Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4155 19. Wahlperiode 05.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Dr. Bernd Baumann, Martin Hebner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3855 – Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „WELT AM SONNTAG“ beleuchtet in ihrer Ausgabe vom 1. Juli 2018 unter dem Titel „Richtig falsch gelaufen“ kritisch die Durchführung von Integrationskursen . In dem Artikel berichtet ein Insider über „Dokumentenfälschung, Erschleichen öffentlicher Gelder [und] Betrug“. Der Insider „glaubt, dass sein Fall keine Ausnahme ist, sondern Symptom eines dysfunktionalen Systems, und dass dieses Systemversagen die komplette Flüchtlingspolitik durchzieht und sie scheitern lassen könnte“. Die „WELT AM SONNTAG“ konstatiert nach eigenen Recherchen, „dass er recht haben könnte“. Berichtet wird von „erheblichen Kontrolllücken“, die unter anderem darauf zurückzuführen seien, dass Teilnahmeberechtigte sich ihren (Integrationskurs -)Träger selbst aussuchen könnten. So fänden nach Aussagen von Insidern unmotivierte Teilnahmeberechtigte Träger, die sie nachträglich unterschreiben ließen. Viele Träger würden es „mit den Regeln nicht so genau nehmen“; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) komme bei der Kontrolle von Trägern nicht hinterher. Aus einem Bericht der „WELT AM SONNTAG“ vom Juni 2018 (www.welt.de/politik/deutschland/article176904271/Traeger-von- Integrationskursen-Seehofer-kritisiert-BAMF-fuer-aeusserst-duerftige-Kontrolle. html) gehe hervor, dass nicht einmal zehn Prozent der Integrationsträger geprüft würden und es Bundesländer gebe, in denen der Prozentsatz bei lediglich einem Prozent liege. Außerdem, so heißt es in dem Artikel vom Juli 2018 weiter, ignoriere das BAMF die Mahnungen des Fachverbands „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ über zu einseitige Kontrollmechanismen. Ferner zähle nach Ansicht des Verbands für das BAMF nicht die Unterrichtsqualität, sondern eine „möglichst penible Einhaltung der oft sehr technokratischen Formalien“. Neben dem zuvor genannten Verband glaubten auch viele ehrenamtliche und hauptberufliche Flüchtlingshelfer und Integrationsbeauftragte, „die mangelnde Kontrolle sei Absicht: Niemand in der Kontrollkette habe ein Interesse daran, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliege. Lehrer und Träger verdienten gutes Geld mit den Kursen, die Behörden müssten die Vorgaben der Politik einhalten, möglichst viele Menschen in Maßnahmen zu stecken, und die Politik wolle um jeden Preis die Debatte vermeiden, ihre Integrationspolitik sei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4155 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gescheitert. Die Leidtragenden dieser verfehlten Politik sind allerdings jene Flüchtlinge, die sich hierzulande integrieren wollen.“ Indizien für schlechte Kurse seien die Resultate. Von 339 578 Menschen, die erstmals einen Integrationskurs besuchten, hätten 15 Prozent diesen vorzeitig abgebrochen. Von den übrigen habe nur die Hälfte den abschließenden Sprachtest bestanden (Quelle: WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, „Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt “). Das BAMF führt nach § 1 der Integrationskursverordnung (IntV) und § 1 des Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) Integrationskurse beziehungsweise berufsbezogene Deutschsprachförderung durch. Zur Durchführung lässt es private und öffentliche Träger zu. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ziel des Integrationskurses ist die Erlangung des Sprachniveaus B1 und die Vermittlung der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Mehr als 90 Prozent der Teilnehmer des Deutschtests für Zuwanderer (DTZ) erreichen nach Absolvierung des Integrationskurses entweder das Sprachniveau B1 oder das Sprachniveau A2. Die Teilnahme am Integrationskurs liegt auch dann im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wenn das Sprachniveau B1 auch nach etwaiger Kurswiederholung nicht erreicht wird. Den Teilnehmern steht je nach Kursart ein unterschiedliches Stundenkontingent zu und es kann ein Wiederholungskontingent von 300 Stunden genehmigt werden . Sind diese Kontingente ausgeschöpft, ist eine weitere staatlich geförderte Teilnahme am Integrationskurs nicht mehr möglich. Mit der berufsbezogenen Sprachförderung nach der am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV) besteht ein Sprachförderangebot des Bundes, das in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse aufbaut und dem Spracherwerb ab dem Sprachniveau B1 bis zum Sprachniveau C2 dient. Wer den Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen hat, darf die Berufssprachkurse zur Erreichung der Sprachniveaus B1 und A2 besuchen. Auf diese Weise wird eine weitere individuelle Förderung der Teilnehmer zur Unterstützung einer Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht. 1. Wie lauten, bezugnehmend auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 in Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/1404, S. 9 ff.), die konsolidierten Zahlen für das Jahr 2017 und die Fortschreibung für 2018 bis zum Stichtag 31. Juli 2018 (bitte die in Anlage 1 der Bundestagsdrucksache 19/1404 enthaltenen Geschäftsstatistiken aktualisieren)? Auf die Anlage wird verwiesen. Drucksache 19/4155 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4155 2. Wie viele der in der Geschäftsstatistik genannten Kursteilnehmer haben den Kurs im Sinne von § 14 Absatz 6 IntV „ordnungsgemäß“ abgeschlossen? Im Jahr 2017 haben 256 375 Teilnehmende sowohl den DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer zum Abschluss des Sprachkurses) als auch den LiD (skalierter Test „Leben in Deutschland“ zum Abschluss des Orientierungskurses) absolviert. Im Zeitraum Januar bis Juli 2018 waren dies 155 613 Teilnehmende. Die Antwort zu Frage 2 bezieht sich auf den Abfragestichtag 17. August 2018. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar . 3. Wie viele der Personen, die den Kurs „ordnungsgemäß“ abgeschlossen haben , konnten den Integrationskurs nach § 43 Absatz 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) „erfolgreich“ abschließen? Im Jahr 2017 haben von den 256 375 Teilnehmenden, die den DTZ und den LiD absolviert haben, 136 904 Teilnehmende sowohl erfolgreich den LiD als auch den DTZ mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen. Von Januar bis Juli 2018 haben von den 155 613 Teilnehmenden, die den DTZ und den LiD absolviert haben, 74 984 Teilnehmende sowohl erfolgreich den LiD als auch den DTZ mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen. Die Antwort zu Frage 3 bezieht sich auf den Abfragestichtag 17. August 2018. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar . 4. Wie viele Personen, die ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen, aber den Sprachtest nicht erfolgreich bestanden haben, wurden entsprechend § 5 Absatz 5 Satz 1 IntV zur Wiederholung von maximal 300 Stunden zugelassen ? Von den 116 348 Teilnehmenden, die im Jahr 2017 den DTZ und LiD absolviert haben, den DTZ allerdings im Erstverfahren nicht mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen haben, wurden 80 913 Teilnehmende zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses zugelassen. Von den 78 238 Teilnehmenden, die von Januar bis Juli 2018 den DTZ und LiD absolviert haben, den DTZ allerdings im Erstverfahren nicht mit dem Sprachniveau B1 abgeschlossen haben, wurden 58 586 Teilnehmende zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses zugelassen. Die Antwort zu Frage 4 bezieht sich auf den Abfragestichtag 17. August 2018. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar . 5. Wie viele Kursträger sind zum Stichtag 31. Juli 2018 vom BAMF zugelassen , d. h., wie viele haben nach § 20 Absatz 2 IntV ein Zertifikat „Zugelassener Träger zur Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz “ erhalten (bitte auch die Anzahl der Träger nach § 20 Absatz 3 IntV einschließen)? Zum Stichtag 31. Juli 2018 waren insgesamt 1 695 Integrationskursträger zugelassen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4155 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4155 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele der nach IntV zertifizierten Kursträger beziehungsweise der von ihnen durchgeführten Kurse hat das BAMF vor Ort überprüft (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)? Integrationskurskontrollen (Vor-Ort-Kontrollen) Kurse Kursträger Gesamtanzahl Kurse Anzahl Vor-Ort-Kontrollen Gesamtanzahl Kursträger Anzahl geprüfte Kursträger 2016 20.047 1.450 1.740 579 2017 18.915 1.623 1.736 569 2018 (bis 31. Juli) 8.529 1.932 1.695 775 Die Erhöhung der Kontrolldichte bei Vor-Ort-Kontrollen ist eine Maßnahme aus dem Masterplan Migration. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat das BAMF entsprechend angewiesen. Eine klare Steigerung ist bereits den Zahlen des ersten Halbjahres 2018 zu entnehmen. 7. Was war das Ergebnis der Prüfungen (bitte nicht auf Prüfungen vor Ort beschränken ; bitte nach Jahren aufschlüsseln; auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen )? Im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Vielzahl von Vorgaben, die sich insbesondere aus der Integrationskursverordnung ergeben. Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage von Checklisten, die insgesamt rd. 100 Prüfkriterien umfassen. Jeder Verstoß gegen ein Prüfkriterium wird als Beanstandung erfasst. Im Rahmen von Vor-Ort- Kontrollen wurden im Jahr 2016 insgesamt 1 479 Beanstandungen, im Jahr 2017 insgesamt 1 722 Beanstandungen und im Zeitraum Januar bis Juli 2018 insgesamt 2 118 Beanstandungen ausgesprochen. In der Regel handelte es sich hierbei um nicht schwerwiegende Feststellungen, die mit Hinweisen oder Ermahnungen geahndet wurden. a) Wurden Zulassungen widerrufen, und wenn ja, wie viele? Im Jahr 2016 wurden 10, im Jahr 2017 zwei und im Jahr 2018 sechs Zulassungen von Integrationskursträgern widerrufen. Drucksache 19/4155 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4155 b) Wurden Strafanzeigen gegen Kursträger gestellt, und wenn ja, gegen wie viele, und was war der Vorwurf? (bitte a) und b) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen) In den Jahren 2016 bis 2018 wurde jeweils eine Strafanzeige gestellt mit folgender Begründung: 2016: wegen Steuerhinterziehung 2017: wegen Betrug und Urkundenfälschung 2018: wegen Betrug und Urkundenfälschung. Hierbei sind nur Fälle berücksichtigt, in denen das BAMF durch eine Strafanzeige das Ermittlungsverfahren initiiert hat. 8. Hat das BAMF von der Vorschrift des § 18 Absatz 4 IntV, „das Vergabeverfahren durch eine andere Behörde durchführen [zu] lassen“, Gebrauch gemacht ? Wenn ja, welche Behörde(n) wurde(n) beauftragt, und wie viele Kurse des Gesamtangebots betrifft das? Der Integrationskursteil der mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen angebotenen Maßnahme „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb“ (KompAS) wird in Abstimmung mit dem BAMF durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben. Von den im Jahr 2018 bislang begonnenen 8 884 neuen Integrationskursen waren 85 (also rd. 1 Prozent) „KompAS-Kurse“. 9. Wie viele Kurse nach der DeuFöV führt das BAMF durch, und wie viele Personen nehmen daran teil (bitte für die Jahre 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln)? Im Jahr 2017 begannen insgesamt 96 060 Personen einen von insgesamt 4 956 Berufssprachkursen nach der DeuFöV. Im Zeitraum Januar bis Juli 2018 sind 4 763 DeuFöV-Kurse mit 87 542 Personen gestartet. Die Angaben können sich durch Nacherfassungen noch erhöhen. 10. Wie viele Personen nehmen an Spezialmodulen entsprechend § 13 Absatz 2 DeuFöV teil? Im Jahr 2017 begannen 1 887 Personen und im Zeitraum Januar bis Juli 2018 4 104 Personen einen Berufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2. Bei Berufssprachkursen mit dem Zielsprachniveau B1 konnten im Jahr 2017 4 931 Kurseintritte und im Zeitraum Januar bis Juli 2018 14 067 Kurseintritte verzeichnet werden. 11. Wie viele der nach § 13 Absatz 2 DeuFöV Teilnahmeberechtigten bestehen die Zertifikatsprüfung im ersten Versuch beziehungsweise im Wiederholungsversuch ? Aussagekräftige Daten hierzu liegen noch nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4155 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4155 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele Kursträger sind zum Stichtag 31. Juli 2018 vom BAMF zugelassen , d. h., wie viele haben nach § 21 Absatz 2 DeuFöV ein Zertifikat „Zugelassener Träger zur Durchführung von berufsbezogener Deutschsprachförderung nach dem Aufenthaltsgesetz“ erhalten? Am 31. Juli 2018 waren 1 363 Träger zu Kursen nach der DeuFöV zugelassen. 13. Macht das Bundesamt aktuell Gebrauch von der Ausnahmeregelung nach § 18 Absatz 1 Satz 3 DeuFöV? Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der registrierten Lehrkräfte setzen)? Über die Ausnahmeregelung nach § 18 Absatz 1 Satz 3 DeuFöV wurden bislang 9 Lehrkräfte für die Durchführung jeweils lediglich eines einzigen Kurses zugelassen . Insgesamt sind 49 661 Lehrkräfte nach § 15 IntV zugelassen, wovon derzeit 19 722 aktiv unterrichten. Die nach § 15 IntV zugelassenen Lehrkräfte können auch in den Berufssprachkursen nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes unterrichten . 14. Wie viele der nach DeuFöV zertifizierten Kursträger beziehungsweise der von ihnen durchgeführten Kurse hat das BAMF in den Jahren 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli 2018) überprüft (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018– aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)? Am 1. Juli 2016 ist die DeuFöV in Kraft getreten. Die Berufssprachkurse nach der DeuFöV lösten das ESF-BAMF-Programm sukzessive zum Ende des Jahres 2017 ab. Das gesamte System, sowohl Personal als auch die Verwaltungsstrukturen sind Schritt für Schritt aufgebaut worden. Der überwiegende Teil der Berufssprachkursträger ist identisch mit denen des vorherigen ESF-BAMF-Programms, sodass Trägerkontrollen systematisch in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt wurden. Im Jahr 2017 wurden im Bereich der Berufssprachkurse nach der DeuFöV anlassbezogen 13 Kursprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2018 fanden bis zum Stichtag 85 Kursprüfungen sowie weitere 22 Verwaltungsprüfungen statt. Eine deutliche Steigerung der Prüfquote wird im Jahr 2019 verbunden mit einer Überarbeitung des Konzepts der Vor-Ort-Kontrollen erfolgen. 15. Was war das Ergebnis der Prüfungen? Bei insgesamt 51 Kursprüfungen aus den Jahren 2017 und 2018 sind Verstöße gegen die Abrechnungsrichtlinie zur DeuFöV festgestellt worden. Diese Pflichtverstöße führten im Jahre 2017 zu 2 Abmahnungen und im Jahr 2018 zu 7 Abmahnungen . Am häufigsten wurden Verstöße gegen die Pflicht zur sorgfältigen Pflege der Anwesenheitsliste festgestellt. a) Wurden Zulassungen widerrufen, und wenn ja, wie viele? Bislang wurden keine Zulassungen widerrufen. Drucksache 19/4155 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4155 b) Wurden Straf,anzeigen gegen Kursträger gestellt, und wenn ja, gegen wie viele, und was war der Vorwurf? (bitte a) und b) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen) Bis zum 31. Juli 2018 wurden keine Strafanzeigen gestellt. 16. Wie viele Beschäftigte sind beim BAMF zum Stichtag 31. Juli 2018 für die Kontrolle der Kursträger nach IntV und DeuFöV zuständig (bitte als Vollzeitäquivalente angeben)? Die Regionalkoordinatoren des BAMF sind für die operative Umsetzung der Integrationskurse vor Ort zuständig. Zu ihrem Aufgabenspektrum gehört auch die Kontrolle von Integrationskursträgern. Zum Stichtag 31. Juli 2018 waren in diesem Bereich 162 Vollzeitäquivalente (VZÄ) tätig. Zum Stichtag 31. Juli 2018 waren 46 Außendienstmitarbeiter (entsprechend 40,7 VZÄ) u. a. für die Kontrollen der Kursträger nach der DeuFöV zuständig. 17. Beinhalten die im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (Einzelplan 1101, Titel 684 04-219) ausgewiesenen 470 Mio. Euro sämtliche Maßnahmen nach der DeuFöV? Wenn nein, wie hoch sind die Gesamtkosten aus der Durchführung der DeuFöV (bitte Einzelplan und Titel benennen)? Sämtliche Maßnahmen nach der DeuFöV werden über den Haushaltsansatz im Einzelplan 1101, Titel 684 04-219 geleistet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4155 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der neuen Kursteilnehmer nach Staatsangehörigkeit Jahr 2017: konsolidierte Geschäftsstatistik Zeitraum Jan bis Juli 2018: vorläufige Abfrage Abfragestichtag: 17.08.2018 Staatsangehörigkeit 2017 Jan-Jul 2018 Syrien 101.010 22.588 I rak 27.493 7.825 Afghanistan 20.277 8.296 Eritrea 12.140 3.992 I ran 11.956 3.402 Rumänien 11.518 5.819 Bulgarien 9.077 4.502 Polen 7.685 3.378 Türkei 6.973 4.646 Somalia 6.525 1.758 I talien 5.204 2.572 Kroatien 4.334 2.139 Kosovo 3.760 2.488 Griechenland 3.585 1.835 Russische Föderation 2.990 1.728 Spanien 2.323 1.107 Ukraine 2.237 1.138 Indien 2.222 1.306 Deutschland 2.181 1.060 Bosnien und Herzegowina 2.131 1.388 Marokko 2.131 1.034 Ungarn 2.092 911 Pakistan 2.082 1.186 Serbien 1.912 1.209 Nigeria 1.599 1.090 Vietnam 1.556 833 Albanien 1.509 1.028 Mazedonien 1.433 975 China 1.277 648 Staatenlos 1.248 524 Thailand 1.144 603 Unbek. / Ungekl. / ohne Angabe 1.110 263 Libanon 1.056 513 Tunesien 1.043 548 Ghana 1.007 603 Brasilien 984 577 Ägypten 920 454 Portugal 806 373 Litauen 734 380 Kasachstan 662 368 Vereinigte Staaten 615 327 Aserbaidschan 608 317 Philippinen 587 308 Äthiopien 575 343 Bangladesch 495 239 Armenien 490 339 Algerien 470 250 Drucksache 19/4155 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Lettland 444 211 Frankreich 428 185 Jemen 425 257 Vereinigtes Königreich 413 191 Libyen 409 194 Sri Lanka 398 236 Guinea 363 358 Moldau 350 203 Sudan 348 396 Kamerun 345 191 Tschechische Republik 322 141 Mexiko 301 182 Slowakei 289 132 Jordanien 285 133 Weißrussland 281 153 Kolumbien 275 169 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 251 76 Kenia 248 141 Japan 245 122 Gambia 240 143 Georgien 239 152 Slowenien 228 102 Kuba 210 127 Korea, Republik 206 133 Dominikanische Republik 197 97 Indonesien 186 116 Togo 183 118 Peru 182 91 Venezuela 179 127 Niederlande 170 91 Montenegro 164 112 Senegal 163 100 Tadschikistan 151 98 Israel 138 72 Chile 129 71 Nepal 128 58 I rland 123 45 Schweden 115 52 Ecuador 110 51 Kongo 110 59 Australien 109 49 Argentinien 99 31 Myanmar 99 60 Südafrika 95 59 Kanada 94 45 Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) 91 77 Kongo, Demokratische Republik 86 42 Sierra Leone 86 53 Saudi-Arabien 78 28 Belgien 75 45 Kirgisistan 75 32 Uganda 73 61 Usbekistan 71 34 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4155 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Estland 70 30 Mali 67 39 Mongolei 67 44 Malaysia 60 24 Bolivien 59 20 Finnland 59 25 Taiwan 59 40 Benin 58 44 Guinea-Bissau 58 17 Angola 56 41 Burkina Faso 49 24 Simbabwe 48 49 Tansania 47 34 Serbien (einschließlich Kosovo) 43 10 Kambodscha 41 23 Nicaragua 41 12 Jamaika 40 32 Honduras 37 23 Liberia 34 35 Niger 34 14 Paraguay 34 18 Neuseeland 33 9 Singapur 31 10 Costa Rica 30 17 Korea, Demokratische Volksrepublik 26 12 Turkmenistan 26 9 Dänemark 24 14 Zypern 24 8 Norwegen 23 16 Ruanda 23 16 Vereinigte Arabische Emirate 23 1 Mosambik 22 14 El Salvador 21 10 Madagaskar 21 10 Serbien und Montenegro 21 10 Guatemala 20 13 Übriges Asien 20 0 Guyana 19 12 Tschad 18 14 Gabun 17 5 Haiti 17 4 Österreich 17 5 Swasiland 17 7 Zentralafrikanische Republik 17 8 Bahrain 16 4 Laos 16 14 Salomonen 16 3 Sambia 15 13 Burundi 14 7 Dominica 14 3 Kuwait 13 8 Mauretanien 13 10 Jugoslawien, Bundesrepublik 11 2 Drucksache 19/4155 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Mauritius 11 11 Kap Verde (Cabo Verde) 10 4 Island 9 4 Seychellen 9 3 Dschibuti 8 6 Panama 8 6 Sudan (einschließlich Südsudan) 8 6 Südsudan 8 16 Ungeklärt 8 1 Namibia 7 6 Schweiz 7 4 Äquatorialguinea 6 2 Trinidad und Tobago 6 3 Uruguay 6 6 Botsuana 5 4 Malawi 5 4 Malediven 5 3 Malta 5 3 Sowjetunion 5 1 Andorra 4 1 Bahamas 3 2 Grenada 3 0 Marshallinseln 3 3 Oman 3 0 São Tomé und Príncípe 3 1 sonst. amerikan. Staatsangeh. 3 0 Suriname 3 0 Tonga 3 0 Komoren 2 0 Lesotho 2 0 Liechtenstein 2 0 Luxemburg 2 0 Papua-Neuguinea 2 0 Samoa 2 1 sonst. afrik. Staatsangehörigk 2 0 St. Lucia 2 2 Vatikanstadt 2 1 Antigua und Barbuda 1 0 Barbados 1 1 Belize 1 0 Bhutan 1 0 Kiribati 1 0 Monaco 1 0 San Marino 1 0 St. Vincent und die Grenadinen 1 1 Vanuatu 1 1 Fidschi 0 1 Palau 0 1 Tuvalu 0 2 Summe 288.758 106.509 zzgl. Spätaussiedler 3.153 1.841 Insgesamt 291.911 108.350 nachrichtlich Kurswiederholer 64.775 59.147 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4155 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der neuen Kursteilnehmer nach Status Jahr 2017: konsolidierte Geschäftsstatistik Zeitraum Jan bis Juli 2018: vorläufige Abfrage Abfragestichtag: 17.08.2018 Status 2017 Jan-Jul 2018 ALG I I – Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 73.441 25.620 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 1.988 699 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 108.673 38.677 Verpflichtung durch TLA 8.952 5.609 Summe verpflichtete Teilnehmer 193.054 70.605 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 87.437 32.926 Neuzuwanderer (Bestätigt durch ABH) 8.267 2.978 Spätaussiedler 3.153 1.841 Summe freiwillige Teilnehmer 98.857 37.745 Insgesamt 291.911 108.350 nachrichtlich Kurswiederholer 64.775 59.147 Drucksache 19/4155 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333