Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4158 19. Wahlperiode 04.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3888 – Frauen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obwohl der Frauenanteil an wohnungslosen Menschen in Deutschland kontinuierlich steigt und nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe e. V. seit 2011 von ca. 24 Prozent auf 27 Prozent zugenommen hat, sind wohnungslose Frauen sowohl in der Öffentlichkeit als auch im politischen Diskurs kaum zusehen (Pressemitteilung, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., 14. November 2017, www.bagw.de/de/presse/index~ 147.html). Wohnungslosigkeit wird in der Regel als männliches Phänomen wahrgenommen. Oft würden Frauen versuchen, in der Öffentlichkeit nicht als wohnungslos erkennbar zu sein und außerhalb der Sozialhilfe und institutionellen Unterkunftsmöglichkeiten nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Auch wenn dies zur Folge hätte, sich in die Abhängigkeit eines Wohnungsinhabers und seiner Interessen zu geben. Zudem würden sich Frauen, die männlicher Gewalt ausgesetzt waren, in Tagesaufenthaltsstätten und Beratungsstellen, die vorwiegend männlich dominiert sind, nicht sicher fühlen. Der Zugang zum Hilfesystem scheint somit für wohnungslose Frauen erschwert zu sein (APuZ 25-26/18, Claudia Steckelberg). Auch weitere Expertinnen und Experten und Studien weisen auf signifikante Unterschiede von wohnungs- und obdachlosen Personen in Bezug auf ihr Geschlecht hin. „Eine der wesentlichsten Erkenntnisse – neben der hohen Gewaltbetroffenheit von wohnungslosen Frauen – ist die Tatsache, dass sie oft verdeckt wohnungslos leben. Häufig gehen sie sogenannte Zwangspartnerschaften ein, in denen sie, auch sexuell, ausgebeutet werden. Der Anteil von nur 25 Prozent an den erwachsenen Wohnungslosen ist überall dort höher, wo spezifische Einrichtungen für wohnungslose Frauen angeboten werden. Es kann also vermutet werden, dass die besonders stark ausgeprägte Scham von Frauen, sich wohnungslos zu melden, aber auch fehlende adäquate Hilfeangebote Gründe für den geringen Anteil von Frauen an der geschätzten Zahl von Wohnungslosen sind“ (APuZ, 20-21/14, Susanne Gerull). Obwohl die Schätzungen und der Statistikbericht der BAG Wohnungslosenhilfe (www.bagw.de/de/themen/statistik_und_dokumentation/statistikberichte) deutlich Handlungsbedarf zeigen, liegt eine gesetzlich verankerte Wohnungsnotfall- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4158 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode statistik auf Bundesebene und hierbei insbesondere zur Entwicklung der Wohnungslosigkeit von Frauen nicht vor. Die geschlechtsspezifischen Verlaufsformen von Wohnungslosigkeit werden bei Frauen bei der bisherigen Wohnungspolitik noch immer unzureichend beachtet. Inwieweit das Hilfesystem wohnungslosen Frauen häufig nicht zugänglich ist und die derzeitige gesetzliche Unterstützung, wie z. B. die Unterbringung in einer Einrichtung gemäß § 67 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dazu beiträgt , die Gesamtheit aller Frauen – auch deren mit Kinder – dauerhaft von Wohnungslosigkeit zu befreien, wenn besondere soziale Schwierigkeiten mit besonderen Lebensumständen verknüpft sind und die Betroffenen selbst nicht zur Überwindung ihrer Schwierigkeiten in der Lage sind, ist unklar. 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gesamtzahl wohnungsloser Frauen in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den einzelnen Bundesländern , und wie viele davon sind a) allein lebende Frauen, b) Alleinerziehende Frauen (nach Anzahl der Kinder differenziert), c) Frauen mit Behinderungen, d) Frauen mit psychischen Erkrankungen, e) Minderjährige, f) Frauen über 67 Jahre? 2. Welchen Anteil haben wohnungslose Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Gesamtzahl aller Wohnungslosen, und wie viele wohnungslose Frauen sind a) offen wohnungslos, b) verdeckt wohnungslos? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele Frauen aktuell in der Bundesrepublik wohnungslos sind. Da keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert, stützt sich die Bundesregierung auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W). Diese erfolgen für das Berichtsjahr kumulativ. Somit sind Mehrfachberücksichtigungen möglich. Zudem kann nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg bzw. andauernd wohnungslos waren oder sind. Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in rund 100 000 Fällen erwachsene Frauen wohnungslos. Dies entsprach einem Anteil von 27 Prozent an allen Fällen von Wohnungslosigkeit bei Erwachsenen. Zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W können hilfsweise Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern genannt werden, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht haben. Nordrhein-Westfalen weist in seiner „Integrierten Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2017 in Nordrhein-Westfalen“ aus, dass am Stichtag des 30. Juni 2017 unter den erfassten Wohnungslosen 9 524 weiblich waren. Dies entspricht einem Anteil von 30,3 Prozent. Davon waren 7 415 Personen 18 Jahre und älter und 2 087 Personen jünger als 18 Jahre. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4158 Für den Freistaat Bayern liegen Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die mit dem Bericht zur sozialen Lage in Bayern (Bayerischer Sozialbericht) im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Darin wird ausgewiesen, dass am Stichtag unter den erfassten Wohnungslosen 1 796 weiblich waren, was einem Anteil von 26,2 Prozent entsprach. Davon waren 1 439 Personen 18 Jahre und älter und 357 Personen jünger als 18 Jahre. Weitere Angaben zu den Ländern oder zu soziodemografischen Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Ebenso liegen keine Erkenntnisse zu verdeckter Wohnungslosigkeit vor. Hinsichtlich der Frage 1c nach der Anzahl von wohnungslosen Frauen mit einer Behinderung wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Um die Möglichkeiten einer Verbesserung der Datenlage mittels einer bundeseinheitlichen Statistik zu prüfen, hat das für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Dialog zwischen Bund und Ländern initiiert. 3. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über geschlechtsspezifische Formen der Wohnungslosigkeit von Frauen? 4. Welche geschlechtsspezifischen Ursachen erkennt die Bundesregierung für die zunehmende Wohnungslosigkeit von Frauen? 5. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen zu deren Vermeidung? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine hinreichenden Erkenntnisse zur Beantwortung der Fragen vor (siehe hinsichtlich der Datenlage die Antwort zu den Fragen 1 und 2). Die Bundesregierung hat den Bedarf erkannt, Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen, und berücksichtigt dabei auch geschlechtsspezifische Aspekte . Deshalb fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2017 ein Forschungsprojekt der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS e. V.) unter dem Titel „Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer Vermeidung und Behebung “. Hierin werden geschlechtsspezifische Fragen durchgehend mitbetrachtet. In vertiefenden Fallstudien soll beispielsweise untersucht werden, mit welchen Strategien die lokalen Systeme auf die Bedarfe besonderer Personengruppen (z. B. wohnungsloser Frauen) reagieren. Auch die möglicherweise unterschiedlichen Wege von Frauen und Männern in die Wohnungslosigkeit sollen untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im Frühjahr 2019 vorgelegt und anschließend von der Bundesregierung ausgewertet werden. Ob sich daraus Anhaltspunkte für politische Maßnahmen zur Prävention auf Bundesebene ergeben , bleibt abzuwarten. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit in der Zuständigkeit der Länder bzw. Kommunen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4158 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Erkennt die Bundesregierung Zusammenhänge zwischen der nach Ansicht der Fragesteller bestehenden strukturellen Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft, der zunehmenden Armut von Frauen und ihrem wachsenden Anteil an Wohnungslosen? Wenn ja, in welcher Form werden diese Zusammenhänge in den Konzepten der Bundesregierung zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit und gegen Gewalt an Frauen berücksichtigt? Wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, liegen der Bundesregierung keine bundesweiten amtlichen Zahlen zur Anzahl der wohnungslosen Menschen – einschließlich der wohnungslosen Frauen – in Deutschland vor. Die Annahme eines wachsenden Frauenanteils kann daher nicht verifiziert werden. Entsprechend liegen auf Bundesebene auch keine statistischen Erkenntnisse zu geschlechtsspezifischen Zusammenhängen in der Wohnungslosigkeit vor. Auf das in Antwort zu den Fragen 3 bis 5 erläuterte noch laufende Forschungsvorhaben der GISS und den Sachstand hinsichtlich der Einführung einer Bundeswohnungslosenstatistik – Antwort zu Frage 1 und 2 – wird verwiesen. 7. Welche finanziellen Mittel stellte die Bundesregierung wofür in den letzten fünf Jahren für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit insgesamt zur Verfügung , welcher Anteil entfällt dabei auf Wohnungslosigkeit von Frauen (bitte nach Jahren, Ländern und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfolgt vor allem einen präventiven Ansatz, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundsatz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgend, wird Personen geholfen, die in eine Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Wer hilfebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf umfassende Unterstützung. Das bestehende Mindestsicherungssystem mit der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bietet Unterstützung für hilfebedürftige Menschen. Dazu zählt auch Unterstützung bei akut drohender bzw. eintretender Obdachlosigkeit , die durch das Mindestsicherungssystem in zahlreichen Fällen verhindert wird. Insbesondere können die Kommunen und Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Mietschulden oder auch Energiekostenrückstände als Darlehensleistung übernehmen und zur Verhinderung von Kündigung oder Versorgungsunterbrechung Regelleistungen auch unmittelbar an Vermieter oder Energieversorger zahlen (sogenannte Direktzahlungen). Für besondere Bedarfslagen, die nicht den Lebensunterhalt im engeren Sinne betreffen , sieht das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch individuelle Hilfen vor, die dazu dienen, diese Notlagen zu überwinden. Dies sind u. a. auch Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel SGB XII). Diese Leistungsangebote können nicht nur für SGB XII-, sondern auch SGB II-Leistungsberechtigte in Betracht kommen. Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen , um die besonderen Schwierigkeiten, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, zu beseitigen – insbesondere auch solche, die im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit auftreten. Hierzu gehören vor allem Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und ihrer Angehörigen, Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens. Eine Differenzierung nach Geschlechtern sieht das Gesetz nicht vor, so dass die Hilfen nach dem Achten Kapitel des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4158 SGB XII allen Personen offenstehen. Dies schließt nicht aus, dass bei der konkreten Umsetzung der Hilfen geschlechterspezifische Belange berücksichtigt werden . Der Bund fördert außerdem seit vielen Jahren projektbezogen die Aktivitäten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) mit Bundeszuwendungen . Hierfür wurden im Jahr 2018 und in den vorhergehenden fünf Jahren folgende Mittel zur Verfügung gestellt: 2013: 282.000 Euro 2016: 293.000 Euro 2014: 275.000 Euro 2017: 357.000 Euro 2015: 302.000 Euro 2018: 337.000 Euro Eine Differenzierung der Beträge nach frauen- bzw. geschlechterspezifischen Themen von Wohnungslosigkeit ist hierbei nicht möglich. Die mit diesen Mitteln finanzierten Aktivitäten der BAG W haben jedoch auch Themen zum Inhalt, bei denen der Fokus auf frauenspezifischen Belangen der Wohnungslosenhilfe liegt. So wurde vor einigen Jahren das Positionspapier der BAG W mit dem Titel „Spezifische Handlungsansätze im Bereich Arbeiten und Qualifizieren für wohnungslose Frauen“ verfasst oder im Jahr 2014 die Fachtagung mit dem Titel „Menschenrechte und Frauenrechte in der Wohnungslosenhilfe“ durchgeführt. Die Realisierung dieser Projekte wurde durch den gewährten Zuwendungsbetrag für die Bundesprojekte ermöglicht. Darüber hinaus wird die Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesregierung sowie den Eigenmitteln der Zuwendungsempfänger verbessert . In Deutschland richtet sich der EHAP insbesondere an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Der EHAP erfüllt eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und bestehenden Hilfeangeboten. Gefördert werden zusätzliche Personalstellen, insbesondere Berater/innen für aufsuchende Arbeit oder in lokalen Beratungsstellen. Sie sollen den Betroffenen helfen, Zugang zu bestehenden Angeboten zu finden, z. B. zu Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder Schuldnerberatung, und diese möglichst nachhaltig zu nutzen. In einer ersten Förderrunde werden seit dem Jahr 2016 insgesamt 84 Projekte gefördert . Davon richten sich 34 Projekte an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Die 34 Projekte haben ein Gesamtmittelvolumen von ca. 20,3 Mio. Euro. Der Bund leistet einen Anteil von 10 Prozent, d. h. ca. 2 Mio. Euro. Die Aufteilung auf die Länder kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4158 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EHAP 1. Förderrunde 2016 bis 2018 Bundesland EHAP-Mittel Zuwendungsfähige Gesamtausgaben Bundesmittel BMAS Projekt 1 BE 845.459,31 € 994.658,01 € 99.465,81 € Projekt 2 BE 770.277,31 € 906.208,60 € 90.620,86 € Projekt 3 BE 366.650,98 € 431.354,10 € 43.135,41 € Projekt 4 BE 624.337,35 € 734.514,53 € 64.329,68 € Summe: BE 2.606.724,95 € 3.066.735,24 € 297.551,76 € Projekt 5 BW 257.225,25 € 302.617,94 € 30.261,79 € Projekt 6 BW 394.600,79 € 464.236,22 € 46.423,62 € Projekt 7 BW 225.062,40 € 264.779,29 € 26.477,92 € Projekt 8 BW 770.559,69 € 906.540,81 € 90.654,07 € Projekt 9 BW 445.090,18 € 523.635,51 € 52.363,55 € Projekt 10 BW 288.367,32 € 339.255,67 € 33.925,57 € Projekt 11 BW 314.976,44 € 370.560,52 € 37.056,04 € Projekt 12 BW 226.353,54 € 266.298,28 € 26.629,82 € Summe: BW 2.922.235,61 € 3.437.924,24 € 343.792,38 € Projekt 13 BY 468.973,12 € 551.733,08 € 37.455,87 € Projekt 14 BY 396.935,85 € 466.983,35 € 46.698,31 € Projekt 15 BY 730.750,01 € 859.705,90 € 85.970,55 € Projekt 16 BY 598.705,06 € 704.358,90 € 70.435,88 € Projekt 17 BY 707.550,63 € 832.412,51 € 83.241,25 € Projekt 18 BY 850.000,00 € 1.000.000,00 € 100.000,00 € Summe: BY 3.752.914,67 € 4.415.193,74 € 423.801,86 € Projekt 19 HE 524.391,37 € 616.931,02 € 61.683,35 € Projekt 20 HE 316.529,16 € 372.387,25 € 37.238,73 € Summe: HE 840.920,53 € 989.318,27 € 98.922,08 € Projekt 21 NI 729.386,86 € 858.102,19 € 85.810,22 € Projekt 22 NI 374.058,94 € 440.069,34 € 44.006,90 € Summe: NI 1.103.445,80 € 1.298.171,53 € 129.817,12 € Projekt 23 NRW 844.376,94 € 993.384,64 € 99.338,46 € Projekt 24 NRW 593.217,27 € 697.902,67 € 69.790,25 € Projekt 25 NRW 375.358,07 € 441.597,73 € 44.159,77 € Projekt 26 NRW 658.443,54 € 774.639,46 € 77.463,95 € Projekt 27 NRW 227.254,30 € 267.358,00 € 26.735,80 € Projekt 28 NRW 542.832,16 € 638.626,07 € 63.862,61 € Summe: NRW 3.241.482,28 € 3.813.508,57 € 381.350,84 € Projekt 29 SL 848.155,29 € 997.829,75 € 99.782,95 € Summe: SL 848.155,29 € 997.829,75 € 99.782,95 € Projekt 30 SN 354.907,15 € 417.537,82 € 41.753,78 € Projekt 31 SN 764.138,22 € 898.986,14 € 89.898,61 € Projekt 32 SN 232.285,81 € 273.277,42 € 27.232,97 € Summe: SN 1.351.331,18 € 1.589.801,38 € 158.885,36 € Projekt 33 ST 350.870,29 € 412.788,58 € 41.278,86 € Summe: ST 350.870,29 € 412.788,58 € 41.278,86 € Projekt 34 TH 240.096,11 € 282.466,01 € 28.246,61 € Summe: TH 240.096,11 € 282.466,01 € 28.246,61 € Gesamt: 17.258.176,71 € 20.303.737,31 € 2.003.429,82 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4158 Alle Projekte unterstützen Frauen und Männer. Bisher wurden rd. 16 200 Personen , davon 35 Prozent Frauen, beraten. Rund 13 200 Personen, davon 36 Prozent Frauen, konnten erfolgreich beraten werden, d. h. mindestens ein vorhandenes Hilfeangebot tatsächlich in Anspruch nehmen. Alle Projekte haben das Querschnittsziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen, d. h. den Zugang zu Frauen der Zielgruppen zu gewährleisten und ihre Partizipation an den Maßnahmen zu fördern sowie geschlechtsbezogene Problemlagen und Förderbedarfe gezielt zu adressieren und zu bearbeiten. Ab dem Jahr 2019 soll eine zweite Förderrunde bis voraussichtlich Ende 2020 mit denselben Zielgruppen durchgeführt werden. 8. Hält die Bundesregierung das Unterstützungssystem für wohnungslose Frauen für ausreichend? Wenn ja, wie äußert sich dies a) für allein lebende wohnungslose Frauen, b) für alleinerziehende wohnungslose Frauen, c) für wohnungslose Frauen ab 67 Jahre, d) für an Drogensucht erkrankten wohnungslosen Frauen, e) für minderjährige wohnungslose Frauen und Mädchen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 und insbesondere die Zuständigkeit der Länder, Kommunen und Kreise verwiesen. Die Ergebnisse der Studie sind abzuwarten, um ein klareres Bild der vielfältigen Unterstützungssysteme für wohnungslose Frauen zu erlangen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Welche Maßnahmen der Bundesregierung greifen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der verdeckten Wohnungslosigkeit von Frauen auf? Mit welchem Etat sind sie für welchen Zeitraum ausgestattet? Im Rahmen der finanziellen Förderung der BAG W werden geschlechtsspezifische Maßnahmen unterstützt. Inwiefern diese auch Frauen erreichen, die verdeckt wohnungslos sind, kann nicht beantwortet werden. Ebenso werden im Rahmen des EHAP durch die Projekte zum Teil Frauen in verdeckter Wohnungslosigkeit unterstützt. Ihre Anzahl ist jedoch nicht quantifizierbar. 10. Welche gesetzgeberischen Initiativen sieht die Bundesregierung als notwendig an? Die Bundesregierung sieht derzeit keine gesetzgeberischen Initiativen als notwendig an. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 wird verwiesen. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4158 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche konkreten gesetzgeberischen Aktivitäten plant die Bundesregierung auf Bundesebene bis zum Ende der Wahlperiode, um die Situation von wohnungslosen Frauen zu verbessern? Die Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungslosen obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um Frauen in gemischtgeschlechtlichen Notunterkünften, Obdächern und ähnlichen Einrichtungen vor Gewalt zu schützen? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass in Notunterkünften und ähnlichen Einrichtungen alle Menschen gleich welchen Geschlechts und unabhängig davon, ob sie Bewohner/Bewohnerin oder Mitarbeiter/Mitarbeiterin sind, vor Gewalt geschützt sein müssen. Die Länder bzw. Kommunen, die für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungslosen zuständig sind, haben hierfür Sorge zu tragen. Dabei kann es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll sein, Frauen in gemischtgeschlechtlichen Unterkünften eigene abgetrennte Rückzugsräume zu ermöglichen . 14. Betrachtet es die Bundesregierung als notwendig – angesichts der geschätzten Zunahme wohnungsloser Frauen – spezielle Frauen-Notunterkünfte zu empfehlen und sich an deren Finanzierung zu beteiligen? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in vielen deutschen Städten bereits spezielle Frauen-Notunterkünfte. Ob das Angebot ausreicht, die Nachfrage zu decken , kann die Bundesregierung mangels gesicherter Erkenntnisse derzeit nicht bewerten. Im Übrigen obliegt die Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungslosen den Ländern bzw. Kommunen, so dass diese auch die Finanzierung der Unterkünfte sicherzustellen haben. 15. Welche genauen Daten liegen der Bundesregierung zu relevanten Unterschieden im Gesundheitszustand von weiblichen und männlichen wohnungslosen Menschen vor, und welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus diesen Unterschieden für die gesundheitliche Versorgung von wohnungslosen Frauen mit Behinderungen und Frauen mit psychischer Erkrankung? Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Gesundheitszustand von weiblichen und männlichen wohnungslosen Menschen vor. Wie viele wohnungslose Frauen eine psychische Erkrankung haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt . Hinsichtlich der Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit wird auf den Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung verwiesen. Dieser enthält im Schwerpunktthema „Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit“ auf den Seiten 498 bis 526 eine Bestandsaufnahme der Datenlage : www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a125-16-teilhabebericht. html. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4158 16. Plant die Bundesregierung eine Modifizierung des Gewaltschutzgesetzes zur finanziellen Sicherung des Wohnraums nach Wegweisung des Täters? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist die Planung? Nein. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) regelt keine sozialrechtlichen Ansprüche , sondern betrifft den zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen im Innenverhältnis zwischen Täter oder Täterin und Opfer, flankiert durch eine Strafbewehrung. Es enthält eine Rechtsgrundlage für gerichtliche Schutzanordnungen bei Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person bzw. bei Drohungen mit solchen Verletzungen sowie bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen (§ 1 GewSchG). Zudem bietet es für die Fälle, in denen das Opfer mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt, eine Anspruchsgrundlage für eine – zumindest zeitweilige – Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung (§ 2 GewSchG). Sozialrechtliche Ansprüche sind an anderen Standorten geregelt. 17. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang zu Obdächern für EU- Bürgerinnen mit und ohne Kinder in allen Bundesländern sichergestellt? Wenn nein, warum nicht? Die Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungslosen jeder Nationalität obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Kenntnisse über die Verwaltungspraxis vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333