Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4121 19. Wahlperiode 31.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3797 – Freihandelsabkommen mit Vietnam V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vietnam hat in den vergangenen Jahren eine wichtige Position im weltweiten Handel eingenommen. Für internationale Unternehmen hat es sich zu einer hochinteressanten Alternative zu anderen Niedriglohnländern entwickelt. Gerade im Bereich der Fertigung von Bekleidung und Elektronik gab es in Vietnam enorme Zuwächse. Die Europäische Union ist einer der wichtigsten Handelspartner Vietnams. Innerhalb der EU fällt diese Rolle Deutschland zu. Am 2. Dezember 2015 gaben die Europäische Kommission und die vietnamesische Regierung den Abschluss der Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen bekannt, das bisher ehrgeizigste Freihandelsabkommen der EU mit einem Entwicklungsland. Im Februar 2016 wurde der finale Text veröffentlicht . Neben Handelserleichterungen enthält das Abkommen auch ein Nachhaltigkeitskapitel mit umfassenden Vorgaben insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts . Vorgesehen ist die Umsetzung von ILO-Konventionen (ILO = International Labour Organization), etwa der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen. Aufgrund der Befassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Mitspracherechten nationaler Parlamente bei Freihandelsabkommen wurde die Ratifizierung des Abkommen zunächst aufgeschoben. Während die Freihandelsabkommen mit Singapur und Japan nach dem EuGH-Gutachten vom 16. Mai 2017 zügig angepasst und am 18. April 2018 dem Europäischen Rat vorgelegt wurden, verkündete die Europäische Kommission am 25. Juni 2018 zunächst lediglich den Abschluss der Rechtsprüfung des EU-Vietnam-Freihandelsabkommens . Darüber hinaus sendete die Europäische Handelskommissarin Cecilia Malmström bereits am 15. Januar 2018 einen Brief an die vietnamesische Regierung, in dem sie konkrete Fortschritte bei der Umsetzung der im Abkommen – oder den ILO-Konventionen, auf die das Abkommen verweist – eine umfassende Arbeitsrechtsreform sowie Verbesserungen im Bereich der Fischerei forderte – zwei Jahre nach Abschluss der Verhandlungen. Währenddessen wurde das Freihandelsabkommen Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP) am 23. März 2018 von elf Staaten des Pazifikraums einschließlich Kanada, Australien, Neuseeland und Vietnam unterzeichnet, nachdem sich die USA 2017 aus den Verhandlungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4121 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zurückgezogen hatten. Zwar fiel durch den Rückzug der USA die Nebenvereinbarung zwischen USA und Vietnam zur verbindlichen Umsetzung der ILO- Konventionen und anderer Standards in vietnamesisches Recht weg. Allerdings enthält das CPTPP weiterhin ähnlich strenge Nachhaltigkeitsvorgaben wie das verhandelte EU-Vietnam-Freihandelsabkommen. Da im Mai 2019 die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden, bleibt nur noch wenig Zeit für die Ratifizierung des Freihandelsabkommens der EU mit Vietnam. Sollte dies nicht gelingen, könnte sich mit der Neukonstituierung des Parlamentes und der Europäischen Kommission das weitere Verfahren bis in das Jahr 2020 verzögern. Im selben Jahr steht auch die Neubewertung Vietnams im Rahmen des Allgemeinen Zollpräferenzsystems der Europäischen Union (APS) an. Da Vietnam in den vergangenen Jahren Fortschritte in seiner Entwicklung gemacht hat, könnte diese Neubewertung unter Umständen Vietnam den erleichterten Zugang zum EU-Markt kosten, den die EU vietnamesischen Exporteuren bisher einseitig aus entwicklungspolitischer Erwägung gestattet. Damit vietnamesische Exporteure ununterbrochen zollfreien Zugang zum EU- Markt haben, sollte die Anwendung des EU-Vietnam-Freihandelsabkommen bis dahin begonnen haben. Gleichzeitig werden der freie Handel und das internationale Handelsregelwerk durch wachsenden Protektionismus einzelner Regierungen in Frage gestellt. Zudem wird die Zuverlässigkeit internationaler Abkommen und Vereinbarungen durch einseitige Vertragskündigungen durch einige Regierungen zunehmend untergraben. Gerade die EU, die auf Freihandel und Multilateralismus aufbaut, ist jetzt als zuverlässiger Handelspartner gefragt. In diesem Sinne sollte sich die EU verstärkt für freien Handel als entwicklungspolitisches Instrument für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand einsetzen. 1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung, insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Tendenz zum Protektionismus im globalen Handel, dem Abkommen der EU mit einem Entwicklungsland wie Vietnam ein? 2. Welche Chance sieht die Bundesregierung in dem Freihandelsabkommen mit Vietnam, als Modell für Abkommen mit anderen Ländern der Region – oder als Zwischenschritt hin zu einem späteren interregionalen EU-ASEAN- Freihandelsabkommen – zu dienen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung räumt dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam sowie dem separaten Investitionsschutzabkommen einen hohen Stellenwert ein. Die Abkommen sind umfassend und von hohem Ambitionsniveau. Sie senden daher ein wichtiges Signal in die wachstumsstarke ASEAN-Region und haben damit eine bedeutende Vorbildfunktion für weitere Freihandelsabkommen. Zugleich sind die Abkommen ein Zeichen gegen den zunehmenden Protektionismus und stärken den regelbasierten Freihandel mit Vietnam, das sich in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Handelspartner in der Region entwickelt hat. 3. Wie schätzt die Bundesregierung den Verhandlungsstand des EU-Vietnam- Freihandelsabkommens ein? Die Verhandlungen zum EU-Vietnam-Freihandelsabkommen sind abgeschlossen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4121 4. Woran liegt es nach Einschätzung der Bundesregierung, dass die Übersendung des Abkommens an den Europäischen Rat bisher nicht erfolgt ist? a) Hat die Bundesregierung Informationen über das weitere geplante Vorgehen der Europäischen Kommission? Wenn ja, welche? b) Plant die Europäische Kommission, das EU-Vietnam-Freihandelsabkommen aufzuteilen in ein EU-only Handelsabkommen und in ein gemischtes Investitionsschutzabkommen, wie die Europäische Kommission es bei den Abkommen mit Singapur und Japan aufgrund des EuGH-Gutachtens vom 16. Mai 2017 getan hat? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 4b zusammen beantwortet : Auch das EU-Vietnam Freihandelsabkommen wurde entsprechend der sogenannten neuen Architektur aufgrund des EuGH-Gutachtens vom 16. Mai 2017 in einen EU-only Handelsteil und ein gemischtes Investitionsschutzabkommen aufgeteilt. Die Aufteilung in zwei separate Abkommen wurde im Sommer 2018 abgeschlossen . Derzeit übersetzt die KOM die Abkommen in die Amtssprachen der Union, angestrebt ist der Abschluss dieser Arbeiten im vierten Quartal 2018. Anschließend würden die Abkommenstexte dem Rat zugeleitet, nach dessen Billigung könnte die Unterzeichnung des Abkommens erfolgen. Ende des Jahres könnten dann das Europäische Parlament und der Rat der EU mit der Ratifikation des Abkommens befasst werden. 5. Wie schätzt die Bundesregierung den weiteren Zeitplan bis zum Inkrafttreten des Abkommens ein? Die Bundesregierung unterstützt diesen ambitionierten Zeitplan. 6. Welche weiteren Schritte unternimmt die Bundesregierung, um einen Abschluss der Ratifizierung noch vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments sicherzustellen? Die Bundesregierung setzt sich in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission für einen zeitnahen Abschluss der Ratifizierung der Abkommen ein. 7. Wie bewertet die Bundesregierung das Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens ? Die Bundesregierung bewertet das Nachhaltigkeitskapitel, darunter auch die vereinbarte aktive Einbeziehung unabhängiger Vertreter der europäischen und vietnamesischen Zivilgesellschaft, als für beide Seiten angemessen und vorteilhaft. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die zusätzlichen Bedingungen, die von der Europäischen Kommission an die vietnamesische Regierung gestellt wurden? Der Bundesregierung begrüßt die Bemühungen zur Vorlage eines Fahrplans zur Ratifizierung und Implementierung der drei ausstehenden ILO-Konventionen zu den Kernarbeitsnormen (Verbot von Zwangsarbeit, Tarifverhandlungen und vor allem Koalitionsfreiheit/Bildung freier Gewerkschaften). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4121 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Europäischen Kommission , zwei Jahre nach Abschluss der Verhandlungen weitere Forderungen an die vietnamesische Regierung zu stellen? In dem Nachhaltigkeitskapitel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam haben die Parteien die Bedeutung von multilateralen Arbeitsstandards und -abkommen bekräftigt. Sie haben zudem ihre Bemühungen bekräftigt, die ILO-Kernarbeitsnormen zu ratifizieren, soweit dies noch nicht geschehen ist. 10. Welchen Einfluss hatte der Rückzug der US-Regierung aus dem TPP-Abkommen und der damit verbundene Wegfall der Nebenvereinbarung zwischen den USA und Vietnam zur Implementierung der ILO-Konventionen auf das Abkommen der EU mit Vietnam? Nach Auffassung der Bundesregierung hatte der Rückzug der USA aus dem TPP keinen Einfluss auf das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam. 11. Welchen Einfluss kann das Freihandelsabkommen auf die Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards in Vietnam haben? Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam kann einen positiven Einfluss auf Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards in Vietnam haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333