Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4153 19. Wahlperiode 05.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Tobias Matthias Peterka, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3851 – Religionszugehörigkeit von sogenannten Gefährdern und relevanten Personen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit ca. 2004 wird auch in Hinblick auf die Gefahr durch Terrorismus eine Einteilung in sog. Gefährder vorgenommen. Zusätzlich werden auch „relevante Personen“, also solche, die bereit sind diese „Gefährder“ zu unterstützen, statistisch erfasst. Laut Medienberichten (www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/ islamistische-gefaehrder-in-deutschland-100.html) von Anfang 2018 beträgt die Zahl ersterer über 700 Personen und die Anzahl letzterer liegt bei ungefähr 400. 1. Wie viele der sog. Gefährder gehören dem Christentum an (bitte Aufteilung nach röm.-kath., protestantisch und sonstige vornehmen)? 2. Wie viele der sog. Gefährder gehören dem Judentum an? 3. Wie viele der sog. Gefährder gehören dem Islam an (bitte Aufteilung nach sunnitisch, schiitisch und sonstige vornehmen)? 4. Wie viele der sog. Gefährder gehören dem Hinduismus an? 5. Wie viele der sog. Gefährder gehören dem Buddhismus an? 6. Wie viele der sog. Gefährder gehören den Zoroastriern an? 7. Wie viele der sog. Gefährder bezeichnen sich als Atheisten bzw. Agnostiker? 8. Wie viele der sog. Gefährder gehören sonstigen Religionen an? 9. Wie viele der sog. relevanten Personen gehören dem Christentum an (bitte Aufteilung nach röm.-kath., protestantisch und sonstige vornehmen)? 10. Wie viele der sog. relevanten Personen gehören dem Judentum an? 11. Wie viele der sog. relevanten Personen gehören dem Islam an (bitte Aufteilung nach sunnitisch, schiitisch und sonstige)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4153 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele der sog. relevanten Personen gehören dem Hinduismus an? 13. Wie viele der sog. relevanten Personen gehören dem Buddhismus an? 14. Wie viele der sog. relevanten Personen gehören den Zoroastriern an? 15. Wie viele der sog. relevanten Personen bezeichnen sich als Atheisten bzw. Agnostiker? 16. Wie viele der sog. relevanten Personen gehören sonstigen Religionen an? Die Fragen 1 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet. In den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, -rechts- sowie -ausländische Ideologie- wird die Religionszugehörigkeit von Gefährdern und Relevanten Personen nicht statistisch erfasst. Die Beantwortung der Anfrage ist für diese Phänomenbereiche daher nicht möglich. Von den Gefährdern/Relevanten Personen des islamistischen Spektrums/PMK – religiöse Ideologie– werden aktuell 772 Gefährder und 475 Relevante Personen dem muslimischen Glauben zugerechnet. Eine valide Aufschlüsselung dieser Personen nach Glaubensrichtung (wie z. B. sunnitisch, schiitisch, sonstige) ist nicht möglich, da grundsätzlich keine entsprechende behördliche Erfassung stattfindet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333