Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 31. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4151 19. Wahlperiode 04.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicola Beer, Olaf in der Beek, Till Mansmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3778 – Das Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promotorenprogramm und Entwicklungspolitische Bildungsarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2012 (Pilotphase) bzw. seit 2013 fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Eine-Welt-Promotorinnen - und -Promotorenprogramm aus Mitteln des Kapitels 68471-023 gemeinsam mit den 16 Bundesländern. Bundesweit sind derzeit mehr als 140 Personen im Rahmen dieses Programms beschäftigt. Sie beraten und vernetzen zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen in ganz Deutschland, die sich in der Eine-Welt-Arbeit engagieren und initiieren Projekte und Aktionen. Gemäß Eigendarstellung des Programms sollen die Promotorinnen und Promotoren Alternativen für eine zukunftsfähige Gesellschaft aufzeigen. Die Menschen im globalen Norden sollen ihr Verhalten verändern, um weltweit eine gerechte Zukunft zu ermöglichen. Demgegenüber gibt es eine Vielzahl weiterer Bundesprogramme und auch Programme der Bundesländer sowie der Kirchen und Stiftungen, die alle die entwicklungspolitische Bildungsarbeit sowie die Umsetzung der Agenda 2030 fördern und sich jeweils an fast identische Zielgruppen wenden. 1. Wie hoch war die Finanzierung seitens des Bundes und der jeweiligen Länder seit 2012 jährlich für das Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promotorenprogramm und wie viele Personalstellen wurden jährlich hieraus finanziert? Die Finanzierung des „Eine–Welt–Promotorinnen- und Promotorenprogramms“ seit 2012 durch die Bundesregierung und die Länder sowie die jährlich finanzierten Personalstellen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4151 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Finanzierung Personalstellen BMZ Länder (laut Projektanträgen) 2012 199.530 € 132.520 € 6,54 2013 1.078.585 € 691.960 € 44,13 2014 1.697.178 € 1.097.270 € 49,07 2015 1.875.282 € 1.200.778 € 54,02 2016 2.661.361 € 1.788.197 € 68,52 2017 3.116.929 € 2.152.912 € 84,60 2018 3.316.134 € 2.291.816 € 87,27 2. Wie sieht der entsprechende Mittelansatz für die Programmförderung für den Zeitraum 2019 bis 2021 seitens des Bundes und der Länder aus? Für den Zeitraum 2019 bis 2021 wurden seitens der Bundesregierung noch keine Mittel für eine Programmförderung zugesagt. Der Bundesregierung liegen über Zusagen der Länder keine Zahlen vor. 3. Wurde das Programm nach den jeweiligen Förderzyklen gemeinsam mit den Ländern evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veranlasste in 2017 eine unabhängige externe Evaluierung für den Projektzeitraum 2013 bis 2015 sowie für das derzeit laufende Projekt im Zeitraum von 2016 bis 2017. Die Evaluierung wurde von einer Begleitgruppe beraten, in der auch die Länder vertreten waren. Die Ergebnisse sind unter https://agleinewelt .de/images/Eine-Welt-Promotor_innen-Programm_Evaluierungsbericht_ Syspons.pdf zugänglich. 4. Wie viele Personalstellen wurden darüber hinaus aus Kapitel 68471-023 seit 2012 jährlich im Rahmen des Förderprogramms „Entwicklungspolitische Bildungsarbeit“ (FEB) im Auftrag des BMZ seitens Engagement Global bei Nichtregierungsregierungsorganisationen für deren entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Deutschland gefördert? Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Zahl der durch das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung geförderten Personalstellen. Eine nachträgliche Auswertung wäre aufgrund der großen Zahl von Förderungen (ca. 1 400 Zusagen) mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Darüber hinaus werden lediglich solche Personalausgaben gefördert, die für die erfolgreiche Durchführung des jeweiligen Vorhabens erforderlich sind. Die Höhe der Personalausgaben lässt allerdings keinen unmittelbaren Schluss über die durch die Träger tatsächlich eingerichteten Personalstellen und deren Umfang zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4151 5. Wie viele Personalstellen wurden seit 2016 jährlich im Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ aus Kapitel 68571-023 gefördert, und wie viele neue Stellen sind für 2018 bis 2021 geplant bzw. Mittel hierfür vorgesehen? Seit 2016 wurden im Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik “ aus Kapitel 2302 Titel 685 71 insgesamt 34 Stellen gefördert. 2018 werden voraussichtlich insgesamt 39 Stellen (Neu- und Folgeprojekte) gefördert. Für die kommenden Jahre ist geplant, mindestens alle förderwürdigen Folgeprojekte sowie eine verstetigte Zahl an Neuprojekten zu fördern. In 2019 sollen ca. 20 neue und ca. 25 Folgeprojekte gefördert werden. 6. Wie viele Personalstellen werden seit 2017 im „Schulprogramm“ des BMZ in den Ländern gefördert, und wie viele Stellen sind bis 2021 hierfür geplant? Derzeit werden im Rahmen des „Schulprogramms“ des BMZ fünf Stellen bei den Ländern gefördert. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung des BMZ eine Landeskoordinatorenstelle einzurichten. 7. Wie viele Referentinnen und Referenten wurden seit 2012 im Programm „Bildung trifft Entwicklung“ eingesetzt (bitte nach den 16 Bundesländern pro Jahr aufschlüsseln), und wie hoch waren die jeweiligen Kosten (bitte nach den 16 Bundesländern pro Jahr aufschlüsseln) hierfür? Im Programm „Bildung trifft Entwicklung“ waren seit 2013 für Bildungsveranstaltungen in allen 16 Ländern 415 Referentinnen und Referenten tätig. Eine statistische Erfassung nach Ländern erfolgt nicht. Für das Jahr 2012 liegen der Bundesregierung aufgrund der Neugründungsphase der Engagement Global gGmbH keine validen Daten vor. Die Ausgaben nach Ländern ab 2013 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Bundesland \ Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 40.775 € 63.829 € 72.588 € 87.471 € 141.704 € Bayern 4.194 € 13.817 € 32.226 € 38.559 € 47.118 € Berlin 58.353 € 97.329 € 135.003 € 154.218 € 173.542 € Brandenburg 10.834 € 12.893 € 20.510 € 27.161 € 33.804 € Bremen 5.887 € 7.503 € 8.540 € 10.581 € 9.991 € Hamburg 9.758 € 612 € 1.601 € 3.292 € 7.186 € Hessen 19.226 € 22.364 € 23.653 € 26.914 € 40.019 € Mecklenburg-Vorpommern 1.321 € 1.171 € 5.435 € 1.916 € 3.783 € Niedersachsen 56.810 € 83.418 € 69.038 € 89.587 € 118.434 € Nordrhein-Westfalen 47.321 € 58.969 € 79.004 € 86.051 € 123.410 € Rheinland-Pfalz 1.159 € 4.449 € 9.479 € 20.922 € 30.393 € Saarland 527 € 2.108 € 272 € 1.798 € 3.503 € Sachsen 11.690 € 11.848 € 10.995 € 12.580 € 8.865 € Sachsen-Anhalt 5.507 € 6.340 € 8.647 € 5.761 € 7.740 € Schleswig-Holstein 14.395 € 12.229 € 20.756 € 35.955 € 30.330 € Thüringen 18.743 € 29.493 € 34.479 € 45.029 € 51.081 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4151 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Personalstellen werden seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), dem Bundeskanzleramt und der Bundeszentrale für Politische Bildung zur Förderung der Agenda 2030 in den 16 Deutschen Ländern bzw. auf Bundesebene aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Höhe seit 2016 gefördert, und wie viele Stellen sind hierfür jeweils für 2018, 2019, 2020 und 2021 geplant? Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), des Bundeskanzleramts sowie der Bundeszentrale für politische Bildung wurden bisher keine Personalstellen zur Förderung der Agenda 2030 in den Ländern bzw. auf Bundesebene finanziert. Dies ist auch für die kommenden Jahre (2018 bis 2021) nicht geplant. Unabhängig davon dient eine Vielzahl der von diesen Institutionen geförderten Projekte – samt deren Personalstellen – der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 in ihrer gesamten Breite bzw. der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. 9. Wie viele Personalstellen haben die 16 Bundesländer und die Landeszentralen für Politische Bildung in ihren jeweiligen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der Nachhaltigkeitsziele in den Jahren 2016, 2017, 2018 gefördert bzw. planen sie in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zu fördern? 10. Wie viele Personalstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Bundesländer seit 2012 jährlich zur Förderung der Entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen für deren entwicklungspolitische Bildungsarbeit im jeweiligen Bundesland gefördert (bitte nach den 16 Bundesländern pro Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da die Förderung der Entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen durch die Länder nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegt, sondern in der Zuständigkeit der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4151 11. Wurde seitens des Bundes eine Prüfung vorgenommen, inwieweit die Verzahnung (Kohärenz) der verschiedenen Personalförderprogramme zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit bzw. der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategien der Länder seitens des Bundes, der Länder und der übrigen Fördereinrichtungen wie z. B. der Kirchen und Privaten Stiftungen die Wirksamkeit und Effizienz des jeweiligen Mitteleinsatzes erhöhen würde (Synergien)? Wenn nein, warum nicht? 12. Gibt es zwischen Bund und Ländern eine Abstimmung zum Einsatz von Personalstellen für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit bzw. der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele, um Doppelungen bzw. Überschneidungen insbesondere hinsichtlich der Zielgruppen auszuschließen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Entwicklungspolitische Bildungsarbeit von Bund, Ländern, den Kirchen und privaten Stiftungen, die u. a. auch die Finanzierung von Personal im Rahmen von Vorhaben der Entwicklungspolitischen Bildungsarbeit beinhaltet, liegt in der jeweiligen Zuständigkeit der betreffenden Akteure. Dies schließt den effizienten Mitteleinsatz mit ein. 13. Wie wird gewährleistet, dass die Zielgruppen des Eine-Welt-Promotorinnenund -Promotorenprogramms auch ohne fortlaufende Unterstützung seitens der Promotorinnen und Promotoren ihr entwicklungspolitisches Engagement aufrechterhalten und die Nachhaltigkeit des Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promotorenprogramms gesichert bleibt? Die Finanzierung von Bildungssystemen erfolgt im politisch-administrativen System der Bundesrepublik Deutschland in der jeweiligen Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen. Entwicklungspolitische Bildung in Deutschland unterstützt die Umsetzung der Agenda 2030 auf allen administrativen Ebenen. Über das „Eine-Welt-Promotorinnen- und Promotorenprogramm“ werden entwicklungspolitisch engagierte Akteure bei ihrer meist ehrenamtlichen Arbeit unterstützt und vernetzt. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Umwidmung der bisherigen Personalstellen des Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promotorenprogramms auf das Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik “ einen Mehrwert hinsichtlich der Wirksamkeit und Effizienz bietet und eher in der Lage ist, neue Zielgruppen für die Thematik zu gewinnen (Lokal denken – Global handeln)? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung sieht in den beiden Arbeitsbereichen „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ und „Eine-Welt-Promotorinnen- und Promotorenprogramm “ sich ergänzende Instrumente mit unterschiedlichen Zielgruppen, Aufgabenfeldern und Rahmenbedingungen. Die Personalstellen zur Koordination kommunaler Entwicklungspolitik sind in Kommunalverwaltungen, kommunalen Verbänden oder kommunalen Unternehmen angesiedelt. Sie sollen dort das Engagement für Entwicklungspolitik stärken und ausbauen. Die Tätigkeit der Koordinatorinnen und Koordinatoren kann Synergieeffekte auch außerhalb der Verwaltung bewirken. Das Instrument zielt darauf ab, dass im Anschluss an die Förderphase die kommunalen Projektträger die Tätigkeit der Koordinatorin bzw. des Koordinators eigenständig finanzieren, ggf. auch mit Drittmitteln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4151 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Nutzung digitaler Medien eine breitere und differenziertere Zielgruppenerreichbarkeit, insbesondere bei jüngeren Menschen, für Themen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit möglich ist und somit neue digitale Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit helfen, Ressourcen (Personal, Fahrten, Druckerzeugnisse etc.) einzusparen bzw. den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. 16. Welche digitalen Angebote der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit unterstützt die Bundesregierung bereits? Die Bundesregierung unterstützt unterschiedlichste digitale Angebote, die der Vernetzung und dem internationalen Austausch, der Informationsbeschaffung und -aufbereitung, der Beteiligung und Einbeziehung unterschiedlicher Zielgruppen sowie dem Lernen und Lehren im Allgemeinen dienen. 17. Welchen Beitrag leistet das Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promotorenprogramm in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, und wie viele Akteure der verfassten Wirtschaft bzw. Unternehmen wurden in den Jahren 2012 bis heute seitens der Promotorinnen und Promotoren erreicht, und welche Wirkungen wurden seit 2012 in der Zusammenarbeit erzielt? Wirtschaftliche Akteure sind eine wichtige Zielgruppe des „Eine-Welt-Promotorinnen - und Promotorenprogramms“. Die Träger des Programms haben ca. 7 500 Vertreterinnen und Vertretern erreicht. Über die sich hieraus ergebenen Wirkungen liegen keine abschließenden Ergebnisse vor. 18. Wie wird gewährleistet, dass seitens der aus Bundesmitteln geförderten Personalstellen im Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promotorenprogramm keine einseitigen politischen Meinungen bzw. Ideologien verbreitet werden? Die Agenda 2030 bildet den übergeordneten Bezugsrahmen für Bildungsmaßnahmen , die aus Mitteln des BMZ gefördert werden. Darüber hinaus ist das Konzept zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit des BMZ bindend, welches eine einseitige und polarisierende Vermittlung von Bildungsinhalten verbietet . Die Einhaltung wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der BHO zu § 23 u. 44 überprüft. Diese Bestimmungen legen u. a. fest, dass die Bewilligungsbehörde – neben der Angabe von Zuwendungsform und Höhe der Zuwendung – auch die genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks in den Zuwendungsbescheid oder Zuwendungsvertrag aufnehmen muss. Durch eine Verwendungsnachweisprüfung wird die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorschriften auch im Nachhinein überprüfbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4151 19. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die mit Personalstellen aus dem Eine-Welt Promotorinnen- und -Promotorenprogramm geförderten „Eine- Welt-Landesnetzwerke“ parteipolitische Veranstaltungen mitgestalten, insbesondere vor Landtags- und Bundestagswahlen, wie gerade aktuell in Hessen , mit einer Veranstaltung zum „Regierungsprogramm der SPD-Hessen 2019-2024“ am 28. Mai 2018 in Frankfurt seitens des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN) oder aber der Veröffentlichung von Positionspapieren zu Landtags- und Bundestagswahlen, wie z. B. zur Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg seitens des Dachverbandes Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB) e. V. oder dem Entwicklungspolitischen Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz (ELAN) 2016 oder zur Landtagswahl 2017 in Niedersachsen seitens des Verbandes Entwicklungspolitik Niedersachsen e. V. (VEN) oder seitens der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt- Landesnetzwerke in Deutschland e. V. (agl) zur Bundestagswahl 2017, und somit mit Steuermitteln Lobbyinteressen verfolgt werden? Auf Projekte, die zivilgesellschaftliche Akteure mit Unterstützung anderer Geber oder mit eigenen Mitteln durchführen, hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Sie werden nicht von der Bundesregierung durch entwicklungspolitische Bildungsarbeit gefördert. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Seit wann und in welcher Höhe wird das „Entwicklungspolitische Basisprogramm “ der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e. V. (agl) mit welcher Zielsetzung und mit welchen bisher nachweisbaren Ergebnissen und Wirkungen gefördert (bitte nach Jahren und Bundes- und Ländermitteln aufschlüsseln), und wie begründet die Bundesregierung diese Förderung zusätzlich zu den diversen „Promotorenstellen“, die bei der agl direkt angesiedelt sind? Die Bundesregierung hat das Projekt „Entwicklungspolitisches Basisprogramm“ seit dem 1. Januar 2016 mit insgesamt 2 176 634 Euro gefördert. Diese Mittel verteilen sich wie folgt: Jahr Förderung 2016 694.986 € 2017 733.742 € 2018 747.906 € Die Länder haben sich bisher nicht an der Finanzierung des Gesamtprojektes beteiligt . Über das „Entwicklungspolitische Basisprogramm“ erfolgt die strategische Steuerung, Koordination und Weiterentwicklung des „Eine-Welt-Promotorinnen - und Promotorenprogramms“. Zudem werden spezielle Themenfelder zur Unterstützung der Promotorinnen und Promotoren fachlich aufbereitet sowie ergänzende Informationsarbeit geleistet. 21. Wie hoch ist der Eigenbeitrag der agl am „Entwicklungspolitischen Basisprogramm “ (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-Landesnetzwerke (agl) beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag von 10 000 Euro an der Finanzierung des Entwicklungspolitischen Basisprogramms. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333