Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4104 19. Wahlperiode 31.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3801 – Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität in Deutschland 2017/2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit ihrer Kleinen Anfrage vom 24. Juli 2017 hat die fragestellende Fraktion zuletzt das Thema italienische organisierte Kriminalität (IOK) in Deutschland angesprochen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13198). Das am 1. August 2018 veröffentlichte Bundeslagebild organisierte Kriminalität zeigt außerdem, dass sich die Anzahl der Verfahren und das Bedrohungspotenzial der organisierten Kriminalität (OK) weiterhin auf einem hohen Niveau befinden (Bundeskriminalamt – BKA, Bundeslagebild 2017, Organisierte Kriminalität). Demnach haben die klassischen Kriminalitätsschwerpunkte der OK (IOK, russisch-eurasische organisierte Kriminalität sowie die Rockerkriminalität) weiterhin eine hohe Bedeutung. Die fragestellende Fraktion nimmt die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13320 daher zum Anlass, noch einmal bei der Bundesregierung nachzufragen. Vor allem die Ausbreitung der ’Ndrangheta wird seit längerem als ein großes Problem gesehen (Nicola Gratteri: „Für Mafiosi ist die Grenze kein Problem“, Zeit-Online, 21. Juli 2017), denn die ’Ndrangheta steht im Verdacht, den Großteil des Kokainhandels nach und innerhalb Europas zu verantworten. Diese besondere Stellung soll die kriminelle Organisation inzwischen zur mächtigsten Mafia-Organisation in Europa gemacht haben („Die ’Ndrangheta ist unter uns“, ZEIT ONLINE, 3. März 2018). Dabei werden nach Schätzungen Umsätze von jährlich 50 Mrd. Euro erzielt, die weltweit reinvestiert und „gewaschen“ werden („Die einflussreichste Mafia weltweit“, Neue Zürcher Zeitung, 2. März 2018). Nicht zuletzt jüngste Polizeiaktionen zeigen, dass frühere Warnungen der italienischen Sicherheitsbehörden gerechtfertigt waren: So sorgte im Frühjahr 2018 die koordinierte Polizeioperation „Styx“ gegen die ’Ndrangheta für Aufmerksamkeit, bei der rund 170 Personen in Italien und Deutschland verhaftet und insgesamt rund 50 Mio. Euro beschlagnahmt wurden . In Deutschland wurden elf Personen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen festgenommen. Den Beschuldigten wird Erpressung und Geldwäsche vorgeworfen. Sie sollen Gastronomen unter Gewaltandrohung dazu gezwungen haben Lebensmittel und Wein aus Kalabrien in minderwertiger Qualität und zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode überhöhten Preisen abzunehmen („Razzia bei den Weißkragen der Mafia“, Süddeutsche Zeitung, 9. Januar 2018). Ein weiterer Fahndungserfolg gelang dem BKA bereits im Juni 2017, als ein hochrangiges Mitglied der Cosa Nostra in Köln verhaftet werden konnte („Organisiertes Verbrechen im Rheinland – Köln ist eine Mafia-Hochburg“, Kölner Stadt-Anzeiger, 17. Mai 2018). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die letzte umfangreiche Berichterstattung der Bundesregierung zu der Thematik der sog. Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) erfolgte durch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13198). Auf diese Antwort der Bundesregierung wird in einigen nun aktuell aufgeworfenen Fragestellungen Bezug genommen. 1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der OK und insbesondere der IOK in Deutschland in den Jahren 2017 und 2018 seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 zu? Das Schadens- und Bedrohungspotential der OK befindet sich in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes OK 2017 zeigen, dass Täter der IOK weiterhin auch in Deutschland aktiv sind. Von einem Dunkelfeld in diesem Bereich ist auszugehen, da sich die Täter an gesellschaftliche und technologische Veränderungen anpassen, um ihr Entdeckungsrisiko zu verringern. 2. In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von welcher der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Vermögensabschöpfungsregelungen Gebrauch gemacht, und wie viele Fälle von Vermögensabschöpfungen gab es seit dem insgesamt (bitte soweit möglich nach Zuordnung zu IOK und anderen Gruppen und der Art der Vermögensgegenstände aufschlüsseln)? Eine justizielle Statistik über Vermögensabschöpfungen besteht weder auf Landes -, noch auf Bundesebene. Im Bundeskriminalamt wird die polizeiliche „Statistik Vermögenssicherung“ geführt, aus der hervorgeht, welche vorläufigen Vermögenssicherungen durch die Polizeien von Bund und Ländern erfolgen. Diese Statistik trifft keine Aussage darüber, welche Vermögen nach Entscheidung der Justiz tatsächlich abgeschöpft werden. Im Jahre 2017 wurden ausweislich der „Statistik Vermögenssicherung“ für das Jahr 2017 in insgesamt 11 977 Ermittlungsverfahren mit 13 313 Schuldnern Maßnahmen durchgeführt, bei denen bundesweit 497 Mio. Euro (Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016 417 Mio. Euro) vorläufig gesichert werden konnten. Auf eine getrennte Darstellung nach altem und neuem Recht wurde in der „Statistik Vermögenssicherung für das Jahr 2017 verzichtet, da dies insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der unterschiedlichen in den Ländern/bei den Institutionen genutzten Datenbanken mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden gewesen wäre. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4104 3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Geldwäscherisiko im Immobiliensektor durch die IOK besonders hoch ist, und welche Gründe sieht sie dafür? Der Immobiliensektor ist eine Form der Geldanlage. Daher ist dieser Sektor auch für Personen, die der IOK zugerechnet werden, interessant. Näheren Aufschluss gibt die Fachstudie „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ des BKA (abrufbar auf der Homepage des BKA). 4. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Städte in Deutschland durch Geldwäsche im Immobiliensektor durch die IOK besonders betroffen sind (bitte falls möglich nach Stadt und geschätzten Geldwäschevolumina auflisten)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Welche Bedeutung hat die IOK bzw. Mafiakriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Europa? Die IOK hat in weiteren europäischen Ländern Aktivitäten entfaltet. Wie die Bedeutung der IOK in den jeweiligen europäischen Nachbarländern eingestuft wird, kann von der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Die europäischen Sicherheitsbehörden tragen unter Einbeziehung von Europol und bilateralen Zusammenarbeitsformen dem Umstand Rechnung, dass die IOK über Landesgrenzen hinaus aktiv ist. 6. Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen zwischen Gruppierungen der OK und insbesondere der IOK zu islamistischen Gruppen oder Personen, die dem islamistisch-djihadistischen Spektrum zuzuordnen sind, bekannt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Es liegen Informationen vor, dass Terror-Strukturen (TE-Strukturen) sich in Einzelfällen besondere Expertise von OK-Gruppierungen beschaffen („crime as a service“). Dies kann sich z. B. auf Dokumentenfälschung oder Geldwäschestrukturen beziehen . 7. Auf welche Kriminalitätsfelder beziehen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Verbindungen, und in welchem Umfang? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche Kooperationen der Sicherheitsbehörden gibt es im Bereich Staatsschutz und OK bzw. IOK? Es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den beteiligten Fachabteilungen des Bundeskriminalamts sowie ggf. anlassbezogen mit weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Aktivitäten von IOK-Gruppierungen in Deutschland? Ausweislich des Bundeslagebildes OK aus dem Jahr 2017 wurden insgesamt 14 OK-Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder von Mafiagruppierungen geführt . Aus diesen Ermittlungsverfahren liegt die Erkenntnis vor, dass die Aktivitäten der IOK Gruppierungen in den Deliktsfeldern Rauschgifthandel, Eigentumskriminalität , Geldwäsche und Gewaltkriminalität liegen. 10. Wie viele Mitglieder werden den Gruppierungen der IOK in Deutschland derzeit zugerechnet? Nach derzeitigen Erkenntnissen werden 585 Personen als mutmaßliche Mitglieder Gruppierungen der IOK zugerechnet. 11. Wann wird eine Person einer Gruppierung der IOK als Mitglied zugerechnet, und aufgrund welcher Erkenntnisse? Die Einschätzung erfolgt jeweils auf Basis der vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse zu einer Person. Ein sicheres Kriterium ist, wenn die Person in Italien wegen Zugehörigkeit zu einer Organisation nach Art der Mafia (§ 16 des italienischen Strafgesetzbuchs) verurteilt worden ist. 12. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass durch sogenannte Taufen auch neue Mitglieder in Deutschland in Gruppierungen der IOK aufgenommen und neue Gruppen gegründet werden? Die ’Ndrangheta, als eine Gruppierung nach Art der Mafia, hält nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes an alten Traditionen fest. Basierend auf Auswerteerkenntnissen und Ermittlungen gegen diese Gruppierung, zurückgehend bis in die 90er Jahre, ist davon auszugehen, dass Aufnahmerituale [„Taufen“] auch in Deutschland durchgeführt werden. Andere Gruppierungen der IOK halten nicht derart an Traditionen fest bzw. waren nie so traditionsbewusst. 13. Liegen der Bundesregierung aktuelle Schätzungen der durch die IOK in Deutschland erzielten Umsätzen vor, und wenn ja, auf welche Summen belaufen sich diese (bitte auch das Datum der jeweiligen Schätzung angeben)? Angaben zu Umsätzen durch die IOK in Deutschland werden im Rahmen der Datenerhebung für das Bundeslagebild OK nicht erhoben. Eine Schätzung zur Gesamtheit der Umsätze durch die IOK in Deutschland ist aufgrund fehlender Parameter nicht möglich. 14. Inwiefern sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 Fälle von Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft durch Mitglieder der IOK in Deutschland bekannt geworden? Dazu liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4104 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Gruppen der IOK Einfluss auf die Wahlen von einzelnen Abgeordneten in Deutschland genommen haben könnten („Die Mafia lässt wählen – nicht nur in Italien“, Welt.de, 5. April 2018)? Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Fälle von Bestechlichkeit und Bestechung in Deutschland im Zusammenhang mit der IOK sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 bekannt geworden? a) In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen eingeleitet worden? b) In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung Anklage erhoben worden? c) In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verurteilung erfolgt? Dazu liegen keine neuen Erkenntnisse vor. 17. Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle von Fördermittel- oder Subventionsbetrug in Deutschland durch Gruppierungen der IOK in den letzten zehn Jahren bekannt geworden? a) In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen eingeleitet worden? b) In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung Anklage erhoben worden? c) In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verurteilung erfolgt? Dazu liegen keine neuen Erkenntnisse vor. 18. Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler werden im Bereich IOK aktuell bei Bundesbehörden eingesetzt (bitte nach Behörde aufschlüsseln)? Die Bundespolizei setzt aktuell keine Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich IOK ein. Der Einsatz von Ermittlerinnen und Ermittlern im Bereich der IOK im Bundeskriminalamt und beim Zollfahndungsdienst erfolgt grundsätzlich lage- und einsatzabhängig . Eine feste Zahl kann nicht genannt werden. 19. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung deutschitalienische Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams) zum Komplex IOK seit 2016 eingerichtet, und wie viele Spiegelverfahren wurden seitdem gemeinsam durchgeführt? Seit 2016 sind sechs Gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) mit italienischer und deutscher Beteiligung abgeschlossen worden, zwei weitere befinden sich aktuell in der Gründungsphase. Inhaltlich beziehen sich alle diese Ermittlungsgruppen auf grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Zu der Anzahl von Spiegelverfahren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der IOK zugerechnet werden und anderen OK-Gruppierungen seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 gewonnen? Dazu liegen keine neuen Erkenntnisse vor. 21. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von illegaler Abfallentsorgung durch IOK-Gruppierungen aus Deutschland? Diesbezüglich sind dem Bundeskriminalamt seit der letzten Berichterstattung keine Fälle zur Kenntnis gelangt. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/534 verwiesen, welche eine ähnliche Fragestellung hatte. 22. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Zusammenhang mit den „Rekordbeschlagnahmungen“ von Kokain im Jahr 2017 Verbindungen zu Gruppen der IOK festgestellt wurden („So viel Kokain beschlagnahmt wie nie zuvor“, SPIEGEL ONLINE, 27. Dezember 2017)? In Zusammenhang mit den Sicherstellungen von Großmengen an Kokain in Deutschland im Jahr 2017 liegen der Bundesregierung keine konkreten Hinweise auf Verbindungen zur IOK vor. 23. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Camorra (vgl. BKA, Bundeslagebild 2017, Organisierte Kriminalität, S. 22) derzeit in Deutschland? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Camorra seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 in Deutschland? Die Bundesregierung hat seit ihrer letzten Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13198 Informationen zu weiteren mutmaßlichen Aktivitäten der Camorra erlangt, die sich auf die bereits mitgeteilten Aktivitätsfelder im Bereich der Rauschgift-, Gewalt-, Betrugs-, Eigentums- und Fälschungskriminalität beziehen. b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Camorra nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 entwickelt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13198 vom August 2017 hat sich die Zahl geringfügig geändert. Zuletzt (2017) belief sich die Zahl der in Deutschland wohnhaften oder dauerhaft aufhältigen mutmaßlichen Mitglieder der Camorra auf 87, die 31 Gruppierungen zugerechnet wurden. Aktuell wird von 94 Mitgliedern ausgegangen. Schwerpunkte bilden dabei die Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4104 c) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Deutschland erlassen , und in wie vielen Fällen liegen aktuell nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Mitglieder der Camorra vor? Hierzu liegen der Bundesregierung weiterhin keine Statistiken vor. d) In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen zur Camorra in Deutschland seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320? Die Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13198 bezog sich auf die Daten aus dem Bundeslagebild OK 2016. Bezüglich der Meldungen für das Bundeslagebild OK 2017 wurde eine neue OK-Gruppierung gemeldet, welche mutmaßlich Verbindungen zur Camorra unterhält. e) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die Camorra? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . f) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kapitalmarktinvestitionen durch die Camorra in Deutschland? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Investitionen in Immobilien , Grundeigentum und landwirtschaftliche Flächen in Deutschland durch die Camorra (insbesondere zum Zwecke der Geldwäsche)? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . h) Welche Verbindungen der Camorra zur Cosa Nostra, der ’Ndrangheta oder apulischen IOK-Gruppierungen in Deutschland sind der Bundesregierung aktuell bekannt (bitte nach Organisation aufschlüsseln)? Aus den Zulieferungen zum Bundeslagebild OK 2017 ergeben sich in den zwei OK-Ermittlungsverfahren, die gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra geführt wurden, lediglich Verbindungen zwischen mutmaßlichen Mitgliedern von zwei verschiedenen Camorra Familien. Kontakte zu anderen Gruppierungen nach Art der Mafia wurden nicht festgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der Camorra zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 bekannt geworden? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . j) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Geldwäschetätigkeiten der Camorra in Deutschland, und gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU), die der Camorra zugerechnet wurden? Im Berichtsjahr 2017 wurden im Rahmen eines OK-Ermittlungsverfahrens gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra auch Ermittlungen nach § 261 StGB geführt . Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes wurde keines der im Jahr 2017 gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra geführten OK-Ermittlungsverfahren aufgrund einer Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz eingeleitet. Seit Arbeitsaufnahme der in der Generalzolldirektion neu eingerichteten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) am 26. Juni 2017 sind dort nach deren Angabe bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 Geldwäscheverdachtsmeldungen im Sinne der Fragestellung eingegangen; gesicherte Erkenntnisse über einen tatsächlichen Zusammenhang zur Camorra liegen dort jedoch nicht vor. k) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte der Camorra in Deutschland seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Im Berichtsjahr 2017 wurden laut Zulieferung für das Bundeslagebild OK Vermögenswerte in Höhe von rund 15 000 Euro bei mutmaßlichen Mitgliedern der Camorra in Deutschland in einem OK-Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg vorläufig gesichert. l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Netzwerke sowie Transportmittel und -wege, die die Camorra zur Verbringung illegaler Güter (z. B. Drogen) zwischen Deutschland und Italien bzw. anderen Staaten nutzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. m) Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich des illegalen Handels mit Drogen (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in Deutschland ein? Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes sind Personen, die der Camorra zugerechnet werden, in Einzelfällen Gegenstand von Rauschgiftermittlungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4104 n) Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich des illegalen Handels mit gefälschten Dokumenten und insbesondere Ausweisdokumenten nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird nicht davon ausgegangen, dass die Camorra in den benannten Deliktsfeldern eine bedeutsame Rolle spielt. o) Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich der Produktpiraterie und insbesondere dem Handel mit gefälschter Markenkleidung nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird nicht davon ausgegangen, dass die Camorra in den benannten Deliktsfeldern eine bedeutsame Rolle spielt. p) Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich des illegalen Waffenhandels nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird nicht davon ausgegangen, dass die Camorra in dem benannten Deliktsfeld eine bedeutsame Rolle spielt. 24. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Cosa Nostra (vgl. BKA, Bundeslagebild 2017, Organisierte Kriminalität, S. 22) derzeit in Deutschland? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Cosa Nostra seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 in Deutschland gewonnen? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. b) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Stidda, die sich von der Cosa Nostra abgespaltenen hat, und wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden dieser in Deutschland derzeit zugerechnet? Aktuell geht das Bundeskriminalamt von 34 mutmaßlichen Mitgliedern der Stidda aus, die sich dauerhaft in der Bundesrepublik aufhalten. Diese teilen sich auf sechs Gruppierungen mit Schwerpunkt Baden-Württemberg und Niedersachsen auf. Aktivitätsfelder sind Betäubungsmittel- und Waffenkriminalität sowie Rohheitsdelikte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Cosa Nostra nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Aktuell geht das Bundeskriminalamt von 89 mutmaßlichen Mitgliedern der Cosa Nostra aus, die sich dauerhaft in der Bundesrepublik aufhalten. Diese werden 22 Gruppierungen zugerechnet. Zu 19 Personen liegt keine weitere Gruppenzurechnung vor. Die Differenz zur vorherigen Berichterstattung (2017 124 Personen ) lässt sich dadurch erklären, dass nicht in Cosa Nostra und Stidda unterschieden wurde. Schwerpunkte sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg und Bayern. d) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland erlassen und liegen aktuell nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Mitglieder der Cosa Nostra vor? Hierzu liegen der Bundesregierung weiterhin keine Statistiken vor. e) In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen zur Cosa Nostra in Deutschland seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320? Bezüglich der Meldungen für das Bundeslagebild OK 2017 wurde eine neue Gruppierung gemeldet, welche mutmaßliche Verbindungen zur Cosa Nostra unterhält . f) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die Cosa Nostra? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . g) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kapitalmarktinvestitionen in Deutschland durch die Cosa Nostra? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . h) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Investitionen in Immobilien, Grundeigentum und landwirtschaftliche Flächen in Deutschland durch die Cosa Nostra (insbesondere zum Zwecke der Geldwäsche )? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4104 i) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der Cosa Nostra zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 bekannt geworden? Es liegen keine Informationen vor, die über die letzte Berichterstattung hinausgehen . j) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten der Cosa Nostra in Deutschland, und gab es Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU im Zusammenhang zur Cosa Nostra? Im Berichtsjahr 2017 wurden im Rahmen eines OK-Ermittlungsverfahrens gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra auch Ermittlungen nach § 261 StGB geführt. Erkenntnisse bezüglich Geldwäscheverdachtsmeldungen gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra liegen laut Meldung für das Bundeslagebild OK 2017 in einem OK-Ermittlungsverfahren vor. In diesem Ermittlungsverfahren lagen drei Verdachtsmeldungen gemäß § 11 Absatz 1 GwG a. F. vor. Seit Arbeitsaufnahme der in der Generalzolldirektion neu eingerichteten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) am 26. Juni 2017 ist dort nach deren Angabe bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 eine Geldwäscheverdachtsmeldung im Sinne der Fragestellung eingegangen; gesicherte Erkenntnisse über einen tatsächlichen Zusammenhang zur Cosa Nostra liegen dort jedoch nicht vor. k) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte der Cosa Nostra in Deutschland seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Im Berichtsjahr 2017 wurden laut Zulieferung für das Bundeslagebild OK Vermögenswerte in Höhe von rund 455 000 Euro bei mutmaßlichen Mitgliedern der Cosa Nostra in Deutschland in einem OK-Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg vorläufig gesichert. l) Welche Rolle nimmt die Cosa Nostra im Bereich des illegalen Handels mit Drogen (insbesondere Kokain) derzeit nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Die Cosa Nostra nimmt im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität eine wichtige Rolle ein. m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Netzwerke sowie Transportmittel und -wege, die die Cosa Nostra zur Verschiebung illegaler Güter (z. B. Drogen) zwischen Deutschland und Italien bzw. anderen Staaten nutzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode n) Welche Rolle nimmt die Cosa Nostra nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der „organisierten Schwarzarbeit“ (Sozialabrechnungsbetrug) im Baugewerbe ein? Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird nicht davon ausgegangen, dass die Cosa Nostra in dem benannten Deliktsfeld eine bedeutsame Rolle spielt. In Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden keine Verbindungen zur italienischen Mafiakriminalität festgestellt. 25. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung ’Ndrangheta (vgl. BKA, Bundeslagebild 2017, Organisierte Kriminalität, S. 22) derzeit in Deutschland? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der ’Ndrangheta seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 in Deutschland? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. b) Wie viele Gruppierungen (sog. Locale) und Mitglieder werden der ’Ndrangheta aktuell in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Aktuell geht das Bundeskriminalamt von 344 mutmaßlichen Mitgliedern der ’Ndrangheta aus, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Schwerpunkte sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen . Weiterhin wird auf die vorangegangene Berichterstattung verwiesen, zu der sich keine weiteren Änderungen ergeben haben. c) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland erlassen und liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Mitglieder der ’Ndrangheta vor? Hierzu liegen der Bundesregierung weiterhin keine Statistiken vor. d) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die ’Ndrangheta? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kapitalmarktinvestitionen in Deutschland durch die ’Ndrangheta? Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4104 f) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Investitionen in Immobilien, Grundeigentum und landwirtschaftliche Flächen in Deutschland durch die ’Ndrangheta (insbesondere zum Zwecke der Geldwäsche )? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. g) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der ’Ndrangheta zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 bekannt geworden? Diesbezüglich haben sich keine Änderungen zu der vorherigen Berichterstattung ergeben. h) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten der ’Ndrangheta in Deutschland, und gab es Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU im Zusammenhang zur ’Ndrangheta? Im Berichtsjahr 2017 wurden im Rahmen von sechs OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der `Ndrangheta auch Ermittlungen nach § 261 StGB geführt. Erkenntnisse bezüglich Geldwäscheverdachtsmeldungen gegen mutmaßliche Mitglieder der ` Ndrangheta liegen in drei OK-Ermittlungsverfahren vor. In diesen Ermittlungsverfahren lag je eine Verdachtsmeldung gemäß § 11 Absatz 1 GwG a. F. vor. Seit Arbeitsaufnahme der in der Generalzolldirektion neu eingerichteten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) am 26. Juni 2017 sind dort nach deren Angabe bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 Geldwäscheverdachtsmeldungen im Sinne der Fragestellung eingegangen; gesicherte Erkenntnisse über einen tatsächlichen Zusammenhang zur ` Ndrangheta liegen dort jedoch nicht vor. i) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte der ’Ndrangheta in Deutschland seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. j) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Netzwerke sowie Transportmittel und -wege, die die ’Ndrangheta zur Verschiebung illegaler Güter (z. B. Drogen) zwischen Deutschland und Italien bzw. anderen Staaten nutzt? Nach hier vorliegenden Erkenntnissen werden anlassbezogen verschiedene Kooperationsformen bzw. -partner gesucht. Es werden Drogenkuriere festgestellt, die häufig albanischer Herkunft sind, wobei Drogen in professionell eingebauten Rauschgiftverstecken in KFZ transportiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode k) Welche Rolle nimmt die ’Ndrangheta im Bereich des illegalen Handels mit Drogen (insbesondere Kokain) derzeit nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Im Bereich des Handels mit Betäubungsmitteln nimmt die ’Ndrangheta im Vergleich zu den übrigen Gruppierungen der IOK eine führende Rolle ein. l) Welche Rolle nimmt die ’Ndrangheta im Bereich des Umsatzsteuerbetruges nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in Deutschland ein? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Nach Artikel 108 Grundgesetz sind für den Steuervollzug und die Strafverfolgung die Länder zuständig . m) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel mit Lebensmitteln, die unter Druck durch die ’Ndrangheta an Gastronomen in Deutschland abgesetzt werden? Aus verschiedenen OK-Ermittlungsverfahren, die gegen Angehörige der ’Ndrangheta geführt wurden, ist bekannt, dass es im Bereich des Gastronomiegewerbes zu Zwangsabnahmen von Lebensmitteln italienischer Herkunft kommt. 26. Welche Bedeutung haben apulische Mafiavereinigungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? Es liegen gegenüber der letzten Berichterstattung keine weitergehenden Erkenntnisse vor. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der apulischen OK seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 in Deutschland? Es liegen gegenüber der letzten Berichterstattung keine weitergehenden Erkenntnisse vor. b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der apulischen OK nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Es liegen gegenüber der letzten Berichterstattung keine weitergehenden Erkenntnisse vor. c) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 gegen Mitglieder der apulischen OK in Deutschland (bitte nach Straftatbeständen, Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Seit der letzten Berichterstattung gab es nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes kein neues OK-Ermittlungsverfahren gegen die apulische OK. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4104 d) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren wurden seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 nach Kenntnis der Bundesregierung Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der apulischen OK in Deutschland erlassen und liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Mitglieder der apulischen OK vor? Hierzu liegen der Bundesregierung weiterhin keine Statistiken vor. e) In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 Hinweise auf Verbindungen zur apulischen OK in Deutschland ? In keinem Verfahren. f) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die apulische OK? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. g) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kapitalmarktinvestitionen in Deutschland durch die apulische OK? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. h) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Investitionen in Immobilien, Grundeigentum und landwirtschaftliche Flächen in Deutschland durch die Gruppen der apulischen OK (insbesondere zum Zwecke der Geldwäsche)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. i) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der apulischen OK zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 bekannt geworden? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. j) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten der apulischen OK in Deutschland, und gab es Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU im Zusammenhang zur apulischen OK? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse; Geldwäscheverdachtsmeldungen im Sinne der Fragestellung liegen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach deren Angabe nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4104 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode k) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte von Gruppierungen der apulischen OK in Deutschland seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13320 beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. l) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Netzwerke sowie Transportmittel und -wege, die die apulische IOK zur Verschiebung illegaler Güter (z. B. Drogen) zwischen Deutschland und Italien bzw. anderen Staaten nutzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. m) Welche Rolle nimmt die apulische IOK im Bereich des illegalen Handels mit Drogen (insbesondere Kokain) derzeit nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird nicht davon ausgegangen, dass die apulische OK in dem benannten Deliktsfeld eine bedeutsame Rolle spielt. Dem Zoll liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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