Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4152 19. Wahlperiode 05.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3813 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2018 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU) an allen Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm im Jahr 2017 mit 32,4 Prozent gegenüber 7,7 Prozent im Jahr 2016 deutlich zu (vgl. hierzu und soweit nicht anders angegeben auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/921). Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2017 insbesondere an Italien gerichtet (35,3 Prozent), danach folgten Frankreich (6,9 Prozent) und Ungarn (5,1 Prozent). Betroffen sind auch Schutzsuchende mit hohen Anerkennungschancen aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan. Nach jahrelanger Aussetzung gab es 2017 auch 2 312 Übernahmeersuchen an Griechenland, im Jahr 2018 wurden bis Mai fünf Asylsuchende nach Griechenland zurücküberstellt (Bundestagsdrucksache 19/3051). Nach Ungarn werden seit Mai 2017, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht eingeleitet hatte, keine Asylsuchenden mehr überstellt. Zwar gibt es weiterhin Übernahmeersuchen Deutschlands, Ungarn verweigert jedoch individuelle Zusagen, Rücküberstellte nach Maßgabe des EU-Asylrechts zu behandeln. Den insgesamt 64 267 Dublin-Ersuchen im Jahr 2017 standen 7 102 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind 11 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (46 873) betrug die so genannte Überstellungsquote 15,1 Prozent (gegenüber 13,6 Prozent im Vorjahr). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände: Jeweils knapp 68 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn bzw. nach Griechenland waren 2017 erfolgreich, in Bezug auf Bulgarien lag die Quote bei 49,3 Prozent, hinsichtlich Italien bei 22,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu Frage 14). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen . Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten für die reguläre Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Im Mai 2018 waren 322,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der „Dublin-Gruppe“ des BAMF beschäftigt (Bundestagsdrucksache 19/3051). Dabei ist mit dem Dublin- System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden . Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: 7 102 Überstellungen aus Deutschland standen im Jahr 2017 8 754 Überstellungen nach Deutschland gegenüber, dafür wurden über 64 000 aufwändige Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit geführt. Das Dublin-System sieht unter anderem die schnelle Zusammenführung enger Familienangehöriger innerhalb der EU vor, wenn diese als Asylsuchende auf bereits in der EU lebende Angehörige verweisen. Diesbezüglich gab es im Jahr 2017 Berichte über eine verzögerte Überstellung Familienangehöriger von Griechenland nach Deutschland trotz entsprechender Aufnahmezusagen des BAMF (www.asyl.net/view/detail/News/verlangsamung-des-familiennachzugs-ausgriechenland ). Angaben der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen diesen „Rückstau“ – Ende Juni 2018 warteten nach griechischen Angaben noch etwa 3 000 Familienangehörige auf ihre Überstellung nach Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/3051). 1. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben ; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren ), wie viele EURODAC-Treffer welcher Kategorie gab es insgesamt im Jahr 2017 bzw. im ersten Halbjahr 2018, und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren) – wieso antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3051 zu dieser letzten Teilfrage der Frage 1, dass das BAMF keine VIS-Statistik führe, während die Bundesregierung zuvor diese Teilfrage regelmäßig beantwortete, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 1 (bitte nachvollziehbar begründen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylerst- anträge Übernahmeersuchen (ÜE) an die Mitgliedstaaten gesamt Prozentualer Anteil der ÜE zu den Asylerstanträgen Prozentualer Anteil der ÜE mit EURODAC- Treffer 2. Quartal 2018 36.523 13.581 37,2 65,9 1. Quartal 2018 40.932 16.724 40,9 67,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4152 Übernahmeersuchen mit EURODAC-Treffern 2. Quartal 2018 1. Quartal 2018 EURODAC-Treffer gesamt 8.956 11.284 davon EURODAC-Treffer nach Artikel 9 EURODAC-Verordnung 7.276 8.882 nach Artikel 14 EURODAC-Verordnung 1.294 1.718 nach Artikel 17 EURODAC-Verordnung 386 684 Liegen für eine Person mehrere unterschiedliche EURODAC-Treffer vor, werden vorrangig die gemäß Artikel 9 der EURODAC-Verordnung vorhandenen Treffer ausgewiesen. EURODAC-Treffer bei Asylerstanträgen nach Artikel 9 EURODAC- Verordnung nach Artikel 14 EURODAC- Verordnung 2017 46.285 14.204 Jan.-Juni 2018 18.084 3.485 Das BAMF nutzt die Daten zu den VIS-Treffern als Indikation für die Zuständigkeit im Rahmen des Dublinverfahrens. Die sog. VIS-Statistik des BAMF hat sich in einem internen Evaluierungsprozess als nicht valide herausgestellt, da sich die Daten als nicht vollständig und plausibel erwiesen haben. Daher wurde diese Statistik bis auf weiteres eingestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welches waren im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland , Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 2. Quartal 2018 Übernahmeersuchen Herkunftsländer absolut in Prozent Nigeria 1.929 14,2 Afghanistan 1.134 8,3 Syrien 1.077 7,9 Iran 1.046 7,7 Irak 1.025 7,5 Eritrea 733 5,4 Somalia 732 5,4 Türkei 612 4,5 Russische Föderation 520 3,8 Guinea 365 2,7 Aserbaidschan 304 2,2 Ungeklärt 275 2,0 Algerien 268 2,0 Pakistan 265 2,0 Sudan (ohne Südsudan) 264 1,9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4152 1. Quartal 2018 Übernahmeersuchen Herkunftsländer absolut in Prozent Nigeria 1.941 11,6 Irak 1.811 10,8 Afghanistan 1.583 9,5 Syrien 1.350 8,1 Iran 1.011 6,0 Somalia 939 5,6 Eritrea 808 4,8 Türkei 595 3,6 Russische Föderation 528 3,2 Gambia 449 2,7 Guinea 422 2,5 Armenien 356 2,1 Algerien 351 2,1 Pakistan 351 2,1 Ungeklärt 349 2,1 2. Quartal 2018 Übernahmeersuchen ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent Italien 4.992 36,8 Griechenland 1.351 9,9 Frankreich 1.111 8,2 Spanien 908 6,7 Schweden 764 5,6 Österreich 585 4,3 Polen 539 4,0 Schweiz 524 3,9 Niederlande 489 3,6 Bulgarien 353 2,6 Dänemark 255 1,9 Belgien 250 1,8 Rumänien 189 1,4 Norwegen 187 1,4 Finnland 163 1,2 Malta 82 0,6 Ungarn 42 0,3 Zypern 9 0,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Quartal 2018 Übernahmeersuchen ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent Italien 5.756 34,4 Frankreich 1.248 7,5 Spanien 1.186 7,1 Schweden 1.139 6,8 Griechenland 895 5,4 Schweiz 758 4,5 Österreich 727 4,3 Polen 604 3,6 Bulgarien 599 3,6 Niederlande 550 3,3 Ungarn 503 3,0 Rumänien 466 2,8 Dänemark 385 2,3 Norwegen 290 1,7 Belgien 279 1,7 Malta 105 0,6 Zypern 11 0,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4152 3. Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden im Statistiksystem beim BAMF nach den in den folgenden Tabellen aufgeführten Kategorien erfasst: 2. Quartal 2018 1. Quartal 2018 Ablehnungen durch den Mitgliedstaat gesamt 3.908 4.346 davon Ablehnungen nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III 11 nach Artikel 8 Absatz 2 Dublin III 1 nach Artikel 8 Absatz 3 Dublin III 1 nach Artikel 8 Absatz 4 Dublin III 54 62 nach Artikel 9 Dublin III 21 10 nach Artikel 10 Dublin III 13 23 nach Artikel 11 a) Dublin III 25 18 nach Artikel 11 b) Dublin III 10 8 nach Artikel 16 Absatz 1 Dublin III 5 nach Artikel 16 Absatz 2 Dublin III 3 4 nach Artikel 17 Absatz 1 Dublin III 1 5 nach Artikel 17 Absatz 2 Dublin III 26 27 nach Artikel 20 Absatz 3 Dublin III 1 1 Zustimmungen des Mitgliedstaates gesamt 9.870 11.376 davon Zustimmungen nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III 5 5 nach Artikel 9 Dublin III 2 7 nach Artikel 10 Dublin III 1 4 nach Artikel 11 a) Dublin III 5 2 nach Artikel 11 b) Dublin III 1 3 nach Artikel 17 Absatz 1 Dublin III 1 nach Artikel 17 Absatz 2 Dublin III 7 16 nach Artikel 20 Absatz 3 Dublin III 4 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Belgien 11 Syrien 6 Nigeria 3 Kamerun 1 Georgien 1 Bulgarien 5 Irak 4 Afghanistan 1 Dänemark 12 Afghanistan 9 Malaysia 1 Jemen 1 Syrien 1 Finnland 5 Irak 3 Afghanistan 1 Türkei 1 Frankreich 21 darunter: Albanien 5 Algerien 4 Iran 4 Mazedonien 3 Nigeria 2 Griechenland 253 darunter: Türkei 112 Syrien 42 Afghanistan 27 Irak 25 Iran 10 Italien 1.158 darunter: Nigeria 641 Syrien 121 Eritrea 77 Somalia 52 Iran 51 Kroatien 4 Afghanistan 4 Lettland 1 Armenien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4152 2. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Litauen 7 Tadschikistan 5 Libanon 1 Russische Föderation 1 Malta 4 Somalia 3 Nigeria 1 Niederlande 15 darunter: Irak 4 Togo 3 Kamerun 2 Ghana 2 Somalia 1 Norwegen 1 Somalia 1 Österreich 1 Afghanistan 1 Polen 32 Russische Föderation 26 Armenien 4 Afghanistan 1 Vietnam 1 Portugal 6 Irak 4 Nigeria 1 Algerien 1 Rumänien 5 Irak 4 Iran 1 Schweden 15 Afghanistan 12 Somalia 2 Irak 1 Schweiz 5 Nigeria 3 Syrien 1 Aserbaidschan 1 Slowakische Republik 1 Türkei 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Spanien 12 darunter: Kamerun 4 Ungeklärt 2 Ukraine 2 Syrien 2 Nigeria 1 Tschechische Republik 4 Armenien 2 Marokko 1 Äthiopien 1 Ungarn 276 darunter: Afghanistan 103 Irak 64 Aserbaidschan 42 Türkei 16 Syrien 10 Gesamt 1.854 1. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Belgien 8 Iran 3 Guinea 2 Burkina-Faso 1 Elfenbeinküste 1 Georgien 1 Bulgarien 12 Syrien 5 Irak 4 Afghanistan 2 Pakistan 1 Dänemark 3 Eritrea 1 Afghanistan 1 Vietnam 1 Finnland 1 Russische Föderation 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4152 1. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Frankreich 16 darunter: Montenegro 4 Nigeria 2 Iran 2 Syrien 2 Kongo, Dem. Republik 1 Griechenland 195 darunter: Türkei 73 Syrien 51 Irak 23 Afghanistan 19 Armenien 8 Italien 1.055 darunter: Nigeria 518 Syrien 137 Eritrea 58 Somalia 52 Iran 38 Kroatien 1 Afghanistan 1 Lettland 3 Aserbaidschan 3 Litauen 10 Tadschikistan 8 Ukraine 2 Malta 9 Syrien 4 Armenien 3 Türkei 2 Niederlande 10 darunter: Nigeria 3 Ägypten 3 Russische Föderation 1 Türkei 1 Irak 1 Norwegen 3 Türkei 1 Afghanistan 1 Äthiopien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Österreich 3 Türkei 1 Algerien 1 Afghanistan 1 Polen 35 Russische Föderation 21 Armenien 5 Irak 5 Georgien 4 Rumänien 10 Irak 8 Syrien 2 Schweden 4 Nigeria 2 Georgien 1 Jordanien 1 Schweiz 10 darunter: Aserbaidschan 2 Staatenlos 2 Äthiopien 2 Guinea 1 Eritrea 1 Slowenien 1 Tunesien 1 Spanien 19 darunter: Syrien 4 Ungeklärt 3 Libanon 3 Kamerun 2 Guinea 2 Tschechische Republik 8 Armenien 6 Türkei 1 Irak 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4152 1. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Ungarn 382 darunter: Irak 163 Afghanistan 81 Syrien 29 Iran 18 Türkei 17 Gesamt 1.798 Zu den formellen Dublin-Entscheidungen des BAMF wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn , Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt, und um welche Fallkonstellationen handelt es sich dabei konkret (bitte darstellen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 2. Quartal 2018 Überstellungen Herkunftsländer absolut in Prozent gesamt 2.422 darunter: Irak 254 10,5 Syrien 186 7,7 Afghanistan 170 7,0 Nigeria 168 6,9 Somalia 151 6,2 Iran 132 5,5 Russische Föderation 128 5,3 Sudan (ohne Südsudan) 117 4,8 Aserbaidschan 96 4,0 Guinea 80 3,3 Gambia 72 3,0 Eritrea 71 2,9 Türkei 67 2,8 Pakistan 58 2,4 Ungeklärt 57 2,4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4152 1. Quartal 2018 Überstellungen Herkunftsländer absolut in Prozent gesamt 2.500 darunter: Irak 343 13,7 Russische Föderation 208 8,3 Afghanistan 203 8,1 Nigeria 157 6,3 Somalia 151 6,0 Syrien 132 5,3 Iran 122 4,9 Guinea 107 4,3 Aserbaidschan 94 3,8 Eritrea 94 3,8 Gambia 86 3,4 Türkei 61 2,4 Pakistan 60 2,4 Sudan (ohne Südsudan) 53 2,1 Armenien 52 2,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Quartal 2018 Überstellungen an Mitgliedstaaten absolut in Prozent gesamt 2.422 darunter: Italien 905 37,4 Frankreich 198 8,2 Spanien 190 7,8 Schweden 152 6,3 Polen 146 6,0 Niederlande 125 5,2 Österreich 105 4,3 Belgien 101 4,2 Schweiz 92 3,8 Finnland 71 2,9 Norwegen 63 2,6 Dänemark 57 2,4 Tschechische Republik 42 1,7 Litauen 42 1,7 Portugal 37 1,5 Bulgarien 11 0,5 Malta 2 0,1 Griechenland 1 0,0 Zypern 0 0,0 Ungarn 0 0,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4152 1. Quartal 2018 Überstellungen an Mitgliedstaaten absolut in Prozent gesamt 2.500 darunter: Italien 781 31,2 Polen 211 8,4 Schweden 192 7,7 Frankreich 156 6,2 Österreich 155 6,2 Belgien 126 5,0 Schweiz 123 4,9 Spanien 110 4,4 Norwegen 100 4,0 Niederlande 92 3,7 Finnland 85 3,4 Dänemark 79 3,2 Tschechische Republik 60 2,4 Litauen 55 2,2 Portugal 47 1,9 Bulgarien 19 0,8 Malta 6 0,2 Griechenland 4 0,2 Ungarn 11 0,0 Zypern 0 0,0 Zeitraum Überstellungen ohne Durchführung eines Asylverfahrens 2. Quartal 2018 105 1. Quartal 2018 129 Die Überstellungen ohne Durchführung eines Asylverfahrens erfolgen bei illegal eingereisten Personen, die in Deutschland keinen Asylantrag gestellt haben und zuvor in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hatten. 1 Hierbei handelt es sich um einen Eingabefehler, welcher mittlerweile korrigiert wurde; der richtige Wert beträgt "0". Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zeitraum Entscheidungen insgesamt davon Dublin-Entscheidungen (Nichtzuständigkeit) davon unzulässig (nach § 29 I Nr. 1 AsylG) davon Einstellungen 2. Quartal 2018 52.133 9.558 9.529 29 1. Quartal 2018 73.222 10.973 10.956 17 Zeitraum Entscheidungen gesamt davon Schutz im Mitgliedstaat 2. Quartal 2018 52.133 2.757 1. Quartal 2018 73.222 3.006 6. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Etwaige Überstellungsquoten ergeben sich aus dem Verhältnis der jeweils erfolgten Überstellungen zu den jeweiligen Zustimmungen: 2.Quartal 2018 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Österreich 585 365 105 352 291 182 Belgien 250 191 101 384 298 42 Bulgarien 353 34 11 10 7 4 Schweiz 524 263 92 304 271 126 Zypern 9 12 5 Tschechische Republik 104 109 42 23 16 9 Dänemark 255 194 57 82 62 26 Estland 27 29 3 Spanien 908 685 190 1 Finnland 163 140 71 9 8 8 Frankreich 1.111 799 198 2.696 1.351 243 Griechenland 1.351 55 1 579 196 959 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4152 2.Quartal 2018 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Kroatien 90 88 7 3 Ungarn 42 29 7 3 8 Irland 1 1 15 13 Island 5 1 7 8 10 4 Italien 4.992 4.626 905 663 649 35 Liechtenstein 4 17 7 2 Litauen 141 162 42 3 3 Luxemburg 25 10 2 89 69 25 Lettland 58 26 6 Malta 82 33 2 9 2 Niederlande 489 336 125 796 717 217 Norwegen 187 156 63 20 14 4 Polen 539 465 146 20 13 15 Portugal 138 136 37 11 10 Rumänien 189 136 23 5 5 6 Schweden 764 663 152 92 79 50 Slowenien 110 79 15 4 3 2 Slowakische Republik 59 36 5 2 1 1 Vereinigtes Königreich 26 11 14 318 166 4 Gesamt 13.581 9.870 2.422 6.524 4.267 1.972 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Quartal 2018 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen erfolgte Überstellungen Österreich 727 349 155 421 320 175 Belgien 279 197 126 321 245 70 Bulgarien 599 180 19 38 10 7 Schweiz 758 302 123 394 295 101 Zypern 11 9 1 1 4 Tschechische Republik 165 142 60 24 15 3 Dänemark 385 302 79 96 67 39 Estland 34 23 4 Spanien 1.186 733 110 1 1 1 Finnland 255 241 85 20 16 11 Frankreich 1.248 771 156 2.076 1.071 172 Griechenland 895 8 4 645 145 561 Kroatien 124 94 11 4 1 Ungarn 503 126 1 14 17 8 Irland 3 1 12 7 Island 20 12 7 4 1 Italien 5.756 4.958 781 569 432 15 Liechtenstein 7 7 1 Litauen 233 266 55 6 5 6 Luxemburg 19 8 4 130 108 41 Lettland 76 38 18 Malta 105 61 6 4 2 Niederlande 550 397 92 590 526 195 Norwegen 290 193 100 22 21 18 Polen 604 578 211 8 6 9 Portugal 140 116 47 9 4 1 Rumänien 466 336 41 12 6 2 Schweden 1.139 801 192 86 69 42 Slowenien 82 87 5 10 1 2 Slowakische Republik 30 18 8 2 Vereinigtes Königreich 42 29 7 262 133 11 Gesamt 16.724 11.376 2.500 5.789 3.535 1.498 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/4152 7. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen in Dublin-Verfahren für das bisherige Jahr 2018 (bitte nach Zielstaaten differenziert angeben)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Gerichtsentscheidungen zu Eilanträgen im Dublin-Verfahren Stand: 30.06.2018 abgelehnt stattgegeben Gesamt Belgien 257 39 296 Bulgarien 111 172 283 Dänemark 295 24 319 Estland 26 1 27 Finnland 223 20 243 Frankreich 685 84 769 Griechenland 14 14 28 Vereinigtes Königreich 8 5 13 Irland 1 1 Island 10 1 11 Italien 4.579 1.476 6.055 Kroatien 108 8 116 Lettland 51 11 62 Litauen 267 34 301 Luxemburg 2 1 3 Malta 67 20 87 Niederlande 334 34 368 Norwegen 227 23 250 Österreich 330 6 336 Polen 801 105 906 Portugal 199 12 211 Rumänien 331 100 431 Schweden 617 52 669 Schweiz 294 19 313 Slowakische Republik 42 1 43 Slowenien 88 9 97 Spanien 706 63 769 Tschechische Republik 188 32 220 Ungarn 44 5 49 Zypern 9 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben )? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands 2.Quartal 2018 Herkunftsländer gesamt 253 darunter: Türkei 112 Syrien 42 Afghanistan 27 Irak 25 Iran 10 Armenien 9 Nigeria 7 Russische Föderation 7 Somalia 4 Eritrea 3 Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands 1.Quartal 2018 Herkunftsländer gesamt 195 darunter: Türkei 73 Syrien 51 Irak 23 Afghanistan 19 Armenien 8 Nigeria 4 Pakistan 4 Iran 4 Sri Lanka 3 Indien 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/4152 a) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland (bitte ausführen)? Das BAMF folgt weiterhin der Empfehlung der EU-Kommission vom 8. Dezember 2016, erhält jedoch aus Griechenland nur relativ wenige Zustimmungen. Über 90 Prozent der Antworten Griechenlands im Jahr 2017 waren Ablehnungen, die Begründungen sind aus Sicht des BAMF überwiegend nicht stichhaltig, was auch auf deutscher Seite zu einer hohen Anzahl an Remonstrationen führt. Bisher wurden insgesamt fünf Personen nach Griechenland überstellt. Zahlreiche Überstellungen kamen aus unterschiedlichen Gründen nicht zu Stande. b) Wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen, und welche Erkenntnisse hat das BAMF über den Verbleib, die Unterbringung und das weitere Asylverfahren der nach Griechenland bislang Zurücküberstellten (bitte ausführen)? Griechenland erklärte 2017 für 81 Personen seine Zuständigkeit, von Januar bis Juli 2018 für 102 Personen. Mit dieser Zustimmung erfolgte auch jeweils die Zusicherung einer GEAS-konformen Prüfung des Asylantrags und Aufnahme der Person. Alle Antragstellenden, die bisher nach Griechenland überstellt worden sind, halten sich gegenwärtig in der Einrichtung Eleonas (Athen) auf. Die überstellten Personen befinden sich zwischenzeitlich im entsprechenden Verfahren in Griechenland. c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Überstellungen nach Griechenland, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche Konsequenzen wurden hieraus gegebenenfalls gezogen? Wie der Antwort auf Frage 7 entnommen werden kann, wurden im ersten Halbjahr 2018 die Anträge von 14 Personen abgelehnt, 14 weiteren wurde stattgegeben . Das BAMF hat zuletzt in Gerichtsverfahren ausführliche Stellungnahmen abgegeben. 9. Mit welchen EU-Mitgliedstaaten laufen derzeit Verhandlungen über Verwaltungsvereinbarungen zur Beschleunigung von Dublin-Verfahren, wer führt diese Verhandlungen, und wie ist ihr jeweiliger aktueller Stand, was ist das Verhandlungsziel der Bundesregierung hierbei, welche Interessen verfolgen die anderen Mitgliedstaaten, und welche Verhandlungsergebnisse sind für welches Datum abzusehen (bitte ausführlich darstellen)? Gegenwärtig werden durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Verhandlungen mit den Innenministerien Frankreichs und Portugals geführt. Des Weiteren wurde auf Arbeitsebene der Kontakt zu den Innenministerien Schwedens, Dänemarks, Finnlands, der Niederlande, Litauens sowie Ungarns aufgenommen. Ziel ist es, durch Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen nach Artikel 36 Dublin-III-VO die Abläufe der Dublin-Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten effizienter zu gestalten und zu beschleunigen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtigt möglichst zeitnahe Abschlüsse. Ein diesbezügliches Datum kann nicht genannt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seitens der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass es im Interesse jedes Mitgliedstaates liegt, die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Rates und des Parlaments vom 26. Juni 2013 effizient umzusetzen. 10. Stimmt die Bundesregierung der Bewertung zu, dass die Information von Beamten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, mit direkten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen beim Vorliegen eines EURODAC-Treffers befinde man sich rechtlich auf sicherem Terrain, da seien sich die Juristen total sicher, falsch war, da es viele fachkundige Stellungnahmen gibt, die das Gegenteil besagen (vgl.: www.asyl.net/view/detail/News/stellungnahmen-zu-geplantenzurueckweisungen -an-der-grenze-und-transitverfahren/) und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu der Einschätzung kommen , dass diese Frage in der juristischen Literatur zumindest umstritten und vom Europäischen Gerichtshof noch nicht geklärt sei (vgl. Ausarbeitungen vom 12. und 25. Juli 2018, PE 6 – 3000 – 103/18 und 97/18) – bitte begründen –, und inwieweit haben die beteiligten Abteilungen B, M, V und E des Bundesministeriums zu dieser konkreten Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten (bitte darstellen, Nachfrage zur Antwort auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3592, S. 13 f.)? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verweist auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3592 vom 24. Juli 2018. 11. Inwieweit ist die Darstellung in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. Juni 2018 („Fehler, Mythen, Lügen“) zutreffend, bei einer Sitzung am 13. September 2015 hätten Vertreter der Abteilungen M und E (Migration und Europa ) des Bundesministeriums des Innern die Rechtsauffassung vertreten, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen aus europarechtlichen Gründen „absolut ausgeschlossen“ seien, weil zunächst ein Dublin-Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit erfolgen müsse (bitte gegebenenfalls darstellen, wie es sich tatsächlich verhalten hat; nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller wiegt das parlamentarische Fragerecht und Öffentlichkeitsinteresse auch angesichts der historisch abgeschlossenen Entscheidungsvorgänge schwerer als ein etwaiges Interesse an einem Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung, zumal es sich nicht um eine außenpolitische oder sicherheitsrelevante Frage handelt)? Welche konkreten Rechtsauffassungen einzelne Mitarbeiter der verschiedenen Abteilungen des Bundesministeriums des Innern in der internen Arbeitsbesprechung am 13. September 2015 vertreten haben, lässt sich nicht nachvollziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/4152 12. Wie ist die aktuelle Dauer von Dublin-Verfahren im Vergleich zur durchschnittlichen Dauer im Jahr 2017, wie wurden etwaige Verfahrensbeschleunigungen in der Praxis erzielt (bitte darlegen), und worauf führt die Bundesregierung den Anstieg der Überstellungsquote auf 22 Prozent (bis Mai 2018, Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 6) zurück (bitte darlegen )? Die Angaben zur Dauer von Dublin-Verfahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Dublin-Verfahren in Monaten 2017 2,3 Jan.-Juni 2018 1,5 Verfahrensbeschleunigungen wurden durch die prioritäre und konzentrierte Bearbeitung der Dublin-Verfahren in einer zentralen Gruppe im BAMF erzielt. Durch den zudem fokussierten Personaleinsatz dort konnte ein beachtlicher Anstieg der Überstellungsquote erreicht werden. 13. Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin- Verordnung gab es seit Mai 2018, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, wie viele Ablehnungen gab es, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden bislang im Jahr 2018 statt (bitte jeweils nach Monaten auflisten)? Die Angaben für die Zeiträume Mai bis Juli 2018 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Ersuchen von Griechenland Mai 18 Jun 18 Jul 18 Gesamt Gesamt 213 206 112 531 Darunter: Art. 8 Abs. 1 Dublin III 36 41 17 94 Art. 8 Abs. 2 Dublin III 1 2 3 Art. 8 Abs. 3 Dublin III 1 1 Art. 9 Dublin III 91 78 39 208 Art. 10 Dublin III 26 16 13 55 Art. 16 Abs. 1 Dublin III 2 3 2 7 Art. 16 Abs. 2 Dublin III 3 3 Art. 17 Abs. 2 Unterabs. 1 Dublin III 43 43 17 103 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ablehnungen des BAMF an Griechenland Mai 18 Jun 18 Jul 18 Gesamt Gesamt 117 187 348 652 darunter: Art. 8 I Dublin III 15 16 36 67 Art. 8 II Dublin III 5 9 4 18 Art. 8 III Dublin III 2 1 3 Art. 8 IV Dublin III 3 3 6 Art. 9 Dublin III 45 60 95 200 Art. 10 Dublin III 13 23 46 82 Art. 11 a) Dublin III 1 1 Art. 16 I Dublin III 7 9 16 Art. 17 II Dublin III 15 43 108 166 Zustimmungen des BAMF an Griechenland Mai 18 Jun 18 Jul 18 Gesamt Gesamt 69 72 121 262 darunter: Art. 8 I Dublin III 13 30 21 64 Art. 8 II Dublin III 2 3 5 Art. 8 III Dublin III 1 1 1 3 Art. 8 IV Dublin III 1 1 Art. 9 Dublin III 28 20 65 113 Art. 10 Dublin III 8 7 22 37 Art. 16 II Dublin III 1 1 Art. 17 II Dublin III 1 1 4 6 Überstellung von Griechenland an Deutschland Mai 18 Jun 18 Jul 18 Gesamt Gesamt 285 617 409 1.311 Art. 8 Abs. 1 Dublin III 15 22 27 64 Art. 8 Abs. 2 Dublin III 4 1 5 Art. 9 Dublin III 114 266 147 527 Art. 10 Dublin III 140 264 193 597 Art. 16 Abs. 1 Dublin III 2 4 4 10 Art. 17 Abs. 2 Unterabs. 1 Dublin III 14 56 34 104 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/4152 14. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Dublin-Verordnung vereinbar, wenn Griechenland seiner rechtlichen Verpflichtung zur zügigen Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung – auch „abweichend von der Bitte Deutschlands“ – mit der Begründung nicht nachkommt, es habe „logistische Probleme mit dem Vertragsreisebüro“ gegeben (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/3051), und inwieweit macht die Bundesregierung ihren Einfluss gegenüber Griechenland geltend, damit Familienangehörige von in Deutschland lebenden Asylsuchenden bzw. Flüchtlinge zügig und innerhalb der nach der Dublin-Verordnung vorgegebenen sechsmonatigen Frist nach Deutschland überstellt werden oder eigeninitiativ nach Deutschland ausreisen können, in welcher Weise hat insbesondere welche bundesdeutsche Stelle oder welcher Politiker wann um eine höhere Anzahl von Überstellungen nach Deutschland gebeten, wie von der Bundesregierung dargestellt (bitte alle konkreten Maßnahmen im Einzelnen und mit Datum auflisten)? Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen bilateraler Kontakte fortlaufend für die konsequente Einhaltung der Dublin-III-Verordnung ein. Diese Bemühungen haben in den vergangenen Monaten dazu geführt, dass die Anzahl der in Griechenland auf ihre Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Deutschland wartenden Personen erheblich reduziert werden konnte. So warteten im Februar dieses Jahres nach Auskunft der griechischen Asylbehörde noch 3 100 Personen auf die Überstellung nach Deutschland. Nach Angaben der griechischen Behörde warten derzeit noch rund 1 800 Personen, für die Deutschland seine Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens erklärt hat, auf ihre Überstellung nach Deutschland. 15. Wie ist die Erklärung der Bundeskanzlerin (vgl. Plenarprotokoll 19/45, S. 4670 und die Meldung der Nachrichtenagentur epd vom 4. Juli 2018), der Nachzug von Angehörigen aus Griechenland mit Anrechten auf Familiennachzug solle im Rahmen des monatlichen Kontingents von 1 000 Nachzügen zu subsidiär Schutzberechtigten erfolgen, damit vereinbar, dass diese Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung haben und sie deshalb nicht auf eine humanitäre Ermessensregelung verwiesen werden können, die für die Familienzusammenführung von in Dritt- bzw. Herkunftsstaaten lebenden Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten geschaffen wurde (bitte im Detail begründen), und wie viele der bisherigen Familiennachzüge seit dem 1. August 2018 im Rahmen des 1 000er-Kontingents betrafen in Griechenland lebende Angehörige, und wie viele von diesen hatten die Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung beantragt (bitte darlegen)? Die Begrenzung auf 1 000 Personen im Monat gilt kraft Gesetzes nur für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und die Familienzusammenführung nach der Dublin-III-Verordnung basieren auf unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Verfahren: der Familiennachzug dient der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem anerkannt Schutzberechtigten und führt unmittelbar zu einer Aufenthaltserlaubnis; die Familienzusammenführung nach der Dublin-III-Verordnung kann auch zu Personen stattfinden, deren Asylverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen ist und dient der gemeinsamen Durchführung der Asylverfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie viele Übernahmeersuchen von Griechenland an Deutschland gab es seit Mai 2018, und wie viele dieser Ersuchen wurden mit welcher Begründung abgelehnt (bitte nach Monaten, Gründen und wichtigsten Herkunftsstaaten differenziert auflisten)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Mai-Juli 2018 Übernahmeersuchen von Griechenland Gesamt 531 davon: Mai 2018 213 Juni 18 206 Juli 18 112 Ablehnungen des BAMF an Griechenland Mai-Juli 2018 Gesamt 652 davon: Art. 3 II Dublin III 1 Art. 8 I Dublin III 67 Art. 8 II Dublin III 18 Art. 8 III Dublin III 3 Art. 8 IV Dublin III 6 Art. 9 Dublin III 200 Art. 10 Dublin III 82 Art. 11 a) Dublin III 1 Art. 12 IV Dublin III 1 Art. 16 I Dublin III 16 Art. 17 II Dublin III 166 Art. 18 I b Dublin III 2 Art. 18 I d Dublin III 8 Art. 19 II Dublin III 15 Art. 19 III Dublin III 13 Sonstige Gründe 53 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/4152 Ablehnungen an Griechenland nach HKL Mai-Juli 2018 Gesamt 652 darunter: Syrien, Arabische Republik 305 Afghanistan 205 Irak 54 Albanien 25 Türkei 15 Iran 11 ohne Angabe 9 Pakistan 7 Somalia 6 Algerien 2 Eritrea 2 Kamerun 2 Staatenlos 2 Ägypten 1 China 1 Ablehnungen an Griechenland nach Monaten Mai-Juli 2018 Gesamt 652 davon: Mai 2018 117 Juni 2018 187 Juli 2018 348 17. Wie viele Familienangehörige, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und differenzieren, in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte)? Nach Angaben der griechischen Behörden warten derzeit noch rund 1 800 Personen , für die Deutschland seine Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens erklärt hat, auf ihre Überstellung nach Deutschland. Die Angaben zu Zustimmungen und Überstellungen von Griechenland an Deutschland können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ersuchen von Griechenland 2. Quartal 2018 1. Quartal 2018 Zustimmungen des BAMF 196 145 Überstellungen von Griechenland 959 561 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zustimmungen des BAMF an Griechenland 2.Quartal 2018 Herkunftsländer gesamt 196 darunter: Syrien 88 Afghanistan 37 Irak 6 Iran 4 Pakistan 3 Zustimmungen des BAMF an Griechenland 1.Quartal 2018 Herkunftsländer gesamt 145 darunter: Syrien 85 Afghanistan 21 Irak 11 ohne Angabe 7 Albanien 5 Überstellungen von Griechenland nach Deutschland 2.Quartal 2018 Herkunftsländer gesamt 959 darunter: Syrien 628 Afghanistan 183 Irak 98 ohne Angabe 23 Staatenlos 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/4152 Überstellungen von Griechenland nach Deutschland 1.Quartal 2018 Herkunftsländer gesamt 561 darunter: Syrien 404 Afghanistan 74 Irak 58 Ungeklärt 8 Staatenlos 6 18. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach ihren Angaben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 15) ausgerechnet seit Beginn des Jahres 2018 relevante Unterlagen zur Klärung der Familienzugehörigkeit oder entsprechende Übersetzungen in vermehrter Zahl fehlen sollen und damit (unter anderem) die deutliche Steigerung von Ablehnungen durch das BAMF erklärt werden können soll, und inwieweit gab es bezüglich dieser Nachweise nicht doch eine verschärfte Prüfungspraxis des BAMF seit Anfang des Jahres (bitte darlegen)? Die in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/3051 genannten Faktoren sind nach wie vor relevant. Die Prüfungspraxis des BAMF entspricht sowohl den Rechtsgrundlagen als auch der üblichen Handhabung in Bezug auf alle Mitgliedstaaten. Eine gegenüber Griechenland verschärfte Prüfungspraxis kann daher nicht bestätigt werden. 19. In welchem Umfang gab es 2018 neuerliche Prüfungsersuchen durch Griechenland (Wiedervorlagen) nach einer Ablehnung durch das BAMF (bitte nach Monaten auflisten), und wie erklärt die Bundesregierung den enormen Anstieg solcher Remonstrationen Griechenlands von 28 im Jahr 2017 auf 438 von Januar bis Mai 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 18, bitte begründen)? Die Angaben zu Remonstrationen von Griechenland an Deutschland können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Remonstrationen von Griechenland an DTL Jan – Juli 2018 907 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4152 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Remonstrationen von Griechenland an DTL Jan – Juli 2018 907 davon Jan 18 33 Feb 18 94 Mrz 18 108 Apr 18 149 Mai 18 187 Jun 18 169 Jul 18 167 Die erhöhte Anzahl an Remonstrationen ist auf die höhere Anzahl an Ablehnungen griechischer Ersuchen zurückzuführen. 20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn? Nach Kenntnis der Bundesregierung dauert das durch die EU-Kommission eingeleitete asylrechtsbezogene Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn an. a) Hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20a)? Nein. b) Liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, und wenn nicht, wie bewerten dies die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission , welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen und woran liegt es, dass sich die Bundesregierung zu dieser Frage auch nach fast einem Jahr noch keine abschließende Meinung bilden konnte (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20b)? Es liegen weiterhin keine individuellen Zusicherungen durch die ungarischen Behörden vor. Im Übrigen obliegt die Beurteilung, ob das ungarische Asylsystem mit den einschlägigen EU-Normen vereinbar ist, in erster Linie der Europäischen Kommission als „Hüterin der Verträge“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/4152 c) Warum stellt das BAMF weiterhin Rückübernahmeersuchen an Ungarn, obwohl die Bundesregierung „deutliche Zweifel“ daran hat, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Wiederholung der Frage 20c auf Bundestagsdrucksache 19/3051, weil die dortige Antwort der Bundesregierung , damit solle eine Zuständigkeit Deutschlands durch Fristablauf vermieden werden, nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht schlüssig ist, wenn es seitens der Bundesregierung deutliche Zweifel an der Einhaltung von EU-Recht im ungarischen Asylsystem gibt, weil die direkte Folge daraus eine Zuständigkeit Deutschlands zur Asylprüfung ist, wie es ja seit Mai 2017 in der Praxis auch geschieht – bitte begründen)? Es werden weiterhin für untergetauchte Personen Übernahmeersuchen an Ungarn gestellt, um für den Fall der Weiterwanderung dieser Personen in einen dritten Mitgliedstaat eine Zuständigkeit Deutschlands zu vermeiden. 21. Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublin-Verfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es? In der Gruppe Dublinverfahren des BAMF sind zum Stand 1. August 2018 Personen im Umfang von 312,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt; hiervon sind 10,7 VZÄ im höheren Dienst, 172,05 im gehobenen Dienst und 129,95 VZÄ im mittleren Dienst tätig. 22. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen zur Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen wurden von dieser AG erarbeitet (auf Bundestagsdrucksache 19/3051 wird in der Antwort zu Frage 23 behauptet, es gebe noch keinen Abschlussbericht – es bleibt aber unklar, ob es keinen Abschlussbericht der AG gibt, nach dem gefragt worden war, ob es zumindest einen Zwischenbericht oder Ähnliches gibt, und in welcher Weise die AG etwaige Ergebnisse und Empfehlungen gegebenenfalls dokumentiert und weitergegeben hat), und wieso dauert die Prüfung seitens der Bundesregierung so lange, welche Maßnahmen in Zuständigkeit des Bundes diesbezüglich umgesetzt werden sollen (vgl. ebd., bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen)? Ein Zwischenbericht liegt nicht vor. Die durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Handlungsempfehlungen befinden sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Bundesländern. Aus diesem Grund kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen der Abschlussbericht enthalten wird und welche Empfehlungen davon in Zuständigkeit des Bundes umgesetzt werden sollen. Die Abstimmung hat sich aufgrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Schaffung sog. AnkER-Einrichtungen und den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 5. Juli 2018 verlängert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333