Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 28. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4102 19. Wahlperiode 30.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3711 – Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist in den vergangenen Jahren zu einem Symbol für den Fischartenschutz geworden. Viele Anglerinnen und Angler sowie Fischerinnen und Fischer engagieren sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz , beispielsweise durch Besatzmaßnahmen oder Gewässerpflege. Die EU beschloss im Dezember 2017 eine dreimonatige Schonzeit für den Aalfang in Atlantik, Nord- und Ostsee (siehe taz.de vom 13. Dezember 2017), nachdem unter anderem auch ein komplettes Aal-Fangverbot diskutiert wurde (siehe taz.de vom 1. September 2017). Der Deutsche Angelfischerverband e. V. DAFV weist Forderungen nach Angelverboten auf Aal mit Verweis auf den großen Arbeitseinsatz und die finanziellen Investitionen der Anglervereine bei Besatzmaßnahmen sowie den praktisch nicht existierenden Einfluss der Angelfischerei auf die Abwanderung von Blankaalen, die mit Beginn ihrer Laichwanderung die Nahrungsaufnahme einstellen, zurück. Seit 2010 ist jeglicher Export von Aal aus der Europäischen Union heraus verboten . Trotzdem wurden durch illegalen Handel rund 100 Millionen lebende Individuen exportiert (siehe welt.de vom 1. Mai 2018). Das entspricht mehr als der Hälfte der gesamten Fangquote von Glasaalen in Europa. 1. An welchen europäischen und nationalen Maßnahmen, Programmen und Arbeitsgruppen zum Schutz und Erhalt der Population des Europäischen Aals ist die Bundesregierung derzeit beteiligt? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/11484 wie auch zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12584 dargestellt , sind die Länder für den Bereich der Binnen- und Küstenfischerei zuständig. Konkrete Maßnahmen können deshalb nur auf Länderebene gefasst werden. Der Bundesregierung kommt allenfalls eine koordinierende Funktion zu. Bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene werden die Länder bei der Entwicklung der deutschen Position unmittelbar und eng eingebunden. Dies geschieht durch Referentenbesprechungen und Abfragen für schriftliche Stellungnahmen der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4102 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Soweit der Aal durch das Washingtoner Artenschutzabkommen Schutz genießt, wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12584 verwiesen. Die Scientific Review Group (SRG) (Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 338/97) ist weiterhin der Auffassung, dass ein positives Ergebnis einer Nachhaltigkeitsprüfung („Non-Detriment Finding “ NDF) nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen für den Aal auf Grundlage der vorhandenen Daten weder für Importe noch für Exporte aus der EU möglich ist. 2. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2010 a) Besatzmaßnahmen (bitte nach Jahr, Bundesland, den Besatz durchführende Stelle bzw. Organisation aufschlüsseln), Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, liegt die Zuständigkeit für den Aal bei den Ländern. Bundesmittel sind deshalb nicht verausgabt worden. b) Forschungsprojekte zum Erhalt und zur Reproduktion des Europäischen Aals gefördert (bitte auflisten) und Die Bundesministerien haben in den vergangenen Jahren mehrere Forschungsprojekte zum Erhalt und zur Reproduktion des Europäischen Aals finanziell gefördert . Am Thünen-Institut für Fischereiökologie, der in Deutschland führenden wissenschaftlichen Institution im Bereich der Aal-Forschung, wurden folgende aus Bundesmitteln finanzierte Projekte durchgeführt: Entwicklung eines Druckkammer-Strömungskanals zur Parametrisierung der Einflüsse von Schadstoffen und Krankheiten auf die Fortpflanzungsfähigkeit des Europäischen Aals. Eines von vier Teilprojekten des Verbundprojektes AutoMat „Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung“. Laufzeit Dezember 2015 bis Juli 2017. Umfang ca. 300 000 Euro Finanzierung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Innovationsförderung Überwindung der Schwierigkeiten bei der Nachzucht des Europäischen Aals. Optimierung der künstlichen Reifung, der Hälterung und der Erbrütung (AalPro). Laufzeit: Februar 2014 bis Juli 2017 Umfang: 301 434,61 Euro Finanzierung: BLE, Innovationsförderung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4102 Sargasso Sea Environmental Assessment – European Eel Larval Studies (SEA- EELS) Interdisziplinäre Forschungsreise mit dem Forschungsschiff Maria S. Merian in das Laichgebiet des Europäischen Aals, Beteiligung verschiedener Institutionen . Laufzeit: April 2015 Umfang: 59 406 Euro bewilligt, (tatsächliche Ausgaben 48 179,90 Euro), zuzüglich Schiffskosten FS Maria S. Merian (29 Seetage) Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) The swimming physiology of the European eel under regulable hyperbaric conditions (SPEER) Laufzeit: August 2017 bis Juli 2020 Umfang: 221 400 Euro Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Weitere Projekte, beispielsweise zur Ermittlung der Sterblichkeit von Aalen in zwei Teileinzugsgebieten (Schwentine und Havel), wurden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) finanziert und am GEOMAR (Kiel) sowie am Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow bearbeitet. c) Maßnahmen zur Durchlässigkeit von Gewässern für Wanderfische gefördert ? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Fragen 27 und 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesdrucksache 19/1128 verwiesen. 3. Von welchen Maßnahmen und Programmen der Länder zum Schutz des Aals hat die Bundesregierung Kenntnis, und wie hoch ist der jeweilige Mitteleinsatz ? Ein Überblick über die in den Ländern durchgeführten Maßnahmen zum Schutz des Aals ist in den Berichten der Länder zu den Aalbewirtschaftungsplänen zu finden. Beispielgebend sind einige Maßnahmen nachfolgend aufgeführt: In Mecklenburg-Vorpommern wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 durch den Europäischen Fischereifonds Maßnahmen zur Durchlässigkeit von Gewässern für Wanderfische in Höhe von ca. 5 Mio. Euro finanziert. Schleswig-Holstein unterhält ein Programm zur Förderung gefährdeter Fischarten („Fischhorizonte SH“), das auch den Aalbesatz umfasst. Ferner führt Schleswig-Holstein ein Monitoring aufsteigender Aale an Referenzstandorten durch. Überdies ist ein aktuelles Forschungsprojekt zur Bestimmung des optimalen Besatzmaterials in Küstengewässern erwähnenswert. Die Kosten dafür betragen insgesamt 341 153 Euro (Förderung aus der Fischereiabgabe). Im Jahr 2017 förderte Niedersachsen ein sogenanntes Aaltaxi an der Weser (Fang & Transport), das durch den Landesfischereiverband durchgeführt wurde (Ausgaben von 75 000 Euro). Die Maßnahme wird im Jahr 2018 mit einer zusätzlichen wissenschaftlichen Begleitung fortgesetzt . Dazu werden insgesamt 125 000 Euro eingesetzt. Im Saarland gibt es eine Aalschutzinitiative Saar (Kooperationspartner: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz , Fischereiverband Saar KöR, innogy in Kooperation mit Rhein- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4102 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode land-Pfalz): Kern des Projektes ist der Fang von Blankaalen vor den Wasserkraftanlagen und Transport nach Linz/Rhein, von wo aus die Aale ihre Laichwanderungen ungehindert von Querbauwerken fortsetzen können. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kooperiert mit dem Land Rheinland-Pfalz, welches eine ähnliche Schutzmaßnahme der Aalbestände bereits seit dem Jahr 1995 durchführt. Die RWE-Tochter innogy finanziert die Aalschutzmaßnahmen an der Saar zunächst bis 2018 und unterstützt die projektbegleitende Arbeitsgruppe bei der Analyse der Ergebnisse (www.saarland.de/137297.htm). Alle von Rheinland-Pfalz und den Unternehmen RWE bzw. innogy SE (Mosel- und Saarwasserkraftwerke) gemeinsam durchgeführten Maßnahmen und gewonnenen Forschungsergebnisse mit dem Ziel der Reduzierung turbinenbedingter Mortalität sind im Fachbericht „20 Jahre aktive Partnerschaft für den Aal an Mosel und Saar“ zusammengefasst. Am hessischen Main hat die Betreiberin der Wasserkraftanlagen Offenbach und Mühlheim anhand des Vorbilds des aalschonenden Betriebsmanagements (ASB), wie es z. B. auch in Niedersachsen oder Bayern zum Einsatz kommt, zuletzt ein aalschützendes Betriebsmanagement durchgeführt (Stand: 2017). Der Unterschied zwischen dem aalschonenden und dem aalschützenden Betriebsmanagement liegt in einer vollständigen Abschaltung der Turbinen während detektierter Abwanderungswellen. Ferner wurde für die Wasserkraftanlage Kostheim (Hessen ) interimsmäßig ein abfluss- und niederschlagserwartungsgesteuertes Turbinenmanagement etabliert. Der Fang von abwandernden Blankaalen oberhalb von Wasserkraftanlagen und der anschließende Transport in hindernisfreie Unterläufe bzw. Mündungsgebiete („Fang & Transport“) wird in verschiedenen Teileinzugsgebieten des Rheins (Mosel/Sauer seit 1997, Main u. Neckar seit 2009, Lahn seit 2012) durchgeführt. Die Zahl der in Gebiete ohne nennenswerte anthropogene Mortalität verbrachten Blankaale ist seit 2008 angestiegen und hat sich mit rund 12,4 t pro Jahr im Zeitraum 2013 bis 2016 mehr als verdoppelt. In der Weser wurde im Jahr 2013 versuchsweise ein Transport von Blankaalen bis zur Nordsee durchgeführt. Im Jahr 2017 erfolgten weitere Fang & Transport-Aktionen, die 2018 und darüber hinaus fortgesetzt werden sollen. 4. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in der Bundesrepublik Deutschland EU-Fördermittel für Besatz- und sonstige Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal abgerufen? Seit 2010 wurden in der Bundesrepublik 11 494 902,94 Euro an EU-Fördermittel für Besatz- und sonstige Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal abgerufen. 5. Welche Rolle spielen die Angler- und Fischereiverbände bei der Durchführung von Besatzmaßnahmen mit Aalen in natürlichen Gewässern (wenn möglich bitte quantifizieren), und welche weiteren, nichtstaatlichen Organisationen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Bereitstellung finanzieller oder menschlicher Ressourcen an Besatzmaßnahmen? Auf Basis der im aktuell durchgeführten ICES data call erhobenen Daten ergeben sich folgende Werte für den Besatz mit Aalen in Deutschland. Bei vorgestreckten Aalen handelt es sich um kurzfristig in Aquakulturanlagen gewachsene Aale (i. d. R. < 1 Jahr), der Begriff Gelbaale bezieht sich auf ältere Tiere (i. d. R. Wildfänge > 1 Jahr). Alle Angaben in Tonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4102 Jahr Glasaale Vorgestreckte Aale Gelbaale 2010 17,4 47,1 15,9 2011 16,6 47,3 16,1 2012 8,6 54,8 6,2 2013 13,8 53,3 3,8 2014 17,0 53,2 3,7 2015 19,3 38,1 4,2 2016 16,7 39,2 3,3 Eine detaillierte Aufschlüsselung welchen Anteil die einzelnen Organisationen am Besatz haben, liegt der Bundesregierung nicht vor. 6. Wie hoch sind seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Fangmengen von Aalen durch Anglerinnen und Angler und durch die kommerzielle Fischerei (bitte nach Jahren auflisten)? Folgende Angaben wurden von den Ländern (in Tonnen (t)) gemeldet: Jahr Berufsfischerei Freizeitfischerei Gesamt 2013 265 251 516 2014 232 254 486 2015 224 256 480 2016 205 258 463 7. Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf die Aalproblematik kann nach Kenntnis der Bundesregierung der „Runde Tisch Aquakultur“ vorweisen? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet mit dem „Runden Tisch Aquakultur“ den für die Aquakultur in Deutschland zuständigen Ländern, interessierten Naturschutz- und Berufsverbänden wie auch den Vertretern der Angelfischer eine Plattform zur Besprechung und Analyse der die Aquakultur betreffenden Themen. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die Aquakultur kann der Runde Tisch nur Anregungen und Empfehlungen geben, nicht jedoch Entscheidungen treffen. 8. Wie hoch ist nach dem Bestandsmodell der Aalbewirtschaftungspläne in Deutschland die durch technische Anlagen bedingte Mortalität bei Aalen? Wie hat sich danach die Menge getöteter Aale seit 2013 jährlich entwickelt? Folgende Angaben wurden von den Ländern (in Tonnen(t)) gemeldet: Jahr Blankaalsterblichkeit (t) durch Wasserkraftanlagen, Kühlwasserentnahmen , Schöpfwerke 2013 262 2014 287 2015 270 2016 265 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4102 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundlage für die Schätzung der Verluste ist die Annahme, dass an jedem Wasserkraftstandort 30 Prozent der passierenden Aale letal geschädigt werden. Wanderbewegungen von Gelbaalen wurden nicht berücksichtigt, da zu deren Häufigkeit und Intensität keine ausreichenden Informationen für begründbare Ansätze vorliegen. Der höchsten absoluten Mortalität durch technische Anlagen unterlagen Blankaale den Modellberechnungen für das Jahr 2016 zu Folge im Rhein (189 t). Es folgen Elbe (39 t), Weser (23 t), Eider (10 t), Ems (2 t) und Schlei/ Trave (1 t). In den Flusssystemen Maas, Oder und Warnow/Peene liegen die kalkulierten Verluste bei Blankaalen aktuell unter 1 t pro Jahr. 9. Welcher Anteil der derzeit betriebenen Wasserkraftwerke, Schöpfwerke und Kühlwasserentnahmestellen (bitte jeweils aufschlüsseln) ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit wirksamen Vorrichtungen für den Fischschutz ausgestattet, und wie hat sich dieser Anteil seit 2010 entwickelt? Die Zulassung von Wasserkraftwerken, Schöpfwerken und Kühlwasserentnahmestellen ist Aufgabe der Länder. Daten über die Anzahl von Fischschutzeinrichtungen bei diesen Bauwerken liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Wie viele Wasserkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland, die den Ansprüchen nach § 35 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht genügen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Fristen zur Durchführung von Maßnahmen nach § 35 Absatz 2 belegt? § 35 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt, dass die Nutzung von Wasserkraft an Neu- und Bestandsanlagen nur zugelassen werden darf, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Bei Bestandsanlagen sind die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation nach § 35 Absatz 2 WHG innerhalb angemessener Fristen durchzuführen. Der Vollzug dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länder. Zahlen über den Umsetzungsstand bei Bestandsanlagen in Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die offiziellen Fangzahlen für Glasaale im Bereich der Europäischen Union seit 2010, und welcher Anteil davon wurde für Besatzmaßnahmen verwendet? Gemäß den Angaben der Working Group on European Eel der Welternährungsorganisation FAO (WGEEL) 2017 ergeben sich folgende Fangmengen (in Tonnen (t)) für die kommerzielle Glasaalfischerei innerhalb der europäischen Union, soweit von den Mitgliedsstaaten berichtet (für leere Felder lagen keine Daten vor). Jahr Spanien Frankreich Vereinigtes Königreich Italien Portugal Gesamt 2010 6 41 1 48 2011 5 31 2 38 2012 5 34 3 42 2013 7 34 6 1 48 2014 11 35 12 0,4 1 59,4 2015 9 36 3 0,1 1 49,1 2016 7 46 4 0,1 57,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4102 Der Anteil der für den Besatz verwendeten Glasaale lässt sich auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht unmittelbar bestimmen, da keine Gewichtsangaben zur mittleren Glasaalgröße verfügbar sind. Die Besatzzahlen innerhalb der EU (in Millionen Stücken) sind laut WGEEL 2017 wie folgt: Jahr DE EE ES FR UK EL IT LT LV NL FI SE Gesamt 1 2010 7,09 0,7 3,32 0,37 0,15 0,3 0,15 1,94 14,02 2011 4,82 0,68 0,45 2,53 3,45 0 1,26 2,7 0,31 2,63 18,83 2012 4,01 0,91 2,15 10,29 4,33 0,03 1,15 0,74 0,8 0,18 2,57 27,16 2013 4,66 0,89 0,01 9,75 6,22 1,43 0,35 1,3 2,4 0,2 2,66 29,87 2014 3 18,93 9,03 0,7 1,64 0,75 1,8 0,15 2,95 38,95 2015 1,87 3,85 2,01 0,01 21,55 7,9 0,1 1,87 39,16 2016 0,9 11,5 0 0,28 0,86 0,08 2,87 16,49 2017 0,3 2,7 0 1,03 3,43 0,12 0,94 8,52 12. Wird sich die Bundesregierung, angesichts des unbekannten Verbleibs von etwa 32 Prozent des 2015er Fanges und 36 Prozent des 2016er Fanges von Glasaalen, für eine effektive Kontrolle des Fangs von Glasaalen und des Handels damit auf EU-Ebene einsetzen, wenn ja, wie? Die EU-Aalbewirtschaftsverordnung enthält keine spezifischen Instrumente, um den Fang von Glasaalen zu kontrollieren. Daten zum Verbleib der legalen Naturentnahmen sind von den betroffenen EU-Mitgliedstaaten, vor allem von Frankreich , Spanien und Großbritannien zu prüfen. Auch auf den weiteren Erwerbsstufen im Handel (z. B. Aufzucht von Glasaalen in Aquakulturbetrieben) ist der Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs als Voraussetzung für eine legale Vermarktung nach Artikel 8 der EU VO (EG) Nr. 338/97) zu erbringen. 13. Wie viele Verstöße gegen das Exportverbot für Glasaale in der EU sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele wurden von deutschen Behörden aufgedeckt (bitte nach Jahr und Umfang aufschlüsseln)? Es ist bekannt, dass während der Fangsaison regelmäßig Glasaale vor allem aus Produktionsländern illegal ausgeführt werden. Die Glasaale sind i. d. R. in den Koffern von Privatpersonen versteckt. Im Rahmen einer groß angelegten Kontrollaktion der spanischen Behörden gemeinsam mit Europol wurden im Frühjahr 2018 ca. 350 kg Glasaale beschlagnahmt. Auf die Europol-Pressemitteilung vom 6. April 2018 unter www.europol.europa.eu/newsroom/news/glass-eel-traffickersearned -more-eur-37-million-illegal-exports-to-asia wird verwiesen. Auf verschiedenen europäischen Flughäfen wurden in den Vorjahren ebenfalls entsprechende Schmuggelversuche festgestellt. Auf den Bericht der Europäischen Union zum illegalen Handel mit Aal zur 69. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) https://cites. org/sites/default/files/eng/com/sc/69/E-SC69-47-02.pdf wird Bezug genommen. 1 Deutschland (DE); Estland (EE); Spanien (ES); Frankreich (FR); Vereinigtes Königreich (UK); Griechenland (EL); Italien (IT); Litauen (LT); Lettland (LV); Niederlande (NL); Finnland (FI); Schweden (SE) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4102 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Demnach erfolgte in 49 Fällen eine Beschlagnahmung von illegal gefangenen oder gehandelten Aalen. In 10 Fällen handelte es sich überwiegend um illegal gefangen Glasaale, die in Fahrzeugen innerhalb der EU oder eines EU-Mitgliedstaates transportiert wurden. Je 16 Fälle wurden beim Export aus der EU und beim Import nach Asien aufgedeckt. Die übrigen 7 Fälle betrafen den illegalen Import in die EU. Von den 49 Beschlagnahmungen waren in 36 Fällen Glasaale betroffen. Bei den übrigen Fällen handelte es sich um Speiseaale (6) oder es lag lediglich die Angabe „live eels“ vor. Zwei der Fälle wurden in Deutschland aufgedeckt, wobei es sich um die illegale Einfuhr von Speiseaalen handelte. In einem Fall handelte es sich um einen Container mit 24 t Speiseaalen, wobei ca. 15 bis 20 Prozent Europäischer Aal waren, der Rest stammte von anderen Aal-Arten. Der zweite Fall betraf die illegale Einfuhr von 10 kg Speiseaal aus Ägypten. Fälle von illegalem Glasaalexport wurden durch deutsche Behörden nicht aufgedeckt . In einem Fall beschlagnahmten chinesische Behörden bei einem aus Deutschland kommenden Passagier 12 Boxen mit lebenden Glasaalen bei der Einreise nach Peking. 14. Auf welche Probleme stößt nach Auffassung der Bundesregierung eine effektive Kontrolle des Fangs von und Handels mit Glasaalen in Europa? Die Kontrolle von Aalausfuhren wird dadurch erschwert, dass in der Praxis Aalsendungen auf mehrere Kuriere/Transporteure aufgeteilt wird, die die Glasaale in ihrem persönlichen Gepäck befördern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 15. Wie hoch ist aktuell nach dem Bestandsmodell der Aalbewirtschaftungspläne in Deutschland die durch Kormorane bedingte Mortalität bei Aalen? Wie hat sich die Menge von von Kormoranen getöteter Aale seit 2013 jährlich entwickelt? Zum Bestandsmodell der Aalbewirtschaftungspläne und Aussagen der Länder zur Menge von Kormoranen getöteter Aale wird auf die Aal-Managementpläne und die Berichte der Länder verwiesen: www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/ aalbewirtschaftungsplaene/. Das Bestandsmodell und die Aussagen der Länder sind mit der Bundesregierung nicht abgestimmt. 16. Welche Ergebnisse kann die in der vorletzten Legislaturperiode vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründete Arbeitsgruppe Kormoran vorweisen? Das im Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 27. Oktober 2011 formulierte Ziel eines nationalen Kormoran-Managements auf Bundesebene mit Handlungspflichten der Länder ist verfassungsrechtlich, vor allem wegen der Zuständigkeit der Länder, nicht durchführbar. Jedoch sind die Erstellung von Empfehlungen und eine verbesserte Koordinierung der Maßnahmen der Länder möglich . Dies kann auch ggf. eine Länder übergreifende Managementplanung umfassen , sofern mehrere Länder einen entsprechenden Plan aufstellen und umsetzen wollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4102 Die Mitglieder der Kormoran-AG erkennen und stellen fest, dass die AG der Versachlichung dient. Der durch den Beschluss der AMK initiierte Entwicklungs-, Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess der Kormoran-AG ist nach Auffassung der Mitglieder der AG zu begrüßen und als konstruktiv zu bewerten. Besprochen wurde, dass der Kormoran in vielen Aquakulturbetrieben und insbesondere in Teichwirtschaften erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichtet und dass nach einer langen Phase mit einem Anstieg der Kormoranbestände sich der Brutbestand in den letzten Jahren in vielen Regionen Europas nicht mehr weiter erhöht oder sogar abgenommen hat. Die AG überprüfte und aktualisierte die für die AMK am 27. Oktober 2011 vorgelegte Analyse und Bewertung zu den in Deutschland vorgenommenen Bestandsmanagementmaßnahmen für den Kormoran. Untersuchungen über den Einfluss von Kormoranen auf Fischbestände in Deutschland, insbesondere auf Leitarten der Forellen- und Äschenregion, wurden zusammengestellt und Kriterien entwickelt und abgestimmt, anhand derer eine Überprüfung der Plausibilität der zusammengestellten Untersuchungen erfolgen soll. Eine Liste der den Kormoran betreffenden Urteile der letzten Jahre wurde erstellt und soll laufend aktualisiert werden, um den Verwaltungen der Länder Handhabe für weitere Maßnahmen zu geben. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat ein Papier zur Zulässigkeit von Abwehrmaßnahmen in NATURA 2000-Gebieten erarbeitet, das Grundlage der Diskussionen in der AG war. Darüber hinaus hat die AG einen Abgleich zwischen der Musterverordnung des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 1996 und den aktuellen Verordnungen der Länder vorgenommen. Das Leitliniendokument der Europäischen Kommission zu den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie „Great cormorant – Applying derogations under Article 9 of the Birds Directive 2009/147/EC“ (http://ec. europa.eu/environment/nature/pdf/guidance_cormorants.pdf) wurde insgesamt seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene mitgetragen. Die Arbeitsgruppe hat sich ferner mit den Bedingungen für ein Kormoranmanagement in Vogelschutzgebieten und dazu notwendiger Forschung befasst. Es wurde ein Überblick über den Umgang anderer Mitgliedstaaten mit dem Kormoran gegeben. Ein Land stellte erste Erfahrungen aus der Arbeit von Kormoranbeauftragten vor und hat der AG dazu Berichte zur Verfügung gestellt. Zudem wurden ausnationalen und internationalen Fachveröffentlichungen bekannte Kormoranmanagementmodelle vorgestellt. Die AMK hat sich am 18. März 2015 dafür ausgesprochen, die Bund-Länder-AG zum nationalen Kormoran-Management fortzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333