Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4129 19. Wahlperiode 31.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3617 – Rüstungsexporte Deutschlands im ersten Halbjahr 2018 nach Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate, die Türkei und andere Länder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat während der großen Koalition von 2013 bis 2017 deutlich mehr Rüstungsgüter exportiert als zu Zeiten der schwarz-gelben Vorgängerregierung und den Anteil der Ausfuhren in Drittländer außerhalb von NATO und EU nahezu verdoppelt. Der Gesamtwert der tatsächlichen Ausfuhren im Vergleich zur schwarz-gelben Vorgängerregierung von 6,6 auf 8,6 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 19/1986). Laut Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2017 (Rüstungsexportbericht 2017) sank zwar das Volumen der Einzelgenehmigungen von 6,85 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 6,24 Mrd. Euro im vergangenen Jahr. Für Drittländer, die nicht der EU oder NATO angehören beziehungsweise diesen Ländern gleichgestellt sind, wurden jedoch 2017 Einzelgenehmigungen im Umfang von 3,8 Mrd. Euro erteilt, nach 3,67 Mrd. Euro im Jahr zuvor. Unter den zehn größten Waffenkunden sind fünf Drittländer, die in Spannungsgebieten liegen. An der Spitze ist mit 1,36 Mrd. Euro Algerien. Drei Länder sind aktiv am Krieg im Jemen beteiligt: Ägypten (708 Mio. Euro), Saudi-Arabien (254 Mio. Euro) und die Vereinigten Arabischen Emirate (213 Mio. Euro). Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte in Entwicklungsländer haben im Jahr 2017 erstmals seit 2008 die Milliardengrenze überschritten. Die Bundesregierung erteilte 2017 Einzelausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer in einer Gesamthöhe von rund 1,05 Mrd. Euro, der höchste Wert seit 2008 (Bundestagsdrucksache 19/913, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1). Das bedeutet eine annähernde Verdoppelung im Vergleich zum Jahr zuvor, als in diesem Zusammenhang Genehmigungen im Umfang von rund 582 Mio. Euro erteilt wurden. Das war zugleich die zweithöchste Summe in den vergangenen zehn Jahren (Rüstungsexportbericht 2017). Wenn auch das Gesamtvolumen der Einzelgenehmigungen aller Rüstungsgüter von 6,85 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 6,24 Mrd. Euro im Jahr 2017 gesunken ist, stiegt das Volumen der Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Kriegs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode waffen auf einen Gesamtwert von insgesamt 2,65 Mrd. Euro, also ca. 42,5 Prozent des Gesamtwertes aller Einzelgenehmigungen (2016: 1,88 Mrd. Euro bzw. 27,5 Prozent). Dabei sind die Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen für das Jahr 2017 in Drittländer auf 1,6 Mrd. Euro gestiegen (2016: 1,39 Mrd. Euro). Darunter in Länder wie Algerien (Platz 1: 901 Mio. Euro), Ägypten (Platz 2: 445 Mio. Euro) und Saudi-Arabien (Platz 3: 152 Mio. Euro). Einen Zuwachs gab es auch bei der tatsächlichen Ausfuhr von Kriegswaffen von 2,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,65 Mrd. Euro und erreichten damit seit 2007 den höchsten Stand (Rüstungsexportbericht 2017). Eigentlich hatten Union und SPD in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, keine Waffen mehr an Länder zu exportieren, die im Jemen-Konflikt aktiv sind. Trotzdem liefert Deutschland weiter kräftig Waffen in die Region. Demnach erlaubte die Bundesregierung im ersten Quartal Einzelausfuhrgenehmigungen an Saudi-Arabien im Wert von 161,8 Mio. Euro. Damit hat sich das Volumen für Saudi-Arabien innerhalb eines Jahres mehr als verdreifacht. Im gleichen Zeitraum 2017 wurden Rüstungsgenehmigungen im Wert von 48 Mio. Euro erteilt (www. tagesschau.de/inland/waffenexporte-saudi-arabien-105.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern “ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in den hier in den einzelnen Fragen aufgeführten Staaten sehr genau und berücksichtigt diese im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Bei der Bewertung der vorliegenden Zahlen und von Genehmigungswerten allgemein ist folgender Tatbestand von besonderer Bedeutung: Im Rüstungsexportbericht wird bereits darauf hingewiesen, dass die Summe der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraums allein kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Vielmehr sind die Art der Güter und der jeweilige Verwendungszweck bei der Bewertung zu berücksichtigen. Auch schwanken die Werte in den jeweiligen Berichtsperioden. Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2018 vor. Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen oder Fehlerkorrekturen noch verändern können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4129 Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen , Angaben zum Datum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen, widerrufenen Genehmigungen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen. Mangels gesonderter statistischer Erfassung basieren die Angaben auf die Fragen zu Genehmigungen von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern auf händischen Auswertungen. Die Genehmigungen können unterschiedlichste Formen von Technologie betreffen, z. B. auch in Form von technischen Zeichnungen für den Betrieb, Reparatur und Wartung. Die verschiedenen Formen von Technologie werden nicht systematisch erfasst. Schon aus dem Grund der mangelnden Vergleichbarkeit und den unterschiedlichen Formen der Technologieausfuhren können Stückzahlen in diesem Bereich nicht erfasst bzw. ausgewiesen werden. Für Fragen nach Sammelausfuhrgenehmigungen wird auf Folgendes hingewiesen : Sammelausfuhrgenehmigungen werden vornehmlich für Ausfuhrvorhaben im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern erteilt. Dabei geht es in erster Linie um die Produktionsphase eines Rüstungsgutes , in der Rüstungsgüter kooperationsbedingt im Rahmen der Fertigungsprozesse häufig ein- und ausgeführt werden. Außerdem werden Güterbewegungen im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten über Sammelausfuhrgenehmigungen abgewickelt. Sie können sowohl für vorübergehende als auch für endgültige Ausfuhren genutzt werden und ermöglichen beliebige Güterbewegungen innerhalb eines wertmäßigen Genehmigungsrahmens, der sich am voraussichtlichen Ausfuhrbedarf für die mehrfachen Güterbewegungen orientiert. Der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung wird als Höchstwert genehmigt. Der genehmigte Höchstwert wird unterschiedlich stark ausgenutzt und ist kein Maß für tatsächliche Güterbewegungen – auch deshalb nicht, weil Wiedereinfuhren rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Werte von Sammelausfuhrgenehmigungen mit Einzelausfuhrgenehmigungen oder tatsächlichen Ausfuhren gleichzusetzen beziehungsweise zu addieren, ist daher systematisch unzulässig. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich Sammelausfuhrgenehmigungen immer auf mehrere Empfängerländer beziehen. Daher ist eine wertmäßige Zuordnung der Genehmigungswerte zu Ländern oder Ländergruppen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Liegen der Bundesregierung inzwischen die endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für 2017 in die Länder Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei vor (Bundestagsdrucksache 19/1986, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 21)? Wenn ja, a) in welchem Wert erfolgten in 2017 insgesamt tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen, und b) wie verteilen sich die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen in 2017 auf diese Länder (bitte entsprechend der Länder auflisten)? Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Die Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Für das Jahr 2017 liegen dem Statistischen Bundesamt bislang keine endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen vor. 2. Welche Reexportgenehmigungen für welche Kriegswaffen wurden durch die Länder Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko , Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei 2017 gestellt, und welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Land, das Reexport beantragt hat, Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger auflisten)? Im Jahr 2017 wurden auf Antrag der genannten Länder keine Genehmigungen für den Reexport von Kriegswaffen erteilt. 3. Welche Reexportgenehmigungen für welche Kriegswaffen wurden durch die Länder Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko , Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei im ersten Halbjahr 2018 gestellt, und welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Land, das Reexport beantragt hat, Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL-Position, Stückzahl und Endempfänger auflisten)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden auf Antrag der genannten Länder keine Genehmigungen für den Reexport von Kriegswaffen erteilt. 4. In welchem Wert wurden Kriegswaffen im ersten Halbjahr 2018 an Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder unter Angabe der jeweiligen Zahlen für den Vorjahreszeitraum auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4129 5. In welchem Wert wurden a) Revolver und halbautomatische Pistolen, b) Gewehre und Karabiner, c) Maschinenpistolen, d) Sturmgewehre, e) leichte Maschinengewehre, f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer, g) rückstoßfreie Gewehre und h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme im ersten Halbjahr 2018 von Deutschland in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder mit Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? 6. Wie viele Scharfschützengewehre wurden im ersten Halbjahr 2018 von Deutschland in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar , Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder unter Angabe der Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten ; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? 7. In welchem Wert wurden Landfahrzeuge im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge sowie d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme im ersten Halbjahr 2018 in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien , Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien , die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder mit Typ bzw. Bezeichnung und exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Die Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Bislang liegen dem Statistischen Bundesamt keine Zahlen von Unternehmen für das erste Halbjahr 2018 vor. Für sonstige Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren nicht vor. 8. In welchem Wert wurden von der Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen für Soweit für die angefragten Länder in den jeweiligen Zeiträumen (erstes Halbjahr 2018 bzw. erstes Halbjahr 2017) Genehmigungen erteilt wurden, können die erbetenen Zahlen den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. a) Kriegswaffen und 1. Halbjahr 2017 1. Halbjahr 2018 Land Wert in Euro Wert in Euro Ägypten 112.579.511 - Algerien 901.159.780 19.950 Katar - 12.600.000 Oman 2.466.610 1.826.712 Saudi-Arabien 78.657.267 147.070.952 Tunesien - 238.245 Türkei 17.918.786 - Vereinigte Arabische Emirate 37.840.700 - Gesamt 1.150.622.654 161.755.859 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4129 b) sonstige Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2018 in welcher Höhe für die Länder Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (bitte entsprechend der Länder unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen und jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben )? 1.Halbjahr 2017 1.Halbjahr 2018 Land Wert in Euro Wert in Euro Ägypten 15.512.704 2.844.040 Algerien 124.491.170 642.713.606 Bahrain 9.157 - Irak 6.451.182 721.832 Jordanien 947.794 150.000 Katar 3.025.924 24.641.123 Kuwait 32.301.637 156.492 Marokko 7.786.836 - Mauretanien 89.505 96.269 Oman 3.288.819 18.657.894 Saudi-Arabien 20.383.215 14.803.721 Tunesien 55.913.737 1.381.268 Türkei 6.793.549 10.109.964 Vereinigte Arabische Emirate 160.357.847 21.400 Gesamt 437.353.076 716.297.609 9. Wie verteilen sich die im ersten Halbjahr 2018 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für Soweit für die angefragten Länder in den jeweiligen Zeiträumen (erstes Halbjahr 2018 bzw. erstes Halbjahr 2017) Genehmigungen erteilt wurden, können die erbetenen Zahlen für Einzelgenehmigungen den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. In den angefragten Zeiträumen wurden keine entsprechenden Sammelausfuhrgenehmigungen für den angefragten Länder- und Güterkreis erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Kriegswaffen und 1. Quartal 2017 2018 Land Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Ägypten 2 112.579.511 - - Algerien 2 797.168.524 1 19.950 Katar - - 1 12.600.000 Oman 3 1.576.610 - - Saudi-Arabien 2 38.330.216 2 147.070.952 Tunesien - - - - Türkei 1 17.918.786 - - Vereinigte Arabische Emirate 1 10.000.000 - - Gesamt 11 977.573.647 4 159.690.902 2. Quartal 2017 2018 Land Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Ägypten - - - - Algerien 2 103.991.256 - - Katar - - - - Oman 1 890.000 2 1.826.712 Saudi-Arabien 2 40.327.051 - - Tunesien - - 1 238.245 Türkei - - - - Vereinigte Arabische Emirate 2 27.840.700 - - Gesamt 7 173.049.007 3 2.064.957 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4129 b) sonstige Rüstungsgüter für Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei auf die ersten beiden Quartale 2018 (bitte entsprechend unter jeweiliger Angabe der Anzahl der Genehmigungen und der Genehmigungswerte für die genannten Länder jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? 1. Quartal 2017 2018 Land Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Ägypten 12 15.512.704 1 2.844.040 Algerien 7 32.966.479 7 7.915.203 Bahrain 2 9.157 - - Irak 2 2.265.020 4 405.706 Jordanien 6 937.519 - - Katar 7 504.993 24 14.712.528 Kuwait 13 2.269.699 3 156.492 Marokko 10 1.092.296 - - Mauretanien - - - - Oman 56 1.709.971 15 690.463 Saudi-Arabien 15 9.875.426 4 14.775.158 Tunesien 2 2.014.177 2 1.367.623 Türkei 53 3.890.104 34 9.691.685 Vereinigte Arabische Emirate 23 37.273.638 1 21.400 Gesamt 208 110.321.183 95 52.580.298 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Quartal 2017 2018 Land Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Ägypten - - - - Algerien 5 91.524.691 11 634.798.403 Bahrain - - - - Irak 12 4.186.162 3 316.126 Jordanien 4 10.275 1 150.000 Katar 3 2.520.931 16 9.928.595 Kuwait 8 30.031.938 - - Marokko 5 6.694.540 - - Mauretanien 1 89.505 1 96.269 Oman 26 1.578.848 23 17.967.431 Saudi-Arabien 17 10.507.789 1 28.563 Tunesien 4 53.899.560 1 13.645 Türkei 33 2.903.445 5 418.279 Vereinigte Arabische Emirate 16 123.084.209 - - Gesamt 134 327.031.893 62 663.717.311 10. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe im ersten Halbjahr 2018 für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition für die Staaten Ägypten, Algerien , Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (bitte entsprechend der Länder jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Soweit für die angefragten Länder in den jeweiligen Zeiträumen (erstes Halbjahr 2018 bzw. erstes Halbjahr 2017) Genehmigungen für die angefragten Güter erteilt wurden, können die erbetenen Zahlen den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. In den angefragten Zeiträumen wurden keine entsprechenden Sammelausfuhrgenehmigungen für den angefragten Länder- und Güterkreis erteilt. 1.Halbjahr 2017 1.Halbjahr 2018 Land Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Algerien 2 405.723 1 2.000 Oman 5 1.608.950 - - Vereinigte Arabische Emirate 1 800 - - Gesamt 8 2.015.473 1 2.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4129 11. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition wurde im 1. Halbjahr 2018 von der Bundesregierung in die die Staaten Ägypten, Algerien , Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei genehmigt (bitte entsprechend der Ländergruppe nach Güterbeschreibung bzw. Waffentyp und -marke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum , Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die in der Antwort zu Frage 10 ausgewiesene Genehmigung für die Ausfuhr nach Algerien wurde dem Unternehmen Rheinmetall Landsysteme im Januar 2018 erteilt . Es handelt sich dabei um Munition für Gewehre (AL-Pos-0003A) im Gesamtwert von 2 000 Euro. Die Bundesregierung sieht von Angaben der Stückzahlen ab, da diese in Kombination mit dem Auftragsvolumen Rückschlüsse auf den Einzelpreis der Munition zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 12. Wie viele Einzelgenehmigungen in welcher Höhe für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben )? Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren in den angefragten Länderkreis erteilt. 13. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe wurden für die Ausfuhr von Sturmgewehren in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien , Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei von der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Sturmgewehren in den angefragten Länderkreis erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Granatwerfer und Granatpistolen in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei von der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Granatwerfern und Granatpistolen in den angefragten Länderkreis erteilt. 15. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen und tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADs) in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar , Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei von der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung , exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Als „MANPADS“ (Man Portable Air Defense System) werden nach der statistischen Erfassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit internationalen Meldeverpflichtungen tragbare Abschussgeräte für Flugabwehrraketen im Sinne der Nummern 10 und 11 der Kriegswaffenliste verstanden. Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen /tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADS) erteilt. 16. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien , Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei von der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4129 17. Für wie viele Landfahrzeuge im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im ersten Halbjahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Staaten Ägypten, Algerien , Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei bezogen auf a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge, d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung und Güterbeschreibung , exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Fragen 17a bis 17d werden zusammen beantwortet. Im ersten Halbjahr 2018 hat die Bundesregierung die den nachfolgenden Übersichten zu entnehmenden, sich auf die dort genannten Empfängerländer verteilenden Genehmigungen zur Ausfuhr von Fahrzeugen der Ausfuhrlistenposition 0006A erteilt. Genehmigungen für amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge sowie Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme wurden nicht erteilt. Es gibt keine gesonderte statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. Die aufgeführten Genehmigungen können daher beispielsweise auch Fahrzeuge enthalten , die nicht zwingend eines der beschriebenen Merkmale aufweisen. Zum Umfang der Berichterstattung durch die Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Land Stück Güterbezeichnung Antragsteller Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro Algerien 811 Lastkraftwagen DAIMLER 3 - Jordanien 1 Kampfpanzer [demilitarisiert/Museum] RHEINMETALL LANDSYSTEME 1 - Katar 6 gepanzerte Fahrzeuge KRAUSS MAFFEI WEGMANN 1 - Oman 1 Landfahrzeug KAESER KOMPRESSOREN 1 - Tunesien 10 gepanzerte Fahrzeuge BAAINBW 1 - Gesamt 95.908.967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Für wie viele Kriegsschiffe (über oder unter Wasser) im Sinne der Unternummer 0009a der Ausfuhrliste Teil I A – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im ersten Halbjahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar , Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung und Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar , Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (wenn ja, bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im angefragten Zeitraum wurde in Bezug auf den angefragten Güter- und Länderkreis die Ausfuhr von insgesamt acht Patrouillenbooten der Fr. Lürssen Werft nach Saudi Arabien genehmigt. Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragswert ab, da diese in Kombination mit den Stückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis der Boote zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort auf die wortgleiche Frage 20 verwiesen. 19. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind im ersten Halbjahr 2018 für die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei genehmigt worden (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 hat die Bundesregierung in Bezug auf den angefragten Länderkreis zwei Genehmigungen zur Ausfuhr von Technologie für Teile von Leichten Waffen an das Unternehmen TDW Wirksysteme in die Türkei in einem Gesamtwert von 290 000 Euro erteilt. Zur Erläuterung der Auswertung von Technologiegenehmigungen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4129 20. Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar , Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (wenn ja, bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung , exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 hat die Bundesregierung die den nachfolgenden Übersichten zu entnehmenden Genehmigungen zur Ausfuhr von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen für gepanzerte Fahrzeuge und Komponenten in den angefragten Länderkreis erteilt. Zur Erläuterung der Auswertung bei Technologiegenehmigungen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Land Anzahl der Genehmigungen Güterbeschreibung Antragsteller Warenwert Algerien 4 Technologie für gepanzerte Fahrzeuge und Komponente RHEINMETALL MAN MILITARY 21.400.000 Katar 1 Technologie für gepanzerte Fahrzeuge und Komponente DAIMLER 1 Gesamt 5 21.400.001 21. Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 der Rheinmetall AG im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge Genehmigungen für den Transfer von Technologie in die Türkei erteilt (wenn ja, bitte entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. 22. Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Staaten Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (wenn ja, bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung , exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. 23. Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 der Rheinmetall AG im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie Genehmigungen für den Transfer von Technologie in die Türkei erteilt (wenn ja, bitte entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten ; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4129 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Hat es seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/1492 Gespräche zwischen Vertreterinnen und bzw. oder Vertretern der Rheinmetall AG und der Bundesregierung über eine mögliche Nachrüstung von Leopard-Kampfpanzern des türkischen Militärs gegeben (wenn ja, wann fanden die Gespräche statt und zwischen welchen Vertreterinnen und Vertretern der Rheinmetall AG und der Bundesregierung)? Bei der Beantwortung der Frage folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) und sieht deshalb gemäß dem Urteil von weiteren Ausführungen ab. 25. Ist die Bundesregierung inzwischen im Rahmen ihrer „intensiven“ Erörterungen der „Aussagen zur Rüstungsexportpolitik im Koalitionsvertrag […] in all ihren Dimensionen“ bezogen darauf, welche einzelnen Länder unmittelbar und auf welche Art und Weise am Jemen-Krieg beteiligt sind (Bundestagsdrucksache 19/1583, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 ff.), zu einem Ergebnis gekommen? Wenn ja, gehören a) die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal , Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate und b) darüber hinaus Staaten wie zum Beispiel die USA, Frankreich und Großbritannien dazu? Wenn nein, wird die Bundesregierung ihre diesbezüglichen „intensiven“ Erörterungen der „Aussagen zur Rüstungsexportpolitik im Koalitionsvertrag […] in all ihren Dimensionen“ vor Ende der 19. Legislaturperiode abgeschlossen haben bzw. bis wann? 26. Hat die Bundesregierung „intensiven“ Erörterungen der „Aussagen zur Rüstungsexportpolitik im Koalitionsvertrag […] in all ihren Dimensionen“ dahingehend abgeschlossen, ob der in der Koalitionsvereinbarung avisierte „sofortige“ Genehmigungsstopp von Ausfuhren an die Länder, die unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind, Ausrüstungen betreffen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG- Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 genannt werden, sowie Ausrüstung , die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 aufgeführt wird (Bundestagsdrucksache 19/1583, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 f.)? 27. Hat die Bundesregierung inzwischen einen „sofortigen“ Genehmigungsstopp von Ausfuhren an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) beschlossen, die die Bundesregierung als am Jemen-Krieg beteiligte Länder einstuft (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/775)? Wenn ja, welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter sind von dem Genehmigungsstopp betroffen? Wenn nein, wird die Bundesregierung einen diesbezüglichen Beschluss vor Ende der 19. Legislaturperiode fassen bzw. wann plant sie einen solchen Beschluss ? Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4129 Wie bereits in der Vorbemerkung hervorgehoben, verfolgt die Bundesregierung eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Güter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt; dies gilt unabhängig von der jeweiligen Verortung der zur Ausfuhr beantragten Güter in den unterschiedlichen und in der Frage 26 zitierten Güterlisten. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Jemen und in der Region genau und berücksichtigt diese im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen weiterhin stets im Einzelfall. Dabei berücksichtigt sie u. a. sowohl die vorliegenden Erkenntnisse zur Beteiligung des Endempfängerlandes am Jemen-Konflikt als auch die Qualität der zur Ausfuhr beantragten Güter sowie alle verfügbaren Informationen zum gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger. Der Bitte des von der internationalen Gemeinschaft als legitim anerkannten jemenitischen Staatspräsidenten Hadi um Unterstützung gegen die Huthi-Rebellen, die vom VN-Sicherheitsrat in der Resolution 2216 (2015) indossiert wurde, ist eine Gruppe von befreundeten Staaten unter der Führung von Saudi-Arabien nachgekommen, die sogenannte „Arabische Koalition“. Die Beteiligung der jeweiligen Länder an der „Arabischen Koalition“ erfolgt dabei in sehr unterschiedlicher Art und Weise. Dies wird für jeden Antrag in einer vertieften und differenzierten Einzelfallprüfung berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333