerzialisierung von Forschungsergeb-
nissen bei den vier großen außerunive
rsitären Forschungseinrichtungen. Die
Monitoring-Berichte zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar
das Problem, das ist nach Auffassung der Fragesteller aber alles andere als aus-
reichend. Das EFI (=Expertenkommission Forschung und Innovation)-Jahresgut-
achten 2017 (www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2017/EFI_Gutachten_2017.pdf)
hat das Thema insgesamt aufgegriffen. Es zeigt bei den Ausgründungen außer-
universitärer Forschungseinrichtungen (Abbildung B1-4-4 auf S. 45) Rück-
gänge bzw. Stagnation auf einem allemal geringen Niveau.
Daher hat die FDP-Bundestagsfraktion unter dem Titel „Ausgründungen aus
Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ die Bundesre-
gierung zum Stand der Dinge befragt. Die Antwort der Bundesregierung (Bun-
destagsdrucksache 19/3057) war nach Ansicht der Fragesteller in Teilen unzu-
reichend und macht Nachfragen erforderlich.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Bei den Gründungsintensitäten haben die Recherchen der Fragesteller bzgl. der
Gründungsintensitäten internationaler Hochschulen (bei Verhältnis von Grün-
dungen je 1 000 Mitarbeiter) folgendes ergeben:
Massachusetts Institute of Technology (MIT): 2,0 (vgl. Bundestagsdrucksa-
che 19/3057, Antwort zu Frage 7).
Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich: 2,3 (vgl. www.ethz.
ch/content/dam/ethz/main/industry-and-society/entrepreneurship/ETH-
spin-offs/dokumente/Performance_of_ETH_spin-offs_
2015.pdf).
Stanford University: 2,1 (vgl. https://web.stanford.edu/group/OTL/documents/
otlar16.pdf).
Auf dieser Grundlage haben wir eigene Berechnungen unternommen, um die
Kennzahlen für die vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu bestim-
men. Dabei haben wir durchschnittliche Ausgründungen der vergangenen Jahre
der Einfachheit halber mit der aktuellen Mitarbeiterzahl (Bundesforschungsbe-
richt 2018) geteilt. Beispielrechnung:
Fraunhofer-Gesellschaften:
16 Ausgründungen im Durchschnitt der letzten Jahre. Fraunhofer beschäftigt
25 000 Mitarbeiter.
16/25 = 0,64
Mit diesem Rechenprinzip kommen wir zu folgenden Ergebnissen:
Fraunhofer-Gesellschaft: 0,64
Helmholtz-Gemeinschaft: 0,5
Max-Planck-Gesellschaft: 0,2
Leibniz-Gemeinschaft: 0,3.
1.
Stimmt die Bundesregierung dieser Berechnungsgrundlage und den daraus
resultierenden Ergebnissen zu, und wenn nicht, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine bloße Gegenüberstellung von verfügbaren
Daten aus unterschiedlichen Quellen nur sehr eingeschränkt belastbar. Ohne eine
Einbettung der Zahlen in den Kontext, z. B. der unterschiedlichen Gründungskul-
turen in den USA, der Schweiz und Deutschland, in einer Hochschule und in einer
Forschungseinrichtung – so verfügen Hochschulen durch die Anzahl der dort Stu-
dierenden über ein ungleich höheres Gründungspotential – ist die Gegenüberstel-
lung der oben berechneten Zahlen aus Sicht der Bundesregierung wenig aussage-
kräftig.
2.
Warum ist aus Sicht der Bundesregierung ein Vergleich der vier großen au-
ßeruniversitären Forschungseinrichtungen mit internationalen Universitäten
wie der ETH Zürich, MIT oder Stanford nur schwierig möglich (Antwort zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/3057)?
Die Missionen von deutschen und ausländischen Universitäten und außeruniver-
sitären Forschungsorganisationen sind grundsätzlich unterschiedlich. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 12, Bundestagsdrucksache 19/3057 verwiesen.
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a)
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Ant-
wort zu Frage 12 und der Antwort zu Frage 7, bei der die Fraunhofer Ge-
sellschaft darlegt, dass sie sich bei der Gründungsintensität am MIT ori-
entiert?
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen ihren Aussagen in den
Antworten zu den Fragen 7 und 12 auf Bundestagsdrucksache 19/3057. Es steht
den Forschungsorganisationen
frei, sich im Rahmen ihre
r Missionen se
lbst Ziele
zu setzen.
Im Übrigen werden bei den Universitäten (z. B. Eidgenössische Technische
Hochschule Zürich (ETH)) auch studentis
che Ausgründungen gezählt. Nichtsdes-
totrotz hat sich die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) das Ziel gesetzt, eine ähnliche
Ausgründungsintensität wie das Massachusetts Institute of Technology (MIT) zu
erreichen.
b)
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass internationale Benchmarks im
Bereich der Forschung nicht sinnvoll sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum wird nicht gebenchmarkt?
Die Bundesregierung sieht internationale Vergleiche in der Forschung grundsätz-
lich als sinnvoll an. Voraussetzung ist dabei, dass die Rahmenbedingungen und
die Fakten vergleichbar sind.
U. a. im Rahmen des jährlichen Monitorings zum Pakt für Forschung und Inno-
vation werden die Leistungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen
in den Kontext internationaler Benchmarks gestellt.
3.
Wie erklärt die Bundesregierung die deutlichen Unterschiede bei den Grün-
dungsintensitäten zwischen den vier
außeruniversitären Forschungseinrich-
tungen und den internationalen Spitzenuniversitäten wie der ETH Zürich,
dem MIT oder der Stanford University?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
a)
Betrachtet die Bundesregierung den Unterschied als relevant?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Lü-
cke zu schließen?
Eine Betrachtung der tatsächlichen Zahl der Ausgründungen anhand der von den
Fragestellern angeführten Quellen zeigt,
dass die Zahlen zwischen 2007 und 2015
bei der FhG zwischen 18 und 24 Ausgründungen schwankten, bei der ETH zwi-
schen 21 und 25, bei der Stanford University zwischen elf und 25 und bei der
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) zwischen 13 und
21. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) als Organisation der Grundlagenfor-
schung wies in diesem Zeitraum zwischen einer und sechs Ausgründungen auf,
um dann 2016 auf elf zu steigern. Die Institute der Leibniz-Gemeinschaft als klei-
nere selbständige Institute wiesen zwischen keiner im Jahr 2017 und drei Aus-
gründungen im Jahr 2016 mit einer Spitze von 17 Ausgründungen im Jahr 2010
aus. Dies kann nach Ansicht der Bundesregierung nicht als „Lücke“ bezeichnet
werden.
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b)
Ist die (Aus-)Gründung eines wissensbasierten Unternehmens einer der
Indikatoren für Erfolg und Impact von außeruniversitären Forschungsein-
richtungen?
Wenn ja, wie wird dies gesteuert und beeinflusst?
Die Missionen der außeruniversitären Forschungsorganisationen in Deutschland
sind im Pakt für Forschung und Innovation dargelegt. An den dort dargestellten
Zielen bemisst si
ch ihr Erfolg.
4.
Müsste nach Ansicht der Bundesregierung die hohe Vernetzung zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft, auf welche die Antwort zu Frage 11 auf Bun-
destagsdrucksache 19/3057 eingeht, nicht zu höheren Ausgründungen füh-
ren?
Nach Einschätzung der Bundesregierung tr
ägt ein hoher Grad an Vernetzung von
Wissenschaft und Wirtschaft zu einem intensiven Ideen-, Wissens- und Techno-
logietransfer bei. Damit wird auch das
Unternehmertum in Deutschland gestärkt
und somit, neben anderen Ergebnissen des Transfers, auch Unternehmensgrün-
dungen. So förderte die Bundesregierung mit dem Spitzencluster-Wettbewerb die
leistungsfähigsten deutschen Cluster bei der Etablierung in der internationalen
Spitzengruppe. Die Cluster vernetzen Unternehmen, Hochschulen, Forschungs-
einrichtungen und weitere Akteure einer Region. Sie bündeln Kräfte und schaffen
damit Synergien für Forschung und Innovation. Durch die intensive Zusammen-
arbeit von Wissenschaft und Wirtschaft sowie weiterer Partner in einer Region
bildeten sich zudem ideale Nährböden fü
r Startups. Dies wird beispielsweise
durch 170 Transferprojekte mit KMU un
d 34 Unternehmensgründungen im Spit-
zencluster „it’s OWL“ (Intelligente Technische Systeme OstWestfalenLippe) be-
legt.
a)
Wenn nicht, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
b)
Wenn ja, wo liegen die Probleme, dass das nicht geschieht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
c)
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass gerade au-
ßeruniversitäre Forschungseinrichtungen besonders disponiert sind, Grün-
dungen hervorzubringen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht.
Aus Sicht der Bundesregierung nehmen die außeruniversitären Forschungsein-
richtungen missionsspezifisch unterschiedliche Rollen im Innovationssystem ein.
Gründungen stellen nur einen von mehrer
en Transferwegen aus den Einrichtun-
gen dar. Aus Sicht der Bundesregierung sind Gründungen aber vor allem indivi-
duelle Entscheidungen der Gründerinnen und Gründer.
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5.
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den individuellen Zielvereinba-
rungen, die mit den Vorständen der Forschungseinrichtungen geschlossen
wurden, die Thematik der Ausgründungen enthalten (Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/3057)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregi
erung zu Frage 8 auf Bundestagsdruck-
sache 19/3057 verwiesen.
a)
Wenn ja, in welcher Form?
Die Ziele werden schriftlich vereinbart.
b)
Welches sind die anderen Parameter?
In der Regel werden Ziele zu den Parametern wissenschaftliche Qualität, strate-
gische Ausrichtung und Vernetzung, Te
chnologie- und Wissenstransfer, zen-
trums- und organisationspezifische Leistungskriterien und allgemeine Unterneh-
mensführung vereinbart.
c)
Wie sind diese gewichtet?
Die Gewichtung wird zwischen den Vertragspartnern individuell vereinbart.
d)
Gibt es bei Ausgründungen nur qualitative oder auch quantitative Ziele
(Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Verhältnis Patente zu Ausgründun-
gen etc.)?
Im Rahmen der individuellen Vereinbarungen sind beide Varianten – auch mitei-
nander kombiniert – möglich.
e)
Spiegeln sich darüber hinaus Ausgründungen auch mit den Zielvereinba-
rungen der Forschungsinstitute direkt wider?
Wenn nicht, warum nicht?
Soll sich das künftig ändern?
Wenn ja, wann?
Die Bundesregierung schließt keine Ziel
vereinbarungen mit einzelnen, überwie-
gend nicht-selbständigen Instituten der Forschungsorganisationen.
Im Pakt für Forschung und
Innovation III (2016 bis 2020)
verpflichten sich die
Forschungsorganisationen auf forschungspolitische Ziele, u. a. die Stärkung des
Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft. In ihren Selbstver-
pflichtungen adressieren die Forschungsorganisationen teilweise auch das Thema
Ausgründungen.
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6.
Ist es richtig, dass die Ausgründungen oft mehrere Jahre beanspruchen (Ant-
worten zur Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/3057)?
Hält die Bundesregierung dies gerade vor dem Hintergrund der Dynamik und
Skalierung von Geschäftsmodellen für erfolgversprechend?
Was wurde von Seiten der Bundesregierung unternommen, und was soll un-
ternommen werden, um Ausgründungsprozesse zu beschleunigen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 10 auf Bun-
destagsdrucksache 19/3075 verwiesen.
7.
Auf wie viele Unternehmen sind diese 8 500 Mitarbeiter, die in Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/3057 genannt werden, nach Kenntnis der Bundes-
regierung verteilt und wie viele Mitarbeiter beschäftigt ein Unternehmen
durchschnittlich?
Sind die Betriebsgrößen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend entwi-
ckelt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 5 auf Bundestags-
drucksache 19/3075 wird verwiesen.
Es ist zuvörderst Aufgabe der jeweiligen Unternehmensleitung von ausgegründe-
ten Unternehmungen festzulegen, welche Betriebsgröße angesichts des jeweils zu
bedienenden Marktes angemessen ist. Die Bundesregierung geht aber davon aus,
dass diese unternehmerischen Entscheidungen in den jeweiligen Unternehmun-
gen adäquat und realistisch getroffen werden.
8.
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 2 bis 7 auf Bun-
destagsdrucksache 19/3057 erstens interessiert und zweitens engagiert,
Gründungen aus Universitäten wie außeruniversitären Einrichtungen heraus
durch incentivierte Erfolgsparameter zu steuern?
Die Förderung von Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung ist für die
Bundesregierung unter forschungs- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten
ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung lehnt aber eine Detailsteuerung von
Forschungseinrichtungen anhand einzelner Parameter ab. Die Zuständigkeit für
Universitäten liegt bei den Ländern.
9.
Warum bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung wiederholt Beteiligun-
gen, bei der die Sperrminorität durchbrochen wird (vgl. Bundestagsdrucksa-
che 19/3057, Antwort zu Frage 15 sowie www.fraunhoferventure.de/content/
dam/venture/de/documents/Angebote/SonstigeAngebote/Ausgruendungs-
und_Beteiligungsstrategie/Broschüre%
20Ausgründungsstrategie.pdf, S. 8),
obwohl die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 19 auf Bundestags-
drucksache 19/3057 deutlich darauf hinweist, dass dies zu beihilferechtli-
chen Schwierigkeiten führt?
Plant die Bundesregierung, etwas dagegen zu unternehmen?
Wenn ja, was?
Wenn nicht, warum nicht?
Hinsichtlich der Zahl der Beteiligungen, bei denen die Sperrminorität durchbro-
chen wird, wird auf die Antwort der B
undesregierung zu Frage 15 auf Bundes-
tagsdrucksache 19/3057 sowie auf den Monitoring-Bericht zum Pakt für For-
schung und Innovation hingewiesen. Die Zahl der erworbenen Beteiligungen über
25 Prozent ist sehr gering.
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10.
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Nutzung vieler Förderprogramme
bei einer Überschreitung der Sperrminorität nicht möglich ist (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 19/3057, Antwort zu Frage 19)?
Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregi
erung zu Frage 19 auf Bundestagsdruck-
sache 19/3057 verwiesen.
11.
Kann die Bundesregierung ausschließ
en, dass bei der Fraunhofer-Gesell-
schaft neben den Schutzrechtkosten keine weiteren Kosten (zum Beispiel
Forschungskosten, ggf. künftige Cash-Flows, etc.) bei der Bewertung ein-
fließen (siehe Antwort zu Frage 26a auf Bundestagsdrucksache 19/3057;
bitte alle Fälle, bei denen die Bewertungen über den Schutzrechtkosten la-
gen, nennen)?
Im Regelfall wird zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft und der Ausgründung
ein Lizenzvertrag geschlossen, um den Zugang zu gewerblichen Schutz- und Ur-
heberrechten (Intellectual Property, IP) zu
gewährleisten. Hierzu werden die Kon-
ditionen im Einzelfall verhandelt, eine Bewertung des IP ist nicht notwendig. Dies
wäre nur dann der Fall, wenn das IP übertragen oder verkauft wird, was bei der
Fraunhofer-Gesellschaft nur in seltenen Ausnahmefällen umgesetzt wird. Die
dann notwendige Bewertung orientiert sich am Marktwert und ist einzelfallbezo-
gen.
12.
Trifft es zu, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Antworten zu den
Fragen 27 bis 29 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 steuerrechtliche Ziel-
konflikte nicht ausschließen kann?
Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
Die Bunderegierung hat ihre grundsätzliche
Einschätzung in ihrer Antwort zu den
Fragen 27 bis 29 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 dargelegt. Die jeweils zu
betrachtenden Einzelfälle werden zwischen den betreffenden Forschungseinrich-
tungen und den zuständigen Finanzämtern im Wege verbindlicher Vorabaus-
künfte geregelt.
13.
Über welche Datenbasis bezüglich Ausgründungen aus außeruniversitären
Einrichtungen (jenseits der Anzahl) verfügt die Bundesregierung?
Wie bewertet sie die entsprechenden Zahlen?
Was unternimmt sie, wenn spezifische Untergrenzen bei der Anzahl bzw.
sonstigen Parametern der Ausgründungen unterschritten werden?
Im Monitoringbericht 2018 zum Pakt für Forschung und Innovation berichten die
Forschungsorganisationen detailliert über ihre Ausgründungen; unter anderem
über Bestandsquoten und geschaffene Arbeitsplätze. Die Bewertung findet vor
allem im Rahmen der forschungspolitischen Bewertung durch Bund und Länder
im Monitoringbericht statt. Die Bundesregierung lehnt eine Detailsteuerung von
Forschungseinrichtungen anhand einzelner Parameter ab.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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14.
Warum bewertet die Bundesregierung in den Antworten zu den Fragen 31a bis
31l auf Bundestagsdrucksache 19/3057 die Idee kritisch, dass die außeruni-
versitären Forschungseinrichtungen einen eigenen Wagniskapitalfonds be-
treiben?
Was spricht aus ihrer Sicht dagegen, dass außeruniversitäre Forschungsein-
richtungen jeweils eigene Wagniskapitalfonds betreiben können?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31a auf Bundestagsdrucksache
19/3057 wird verwiesen.
15.
Welche Qualitätsstandards wurden bei dem Programm „Innovative Hoch-
schule“ gesetzt und permanent überwacht?
Was passiert, wenn Qualitätsstandards unterlaufen oder Ziele verfehlt wer-
den?
Entsprechend § 5 (8) der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungsba-
sierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen –
„Innovative Hochschule“ – vom 19. Oktober 2016 (nachfolgend VV) wurden die
Förderanträge in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren von den Expertinnen
und Experten des Auswahlgremiums nach den in § 4 VV festgelegten Förderkri-
terien begutachtet und auf ihre Förderwürdigkeit hin bewertet.
Zur beständigen Beobachtung und Analyse der strukturellen, fachlichen und stra-
tegischen Entwicklung der „Innovativen Hochschulen“ im Sinne der Förderiniti-
ative erfolgt ein Monitoring durch den vom BMBF für die Programmdurchfüh-
rung beauftragten Projektträger.
Zur übergreifenden Begleitung und Unterstützung der Entwicklung der „Innova-
tiven Hochschulen“ werden regelmäßige Erfahrungsaustausche bzw. Strategie-
workshops für Vertre
terinnen und Vertreter der „Innovativen Hochschulen“ zu
übergreifenden Themen, u. a. Evaluationsprozesse und Erfolgsmessung bei der
„Third Mission“, durchgeführt.
Als Bestandteil der Transferstrategien wird die Entwicklung einer projektbezoge-
nen Erfolgsmessung und Indikatorik von den „Innovativen Hochschulen“ zudem
verschiedentlich selbst vorangetrieben.
Fördermaßnahmen des BMBF werden in der Regel durch externe Einrichtungen
wissenschaftlich evaluiert. Bund und Länder haben in § 7 VV festgehalten, dass
eine Bewertung der Förderinitiative „Innovative Hochschule“ durch eine unab-
hängige Evaluation vorbehalten bleibt. Es wird beabsichtigt, die Förderinitiative
im weiteren Verlaufe einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation zu unter-
ziehen. Die fachlich-inhaltlichen Erkenntn
isse aus der Evaluation werden in die
Wirkungsanalyse, weitere Steuerung, Gesamtkoordination und Begleitung der
Förderinitiative „Innovative
Hochschule“ einfließen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333