Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4171 19. Wahlperiode 06.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3885 – Nichtstaatliche sogenannte Friedensrichter in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Bundesrepublik Deutschland existieren, vor allem in muslimisch geprägten Milieus, sogenannte Friedensrichter, deren Schiedssprüche einerseits in der Regel nicht auf geltendem Recht und Gesetz beruhen, andererseits in ihrem Umfeld eine höhere Autorität besitzen, als die deutsche Justiz. Hinter den sogenannten Friedensrichtern stehen dabei nicht selten gewaltbereite Unterstützer und kriminelle Großfamilien. Teilweise kommt es dadurch sogar zu direkter Beeinflussung von ordentlichen, deutschen Gerichtsverfahren (www.focus.de/politik/ deutschland/rechtsstaat-wird-auf-nase-herumgetrampelt-experte-erklaert-wasfriedensrichter -sind-und-warum-sie-fuer-deutschland-ein-problem-darstellen_ id_9225649.html, siehe auch: www.welt.de/regionales/nrw/article1776385 34/NRW-Justizminister-Peter-Biesenbachs-Kampf-gegen-die-Paralleljustiz.html). 1. Wie viele, nicht durch den deutschen Staat eingesetzte, Richter, Friedensrichter , Streitschlichter, o. Ä. in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? a) Wie viele von ihnen fällen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Urteile nach islamischem Recht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? b) Wie viele von ihnen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit kriminellen Clans (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? c) Wie hat sich ihre Zahl seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? d) Wie viele Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 von solchen Richtern oder Gerichten entschieden (bitte nach Bundesländern und Jahr aufschlüsseln, ggf. Schätzungen angeben)? e) Wenn keine Zahlen oder Schätzungen genannt werden können, warum ist dies nicht möglich (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4171 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Unter welchen Umständen werden Schiedssprüche solcher Richter bzw. Gerichte als außergerichtliche Einigung anerkannt? a) Welche Gesetze erlauben dies? b) Welche Durchführungsbestimmungen ermöglichen dies? c) Wenn es keine solche Rechtsgrundlage gibt, aufgrund welchen Gesetzes oder welcher Durchführungsbestimmung wird die Existenz dieser Gerichte geduldet? 3. Gab es Fälle, in denen Richter bzw. Gerichte entsprechend Frage 1 für ihre Tätigkeit strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hatten? 4. In wie vielen Fällen wurde seit 2010 ein ordentliches Gerichtsverfahren durch ein Urteil in derselben Sache behindert (bitte nach Bundesländern und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet: Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Zuständig für die Durchführung von Straf- und Zivilverfahren sind die Länder. 5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen oder führt die Bundesregierung derzeit durch, um diese Form der nach Auffassung der Fragesteller Paralleljustiz zu bekämpfen? 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen oder führt die Bundesregierung derzeit durch, um diese Form der nach Auffassung der Fragesteller Paralleljustiz als Ergänzung zur deutschen Rechtsprechung zu legitimieren ? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verweist hierzu auf den Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland ? – Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen“ aus dem Jahr 2014, insbesondere S. 52 und 53. 7. Welche Gültigkeit haben durch solche Richter bzw. Gerichte getroffenen Urteile und Schiedssprüche vor ordentlichen deutschen Gerichten? Inwiefern unterscheiden sich hier nach Regeln der Scharia gefällte Urteile von anderen Urteilen? Bereits in dem vorgenannten Bericht wurde festgestellt, dass in Abwesenheit gerichtsförmiger oder mit formaler Macht ausgestatteter Strukturen nicht von Urteilen gesprochen werden kann (a. a. O. S. 11 f. – abrufbar unter www.bmjv.de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333