Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4154 19. Wahlperiode 05.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Andreas Bleck und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3854 – Ausrichtung der Deutschen Islam Konferenz in der 19. Legislaturperiode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Auskunft der Bundesregierung führt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) derzeit einen „umfassenden Konsultationsprozess“ zur Neuausrichtung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) durch, „in den ein breites Spektrum islamischer Organisationen und Initiativen der muslimischen Zivilgesellschaft“ einbezogen ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3489). Nach Ansicht der Bundesregierung repräsentieren die Islamverbände, die in den letzten Legislaturperioden an der DIK teilgenommen haben, „den überwiegenden Teil der sich in Deutschland religiös organisierenden Muslime“ (ebd.). Nach der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ (MLD), die von der DIK selbst in Auftrag gegeben wurde, ist aber nur eine Minderheit der Muslime in Deutschland religiös organisiert und es fühlt sich auch nur eine Minderheit von den Islamverbänden vertreten (www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/ Anlagen/DIK/DE/Downloads/WissenschaftPublikationen/MLD-Vollversion. pdf?__blob=publicationFile). Nach Ansicht der Fragesteller legitimiert das Eigeninteresse dieser Verbände sie nicht als Kooperationspartner des demokratischen Rechtsstaats. Eine Grundvoraussetzung der Kooperation ist aus ihrer Sicht die Rechts- und Verfassungstreue der Verbände, die nicht nur durch Verlautbarungen zugesichert sein darf, sondern sich glaubwürdig bewährt haben muss. Hier haben die Fragesteller Zweifel, denn zu den konsultierten Organisationen gehören unter anderem die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion), der Zentralrat der Muslime (ZMD) und die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS). Der Darstellung der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass diese Organisationen in den letzten Haushaltsjahren zahlreiche Zuwendungen aus Bundesmitteln erhielten (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3489, Anlagen). Unter anderem erhielten sie Zuwendungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das nach Darstellung der Bundesregierung „zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen jede Form des Extremismus“ fördert (so formuliert z. B. auf Bundesdrucksache 19/2909). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4154 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) erhielt aus diesem Programm Projektmittel, um Mitglieder der muslimischen Gemeinschaft für die „Gefahren des religiös begründeten Extremismus“ zu sensibilisieren“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3489, Anlagen). Das IGS ist eng mit dem „Islamischen Zentrum Hamburg“ (IZH) verbunden , das als eines der wichtigsten Propagandazentren der Islamischen Republik Iran in Europa gilt. Nach Auskunft des Hamburger Verfassungsschutzes strebt das IZH für den „Export der islamischen Revolution“ und beteiligt sich an den al-Quds-Märschen, die sich gegen das Existenzrecht Israels richten (Bundestagsdrucksache 18/13362). 2. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. erhielt aus dem Programm Mittel zur „Prävention der Radikalisierung von Jugendlichen“. Unabhängig davon erhielt der ZMD Mittel für die „Professionalisierung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in Moscheen“ (Bundestagsdrucksache 19/3489, Anlagen). Ein bedeutendes Mitglied im ZMD ist die „Islamische Gemeinschaft Deutschlands“, die der Verfassungsschutz als deutschen Ableger der internationalen , islamistischen Muslimbruderschaft einstuft (www.verfassungsschutz. de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlenund -fakten-islamismus/zuf-is-2015-islamistische-organisationen/zuf-is-2015- legalistische-islamisten/muslimbruderschaft-mb-islamische-gemeinschaftin -deutschland-igd). 3. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) erhielt aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Zuwendungen für die „Stärkung der Jugendarbeit“ und die „Errichtung einer Präventionshotline für DITIB-Gemeinden im gesamten Bundesgebiet“. Die DITIB bzw. ihr angehörende Gemeinden erhielten ferner Mittel aus zahlreichen anderen Förderprogrammen. So erhielt z. B. die DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg-Marxloh e. V. Fördermittel mit dem Zweck „ALMAN/Akzeptanz fördern – Loyalität stärken – Migration akzeptieren – Anerkennung zeigen – Neues annehmen: Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln“ (Bundestagsdrucksache 19/3489, Anlagen). Die DITIB fungiert als deutscher Arm der türkischen Religionsbehörde Diyanet und kooperiert mit dem türkischen Geheimdienst, z. B. bei der Ausspionierung von angeblichen Anhängern der Gülen-Bewegung und Regimekritikern in Deutschland (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/ spionage-tuerkei-deutschland-ditib-ermittlungsverfahren). Gegenüber der „BILD“-Zeitung erklärte der Staatssekretär im BMI Dr. Markus Kerber am 14. Juli 2018: „Millionen von Muslimen in unserem Land, die ihre Meinung bislang noch nicht geäußert haben, sollten endlich ihre Meinung klar vertreten. Dazu müssen sie sich organisieren und sprechfähig werden. Wichtig ist: Sie müssen ihre Wünsche in ihrer deutschen Heimat äußern. Eine staatliche Einflussnahme von außen ist hier nicht mehr hinnehmbar – dafür gibt es enge Grenzen.“ In diesem Zusammenhang stellt der Innenstaatssekretär auch fest: „Man kann lange über den Satz streiten, ob der Islam nach Deutschland gehört oder nicht. Minister Seehofer hat sich eindeutig festgelegt: der Islam gehört nicht dazu, die hier in Deutschland lebenden Muslime schon. Die Frage ist: Kann es einen deutschen Islam geben, der auf den rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen in Deutschland basiert? Und wenn es einen Islam geben soll, der zu Deutschland gehört, dann müssen die deutschen Muslime ihn als Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4154 ,deutschen Islam‘ definieren – und zwar auf dem Boden unserer Verfassung. Das wird die Aufgabe der nächsten Islamkonferenz sein“ (www.bild.de/bildplus /politik/inland/islamkonferenz/staatssekretaer-markus-kerber-islamkonferenzwird -neu-56296634.bild.html). Nach Auffassung der Fragesteller stehen die Aussagen des Innenstaatssekretärs für eine Richtungsbestimmung der Bundesregierung, aus der sich konkrete Schlussfolgerungen für die Islamkonferenz ableiten lassen. Nach ihrem Dafürhalten betrifft dies die (nicht akzeptable) Einflussnahme von außen wie die (immer noch mangelnde) Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung . Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich die Deutsche Islam Konferenz bereits 2009 auf folgende Schlussfolgerung geeinigt habe: „Das in Deutschland anwendbare Recht wird alleine durch die deutsche Rechtsordnung festgelegt. Bei sog. islamischen Normen (Scharia) ist zwischen Verhaltensregeln für die religiöse Betätigung in engeren Sinne und Vorschriften, die auf eine Regelung des gesellschaftlichen Miteinanders abzielen, zu unterscheiden“ (Bundestagsdrucksache 19/3489). Hinsichtlich der o. g. Unterscheidung sehen die Fragesteller bisher ungelöste Probleme. So sind nach einer repräsentativen Emnid-Befragung türkischstämmiger Einwanderer im Rahmen einer Studie der Universität Münster aus dem Jahr 2016 islamisch-fundamentalistische Einstellungen unter Einwanderern aus der Türkei weit verbreitet. Der Aussage „Muslime sollten die Rückkehr zu einer Gesellschaftsordnung wie zu Zeiten des Propheten Muhammeds anstreben“ stimmen 32 Prozent der Befragten „stark“ oder „eher“ zu. Ein Drittel der türkischen Migranten zieht unserer Demokratie demnach eine archaisch-islamische Gesellschaftsordnung vor. Der Aussage „Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als die Gesetze des Staates, in dem ich lebe“ stimmen sogar 47 Prozent der Befragten zu. Jeder Zweite bejaht „stark“ oder „eher“ die Einstellung. Zu vergleichbaren Ergebnissen kam bereits 2013 eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ religion_und_politik/aktuelles/2016/06_2016/studie_integration_und_religion_ aus_sicht_t__rkeist__mmiger.pdf, www.wzb.eu/de/pressemitteilung/islamischerreligioeser -fundamentalismus-ist-weit-verbreitet). Gebote der Religion können im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Normen und zu elementaren Menschenrechten stehen. Ein Beispiel ist die Todesstrafe bzw. ihre Androhung für den Abfall vom Islam (Apostasie) bzw. die Konversion zum Beispiel zum Christentum. Sie stützt sich auf verschiedene Suren des Koran (u. a. 4,89) und den einschlägigen Hadith („Wer seine Religion wechselt, den tötet “) aus der Sammlung des Al-Buchari (gest. 870), die im sunnitischen wie im schiitischen Islam höchste Autorität genießt. Die vier islamischen Rechtsschulen (Hanafiya, Malikiya, Schafiiya, Hanbaliya) stimmen in dieser Forderung überein. In einer Reihe von islamischen Ländern ist Apostasie mit der Todesstrafe belegt (Religionsfreiheit und Apostasie im Islam Ausarbeitung WD 1 - 076/06-I, S. 16 ff.). 1. Wie begründet sich die Teilnahme der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten islamischen Verbände an der Deutschen Islam Konferenz? Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist das zentrale Forum der Bundesregierung für den Dialog mit Muslimen in Deutschland. Ziel der Bundesregierung ist, unter anderem ein möglichst breites Spektrum islamischer Organisationen in den Dialog einzubeziehen. Aus diesem Grund haben neben weiteren bundesweiten Dachund Spitzenverbänden auch die genannten Verbände an der DIK in der vergangenen Legislaturperiode teilgenommen. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten jeweiligen Mitgliedsorganisationen der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V. sowie des Zentralrats der Muslime Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4154 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode in Deutschland e. V. waren hingegen nicht Mitglied der DIK in der vergangenen Legislaturperiode. Über Teilnehmer und Art der Mitwirkung in der DIK in dieser Legislaturperiode wurde noch nicht abschließend entschieden. 2. Wie begründet sich die Förderung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten islamischen Verbände aus Mitteln des Bundes, die dem zivilgesellschaftlichem Engagement für „Demokratie und gegen jede Form von Extremismus“ dienen sollen? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus, nicht jedoch - im Sinne einer institutionellen Förderung - Organisationen oder natürliche Personen gefördert. Modellprojekte werden grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Interessenbekundungsverfahren zur Förderung ausgewählt. Eingegangene Interessenbekundungen werden u. a. auf Grundlage der Förderleitlinie sowohl nach formalen wie auch fachlich-inhaltlichen Aspekten geprüft. Die fachlich-inhaltliche Prüfung erfolgt durch ein externes Sachverständigengremium. Jede Interessenbekundung wird durch jeweils zwei externe, voneinander unabhängige Sachverständige bewertet. Die Bewertung erfolgt entlang festgelegter fachlicher Kriterien und anhand eines Leitfadens. Das BMFSFJ entscheidet auf Basis des Prüfungsergebnisses über eine Förderung. 3. Werden diese Verbände auch im Jahr 2018 bzw. darüber hinaus Förderungen seitens der Bundesregierung erhalten, und falls ja, zu welchen Zwecken? Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. 4. Welche Auswirkungen haben die jüngsten Entwicklungen in der Türkei seit dem vorgeblichen Putschversuch 2016 auf die Förderung der DITIB? Es wurde die DITIB betreffende Förderpraxis überprüft. Seit 2017 wurden keine neuen Anträge auf Förderung von Projekten in alleiniger Trägerschaft der DITIB vom Bund bewilligt. Zusätzlich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Stopp der staatlichen Förderung des Islamverbandes DITIB“ auf Bundestagsdrucksache 18/12259 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Konsequenzen aus der DITIB-Diyanet-Spionage-Affäre“ auf Bundestagsdrucksache 18/11576 verwiesen. 5. Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass nach den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studien etwa die Hälfte der türkischstämmigen Einwanderer die Befolgung der Gebote des Islam für wichtiger hält als die staatlichen Gesetze? Das in Deutschland anwendbare Recht wird alleine durch die deutsche Rechtsordnung festgelegt (vgl. auch www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/ Anlagen/DIK/DE/Downloads/LenkungsausschussPlenum/DIK-viertes-Plenum- Zwischen-Resuemee.html?nn=3344268). Die Geltung staatlichen Rechts kann daher auch mit religiösen Gründen nicht in Frage gestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4154 6. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das im Zwischenresümee der DIK 2009 festgehaltene Ziel einer „vollständigen Beachtung der deutschen Rechtsordnung und der Werteordnung des Grundgesetzes “ seitens der Muslime zu evaluieren? Es fließen Erkenntnisse staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen in die jeweiligen Planungen zur Fortführung der DIK bzw. ihre Durchführung ein. Eine eigenständige Evaluierung der in der Fragestellung genannten Thematik im Rahmen der DIK hat daher nicht stattgefunden und ist auch nicht beabsichtigt gewesen . 7. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die muslimischen Teilnehmer der Islamkonferenz über die Unterzeichnung dieses Zwischenresümees hinaus zu verpflichten, sich in ihren Gemeinden für die vollständige Beachtung der Rechts- und Verfassungsordnung einzusetzen? Die DIK hat sich in den Jahren 2010 bis 2013 mit konkretisierenden Fragen im Sinne der Fragestellung befasst insbesondere mit geschlechterbezogenen Rollenbildern in muslimischen Milieus, der Ächtung von häuslicher Gewalt und Zwangsverheiratungen sowie der Prävention von gesellschaftlicher Polarisierung und Extremismus insbesondere der Prävention von Antisemitismus, islamistischem Extremismus und Muslimfeindlichkeit. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden 2013 unmittelbar an die Moscheegemeinden der teilnehmenden islamischen Dachverbände übermittelt. Hinsichtlich der Prävention von gesellschaftlicher Polarisierung und Extremismus wurden zudem Projekte auch muslimischer Träger gefördert. 8. Erkennt die Bundesregierung an, dass es bestimmte, der deutschen Rechtsund Verfassungsordnung widersprechende, islamische Gebote gibt (z. B. die Todesstrafe für Apostasie und Konversion), die nicht als Interpretationen fundamentalistischer Kreise anzusehen sind, sondern als Konsens der islamischen Konfessionen und Rechtsschulen? Ein solcher Konsens zu bestimmten islamischen Geboten im Sinne der Fragestellung , insbesondere hinsichtlich der in der Fragestellung genannten Beispiele, ist angesichts der Heterogenität des Islams nach Auffassung der Bundesregierung nicht feststellbar. 9. Wenn es die Aufgabe der neuen DIK ist, einen „deutschen“ Islam zu definieren , werden die neuen Mitglieder einschließlich der Verbände vorab verpflichtet , sich öffentlich von islamischen Geboten, die unserem Grundgesetz widersprechen, wie der Todesstrafe für Konvertiten, loszusagen? Wenn ja, wie verbindlich und öffentlich sind diese Erklärungen? Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung mit muslimischen Verbänden und Einzelpersonen, die sich nicht von islamischen Geboten lossagen, die unserem Grundgesetz widersprechen, einen „deutschen“ Islam definieren? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage „Die inhaltliche, personelle und strukturelle Ausrichtung der Deutschen Islam Konferenz (DIK)“ der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3489 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4154 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Im Jahr 2018 werden folgende Projekte gefördert: Träger Zweck der Förderung DITIB-Türkisch-Islamische Gemeinde zu Wächtersbach e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen . DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg-Marxloh e.V. Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern wird noch bis zum 31. August 2018 das Projekt "ALMAN /Akzeptanz fördern - Loyalität stärken - Migration akzeptieren - Anerkennung zeigen - Neues annehmen" der DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg-Marxloh e.V. (Förderzeitraum: 01.09.2015 - 31.08.2018) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. In dem Projekt geht es darum, Faktenwissen über gelungene Integration zu vermitteln. Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) e.V. Das Leitziel des Projektes ist die Sensibilisierung der Teilnehmer *innen für die Gefahren und die Bereitstellung von Wissen um die Argumente von extremistischen Bestrebungen. Die Teilnehmer *innen sollen über geeignete Kompetenzen verfügen, um Gefahren des religiös begründeten Extremismus frühzeitig zu erkennen und innerhalb ihrer muslimischen Community auf diese Gefahren hinzuweisen. Das Projekt richtet sich an muslimische Jugendliche , junge Heranwachsende und Multiplikator*innen der Moscheegemeinden. Das Projekt wird durch die Bundesregierung kofinanziert. Die Hauptförderung erfolgt im Rahmen des EU- Fonds Innere Sicherheit. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 19/545) verwiesen Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Patenschaften zwischen Geflüchteten und Einheimischen sollen ein Ankommen und Integrieren erleichtern. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in ein dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Modellprojekte in vier Städten nach dem US-amerikanischen "Safer Space-Ansatz" zur Prävention der Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung deren Motivation, in der demokratischen Gesellschaft zu partizipieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4154 Träger Zweck der Förderung Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Primärziel ist ein jugendgerechter Internetauftritt, um präventiv Radikalisierung vorzubeugen und Jugendlichen eine Alternative zu religiös begründeten Extremisten im Internet zu bieten. Durch aktive Teilnahme an Workshops werden den Jugendlichen ihre Fragen interaktiv beantwortet und in den Dialog miteinbezogen. Die wöchentlichen Videointerviews von Jugendlichen mit Jugendlichen und vereinzelt Prominenten liefern die nötige Attraktivität. Die Sensibilisierung für Prävention wird hierbei zielgruppenorientiert dargestellt. Das Projekt wird durch die Bundesregierung kofinanziert . Die Hauptförderung erfolgt im Rahmen des EU-Fonds Innere Sicherheit. Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und Union Progressiver Juden in Deutschland als gemeinsame Antragsteller über die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) Einzelprojekt „Interreligiöse Fahrt zur Gedenkstätte Auschwitz- Birkenau“ im August 2018 im Rahmen des trialogischen Projekts „Weißt du, wer ich bin?“ der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK), welches vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert wird; Junge Geflüchtete und junge Erwachsene aus der liberalen jüdischen Gemeinde lernen die Geschichte des Nationalsozialismus kennen und sollen als Multiplikatoren gegen Antisemitismus und Islamfeindlichkeit in ihren Regionen wirken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333